Jetzt habe ich auch mal eine FGR Frage (Allgemeines Forum)
nscharrn, IC 2152, Freitag, 19.07.2024, 05:03 (vor 181 Tagen)
Hallo Zusammen,
ich habe ein Flexticket, heute ich erfahren , dass der letzte Abschnitt aufgrund des Streikes bei der City-Bahn Chemnitz entfällt.
Wie ist das jetzt wenn ich jetzt früher fahre um mein Ziel pünktlich zu erreichen , da der eingerichtete Ersatzverkehr erst ab Chemnitz Technopark und nicht ab Chemnitz Hbf. Die Fahrzeit wird sich um 1h erhöhen. besteht da Anspruch?
Jetzt habe ich auch mal eine FGR Frage
sibiminus, Freitag, 19.07.2024, 05:51 (vor 181 Tagen) @ nscharrn
Die Fahrzeit wird sich um 1h erhöhen. besteht da Anspruch?
Moin, nein: die Entschädigung berechnet sich nach Verspätung am Zielort und nicht nach Fahrzeit oder Abfahrtszeit vom Startort.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Jetzt habe ich auch mal eine FGR Frage
rainman51, Paderborn, Freitag, 19.07.2024, 07:39 (vor 181 Tagen) @ nscharrn
Anspruch würde nur bestehen, wenn die neu gewählte Verbindung, auch wenn diese früher abfährt eine Verspätung von 60 min hat.
Jetzt habe ich auch mal eine FGR Frage
Sanformatiker, Freitag, 19.07.2024, 09:41 (vor 181 Tagen) @ nscharrn
Formal ist es leider so, dass es für eine frühere Abfahrt keinerlei Entschädigung gibt. Ob man das inhaltlich richtig findet oder nicht, so ist es in der EU-Verordnung erstmal geregelt. Natürlich macht das am Ende keinen so wahnsinnig großen Unterschied, ob man die Stunde vorne oder hinten dran hängt. Gerade vorneweg kann das ja auch bedeuten, dass man einiges umdisponieren muss, um die frühere Verbindung zu erreichen, damit man pünktlich am Ziel ist. Ggf. statt Öffis - die dank City-Ticket oder vorhandenem D-Ticket nicht extra zu zahlen sind - dann mit teurem Taxi zum Bahnhof weil es schneller geht oder früher keine passende Verbindung besteht, wäre da ein Beispiel für Aufwand.
Besonders ärgerlich ist in deinem Fall: Du hast ein Flexticket also keine Zugbindung. Du hättest ja sowieso nach Buchung noch auf den früheren Zug umplanen können. Hättest du das getan, bevor du von Verspätung gewusst hast, also um eine Stunde früher am Ziel zu sein, hättest du ja nun tatsächlich eine Stunde Verspätung gehabt. Und damit Anspruch auf Entschädigung gemäß FGR gehabt. So funktioniert das nun natürlich nicht mehr, weil du ja früher abfährst mit dem Wissen trotzdem zur gleichen Zeit anzukommen, wie ursprünglich mal geplant.
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EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 19.07.2024, 09:54 (vor 181 Tagen) @ Sanformatiker
Formal ist es leider so, dass es für eine frühere Abfahrt keinerlei Entschädigung gibt. Ob man das inhaltlich richtig findet oder nicht, so ist es in der EU-Verordnung erstmal geregelt. Natürlich macht das am Ende keinen so wahnsinnig großen Unterschied, ob man die Stunde vorne oder hinten dran hängt. Gerade vorneweg kann das ja auch bedeuten, dass man einiges umdisponieren muss, um die frühere Verbindung zu erreichen, damit man pünktlich am Ziel ist. Ggf. statt Öffis - die dank City-Ticket oder vorhandenem D-Ticket nicht extra zu zahlen sind - dann mit teurem Taxi zum Bahnhof weil es schneller geht oder früher keine passende Verbindung besteht, wäre da ein Beispiel für Aufwand.
