Fahrgastrechte bei Downgrade von 1. in 2. Klasse? (Allgemeines Forum)
Felixxxxxxxxxx, Leipzig, Mittwoch, 15.11.2023, 21:44 (vor 496 Tagen)
Hallo in die Runde,
vor kurzem hatte ich ein zuggebundenes ICE-Ticket mit Sitzplatzreservierung 1. Klasse gebucht und angetreten. Jedoch war der Wagen 38 (= 1. Klasse) gesperrt und die wenigen 1.Klasse-Plätze im Wagen 37 waren allesamt belegt.
Ich hatte das Glück, noch einen freien Sitzplatz in der 2. Klasse zu bekommen und konnte die Fahrt immerhin sitzen.
Mir wurde das "Downgrade" in die 2. Klasse auch von der Zugbegleiterin bestätigt.
Jedoch finde ich auf der Bahn-Website nirgends eine Regelung, was für einen Erstattungsanspruch ich habe, wenn ich trotz bezahltem 1.Klasse-Ticket nur eine 2.Klasse-Reise nutzen konnte.
Bevor ich das einreiche (und Euch natürlich zum Ergebnis berichte): hat jemand hier Erfahrungen oder eine versteckte Regelung für einen solchen FGR-Fall parat?
... fragt sich Felix :)
Fahrgastrechte bei Downgrade von 1. in 2. Klasse?
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 15.11.2023, 21:58 (vor 496 Tagen) @ Felixxxxxxxxxx
Hallo in die Runde,
vor kurzem hatte ich ein zuggebundenes ICE-Ticket mit Sitzplatzreservierung 1. Klasse gebucht und angetreten. Jedoch war der Wagen 38 (= 1. Klasse) gesperrt und die wenigen 1.Klasse-Plätze im Wagen 37 waren allesamt belegt.
Ich hatte das Glück, noch einen freien Sitzplatz in der 2. Klasse zu bekommen und konnte die Fahrt immerhin sitzen.
Mir wurde das "Downgrade" in die 2. Klasse auch von der Zugbegleiterin bestätigt.
Jedoch finde ich auf der Bahn-Website nirgends eine Regelung, was für einen Erstattungsanspruch ich habe, wenn ich trotz bezahltem 1.Klasse-Ticket nur eine 2.Klasse-Reise nutzen konnte.
Bevor ich das einreiche (und Euch natürlich zum Ergebnis berichte): hat jemand hier Erfahrungen oder eine versteckte Regelung für einen solchen FGR-Fall parat?
... fragt sich Felix :)
Meiner Ansicht nach gibts dafür tatsächlich keine Vorgaben.
Die Reservierung solltest du in jedem Fall zurückbekommen, eventuell gibts je nach Höhe des Tickets noch einen Gutschein oder anderes dazu.
Fahrgastrechte bei Downgrade von 1. in 2. Klasse - keine FGR
ffz, Mittwoch, 15.11.2023, 21:59 (vor 496 Tagen) @ Felixxxxxxxxxx
Hallo,
meines Wissens nach gibt es da keine EU-Fahrgastrechte. Beim Flexpreis wird so weit ich weiß die Differenz zwischen 1. und 2. Klasse erstattet, bei Pauschalfahrkarten und Sparpreisen bzw SuperSparpreisen gibt es wohl eine Pauschalerstattung (sind wohl 20€).
Steht auch hier https://www.bahn.de/agb unter der Beförderungsbedingungen Punkt 9.2.1 auf Seite 32.
Am Einfachsten reichst du das per Scan/Kopie an fahrkartenservice@bahn.de ein.
Gruß
Fahrgastrechte bei Downgrade von 1. in 2. Klasse - keine FGR
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 15.11.2023, 22:01 (vor 496 Tagen) @ ffz
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 15.11.2023, 22:02
Das gilt der Lehre nach aber nur, wenn gar keine 1. Klasse vorhanden ist. Hier wäre die 1. Klasse ja nutzbar gewesen, da auch die 1. Klasse Sitz- und Stehplätze umfasst.
In der Regel gibts aus kundendienstlichen Gründen aber trotzdem die 20€ pro Person, maximal den Wert der Fahrkarte.
