Erfahrungen zur Erstattung von sehr teuren Hotels (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Freitag, 19.07.2024, 20:12 (vor 242 Tagen)

Hallo,

hat von euch jemand in letzter Zeit mal "sehr teure" (>120€) Hotels als FGR-Hilfeleistung eingereicht?

Ich habe im frühen Herbst eine Reise geplant und das Ticket schon gebucht, bei der abends der vorletzte Anschluss in München gelegentlich, und der letzte in Nürnberg öfters (in ca. 30% der Fälle) in die Hose geht.

Was ich dabei nicht auf dem Schirm hatte, in München ist Oktoberfest und zeitgleich in Nürnberg wohl irgend eine krasse Messe. Hotelpreise sind in beiden Städten eher so bei 250-350€ pro DZ.

Früher losfahren geht in dem Fall leider tatsächlich nicht, weil früh in Süditalien los gefahren wird und dies die einzige sinnvoll mögliche Tagesverbindung mit Puffer in Bologna ist.

Besteht eine realistische Chance, die Hotelkosten in diesem Rahmen ohne anwaltliche Hilfe von der DB zurück zu erhalten? Oder kennt jemand die diesbezügliche Rechtaauffassung des EBA?

Ein Taxi wäre zumindest bei AV in Nürnberg wohl sogar billiger, aber trotzdem über 120€, so dass man auf Kosten sitzen bliebe, wenn man es verauslagt. Gutschein braucht nicht erwartet werden, weil die (Des)information vor dem möglichen AV bereits schließt.

Danke im Voraus.
VG

Erfahrungen zur Erstattung von sehr teuren Hotels

611 040, Erfurt, Freitag, 19.07.2024, 20:24 (vor 242 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Es gibt keine 80€ oder 120€ Grenze auch wenn das immer wieder behauptet wird. z.T. sogar (absichtlich?) von der DB Info.
Egal ob die nun auf oder zu hat verlassen würde ich mich auf in keinem Fall, habe zu oft schon schlechte Erfahrungen gemacht, dass einem zustehende Ansprüche nicht durchgesetzt werden können.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Erfahrungen zur Erstattung von sehr teuren Hotels

bahnfahrerofr., Freitag, 19.07.2024, 20:34 (vor 242 Tagen) @ 611 040

Es gibt keine 80€ oder 120€ Grenze auch wenn das immer wieder behauptet wird. z.

Das ist mir bekannt, wobei sie für Taxis wohl gilt.

Daher war ja meine Frage eher in die Richtung, wie zuverlässig das SC FGR eine 300€ Rechnung erstattet bei Oktoberfest.

Sorry ...

Garfield_1905, Freitag, 19.07.2024, 21:09 (vor 242 Tagen) @ bahnfahrerofr.

... aber das ist meine Standardantwort auf diese oder ähnliche Fragen. Einreichen und sehen, was passiert, ggfs. mit einer paar zusätzlichen Worten zur besonderen Situation. Eine wie auch immer gerartete Antwort hier nützt Dir Zweifel gar nichts.

Sorry ...

bahnfahrerofr., Freitag, 19.07.2024, 21:25 (vor 242 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von bahnfahrerofr., Freitag, 19.07.2024, 21:27

Es ist aber davon auszugehen, dass eventuelle interne Bearbeitungsgrenzen des SC FGR nicht von Fall zu Fall festgelegt werden, sondern generell angewendet werden. Ich hörte mal dass sie auf 120€ zunächst kürzen, aber das ist schon etwas länger her.

Die Rechtaauffassung des EBA ist da auch interessant. Wenn das mal jemand erfolglos war, kann man sich die Einreichung dort dann sparen.

Insofern sind Erfahrungsberichte da schon interessant. Wenn ich vorher schon weiß, dass ich wahrscheinlich auf 200€ sitzen bleibe, müsste ich halt mal schauen ob ich alte Bekannte in München akivieren muss.

