Achtung Inhaber/innen von D-Tickets. Änderung Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

GoethesGarten, Dienstag, 15.08.2023, 11:55 (vor 518 Tagen)

Nach Anpassung der EVO gilt das Deutschland-Ticket ab 15.08.2023 als erheblich ermäßigtes Angebot.

Das bedeutet, dass im Falle einer Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof des Reisenden bei Weiterreise in einer höheren Produktklasse der Fahrpreis, den der Reisende für diese neue Fahrkarte vorab bezahlen muss, nicht mehr vom Servicecenter Fahrgastrechte erstattet wird.

Quelle: Deutsche Bahn

Achtung Inhaber/innen von D-Tickets. Änderung Fahrgastrechte

Barzahlung, Dienstag, 15.08.2023, 11:56 (vor 518 Tagen) @ GoethesGarten

Achtung Inhaber/innen von D-Tickets. Änderung Fahrgastrechte

GoethesGarten, Dienstag, 15.08.2023, 11:58 (vor 518 Tagen) @ Barzahlung

Sorry!

Ein Trauerspiel. So wird die Verkehrswende nicht gelingen.

Hansjörg, Dienstag, 15.08.2023, 12:00 (vor 518 Tagen) @ GoethesGarten

Das bedeutet, dass im Falle einer Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof des Reisenden bei Weiterreise in einer höheren Produktklasse der Fahrpreis, den der Reisende für diese neue Fahrkarte vorab bezahlen muss, nicht mehr vom Servicecenter Fahrgastrechte erstattet wird.

Wer begibt sich unter dieses Voraussetzungen noch auf Reisen in unbekannte Gebiete?
Jedes Mal gestrandet bis Mitternacht um dann noch einen ICE erstattet zu bekommen.

MfG Hansjörg

Verkehrswende

südkreuz, Dienstag, 15.08.2023, 12:24 (vor 518 Tagen) @ Hansjörg

M.W. war das D-Ticket aber nicht dafür da, Langstreckenreisen ins Blaue für lau zu ermöglichen. Insofern sehe ich hier kein Problem für Verkehrswende - die besteht nicht darin, dass alle auf Jück gehen.

Ungewissheit im nirgendwo zu stranden / Wasserversorgung?

Hansjörg, Dienstag, 15.08.2023, 12:39 (vor 518 Tagen) @ südkreuz

M.W. war das D-Ticket aber nicht dafür da, Langstreckenreisen ins Blaue für lau zu ermöglichen. Insofern sehe ich hier kein Problem für Verkehrswende - die besteht nicht darin, dass alle auf Jück gehen.

Für die Unsicherheit im nirgendwo zu stranden sind 49 Euro 12x im Jahr im Abo nicht direkt für lau.

Lokalbeispiel : Berlin -> Standal auf nen Sonntag. Wenn man da im Pendelverkehr in Rathenow strandet ist man verloren. Da ist nichts. Einzige Möglichkeit wäre zurück nach Berlin und IC/ICE. Diese Rettung wird einem genommen.

Da ist regelmäßig die BuPol um den Bahnsteig zu räumen. Dort gibt es im Notfall nicht mal Wasser zu kaufen.

Ungewissheit im nirgendwo zu stranden / Wasserversorgung?

JanZ, HB, Dienstag, 15.08.2023, 12:44 (vor 518 Tagen) @ Hansjörg

Und nicht jede Strecke, die man im FV zurücklegen kann, ist eine Langstreckenreise. Ich fahre beispielsweise einmal pro Woche Bremen-Hannover und habe da die 20-Minuten-Regelung schon öfter genutzt. Ja, natürlich kann ich es finanziell verkraften, hin und wieder mal ein IC(E)-Ticket selber zu bezahlen, aber wirklich einsehen tue ich es nicht, wenn ich für die Verspätung des NV rein gar nichts kann und der FV halt zufällig der nächste Zug ist, der fährt.

Ungewissheit im nirgendwo zu stranden / Wasserversorgung?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Dienstag, 15.08.2023, 12:57 (vor 518 Tagen) @ Hansjörg

Für die Unsicherheit im nirgendwo zu stranden sind 49 Euro 12x im Jahr im Abo nicht direkt für lau.

