Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis (Allgemeines Forum)

Friederau, Dienstag, 09.07.2024, 09:43 (vor 147 Tagen)

Hallo,

ich habe ein Problem mit der Bahn, wo ich aktuell nicht weiterkomme, bzw. mir Infos fehlen:
Stichwort: Bahn will bei ReHa Comfortticket keine Entschädigungen im Rahmen der Fahrgastrechte zahlen!

Ich habe im Rahmen einer ReHa ein ReHa-Comfortticket genutzt. Dieses wird von der Rentenversicherung direktzugesandt (Klassisches Papierticket), ist quasi ein Flexticket, hat aber keine aufgedruckte Preisangabe.
Das Ticket ging quer durch Deutschland und sowohl auf der Hin- als auch auf der Rückfahrt hatte ich durch Ausfälle/>verspätungen 196, bzw. 92 min Verspätung.

Mit allen Nachweisen habe ich das als Erstattungsantrag bei der Fahrn im Rahmen Bahn Fahrgastrechte eingereicht.
Die Verspätungen wurden so auch anerkannt und bestätigt, aber mir eine Entschädigung verweigert. Begründung: Es ist kein Preis auf dem Ticket und ich habe es ja nicht selbst bezahlt.
Habe ich deswegen keine Fahrgastrechte bei Verspätung, und Anrecht auf Entschädigung für z.B. Verpflegung?
Widerspruch wurde auch abgelehnt.

Ist das wirklich gültiges Recht? Ich finde aktuell niemand, der mir dazu etwas verbindliches sagen kann.
Vielleicht hat jemand Erfahrungen.
Danke

Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis

Fernverkehr1991, Dienstag, 09.07.2024, 10:04 (vor 147 Tagen) @ Friederau

Guten Tag,

aus meiner Kenntnis der geltenden Regeln stehen bei oben genannten Tickets
sämtliche Fahrgastrechte wie z.B. aufgehobene Zugbindung, Hotelübernachtung
oder Taxifahrt, etc. dem Fahrgast ganz normal zu.
Ausnahme davon ist die Rückerstattung des Fahrpreises bei Verspätung am Zielort,
da ja zwischen dem Fahrgast und dem Verkehrsunternehmen kein direkter Vertrag
geschlossen wurde, sondern die Fahrkarte durch die Rentenversicherung gebucht und
bezahlt wurde. Deshalb lehnt das Servicecenter Fahrgastrechte laut Regelwerk zurecht
die Fahrpreiserstattung ab.
Ärgerlich bleibt der Sachverhalt natürlich trotzdem.

Mit besten Grüßen

Es ging aber ja um Entschädigung...

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 09.07.2024, 10:23 (vor 147 Tagen) @ Fernverkehr1991
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 09.07.2024, 10:24

Und eine Entschädigung steht ja - im Gegensatz zur Erstattung - eigentlich dem geschädigten (hier: der Person, die zu spät kam) zu, und nicht dem zahlenden.

Dass dem Reisenden keine Erstattung des Fahrpreises zusteht, wenn er nicht selbst bezahlt hat, sollte selbstverständlich sein.

--
Weg mit dem 4744!

Es ging aber ja um Entschädigung...

611 040, Erfurt, Dienstag, 09.07.2024, 10:26 (vor 147 Tagen) @ JeDi

Stimmt der Fahrgast hatte zwar einen immateriellen Schaden (Verspätung am Zielort >60min) aber keinen finanziellen Schaden, da er die Fahrkarte nicht bezahlt hat und somit auch keine Schlechtleistung zum vollen Fahrpreis erhalten hat.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Es ging aber ja um Entschädigung...

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 09.07.2024, 10:55 (vor 147 Tagen) @ 611 040

Stimmt der Fahrgast hatte zwar einen immateriellen Schaden (Verspätung am Zielort >60min) aber keinen finanziellen Schaden, da er die Fahrkarte nicht bezahlt hat und somit auch keine Schlechtleistung zum vollen Fahrpreis erhalten hat.

Das ist doch zum Beispiel bei Dienstreisen auch völlig egal. Ich als Reisendes habe - logischerweise - nichts für die Fahrt bezahlt, bekomme aber trotzdem eine Entschädigung, wenn ich zu spät komme. Das gleiche Prinzip dürfte hier eigentlich auch gelten.

--
Weg mit dem 4744!

