Interrail: Durchqueren des Heimatlandes ohne Halt (Fahrkarten und Angebote)

mdst, Berlin, Samstag, 02.09.2023, 23:58 (vor 380 Tagen)

Moin,

man darf ja bei einem Interrail-Global-Pass sein Heimatland (in dem Fall Deutschland) nur je einmal "inbound" und "outbound" befahren.
Für eine geplante Reise würde ich gerne den RJX 185 von Wien nach Bozen nehmen. Der RJX durchquert laut Karte bei "ÖBB Scotty" Deutschland (nämlich zwischen Salzburg und Kufstein, mit Fahrt über Traunstein und Rosenheim), aber ohne Halt auf deutschem Gebiet. Ich frage mich, ob diese Fahrt als komplett außerhalb Deutschlands zählen würde (mit der digitalen Interrail-Version mit App)?
Ich meine, mich zu erinnern, dass Kufstein auch als deutscher Bahnhof zählt, obwohl er in Österreich liegt - ich weiß nicht, ob das die Frage bzw. Antwort evtl. noch komplizierter macht?

LG
Markus

Interrail: Durchqueren des Heimatlandes ohne Halt

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Sonntag, 03.09.2023, 00:07 (vor 380 Tagen) @ mdst
bearbeitet von J-C, Sonntag, 03.09.2023, 00:08

Würd mich wundern wenn nicht. Die Korridorzüge gelten in Deutschland als österreichische Binnenzüge. Es wird der Inlandstarif verrechnet und dahinter steht ja auch ein Staatsvertrag. Es ist ja gar nicht möglich, mit diesen Zügen die Reise in Deutschland zu beginnen oder zu enden, ohne dass ein Umstieg fällig wäre, da würde ich mir keine Gedanken machen.

--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?

Interrail: Korridorverkehr ohne Halt

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 03.09.2023, 10:26 (vor 380 Tagen) @ J-C

Würd mich wundern wenn nicht. Die Korridorzüge gelten in Deutschland als österreichische Binnenzüge. Es wird der Inlandstarif verrechnet und dahinter steht ja auch ein Staatsvertrag. Es ist ja gar nicht möglich, mit diesen Zügen die Reise in Deutschland zu beginnen oder zu enden, ohne dass ein Umstieg fällig wäre, da würde ich mir keine Gedanken machen.

Es sind in den Zügen nur Fahrkarten gültig die über Zell am See gelten.
So stand es früher in den österreichischen Kursbüchern,
das führte dazu das eine Fahrkarte Salzburg - Wörgl günstiger war als nach Kufstein.
Wie die Preise heute berechnet werden schaue ich jetzt nicht nach.

Aber Kursbücher wir J-C nicht mehr kennen.
Es ist ÖBB Binnenverkehr.

Mit einer BC100 darf kann ich die Züge nicht nutzen, ich muss über Rosenheim mit Umstieg fahren.

Dagegen gilt das Interrail Ticket was in AT gültig ist in den Westbahnzügen bis München, so die Aussage der Homepage und auch am Schalter in Salzburg.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Interrail: Korridorverkehr ohne Halt

bahnfahrerofr., Sonntag, 03.09.2023, 13:14 (vor 380 Tagen) @ EK-Wagendienst

Dagegen gilt das Interrail Ticket was in AT gültig ist in den Westbahnzügen bis München, so die Aussage der Homepage und auch am Schalter in Salzburg.

Das ist ja interessant. Ich könnte also mit einem Globalpass, bei dem der Inboundtag schon verbraucht ist, trotzdem mit der Westbahn nach München Hbf fahren?

Interrail: Korridorverkehr ohne Halt

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 03.09.2023, 14:09 (vor 380 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Dagegen gilt das Interrail Ticket was in AT gültig ist in den Westbahnzügen bis München, so die Aussage der Homepage und auch am Schalter in Salzburg.


Das ist ja interessant. Ich könnte also mit einem Globalpass, bei dem der Inboundtag schon verbraucht ist, trotzdem mit der Westbahn nach München Hbf fahren?

Ja so hat man es mir gesagt und zu Interrail stand auf der Westbahnseite das in Österreich gültige Interrail Tickets anerkannt werden. Der Info stand ist aber letztes Jahr.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Würde ich mit einer Prise Salz nehmen.

