FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr? (Allgemeines Forum)
Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Donnerstag, 29.08.2024, 14:53 (vor 16 Tagen)
Ich hatte einen FGR-Fall bei Flix, den ich per Online-Formular eingereicht habe. Das ursprüngliche Ticket kostete 17,48 € (dachte ich zumindest), auf der Antwort zur Anfrage war dann aber nur noch von 16,49 € die Rede. Das hat mich erstmal irritiert, aber auch auf der Rechnung ist das Ticket mit 16,49 ausgewiesen, zusätzlich finden sich dort eine Sitzplatzreservierung zu 0€ und 0,99€ Servicegebühr.
Erstatten möchte man daher nur die 25% von den 16,49 €.
Ist das so korrekt oder versucht hier Flix die Erstattung klein zu rechnen? Ich wüsste auch nicht, wie man dort ohne die Servicegebühr buchen könnte.
Es scheint also bei DB doch nicht alles schlechter zu sein ;)
FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr?
sflori, Donnerstag, 29.08.2024, 15:05 (vor 16 Tagen) @ Gleis42
Ist das so korrekt oder versucht hier Flix die Erstattung klein zu rechnen?
Letzteres. Die 1 € Servicegebühr ist ja im FK-Preis enthalten und keine optionale Zusatzleistung.
Bye. Flo.
FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr?
bahnfahrerofr., Donnerstag, 29.08.2024, 16:32 (vor 16 Tagen) @ sflori
Buchungsgebühren müssen mit erstattet werden - wir erinnern uns ans Zahlungsmittelentgelt der DB.
FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr?
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 30.08.2024, 00:53 (vor 16 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Buchungsgebühren müssen mit erstattet werden - wir erinnern uns ans Zahlungsmittelentgelt der DB.
Wobei die DB ja sogar im Tarif stehen hat, dass das ZME miterstattet (und sogar entschädigt) wird.
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Weg mit dem 4744!
FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr?
gefordertgeweigertgeklagt, Sonntag, 01.09.2024, 20:22 (vor 13 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Steht auch genau so 1:1 in der Verordnung:
»Der Entschädigungsbetrag darf nicht um Kosten der Finanztransaktion wie Gebühren, Telefonkosten oder Porti gekürzt werden.«
FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr?
sibiminus, Montag, 02.09.2024, 15:04 (vor 12 Tagen) @ gefordertgeweigertgeklagt
Steht auch genau so 1:1 in der Verordnung:
»Der Entschädigungsbetrag darf nicht um Kosten der Finanztransaktion wie Gebühren, Telefonkosten oder Porti gekürzt werden.«
Das mag vielleicht eine Techikalie sein, aber Artikel 19 Absatz 8 bezieht sich darauf, dass ein ermittelter Entschädigungsbetrag nicht gekürzt werden darf. Passiert ja hier vorliegend auch nicht, sondern wird nicht der volle tatsächlich entrichtete Preis für die Ermittlung einer Entschädigung zugrundegelgt, siehe Absatz 3: Unbeschadet des Absatzes 2 wird die Entschädigung für eine Verspätung im Verhältnis zu dem vollen Preis berechnet, den der Fahrgast für den verspäteten Verkehrsdienst tatsächlich entrichtet hat.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr?
gefordertgeweigertgeklagt, Montag, 02.09.2024, 19:00 (vor 12 Tagen) @ sibiminus
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb sich der nicht zu kürzende Betrag nicht direkt auf den initialen Kaufpreis beziehen sollte.
Zumal immer wieder in der Verordnung vom »Beförderungspreis« gesprochen wird, was dann wohl derjenige Preis ist, der für die Beförderung notwendig ist. Bei anteiligen Strecken könnte es dann tatsächlich anders ausschauen, etwa, wenn man einen Dienstleister hätte, der einem mehrere Tickets für verschiedene Beförderer verkauft und eine Servicegebühr verlangt. Hier wäre der Beförderer dann nur für den tatsächlich entrichteten Betrag entschädigungspflichtig
FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr?
sibiminus, Dienstag, 03.09.2024, 03:37 (vor 12 Tagen) @ gefordertgeweigertgeklagt
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb sich der nicht zu kürzende Betrag nicht direkt auf den initialen Kaufpreis beziehen sollte.
