letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht (Allgemeines Forum)

Timo Humpert, Donnerstag, 09.11.2023, 20:21 (vor 495 Tagen)

Hamm-Neubeckum RE6 23:15 Uhr Ausfall

Die RB69 fährt ja zwischen 22-0 Uhr generell nicht mehr.

Sie fährt aber nochmal um kurz nach 0 Uhr

Aber es heisst doch bei FGR das die letzte Verbindung des Tages bis 0 Uhr sein muss.

Wie ist das zu bewerten

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

Barzahlung, Donnerstag, 09.11.2023, 20:53 (vor 495 Tagen) @ Timo Humpert

Hamm-Neubeckum RE6 23:15 Uhr Ausfall

Die RB69 fährt ja zwischen 22-0 Uhr generell nicht mehr.

Sie fährt aber nochmal um kurz nach 0 Uhr

Es ist der tagletzte Zug der ausfällt und das Ziel kann dadurch bis Mitternacht nicht mehr erreicht werden. Somit greift § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO und Du kannst Ersatz der Kosten für die Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels bis 120 Euro verlangen. Dafür nutzt Du dann das Fahrgastrechteformular.

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

Timo Humpert, Donnerstag, 09.11.2023, 21:09 (vor 495 Tagen) @ Barzahlung

Das klingt gut. Klar ist es natürlich am einfachsten die nach 0 Uhr Verbindung zu nehmen Aber man muss es eben nicht

Okay für 120 EUR lässt sich eine Taxifahrt nach Neubeckum wohl regeln.

Und was ist wennn man sich in Hamm ein Hotel bucht (geht ja unterwegs online). Manche Hotels haben 24 Stunden Rezeption oder manche haben auch Schlüsselfächer (Automaten Checkins).

Die DB Info ist zu der Zeit nicht mehr besetzt und insgesamt ist da auch nichts mehr los.

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

Barzahlung, Donnerstag, 09.11.2023, 21:42 (vor 495 Tagen) @ Timo Humpert

Das klingt gut. Klar ist es natürlich am einfachsten die nach 0 Uhr Verbindung zu nehmen Aber man muss es eben nicht

Okay für 120 EUR lässt sich eine Taxifahrt nach Neubeckum wohl regeln.

Und was ist wennn man sich in Hamm ein Hotel bucht (geht ja unterwegs online). Manche Hotels haben 24 Stunden Rezeption oder manche haben auch Schlüsselfächer (Automaten Checkins).

Einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Hotelübernachtung sehe ich in diesem Fall nicht.

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

Timo Humpert, Donnerstag, 09.11.2023, 22:09 (vor 495 Tagen) @ Barzahlung

Also nur das Taxi ? Es gibt noch Haltestellen zwischen Neubeckum und Bielefeld da reichen die Taxikosten ganz sicherlich nicht (hier 120,00 EUR)

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

Barzahlung, Donnerstag, 09.11.2023, 22:26 (vor 495 Tagen) @ Timo Humpert
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 09.11.2023, 22:28

Also nur das Taxi ?

Alternatives Verkehrsmittel (Taxi, aber auch Mietwagen, private PKW-Abholung etc.).
Eine Übernahme von Hotelkosten garantiert der EVO-Paragraph nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/evo_2023/__11.html

Es gibt noch Haltestellen zwischen Neubeckum und Bielefeld da reichen die Taxikosten ganz sicherlich nicht (hier 120,00 EUR)

Von Hamm nach Bielefeld ist es nicht mehr die letzte Verbindung des Tages, sondern eine Verbindung mit Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr (00.01 Uhr). Hier braucht es 60min. zu erwartende Ankunftsverspätung für den Anspruch, die wir zur Zeit noch nicht voll haben.

Ansonsten müsste man wahlweise in den sauren Apfel beißen und den Rest selber zahlen oder auf den nächsten Zug warten. Es ist ja nicht so, dass man strandet und sich über Nacht mehrere Stunden an einem Bahnhof aufhalten muss bis es weiter geht.