Es ging aber ja um Entschädigung...

musicus, Dienstag, 09.07.2024, 11:33 (vor 147 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von musicus, Dienstag, 09.07.2024, 11:34

Stimmt der Fahrgast hatte zwar einen immateriellen Schaden (Verspätung am Zielort >60min) aber keinen finanziellen Schaden, da er die Fahrkarte nicht bezahlt hat und somit auch keine Schlechtleistung zum vollen Fahrpreis erhalten hat.


Das ist doch zum Beispiel bei Dienstreisen auch völlig egal. Ich als Reisendes habe - logischerweise - nichts für die Fahrt bezahlt, bekomme aber trotzdem eine Entschädigung, wenn ich zu spät komme. Das gleiche Prinzip dürfte hier eigentlich auch gelten.

Und den Gutscheincode bekommt dann dein Arbeitgeber/Dienstherr? Bzw. werden erstattete Beträge dann auch alleine wieder für Dienstreisen eingesetzt? Oder wie ist das compliancetechnisch bei euch so geregelt?
Im konkreten Fall dieses threads fehlt mir allerdings noch die Angabe, wie hoch die Entschädigung denn ausfallen müsste, wenn aus dem Fahrschein kein Preis ersichtlich ist, welcher als Berechnungsgrundlage herangezogen werden könnte.

Es ging aber ja um Entschädigung...

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 09.07.2024, 11:39 (vor 147 Tagen) @ musicus

Und den Gutscheincode bekommt dann dein Arbeitgeber/Dienstherr?

Es gibt Gründe, warum es keine Sparpeise über Bahnbusiness gibt…

Bzw. werden erstattete Beträge dann auch alleine wieder für Dienstreisen eingesetzt? Oder wie ist das compliancetechnisch bei euch so geregelt?

Um Erstattungen kümmert sich die Reisestelle selbst. Entschädigungen beantragt jede_r selbst (oder eben nicht).

--
Weg mit dem 4744!

Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis

sibiminus, Dienstag, 09.07.2024, 10:26 (vor 147 Tagen) @ Friederau

Ist das wirklich gültiges Recht? Ich finde aktuell niemand, der mir dazu etwas verbindliches sagen kann.
Vielleicht hat jemand Erfahrungen.

Moin,

Artikel 19 Absatz 3 aus der Fahrgastrechte-Verordnung sagt: Unbeschadet des Absatzes 2 wird die Entschädigung für eine Verspätung im Verhältnis zu dem vollen Preis berechnet, den der Fahrgast für den verspäteten Verkehrsdienst tatsächlich entrichtet hat.

Soweit also alles richtig, wenn du für die Fahrkarte nichts bezahlen musstest. Absatz 2 bezieht sich übrigens auf Zeitkarten und spielt hier keine Rolle.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis

Friederau, Dienstag, 09.07.2024, 10:43 (vor 147 Tagen) @ sibiminus

Mir geht es ja nicht um eine Rückerstattung des Fahrpreises, sondern um eine Entschädigung für die erlittene Verspätung und ggf. Verpflegungspauschalen. Und dann muss sich diese Entschädigung natürlich auch irgendwie berechnen.
Ist da irgendwas zu machen?

Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis

611 040, Erfurt, Dienstag, 09.07.2024, 10:51 (vor 147 Tagen) @ Friederau

Wie gesagt die Entschädigung orientiert sich am Fahrpreis. Nämlich 25% des Fahrpreises bei >60min Verspätung und 50% bei >120min.
Da du aber keinen Fahrpreis entrichtet hast gibt es diese Entschädigung für dich eben nicht.
Die anderen davon unabhängigen Fahrgastrechte wie Erstattung von evtl. anfallenden Taxikosten oder Hotelkosten, bzw. Gutscheine dafür gelten ganz normal. Die hast du ja aber gar nicht geltend gemacht.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis

Friederau, Dienstag, 09.07.2024, 11:50 (vor 147 Tagen) @ 611 040

HOtel/ Taxikosten sind nicht angefallen.
Wohl aber habe ich einen Verpflegungsaufwand geltend gemacht, welcher aber auch verweigert wurde.

Klar habe ich für das Ticket selbst nichts bezahlt, aber dass dadurch jegliche Entschädigung im Falle der nicht ordnungsgemäßen Leistungserbringung obsolet sein soll, leuchtet mir nicht ein.
PS: Regulär hätte das Ticket hin/rück einen Preis von ca 320€ gehabt

Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis

musicus, Dienstag, 09.07.2024, 13:02 (vor 147 Tagen) @ Friederau

Vorbemerkung: dies ist keine Rechtsberatung!

