? Sparpreis früherer Zug (Allgemeines Forum)

плацкарт, Donnerstag, 26.09.2024, 13:10 (vor 11 Tagen)

Servus!

Dürfte ich auch einen früheren Zug (der gleichen Kategorie) nehmen, wenn ich einer Sparpreisverbindung eine mehrstündige Pause enthalten ist? Dies passiert manchmal, wenn ein Zug des Fernverkehrs nur wenige Male am Tag fährt und Züge des Nahverkehrs abgewählt sind.

Wenn Zugbindung nicht aufgehoben, dann nein...

Matze86, München, Donnerstag, 26.09.2024, 13:19 (vor 11 Tagen) @ плацкарт

- kein Text -

Sparpreis früherer Zug

ICE920, München, Donnerstag, 26.09.2024, 13:27 (vor 11 Tagen) @ плацкарт

Hallo Liegewagen,

https://www.bahn.de/faq/was-bedeutet-zugbindung

Mein Umstieg verlief schnell und ich schaffe einen vorherigen Zug – darf ich diesen trotz Zugbindung nehmen?

Im DB Navigator oder auf unserer Website werden großzügige Umsteigezeiten angegeben, damit Anschlusszüge zuverlässiger erreicht werden können. Sollten Sie entgegen der gebuchten Reiseverbindung dennoch auch Anschlüsse mit kürzerer Übergangszeit erreichen, können Sie auch mit zuggebundenen Tickets den früheren Anschlusszug nutzen. Für diese Fälle heben wir die Zugbindung für mehr Flexibilität auf.

Diese Regelung steht nur in der FAQ/Webseite, nicht in den BB. Irgendwo hat die DB bestätigt, dass dies auch für händisch verlängerte Umsteigezeiten gilt. Mach draus, was du willst.

Sparpreis früherer Zug

GoethesGarten, Donnerstag, 26.09.2024, 22:26 (vor 11 Tagen) @ ICE920

Wenn, zufällig, alle Züge nach Plan fahren (auch wenn in die Fahrkarte eine mehrstündige Pause an einem bestimmten Ort eingebaut wurde), wird das nicht funktionieren. Dann würde das jede/r tun und die Zugbindung wäre de facto nicht mehr existent, obwohl der nächste gebuchte Zug noch immer im Plan ist.

Anders ist es, wenn man tatsächlich den nächstmöglichen normal erreichbaren Zug auf seiner Fahrkarte stehen hat (ohne künstlich eingebaute Pause) und durch einen Sprint einen früheren erreicht. Dann gibt es keinen Grund für die Bahn Probleme zu bereiten, denn genau dieser Fall ist ja erlaubt.

Aber erst eine mehrstündige Pause einplanen und dann in dieser Zeit, trotz Zugbindung, irgendeinen Zug für die Weiterfahrt zu benutzen (obwohl der gebuchte noch nicht als Verspätung oder Ausfall angezeigt wird) wäre ziemlich dreist. Da kann man nur wünschen, dass der Fahrgast auf einen Zub trifft, der seinen Job sehr gewissenhaft macht.

--
Es ist erschreckend wie gut die Jugend einerseits mit Instagram und TikTok umgehen kann, es aber andererseits nicht selbstständig schafft im DB Navigator, auf einer Anzeigetafel oder auf dem Aushangfahrplan zu schauen, wann der nächste Zug fährt.

Sparpreis früherer Zug

ICE920, München, Donnerstag, 26.09.2024, 22:52 (vor 11 Tagen) @ GoethesGarten
bearbeitet von ICE920, Donnerstag, 26.09.2024, 22:53

Quelle für deine Aussage? Klingt für mich nicht nach dem Sinne des Erfinders, aber DB selbst schreibt auf Facebook:

https://m.facebook.com/DBPersonenverkehr/videos/516313247614275/?comment_id=10573132092...

Guten Abend Björn, wie beschrieben kannst du auch mit deinem zuggebundenen Ticket einen früheren Anschlusszug nutzen, wenn du entgegen deiner gebuchten Reiseverbindung auch Anschlüsse mit einer kürzeren Übergangszeit erreichst. Hast du dir also eine Verbindung gebucht, wo die Umstiegszeit zum Beispiel zwei Stunden beträgt, du aber feststellst, dass du einen früheren Anschlusszug erreichst, dann wird für diese Fälle die Zugbindung für mehr Flexibilität aufgehoben. Liebe Grüße /ch

Sparpreis früherer Zug

611 040, Erfurt, Freitag, 27.09.2024, 00:00 (vor 11 Tagen) @ ICE920

Das würde mich aber auch sehr wundern. Dann wäre die Zugbindung ja komplett sinnlos. So könnte ja, wie schon geschrieben wurde, jeder extrem lange Aufenthalte buchen um dann alle früheren Züge nach belieben nutzen zu können.

