? FGR wo einreichen? (Fahrkarten und Angebote)
VT642, Samstag, 28.09.2024, 16:11 (vor 9 Tagen)
Hallo miteinander,
mit einem bei den ÖBB gekauften Sparschiene-Ticket Aschaffenburg-Bozen musste ich wegen Verspätung des ICE nach München und daraus resultierender Sinnlosigkeit der Fahrt diese abbrechen und zurückfahren.
Reiche ich den FGR Antrag beim SC FGR ein (DB FV ist verursachendes EVU) oder bei den ÖBB, weil ich dort das Ticket gekauft habe?
Danke für hilfreiche Antworten!
VT642
? FGR wo einreichen?
Reservierungszettel, KDU, Samstag, 28.09.2024, 16:35 (vor 9 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Reservierungszettel, Samstag, 28.09.2024, 16:35
Hallo miteinander,
mit einem bei den ÖBB gekauften Sparschiene-Ticket Aschaffenburg-Bozen musste ich wegen Verspätung des ICE nach München und daraus resultierender Sinnlosigkeit der Fahrt diese abbrechen und zurückfahren.
Reiche ich den FGR Antrag beim SC FGR ein (DB FV ist verursachendes EVU) oder bei den ÖBB, weil ich dort das Ticket gekauft habe?
Danke für hilfreiche Antworten!
VT642
Ich würde es bei den ÖBB machen - unabhängig davon wo die Verspätung entstanden ist.
Immer dort einreichen, wo gekauft
Matze86, München, Samstag, 28.09.2024, 20:18 (vor 9 Tagen) @ VT642
- kein Text -
Immer dort einreichen, wo gekauft
GoethesGarten, Montag, 30.09.2024, 10:15 (vor 8 Tagen) @ Matze86
Nein. Funktioniert nicht. Viele DB-Agenturen (z. B. Reisebüros mit DB-Lizenz) machen das z. B. nicht mehr, weil es zu Problemen wg. fehlerhafter FGR gekommen ist.
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Es ist erschreckend wie gut die Jugend einerseits mit Instagram und TikTok umgehen kann, es aber andererseits nicht selbstständig schafft im DB Navigator, auf einer Anzeigetafel oder auf dem Aushangfahrplan zu schauen, wann der nächste Zug fährt.
Immer dort einreichen, wo gekauft
JanZ, HB, Montag, 30.09.2024, 10:57 (vor 8 Tagen) @ GoethesGarten
Was genau machen sie nicht mehr? Anträge zu Fahrkarten annehmen, die man dort gekauft hat? Und was genau sind "fehlerhafte FGR"?
Funktioniert schon
Matze86, München, Montag, 30.09.2024, 18:52 (vor 7 Tagen) @ GoethesGarten
Nein. Funktioniert nicht. Viele DB-Agenturen (z. B. Reisebüros mit DB-Lizenz) machen das z. B. nicht mehr, weil es zu Problemen wg. fehlerhafter FGR gekommen ist.
Gemeint ist natürlich die Bahn an sich, nicht die Agentur...
Immer dort einreichen, wo gekauft
VT642, Montag, 30.09.2024, 19:21 (vor 7 Tagen) @ GoethesGarten
Also würdest du mich im FGR Fall aus deiner Agentur abweisen, weil es in der Vergangenheit zu Problemen bei FGR Fällen gekommen ist?
Immer dort einreichen, wo gekauft
GoethesGarten, Mittwoch, 02.10.2024, 21:54 (vor 5 Tagen) @ VT642
bearbeitet von GoethesGarten, Mittwoch, 02.10.2024, 21:57
Ja. Und das dürfen wir auch. Die Bahn sagt selbst, dass DB-Agenturen nicht zur Bearbeitung von FGR verpflichtet sind, wenn Unklarheiten bestehen oder wenn es nicht möglich ist die Rechtmäßigkeit eines Antrages vor Ort zu prüfen. Wir haben keinerlei Systeme um das zu prüfen. In diesem Fall soll der Kunde die FGR mit dem kostenlosen Umschlag direkt nach Frankfurt/M. senden. Wenn es eine Agentur mit nur 1 Person ist, dann ist es unmöglich die Schlange vor der Tür in Schach zu halten um sich um 1 komplexe FGR zu kümmern. Das ist nicht in 10 Minuten erledigt und ist für uns, wie erwähnt, auch nicht nachprüfbar. Selbst mit Stempel nicht, wenn noch andere Belege (Taxi u. ä.) hinzukommen. Das ist nicht unsere Aufgabe. Wenn da 10 Leute vor der Tür stehen die Fahrkarten wollen, können wir denen nicht erklären, dass es erstmal eine Weile dauert, weil jemand FGR geltend machen will, obwohl es dafür eine zentrale Stelle in Frankfurt gibt. Auch in den RZ werden sie lt. unseren Informationen nicht mehr direkt bearbeitet, sondern nur noch weitergeleitet.