Wie wäre es wenn

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 19.07.2024, 22:24 (vor 242 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Es ist aber davon auszugehen, dass eventuelle interne Bearbeitungsgrenzen des SC FGR nicht von Fall zu Fall festgelegt werden, sondern generell angewendet werden. Ich hörte mal dass sie auf 120€ zunächst kürzen, aber das ist schon etwas länger her.

Die Rechtaauffassung des EBA ist da auch interessant. Wenn das mal jemand erfolglos war, kann man sich die Einreichung dort dann sparen.

Insofern sind Erfahrungsberichte da schon interessant. Wenn ich vorher schon weiß, dass ich wahrscheinlich auf 200€ sitzen bleibe, müsste ich halt mal schauen ob ich alte Bekannte in München akivieren muss.

Du sie direkt aktivierst - spart dir Ärger und Nervenkitzel.

Wie wäre es wenn

bahnfahrerofr., Samstag, 20.07.2024, 09:45 (vor 242 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von bahnfahrerofr., Samstag, 20.07.2024, 09:47

Wie wäre es wenn Du sie direkt aktivierst - spart dir Ärger und Nervenkitzel.

Kann man natürlich so machen.

Zunächst ist es aber deutlich wahrscheinlicher, in Nürnberg zu stranden (in München sind es ja schon ca. 60min Puffer!). Da kenne ich nur jemanden, der fast in Erlangen wohnt. Nicht zielführend , da müsste ich ja am nächsten Tag erstmal wieder zurück. Und da ich am nächsten Tag arbeiten muss, wäre ich gerne möglichst nahe am Bahnhof und auf der richtigen Strecke, damit ich notfalls zumindest bis 9 Uhr da auftauchen kann (ja, in der Hinsicht ist das mit der flexiblen Arbeitszeit schon was feines).

Ganz generell sehe ich es auch irgendwie nicht ein, sämtliche Risiken einer Bahnreise, die eigentlich in die Sphäre des Anbieters, der das so verkauft, fallen, privat abzusichern (für die Aufwendungen der privaten Übernachtung gäbe es im übrigen genau 0 Euro erstattet). Dass der Verkehr München - Nürnberg am späten Abend so lückenhaft ist, dafür kann ich ja auch nix. In dem Fall lasse ich mir jedenfalls nicht nachsagen, dass ich absichtlich die Strandung provoziere, da es die einzige sinnvolle Fahrtmöglichkeit an dem Tag ist. Wenn man die nicht nutzen kann, ohne riskieren zu müssen, auf 200€ Hotelkosten sitzen zu bleiben, bleibt als Alternative nur das Flugzeug. Das kann es ja auch nicht sein.

Offenbar ist es gemäß den dankenswerterweise geposteten Erfahrungsberichten aber ja gar nicht so ein Problem, teure Hotels erstattet zu bekommen.

Taxikosten

Barzahlung, Samstag, 20.07.2024, 17:07 (vor 241 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Zunächst: Hotelkosten hatte ich schon 150 von der DB und 180 von den ÖBB erstattet bekommen (eine Person).

Es gibt keine 80€ oder 120€ Grenze auch wenn das immer wieder behauptet wird. z.


Das ist mir bekannt, wobei sie für Taxis wohl gilt.

Laut Tarif ja (vgl. Nr. 9.1.6 BB PV). Allerdings auch nur im DB-Tarif. Wobei ich da immer noch an der Wirksamkeit zweifle. Der Anspruch auf Erstattung von Taxikosten in Fällen, in denen ohne Nutzung eines Taxi eine Hotelübernachtung erforderlich wird, ergibt sich ja nicht (nur) aus den BB PV oder der EVO, international sowieso nicht, sondern aufgrund Art. 20 Abs. 2 lit. b VO (EG) 2021/782 i.V.m. §§ 280, Abs. 1,3, 281 BGB.

