Änderungen BB Loungezugang DB unwirksam (Allgemeines Forum)

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Mittwoch, 13.09.2023, 19:40 (vor 18 Tagen)

Nahbend zusammen.
Hab ichs nur überlesen oder haben die Loungefrequentierer tatsächlich noch nichts von einem Urteil gelesen und hier gepostet. Die Diskussion über die Änderungen schwappte ja ziemlich hoch. Vlt hat das Amtsgericht Frankfurt ja heimlich hier mit gelesen und sich sp zu diesem Urteil inspirieren lassen :)

https://travel-dealz.de/news/bahnbonus-urteil-loungezugang/?fbclid=IwAR10prMoIJS3658A-O...

Na seis drum. Wünsche weiterhin viel Vergnügen in den jeweiligen Lounges der DB.

+1 mit * :-) :-) :-)

ICE619, München, Mittwoch, 13.09.2023, 21:31 (vor 18 Tagen) @ Tabernaer

- kein Text -

Auswirkungen auf den jeweiligen Reisenden?

chriL999, Mittwoch, 13.09.2023, 23:12 (vor 18 Tagen) @ Tabernaer
bearbeitet von chriL999, Mittwoch, 13.09.2023, 23:14

Na seis drum. Wünsche weiterhin viel Vergnügen in den jeweiligen Lounges der DB.

Danke für die Wünsche.

Wie wirkt es sich nun auf einen z.B. Gold-Status Inhaber aus?

Die Bahn wird freiwillig meiner Meinung nach nun nicht die Bedingungen wieder für alle Kunden auf den ursprünglichen Stand zurück ändern und die AGBs korrekt anpassen, also mit neuer Frist von was auch immer und mit neuen Bedingungnen in z.B. 3 bis
max. 12 Monaten.

Das Urteil selbst gilt nur für den Kläger, ist also auf z.B. mich nicht direkt anwendbar. Ich müsste selber nun Klage einreichen (und in ein paar Monaten verliere ich eh meinen Status).
Der Anteil derer, die nun Klage einreichen, dürfte gering sein, das finanzielle Risiko für die Bahn ebenso überschaubar (im Urteil selbst ist ein geringer dreistelliger Betrag erwähnt).

Etwaige Verpflegungsmehraufwände wie Getränke, Toilette usw. habe ich in der Zwischenzeit nicht protokolliert,
etwaige Rechnungen liegen mir nicht vor oder wurden nicht aufgehoben.

Auswirkungen auf den jeweiligen Reisenden?

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Mittwoch, 13.09.2023, 23:51 (vor 18 Tagen) @ chriL999

Ich bin kein Richter,aber ich denke, das es vergleichbare Fälle gibt. Die Bahn wird hier ggf zurück rudern müssen. Zumindest mal vorerst. Man wird dann ganz sicher mit einem gewissen längeren Vorlauf die Bestimmungen für die Lounge so verändern, daß sie in Sinne der Bahn sind. Es geht ja nicht an, das Hinz und Kunz sich in der Loinge durchfressen und saufen;) So eine Lounge ist schließlich eine elitäre Einrichtung...
Zu Deinen Aufwandsentschädigungen: Hier sehe ich 2 Möglichkeiten. Entweder Du bekommst nichts, weil Du ja keine Belege hast oder Du bekommst einen Pauschalbetrag, einmalig ohne Anerkennung weiterer daraus resultierenden Pflichten, wie es im Beamtendeutsch so schön heißt. Was dsvon eintrifft, hängt auch ein bisschen von Richter ab, mit dem Du und Dein Rechtsbeistand sich mit der Bahn rumärgern dürft diesbezüglich.
Also Zugang zur Lounge und Premiumbereich solange Du entsprechender Statuskunde bist.
Aufwandsentschädigung wegen fehlender Belege nur auf dem Klageweg vlt teilweise erreichbar.

Vielleicht verändert man auch mal wieder die Anzahl der Punkte fürs nächste Level oder benennt die Lounge um, um eine Überfüllung zu vermeiden. Die Bshn kann ja durchaus kreativ sein, wenns drauf an kommt...

Auswirkungen auf den jeweiligen Reisenden?

markman, Donnerstag, 14.09.2023, 08:50 (vor 17 Tagen) @ chriL999

Muss man denn alles gerichtlich klären? Reicht es nicht aus, das sich jeder Einzelne mal an die eigene Nase anfasst und überlegt, ob und was er ggf. "zu viel" geschnorrt hat oder auch nicht?. Muss man denn alles ausreizen?

Wenn jemand sich untervorteilt fühlt, bitte, soll er doch klagen. Wem nützt das? Zahlen werden es die Falschen.

