BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern (Fahrkarten und Angebote)
HannahAusHamburg, Montag, 28.08.2023, 21:38 (vor 27 Tagen)
Guten Abend,
nachdem ich in den vergangenen Jahren hier immer mal wieder hilfreiche Antworten auf knifflige Bahn-Fragen gefunden habe, dachte ich mir, gibt es eventuell auch für die Folgende eine.
Und - first things first - Danke an alle, die diese Plattform möglich machen.
Meine Frage:
Ich arbeite als Selbständige und spiele mit dem Gedanken, mir eine Probe-BanhnCard 100 zu kaufen. Meine Auftraggebenden sind insbesondere Nicht-Regierungsorganisationen und der öffentliche Dienst.
Bisher habe ich bei Rechnungstellungen (Honorar und Reisekosten) an Auftraggebende meine Fahrkarten als Grundlage für die Reisekosten-Erstattung beigefügt. Die fallen ja aber bei der BC 100 weg.
Gibt es hier eventuell Erfahrungen, was bei Nutzung einer BC100 als Erstattungsgrundlage gegenüber den Kunden genutzt werden könnte?
Sollte ich mit meiner Frage hier ganz falsch sein, bitte ich um Entschuldigung!
Viele Grüße von der ELbe
BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern
bahnfahrerofr., Montag, 28.08.2023, 21:42 (vor 27 Tagen) @ HannahAusHamburg
Ich habe mal mitbekommen, dass mein AG entsprechenden Freiberuflern mit BC100 jeweils den BC50-Preis erstattet. Ob das allgemein üblich ist, weiß ich leider nicht; auch nicht, wie der korrekt ermittelt wird (denn der schwankt ja jeden Tag). Eventuell Verbindungsausdruck des Tages beifügen?
BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern
markman, Montag, 28.08.2023, 21:51 (vor 27 Tagen) @ HannahAusHamburg
Dem Kunden hat es zunächst überhaupt nicht zu interessieren, ob Du eine BC100/50/25 hast oder gar keine. Das ist alles eine Frage der Verhandlung bzw. des Vertrages, den Du mit dem Kunden schließt.
In meinem Vertrag steht u.a., dass ich Flug 2. Klasse, Bahnfahrt auf Basis BC50, Mietwagen oder Pkw mit 0,45 EUR je km abrechne.
Ich rechne als Selbstständiger mit einer BC100 üblicherweise die Bahnfahrt auf Basis BC50 Flexticket ab. Hat noch nie ein Kunde nachgefragt oder moniert oder ähnliches. Jede Fahrt mit dem Auto oder Mietwagen wird dem Kunden in der Regel mehr kosten.
Grüße,
Markman
BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern
HannahAusHamburg, Montag, 28.08.2023, 22:22 (vor 27 Tagen) @ markman
Vielen Dank für die Einschätzung.
Nur eine Rückfrage noch dazu:
wie "dokumentierst" Du, dass Du die Bahn genutzt hast?
Ich nehme an, eine Erstattung für eine Hotelübernachtung bspw. bekäme ich nur, wenn ich die Hotelrechnung beifüge - unabhängig davon, ob in meinen AGBs steht, dass ich Übernachtungskosten in Rechnung stelle.
Analog zu dieser Annahme frage ich mich, ob es reicht, auf die Rechnung "Bahnfahrt A-B für x Euro" zu schreiben ohne einen Beleg dafür beizufügen.
Aber vielleicht denke ich auch umständlich ...
BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern
sfn17, Montag, 28.08.2023, 23:32 (vor 27 Tagen) @ HannahAusHamburg
bearbeitet von sfn17, Montag, 28.08.2023, 23:33
Aber vielleicht denke ich auch umständlich ...
Nein, keinesfalls. Gerade NGOs (die alles wiederum mit ihren Förderern abrechnen) und der öffentliche Dienst können mit einigem Recht eine genaue Aufschlüsselung der Fahrtkosten verlangen. Bei Privaten arbeitet man hingegen auf Vertrauensbasis.
Da hilft nur Nachfragen bei NGOs und beim öffentlichen Dienst.