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Sonntag, 03.09.2023, 14:27 (vor 380 Tagen) @ EK-Wagendienst

Denn das wäre eine reine Kulanzaktion der WESTbahn. Während die Züge nach Innsbruck genauso behandelt werden wie die RJX, ist es bei den Zügen nach München klar ein grenzüberschreitender Verkehr. Aber klar, wenn man für Interrail-Nutzer ein attraktives Angebot machen will, why not?

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Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?

Würde ich mit einer Prise Salz nehmen.

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 03.09.2023, 14:36 (vor 380 Tagen) @ J-C

Denn das wäre eine reine Kulanzaktion der WESTbahn. Während die Züge nach Innsbruck genauso behandelt werden wie die RJX, ist es bei den Zügen nach München klar ein grenzüberschreitender Verkehr. Aber klar, wenn man für Interrail-Nutzer ein attraktives Angebot machen will, why not?

Du bist doch der Spezialist für Österreich und Tschechien, und fragst gerne nach.
Im letzten Jahr war es noch so.
Mich betrifft das weniger, da zusätzlich immer noch eine BC100F vorhanden ist, damit fahre ich dann lieber DB ÖBB

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Würde ich mit einer Prise Salz nehmen.

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Sonntag, 03.09.2023, 14:52 (vor 379 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von J-C, Sonntag, 03.09.2023, 14:53

Laut den Beförderungsbedingungen , die ich mir grad angeschaut hab, akzeptiert dei WESTbahn grundsätzlich nur InterRail Tickets, die Österreich abdecken. Also keine deutschen InterRail Tickets. Zumimdest steht das so drin und darauf muss sich ein Fahrgast berufen können. Es gibt auch keine Einschränkungen im Geltungsbereich. Kann also gut sein, dass man die paar InterRailer gratis durch Deutschland mitnimmt. Denn dafür kriegt die WESTbahn definitiv keine Entgelte. Würd da aber aufpassen. Wenn die WESTbahn weiter nach Deutschland expandiert, wird sich das womöglich noch ändern. Man will ja schonmal recht bald nach Stuttgart.

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Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?

Würde ich mit einer Prise Salz nehmen.

M-AG, Sonntag, 03.09.2023, 15:02 (vor 379 Tagen) @ J-C

Laut den Beförderungsbedingungen , die ich mir grad angeschaut hab, akzeptiert dei WESTbahn grundsätzlich nur InterRail Tickets, die Österreich abdecken. Also keine deutschen InterRail Tickets. Zumimdest steht das so drin und darauf muss sich ein Fahrgast berufen können. Es gibt auch keine Einschränkungen im Geltungsbereich. Kann also gut sein, dass man die paar InterRailer gratis durch Deutschland mitnimmt. Denn dafür kriegt die WESTbahn definitiv keine Entgelte. Würd da aber aufpassen. Wenn die WESTbahn weiter nach Deutschland expandiert, wird sich das womöglich noch ändern. Man will ja schonmal recht bald nach Stuttgart.


Hat aber damit zu tun, dass es in Deutschland kein Interrail One Country gibt, sondern Interrail das DB Produkt German Rail Pass vertreibt. Da muss die DB wahrscheinlich das OK geben, dass die Westbahn inkludiert ist. Bei expansion wird es interessant. Man müsste die Verträge zwischen Westbahn und Eurail kennen wie die Westbahn vergütet wird.

Würde ich mit einer Prise Salz nehmen.

sibiminus, Sonntag, 03.09.2023, 16:32 (vor 379 Tagen) @ M-AG

Hat aber damit zu tun, dass es in Deutschland kein Interrail One Country gibt, sondern Interrail das DB Produkt German Rail Pass vertreibt.

Der Interrail One Country Pass Germany wurde aus genau dem hier, wenn auch mit Österreichbezug, diskutierten Problem umbenannt: Dieses Teil gilt nicht nur in Deutschland, sondern bei bestimmten Verkehren auch im Ausland.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Würde ich mit einer Prise Salz nehmen.

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 03.09.2023, 19:10 (vor 379 Tagen) @ J-C

Laut den Beförderungsbedingungen , die ich mir grad angeschaut hab, akzeptiert dei WESTbahn grundsätzlich nur InterRail Tickets, die Österreich abdecken. Also keine deutschen InterRail Tickets. Zumimdest steht das so drin und darauf muss sich ein Fahrgast berufen können. Es gibt auch keine Einschränkungen im Geltungsbereich. Kann also gut sein, dass man die paar InterRailer gratis durch Deutschland mitnimmt. Denn dafür kriegt die WESTbahn definitiv keine Entgelte. Würd da aber aufpassen. Wenn die WESTbahn weiter nach Deutschland expandiert, wird sich das womöglich noch ändern. Man will ja schonmal recht bald nach Stuttgart.