Daher wäre es durchaus vorstellbar, dass Taxikosten grundsätzlich immer dann erstattungsfähig sind, wenn sie günstiger als die Hotelübernachtung sind. So regeln die ÖBB das z.B. in ihren Tarifbedingungen. A.5.5.1.8:

In diesen Fällen bieten wir Ihnen eine der folgenden Unterstützungsleistungen an:

- Je nach Verfügbarkeit organisieren wir Ihnen ein Hotel der Mittelklasse mit bis zu 3 Sternen und die Fahrt zwischen Hotel und Bahnhof.
- Wir ersetzen Ihnen die für Sie angefallenen angemessenen Kosten, wenn Sie sich selber ein Hotel und die Fahrt zwischen Bahnhof und Hotel organisiert haben.
- Sofern dies preisgünstiger ist, bieten wir Ihnen die Weiterfahrt zu Ihrem Ziel mit einem anderen Verkehrsmittel an, zB eine Taxifahrt, und ersetzen die für Sie angefallenen angemessenen Kosten.

https://www.oebb.at/static/tarife/de/handbuch_fuer_reisen_mit_den_oebb_in_oesterreich/i...

Wenn man günstiger geeignet nachweisen kann (die Booking-Screenshot-Idee finde ich gut), werden sich die Taxikosten wahrscheinlich auch einklagen lassen.

Bei >300 Euro wird die DB auch bei der Hotelkostenübernahme rumzicken. Da würde ich vielleicht lieber für 210 Euro Taxi fahren und das einklagen als die Hotelkosten.

Taxikosten

bahnfahrerofr., Samstag, 20.07.2024, 17:51 (vor 241 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von bahnfahrerofr., Samstag, 20.07.2024, 17:52

Danke.

Ich habe zwischenzeitlich vergessen, dass es sich, da die Fahrkarte für 2 Personen ist, eigentlich mit dem Taxi ausgehen sollte, da 2x 120€ angesetzt werden (ich vermute ca. 220€ wird es kosten). Insofern bin ich jetzt wieder etwas entspannter.

Erfahrungen zur Erstattung von sehr teuren Hotels

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 19.07.2024, 21:57 (vor 242 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ein Taxi wäre zumindest bei AV in Nürnberg wohl sogar billiger, aber trotzdem über 120€, so dass man auf Kosten sitzen bliebe, wenn man es verauslagt. Gutschein braucht nicht erwartet werden, weil die (Des)information vor dem möglichen AV bereits schließt.

Und was haben die Öffnungszeiten der DB Information damit zu tun, ob man einen Gutschein erwarten kann?

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Weg mit dem 4744!

Erfahrungen zur Erstattung von sehr teuren Hotels

bahnfahrerofr., Samstag, 20.07.2024, 09:37 (vor 242 Tagen) @ JeDi

Und was haben die Öffnungszeiten der DB Information damit zu tun, ob man einen Gutschein erwarten kann?

Wenn die zu hat, bleibt natürlich das Zugpersonal. Auch da gibt es keine Garantie ob es klappt. Wären vermutlich ca. 200 Euro fürs Taxi.

Erfahrungen zur Erstattung von sehr teuren Hotels

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 20.07.2024, 11:00 (vor 242 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Und was haben die Öffnungszeiten der DB Information damit zu tun, ob man einen Gutschein erwarten kann?


Wenn die zu hat, bleibt natürlich das Zugpersonal. Auch da gibt es keine Garantie ob es klappt.

Klar, aber ich halte die Chancen beim Zugpersonal sogar für größer als bei der Info, weil die eben nicht nur "Brandmauer" gegen frustrierte Reisende sind.

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Weg mit dem 4744!

Erfahrungen zur Erstattung von sehr teuren Hotels

VT642, Freitag, 19.07.2024, 22:17 (vor 242 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Je nachdem, in welche Richtung es von Nürnberg aus weitergeht, kann es sich lohnen, nach Hotels in Erlangen oder Bamberg zu schauen, dort gibt es ziemlich sicher etwas unter 250€.

im Jahr 2015 in Hotel Berlin-Adlon gewesen

BahnFanFritzlar, Freitag, 19.07.2024, 23:23 (vor 242 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von BahnFanFritzlar, Freitag, 19.07.2024, 23:24

Das war am 31.03.2015.
Kassel-Berlin Hin/Rück 2 Erw, 1 Kind 8 Jahre
Ticketpreis 188,50 EUR

