FGR bei teilweiser Nutzung und anderem Verkehrsmittel? (Allgemeines Forum)

Proeter, Donnerstag, 16.11.2023, 15:22 (vor 302 Tagen)
bearbeitet von Proeter, Donnerstag, 16.11.2023, 15:24

Hallo zusammen,

bei der heutigen Rückkehr aus dem Ausland habe ich den gekauften Sparpreis nur bis zum letzten Bahnhof vor der Grenze genutzt und bin dann mit langlaufenden Linienbussen (abgedeckt durch 49€-Ticket) nach Hause gefahren. Ankunft am Ziel war knapp 4 Stunden nach Plan.

Wie gehe ich den FGR-Antrag an? Einfach nur die verspätete Ankunftszeit angeben? Bekäme ich dann überhaupt die 50% zurück oder greift hier inzwischen die "höhere Gewalt"?

Oder nutze ich die Funktion in der App "mit einem anderen Verkehrsmittel ans Ziel gelangt", gebe dann aber 0€ Zusatzkosten an? Bekäme ich dann anteilig den deutschen Teil der Fahrkarte erstattet (wie wird der beim Sparpreis ermittelt? Anhand der MwSt.-Aufteilung)? Oder dennoch ausschließlich die 50% wg >2 h Verspätung? Oder beides?

Viele Fragen - wer kann mir helfen?

Grüße vom
Pröter

FGR bei teilweiser Nutzung und anderem Verkehrsmittel?

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 16.11.2023, 15:42 (vor 302 Tagen) @ Proeter

Wie gehe ich den FGR-Antrag an? Einfach nur die verspätete Ankunftszeit angeben? Bekäme ich dann überhaupt die 50% zurück oder greift hier inzwischen die "höhere Gewalt"?

Streik ist weder höhere Gewalt, noch ein Ausschlussgrund gemäß EU-VO 2021/782 - im Gegenteil, dort ist sogar explizit festgelegt, dass Streik kein Ausschlussgrund ist.

Kannst du also machen, ergibt 50% Entschädigung.

Oder nutze ich die Funktion in der App "mit einem anderen Verkehrsmittel ans Ziel gelangt", gebe dann aber 0€ Zusatzkosten an? Bekäme ich dann anteilig den deutschen Teil der Fahrkarte erstattet (wie wird der beim Sparpreis ermittelt? Anhand der MwSt.-Aufteilung)? Oder dennoch ausschließlich die 50% wg >2 h Verspätung? Oder beides?

In diesem Fall bekommst du den nicht-genutzten Teil erstattet. Dieser wird schlicht anhand der Entfernung errechnet (Wenn du bei einer Reise A -> 20 km -> B -> 80 km -> C in B abgebrochen hast, bekommst du 80% erstattet). Nach einer bereits erfolgten (Teil-)Erstattung besteht kein weiterer Anspruch auf Entschädigung.

Alles natürlich unter dem Vorbehalt, dass wirklich nichts fuhr, bzw. du dein Ziel auch mit Zügen mit mindestens 60 Minuten Verspätung erreicht hättest.

--
Weg mit dem 4744!

FGR bei teilweiser Nutzung und and. Verkehrsmittel - Ausgang

Proeter, Dienstag, 05.12.2023, 21:32 (vor 283 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Proeter, Dienstag, 05.12.2023, 21:33

Wie gehe ich den FGR-Antrag an? Einfach nur die verspätete Ankunftszeit angeben? Bekäme ich dann überhaupt die 50% zurück oder greift hier inzwischen die "höhere Gewalt"?

Streik ist weder höhere Gewalt, noch ein Ausschlussgrund gemäß EU-VO 2021/782 - im Gegenteil, dort ist sogar explizit festgelegt, dass Streik kein Ausschlussgrund ist.

Kannst du also machen, ergibt 50% Entschädigung.

Vielen Dank, JeDi. Hab ich so gemacht und ist auch so ausgegangen - ohne Rückfragen vom SC-FGR. Die Teilnutzung habe ich gar nicht erst erwähnt.

50% finde ich auch akzeptabel - in Anbetracht dessen, dass ich überhaupt ans Ziel gelangt an einem solchen Tag.

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