Eben,
Darauf habe ich das mal in Salzburg an deren Schalter gefragt, und mir wurde das bestätigt.

Wer weiß wie oft das genutz wird, aber wie trägt man das elektronisch ein.
Mein Kulli schreibt einfach das Wort "München Hbf".

Gibt bestimmt was aus dem großen Topf.
Mit meinem letzten bin ich fast nur Frankreich gefahren, da interessiert sich nie jemand für die Eintragungen, und eingesendet habe ich die noch nie

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Würde ich mit einer Prise Salz nehmen.

bahnfahrerofr., Sonntag, 03.09.2023, 14:36 (vor 380 Tagen) @ J-C

Denn das wäre eine reine Kulanzaktion der WESTbahn. Während die Züge nach Innsbruck genauso behandelt werden wie die RJX, ist es bei den Zügen nach München klar ein grenzüberschreitender Verkehr.

Grenzüberschreitend ja, aber eben eigenwirtschaftlich in Deutschland, vermutlich bekommen sie nichts von den IR Einnahmen für Deutschland.

Soweit ich weiß braucht man für die eigenwirtschaftlichen Freiburg-TGV auch keinen Inbound Tag, weil Beförderer ausschließlich SNCF, da gilt quasi frz. Inlandstarif. Ich denke die Situation dort ist mit der WestBahn vergleichbar.

Interrail: Durchqueren des Heimatlandes ohne Halt

Berliner65, Berlin, Sonntag, 03.09.2023, 10:42 (vor 380 Tagen) @ mdst

Ich frage mich, ob diese Fahrt als komplett außerhalb Deutschlands zählen würde (mit der digitalen Interrail-Version mit App)?

Moin Markus,

klares ja, zählt sie.
Diese Fahrt hat mit In-/Outbound nichts zu tun (ohne "vielleicht" und ohne "Zell am See").

Ich meine, mich zu erinnern, dass Kufstein auch als deutscher Bahnhof zählt, obwohl er in Österreich liegt - ich weiß nicht, ob das die Frage bzw. Antwort evtl. noch komplizierter macht?

Mache bitte nicht den Fehler einem Österreicher zu erzählen, dass Kufstein ein deutscher Bahnhof sei. Das würde für Dich ein stressiges Gespräch werden. Kann mir nicht vorstellen, dass Du das haben möchtest.

Kufstein ist ein österreichischer Bahnhof, bis zu dem bzw. ab dem bei Fahrten nach/von Deutschland der deutsche Tarif gilt. Für innerösterreichische Züge spielt diese Regelung keine Rolle.

--
Die 1. Klasse im SÜWEX gefällt mir. Aber warum ist die einzige Tür, die dorthin führt (und nicht in den 2. Klasse-Bereich) nicht deutlicher gekennzeichnet?

interpretieren können ...

Der Blaschke, Sonntag, 03.09.2023, 10:59 (vor 380 Tagen) @ Berliner65

Hallo.

Ich meine, mich zu erinnern, dass Kufstein auch als deutscher Bahnhof zählt, obwohl er in Österreich liegt - ich weiß nicht, ob das die Frage bzw. Antwort evtl. noch komplizierter macht?

Mache bitte nicht den Fehler einem Österreicher zu erzählen, dass Kufstein ein deutscher Bahnhof sei.

Hat er doch gar nicht!! Er schreibt, dass Kufstein AUCH als deutscher Bahnhof ZÄHLT. Und betont die Lage in Österreich.

Und damit hat er ja auch völlig recht. Du schreibst es ja selbst:

Kufstein ist ein österreichischer Bahnhof, bis zu dem bzw. ab dem bei Fahrten nach/von Deutschland der deutsche Tarif gilt.

Eben! Und damit ist die Formulierung, dass der Bahnhof auch zu Deutschland zählt, überhaupt nicht falsch, wenn es in der Frage und im ganzen Kontext des Beitrages um Tariffragen geht!

Und für Unwissende ann ja durchaus nachfragenswert, ob der Korridorzug dann als binnenösterreichisch anzusehen ist.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

[OT]interpretieren können - genau!

