? zur Stornierung eines Online-Tickets iVm Barzahlung (Fahrkarten und Angebote)

Tobs, Region Köln/Bonn, Samstag, 21.09.2024, 11:57 (vor 50 Tagen)

Hallo,

rein interessehalber würde ich folgende, großzügig gesehen, thematisch weitestgehend verwandte Frage, stellen wollen. Für eine Freundin habe ich spontan im Reisezentrum des Hbfs einer mittelgroßen, deutschen Stadt, einen SSP gekauft und bar bezahlt. Auch wenn sich im konkreten Fall die Frage natürlich erübrigt, ging mir durch den Kopf, was wäre, wenn ich einen Flexpreis - als Online-Ticket - gekauft und diesen bar bezahlt hätte? Wäre eine Stornierung lediglich am Schalter möglich? Oder würde der zu erstattende Betrag abgewiesen?

Dass im letzterem Fall erst einmal überhaupt eine Bankverbindung, im etwaigen Kundenkonto hinterlegt sein müsste, versteht sich.

? zum Sammeln von BB-Punkten iVm Flexpreis Business

Tobs, Region Köln/Bonn, Samstag, 21.09.2024, 12:22 (vor 50 Tagen) @ Tobs

Rebonjour,

noch eine Frage, die sich konkret stellt. Im Rahmen des Veranstaltertickets (= geschäftliche Veranstaltung) wird mir u. a. der Flexpreis Business angeboten. Dass dabei der „normale“ BC 25-Rabatt entfällt (= keine BC 25 Business), versteht sich. Wie aber sieht es mit den BBP aus? Braucht man für diese auch ein BB Business-Konto oder können diese mit dem „privaten“ Konto gesammelt werden?

NB: Die Kosten der Fahrkarte werden (zunächst) privat getragen. Die längere Gültigkeitsdauer würde einen anschließenden, privaten Aufenthalt ermöglichen, daher das Interesse an dieser Fahrkarten-Option. Dies würde natürlich auch im Vorfeld mit dem Arbeitgeber besprochen (und die Preisdifferenz zum Flexpreis übernommen) werden, es bestünde also durchaus Transparenz.

Schönes Wochenende in die Runde! :)

Ergänzende Anmerkung: Bahn.Bonus ("Business")

Tobs, Region Köln/Bonn, Samstag, 21.09.2024, 14:11 (vor 50 Tagen) @ Tobs

Da sich diese Frage nun doch recht zeitnah stellt, habe ich den Chat (mit einem menschlichen Mitarbeiter) bemüht. Auch wenn er mich, zum Ende hin, als ich seine Antwort paraphrasiert habe, um ein (weiteres) Missverständnis zu vermeiden, an den BB-Service verwiesen hat, glaube ich meine Antwort bekommen zu haben.

Offensichtlich kennt Bahn.Bonus keine Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftskonten (mehr?). Dafür spricht auch die Diskussion über die private Nutzung dienstlich gesammelter Punkte. Fragt sich jedoch, wie diese, wenn überhaupt, dienstlich genutzt werden sollten, da der Arbeitnehmer diese selbst einlösen müsste. Das dürfte mit dem Datenschutz schwierig werden, da meines Erachtens in die Privatsphäre des Mitarbeiters eingegriffen würde. Also privat nutzen oder verfallen lassen. Gegen letzteres spräche meines Erachtens aber die Versteuerung seitens der DB. Aber das ist ein weites Feld und ich kein Jurist. In diesem Sinne allseits ein schönes Wochenende und herzlichen Dank für alle Antworten.