Grüße,
Markman

Auswirkungen auf den jeweiligen Reisenden?

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Donnerstag, 14.09.2023, 14:02 (vor 17 Tagen) @ markman

Ich fürchte leider ja. Dieser unschöne Trend schwappt schon eine ganze Weile über dem großen Tepch rüber zu uns. Naja und die DB sieht sich ja als Global Player. Da kann man doch nicht einfach so kampflos das Feld räumen. Aber auch hier im Forum gibt es genug "Streithansel" die gern alles 1000% genau wissen müssen/wollen. Die schenken dann der DB auch nix. Nicht mal 00,001ct. Die Bahn könnte sich ja sonst an ihnen bereichern oder sie übervorteilen...
Na von mir aus - weiß braucht. Ich ganz sicher nicht. Eine Lounge auf der Reise zu haben, welche ja eigentlich ein besserer Wartesaal ist, ist zwar nice to have in manchen Fällen aber bei weitem kein must have. Und nur und ausschließlich wegen eines Loungebesuches extra zum Bahnhof fahren, damit ich mal umsonst nen Kaffee bekomme oder ein Sandwich- Entschuldigung, aber dazu fehlt mir die Zeit und ich wüsste auch nicht, welchen Sinn das haben sollte. Aber wie gesagt, jeder wie er möchte...

Kundendialog hat schon ein passendes Kundenschreiben

Toni, Donnerstag, 14.09.2023, 16:41 (vor 17 Tagen) @ Tabernaer

aus dem geht hervor, dass die Loungebedingungen erst einmal nicht geändert werden und die Bahn gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

Kundendialog hat schon ein passendes Kundenschreiben

chriL999, Donnerstag, 14.09.2023, 19:35 (vor 17 Tagen) @ Toni

aus dem geht hervor, dass die Loungebedingungen erst einmal nicht geändert werden und die Bahn gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

Das lässt dann aber für mich den Schluss zu, dass die Bahn bzw. deren Anwälte immer noch davon überzeugt sind, dass alles aus rechtlicher Sicht völlig korrekt gelaufen ist.
Oder anders formuliert: Vermutlich wurde das vorab (also vor März diesen Jahres) von guten oder sehr guten Anwälten beurteilt im Sinne von "macht das bitte so, das ist rechtlich gesehen völlig sauber".

Sehenden Auges wird wohl kein Anwalt zu einer weiteren rechtlichen Beurteilung in den Folgeinstanzen raten, sofern davon auszugehen ist, dass man diesen Prozess eh verlieren wird...

Oder liegt es etwa daran, dass die Kosten einer Berufung und weiterer Urteile so gering sind, dass man das einfach mal so aus der "Portokasse" bezahlen möchte?

Kundendialog hat schon ein passendes Kundenschreiben

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Freitag, 15.09.2023, 08:45 (vor 16 Tagen) @ chriL999

Auch Anwälte können sich irren. Sie sind auch nur Menschen und somit nicht unfehlbar.
Ohne jetzt irgendjemand irgendwas unterstelle zu wollen: Auch Anwälte (vor allem so teure, wie sich die Bahn sie leistet)wollen Geld verdienen. Und das geht nun mal nicht mit Blumen gießen.

Nun wir werden sehen, was letztinstanzlich bei der Geschichte raus kommt.

Änderungen BB Loungezugang DB sitzt es aus?

Artur Donar, Sonntag, 17.09.2023, 15:42 (vor 14 Tagen) @ Tabernaer

Mir kam auch der Gedanke:

Der Grund, weswegen aktuell, aber nicht mehr lange, viele Platinkarten zirkulieren ist doch auch, dass immer wieder Punkte verlängert/geschenkt wurden.

Das ist schon seit längerer Zeit nicht mehr so und daher könnte ich mir vorstellen, dass sehr viele Karten bald auslaufen. Denn eigentlich führt nur die BC 100 First zu diesem Status, sofern man nicht fleißig für andere Personen mit sammelt.

Selbst wenn die DB in einigen Monaten wieder zur alten Regelung zurück kehrt dürfte die Zahl der störenden Berechtigten aus Sicht der DB gering sein.

Änderungen BB Loungezugang DB sitzt es aus?

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 17.09.2023, 16:19 (vor 14 Tagen) @ Artur Donar

Denn eigentlich führt nur die BC 100 First zu diesem Status, sofern man nicht fleißig für andere Personen mit sammelt.

Dann könnte man sich den Quatsch mit dem Loungezutritt per App aber auch komplett sparen, da die BC100 1. Klasse ja eh zum Zutritt berechtigt.

--
Weg mit dem 4744!

Änderungen BB Loungezugang DB sitzt es aus?