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 09.11.2023, 23:13 (vor 495 Tagen) @ Barzahlung

Hamm-Neubeckum RE6 23:15 Uhr Ausfall

Die RB69 fährt ja zwischen 22-0 Uhr generell nicht mehr.

Sie fährt aber nochmal um kurz nach 0 Uhr


Es ist der tagletzte Zug der ausfällt und das Ziel kann dadurch bis Mitternacht nicht mehr erreicht werden. Somit greift § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO und Du kannst Ersatz der Kosten für die Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels bis 120 Euro verlangen. Dafür nutzt Du dann das Fahrgastrechteformular.

Mal zwei Fragen dazu:

Gesetzt dem Fall es gibt eine Linie die jede Stunde fährt der planmäßig letzte Zug fuhr um 14:00. Die Züge um 15:00 und 16:00 fallen aus - erst 17:00 soll er wieder fahren. Was ist für diesem Fall vorgesehen. Taxianspruch ja oder nein?

Eine andere Linie fährt ebenfalls im Stundentakt. Die Ankunft am Ziel ist immer zur Minute :30 - Die letzen Züge kommen 23:30, 00:30 und 01:30 an - dann erst wieder 05:30. Der Zug mit Ankunft um 00:30 fällt aus somit wäre das Ziel planmäßig schon am Folgetag erreicht. Nach dem genannten Absatz besteht also hier kein Anspruch oder doch?

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

hellobook, Donnerstag, 09.11.2023, 23:39 (vor 495 Tagen) @ Reservierungszettel

Gesetzt dem Fall es gibt eine Linie die jede Stunde fährt der planmäßig letzte Zug fuhr um 14:00. Die Züge um 15:00 und 16:00 fallen aus - erst 17:00 soll er wieder fahren. Was ist für diesem Fall vorgesehen. Taxianspruch ja oder nein?

Definitiv nein, es gibt ja an dem Tag noch eine Verbindung. Selbst wenn der nächste Zug erst um 22 Uhr fährt, gibt es an dem Tag ja noch eine Verbindung.

Eine andere Linie fährt ebenfalls im Stundentakt. Die Ankunft am Ziel ist immer zur Minute :30 - Die letzen Züge kommen 23:30, 00:30 und 01:30 an - dann erst wieder 05:30. Der Zug mit Ankunft um 00:30 fällt aus somit wäre das Ziel planmäßig schon am Folgetag erreicht. Nach dem genannten Absatz besteht also hier kein Anspruch oder doch?

Die Regelung lautet ja: Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof.
Entscheidend ist die Abfahrt, ist diese noch am Vortag um der Zug um 0:30 fällt aus, sind beide Bedingungen erfüllt und es besteht Anspruch auf ein Taxi.

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 10.11.2023, 22:04 (vor 494 Tagen) @ hellobook

Gesetzt dem Fall es gibt eine Linie die jede Stunde fährt der planmäßig letzte Zug fuhr um 14:00. Die Züge um 15:00 und 16:00 fallen aus - erst 17:00 soll er wieder fahren. Was ist für diesem Fall vorgesehen. Taxianspruch ja oder nein?

Definitiv nein, es gibt ja an dem Tag noch eine Verbindung. Selbst wenn der nächste Zug erst um 22 Uhr fährt, gibt es an dem Tag ja noch eine Verbindung.

Eine andere Linie fährt ebenfalls im Stundentakt. Die Ankunft am Ziel ist immer zur Minute :30 - Die letzen Züge kommen 23:30, 00:30 und 01:30 an - dann erst wieder 05:30. Der Zug mit Ankunft um 00:30 fällt aus somit wäre das Ziel planmäßig schon am Folgetag erreicht. Nach dem genannten Absatz besteht also hier kein Anspruch oder doch?


Die Regelung lautet ja: Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof.
Entscheidend ist die Abfahrt, ist diese noch am Vortag um der Zug um 0:30 fällt aus, sind beide Bedingungen erfüllt und es besteht Anspruch auf ein Taxi.