Kann passieren, dass der Auftraggeber aus dem öffentlichen Dienst nur einen gewissen Anteil des belegten Kaufpreises der BC100 erstattet und weiter nichts. Bahnfahrtkosten werden nicht fingiert. Am ehesten aber wird ein Kilometergeld berechnet.
Du wirst nicht die erste sein, die mit einer BC100 angehirscht kommt. :-D
Da werden die sich schon was überlegt haben.
Gute Fahrt und gutes Gelingen bei den Aufträgen!
sfn17
BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern
markman, Dienstag, 29.08.2023, 09:56 (vor 26 Tagen) @ HannahAusHamburg
bearbeitet von markman, Dienstag, 29.08.2023, 09:56
Vielen Dank für die Einschätzung.
Nur eine Rückfrage noch dazu:
wie "dokumentierst" Du, dass Du die Bahn genutzt hast?
ich mache einen Screenshot der Buchungsseite, auf der der Preis dann steht. zu 100% keine Nachfrage in den letzen 15 Jahren.
Ich nehme an, eine Erstattung für eine Hotelübernachtung bspw. bekäme ich nur, wenn ich die Hotelrechnung beifüge - unabhängig davon, ob in meinen AGBs steht, dass ich Übernachtungskosten in Rechnung stelle.
da könnte man eine Pauschale vereinbaren, so dass Du keinen Nachweis erbringen musst. Ich hingegen bin da transparent und füge die Rechung bei. Es glauben ja viele Menschen, dass man für 100 EUR ein Zimmer mit Frühstück finden kann, das man nicht als Wohnklo bezeichnet. Ich vereinbare bis 150 EUR netto, auch hier zu 100% keine Nachfrage. Was darüber geht, zahlen ich (kommt häufig vor).
Analog zu dieser Annahme frage ich mich, ob es reicht, auf die Rechnung "Bahnfahrt A-B für x Euro" zu schreiben ohne einen Beleg dafür beizufügen.
da könnte man auch dann ergänzen: ". s. Bahn.de". Screenshot halte ich für besser.
Grüße,
Markman
BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern
Hamburger2015, Dienstag, 29.08.2023, 08:12 (vor 26 Tagen) @ HannahAusHamburg
Was du als Freiberuflerin abrechnen kannst, hängt ja letztlich von deinem Auftraggeber ab. Gegebebenenfalls kommen dazu noch Richtlinien der Mittelgeber o.ä.
Mithin wirst du um eine Nachfrage bei deinen Auftraggebern nicht herumkommen für eine wirklich belastbare Antwort.
Eventuell hilft dir aber der Umgang mit der BC100 bei Dienstreisen von Beschäftigten des ÖD. Hier gibt es mindestens zwei Modelle:
- Modell A, was beispielsweise die FHH (Stadt Hamburg) weiterhin anwendet: Das Alles-oder-nichts-Prinzip: Kosten für Bahnfahrten mit einer Bahncard 100 werden erst erstattet, wenn die BC100 sich für den Arbeitgeber vollständig durch dienstliche Fahrten amortisiert hat/hätte. Davor gibt es keinen Cent. Gleichwohl ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Bahncard 100 auf dienstlichen Reisen einzusetzen.
- Modell B, das beispielsweise der Bund seit einigen Jahren hat: Es wird über die Laufzeit der BC100 das erstattet, was der Arbeitgeber ohne BC100 an Kosten gehabt hätte, maximal jedoch die BC100. Es soll eine "Bestpreis-Berechnung" durchgeführt werden, also unter Berücksichtigung eventueller BC25/BC50-Rabatte und des Kaufpreises der BC25/50.
BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern
markman, Dienstag, 29.08.2023, 10:03 (vor 26 Tagen) @ Hamburger2015
da packst Du aber Arbeitnehmer und Selbstständige in die selbe Schublade.
