Verbraucherzentrale klagt gegen Bahn-Card Regeln (Allgemeines Forum)
Hallo
die Verbraucherzentrale Thüringen hat Klage beim OLG Frankfurt eingereicht. Konkret geht es um die Bedingungen der Probe-Bahncard, die sich nach Ablauf in ein Abo wandelt.
Konkret dürfe eine Probe-Bahncard nicht automatisch in eine einjährige Bahncard 25 oder 50 übergehen. Außerdem müsse diese dann binnen vier Wochen kündbar sein und nicht erst zum Ende der einjährigen Laufzeit.
Eine Probe-Bahncard konnte früher bis zu sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit gekündigt werden. Inzwischen ist diese Frist auf vier Wochen verkürzt. Das sei aber nicht rechtssicher, sagte Weinsheimer. Kündigen Verbraucher nicht rechtzeitig, geht das Probeabo in eine normale Bahncard über. Diese kann derzeit bis zu sechs Wochen vor Ende der einjährigen Laufzeit gekündigt werden. Hier kommt es aus Sicht der Verbraucherschützer aber zu einem Anschlussvertrag, der laut Gesetz jeden Monat kündbar sein müsse.
--
Gruß
Waldbahn