? zur Aufhebung der Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)

ICE277, Freitag, 26.07.2024, 11:18 (vor 324 Tagen)

Guten Morgen,

ich wollte am 14.September mit dem Fernverkehr fahren.
Gestern kam die Nachricht, dass die Zugbindung aufgehoben ist.
Ein Zurückgeben des SSP geht ja nicht.
In welchem Zeitraum vor und nach dem 14.September kann ich jetzt fahren?

Gruß
ICE277

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brueggi, Freitag, 26.07.2024, 11:29 (vor 324 Tagen) @ ICE277

Gestern kam die Nachricht, dass die Zugbindung aufgehoben ist.
Ein Zurückgeben des SSP geht ja nicht.

Was ist der Grund für die Aufhebung der Zugbindung? Bei einer zu erwartenden Verspätung am Ziel von mind. 60 Minuten kannst du dir das Ticket per Fahrgastrechteformular erstatten lassen.

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ICE277, Freitag, 26.07.2024, 11:56 (vor 324 Tagen) @ brueggi

Es steht in der Nachricht, dass die Zugbindung aufgehoben ist. Ich kann das Ticket jetzt auch für andere Züge nutzen ohne Extrakosten. Auf der Reise hat sich der Fahrplan geändert.

Gruß ICE277

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ICE277, Freitag, 26.07.2024, 12:21 (vor 324 Tagen) @ ICE277

...wenn unter diesen Umständen eine Erstattung möglich wäre, wie liefe das beim Online-Ticket ab?

Gruß ICE277

Ganz einfach...

611 040, Erfurt, Freitag, 26.07.2024, 13:36 (vor 324 Tagen) @ ICE277

Hatte so einen Fall jetzt vor paar Tagen zum ersten Mal. Online-Ticket Super Sparpreis Decin - Dresden. EC hatte über 120min Verspätung.
Hab einfach in der App "Entschädigung beantragen" ausgewählt und dann "Reise nicht angetreten". Die Daten werden automatisch übernommen und mit einem Button der Antrag abgeschickt. Innerhalb von 2 Tagen hatte ich die Bestätigung, dass der volle Fahrkartenpreis erstattet wird.

In deinem Fall kommt es drauf an, wie viel später als auf der ursprünglichen Verbindung du durch die Fahrplanänderung am Ziel ankommen würdest. (Wundere dich nicht, dass dort überall von Entschädigung die Rede ist obwohl du eine Erstattung beantragt hast. Das macht fürs Ergebnis keinen Unterschied)

Bei mehr als +60 kannst du die Fahrkarte genauso wie ich sofort online erstatten lassen und bekommst alles zurück.
Wenn es "nur" 20-60min später ist, ist "nur" die Zugbindung aufgehoben und du kannst (innerhalb der Gültigkeit der Fahrkarte, i.d.R. bis zum Folgetag 10 Uhr**) auch eine andere Verbindung nutzen. Erstattung oder Entschädigung geht dann nicht.

**hier werden tlw. andere Ansichten vertreten, dass die Fahrt innerhalb eines Jahres jederzeit flexibel stattfinden kann.
M.E. ist das nur bei gesonderter Freigabe an speziellen Tagen möglich.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Ganz einfach...

zettelbox, Freitag, 26.07.2024, 16:44 (vor 324 Tagen) @ 611 040

**hier werden tlw. andere Ansichten vertreten, dass die Fahrt innerhalb eines Jahres jederzeit flexibel stattfinden kann.
M.E. ist das nur bei gesonderter Freigabe an speziellen Tagen möglich.


Diese Ansicht wird unter anderem von der DB vertreten und ganz klar so kommuniziert. Auch ein Fahrtantritt in zwei Monaten ist moeglich, und das wird von der DB seit Monaten ueber allen Kanaelen so kommuniziert.

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Rook, Freitag, 26.07.2024, 14:50 (vor 324 Tagen) @ ICE277

Guten Morgen,

ich wollte am 14.September mit dem Fernverkehr fahren.
Gestern kam die Nachricht, dass die Zugbindung aufgehoben ist.
Ein Zurückgeben des SSP geht ja nicht.
In welchem Zeitraum vor und nach dem 14.September kann ich jetzt fahren?

Gruß
ICE277

Du kannst jetzt mit der auf dem Fahrschein angegebenen Gültigkeit (Von: ... Bis: ...) flexibel fahren.

--
Viele Grüße
Rook

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zettelbox, Freitag, 26.07.2024, 16:46 (vor 324 Tagen) @ ICE277

In welchem Zeitraum vor und nach dem 14.September kann ich jetzt fahren?

Wenn du mit voraussichtlich mehr als 20 Minuten Verspaetung ankommen wirst, kannst du das Ticket bis zum 13.09.2025 beliebig verwenden. Nur Start- und Zielbahnhof muessen identisch sein. Das ist die Auffassung der DB, die u.a. ueber den Kundenservice per Twitter so kommuniziert wird.

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Rook, Freitag, 26.07.2024, 21:58 (vor 324 Tagen) @ zettelbox

In welchem Zeitraum vor und nach dem 14.September kann ich jetzt fahren?


Wenn du mit voraussichtlich mehr als 20 Minuten Verspaetung ankommen wirst, kannst du das Ticket bis zum 13.09.2025 beliebig verwenden. Nur Start- und Zielbahnhof muessen identisch sein. Das ist die Auffassung der DB, die u.a. ueber den Kundenservice per Twitter so kommuniziert wird.

Hat die zwischenzeitlich erfolgte Verkürzung der Frist zur Einreichung der fahrgastrechtlichen Ansprüche von 1 Jahr auf 3 Monate einen Einfluss?

Ansonsten müsste man innerhalb von 3 Monaten einreichen, könnte aber alternativ rd. 1 Jahr später noch fahren.

--
Viele Grüße
Rook

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Barzahlung, Freitag, 26.07.2024, 22:02 (vor 324 Tagen) @ Rook

Ansonsten müsste man innerhalb von 3 Monaten einreichen, könnte aber alternativ rd. 1 Jahr später noch fahren.

Das scheint genau so die Rechtslage zu sein, ja.

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