Zugbindung aufgehoben: Weiterfahrt nächster Tag möglich? (Allgemeines Forum)
paisadar, Sonntag, 26.11.2023, 00:31 (vor 418 Tagen)
Guten Abend,
ich habe in Erinnerung, dass die Frage schon mal im Forum diskutiert wurde, aber da ich den Beitrag nicht mehr finde, möchte ich nochmal nachfragen:
Wegen eines drohenden Anschlussverlusts wurde die Zugbindung (Super Sparpreis) aufgehoben. Es handelte sich aber um die letzte Verbindung des Tages zum Zielort. Mit dem Fernverkehr komme ich noch bis nach Köln. Ab dort werde ich mit dem Taxi weiterfahren oder mich von Verwandten mit dem PKW abholen lassen.
Aber was wäre gewesen, wenn ich die Reise nicht angetreten hätte?
Im Rahmen der Fahrgastrechte hätte ich die Fahrt abbrechen und den Fahrpreis erstattet bekommen können. Aber hätte ich auch morgen oder nächste Woche mit der selben Fahrkarte die Fahrt antreten können? Oder wäre die Fahrkarte nicht mehr gültig gewesen und hätte ich eine neue Fahrkarte kaufen müssen?
Oder anders gefragt: Gilt die Aufhebung der Zugbindung nur für den Tag und den Folgetag bis 10 Uhr (Allgemeine Gültigkeit des Tickets)? Wie viel später darf die Fahrt noch angetreten werden nach Aufhebung der Zugbindung?
Freue mich über Antworten :-)
LG
Link
sflori, Sonntag, 26.11.2023, 11:09 (vor 418 Tagen) @ paisadar
ich habe in Erinnerung, dass die Frage schon mal im Forum diskutiert wurde, aber da ich den Beitrag nicht mehr finde, möchte ich nochmal nachfragen:
Hier der Link:
https://www.ice-treff.de/index.php?id=670830
Ich würde einfach am nächsten Tag fahren. Da wird niemand was sagen.
Die verlinkte Diskussion ist eher relevant, wenn man z.B. eine Woche später fährt.
Bye. Flo.
Zugbindung aufgehoben: Weiterfahrt nächster Tag möglich?
Dieter4711, Sonntag, 26.11.2023, 12:30 (vor 418 Tagen) @ paisadar
In den FGR Bestimmungen steht: "--- zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts ... ".
Das würde prinzipiell bedeutet "Irgendwann einmal". Ggf. vielleicht auch erst in einem Jahr oder noch später.
Zugbindung aufgehoben: Weiterfahrt nächster Tag möglich?
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 26.11.2023, 12:39 (vor 418 Tagen) @ Dieter4711
In den FGR Bestimmungen steht: "--- zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts ... ".
Das würde prinzipiell bedeutet "Irgendwann einmal". Ggf. vielleicht auch erst in einem Jahr oder noch später.
Das versuchst du uns hier immer zu verkaufen, weil du das wohl gerne möchtest, aber Erfahrungen gibt es keine.
Das müsste mal gerichtlich geklärt werden, denn eine klaren Aussage gibt es nicht.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Zugbindung aufgehoben: Weiterfahrt nächster Tag möglich?
Dieter4711, Sonntag, 26.11.2023, 13:10 (vor 418 Tagen) @ EK-Wagendienst
In den FGR Bestimmungen steht: "--- zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts ... ".
Das würde prinzipiell bedeutet "Irgendwann einmal". Ggf. vielleicht auch erst in einem Jahr oder noch später.
Das versuchst du uns hier immer zu verkaufen, weil du das wohl gerne möchtest, aber Erfahrungen gibt es keine.Das müsste mal gerichtlich geklärt werden, denn eine klaren Aussage gibt es nicht.
Ich möchte nicht "verkaufen, was ich gerne hätte", sondern das was "formuliert wurde". Stellen wir und doch einfach mal einen Bahn-Kunden vor, der einmal im Jahr aus München zum Patenonkel in Hamburg fährt um dessen Geburtstag zu feiern. Wenn die ursprüngliche Fahrt nicht stattfinden kann, wäre der nächste und für den Kunden vernünftige Zeitpunkt eben ein Jahr später.
Und wenn die Urheber des Regelwerkes etwas anderes gewollt hätten, hätten Sie ganz klar formulieren können: Der Fahrgast darf bei Entfall der Zugbindung die Fahrt zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt antreten, spätestens jedoch bis (zum Erscheinen eines neuen Fahrplans ODER
spätestens jedoch eine Woche nach ursprünglich geplantem Reisezeitpunkt ODER ...).
Zugbindung aufgehoben: Weiterfahrt nächster Tag möglich?
Nordlicht59, Mittwoch, 08.05.2024, 07:25 (vor 254 Tagen) @ Dieter4711
Hallo Dieter 4711,
Deine Information finde ich spannend.