Am Abend Zugausfall wg. Unwetter, Fernverkehr eingestellt.
(Letzter ICE 19:23 nach Kassel ab Berlin)
Schlange vor ServicePoint Bln-Ostbahnhof durch die ganze Halle hin und rück.
Handy-Booking Adlon für ca. 230 EUR gesehen
Da wollt ich schon immer mal hin.
80 EUR-Grenze im Kopf mal 2 Erw = 160 EUR, den Rest riskier ich.
Geklickt . war meins - nirgends angestellt.
Um ca. 21 Uhr um Zimmer gewesen.
Alles gut.
Frühstück für 42 EUR p.P. hab ich mich nicht getraut.
Haben wir dann noch einen 2.Tag Berlin gemacht und sind dann um 16h gefahren

Später habe ich:
- Erstattung 50% wg. Verspätung erhalten
- Volle Hotel-Kosten 230 EUR, ohne Diskussion
- nach 4 Wochen noch eine Schachtel Pralinen + Entschuldigung von einer Hamburger-Agentur erhalten.
Hat sich richtig gelohnt der Familienausflug :-)

Mein Fazit:
Machen - Einreichen - und sehen was passiert.

Geschichten die man nicht vergisst :-)

PS:
Den angeblichen Luxus des Adlon brauche ich nicht, war ich enttäuscht, würde ich auf eigene Kosten nicht wieder machen. Naja - einmal im Leben

Frühstück wird auch erstattet.

Bremer, Bremen, Samstag, 20.07.2024, 12:54 (vor 242 Tagen) @ BahnFanFritzlar

- kein Text -

Tipp

Simon Töller, Freitag, 19.07.2024, 23:37 (vor 242 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich habe Hotelkosten von mehr als 120€/Nacht in München problemlos ersetzt bekommen.

Ein persönlicher Tipp dazu ist, vor dem Buchen einen Screenshot der Hotelpreise in der Kartenansicht auf zB Booking.com zu machen, um nachzuweisen, dass der Preis in Bahnhofsnähe für diese Nacht generell sehr hoch war. Wenn man den Screenshot gleich mit dem FGR-Antrag einreicht hilft das, denke ich - zumindest mache ich es immer so.

Tipp

bahnfahrerofr., Samstag, 20.07.2024, 09:34 (vor 242 Tagen) @ Simon Töller

Danke, das beruhigt mich etwas. Auch der Tipp mit der Karte ist nicht schlecht!

Erfahrungen zur Erstattung von sehr teuren Hotels

ICE920, München, Samstag, 20.07.2024, 18:06 (vor 241 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Wir kennen weder Strecke noch Verbindung. Aber wenn du den Nervenkitzel vermeiden willst, wieso fährst du bei Anschlussbruch nicht gezielt eine Stadt mit normalen Hotelpreise (z.B. Augsburg, Ingolstadt, Würzburg, Bamberg)?

Erfahrungen zur Erstattung von sehr teuren Hotels

611 040, Erfurt, Samstag, 20.07.2024, 21:46 (vor 241 Tagen) @ ICE920

Weil meistens nichts mehr in die gewünschte Richtung fährt bis zum nächsten morgen 4-5 Uhr.
Und wenn man richtung Bayreuth will und in Nürnberg der letzte Zug weg ist würde ich auch nicht, selbst wenn noch ein letzter Zug fährt nach Würzburg oder Treuchtlingen fahren nur um der DB ein paar Euro Hotelkosten zu ersparen. Immerhin muss ich am nächsten Tag ja wieder weiter und muss oder möchte evtl. so früh wie möglich da sein.
Außerdem sollte die Bahn, die ja ihre vertragliche Pflicht nicht erfüllt hat, es dem Kunden so angenehm wie noch möglich gestalten und ihn nicht noch nachts stundenlang umher schicken. Finde es eh schlimm dass die DB gerade bei FGR Hotel oder Taxi so viel diskutiert ubd ablehnt. In keiner anderen Branche gibts das. Der Kunde(!) hat schon Unannehmlichkeiten da sollte es doch jedem Unternehmen daran gelegen sein den Kunden so wenig wie möglich zu vergraueln. Wo anders wird sich entschuldigt, bei der Bahn kann man ewig streiten um seine gesetzlichen Rechte zu bekommen.