Berliner65, Berlin, Sonntag, 03.09.2023, 11:54 (vor 380 Tagen) @ Der Blaschke

Moin Jörg,

Hat er doch gar nicht!! Er schreibt, dass Kufstein AUCH als deutscher Bahnhof ZÄHLT. Und betont die Lage in Österreich.

"interpretieren können" ist ein gutes Stichwort.

"Auch" im Sinne von "ist auch deutsch - zusätzlich dazu, dass er österreichisch ist"?
Oder "auch" im Sinne von "ist auch ein deutscher Bahnhof wie andere deutsche Bahnhöfe, obwohl er in Österreich liegt"?

Bist Du Dir sicher, dass Du weißt, welche Bedeutung von "auch" Markus im Sinne hatte? Ich bin es mir nicht. Deshalb bemühe ich mich so zu antworten, dass der Fragesteller mit meiner Antwort etwas anfangen kann, ganz egal wie das "auch" gemeint war.

Und damit ist die Formulierung, dass der Bahnhof auch zu Deutschland zählt, überhaupt nicht falsch, wenn es in der Frage und im ganzen Kontext des Beitrages um Tariffragen geht!

Es ging um eine konkrete (!) Frage von Markus. Im Kontext dieser Frage sind wir beide uns wohl darüber einig, dass Kufstein zu 100% nicht "als deutsch zählt".

Sonntagsgruß

--
Die 1. Klasse im SÜWEX gefällt mir. Aber warum ist die einzige Tür, die dorthin führt (und nicht in den 2. Klasse-Bereich) nicht deutlicher gekennzeichnet?

[OT]interpretieren können - genau!

Der Blaschke, Sonntag, 03.09.2023, 12:52 (vor 380 Tagen) @ Berliner65

Moin!

"Auch" im Sinne von "ist auch deutsch - zusätzlich dazu, dass er österreichisch ist"?
Oder "auch" im Sinne von "ist auch ein deutscher Bahnhof wie andere deutsche Bahnhöfe, obwohl er in Österreich liegt"?

Bist Du Dir sicher, dass Du weißt, welche Bedeutung von "auch" Markus im Sinne hatte?

Ziemlich. ;-)

Kufstein beschäftigte ihn schon mal:

https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=663649#p663649

Aber unabhängig davon gebe ich dir da recht und finde das auch gut:

Deshalb bemühe ich mich so zu antworten, dass der Fragesteller mit meiner Antwort etwas anfangen kann, ganz egal wie das "auch" gemeint war.

Ich fand da nur den Passus

Mache bitte nicht den Fehler einem Österreicher zu erzählen, dass Kufstein ein deutscher Bahnhof sei. Das würde für Dich ein stressiges Gespräch werden. Kann mir nicht vorstellen, dass Du das haben möchtest.

für etwas übertrieben. Warum gleich Streß? Das kam bei mir halt etwas "überkandidelt" vor. Das alte Problem, wenn man sich nur schriftlich austauscht und sich nicht kennt. Wenn es gar nicht so "aggressiv" gemeint war ==> okay, dann habe ich das falsch aufgefasst.


Mir hätte

Kufstein ist ein österreichischer Bahnhof, bis zu dem bzw. ab dem bei Fahrten nach/von Deutschland der deutsche Tarif gilt. Für innerösterreichische Züge spielt diese Regelung keine Rolle.

dann völlig ausgereicht.

Es ging um eine konkrete (!) Frage von Markus. Im Kontext dieser Frage sind wir beide uns wohl darüber einig, dass Kufstein zu 100% nicht "als deutsch zählt".

Sind wir.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

[OT]Passt!

Berliner65, Berlin, Sonntag, 03.09.2023, 14:19 (vor 380 Tagen) @ Der Blaschke

Du stellst völlig zu recht fest, dass die schriftliche Kommunikation den Nachteil hat, dass man Mimik und Gestik des Gesprächspartners nicht sehen. Vermutlich wäre der Gesprächsverlauf zwischen uns beiden in einem Lokal bei einem Kaltgetränk anders verlaufen :-)

PS
Die Umsetzung gelingt mir zwar nicht immer, aber ich habe mir in der schriftlichen Kommunikation als Ziel gesetzt, dass ich bei mehreren Interpretationsmöglichkeiten stets von derjenigen ausgehe, die für meinen Gesprächspartner die wohlwollendere ist.