CU,
Tobs

PS: Das Ganze dürfte übrigens mutmaßlich zum "Paradoxon", dass u. U. die der BB-Nummer entsprechende (private) BC-Nummer angegeben werden muss, obwohl kein Rabatt geltend gemacht werden kann (bzw. darf). Und ja, ein echt nerdiger Kommentar von mir. -;)

Ergänzende Anmerkung: Bahn.Bonus ("Business")

Rook, Samstag, 21.09.2024, 21:31 (vor 50 Tagen) @ Tobs

Da sich diese Frage nun doch recht zeitnah stellt, habe ich den Chat (mit einem menschlichen Mitarbeiter) bemüht. Auch wenn er mich, zum Ende hin, als ich seine Antwort paraphrasiert habe, um ein (weiteres) Missverständnis zu vermeiden, an den BB-Service verwiesen hat, glaube ich meine Antwort bekommen zu haben.

Offensichtlich kennt Bahn.Bonus keine Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftskonten (mehr?). Dafür spricht auch die Diskussion über die private Nutzung dienstlich gesammelter Punkte. Fragt sich jedoch, wie diese, wenn überhaupt, dienstlich genutzt werden sollten, da der Arbeitnehmer diese selbst einlösen müsste. Das dürfte mit dem Datenschutz schwierig werden, da meines Erachtens in die Privatsphäre des Mitarbeiters eingegriffen würde. Also privat nutzen oder verfallen lassen. Gegen letzteres spräche meines Erachtens aber die Versteuerung seitens der DB. Aber das ist ein weites Feld und ich kein Jurist. In diesem Sinne allseits ein schönes Wochenende und herzlichen Dank für alle Antworten.

CU,
Tobs

PS: Das Ganze dürfte übrigens mutmaßlich zum "Paradoxon", dass u. U. die der BB-Nummer entsprechende (private) BC-Nummer angegeben werden muss, obwohl kein Rabatt geltend gemacht werden kann (bzw. darf). Und ja, ein echt nerdiger Kommentar von mir. -;)

Ist schon ein paar Jahre her, aber ich habe mir alle paar Monate die Bonuspunkte aus dem Browser kopiert, unkonventionell in ein Excel-Sheet kopiert und jeweils mit P(rivat) oder B(eruflich) markiert.
Waren genug B-Punkte zusammen, habe ich eine berufliche Reise damit gebucht und für mich kurz dokumentiert.
Führungskraft war zufrieden damit.

--
Viele Grüße
Rook

OT: ? zur Stornierung eines Online-Tickets iVm Barzahlung

Nina853, Samstag, 21.09.2024, 12:39 (vor 50 Tagen) @ Tobs

was wäre, wenn ich einen Flexpreis - als Online-Ticket - gekauft und diesen bar bezahlt hätte? Wäre eine Stornierung lediglich am Schalter möglich? Oder würde der zu erstattende Betrag abgewiesen?

Dass im letzterem Fall erst einmal überhaupt eine Bankverbindung, im etwaigen Kundenkonto hinterlegt sein müsste, versteht sich.

Aus Deinem Kleingedruckten schließe ich, dass für Dich eine Zahlung per Lastschrift eine Barzahlung sei? Für mich (und ich denke wohl auch für die Bahn) heißt Barzahlung aber das mit den Scheinen und Münzen. Aber das ist eigentlich auch egal - generell gilt die Unterscheidung, dass bei einer Stornierung per Webseite/App die Erstattung über das Zahlungsmittel läuft, das beim Kauf verwandt wurde:
Bei Zahlung per Lastschrift erfolgt die Gutschrift auf Ihr entsprechendes Bankkonto.
(https://www.bahn.de/faq/wie-erhalte-ich-mein-geld-zurueck-bei-umtausch-oder-stornierung)

Ansonsten: Ich bin bislang davon ausgegangen, dass online gekaufte Tickets ausschließlich per Webseite/App storniert werden können und dass die am Schalter/Automaten gekauften Tickets ausschließlich am Schalter (d.h. im „Reisezentrum“) storniert werden können. So klingt das auch in den FAQ der Bahn:

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/umtausch-stornierung

Vielleicht kann aber jemand noch berichten, ob er schon mal ein Online-Ticket erfolgreich am Schalter stornieren konnte? Oder gar den Postweg mit dem Kundenservice gegangen ist?