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Es ist erschreckend wie gut die Jugend einerseits mit Instagram und TikTok umgehen kann, es aber andererseits nicht selbstständig schafft im DB Navigator, auf einer Anzeigetafel oder auf dem Aushangfahrplan zu schauen, wann der nächste Zug fährt.
Nachtrag:
GoethesGarten, Mittwoch, 02.10.2024, 22:02 (vor 5 Tagen) @ GoethesGarten
Und von denen, die ihre Fahrkarte am PC oder über die App gekauft haben, darf man durchaus verlangen ihre FGR online geltend zu machen. Das geht wirklich einfach (habe ich selbst letztes Jahr im Herbst und dieses Jahr im Frühling jeweils nach einer Reise gemacht). Klappte beide Male problemlos.
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Es ist erschreckend wie gut die Jugend einerseits mit Instagram und TikTok umgehen kann, es aber andererseits nicht selbstständig schafft im DB Navigator, auf einer Anzeigetafel oder auf dem Aushangfahrplan zu schauen, wann der nächste Zug fährt.
Nachtrag:
Barzahlung, Mittwoch, 02.10.2024, 23:24 (vor 5 Tagen) @ GoethesGarten
Und von denen, die ihre Fahrkarte am PC oder über die App gekauft haben, darf man durchaus verlangen ihre FGR online geltend zu machen. Das geht wirklich einfach
Geht das auch so wirklich einfach (die E-Mail an Beförderer oder fahrgastrechte@dbdialog.de mal außen vor gelassen), wenn man das Online-Ticket ohne Kundenkonto-Login gebucht hat oder Fahrgastrechte-Anträge für ein Verbund-Abo stellen will?
Am Schalter FGR geltend machen ist schon langer her ;)
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 02.10.2024, 22:11 (vor 5 Tagen) @ GoethesGarten
- kein Text -
Weitergeleitet werden muss aber trotzdem...
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 02.10.2024, 23:51 (vor 5 Tagen) @ Reservierungszettel
...und zwar von allen, die Fahrkarten verkaufen. Nicht nur von Beförderereigenen Verkaufsstellen.
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Weg mit dem 4744!
Weitergeleitet werden muss aber trotzdem...
Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 03.10.2024, 12:18 (vor 5 Tagen) @ JeDi
...und zwar von allen, die Fahrkarten verkaufen. Nicht nur von Beförderereigenen Verkaufsstellen.
Erzähl das mal unserem Garten von Goethe ;)
Für mich wäre das eine Selbstverständlichkeit - aber gut.
Umgang mit FGR-Anträgen in Deiner Agentur
Barzahlung, Mittwoch, 02.10.2024, 23:17 (vor 5 Tagen) @ GoethesGarten
Auch wenn Du hier eine ziemliche Off-Topic-Diskussion gestartet hast, muss ich hier jetzt doch nachhaken:
Ja. Und das dürfen wir auch.
Anstelle die Fahrgastrechte-Beschwerden aufzunehmen und ggf. an die bearbeitende Stelle weiterzuleiten, wimmelst Du Deine Kunden ab, dass sie es selber nach Frankfurt senden sollen.
Du hälst das für rechtskonform.
Verstehe ich das richtig?
Umgang mit FGR-Anträgen in Deiner Agentur
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 02.10.2024, 23:34 (vor 5 Tagen) @ Barzahlung
Auch wenn Du hier eine ziemliche Off-Topic-Diskussion gestartet hast, muss ich hier jetzt doch nachhaken:
Ja. Und das dürfen wir auch.
Anstelle die Fahrgastrechte-Beschwerden aufzunehmen und ggf. an die bearbeitende Stelle weiterzuleiten, wimmelst Du Deine Kunden ab, dass sie es selber nach Frankfurt senden sollen.
Du hälst das für rechtskonform.Verstehe ich das richtig?
Ich wüsste nichts was dagegen spricht, ist unterm Strich einfach null Kundenservice.
Aber er scheint ja in Kunden zu schwimmen das er sich sowas erlauben darf.
Antrag überprüfen und mit der Tagespost versenden kann man schon von einer Agentur erwarten…