Immer noch nur 1,63 EUR/Tag für eine Bundesnetzkarte, Hansjörg. Immer noch nur 1,63 EUR. Lauer geht es kaum. Wenn ich nachts irgendwo mit dem Pkw strande kann ich auch nicht einfach woanders wie selbstverständlich einsteigen. Im Sinne von Daumen raus und jemanden anhalten, Tür auf: "Guten Abend, Sie haben die Pflicht mich jetzt nach Hause zu fahren!"

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Ungewissheit im nirgendwo zu stranden / Wasserversorgung?

Barzahlung, Dienstag, 15.08.2023, 13:03 (vor 518 Tagen) @ Alibizugpaar
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 15.08.2023, 13:07

Für die Unsicherheit im nirgendwo zu stranden sind 49 Euro 12x im Jahr im Abo nicht direkt für lau.

Immer noch nur 1,63 EUR/Tag für eine Bundesnetzkarte, Hansjörg. Immer noch nur 1,63 EUR. Lauer geht es kaum.

Doch. Schwerbehinderte mit Wertemarke können ab +20 weiterhin auf Fernverkehrszüge ausweichen und die Wertmarke ist günstiger als das Deutschlandticket. ;-)

Das Fahrpreisargument ist in Wirklichkeit auch keines, weil Bund und Länder die Einnahmeverluste ausgleichen. Warum die EVU dann aufgrund eines "günstigen Fahrpreises" nicht für Schlechtleistungen haften sollen, bleibt Dein Geheimnis.

Wenn ich nachts irgendwo mit dem Pkw strande kann ich auch nicht einfach woanders wie selbstverständlich einsteigen.

Was hat das damit zu tun? Die Regelung zur Nutzung alternativer Verkehrsmittel gilt fürs Deutschlandticket wie für alle erheblich ermäßigten Fahrkarten weiterhin.

Ungewissheit im nirgendwo zu stranden / Wasserversorgung?

RadExpress, Dienstag, 15.08.2023, 23:28 (vor 517 Tagen) @ Barzahlung

Das größte Problem ist , das es einige Fahrgäste gab die die Bahn wie eine Weihnachtsgans im Rahmen der FGR ausgenommen haben. Sicherlich scheinen es Einzelfälle zu sein, aber wer das Risiko nicht eingehen möchte hat die Möglichkeit andere Tickets zu lösen in denen die FGR gelten.

Fahrgastrechte-Kosten

Barzahlung, Mittwoch, 16.08.2023, 00:34 (vor 517 Tagen) @ RadExpress
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 16.08.2023, 00:36

Das größte Problem ist , das es einige Fahrgäste gab die die Bahn wie eine Weihnachtsgans im Rahmen der FGR ausgenommen haben.

Das behauptete die Bahn bei der Stellungnahme zum EVO-Entwurf.
Tatsächlich lässt sich dem Geschäftsbericht von 2022 (9-Euro-Jahr) der Hinweis entnehmen, dass Regresskosten aus Fahrgastrechten beim Ergebnis der DB Regio AG keine nennenswerte Bedeutung haben (im Gegensatz zu Pönalen).

Sicherlich scheinen es Einzelfälle zu sein, aber wer das Risiko nicht eingehen möchte hat die Möglichkeit andere Tickets zu lösen in denen die FGR gelten.

Es ist eigentlich genau umgekehrt. Die Leute, die hier tricksen, sind Einzelfälle und in der Gesamtbetrachtung eigentlich zu vernachlässigen.

Ungewissheit im nirgendwo zu stranden / Wasserversorgung?

Hamburger2015, Mittwoch, 16.08.2023, 08:56 (vor 517 Tagen) @ RadExpress
bearbeitet von Hamburger2015, Mittwoch, 16.08.2023, 09:01

Das größte Problem ist , das es einige Fahrgäste gab die die Bahn wie eine Weihnachtsgans im Rahmen der FGR ausgenommen haben.