--
Die 1. Klasse im SÜWEX gefällt mir. Aber warum ist die einzige Tür, die dorthin führt (und nicht in den 2. Klasse-Bereich) nicht deutlicher gekennzeichnet?

[OT]interpretieren können - genau!

mdst, Berlin, Sonntag, 03.09.2023, 17:54 (vor 379 Tagen) @ Der Blaschke

Moin!

"Auch" im Sinne von "ist auch deutsch - zusätzlich dazu, dass er österreichisch ist"?
Oder "auch" im Sinne von "ist auch ein deutscher Bahnhof wie andere deutsche Bahnhöfe, obwohl er in Österreich liegt"?

Bist Du Dir sicher, dass Du weißt, welche Bedeutung von "auch" Markus im Sinne hatte?

Ich hatte tatsächlich die erstere im Sinn


Kufstein beschäftigte ihn schon mal:

https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=663649#p663649

Gut entdeckt! Da war ich von selbst nicht mehr drauf gekommen, aber das ist genau die Situation, an die ich mich dunkel erinnerte, wo der Status von Kufstein wichtig war (für eine Innerdeutsche Mitfahrerfreifahrt der DB)

Danke auch für alle Antworten und den Tipp, den Status von Kufstein in AT lieber nicht anzusprechen.

LG
Markus

Danke für die Antworten!

mdst, Berlin, Sonntag, 03.09.2023, 17:48 (vor 379 Tagen) @ mdst

- kein Text -

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

mmandl, Dienstag, 05.09.2023, 15:24 (vor 377 Tagen) @ mdst

Moin,

man darf ja bei einem Interrail-Global-Pass sein Heimatland (in dem Fall Deutschland) nur je einmal "inbound" und "outbound" befahren.


Diese Regelung ist allerdings seit Inkrafttreten der Neufassung der Fahrgastrechteverordnung unwirksam. Dort heißt es in Art. 5 VO (EU) 2021/782:

Unbeschadet etwaiger Sozialtarife bieten Eisenbahnunternehmen, Fahrkartenverkäufer und Reiseveranstalter der allgemeinen Öffentlichkeit Vertragsbedingungen und Tarife ohne direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Fahrgasts oder des Niederlassungsorts des Eisenbahnunternehmens, Fahrkartenverkäufers oder Reiseveranstalters innerhalb der Union an.

Die hier besprochene Einschränkung fällt hierunter, denn

1. es handelt sich eindeutig nicht um einen Sozialtarif und

2. eine Diskriminierung wegen des Wohnsitzes ist nach allgemeiner Auffassung eine mittelbare Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit.

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

JanZ, HB, Dienstag, 05.09.2023, 15:56 (vor 377 Tagen) @ mmandl

Schön. Muss halt nur noch jemand klagen, ich habe jedenfalls keine Lust, das mit dem Zugpersonal auszudiskutieren.

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

Strotti, Darmstadt, Dienstag, 05.09.2023, 16:34 (vor 377 Tagen) @ mmandl

Ich gebe zu bedenken, dass diese Einschränkung alle Bürger in den Ländern, die Interrail abdeckt, betrifft. Daher bezweifle ich, dass man das wirklich als Diskriminierung ansehen kann.
Würde ein Gericht das anders sehen, wäre Interrail tot.

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

mmandl, Mittwoch, 06.09.2023, 09:08 (vor 377 Tagen) @ Strotti

Ich gebe zu bedenken, dass diese Einschränkung alle Bürger in den Ländern, die Interrail abdeckt, betrifft. Daher bezweifle ich, dass man das wirklich als Diskriminierung ansehen kann.
Würde ein Gericht das anders sehen, wäre Interrail tot.

Ganz eindeutig ist die Diskriminierung natürlich bei den Länderpässen, die kann man ja bekanntlich für den eigenen Wohnsitzstaat nicht erwerben. Dass es jedem in seinem Wohnsitzstaat so ergeht, ist kaum ein zulässiges Argument. Damit könnte man nämlich immer munter diskriminieren, und zwar mit dem Argument, dass die anderen es ja genauso machen oder zumindest machen können.

Und bei den Globalpässen ist es im Grunde nicht anders, weil wenn der jeweilige Fahrgast zB in Deutschland ansässig ist, kann er dort nur eingeschränkt fahren, wäre er zB in Frankreich ansässig, könnt er in Deutschland hingegen umfassend fahren. Dass es in meinem Beispiel dem Franzosen in Frankreich genauso ergeht, lässt die Diskriminierung nicht in Wegfall geraten, denn was hilft das dem Deutschen, wenn er doch gerade u.a. in Deutschland fahren möchte?