Gernne würde ich sie nachvollziehen und habe deshalb nach der Quelle gesucht. Leider ohne Erfolg.
Wo finde ich denn diese Regelung in schriftlicher Form von der Deutschen Bahn?
Gruß aus der holsteinischen Schweiz
Nordlicht59
Zugbindung aufgehoben: Weiterfahrt nächster Tag möglich?
Dieter4711, Mittwoch, 08.05.2024, 11:03 (vor 254 Tagen) @ Nordlicht59
Vielleicht hilft dieser Link weiter?
https://www.bahn.de/faq/darf-man-bei-verspaetung-des-zuges-ohne-mehrkosten-die-naechste...
Hier steht:
Wenn abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, haben Sie folgende Möglichkeit:
Die Zugbindung ist aufgehoben und Sie können einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
Die Fahrt kann bei nächster Gelegenheit oder auch zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung.
Gruss
Dieter
Zugbindung aufgehoben: Weiterfahrt nächster Tag möglich?
Nordlicht59, Mittwoch, 08.05.2024, 19:00 (vor 253 Tagen) @ Dieter4711
Hallo Dieter,
danke für den Link.
Er beschreibt nicht meine Situation, sollte aber vielleicht doch zitierbar sein im Zweifelsfall.
Meine Situation ist folgende: Der gebuchte ICE entfällt und die Bahn teilt
das frühzeitig mit ohne eine alternative Verbindung zu benennen.
Die Zugbindung ist aufgehoben.
Auch hier die Option einen anderen Zug zu einem beliebigen Zeitpunkt zu nehmen?
Gruß
Nordlicht59
Aktuelles Beispiel: Was ist "Reise zum späteren Zeitpunkt"?
AbschnittE, Sonntag, 26.11.2023, 15:54 (vor 418 Tagen) @ paisadar
Moin, für den allgemeinen Erfahrungsschatz.
Situation war:
"Aufgrund der Streckensperrung zwischen Hannover und NRW kommt es am 26.09.2023 zu Einschränkungen im Bahnverkehr.
Wenn Sie für diesen Zeitraum eine Reise mit dem Fernverkehr gebucht haben, haben Sie nun folgende Möglichkeiten:
Sie können Ihre Reise verschieben und Ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung."
Mail an den Fahrkartenservice mit der Bitte, den "späteren Zeitpunkt" zu definieren, um das nicht im Zug diskutieren zu müssen. Antwort kam etwa einen Monat später: Bitte rufen Sie uns an.
Also Anruf, ratlose Agentin, die nachfragt und ausrichtet: "Also es sollte schon noch dieses Jahr sein."
Diese Woche das Ticket genutzt, Story erzählt, kurzes Stirnrunzeln, alles okay.
Grüße & gute Fahrten allerseits.
afp schreibt folgendes
Barzahlung, Sonntag, 26.11.2023, 16:43 (vor 418 Tagen) @ paisadar
Wenn bei der Abfahrt eines Zuges, im Falle eines verpassten Anschlusses oder aufgrund eines Zugausfalles eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten absehbar ist, so muss das Bahnunternehmen dem Fahrgast folgende Möglichkeiten anbieten:
(...)
3. Die Fahrt auf der gleichen, oder einer anderen Strecke ohne zusätzliche Kosten zu einem späteren Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen fortsetzen.
Sollte der Fahrgast diese Option wählen, so sollte die Reise innerhalb eines angemessenen Zeitraumes angetreten werden, Dazu wird gegebenenfalls die Geltungsdauer des Fahrscheines verlängert, oder für alternative Beförderungswege gutgeschrieben (z.B. bei zuggebundenen Fahrscheinen).
Bei der Fortsetzung der Fahrt bzw. der Weiterreise auf einer anderen Strecke dürfen dem Fahrgast keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies gilt im Bedarfsfall auch bei Benützung einer höheren Reiseklasse. Das Bahnunternehmen hat dabei ggf. auf ein Transportmittel eines anderen Anbieters umzubuchen, wenn die Leistung nicht selbst erbracht werden kann.
Zusätzliches Umsteigen sollte vermieden werden und die Gesamtreisezeit möglichst kurz bleiben
https://www.apf.gv.at/de/puenktlichkeit-entschaedigung-bahn-apf.html
Passend dazu steht in Nr. 2.5.3 BB Personenverkehr:
Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können.
https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:8cfbb02b-78be-4f4d-aa90-f3774cf51a91/Bef%C3%B6rde...
APF, und das gilt erst mal nur für Österreich.
JanZ, HB, Sonntag, 26.11.2023, 16:47 (vor 418 Tagen) @ Barzahlung
Ich kann mir aber vorstellen, dass es in Deutschland letztendlich auch nicht anders ist.