Wohl aber habe ich einen Verpflegungsaufwand geltend gemacht, welcher aber auch verweigert wurde.

Ohne Einzelheiten zu kennen: vermutlich zu unrecht. Bei Ablehnung durch das FGR bliebe hier entweder eine Anrufung der SÖP oder aber der Klageweg. In ersterem Fall sind die Erfolgsaussichten ungewiss, vor Gericht könnte man wohl wenigstens einen Teil der Auslagen erstreiten.

Klar habe ich für das Ticket selbst nichts bezahlt, aber dass dadurch jegliche Entschädigung im Falle der nicht ordnungsgemäßen Leistungserbringung obsolet sein soll, leuchtet mir nicht ein.

Deckt sich wohl aber mit geltendem Recht, da hier durch den Fahrgast nicht schlüssig dargelegt werden kann, welcher Fahrpreis tatsächlich entrichtet wurde.

PS: Regulär hätte das Ticket hin/rück einen Preis von ca 320€ gehabt

Sagt wer? Was soll "regulär" denn sein?
Für Entschädigungs-/Erstattungsansprüche ist der tatsächlich bezahlte Preis maßgeblich.

Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis

sibiminus, Dienstag, 09.07.2024, 14:31 (vor 147 Tagen) @ Friederau

Wohl aber habe ich einen Verpflegungsaufwand geltend gemacht, welcher aber auch verweigert wurde.

Auf welcher Grundlage? Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a sieht keine monetäre Leistung vor, sondern Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder [...] vernünftigerweise lieferbar sind.

--
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Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis

Barzahlung, Dienstag, 09.07.2024, 15:41 (vor 147 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 09.07.2024, 15:43

Wohl aber habe ich einen Verpflegungsaufwand geltend gemacht, welcher aber auch verweigert wurde.

Auf welcher Grundlage?

Auf der Grundlage von Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a VO (EG) 2021/782 i.V.m. §§ 280, 1, 2, 281 BGB.
Hier schließe ich mich musicus an. Wenn Verpflegung bei +60 nicht unentgeltlich ausgegeben wurde, müssen die angemessenen, notwendigen und zumutbaren Aufwendungen ersetzt werden.

Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis

sibiminus, Dienstag, 09.07.2024, 16:16 (vor 147 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von sibiminus, Dienstag, 09.07.2024, 16:18

Auf der Grundlage von Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a VO (EG) 2021/782 i.V.m. §§ 280, 1, 2, 281 BGB.

Danke! Klar, wenn nichts an Erfrischungen/Mahlzeiten ausgegeben wurde, müssen entstandene Kosten ersetzt werden.

Hier schließe ich mich musicus an. Wenn Verpflegung bei +60 nicht unentgeltlich ausgegeben wurde

Davon war ja aber nirgends die Rede. Im Gegenteil hat Friederau ja sogar von einer Verpflegungspauschale geschrieben, die ich auch mit deiner Fundstelle nicht wirklich begründet sehe.

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Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis

Barzahlung, Dienstag, 09.07.2024, 17:52 (vor 146 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 09.07.2024, 17:53

Auf der Grundlage von Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a VO (EG) 2021/782 i.V.m. §§ 280, 1, 2, 281 BGB.

Danke! Klar, wenn nichts an Erfrischungen/Mahlzeiten ausgegeben wurde, müssen entstandene Kosten ersetzt werden.

Hier schließe ich mich musicus an. Wenn Verpflegung bei +60 nicht unentgeltlich ausgegeben wurde

Davon war ja aber nirgends die Rede. Im Gegenteil hat Friederau ja sogar von einer Verpflegungspauschale geschrieben, die ich auch mit deiner Fundstelle nicht wirklich begründet sehe.

Im Beitrag später, auf den Du Dich auch bezogen hattest, schrieb er allerdings von Verpflegungsaufwand und das finde ich wiederum recht eindeutig.

Meine Vermutung, was er mit Verpflegungspauschale meint:
Friederau hat sehr viel getrunken und gespeist und will einen Anteil davon zurück, was eben der Verspätung entsprechend angemessen wäre.

auch keine Entschädigung mit Schwerbehindertenfreifahrt

401 051-ICE884, HESD, Dienstag, 09.07.2024, 15:11 (vor 147 Tagen) @ Friederau
bearbeitet von 401 051-ICE884, Dienstag, 09.07.2024, 15:12

Hotel/ Taxikosten sind nicht angefallen.
Wohl aber habe ich einen Verpflegungsaufwand geltend gemacht, welcher aber auch verweigert wurde.