Außerdem habe ich auch keine Erfahrung mit einer Stornierung von Schalter/Automaten-Tickets am Schalter und bin jetzt erst darüber gestolpert, dass mein Bekannter jetzt im September für ein am Automaten gekauftes Flexpreisticket am Schalter einen Gutschein als Erstattung erhalten hatte, der ein Jahr gültig ist, obwohl ein "Stornogutschein" laut aktuellen Beförderungsbestimmungen drei Jahre gültig ist.

Missverständnis - Präzisierung

Tobs, Region Köln/Bonn, Samstag, 21.09.2024, 13:22 (vor 50 Tagen) @ Nina853

Hallo Nina853,

herzlichen Dank für Deine Antwort. :)

was wäre, wenn ich einen Flexpreis - als Online-Ticket - gekauft und diesen bar bezahlt hätte? Wäre eine Stornierung lediglich am Schalter möglich? Oder würde der zu erstattende Betrag abgewiesen?

Dass im letzterem Fall erst einmal überhaupt eine Bankverbindung, im etwaigen Kundenkonto hinterlegt sein müsste, versteht sich.


Aus Deinem Kleingedruckten schließe ich, dass für Dich eine Zahlung per Lastschrift eine Barzahlung sei?

Nein. -;)

Für mich (und ich denke wohl auch für die Bahn) heißt Barzahlung aber das mit den Scheinen und Münzen.

Auch für mich. Offensichtlich habe ich mich unklar ausgedrückt. Entschuldigung!

Ich versuche es nochmal: Angenommen ich kaufe am Schalter einen Flexpreis als Online-Ticket, den ich mit Scheinen und/oder Münzen bezahle, und storniere diesen später online (= sofern das möglich sein sollte), wäre die Frage, wie dieser Betrag erstattet werden würde.

Nach Sichtung des vorangegangenen Posts (samt Quellen), würde ich vermuten, dass die Erstattung wohl „nur“ am Schalter möglich ist und ansonsten womöglich ein Gutschein generiert würde, der dann - und ich mutmaße hier lediglich - vielleicht am Schalter (auch) gegen Bargeld eingelöst werden könnte. Dennoch denke ich, dass eine Überweisung ebenso möglich sein könnte. Dass der Kundenservice dafür bemüht werden müsste - so ich das richtig verstanden haben sollte -, glaube ich hingehen weniger.

Wie dargelegt, war die Frage auch eher meiner Neugier geschuldet. Ihre Relevanz ist natürlich tendenziell eher gering.

Missverständnis - Präzisierung

VT642, Samstag, 21.09.2024, 13:31 (vor 50 Tagen) @ Tobs

Tickets aus dem Reisezentrum können meines Wissens nach nur dort storniert werden, auch wenn die Ausgabe als digitales Ticket erfolgt.

Missverständnis - Präzisierung

Nina853, Samstag, 21.09.2024, 14:58 (vor 50 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Nina853, Samstag, 21.09.2024, 14:59

Ich hänge gerade etwas. Für mich ist ein „Online-Ticket“ das, was ich per Webseite oder App erwerbe. Daher bekomme ich bei euren Aussagen einen Knoten in den Kopf:

Tobs: „ich kaufe am Schalter einen Flexpreis als Online-Ticket“

VT642: „Tickets aus dem Reisezentrum können meines Wissens nach nur dort storniert werden, auch wenn die Ausgabe als digitales Ticket erfolgt.“

Daher die Frage: Kann man (inzwischen) am Schalter ein „Online-Ticket“ kaufen oder was meinst Du, VT642, mit einem "digitalen Ticket", das im Reisezentrum ausgegeben wird?