Ein Selbstständiger vereinbart einen individuellen Vertrag mit dem Auftraggeber. Es zählt, was man im Vorfeld vereinbart und nicht, was die Unternehmen in Ihrem Richtlinien vereinbart. Natürlich kann der Auftraggeber fordern, dass Reisekosten Bahnfahrt 2. Klasse abgerechnet werden, aber wer den Mund als Selbstständiger auch aufgekommt, sollte dann doch eher Angestellter werden.
BC 100: am besten keine Nachweise, sondern pauschal
funthomas, Mittwoch, 30.08.2023, 01:24 (vor 26 Tagen) @ HannahAusHamburg
hallo Hannah,
ich habe fast ein Jahrzehnt die BC100 als selbständiger IT-Berater gehabt und fast alle Geschäftsreisen darüber abgewickelt. Dem Kunden habe ich nie direkte Kosten nachgewiesen (Anreise bzw. Hotel)
Bei Projekten (Werkvertrag) waren die Hotel- und Reisekosten immer eingepreist und es gab einen Projektpreis.
Bei Dienstverträgen (nach Stunden/Tagen) nutze ich 3 Kilometerstaffeln mit Fixpreisen (also z.B. 0-100km: 80EUR, 101-300km: 190EUR, 300km+ 250EUR), Hotel war immer in den Tagessätzen eingepreist. So konnte ich frei entscheiden, wie ich wann anreise. Mußte halt nur zum vereinbarten Zeitpunkt da sein. Hatte aber immer die Freiheit Reisen auch touristisch zu ergänzen ;-))
Ich hatte viele Ämter und Behörden als Kunden, da gab es nie Probleme.
Ist auch viel sinnvoller gleich bei Angebotsabgabe einen fixen Preis zu nennen, dann gibt es keine Diskussion darüber, was wie später abgerechnet wird.
Und dem Kunden kann es egal sein. Du mußt halt zum Preis x um y Uhr beim Kunden sein.
viel Spaß
BC 100: Abrechnung Reisen ggü. Auftraggebern
Nachtzugfan, Friedberg (Hessen), Samstag, 02.09.2023, 20:48 (vor 22 Tagen) @ HannahAusHamburg
Meine Auftraggebenden sind insbesondere Nicht-Regierungsorganisationen und der öffentliche Dienst.
Bisher habe ich bei Rechnungstellungen (Honorar und Reisekosten) an Auftraggebende meine Fahrkarten als Grundlage für die Reisekosten-Erstattung beigefügt. Die fallen ja aber bei der BC 100 weg.Gibt es hier eventuell Erfahrungen, was bei Nutzung einer BC100 als Erstattungsgrundlage gegenüber den Kunden genutzt werden könnte?
Ich habe seit etlichen Jahren eine BC100 2. Kl. und im Laufe der Jahre schon etliche Erstattungsanträge bei verschiedenen Stellen des öffentlichen Dienstes und bei Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) gestellt.
Nach meinen Erfahrungen werden inzwischen meist problemlos die fiktiven Bahnfahrkosten erstattet, die bei einer Reise mit der BC50 angefallen wären. Als Beleg für die Kostenhöhe füge ich regelmäßig einen Screenshot von bahn.de bei.
Probleme gab es bei mir nur bei einer einzigen Institution auf Bundesebene. Dort war hilfreich, dass ich auf einen Erlass des Bundesinnenministeriums verweisen konnte, der die Erstattung der fiktiven Reisekosten ermöglicht:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/RV_...
Der Erlass gilt unmittelbar natürlich nur für Behörden im Dienstbereich des Bundesinnenministeriums.
Ich konnte aber erreichen, dass dieser Erlass analog angewendet wurde :-)
Und wenn man auf eine Institution trifft, die die Erstattung der fiktiven Fahrtkosten standhaft ablehnt, kann man darauf hinweisen, dass die Institution ja jedenfalls dann sogar Geld spart, wenn man gemäß den Reisekostenrichtlinien in der 1. Klasse fahren dürfte, tatsächlich aber nur die Kosten für die Reise mit BC50 in der 2. Kl. abrechnet. Und zudem auf die Erstattung von Nahverkehrstickets vor Ort verzichtet.
Und wenn das alles nichts hilft, kann man die fiktiven Fahrtkosten in das Honorar einrechnen lassen.