Das macht natürlich sehr viel Sinn wenn am späten Abend eine Verbindung ausfällt ein Taxi Erstattet zu bekommen und am Tag bei einer dreistündigen Taktlücke nicht…

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

Barzahlung, Donnerstag, 09.11.2023, 23:41 (vor 495 Tagen) @ Reservierungszettel

Gesetzt dem Fall es gibt eine Linie die jede Stunde fährt der planmäßig letzte Zug fuhr um 14:00. Die Züge um 15:00 und 16:00 fallen aus - erst 17:00 soll er wieder fahren. Was ist für diesem Fall vorgesehen. Taxianspruch ja oder nein?

Mobilitätsgarantie NRW: wohl ja
FGR: lässt sich nicht sagen, da Ankunftszeiten unbekannt

Eine andere Linie fährt ebenfalls im Stundentakt. Die Ankunft am Ziel ist immer zur Minute :30 - Die letzen Züge kommen 23:30, 00:30 und 01:30 an - dann erst wieder 05:30. Der Zug mit Ankunft um 00:30 fällt aus somit wäre das Ziel planmäßig schon am Folgetag erreicht. Nach dem genannten Absatz besteht also hier kein Anspruch oder doch?

Doch. Beachte § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. a EVO.

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 10.11.2023, 22:06 (vor 494 Tagen) @ Barzahlung

Gesetzt dem Fall es gibt eine Linie die jede Stunde fährt der planmäßig letzte Zug fuhr um 14:00. Die Züge um 15:00 und 16:00 fallen aus - erst 17:00 soll er wieder fahren. Was ist für diesem Fall vorgesehen. Taxianspruch ja oder nein?


Mobilitätsgarantie NRW: wohl ja
FGR: lässt sich nicht sagen, da Ankunftszeiten unbekannt

Die Ankunft wäre maximal eine Stunde später - in keinem Fall nach 0:00.

Eine andere Linie fährt ebenfalls im Stundentakt. Die Ankunft am Ziel ist immer zur Minute :30 - Die letzen Züge kommen 23:30, 00:30 und 01:30 an - dann erst wieder 05:30. Der Zug mit Ankunft um 00:30 fällt aus somit wäre das Ziel planmäßig schon am Folgetag erreicht. Nach dem genannten Absatz besteht also hier kein Anspruch oder doch?


Doch. Beachte § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. a EVO.

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

TRAXXP160DE, HBIK, Freitag, 10.11.2023, 17:55 (vor 494 Tagen) @ Timo Humpert

Hallo Timo,

ich würde das nicht so einfach sehen, wie einige andere User hier. Leider stellt die
Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) § 11 Zusätzliche Rechte bei Verspätung im Schienenpersonennahverkehr auch auf die Vernunft ab.

23:15 ab Hamm, an Neubeckum 23:30 Ausfall, dann Hamm ab 0:07, Neubeckum an 0:21 Uhr

Keine 60 min später am Ziel!

EVO sagt hier ganz klar:

2. Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Verkehrsmittel durchführen,

a) sofern die vertragsgemäße Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende sonst mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird,

Also bist Du vernünftig aber wartest auf den nächsten Zug, der dann event. auch ausfällt ...

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

Barzahlung, Freitag, 10.11.2023, 18:55 (vor 494 Tagen) @ TRAXXP160DE
bearbeitet von Barzahlung, Freitag, 10.11.2023, 18:55

23:15 ab Hamm, an Neubeckum 23:30 Ausfall, dann Hamm ab 0:07, Neubeckum an 0:21 Uhr

Keine 60 min später am Ziel!

(...)

a) sofern die vertragsgemäße Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende sonst mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird,

Das ist Buchstabe a. Jetzt schaust Du Dir noch § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. b EVO an und stellst fest, passt wie Arsch auf Eimer.

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

TRAXXP160DE, HBIK, Freitag, 10.11.2023, 19:22 (vor 494 Tagen) @ Barzahlung

23:15 ab Hamm, an Neubeckum 23:30 Ausfall, dann Hamm ab 0:07, Neubeckum an 0:21 Uhr

Keine 60 min später am Ziel!