Besonders ärgerlich ist in deinem Fall: Du hast ein Flexticket also keine Zugbindung. Du hättest ja sowieso nach Buchung noch auf den früheren Zug umplanen können. Hättest du das getan, bevor du von Verspätung gewusst hast, also um eine Stunde früher am Ziel zu sein, hättest du ja nun tatsächlich eine Stunde Verspätung gehabt. Und damit Anspruch auf Entschädigung gemäß FGR gehabt. So funktioniert das nun natürlich nicht mehr, weil du ja früher abfährst mit dem Wissen trotzdem zur gleichen Zeit anzukommen, wie ursprünglich mal geplant.
Deswegen fahren eben viele Züge, die länger unterwegs sind, früher vor der Beeinträchtigung ab, hier haben die EVU eine Lücke gefunden, damit es nicht zum FGR Fall wird.
Das wird in der letzten Zeit ja gerade im Fernverkehr immer mehr.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
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Sanformatiker, Freitag, 19.07.2024, 09:59 (vor 181 Tagen) @ EK-Wagendienst
Deswegen fahren eben viele Züge, die länger unterwegs sind, früher vor der Beeinträchtigung ab, hier haben die EVU eine Lücke gefunden, damit es nicht zum FGR Fall wird.
Das wird in der letzten Zeit ja gerade im Fernverkehr immer mehr.
Naja früher abfahrender Zug bricht ja auch meine geplante Verbindung, möchte ich dann weiterhin zu meiner geplanten Zeit losfahren und komme dann mit mind. 60 Minuten Verspätung gegenüber der gebuchten Verbindung an, habe ich ja Fahrgastrechte. Hätte der Threadstarter ja auch, wenn er zur geplanten Zeit losfahren würde und deswegen später ankommen würde.
Das frühere Abfahren hat eher den Grund, dass der Zug wenigstens irgendwo noch im Plan fährt, vermute ich.
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EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 19.07.2024, 10:07 (vor 181 Tagen) @ Sanformatiker
Deswegen fahren eben viele Züge, die länger unterwegs sind, früher vor der Beeinträchtigung ab, hier haben die EVU eine Lücke gefunden, damit es nicht zum FGR Fall wird.
Das wird in der letzten Zeit ja gerade im Fernverkehr immer mehr.
Naja früher abfahrender Zug bricht ja auch meine geplante Verbindung, möchte ich dann weiterhin zu meiner geplanten Zeit losfahren und komme dann mit mind. 60 Minuten Verspätung gegenüber der gebuchten Verbindung an, habe ich ja Fahrgastrechte. Hätte der Threadstarter ja auch, wenn er zur geplanten Zeit losfahren würde und deswegen später ankommen würde.Das frühere Abfahren hat eher den Grund, dass der Zug wenigstens irgendwo noch im Plan fährt, vermute ich.
Aber wer reserviert hat, und ggf. genau diesen evtl. durchgehenden Zug nutzen möchte, wird wenn es möglich ist früher los fahren.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Beim (S)SP ist das weiterhin der Fall...
Matze86, München, Freitag, 19.07.2024, 13:06 (vor 181 Tagen) @ EK-Wagendienst
- kein Text -
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Dr. Bahn, Freitag, 19.07.2024, 12:43 (vor 181 Tagen) @ Sanformatiker
Besonders ärgerlich ist in deinem Fall: Du hast ein Flexticket also keine Zugbindung. Du hättest ja sowieso nach Buchung noch auf den früheren Zug umplanen können. Hättest du das getan, bevor du von Verspätung gewusst hast, also um eine Stunde früher am Ziel zu sein, hättest du ja nun tatsächlich eine Stunde Verspätung gehabt. Und damit Anspruch auf Entschädigung gemäß FGR gehabt. So funktioniert das nun natürlich nicht mehr, weil du ja früher abfährst mit dem Wissen trotzdem zur gleichen Zeit anzukommen, wie ursprünglich mal geplant.