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

Berliner65, Berlin, Dienstag, 05.09.2023, 18:37 (vor 377 Tagen) @ mmandl

Hallo,

braucht man bei einer Diskriminierung nicht immer zwei Gruppen - Diskriminierte und Nicht-Diskriminierte?

Unterstellen wir, dass die In-/Outbound-Regel eine Diskriminierung darstellt --> wie ist die Gruppe der Nicht-Diskriminierten definiert?

Gibt es eine Gruppe, die nicht diskriminiert wird, d.h. für welche die I/O-Regel nicht zur Anwendung kommt?

Für den Fall, dass es eine solche Gruppe nicht gibt, d.h. wenn die I/O-Regel für jeden Global-Pass-Kunden gilt, ist diese Gleichbehandlung dann nicht ein Musterbeispiel für eine Nicht-Diskriminierung?

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Die 1. Klasse im SÜWEX gefällt mir. Aber warum ist die einzige Tür, die dorthin führt (und nicht in den 2. Klasse-Bereich) nicht deutlicher gekennzeichnet?

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

JanZ, HB, Dienstag, 05.09.2023, 19:56 (vor 377 Tagen) @ Berliner65

Kommt auf die Definition an. Wenn du das Gruppenmerkmal definierst als „kann im eigenen Land nur zwei Fahrten mit Interrail machen“, dann gibt es keine Diskriminierung. Wenn du es definierst als „kann in Deutschland nur zwei Fahrten machen“, dann schon.

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

Strotti, Darmstadt, Dienstag, 05.09.2023, 22:52 (vor 377 Tagen) @ JanZ

Steht alles diskriminierungsfrei in den Nutzungsbedingungen: "An Interrail Global Pass and an Interrail France Germany Pass, may only be used for two specific trips in the country of residence of the traveller (provided this country is an Interrail participating country)."

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

JanZ, HB, Mittwoch, 06.09.2023, 08:36 (vor 377 Tagen) @ Strotti

Ja, und mmandl meint nun, dass das wegen des Diskriminierungsverbots unwirksam sei. Ich hatte im Kopf, dass eine Unterscheidung wegen des Wohnorts (im Gegensatz zur Staatsangehörigkeit) generell zulässig sei, aber das scheint nicht (mehr) so zu sein. Wie gesagt, man kann argumentieren, dass es ja jedem in seinem Wohnsitzland so geht und damit keine Diskriminierung ist, oder auf ein bestimmtes Land wie Deutschland abstellen, dann kann man es als eine sehen. Ist nicht so ganz trivial.

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

Strotti, Darmstadt, Mittwoch, 06.09.2023, 11:55 (vor 377 Tagen) @ JanZ

Es steht aber in den Nutzungsbedingungen nichts von einem bestimmten Land, sondern die Regelung gilt in allen Teilnehmerländern. Ich sehe nicht, wo das Problem liegen soll.

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

JanZ, HB, Mittwoch, 06.09.2023, 12:15 (vor 377 Tagen) @ Strotti

Das hat mmandl ja weiter oben schon ausgeführt:

Dass es jedem in seinem Wohnsitzstaat so ergeht, ist kaum ein zulässiges Argument. Damit könnte man nämlich immer munter diskriminieren, und zwar mit dem Argument, dass die anderen es ja genauso machen oder zumindest machen können.

Ich bin von der Argumentation nicht ganz so überzeugt wie er (?) selber, verstehe sie aber durchaus. Letztendlich müsste vermutlich eh der EuGH entscheiden.

Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

JanZ, HB, Mittwoch, 06.09.2023, 12:47 (vor 377 Tagen) @ JanZ

Nachtrag: Dass die Regel für alle gilt, ist ja auch deswegen kurz gegriffen, weil die Auswirkungen sehr unterschiedlich sind. Wenn mein Wohnsitzland im Extremfall Luxemburg ist, dann schränkt mich die Regel überhaupt nicht ein (selbst ohne kostenlosen ÖPNV würde sie das kaum tun), bei Deutschland oder Frankreich sieht es schon ganz anders aus. Und ja, es kommt auch darauf an, wo im Land ich wohne und wie dicht dort das Bahnnetz ist, aber dagegen kann EU-Recht halt nichts machen.

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