(...)

a) sofern die vertragsgemäße Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende sonst mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird,


Das ist Buchstabe a. Jetzt schaust Du Dir noch § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. b EVO an und stellst fest, passt wie Arsch auf Eimer.

"Vernüftigerweise" muss der Bahnbenutzer, manchmal auch Fahrgast genannt, wohl davon ausgehen, dass 24:00 Uhr "vernünftigerweise" durch Betriebsschluss ersetzt werden muss. Tickets gelten ja auch bis 3.00 Uhr Folgetag.

Mann muss halt lernen, das alles "vernünftigerweise" vernünftig sein muss, nur, es lässt sich streiten, wer hier zwischen Vernunft und Unvernunft entscheidet. Vernüftigerweise sollten die Verfasser von Rechtsverordnungen soviel Vernunft walten lassen, dass der vernäftige Bürger mit seinem gesunden, von Vernunft geprägtem vernünftigen Menschenverstand die Unvernuft von der Vernunft unterscheiden kann. Seid weise beim Bahnfahren!!!

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 10.11.2023, 19:26 (vor 494 Tagen) @ TRAXXP160DE

23:15 ab Hamm, an Neubeckum 23:30 Ausfall, dann Hamm ab 0:07, Neubeckum an 0:21 Uhr

Keine 60 min später am Ziel!

(...)

a) sofern die vertragsgemäße Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende sonst mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird,


Das ist Buchstabe a. Jetzt schaust Du Dir noch § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. b EVO an und stellst fest, passt wie Arsch auf Eimer.


"Vernüftigerweise" muss der Bahnbenutzer, manchmal auch Fahrgast genannt, wohl davon ausgehen, dass 24:00 Uhr "vernünftigerweise" durch Betriebsschluss ersetzt werden muss. Tickets gelten ja auch bis 3.00 Uhr Folgetag.

Mann muss halt lernen, das alles "vernünftigerweise" vernünftig sein muss, nur, es lässt sich streiten, wer hier zwischen Vernunft und Unvernunft entscheidet. Vernüftigerweise sollten die Verfasser von Rechtsverordnungen soviel Vernunft walten lassen, dass der vernäftige Bürger mit seinem gesunden, von Vernunft geprägtem vernünftigen Menschenverstand die Unvernuft von der Vernunft unterscheiden kann. Seid weise beim Bahnfahren!!!

Das sehe ich Ähnlich, es ist eine EU Verordnung, und in vielen Ländern fahren die Züge nicht so lange wie in Deutschland, oder es gibt sogar einen durchgehenden Nachtbetrieb.

Versuche mal in Frankreich nach 21 Uhr noch wohin zu kommen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

letzte Verbindung des Tages Eurobahn Mitternacht

Barzahlung, Freitag, 10.11.2023, 19:40 (vor 494 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das sehe ich Ähnlich, es ist eine EU Verordnung

Ist es nicht.

Wortlaut der Fahrgastrechte laut www.bahn.de

Bahngenießer, Freitag, 10.11.2023, 21:27 (vor 494 Tagen) @ Timo Humpert

Ersatz von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel (z. B. Bus oder Taxi) aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen oder Anschlussverlusten im Strandungsfall

* Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
* einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof

oder

* bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und
* der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann

werden Ihnen die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 120 Euro *) ersetzt,
* wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
* Sie mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).

*) Dieser Höchstbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/782.

Bitte beachten Sie:
Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, so hat dessen Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Sollten Sie dennoch eine selbstorgansierte Alternative nutzen, können Sie keinen Ersatz der Kosten verlangen, soweit Sie sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges bemüht haben.