Auch die Entscheidung Hotel vs. Taxi sollte der Fahrgast entscheiden dürfen und nicht danach was für das EVU gerade günstiger kommt. Was ich bevorzuge kommt immer auf die Situation an. Generell übernachte ich immer lieber im Hotel und fahre entspannt und ausgeruht am nächsten Morgen im Zug weiter. Es gibt aber auch manchmal Situationen wo ich dringend am nächsten Morgen am Ziel sein muss, da will ich dann Taxi fahren auch wenn es mitten durch die Nacht nicht schön ist und ich erst um 3-4 Uhr am Ziel bin.
Es sollte sich der Fahrgast individuell von der aktuellen persönlichen Situation abhängig, entscheiden können ob er Taxi oder Hotel wählt.
Ich habe bei meinen derartigen Fällen auch immer direkt gesagt dass ich ein Taxigutschein oder Hotelgutschein möchte. Es ist mir auch noch nie passiert, dass ich nur das andere bekommen habe. Entweder das gewünschte oder unrechtmäßig nichts.

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Erfahrungen zur Erstattung von sehr teuren Hotels

paisadar, Montag, 22.07.2024, 17:31 (vor 239 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hatte schon einige Telefongespräche mit dem Servicecenter Fahrgastrechte. Klar drücken sie sich nicht aus. Oft wurde 120 Euro als Erstattungsgrenze genannt (was aber vermutlich nicht korrekt ist). Eine kompetenter wirkende Mitarbeiterin sprach davon, dass grundsätzlich Kosten bis 150 Euro inkl. Frühstück erstattet werden.
Grundsätzlich wird aber individuell überprüft. Es sei schon vorgekommen, dass Fahrgäste teure Luxushotels gebucht hätten und Party auf Kosten der Bahn machen wollten (so die Interpretation des SC), was zu einer Ablehnung des Antrags geführt habe.
Aber das SC wisse auch, dass es in München zu Messezeiten teuer ist und dann würden auch teure Hotels erstattet werden. So wie auch in den vorherigen Nachrichten erwähnt, würde ich aber sicherheitshalber Screenshots von Hotelbuchungsseiten machen.

Zur Frage Hotel oder Taxi wurde mir immer wieder telefonisch zugesichert, dass der Fahrgast die Entscheidung trifft und auch die teurere Option erstattet wird (im Rahmen der Erstattungsgrenzen).

Eine Anekdote zum Thema:
Vor einigen Jahren, als ich in München wegen Anschlussverlust nicht weiterkam und die DB Info kein Hotelgutschein ausstellen wollte mit dem Argument, dass der verspätete Regionalzug, der zum Anschlussverlust führte, nicht von der DB betrieben wird, sondern von ALX (obwohl eine technische Störung auf der Strecke vorlag, die DB Netz zu verantworten hatte), und ich mich noch nicht gut mit den Fahrgastrechten auskannte, übernachtete ich im Großzelt THE TENT in München für ca. 14 Euro. Es war ein besonderes Erlebnis, kann/sollte man mal mitgemacht haben :-) ) Trotz des günstigen Preises musste der Fall in den Widerspruch gehen, weil die ausgestellte Quittung zwar korrekt, aber für das SC etwas unkonventionell war und der Nachweis über die Frühstückskosten mir in Form eines ganz einfachen Kassenbelegs (wie beim Tante-Emma-Laden/Kiosk) ausgestellt wurde, was das SC wohl ebenfalls irritiert hat.
Hätte ich ein Luxushotel rund um den Hbf. gebucht und eine übliche Rechnung erhalten, hätte ich vermutlich weniger Aufwand gehabt und die Erstattung direkt erhalten.

Erfahrungen zur Erstattung von sehr teuren Hotels

bahnfahrerofr., Montag, 22.07.2024, 20:16 (vor 239 Tagen) @ paisadar

Frühstück auf Kassabon ist aber grundsätzlich kein Problem. Natürlich sofern die Nächtigung ohne gebucht war..

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