FGR: ICE verpasst - muss ich RE nehmen? (Allgemeines Forum)

zettelbox, Dienstag, 03.09.2024, 12:30 (vor 15 Tagen)

Angenommen, ich verpasse meinen Anschluss-ICE aufgrund der Verspaetung eines vorherigen Zuges. Muss ich dann (aus FGR-Aspekten) den naechsten Zug in Richtung meines Ziels nehmen, auch wenn dies eine Regionalbahn ist, oder kann ich auch den naechsten ICE zum Ziel nehmen, auch wenn dies dann ja ggf. eine groessere Verspatung bedeutet?

Dass mein Ticket auch fuer den naechsten ICE gueltig ist, ist mir klar. Mir geht es um die Fahrgastrechte bzgl. der Entschaedigung fuer die Verspaetung.

Konkretes Beispiel:

Umstieg in den Anschluss-ICE um 11.00 verpasst, da ich aufgrund Bahn-Verspaetung erst um 11.10 am Umstiegsbahnhof ankomme. Um 11.15 fahrt ein RE zum Ziel, um 12.00 der naechste ICE. Mit dem RE kaeme ich mit 45 Minuten Verspaetung am Zielort an, mit dem ICE 60 Minuten. Wenn ich den ICE nehme, steht mir eine Entschaedigung zu? Oder hat in dem Fall die Minimierung der Verspaetung Prioritaet gegenueber den Annehmlichkeiten des ICE (Ruhe, reservierbare Plaetze, Internet, etc.)?

(Zumal es ja keineswegs garantiert ist, dass ich mit dem RE nicht auch 60+ Minuten verspaetet ankomme, aber das weiss ich zum Zeitpunkt der Entscheidung natuerlich nicht.)

Für die FGR zählt die nächstmögliche Verbindung.

ICETreffErfurt, Eisenach, Dienstag, 03.09.2024, 12:53 (vor 15 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von ICETreffErfurt, Dienstag, 03.09.2024, 12:54

Angenommen, ich verpasse meinen Anschluss-ICE aufgrund der Verspaetung eines vorherigen Zuges. Muss ich dann (aus FGR-Aspekten) den naechsten Zug in Richtung meines Ziels nehmen, auch wenn dies eine Regionalbahn ist, oder kann ich auch den naechsten ICE zum Ziel nehmen, auch wenn dies dann ja ggf. eine groessere Verspatung bedeutet?

Dass mein Ticket auch fuer den naechsten ICE gueltig ist, ist mir klar. Mir geht es um die Fahrgastrechte bzgl. der Entschaedigung fuer die Verspaetung.

Konkretes Beispiel:

Umstieg in den Anschluss-ICE um 11.00 verpasst, da ich aufgrund Bahn-Verspaetung erst um 11.10 am Umstiegsbahnhof ankomme. Um 11.15 fahrt ein RE zum Ziel, um 12.00 der naechste ICE. Mit dem RE kaeme ich mit 45 Minuten Verspaetung am Zielort an, mit dem ICE 60 Minuten. Wenn ich den ICE nehme, steht mir eine Entschaedigung zu? Oder hat in dem Fall die Minimierung der Verspaetung Prioritaet gegenueber den Annehmlichkeiten des ICE (Ruhe, reservierbare Plaetze, Internet, etc.)?

(Zumal es ja keineswegs garantiert ist, dass ich mit dem RE nicht auch 60+ Minuten verspaetet ankomme, aber das weiss ich zum Zeitpunkt der Entscheidung natuerlich nicht.)

Bei der Entschädigung wird die nächstmögliche Verbindung zum Ziel als Referenz berücksichtigt. Wenn die mit >60 min ankommt, hast du Anspruch auf 25%, sonst nicht. Du kannst freiwillig noch später fahren, was aber keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung hat.
In deinem Fall würdest du wohl nichts bekommen, könntest höchstens auf Kulanz hoffen.

Für die FGR zählt die nächstmögliche Verbindung.