Richtig ist eher im Gegenteil: für die Aufhebung der Zugbindung gilt die Verspätung von mind. 20min am Ziel. Diese ist bei einem mehrstündigen Aufenthalt meist erst dann zu erwarten, wenn der Anschlusszug verspätet ist. Ist dies nicht der Fall, muss man auf den gebuchten Zug warten.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Sparpreis früherer Zug

ICE920, München, Freitag, 27.09.2024, 10:48 (vor 10 Tagen) @ 611 040

Das würde mich aber auch sehr wundern. Dann wäre die Zugbindung ja komplett sinnlos. So könnte ja, wie schon geschrieben wurde, jeder extrem lange Aufenthalte buchen um dann alle früheren Züge nach belieben nutzen zu können.

Ja, dann würde die Zugbindung nur für den ersten Zug der Verbindung bestehen.

Richtig ist eher im Gegenteil: für die Aufhebung der Zugbindung gilt die Verspätung von mind. 20min am Ziel. Diese ist bei einem mehrstündigen Aufenthalt meist erst dann zu erwarten, wenn der Anschlusszug verspätet ist. Ist dies nicht der Fall, muss man auf den gebuchten Zug warten.

Steht halt nun mal nicht da *schulterzuck* Es ist keine einzige Einschränkung vorgesehen. Da braucht man sich nichts hinzu zu dichten.

Oben drauf kommt ja noch, dass das Personal diese Regelung gar nicht kennt und selbst, wenn man es so wie eigentlich gedacht ist, nutzt, gibt es eigentlich immer Ärger, wenn man so die Erfahrungen liest. Habe auch schon von einer Fahrpreisnacherhebung gelesen, auf die auch im Nachhinein bestanden wurde.

Sparpreis früherer Zug

GoethesGarten, Freitag, 27.09.2024, 22:31 (vor 10 Tagen) @ ICE920

Sie interpretieren da etwas zu viel hinein.

--
Es ist erschreckend wie gut die Jugend einerseits mit Instagram und TikTok umgehen kann, es aber andererseits nicht selbstständig schafft im DB Navigator, auf einer Anzeigetafel oder auf dem Aushangfahrplan zu schauen, wann der nächste Zug fährt.

"Mein Umstieg verlief schnell ..."

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 27.09.2024, 02:18 (vor 11 Tagen) @ GoethesGarten

Wenn, zufällig, alle Züge nach Plan fahren (auch wenn in die Fahrkarte eine mehrstündige Pause an einem bestimmten Ort eingebaut wurde), wird das nicht funktionieren. Dann würde das jede/r tun und die Zugbindung wäre de facto nicht mehr existent, obwohl der nächste gebuchte Zug noch immer im Plan ist.

Anders ist es, wenn man tatsächlich den nächstmöglichen normal erreichbaren Zug auf seiner Fahrkarte stehen hat (ohne künstlich eingebaute Pause) und durch einen Sprint einen früheren erreicht. Dann gibt es keinen Grund für die Bahn Probleme zu bereiten, denn genau dieser Fall ist ja erlaubt.

Dies war sicherlich die Intention der DB, und der Anlass, diese Regel aufzustellen, war, dass von heute auf morgen viele bisherige "Taktanschlüsse" gestrichen wurden. Sprich sie waren nicht mehr zu buchen, obwohl sich der Fahrplan nicht geändert hatte.

Es wurden aber bei Veröffentlichung dieser Regel (nur auf der DB-Homepage, nicht in den Beförderungsbedingungen) keine entsprechenden Einschränkungen formuliert. Dem Wortlaut der Passage steht eine Nutzung bei einer zwei-, fünf- oder 20-stündigen Übergangszeit nicht entgegen.

Um also auf deinen ersten Absatz zurückzukommen: Warum sollte es nicht funktionieren? Es würde im Übrigen kaum einer tun, weil kaum ein Fahrgast die von ICE920 verlinkte Seite zur Zugbindung durchliest, zumindest nicht bis zum Schluss. Und wenn doch, macht man sich nicht solch weitergehende Gedanken. Selbst ich habe diese Regel noch nie genutzt und schon gar nicht versucht, sie schamlos auszunutzen, obwohl sie mir von Anfang an bekannt war. Einen früheren (Anschluss-)Zug habe ich allenfalls dann genutzt, als die Zugbindung sowieso offiziell aufgehoben war.

Aber erst eine mehrstündige Pause einplanen und dann in dieser Zeit, trotz Zugbindung, irgendeinen Zug für die Weiterfahrt zu benutzen (obwohl der gebuchte noch nicht als Verspätung oder Ausfall angezeigt wird) wäre ziemlich dreist.

Ob das dreist oder schlau ist, dazu hat sicher jeder seine eigene Meinung.

Da kann man nur wünschen, dass der Fahrgast auf einen Zub trifft, der seinen Job sehr gewissenhaft macht.