Missverständnis - Präzisierung

VT642, Samstag, 21.09.2024, 17:29 (vor 50 Tagen) @ Nina853
bearbeitet von VT642, Samstag, 21.09.2024, 17:30

Tickets am Schalter werden mit wenigen Ausnahmen nicht mehr auf Fahrkartenpapier gedruckt, sondern es werden digitale Tickets erstellt, die auch in den DB Navigator geladen werden können. Man erhält einen DIN A4 Ausdruck. Ein digitales Ticket definiert sich dadurch, dass dessen Gültigkeit nicht durch das Vorhandensein eines Ausdrucks, sondern durch Einlesen des aufgedruckten Codes (digitale Prüfung) erfolgt.

Da das dahinterliegende System aber nicht identisch zu dem von bahn.de ist, ist ein Storno meines Wissens nach nur im Reisezentrum möglich.

Missverständnis - Präzisierung

Nina853, Samstag, 21.09.2024, 18:53 (vor 50 Tagen) @ VT642

Vielen Dank für die Erklärung!
Mein Leben als Zugpendler war durch Corona plötzlich beendet worden – und ich habe das dumpfe Gefühl, dass ich sehr viele Veränderungen noch gar nicht mitbekommen habe.

Missverständnis - Präzisierung

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 23.09.2024, 11:55 (vor 48 Tagen) @ Nina853

Vielen Dank für die Erklärung!
Mein Leben als Zugpendler war durch Corona plötzlich beendet worden – und ich habe das dumpfe Gefühl, dass ich sehr viele Veränderungen noch gar nicht mitbekommen habe.

Eine Übergabe am Schalter als Onlineticket geht schon seit mindestens 15 Jahren - war aber, außer im Geschäftsreisesegment - lange völlig unüblich.

--
Weg mit dem 4744!

Missverständnis - Präzisierung

Nina853, Montag, 23.09.2024, 21:23 (vor 48 Tagen) @ JeDi

Eine Übergabe am Schalter als Onlineticket geht schon seit mindestens 15 Jahren - war aber, außer im Geschäftsreisesegment - lange völlig unüblich.


Wegen des Begriffe-Wirrwarrs: Die Bahn nimmt anscheinend selbst das „Digitale Ticket“ als Oberbegriff. Das „Online-Ticket“ ist für die Bahn ausschließlich das, was man auf bahn.de bucht: „Ein Online-Ticket ist ein Ticket, das Sie auf bahn.de buchen.“. Geht man über die App (DB Navigator) nennt es sich „Handy-Ticket“. Tickets, die man im Reisezentrum gekauft hat, kann man „jetzt“ auch als „Digitales Ticket“ nutzen ...

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/digitales-ticket

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/digitales-ticket/digitales-ticket-im-...

Missverständnis - Präzisierung

sibiminus, Dienstag, 24.09.2024, 02:28 (vor 48 Tagen) @ Nina853

Und wo ist da jetzt das Wirrwarr? Bei einer Buchung im Reisezentrum ist doch noch nicht entschieden ob der Fahrgast sich dann im Zug für den Ausdruck des Onlinetickets oder das in den Navigator importierte Handyticket entscheidet. Entscheidet er sich für den Ausdruck, ist's ein Onlineticket. Entscheidet er sich für den Navigator, ist's ein Handyticket. Beides subsumiert unter dem Begriff "Digitales Ticket" und in beiden Fällen mit der Einschränkung von Umtausch und Erstattung auf Reisezentren. Das ist tatsächlich auch der einzige Unterschied zwischen selbst und personenbedient erworbenen digitalen Tickets: der abweichende Hinweistext ganz unten.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Missverständnis - Präzisierung

Nina853, Dienstag, 24.09.2024, 10:16 (vor 48 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Nina853, Dienstag, 24.09.2024, 10:17

Und wo ist da jetzt das Wirrwarr? Bei einer Buchung im Reisezentrum ist doch noch nicht entschieden ob der Fahrgast sich dann im Zug für den Ausdruck des Onlinetickets oder das in den Navigator importierte Handyticket entscheidet. Entscheidet er sich für den Ausdruck, ist's ein Onlineticket. Entscheidet er sich für den Navigator, ist's ein Handyticket. Beides subsumiert unter dem Begriff "Digitales Ticket" und in beiden Fällen mit der Einschränkung von Umtausch und Erstattung auf Reisezentren. Das ist tatsächlich auch der einzige Unterschied zwischen selbst und personenbedient erworbenen digitalen Tickets: der abweichende Hinweistext ganz unten.