Klar habe ich für das Ticket selbst nichts bezahlt, aber dass dadurch jegliche Entschädigung im Falle der nicht ordnungsgemäßen Leistungserbringung obsolet sein soll, leuchtet mir nicht ein.
PS: Regulär hätte das Ticket hin/rück einen Preis von ca. 320€ gehabt

Hallo,

ich bekomme mit der Freifahrt mit dem Schwerbehindertenausweis auch keine Entschädigung, ist so festgelegt, obwohl man dafür 47€ im 1/2 Jahr oder 93€ im Jahr bezahlt, auf der Wertmarke ist eben ein Preis angegeben,
aber das ist eben die Gebühr für die Freifahrt, und nicht ein Fahrpreis, da das Geld beim Amt bleibt, und die Unternehmen aus einen ganz anderen Topf bezahlt werden.

Das ist für mich in diesem Fall vergleichbar.

Alles andere bei den Fahrgastrechten, steht einen genau so zu, nur eben keine Entschädigung,
ein kleinen Vorteil hat das, man kann dann einen Fernzug benutzen und bekommt den Fahrpreis, den man erst mal bezahlen muss, über die FGR zurück, das ist das was beim Deutschlandticket ja ausgeschlossen wurde, da es eine erheblich ermäßigte Fahrkarte zählt.

auch keine Entschädigung mit Schwerbehindertenfreifahrt

Barzahlung, Dienstag, 09.07.2024, 15:56 (vor 147 Tagen) @ 401 051-ICE884

Hallo,

ich bekomme mit der Freifahrt mit dem Schwerbehindertenausweis auch keine Entschädigung, ist so festgelegt, obwohl man dafür 47€ im 1/2 Jahr oder 93€ im Jahr bezahlt, auf der Wertmarke ist eben ein Preis angegeben,
aber das ist eben die Gebühr für die Freifahrt, und nicht ein Fahrpreis, da das Geld beim Amt bleibt, und die Unternehmen aus einen ganz anderen Topf bezahlt werden.

Das ist für mich in diesem Fall vergleichbar.

Wobei bei Semestertickets dann wieder Fahrpreisentschädigungen bezahlt werden.
Ganz so einfach ist es dann irgendwie doch nicht.

Semestertickets und fahrpreisabhängige Entschädigungen

JanZ, HB, Dienstag, 09.07.2024, 20:12 (vor 146 Tagen) @ Barzahlung

Semestertickets werden doch aber auch direkt an den jeweiligen Verkehrsverbund bezahlt? Von daher passt das in die Logik.

Ansonsten zeigt sich hier, dass die vom Fahrpreis abhängige Entschädigung ein Webfehler ist. Wie viel Ärger mir eine Verspätung bereitet, hängt ja nicht davon ab, was die Fahrkarte gekostet hat, und schon gar nicht davon, wer sie bezahlt hat. Verpflegung und Übernachtung bekomme ich, wenn erforderlich, ja auch unabhängig vom Fahrpreis.

OT: Verpflegung

611 040, Erfurt, Dienstag, 09.07.2024, 20:24 (vor 146 Tagen) @ JanZ

Da ihr hier immer wieder von Verpflegung im Verspätungsfall redet: hat jemand von euch svhonmal eine Restaurantquittung eingereicht und erstattet bekommen? Oder auch nur einen Kassenbon eines Supermarktes? Was ist denn da angemessen? Ist m.E. sehr individuell, manche essen auf Bahnfahrten sehr viel und würden in der einen Stunde noch mehr essen, andere wie ich eher nicht so. Kommt es auch auf die Zeit an? Wenn ich statt zur Abendessenzeit erst deutlich später am Ziel bin und so unterwegs essen "muss". Wenn ich aber eh nur von 9-12 fahre würde ich dort vielleicht eh nicht essen... alles m.E. sehr schwer messbar.
Angeboten wurde mir auch vom EVU noch nie etwas, abgesehen vom Notfallwasser im FV.
Gerade an Tagen wie heute im Zug ohne richtige Klima (z.B. war ich vorhin im 425 auf der EM24) wird es ohne trinken schnell unangenehm.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Ein Tipp dazu ...

Garfield_1905, Dienstag, 09.07.2024, 21:00 (vor 146 Tagen) @ 611 040

Gerade an Tagen wie heute im Zug ohne richtige Klima (z.B. war ich vorhin im 425 auf der EM24) wird es ohne trinken schnell unangenehm.