ICEwave, Dienstag, 03.09.2024, 13:02 (vor 15 Tagen) @ ICETreffErfurt

Aus meiner (Einzelfall-)Erfahrung kannst du es aber trotzdem einreichen mit den ehrlichen Angaben wann du wirklich angekommen bist. Wird evtl. trotzdem durchgewunken, auch wenn du mit dem RE früher dagewesen wärst. Anspruch drauf hast du aber nicht.

--
Fahre ich sehr gerne: BR 401, BR 403, Avmz, Apmz (ICmod)
Fahre ich gerne: BR 402, BR 407, Avmz, Apmz (unmod), BR 611, BR 612
Fahre ich nicht gerne: IC2, BR 411/415, DR-Dosto

FGR: ICE verpasst - muss ich RE nehmen?

delphi_02, Dienstag, 03.09.2024, 13:19 (vor 15 Tagen) @ zettelbox

Bei der Beantragung über Formular wird normalerweise immer abgefragt, wann und mit welchem Zug du real angekommen bist.
Dort einfach deine reale Verbindung eintragen.
Bei mir wurde bisher immer die reale Ankunft berücksichtigt, auch wenn ich im Verspätungsfall nicht die Verbindung gewählt hatte, mit der ich am frühesten angekommen wäre (weil ich z. B. FV statt NV oder auch einfach mal eine andere Strecke fahren wollte).
Eine Quelle für das offiziell gewünschte Vorgehen kann ich dir allerdings nicht liefern.

Viele Grüße
Markus

Du kannst den ICE nehmen und bekommst 25% zurück.

Barzahlung, Dienstag, 03.09.2024, 14:16 (vor 15 Tagen) @ zettelbox

- kein Text -

Quelle?

Matze86, München, Dienstag, 03.09.2024, 15:19 (vor 15 Tagen) @ Barzahlung

- kein Text -

Empirie.

musicus, Dienstag, 03.09.2024, 15:54 (vor 15 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von musicus, Dienstag, 03.09.2024, 15:54

- kein Text -

FGR: ICE verpasst - muss ich RE nehmen?

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 03.09.2024, 14:53 (vor 15 Tagen) @ zettelbox

Angenommen, ich verpasse meinen Anschluss-ICE aufgrund der Verspaetung eines vorherigen Zuges. Muss ich dann (aus FGR-Aspekten) den naechsten Zug in Richtung meines Ziels nehmen, auch wenn dies eine Regionalbahn ist, oder kann ich auch den naechsten ICE zum Ziel nehmen, auch wenn dies dann ja ggf. eine groessere Verspatung bedeutet?

Dass mein Ticket auch fuer den naechsten ICE gueltig ist, ist mir klar. Mir geht es um die Fahrgastrechte bzgl. der Entschaedigung fuer die Verspaetung.

Konkretes Beispiel:

Umstieg in den Anschluss-ICE um 11.00 verpasst, da ich aufgrund Bahn-Verspaetung erst um 11.10 am Umstiegsbahnhof ankomme. Um 11.15 fahrt ein RE zum Ziel, um 12.00 der naechste ICE. Mit dem RE kaeme ich mit 45 Minuten Verspaetung am Zielort an, mit dem ICE 60 Minuten. Wenn ich den ICE nehme, steht mir eine Entschaedigung zu? Oder hat in dem Fall die Minimierung der Verspaetung Prioritaet gegenueber den Annehmlichkeiten des ICE (Ruhe, reservierbare Plaetze, Internet, etc.)?

(Zumal es ja keineswegs garantiert ist, dass ich mit dem RE nicht auch 60+ Minuten verspaetet ankomme, aber das weiss ich zum Zeitpunkt der Entscheidung natuerlich nicht.)

Genau einen solchen Fall habe ich mal eingereicht - er wurde mir abgelehnt mit der Begründung das es eine frühere Verbindung gab.

Auch ein Nahverkehrszug wurde mir schon mal abgelehnt, weil er angeblich pünktlich ankam obwohl eine Unterbrechung des Zuglaufs Vorlag.

Kommt also wie schon erwähnt immer auf den Sachbearbeiter an.

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