Dazu sollte man sagen:

1. Planmäßiger Betrieb verhindert zuverlässig Fahrgastrechte-Ausgaben.
2. Die für "die Bahn" richtig teuren FGR bleiben weiter erhalten: die "Mitternachtsregel". Jeder Euro für Hotel und Taxi verlässt das System Schiene. Mit der 20-Minuten-Regel verschob man bloß Geld unter hohem Transaktionsaufwand innerhalb des Systems.
3. Die verbleibende Verspätungsregelung für NV-Fahrgäste ist ein schlechter Scherz: 1,50 € pro Stunde bei Mindestverspätung von insgesamt 3 Stunden vor Auszahlung, wobei der Fahrgast dafür auf eigene Kosten idealerweise 85 Ct Porto und 10-20 Minuten Zeit zum Ausfüllen der Formulare investieren soll. (Oder gibt es mittlerweile eine Möglichkeit, das online zu machen ohne inoffizielle Wege wie die Mail an die EVUs?). Als Sahnehäubchen die Regel, dass die Mindestauszahlungsgrenze offenbar bei selbst bearbeitenden EVUs pro Bearbeitungsinstanz gilt.

Sicherlich scheinen es Einzelfälle zu sein, aber wer das Risiko nicht eingehen möchte hat die Möglichkeit andere Tickets zu lösen in denen die FGR gelten.

"FGR" heißen ja Rechte, weil sie nicht bloß Kulanz-Almosen sind, sondern konkrete Rechte und damit ein verlässliches Qualitätsversprechen des Systems Schiene. Bei der 20-Minuten-Regel: Wenn dein Zug zu spät ist, befördern wir dich mit einem anderen Zug weiter.

Mit der Einschränkung jetzt hat man kurzerhand die allermeisten Stammkunden wieder auf Kulanz runtergestuft. Leider in einer Situation, in der die Betriebsqualität zunehmend schlechter wird. In mehreren Verbünden sind deren Qualitätsgarantien oder Entschädigungen auch eingestellt oder das D-Ticket davon ausgenommen worden, bspw. beim RMV oder beim HVV.

Das Signal nach außen ist klar: das D-Ticket läuft quasi als Ramschware, für das man nicht mehr so wirklich Garantie übernehmen möchte.

Ungewissheit im nirgendwo zu stranden / Wasserversorgung?

JanZ, HB, Dienstag, 15.08.2023, 13:07 (vor 518 Tagen) @ Alibizugpaar

Für die Unsicherheit im nirgendwo zu stranden sind 49 Euro 12x im Jahr im Abo nicht direkt für lau.

Immer noch nur 1,63 EUR/Tag für eine Bundesnetzkarte, Hansjörg. Immer noch nur 1,63 EUR. Lauer geht es kaum. Wenn ich nachts irgendwo mit dem Pkw strande kann ich auch nicht einfach woanders wie selbstverständlich einsteigen. Im Sinne von Daumen raus und jemanden anhalten, Tür auf: "Guten Abend, Sie haben die Pflicht mich jetzt nach Hause zu fahren!"

Nee. Aber wenn es ein Schaden ist, den mein Autohersteller zu verantworten hat, kann ich vermutlich ein Taxi rufen und die Kosten dafür dann einreichen. Oder ich werde Mitglied in einem Automobilclub, der die Kosten übernimmt. Sowas gibt es für die Bahn ja auch nicht.

Ungewissheit im nirgendwo zu stranden / Wasserversorgung?

RadExpress, Dienstag, 15.08.2023, 23:35 (vor 517 Tagen) @ JanZ

Also in Österreich gibt es die ÖAMTC Touring Mitgliedschaft (dient mit ADAC) wo auch Bahnreisen europaweit abgesichert sind , https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/schutzbrief/touring-schutzbrief-18007898

Gehe davon aus, das es das über den ADAC auch gibt.

Ungewissheit im nirgendwo zu stranden / Wasserversorgung?

JanZ, HB, Mittwoch, 16.08.2023, 09:26 (vor 517 Tagen) @ RadExpress

Was genau ist denn da abgedeckt? Vor allem anscheinend, dass ich nach Hause oder ins Krankenhaus transportiert werde, wenn ich auf der Reise krank werde, unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Sowas wie Zugausfall scheint aber nicht dabei zu sein. Da steht zwar was von "Fahrzeugausfall", aber ich gehe mal davon aus, dass damit das Auto gemeint ist, denn da steht "Rückreise mit Bus/Bahn".

Gaaaaaaaaanz entspannt bleiben!

Der Blaschke, Dienstag, 15.08.2023, 15:08 (vor 518 Tagen) @ Hansjörg

Huhu.