An (fast) allen Bahnhöfen gibt es Läden und / oder Automaten, an denen man sich mit einer Flasche Wasser (oder auch mehrere) 'eindecken' kann. Man müsste dafür natürlich ein paar Euro investieren. Ich glaube nicht, das die Bahn dafür zuständig ist, Deinen Durst kostenfrei zu stillen, denn Durst bekommst Du ggfs. auch, wenn der Zug pünktlich ist.

PS. Ich persönlich bevorzuge Cola, wobei es mir egal ist, ob es Coca Cola oder ersatzweise auch Pepsi (Sorry, Jörg ...) ist.

Ein Tipp dazu ...

611 040, Erfurt, Dienstag, 09.07.2024, 21:36 (vor 146 Tagen) @ Garfield_1905

An (fast) allen Bahnhöfen gibt es Läden und / oder Automaten, an denen man sich mit einer Flasche Wasser (oder auch mehrere) 'eindecken' kann. Man müsste dafür natürlich ein paar Euro investieren. Ich glaube nicht, das die Bahn dafür zuständig ist, Deinen Durst kostenfrei zu stillen, denn Durst bekommst Du ggfs. auch, wenn der Zug pünktlich ist.

Das meine ich ja, wieso hat man dann Anspruch auf Verpflegung (in welchem Umfang und Art?) im Verspätungsfall? Daher ja meine Fragen ob jemand sowas schonmal erfolgreich beim SC FGR eingereicht hat.

PS. Ich persönlich bevorzuge Cola, wobei es mir egal ist, ob es Coca Cola oder ersatzweise auch Pepsi (Sorry, Jörg ...) ist.

Ja Cola trinke ich auch sehr gerne, aber ich halte es wie Blaschi: nur Coca Cola oder zur Not noch Africola oder fritzcola. Pepsi geht gar nicht, mag aber alle Softdrinks von Pepsi nicht wirklich.

Grüße aus 644 038 ausm Pott
611 040

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Ein Tipp dazu ...

JanZ, HB, Dienstag, 09.07.2024, 22:02 (vor 146 Tagen) @ 611 040

Das meine ich ja, wieso hat man dann Anspruch auf Verpflegung (in welchem Umfang und Art?) im Verspätungsfall?

Weil man nicht für jede erdenkliche Verlängerung der Reisedauer Vorräte mitnehmen kann?

Ein Tipp dazu ...

611 040, Erfurt, Dienstag, 09.07.2024, 23:06 (vor 146 Tagen) @ JanZ

Dann würde es ja reichen wenn diese zum Verkauf angeboten werden. Und das ist in 95% der Fälle gegeben, wenn man nicht gerade an einem Dorfbahnhof strandet oder 3h in einem Zug ohne gastronomisches Angebot auf freier Strecke steht.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Ein Tipp dazu ...

JanZ, HB, Mittwoch, 10.07.2024, 07:59 (vor 146 Tagen) @ 611 040

Erstens kann genau das durchaus vorkommen, zweitens ist Verpflegung an Bahnhöfen meistens teurer als im Supermarkt um die Ecke. Da finde ich es schon verbraucherfreundlich, wenn ich diese Extrakosten nicht zu tragen habe, wenn ich den verlängerten Aufenthalt nicht zu vertreten habe.

OT: Verpflegung

bahnfahrerofr., Dienstag, 09.07.2024, 21:53 (vor 146 Tagen) @ 611 040

Da ihr hier immer wieder von Verpflegung im Verspätungsfall redet: hat jemand von euch svhonmal eine Restaurantquittung eingereicht und erstattet bekommen? Oder auch nur einen Kassenbon eines Supermarktes?

Ja, ich bisher drei Mal.

1x Bon aus dem Bordbistro für Frühstück nach nächtlicher Strandung - Hotelübernachtung hatte ich ohne Frühstück gebucht. Wurde bezahlt.

2x Bon von Backshop bei mehrstündigen (ich meine 3 und 4 Stunden) Verspätungen - wurde nach Widerspruch gezahlt.

OT: Verpflegung nach Übernachtung

Barzahlung, Dienstag, 09.07.2024, 22:13 (vor 146 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Da ihr hier immer wieder von Verpflegung im Verspätungsfall redet: hat jemand von euch svhonmal eine Restaurantquittung eingereicht und erstattet bekommen? Oder auch nur einen Kassenbon eines Supermarktes?


