Verbraucherzentrale klagt gegen Bahn-Card Regeln (Allgemeines Forum)

Waldbahn, Sonntag, 04.02.2024, 08:49 (vor 250 Tagen)

Hallo

die Verbraucherzentrale Thüringen hat Klage beim OLG Frankfurt eingereicht. Konkret geht es um die Bedingungen der Probe-Bahncard, die sich nach Ablauf in ein Abo wandelt.

Konkret dürfe eine Probe-Bahncard nicht automatisch in eine einjährige Bahncard 25 oder 50 übergehen. Außerdem müsse diese dann binnen vier Wochen kündbar sein und nicht erst zum Ende der einjährigen Laufzeit.
Eine Probe-Bahncard konnte früher bis zu sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit gekündigt werden. Inzwischen ist diese Frist auf vier Wochen verkürzt. Das sei aber nicht rechtssicher, sagte Weinsheimer. Kündigen Verbraucher nicht rechtzeitig, geht das Probeabo in eine normale Bahncard über. Diese kann derzeit bis zu sechs Wochen vor Ende der einjährigen Laufzeit gekündigt werden. Hier kommt es aus Sicht der Verbraucherschützer aber zu einem Anschlussvertrag, der laut Gesetz jeden Monat kündbar sein müsse.

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Gruß
Waldbahn

OT: DB-Stellungnahme zum Faire-Verbraucherverträge-Gesetz

sibiminus, Sonntag, 04.02.2024, 09:29 (vor 250 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von sibiminus, Sonntag, 04.02.2024, 09:32

(welches den Kündigungsbutton eingeführt hat)

In der Stellungnahme hat die DB ein wenig was ausgeführt zu Abozeitkarten und BahnCard-Abos. Die Stellungnahme aus 2020 ist allerdings fast vier Jahre alt, manche Sachverhalte sind inzwischen überholt, aber dennoch interessant:

Aus dem Piloten „BahnCard Flex“, der im ersten Halbjahr 2018 lief, hat die DB die Erfahrung gemacht, dass die Kunden nicht bereit sind, für mehr „Kündigungs-“Flexibilität mehr Geld zu bezahlen. Der Pilot hat auch gezeigt, dass es kein hinreichend hohes Kundenbedürfnis für diese hohe Flexibilität gibt.

Niedlich finde ich auch die unterstellten Kosten für unter Anderem "Personalmehraufwände für zusätzliche Kontrollaufwände im Zug, denn augenscheinlich gültige BCs müssen online auf Gültigkeit geprüft werden."

Dann wird noch ein wenig auf die Sperrlistenprüfung der Bahncards eingegangen und wie das nur bei der DB möglich ist, nicht aber im Ausland oder NE-Bahnen und den Abo-Lauf: Die Zeit, die die DB benötigt damit Kunden ihre Plastikkarte bis 14 Tage vor Gültigkeitsbeginn vorliegen haben. Die zwei spannenden Sätze daraus:

Solange die DB Plastik-BC versendet, ist die sechswöchige Kündigung prozesstechnisch die geringst-mögliche Kündigungsfrist. [...] Langfristig wird das Plastik voraussichtlich von digitalen Lösungen abgelöst, derzeit ist das aber noch nicht absehbar.

Vier Jahre später werden bereits zu Probe-BahnCards keine Plastikkarten mehr ausgegeben. Die Sperrlistenprüfung im Zug ist zu Plastikkarten nicht mehr möglich. Es ist also meiner Meinung nur noch eine Frage der Zeit, wann die Plastikkarten entfallen und damit eine kürzere Kündigungsfrist kommt.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

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