JanZ, HB, Sonntag, 17.09.2023, 16:56 (vor 14 Tagen) @ JeDi

Natürlich kann man auch ohne BC100 Platin erreichen, hatte ich bis vorletzte Woche durch eine Streckenzeitkarte.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Änderungen BB Loungezugang DB sitzt es aus?

tommie, Sonntag, 17.09.2023, 21:00 (vor 14 Tagen) @ Artur Donar

Selbst wenn die DB in einigen Monaten wieder zur alten Regelung zurück kehrt dürfte die Zahl der störenden Berechtigten aus Sicht der DB gering sein.

Was ja eigentlich noch frecher ist: da verweigert man den Platin-Kunden die alten Konditionen, und als dieser Wechsel gerichtlich(!) als unrechtmäßig erklärt wird, zuckt man mit den Schultern, weil die Status jetzt abgelaufen sind?

In einer gerechten Welt müsste der Status - quasi wie eine Lounge-Jahreskarte - um die "gestohlene" Zeit verlängert werden, zumindest in Bezug auf den Lounge-Zugang.

Änderungen BB Loungezugang DB sitzt es aus?

JanZ, HB, Sonntag, 17.09.2023, 21:03 (vor 14 Tagen) @ tommie

Selbst wenn die DB in einigen Monaten wieder zur alten Regelung zurück kehrt dürfte die Zahl der störenden Berechtigten aus Sicht der DB gering sein.


Was ja eigentlich noch frecher ist: da verweigert man den Platin-Kunden die alten Konditionen, und als dieser Wechsel gerichtlich(!) als unrechtmäßig erklärt wird, zuckt man mit den Schultern, weil die Status jetzt abgelaufen sind?

Sagt wer? Das Urteil ist doch wie geschrieben noch nicht rechtskräftig, und man erkennt es bisher nur für den einen Kläger an. Egal wie lange der Status bei den anderen noch läuft.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

? Loungezugang mit Flexpreis Plus

Tobs, Region Köln/Bonn, Freitag, 22.09.2023, 14:56 (vor 9 Tagen) @ Tabernaer

Hallo,

ab und an, liegt der Flexpreis Plus über dem Flexpreis für einen bestimmten Reisetag, je nach Wahl des Reisetags im Falle des Flexpreis Plus.

Jedoch ist es fraglich, wie es sich mit dem Zugang zur DB Lounge verhält, in Verbindung mit den Tagespässen des Silber-Status. Zwar habe ich gelesen, dass der Zugang grundsätzlich innerhalb des gesamten Geltungszeitraums gestattet würde, ABER ich könnte mir vorstellen, dass - analog dem City-Ticket und der Reservierung - ebd. (Stich-)Tag zählt.

Weiß diesbezüglich jemand mehr?

Wie dargelegt, würde gern der Flexpreis am eigentlichen Reisetag "umgangen" werden, da der günstigstmögliche Tarif obligatorisch gebucht (und zudem in Vorleistung gegangen) werden muss. (In diesem Zuge würde natürlich auch auf die Sitzplatzreservierung verzichtet werden, da Stichtag ≠ Reisetag.) Der Loungezutritt wiegt jedoch schwerer, da die Abfahrtszeit ungewiss ist und die Notwendigkeit einer Arbeitsplatznutzung, mit W-LAN-Zugang, zwingend gegeben sein muss.

Vielen Dank für jeglichen Hinweis und ein angenehmes Wochenende.

CU,
Tobs

! Loungezugang mit Flexpreis Plus

sflori, Freitag, 22.09.2023, 18:09 (vor 9 Tagen) @ Tobs

Jedoch ist es fraglich, wie es sich mit dem Zugang zur DB Lounge verhält, in Verbindung mit den Tagespässen des Silber-Status.

Ich verstehe die Zugangsbedingungen wie folgt:
DB Lounge Tagespass vom Silber-Status + gültiges FV-Ticket

Also z.B. an EINEM Tag innerhalb der gesamten viertägigen Gültigkeit vom Flexpreis Plus gültig für alle Lounges am Reiseweg.

Wenn man am zweiten Reisetag eines Tickets mit dem Tagespass vom ersten Reisetag reinkommt, halte ich das schon für kulant. :)


Bye. Flo.

! Loungezugang mit Flexpreis Plus

JanZ, HB, Freitag, 22.09.2023, 18:48 (vor 9 Tagen) @ sflori

Ich glaube, es ging ihm nicht um den Tagespass, sondern um den Flexpreis Plus. Da verstehe ich es auch so, dass der (natürlich) während der gesamten Gültigkeit als Fahrschein für den Loungezutritt anerkannt wird. Eigene Erfahrungen kann ich aber nicht vorweisen.

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Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

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