Die Reservierung gibts - wenn bezahlt - aber freilich erstattet.
--
Weg mit dem 4744!
Fahrgastrechte bei Downgrade von 1. in 2. Klasse - keine FGR
Speedy, München, Donnerstag, 16.11.2023, 09:50 (vor 495 Tagen) @ JeDi
Das gilt der Lehre nach aber nur, wenn gar keine 1. Klasse vorhanden ist. Hier wäre die 1. Klasse ja nutzbar gewesen, da auch die 1. Klasse Sitz- und Stehplätze umfasst.
In der Regel gibts aus kundendienstlichen Gründen aber trotzdem die 20€ pro Person, maximal den Wert der Fahrkarte.
Die Reservierung gibts - wenn bezahlt - aber freilich erstattet.
Das stimmt so nicht. Ich habe selbiges Problem in einem ICE LDV gehabt. In diesem wurde unser Wagen abgesperrt und wir haben keinen Platz mehr in der 1. Kl. gefunden. Gefahren sind wir mit Sparpreis.
Ich habe mir entsprechendes bescheinigen lassen. In meinem Anspruchsschreiben habe ich die DB unter Fristsetzung zur Zahlung des entsprechenden Betrages gemäß der Beförderungsbedingungen und dem Reservierungsentgelt aufgefordert. Ich habe eine Standard-Absage bekommen.
Im Anschluss habe ich über meinen Arbeitgeber (Rechtsanwaltskanzlei) einen Mahnbescheid beantragt, gegen diesen hat die DB Fernverkehr AG einen Widerspruch eingelegt. Nach entsprechender Anspruchsbegründung hat die DB die Forderung durch ihren Prozessbevollmächtigten unverzüglich anerkannt und durfte zu den 40,00 € und dem Reservierungsentgelt noch die Anwalts- und Gerichtskosten begleichen.
Fahrgastrechte bei Downgrade von 1. in 2. Klasse - keine FGR
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 16.11.2023, 10:03 (vor 495 Tagen) @ Speedy
Da würde mich mal die Begründung (des Mahnbescheides) interessieren. Die AGB sprechen nur von fehlender 1. Klasse - wenn du einen Stehplatz in der 1. Klasse einnehmen kannst, hast du ja einen Platz in der 1. Klasse gehabt. Wenn du aus freien Stücken in der 2. Klasse fährst, ist das aus meiner Sicht erstmal kein Problem des Beförderers.
--
Weg mit dem 4744!
Fahrgastrechte bei Downgrade von 1. in 2. Klasse - keine FGR
Felixxxxxxxxxx, Leipzig, Mittwoch, 15.11.2023, 22:03 (vor 496 Tagen) @ ffz
Super schnelle und hilfreiche Antwort, "ffz".
Danke und noch einen gemütlichen Abend für Dich!
Achtung bei SSP/SP 1. Klasse, hier wird man Schwarzfahrer
Hansjörg, Mittwoch, 15.11.2023, 22:08 (vor 496 Tagen) @ Felixxxxxxxxxx
Diese gelten nicht in der 2. Wagenklasse. Nur Flexpreise beinhalten ein kostenneutrales Downgrade.
Wie schon geschrieben ist erstklassig Stehen die Option die einem Sparpreisfahrer nahe zu legen ist. Ggf. mit dem Zugchef absprechen ob man in die Zweite dürfe auf Kulanz um sich zu setzen.
Grüße Hansjörg
Achtung bei SSP/SP 1. Klasse, hier wird man Schwarzfahrer
Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 15.11.2023, 22:14 (vor 496 Tagen) @ Hansjörg
Diese gelten nicht in der 2. Wagenklasse. Nur Flexpreise beinhalten ein kostenneutrales Downgrade.
Wie schon geschrieben ist erstklassig Stehen die Option die einem Sparpreisfahrer nahe zu legen ist. Ggf. mit dem Zugchef absprechen ob man in die Zweite dürfe auf Kulanz um sich zu setzen.
Da wird keiner was gegen haben falls doch steige ich (sofern möglich) aus und nehme den nächsten Zug. Soweit käme es noch das ich bei freien Plätzen mit 1. Klasse Ticket stehen soll.
Andersrum ist es natürlich was anderes.