Das sehe ich anders. Faktisch relevant ist aus meiner Sicht der Fahrplan der früheren Verbindung zum Zeitpunkt des Kaufs der Fahrkarte. Diesen Reiseplan würde ich als geplant bei den FGR angeben und falls dort nun eine Verspätung von 60 Minuten eintrifft, sind die Voraussetzungen für 25% Entschädigung erfüllt. Hört sich beim OP so an: Früher (1 Stunde früher?) fahren, um zur geplanten Zeit anzukommen, da sonst eine Verspätung +60 am Zielort einträte läßt auf generelle Reiseverlängerung von 60 Minuten schließen...
Mir ist bewußt, dass im Forum gerade die Diskussion "Betrügt man so die Bahn" geführt wurde und meiner Meinung nach ist das nicht so. Der Kauf eines Flexpreistickets erfolgt ja gerade deswegen, weil ich zeitliche Optionen haben will und selbst wenn eine Reiseverbindung oder eine Reservierung vorliegen, bleibt doch beim Kunden immer die Option "notfalls nehme ich einen Zug früher oder später, ist ja Flexpreis" im Kopf. Diese wiederrum bemessen sich am Stand beim Kauf der Fahrkarte. Ändert sich neben der geplanten Verbindung auch die Verbindung z.B. 1h davor und diese erreicht den Zielort mit +60 im Vergleich zum urspünglichen Fahrplan, dann 25%.
Grüße
Dr. Bahn
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611 040, Erfurt, Freitag, 19.07.2024, 13:38 (vor 181 Tagen) @ Dr. Bahn
In der Regel kauft man ja gerade Flexpreise um eben flexibel zu sein und legt sich beim Kauf eben gerade nicht auf eine bestimmte Verbindung fest.
Insofern kann bei Flexpreisen auch nicht nicht eine, beim Kauf oft zufällig gewählte Verbindung, ausschlaggebend für die FGR sein.
Es zählt die Verspätung auf der tatsächlich beabsichtigten Fahrt bei Reiseantritt bzw. unmittelbar davor.
Dass nur Verspätung am Zielort ausschlaggebend ist, ist natürlich so obwohl es m.E. auch blöd gelöst ist. Da wäre reine Reisezeit (also Differenz aus geplanter Ankunft - geplanter Abfahrt) +60min m.E. sinnvoller.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
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Dr. Bahn, Freitag, 19.07.2024, 14:24 (vor 181 Tagen) @ 611 040
Es zählt die Verspätung auf der tatsächlich beabsichtigten Fahrt bei Reiseantritt bzw. unmittelbar davor.
Sehe ich, wie gesagt, anders: Man kann als Bezug auch die Verspätung im Vergleich zur Verbindung bei Fahrkartenkauf nehmen...
Dass nur Verspätung am Zielort ausschlaggebend ist, ist natürlich so obwohl es m.E. auch blöd gelöst ist. Da wäre reine Reisezeit (also Differenz aus geplanter Ankunft - geplanter Abfahrt) +60min m.E. sinnvoller.
...und dann ist diese Regelung meist egal. Richtig ist natürlich, dass diese Festlegung vom EU-Gesetzgeber eher unglücklich gewählt wurde. Die haben dabei wohl alle nur an irgendwelche reservierungspflichtigen Globalpreis-Punkt-zu-Punkt-Verkehre gedacht, Flugverkehr auf Schienen sozusagen.
Bei einem Flexpreis ist es aber meist so, dass die Fahrzeitverlängerungen alle Verbindungen treffen. Und dann vergleicht man die, die man nimmt, mit dieser Verbindung (Abfahrtszeit, nicht Zugnummern) bei Fahrkartenkauf und kommt dann auf eine entsprechende Verspätung beim Zielort.
Beispiel, ganz aktuell:
Geplante Verbindung:
ICE 123
Köln 10:00
Frankfurt 11:00
Ganz überraschend und unerwartet dauert diese (ausgedachte) Verbindung nun eine Stunde länger (Loreley und so), Ankunftzeit in Frankfurt ist um 11:00 aber fix (Termine).