Was soll das bitte heißen? Sofern sich ein Fahrgast auf die auf der DB-Homepage genannte Regelung beruft, soll der Zub erklären, dass es nicht so gemeint ist, wie es da steht? Unklare AGB gehen zu Lasten des Verwenders, so weit ich weiß.

Erfahrung mit dieser Regelung

Mike65, Freitag, 27.09.2024, 09:14 (vor 10 Tagen) @ Co_Tabara-98

Um also auf deinen ersten Absatz zurückzukommen: Warum sollte es nicht funktionieren? Es würde im Übrigen kaum einer tun, weil kaum ein Fahrgast die von ICE920 verlinkte Seite zur Zugbindung durchliest, zumindest nicht bis zum Schluss. Und wenn doch, macht man sich nicht solch weitergehende Gedanken. Selbst ich habe diese Regel noch nie genutzt und schon gar nicht versucht, sie schamlos auszunutzen, obwohl sie mir von Anfang an bekannt war. Einen früheren (Anschluss-)Zug habe ich allenfalls dann genutzt, als die Zugbindung sowieso offiziell aufgehoben war.

Ich habe die Regel Anfang des letzten Jahres genutzt: Es ging um einen Umstieg in München HBf von einem RJ aus Salzburg in einen ICE Richtung Stuttgart. Da die RJs wegen eines Extrahalts in Freilassing fast immer deutlich verspätet waren, hatte die Bahn kurzerhand die Mindestumsteigezeit auf ca. 60 min heraufgesetzt. Mit dem planmäßig nächsten ICE wären es nur 10 min gewesen. Das ist angesichts des langen Weges vom zurückgesetzten Seitenbahnsteig auch im Normalfall schon knapp. Glücklicherweise kam mein RJ nur wenig nach Plan an und ich erwischte den Anschluss mit einem sportlichen Sprint noch. Das wurde prompt von der Zugbegleiterin moniert. Da mir die Regelung bekannt war, hatte vorab ich ein Bookmark gesetzt und zeigte ihr die Website auf meinem Handy. Dann durfte ich weiterfahren. Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich hier im Forum darüber berichtet.

Fazit: Speichere die Website ab oder drucke sie aus und steige, wenn möglich, in den früheren Zug ein.

Ich halte die Regel sehr sinnvoll, denn der Fahrgast freut sich und der Bahn entgehen keine Mehreinnahmen, eine typische Win-Win-Situation. Verständlicherweise sollte sie nur gelten, wenn tatsächlich der früheste buchbare Anschluss auf dem Ticket steht. Warum wird das nicht einfach auf der Fahrkarte vermerkt, z.B. „ Zugbindung ICExy. Sie können auch ICEab nutzen“?
Natürlich der Nachweis nicht immer leicht, ob der Fahrgast tatsächlich den gebuchten Zubringer genutzt hat und nicht etwa schon früher gefahren ist, insbesondere wenn dieser ein Regionalzug ist.

Erfahrung mit dieser Regelung

JanZ, HB, Freitag, 27.09.2024, 09:32 (vor 10 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von JanZ, Freitag, 27.09.2024, 09:34

Ich halte die Regel sehr sinnvoll, denn der Fahrgast freut sich und der Bahn entgehen keine Mehreinnahmen, eine typische Win-Win-Situation. Verständlicherweise sollte sie nur gelten, wenn tatsächlich der früheste buchbare Anschluss auf dem Ticket steht. Warum wird das nicht einfach auf der Fahrkarte vermerkt, z.B. „ Zugbindung ICExy. Sie können auch ICEab nutzen“?

Weil man dazu erst mal im Buchungssystem hinterlegen müsste, dass es solche Kann-Anschlüsse überhaupt gibt und dann noch, welche das sind. Das dürfte nicht so trivial sein. Zumal dann sofort die Frage aufkommen wird, ob man im Bedarfsfall nur diesen angegebenen Zug nutzen darf oder auch einen anderen, an den das System nicht gedacht hat, zum Beispiel, weil er verspätet ist oder sich seit der Buchung der Fahrplan geändert hat.

Zum Sinn der "mein Umstieg verlief schnell"-Regel

VT642, Freitag, 27.09.2024, 13:19 (vor 10 Tagen) @ Co_Tabara-98

Meines Erachtens dient die Regel primär dazu, nötige FGR-Zahlungen zu vermeiden, indem Zugbindungen großzügig aufgehoben werden nach dem Motto "Wer früher fährt, ist früher/pünktlich/weniger verspätet da" und kann dadurch keine Ansprüche geltend machen.

Selbst wenn der ursprünglich gebuchte Zug noch als pünktlich gemeldet ist, kann unterwegs eine ggf. zum Anschlussverlust und +60 verspäteter Ankunft am Ziel führen, was durch die proaktive Nutzung eines früheren Zuges vermieden werden kann. Daher dürfte es nur im Sinne des Erfinders sein, einen früheren Zug zu nutzen.

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