? Erstattung Reservierung bei fehlendem Wagen / via App (Allgemeines Forum)

DG, Donnerstag, 14.09.2023, 21:00 (vor 20 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hatte gestern den kombinierten Fall einer Verspätung von über 60 Minuten und einer nicht nutzbaren gekauften Reservierung (1.Kl. Sparpreis) wegen IC-Ersatzgarnitur statt ICE.
Eben habe ich via App die Entschädigung beantragt. Da stand in einem Zwischenschritt mal, dass man auch nicht genutzte Reservierungen mit einreichen oder erstatten lassen kann. Im weiteren Antrag war davon aber keine Rede.
Haben die das wohl auf dem Schirm oder muss ich das nochmal per Post einreichen?

Vielen Dank für alle sachdienlichen Hinweise.

! Erstattung Reservierung bei fehlendem Wagen / via App

Matze86, München, Donnerstag, 14.09.2023, 21:51 (vor 20 Tagen) @ DG
bearbeitet von Matze86, Donnerstag, 14.09.2023, 21:52

Hallo zusammen,

ich hatte gestern den kombinierten Fall einer Verspätung von über 60 Minuten und einer nicht nutzbaren gekauften Reservierung (1.Kl. Sparpreis) wegen IC-Ersatzgarnitur statt ICE.
Eben habe ich via App die Entschädigung beantragt. Da stand in einem Zwischenschritt mal, dass man auch nicht genutzte Reservierungen mit einreichen oder erstatten lassen kann. Im weiteren Antrag war davon aber keine Rede.

Damit ist z.B. eine zusätzlich gekaufte Reservierung gemeint, das wäre dann unter Frage "Hatten Sie zusätzliche Ausgaben?".

Haben die das wohl auf dem Schirm oder muss ich das nochmal per Post einreichen?

Das sollte im Normalfall selbsterklärend sein, Ausnahmen bestätigen leider die Regel...
Ich würde nun erstmal die Rückmeldung abwarten, dann kannst du im Fall der Fälle immernoch Einspruch einlegen.

Kommt es nicht darauf an, ob man letztendlich gesessen hat?

Bahngenießer, Sonntag, 17.09.2023, 10:34 (vor 17 Tagen) @ DG

Hallo zusammen,

ich hatte gestern den kombinierten Fall einer Verspätung von über 60 Minuten und einer nicht nutzbaren gekauften Reservierung (1.Kl. Sparpreis) wegen IC-Ersatzgarnitur statt ICE.
Eben habe ich via App die Entschädigung beantragt. Da stand in einem Zwischenschritt mal, dass man auch nicht genutzte Reservierungen mit einreichen oder erstatten lassen kann. Im weiteren Antrag war davon aber keine Rede.
Haben die das wohl auf dem Schirm oder muss ich das nochmal per Post einreichen?

Vielen Dank für alle sachdienlichen Hinweise.

So ganz nebenbei:
Irgendwie habe ich in Erinnerung, dass einem der Preis nicht nutzbarer Sitzplatzreservierungen nur dann erstattet wird, wenn man letztendlich deswegen stehen musste. Braucht man vielleicht eine Bescheinigung des Zugpersonals, dass der Reisende keinen Sitzplatz gefunden hat?

Nicht, dass ich wüsste

Matze86, München, Sonntag, 17.09.2023, 11:01 (vor 17 Tagen) @ Bahngenießer

- kein Text -

Nein. Die Schlechtleistung liegt ja dennoch vor.

musicus, Sonntag, 17.09.2023, 11:56 (vor 17 Tagen) @ Bahngenießer

- kein Text -

Kommt es nicht darauf an, ob man letztendlich gesessen hat?

tommie, Sonntag, 17.09.2023, 20:57 (vor 17 Tagen) @ Bahngenießer

So ganz nebenbei:
Irgendwie habe ich in Erinnerung, dass einem der Preis nicht nutzbarer Sitzplatzreservierungen nur dann erstattet wird, wenn man letztendlich deswegen stehen musste.

Soweit kommt es noch. Ich reserviere ja nicht, damit ich vielleicht doch irgendwie, irgendwo, irgandwann sitze, sondern damit ich nicht wie ein Depp durch den Zug laufen muss, um einen Platz zu erhaschen.

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