Lokalbeispiel : Berlin -> Standal auf nen Sonntag. Wenn man da im Pendelverkehr in Rathenow strandet ist man verloren. Da ist nichts. Einzige Möglichkeit wäre zurück nach Berlin und IC/ICE. Diese Rettung wird einem genommen.

Hä? Bei der letzten Umsteigeverbindung von Berlin nach Stendal kommt man 21.53 Uhr in Rathenow an - der letzte RE 4 danach fährt bis Stendal durch. Wenn du dann da in Rathenow nicht mitkommst mit dem Zug nach Stendal, Abfahrt 23.01 Uhr, dann bietet sich entweder um 0.02 Uhr der oben erwähnte RE 4 an. Oder du fährst im 22.03 Uhr mit dem RE 4 zurück nach Berlin. Oder im 23.03 Uhr.

Und dann auch noch diese Frage: Welcher Fernzug soll dich denn in Rathenow retten? Da hält keiner ...


Ach so, du willst dann zurück nach Berlin und dann mit ICE nach Stendal. Da fährt der letzte aber schon 21.27 Uhr ...

Alles etwas konfus ... Oder kapier ich das nur wieder nicht?

Also, eben testen, ob die Luft sauber ist und dann tiiiiiief einatmen. Und trink ne Coke. Ich sitz ja k.z.H. Da guck ich jetzt wieder den "Blaulicht Report". Ich wußte gar nicht, was es für geile Sendungen gibt. Jetzt versteh ich manche Fahrgäste. Mal gucken, ob das mir heute verpasste 24-Std-EKG anschlägt ... ;-)


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Schwierig ob der Gesamtsituation fast jeden Sonntag

Hansjörg, Dienstag, 15.08.2023, 15:19 (vor 518 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von Hansjörg, Dienstag, 15.08.2023, 15:20

Und dann auch noch diese Frage: Welcher Fernzug soll dich denn in Rathenow retten? Da hält keiner ...

Korrekt.

Ach so, du willst dann zurück nach Berlin und dann mit ICE nach Stendal. Da fährt der letzte aber schon 21.27 Uhr ...

Korrekt.

Alles etwas konfus ... Oder kapier ich das nur wieder nicht?

Korrekt.


Also, das Problem ist der Pendelzug Rathenow - Stendal. Wenn dieser wie öfter gerne mal ausfällt (er fällt nicht aus, sondern schafft den Takt nicht) stauen sich mehrere Hundert Reisende in Rathenow im Nichts.

Man kommt von dort nicht vernünftig weg, auch nachmittags. D.h. jeder RE aus Berlin bringt mehr Strandende. So kommt irgendwann die BuPol aus Stendal mit dem VW Bus und riegelt alles ab. In einen Zug passen am Ende knappe 100 Personen ohne Fahrräder. Bei dann ca. 500 Gestrandeten. Da nur ein Pendelzug fährt war es das.

Alternative: Zurück nach Berlin und FV. Nur dieser Ausweg aus dem Nichts ist nun versperrt. 7h ausharren ohne Wasser ist auch nicht für jeden machbar. (Rechte ab Ankunft nach 0 Uhr)

Solche Fälle wird es zu hauf geben im NV ohne das man die angeblich Millionen DLT Nutzer betrachtet die quer durchs Land reisen.

Alles halb so wild ...

Der Blaschke, Dienstag, 15.08.2023, 16:32 (vor 518 Tagen) @ Hansjörg

Hey.

Also, das Problem ist der Pendelzug Rathenow - Stendal. Wenn dieser wie öfter gerne mal ausfällt (er fällt nicht aus, sondern schafft den Takt nicht) stauen sich mehrere Hundert Reisende in Rathenow im Nichts.

Ich habe das zufällig in live erlebt, als ich zur Coladose nach Berlin fuhr.

Man kommt von dort nicht vernünftig weg, auch nachmittags.

Über Brandenburg und Magdeburg. Dauert halt etwas länger.

D.h. jeder RE aus Berlin bringt mehr Strandende. So kommt irgendwann die BuPol aus Stendal mit dem VW Bus und riegelt alles ab. In einen Zug passen am Ende knappe 100 Personen ohne Fahrräder. Bei dann ca. 500 Gestrandeten. Da nur ein Pendelzug fährt war es das.