Die Bahn meldet eine verfrühte Abfahrt:
ICE 123
Köln 09:00
Frankfurt 11:00
Hier gibt es auf den ersten Blick nix, denn es zählt ja nur die Verspätung am Zielort.
In das Fahrgastrechteformular gibt man nun als geplante Verbindung diese ein (so zur Zeit des Fahrkartenkaufs):
ICE 121
Köln 09:00
Frankfurt 10:00
Und als Ankunftszeit 11:00 - gefahren ist man so oder so mit ICE 123.
Aus meiner Sicht ist diese Angabe so legitim - bei Flexpreisen sowieso und, hier kann man dann argumentieren, auch ggf. auch bei zugbindungsaufgehobenen Sparpreisen. Zumindest bei Onlinemeldung der FGR hatte ich gerade eben den Brief mit dem Gutschein binnen 36h nach Absenden der Onlinemeldung im Briefkasten, in (fast) genau dieser Konstellation.
Grüße
Dr. Bahn
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611 040, Erfurt, Freitag, 19.07.2024, 15:17 (vor 181 Tagen) @ Dr. Bahn
Das mag für dich legitim sein, das SC FGR sieht das aber leider anders zumindest wenn du im dann genutzten ICE 121 kontrolliert wurdest.
Egal ob Flexpreis oder (dann ja sowieso mit aufgehobener ZB) Sparpreis, wird ja bei der Kontrolle normalerweise ein Stempel angebracht (bzw. die FK gescannt) wo eindeutig klar ist dass du den ICE 121 genutzt hast und nicht den angegebenen ICE 123. In der Folge wirst du also gar nichts bekommen.
Falls du also kontrolliert (und gestempelt) wurdest würde ich nur die tatsächlich genutzten Züge angeben.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
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Reservierungszettel, KDU, Freitag, 19.07.2024, 15:37 (vor 181 Tagen) @ 611 040
Das mag für dich legitim sein, das SC FGR sieht das aber leider anders zumindest wenn du im dann genutzten ICE 121 kontrolliert wurdest.
Egal ob Flexpreis oder (dann ja sowieso mit aufgehobener ZB) Sparpreis, wird ja bei der Kontrolle normalerweise ein Stempel angebracht (bzw. die FK gescannt) wo eindeutig klar ist dass du den ICE 121 genutzt hast und nicht den angegebenen ICE 123. In der Folge wirst du also gar nichts bekommen.Falls du also kontrolliert (und gestempelt) wurdest würde ich nur die tatsächlich genutzten Züge angeben.
Und falls man mit einem Flexpreis nicht kontrolliert wird gibts noch eine andere Möglichkeit, da muss jeder selber drauf kommen…
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Sanformatiker, Freitag, 19.07.2024, 16:45 (vor 181 Tagen) @ Dr. Bahn
Bei einem Flexpreis ist es aber meist so, dass die Fahrzeitverlängerungen alle Verbindungen treffen. Und dann vergleicht man die, die man nimmt, mit dieser Verbindung (Abfahrtszeit, nicht Zugnummern) bei Fahrkartenkauf und kommt dann auf eine entsprechende Verspätung beim Zielort.
Beispiel, ganz aktuell:
Geplante Verbindung:
ICE 123
Köln 10:00
Frankfurt 11:00Ganz überraschend und unerwartet dauert diese (ausgedachte) Verbindung nun eine Stunde länger (Loreley und so), Ankunftzeit in Frankfurt ist um 11:00 aber fix (Termine).
Die Bahn meldet eine verfrühte Abfahrt:
ICE 123
Köln 09:00
Frankfurt 11:00Hier gibt es auf den ersten Blick nix, denn es zählt ja nur die Verspätung am Zielort.
Genau deswegen gibt es auch auf den zweiten, dritten und dreiundzwanzigsten Blick nichts. Man müsste den mutmaßlichen ICE 125 nehmen, der dann wohl erst um 10 Uhr fährt und um 12 in Frankfurt ist. Dann hat man 60 Minuten Verspätung am Zielort. Oder der ICE 123 sammelt wegen fehlendem Personal, Signalstörung, Störung am Zug weitere 60 Minuten Verspätung an.