Quelle: https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen

Wortlaut der Fahrgastrechte laut www.bahn.de

Timo Humpert, Freitag, 10.11.2023, 22:12 (vor 494 Tagen) @ Bahngenießer

Abends um 23:00 Uhr ist in Hamm nichts mehr los, sprich da triffst du keine DB Leute mehr an.
Höchstens die Bundespolizei die dort ihre Wache hat.

kein Personal und die hat Eurobahn/National Express sowieso nicht auf den Bahnhöfen

Wortlaut der Fahrgastrechte laut www.bahn.de

Bremer, Bremen, Dienstag, 14.11.2023, 08:58 (vor 491 Tagen) @ Timo Humpert

kein Personal und die hat Eurobahn/National Express sowieso nicht auf den Bahnhöfen

OT: Genau das habe ich neulich auch kritisiert. Hamm ist für die eurobahn ein großes Drehkreuz. Richtung Münster, Bielefeld, Paderborn, etc...

Und kein Personal von denen vor Ort, auch nicht in schwierigen Situationen. DB Info kann in Sachgen FGR bei Privatbahnen nur wenig bis nichts machen.

Wortlaut der Fahrgastrechte laut www.bahn.de

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 14.11.2023, 09:11 (vor 491 Tagen) @ Bremer

kein Personal und die hat Eurobahn/National Express sowieso nicht auf den Bahnhöfen


OT: Genau das habe ich neulich auch kritisiert. Hamm ist für die Eurobahn ein großes Drehkreuz. Richtung Münster, Bielefeld, Paderborn, etc...

Und kein Personal von denen vor Ort, auch nicht in schwierigen Situationen. DB Info kann in Sachen FGR bei Privatbahnen nur wenig bis nichts machen.

Kann es sein, dass die Fahrgastrechte an der Wirklichkeit vorbei entstanden sind?
Wo es immer mehr mit Servicenummern, und Servicecentern arbeitet.

Man will diese "Abwechselung" ja so haben.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Wortlaut der Fahrgastrechte laut www.bahn.de

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 14.11.2023, 09:13 (vor 491 Tagen) @ Bremer

Und kein Personal von denen vor Ort, auch nicht in schwierigen Situationen. DB Info kann in Sachgen FGR bei Privatbahnen nur wenig bis nichts machen.

Doch natürlich, warum auch nicht?

--
Weg mit dem 4744!

Wortlaut der Fahrgastrechte laut www.bahn.de

markman, Dienstag, 14.11.2023, 09:48 (vor 491 Tagen) @ Bahngenießer

*) Dieser Höchstbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/782.

welcher Betrag gilt dann?

Grüße,
Markman

Wortlaut der Fahrgastrechte laut www.bahn.de

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 14.11.2023, 09:51 (vor 491 Tagen) @ markman

Wie schwer ist es, in die Verordnung zu gucken (die ja klar mit Fundstelle genannt ist)? Warum lässt du hier ständig andere für dich googeln?

--
Weg mit dem 4744!

Wortlaut der Fahrgastrechte laut www.bahn.de

markman, Dienstag, 14.11.2023, 10:07 (vor 491 Tagen) @ JeDi

bitte? Ständig? Ich habe gegoogelt und keine Zahl gefunden. Soll ich nun die ganze Verordnung lesen? warum nicht jemanden fragen, der es weiß? Was ist der Sinn eines Forums?

Wortlaut der Fahrgastrechte laut www.bahn.de

Barzahlung, Dienstag, 14.11.2023, 13:06 (vor 490 Tagen) @ markman

bitte? Ständig? Ich habe gegoogelt und keine Zahl gefunden. Soll ich nun die ganze Verordnung lesen?

Du findest keine Zahl, weil es keine gibt.
Wenn der Verkehrsdienst unterbrochen ist und innerhalb einer vertretbaren Frist keine Weiterreise erfolgen kann, müssen Kosten für einen alternativen Verkehrsdienst ohne Höchstwert übernommen werden.

Die Regelung Ausfall letzter Zug oder Ankunft zwischen 0 und 5 ist ein hierüber hinausgehendes Fahrgastrecht für den SPNV und DB Fernverkehr. Dafür gibt es einen Höchstwert.

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