Es soll doch tlw auch einen Zusatzbus geben.

Alternative: Zurück nach Berlin und FV. Nur dieser Ausweg aus dem Nichts ist nun versperrt.

Dafür geht's ja selbst um 21.03 Uhr noch nach Brandenburg und man kommt nach Stendal. Alternativ bleibt der letzte RE 4, der mit seinen 5 Dosto durchfährt nach Stendal.

Solche Fälle wird es zu hauf geben im NV

Nein, nur vereinzelt. Sonst wären die Medien voll mit Berichten. Gestrandet in Rathenow. Und dann kommt der Wolf. Alaaaaarm.

Und du kennst ja die Zustände und fährst von vornherein anders; bist also auch nicht betroffen.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Die Vorfahren ...

Der Blaschke, Dienstag, 15.08.2023, 15:18 (vor 518 Tagen) @ Hansjörg

Huhu.

Das bedeutet, dass im Falle einer Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof des Reisenden bei Weiterreise in einer höheren Produktklasse der Fahrpreis, den der Reisende für diese neue Fahrkarte vorab bezahlen muss, nicht mehr vom Servicecenter Fahrgastrechte erstattet wird.


Wer begibt sich unter dieses Voraussetzungen noch auf Reisen in unbekannte Gebiete?

Kolumbus. Magellan. Vasco da Gama. Menschenskinners; sei doch mal eeeeetwas abenteuerlustig!!!!

Ich hatte mal ne Flüchtlingsfamilie mit QdL - denen drohte mehrere Stunden Nachtpause eben in Rathenow. Ich sagte ihm, wie tot das schon tags ist und nachts erst recht. War denen völlig egal. Der Chef erzählte mir ganz entspannt, dass sie ein halbes Jahr auf der Flucht gewesen seien - was sie da erlebt hätten, dagegen könne der ödeste Ort Deutschlands nicht schlimmer sein.


Also: Schluss mit dem Gejammer. Sonst kaufe dir ein Flexpreis/DTV/Fernzugticket ...


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Kein Trauerspiel, so werden "Betrüger" eingeschränkt

462 001, Taunus, Dienstag, 15.08.2023, 16:48 (vor 518 Tagen) @ Hansjörg

Der normale Kunde, der das D-Ticket zum pendeln und ab und zu zum Ausflughsverkehr nutzt, wird die Änderung ohne Murren überleben.

Die, die mit solchen Schlupflöchern auf eine Mitfahrt im FV anlegen, haben jetzt natürlich Puls, weil sie nicht mehr so einfach für lau in den FV kommen - Aber da hab ich kein Mitleid!

--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1549 (+0)
- Euro. Ausland: 682 (+0)

Stand: 31.12.2024

Haargenau meine Meinung ! +1 mit *

Garfield_1905, Dienstag, 15.08.2023, 17:02 (vor 518 Tagen) @ 462 001

- kein Text -

Kein Trauerspiel, so werden "Betrüger" eingeschränkt

GoethesGarten, Dienstag, 15.08.2023, 18:29 (vor 518 Tagen) @ 462 001

So habe ich das noch nicht betrachtet. Gebe Ihnen recht.

Kein Trauerspiel, so werden "Betrüger" eingeschränkt

mdst, Berlin, Dienstag, 15.08.2023, 19:20 (vor 518 Tagen) @ 462 001

Der normale Kunde, der das D-Ticket zum pendeln und ab und zu zum Ausflughsverkehr nutzt, wird die Änderung ohne Murren überleben.

Die, die mit solchen Schlupflöchern auf eine Mitfahrt im FV anlegen, haben jetzt natürlich Puls, weil sie nicht mehr so einfach für lau in den FV kommen - Aber da hab ich kein Mitleid!

Das als Schlupfloch zu bezeichnen, finde ich gewagt. Es ist eine kundenfreundliche Regelung (gewesen). Und wenn es um Missbrauchsverhinderung geht, warum muss man die Regelung komplett streichen? Man könnte ja sagen, die zu erwartende Verspätung muss mind. 2 Stunden betragen (zum Beispiel), oder einen Nachweis verlangen, dass man tatsächlich in dem verspäteten Regio saß (technisch wäre das heutzutage alles kein Problem) o.ä.