In das Fahrgastrechteformular gibt man nun als geplante Verbindung diese ein (so zur Zeit des Fahrkartenkaufs):
ICE 121
Köln 09:00
Frankfurt 10:00Und als Ankunftszeit 11:00 - gefahren ist man so oder so mit ICE 123.
Das ist aber Betrug, weil man für einen wirtschaftlichen Vorteil wissentlich falsche Angaben macht. Man hatte ja zu keinem Zeitpunkt vor tatsächlich den ICE 121 zu nutzen. Nachweisen kann das im Zweifel natürlich niemand bei einem Flexticket. Deswegen ja meine Formulierung: Entscheide ich mich - was ich mit Flexticket ja darf - bereits vor Eintragung der Fahrzeitverlängerung für eine andere Verbindung, wird diese Basis der FGR. Mache ich das aber erst wegen der Verspätung mit dem Wissen um die Fahrzeitverlängerung gilt eben der dann gültige Fahrplan als Basis für FGR.
Aus meiner Sicht ist diese Angabe so legitim - bei Flexpreisen sowieso und, hier kann man dann argumentieren, auch ggf. auch bei zugbindungsaufgehobenen Sparpreisen. Zumindest bei Onlinemeldung der FGR hatte ich gerade eben den Brief mit dem Gutschein binnen 36h nach Absenden der Onlinemeldung im Briefkasten, in (fast) genau dieser Konstellation.
Natürlich funktioniert das so, weil es eben keiner prüfen kann, wann man die Entscheidung für einen anderen Zug getroffen hat und ob einem da schon die längere Fahrzeit bekannt war. Sollten wegen Streckensperrung alle Züge vor 10:00 Uhr in Köln wegen Streckensperrung ausfallen, könnte ich am Ende selbst bei planmäßiger Fahrt des ICE 123 behaupten, dass ich ja den ICE um 6 Uhr nehmen wollte und damit nun über 2 Stunden Verspätung am Zielort habe. Richtig ist das trotzdem nicht, aber auch das würde funktionieren.
Ja die Regelung, dass nur die verspätete Ankunft zählt ist doof, aber sie ist so. Deswegen falsche Angaben zu machen, ist deswegen aber noch lange nicht legitim.
Was ist, wenn statt Flexticket eine BC 100?
sfn17, Freitag, 19.07.2024, 14:47 (vor 181 Tagen) @ 611 040
Da würde man (BC 100) ständig ins Leere laufen.
Stattdessen wird man ohne jede Rückfrage mit 10 Euro entschädigt für Zugausfall und 60+ Verspätung.
Auch gerade heute: zufällig fahre ich 1 Stunde eher (passte mir gerade) und sehe schon am Bahnsteig, dass der Folgetakt (den ich normal nehmen wollte) bereits als Ausfall angezeigt wird. (Ich könnte jetzt noch Entschädigung abkrallen, während ich gerade in den Zielbf einlaufe... :-P )
Also, so richtig logisch finde ich das alles nicht.
Hat noch niemand FGR beantragt, auch wenn er effektiv früher gefahren ist, weil die DB ihm die Pistole an die Brust hielt? der Wortlaut der Ablehnung durch das SC FGR wäre interessant.
--
SBO
Keine Verspätung keine Entschädigung, FGR gelten ja.
Hansjörg, Freitag, 19.07.2024, 15:15 (vor 181 Tagen) @ sfn17
Hat noch niemand FGR beantragt, auch wenn er effektiv früher gefahren ist, weil die DB ihm die Pistole an die Brust hielt? der Wortlaut der Ablehnung durch das SC FGR wäre interessant.
Der Wortlaut ist grob: Sie hatten keine +60 am Zielort.
Du verwechselst FGR mit Entschädigung.
Ist die Entschädigung kein Fahrgastrecht?
JanZ, HB, Freitag, 19.07.2024, 15:45 (vor 181 Tagen) @ Hansjörg
- kein Text -