Ja, ich bisher drei Mal.

1x Bon aus dem Bordbistro für Frühstück nach nächtlicher Strandung - Hotelübernachtung hatte ich ohne Frühstück gebucht. Wurde bezahlt.

Der Frühstück-im-Bistro-nach-Übernachtung-Fall ist bei mir auch irgendwie der einzige, bei dem anstandslos ohne Widerspruch bezahlt wird.

Semestertickets und fahrpreisabhängige Entschädigungen

Barzahlung, Dienstag, 09.07.2024, 22:24 (vor 146 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 09.07.2024, 22:28

Semestertickets werden doch aber auch direkt an den jeweiligen Verkehrsverbund bezahlt? Von daher passt das in die Logik.

Der Anteil, der über einen erhöhten VS-Beitrag (zunächst an die VS) entrichtet wird, nicht. Hier wird aber meistens der genaue Anteil veröffentlicht, der dann für die Fahrpreisentschädigung herangezogen wird.

Bei Hotelgästekarten oder Kombitickets ist der Anteil, den die Bahn bzw. der Verbund erhält in der Regel nicht ersichtlich.

Im Deutschlandtarif ist beim Garmischer Skiticket z.B. ein Fahrpreis ausgewiesen:

Nr. 5.5.5 Teil G TB DT:

(...)

Für die Berechnung von Entschädigungsansprüchen nach Artikel 17 der europäischen Fahr-gastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2021/782) des europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr wird für die Beförde-rung auf der Eisenbahn ein Fahrpreis von 21 € für Kinder und Jugendliche, bzw. 22,50 € für Erwachsene zugrunde gelegt.

Bei der Gästekarte Ostallgäu dagegen nicht. Hier ist von unentgeltlicher Beförderung die Rede. Nr. 5.4.4 Teil G TB DT:

Beförderungsentgelt:
Die Nutzung der Züge ist mit Gästekarte Ostallgäu unentgeltlich.

Damit stellt sich aber die Frage, ob bei Gästekarten im Zweifel nicht die gesamte Kurtaxe herangezogen werden müsste. Andernfalls wäre der Artikel 19 der VO (EG) 2021/782 nämlich ausgehebelt.

Gästekarte

Höllentalbahn, Mittwoch, 10.07.2024, 16:30 (vor 145 Tagen) @ Barzahlung

Bei uns kostet die Gästekarte den teilnehmenden Hotelbetrieb irgendwas zwischen 0,50€-1€ pro Übernachtung und Gast.
Ich bezweifle stark dass du bei den meisten dieser Programme jemals in die Nähe einer Entschädigung über 4€ kommen wirst

Fahrgastrechte & Entschädigung ReHa Comfortticket ohne Preis

sibiminus, Dienstag, 09.07.2024, 11:12 (vor 147 Tagen) @ Friederau

Mir geht es ja nicht um eine Rückerstattung des Fahrpreises,

Davon hab ich ja auch nicht geschrieben. Der zitierte Artikel 19 heißt "Entschädigung" und eben nicht "Erstattung."

sondern um eine Entschädigung für die erlittene Verspätung und ggf. Verpflegungspauschalen. Und dann muss sich diese Entschädigung natürlich auch irgendwie berechnen.

25% von 0 ist 0.
50% von 0 ist 0.
Die Entschädigung beträgt 0 €, weil sich die Entschädigung am vollen Preis berechnet, den du für den verspäteten Verkehrsdienst tatsächlich entrichtet hast.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Sonderregelung im Gesundheitswesen

плацкарт, Mittwoch, 10.07.2024, 23:19 (vor 145 Tagen) @ Friederau

Es gibt auch keine Entschädigung, wenn man in der Rettungsstelle sechs Stunden wartet oder sechs Monate auf einen Facharzttermin.
Insofern schlüssig.

Sonderregelung im Gesundheitswesen

611 040, Erfurt, Donnerstag, 11.07.2024, 18:53 (vor 144 Tagen) @ плацкарт

Oder sechs Monate auf einen Termin beim Dackdecker, zwei Wochen in der Kfz-Werkstatt etc. überall dort hat man aber noch keinen Vertrag geschlossen. Wenn sich aber der Bau massiv verzögert oder das Auto wegen Problemen in der Werkstatt dort 4 Wochen steht und man es nicht nutzen kann hat man eben u.U. schon einen Anspruch auf Entschädigung eben aus dem jeweiligen Vertrag. Und das ist es bei der Bahn genauso.

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