Weil die Verordnung wie bereits zitiert vom "vollen Preis [...] den der Fahrgast für den verspäteten Verkehrsdienst tatsächlich entrichtet hat" spricht.
Zumal immer wieder in der Verordnung vom »Beförderungspreis« gesprochen wird, was dann wohl derjenige Preis ist, der für die Beförderung notwendig ist.
Aber nicht an der Stelle im schon zitierten Absatz 3, die Verordnung gibt das nicht her. Das Serviceentgelt ist ja nicht optional - also "tatsächlich entrichtet" - und hat deswegen genauso Bestandteil der Entschädigungsberechnung zu sein wie auch jetzt noch das Zahlungsmittelentgelt der DB gegenüber Firmenkunden.
Bei anteiligen Strecken könnte es dann tatsächlich anders ausschauen, etwa, wenn man einen Dienstleister hätte, der einem mehrere Tickets für verschiedene Beförderer verkauft und eine Servicegebühr verlangt. Hier wäre der Beförderer dann nur für den tatsächlich entrichteten Betrag entschädigungspflichtig
Allerdings begibt sich der Verkäufer dann in die Haftung, sollte er nicht eineindeutig vor Vertragsabschluss auf die Regelungen zum Vertragspartner, Durchgangsfahrkarten und deren Implikationen für Fahrgastrechte aufklären. Artikel 12 Absätze 4, 5.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr?
nscharrn, IC 2152, Freitag, 30.08.2024, 05:35 (vor 16 Tagen) @ Gleis42
das wird bestimmt irgendwann mal ein Fall für die Verbraucherschützer - ein normalo wird nich wegen 1€ klagen
FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr?
Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Freitag, 30.08.2024, 08:35 (vor 16 Tagen) @ nscharrn
das wird bestimmt irgendwann mal ein Fall für die Verbraucherschützer - ein normalo wird nich wegen 1€ klagen
Klagen vielleicht nicht, aber eine nette Nachfrage werde ich schon mal versenden, wenn das Geld wie angekündigt zurück gebucht wurde.
Ich halte euch auf dem Laufenden :)
FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr?
Barzahlung, Freitag, 30.08.2024, 09:31 (vor 16 Tagen) @ nscharrn
das wird bestimmt irgendwann mal ein Fall für die Verbraucherschützer - ein normalo wird nich wegen 1€ klagen
Ich kann den Tarifbedingungen nicht entnehmen, dass die Servicegebühr nicht Teil der Fahrpreiserstattung/-entschädigung ist. Insofern eher kein Fall für Verbraucherverbände.
FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr? - 1. Update
Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Mittwoch, 11.09.2024, 13:59 (vor 3 Tagen) @ Gleis42
Auf Nachfrage bei Flix kam dann eine Mail, dass man den Ticketpreis bewusst gekürzt hat und das auch als richtig ansieht. Es scheint also kein Versehen gewesen zu sein.
Immerhin war die Bearbeitung jeweils relativ schnell und der gekürzte Betrag wurde auch bereits erstattet.
Ich habe mich daher per Online-Formular ans EBA gewandt:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99084023261000/herausgeber/...
Mal schauen, wie es weitergeht und ob ich die 25 Cent noch bekomme ;)
FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr? - 1. Update
Barzahlung, Mittwoch, 11.09.2024, 14:18 (vor 3 Tagen) @ Gleis42
Ich habe mich daher per Online-Formular ans EBA gewandt:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99084023261000/herausgeber/...
Super. Dann bitte in drei Monaten über den Inhalt des Antwortschreiben berichten.