Man wollte die Nulllösung

Barzahlung, Dienstag, 15.08.2023, 19:44 (vor 518 Tagen) @ mdst
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 15.08.2023, 19:47

Und wenn es um Missbrauchsverhinderung geht, warum muss man die Regelung komplett streichen? Man könnte ja sagen, die zu erwartende Verspätung muss mind. 2 Stunden betragen (zum Beispiel)

Es hätte sicher viele Möglichkeiten gegeben. Vonseiten der Länder sind im Bundesrat keine entsprechenden Anträge gestellt worden. Lediglich vom Umweltausschluss ist die Empfehlung eingebracht worden, die erhebliche Ermäßigung wieder ganz zu streichen und dem hat sich fast keiner angeschlossen.

Unser LÄND btw auch nicht. Der Minischter muss sicher erleichtert darüber sein, dass es sich mit diesen lästigen Fahrgastrechten jetzt endlich erledigt hat.

Kein Trauerspiel, so werden "Betrüger" eingeschränkt

Hamburger2015, Mittwoch, 16.08.2023, 00:10 (vor 517 Tagen) @ 462 001

Der normale Kunde, der das D-Ticket zum pendeln und ab und zu zum Ausflughsverkehr nutzt,

Bei DSO war letztens ein Beispiel:

Der Metronom Hamburg-Uelzen um 9.57 Uhr fällt aus.

Ein Pendler Hamburg-Lüneburg konnte bis Dienstag sich ein ICE-Ticket erstatten lassen und den ICE um 10.28 Uhr nehmen. Ankunft damit 24 Minuten verspätet.

Jetzt fällt diese Möglichkeit weg. Entweder, der Pendler zahlt 17 € für das ICE-Ticket oder er kommt mit dem nächsten Metronom erst an, der 50 Minuten verspätet Lüneburg erreicht.

Für Hamburg-Lüneburg gibt es dabei keine andere Abo-Karte des Nahverkehrs mehr als das Deutschlandticket. Es gibt nur noch "erheblich ermäßigt".

wird die Änderung ohne Murren überleben.

Du meinst, die Fahrgäste werden nicht murren, weil sie ganz andere Zumutungen schon hinnehmen? Stimmt. Aber ist das wirklich ein gutes Zeichen?

Die, die mit solchen Schlupflöchern auf eine Mitfahrt im FV anlegen, haben jetzt natürlich Puls, weil sie nicht mehr so einfach für lau in den FV kommen

Der Witz an dem Beispiel war, dass für eine Nahverkehrsfahrt nach München der 9.57-Uhr-Metronom die letzte Verbindung des Tages ist. Das heißt, dass das Schlupfloch für FV-Sparfüchse weiter auf ist mit der "Mitternachts-Regel". Man lässt neu aber die Berufspendler 50 Minuten zu spät zur Arbeit kommen.

Das wirkt auf mich nicht besonders clever gemacht.

- Aber da hab ich kein Mitleid!

Das brauchen die dann vermutlich auch gar nicht, weil sie weiter Fernverkehr fahren können.

Qual der Wahl.

Der Blaschke, Mittwoch, 16.08.2023, 05:45 (vor 517 Tagen) @ Hamburger2015

Hallo.

Für Hamburg-Lüneburg gibt es dabei keine andere Abo-Karte des Nahverkehrs mehr als das Deutschlandticket. Es gibt nur noch "erheblich ermäßigt".

Gibt's die HVV Monatskarte nicht mehr? Also online hätte ich gerade eine kaufen können ...


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Qual der Wahl.

Hamburger2015, Mittwoch, 16.08.2023, 08:41 (vor 517 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von Hamburger2015, Mittwoch, 16.08.2023, 08:45

Gibt es noch, aber nicht als Abo :-)

Danke für den Tipp. Hat noch jemand eine Ost-West Route?

Hansjörg, Mittwoch, 16.08.2023, 14:05 (vor 517 Tagen) @ Hamburger2015

Der Witz an dem Beispiel war, dass für eine Nahverkehrsfahrt nach München der 9.57-Uhr-Metronom die letzte Verbindung des Tages ist. Das heißt, dass das Schlupfloch für FV-Sparfüchse weiter auf ist mit der "Mitternachts-Regel". Man lässt neu aber die Berufspendler 50 Minuten zu spät zur Arbeit kommen.