Das Wirrwarr besteht für mich darin, dass für die Bahn bzw. für mich ein „Online-Ticket“ ausschließlich das ist, was über bahn.de erworben wird. Bei Dir klingt es aber so, dass ein am Schalter erworbenes Ticket zum "Online-Ticket" gemacht werden könne, per Ausdruck.
Vielleicht kann mir jemand das beantworten: Wenn ich ein "Digitales Ticket" am Schalter erwerbe und es ausdrucke, steht dann auch auf dem Ausdruck "OnlineTicket" wie hier: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/57/OnlineTicket_DeutscheBahn_200dpi.png?

Missverständnis - Präzisierung

sibiminus, Dienstag, 24.09.2024, 22:20 (vor 47 Tagen) @ Nina853

Vielleicht kann mir jemand das beantworten: Wenn ich ein "Digitales Ticket" am Schalter erwerbe und es ausdrucke, steht dann auch auf dem Ausdruck "OnlineTicket" wie hier: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/57/OnlineTicket_DeutscheBahn_200dpi.png?

Das habe ich doch schon beantwortet: Das ist tatsächlich auch der einzige Unterschied zwischen selbst und personenbedient erworbenen digitalen Tickets: der abweichende Hinweistext ganz unten.

Also nochmal: Ja, da steht Online-Ticket - auch wenn die heute etwas anders aussehen als dieses sehr alte Bild.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Missverständnis - Präzisierung

Nina853, Mittwoch, 25.09.2024, 14:21 (vor 46 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Nina853, Mittwoch, 25.09.2024, 14:22

Also nochmal: Ja, da steht Online-Ticket - auch wenn die heute etwas anders aussehen als dieses sehr alte Bild.

Danke für die Antwort!
Mir war wirklich nicht klar, dass Du damit meinst, dass auch wirklich der Titel „Online-Ticket“ auf dem Ausdruck prangt. Womit die Bahn aber selbst dieses Durcheinander verursacht. Denn sie definiert: „Ein Online-Ticket ist ein Ticket, das Sie auf bahn.de buchen.“. Aber der Ausdruck eines digitalen Tickets, das am Schalter gebucht wurde, trägt also ebenfalls den Titel „Online-Ticket“.

Es bleibt aber wohl dabei, dass ein auf bahn.de gebuchtes Ticket nur auf bahn.de storniert werden kann und ein im Reisezentrum am Schalter gebuchtes und dann als „Online-Ticket“ ausgedrucktes Ticket nach wie nur im Reisezentrum stornierbar ist?

Missverständnis - Präzisierung

sibiminus, Donnerstag, 26.09.2024, 12:58 (vor 45 Tagen) @ Nina853

Es bleibt aber wohl dabei, dass ein auf bahn.de gebuchtes Ticket nur auf bahn.de storniert werden kann

Zumindest mit dem alten Vertriebssystem war es möglich dass der Reiseberater "für dich auf bahn.de geht" und die Stornierung durchführt. Also ja, geht nur auf bahn.de und von dort kommt die Erstattung aber nein, das Reisezentrum kann behilflich sein, zahlt aber selber nichts aus. Ich gehe zwar nicht davon aus dass mit der neuen Vertriebsplattform daran etwas geändert wurde aber ich weiß es nicht sicher. Updates und Korrekturen gerne!

und ein im Reisezentrum am Schalter gebuchtes und dann als „Online-Ticket“ ausgedrucktes Ticket nach wie nur im Reisezentrum stornierbar ist?

Genau. Die Erstattung nimmt dann das Reisezentrum vor.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Missverständnis - Präzisierung

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.09.2024, 14:31 (vor 46 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 25.09.2024, 14:31

Also nochmal: Ja, da steht Online-Ticket - auch wenn die heute etwas anders aussehen als dieses sehr alte Bild.

Allerdings kann eine am Schalter erworbene Papierfahrkarte nicht nachträglich zum Onlineticket gemacht werden oder umgekehrt. Implizit lese ich aber raus, dass Nina853 davon ausgeht...

--
Weg mit dem 4744!

Missverständnis - Präzisierung

Nina853, Mittwoch, 25.09.2024, 15:17 (vor 46 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Nina853, Mittwoch, 25.09.2024, 15:17

Allerdings kann eine am Schalter erworbene Papierfahrkarte nicht nachträglich zum Onlineticket gemacht werden oder umgekehrt. Implizit lese ich aber raus, dass Nina853 davon ausgeht...

Ne – in Papierform am Schalter erworbene Tickets (= VT642: „auf Fahrkartenpapier ausgedruckt“) hab ich eigentlich komplett hier ausgeklammert.
Ich versuch nur das zu verstehen: „ich kaufe am Schalter einen Flexpreis als Online-Ticket“ (Tobs). Ich bin stur davon ausgegangen, dass man ein Online-Ticket ausschließlich online erwirbt. Aber man bekommt jetzt wohl auch am Schalter einen DinA4-Ausdruck mit dem Titel „Online-Ticket“ in die Hand gedrückt oder wie funktioniert das heutzutage?
Entschuldigt bitte, dass ich so auf dem Schlauch stehe.

Missverständnis - Präzisierung

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.09.2024, 15:53 (vor 46 Tagen) @ Nina853

Aber man bekommt jetzt wohl auch am Schalter einen DinA4-Ausdruck mit dem Titel „Online-Ticket“ in die Hand gedrückt oder wie funktioniert das heutzutage?

Genau. Das geht schon seit Jahren, ist aber seit rund einem Jahr der Regelfall. Auf Wunsch gibts aber - sofern das Angebot als Papierfahrschein erhältlich ist - auch weiterhin Papier.

--
Weg mit dem 4744!

Missverständnis - Präzisierung

VT642, Mittwoch, 25.09.2024, 16:39 (vor 46 Tagen) @ JeDi

Genau. Das geht schon seit Jahren, ist aber seit rund einem Jahr der Regelfall. Auf Wunsch gibts aber - sofern das Angebot als Papierfahrschein erhältlich ist - auch weiterhin Papier.

Welche Angebote gibt es denn noch auf Papier, außer Gruppenfahrten und Ausland?

Missverständnis - Präzisierung

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.09.2024, 17:00 (vor 46 Tagen) @ VT642

Welche Angebote gibt es denn noch auf Papier, außer Gruppenfahrten und Ausland?

Flex- und Normalpreise und die meisten Aktionsangebote des Nah- und Fernverkehrs. Eigentlich alles außer Sparpreis, Super Sparpreis, Sparpreis Senior und Super Sparpreis Senior.

--
Weg mit dem 4744!

Missverständnis - Präzisierung

Nina853, Mittwoch, 25.09.2024, 17:33 (vor 46 Tagen) @ JeDi

Genau. Das geht schon seit Jahren, ist aber seit rund einem Jahr der Regelfall. Auf Wunsch gibts aber - sofern das Angebot als Papierfahrschein erhältlich ist - auch weiterhin Papier.

Danke, jetzt versteh ich das endlich.
Gilt dann trotzdem immer noch die Trennung, dass man Tickets, die am Schalter gekauft wurden – egal in welcher Form ausgestellt – nur am Schalter stornieren kann, und Tickets, die per bahn.de gekauft wurden, nur per bahn.de?

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