Achtung Inhaber/innen von D-Tickets. Änderung Fahrgastrechte

Memminger1985, Memmingen, Dienstag, 15.08.2023, 13:00 (vor 518 Tagen) @ GoethesGarten

Eine Ausnahme bleibt jedoch bestehen: Kommen Reisende wegen eines Ausfalls nicht vor Mitternacht an ihrem Ziel an oder zwischen 0 und 5 Uhr mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten, kann weiterhin auf einen ICE/IC ausgewichen und eine Entschädigung beantragt werden.

Achtung Inhaber/innen von D-Tickets. Änderung Fahrgastrechte

Dieter4711, Dienstag, 15.08.2023, 13:26 (vor 518 Tagen) @ Memminger1985

Eine Ausnahme bleibt jedoch bestehen: Kommen Reisende wegen eines Ausfalls nicht vor Mitternacht an ihrem Ziel an oder zwischen 0 und 5 Uhr mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten, kann weiterhin auf einen ICE/IC ausgewichen und eine Entschädigung beantragt werden.

Nur das zu dieser Zeit dann leider gerne auch mal keine Fernzüge mehr fahren.
Wer beispielsweise um 00_52 in Köln den Zug nach Wuppertal nicht erreicht, hat dann das Vergügen statt um 01:36 danach egal ob mit oder ohne Fernzugnutzung erst um 05:02 am Ziel anzukommen.

Achtung Inhaber/innen von D-Tickets. Änderung Fahrgastrechte

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 15.08.2023, 14:26 (vor 518 Tagen) @ Dieter4711

Eine Ausnahme bleibt jedoch bestehen: Kommen Reisende wegen eines Ausfalls nicht vor Mitternacht an ihrem Ziel an oder zwischen 0 und 5 Uhr mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten, kann weiterhin auf einen ICE/IC ausgewichen und eine Entschädigung beantragt werden.


Nur das zu dieser Zeit dann leider gerne auch mal keine Fernzüge mehr fahren.
Wer beispielsweise um 00_52 in Köln den Zug nach Wuppertal nicht erreicht, hat dann das Vergügen statt um 01:36 danach egal ob mit oder ohne Fernzugnutzung erst um 05:02 am Ziel anzukommen.

Dann darfst du auch jedes andere Verkehrsmittel bis 120€ nutzen (könnte per Taxi reichen) oder ins Hotel gehen. Stranden tut niemand.

--
Weg mit dem 4744!

Da wird eine neue Industrie entstehen.

Der Blaschke, Dienstag, 15.08.2023, 15:28 (vor 518 Tagen) @ JeDi

Huhu.

Stranden tut niemand.

Abwarten. Tausende werden demnächst in Köln stehen. In Paderborn. Treuchtlingen. Falkenberg an der Elster. In Kaiserslautern ist demnächst nachts mehr los als tagsüber.

Und dann kommt irgendwann wer mit dem Imbisswagen. Mit Zelten und Mobilbetten. Neue Ehen entstehen. In den Dritten Programmen gibt's Live-Webcam-Schaltungen zu den Bahnhöfen. Und in Diepholz erweitert Famila die Öffnungszeiten auf 24/7.

Nächstes Jahr werden wir Deutschland nicht wiedererkennen.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Mal ein Kommentar von Dir, dem ich voll zustimmen kann !

Garfield_1905, Dienstag, 15.08.2023, 17:05 (vor 518 Tagen) @ Der Blaschke

DANKE ! :-)

Achtung Inhaber/innen von D-Tickets. Änderung Fahrgastrechte

Dr. Bahn, Dienstag, 15.08.2023, 14:23 (vor 518 Tagen) @ Memminger1985

Eine Ausnahme bleibt jedoch (...)

Gibt es nicht noch eine weitere Ausnahme?

Ab 100 Minuten Wartezeit vor Ort:

Unbeschadet des Absatzes 2 kann das Eisenbahnunternehmen sich auf Anfrage des Fahrgasts damit einverstanden erklären, dass der Fahrgast Verträge mit anderen Anbietern von Verkehrsdiensten schließt, die es ihm ermöglichen, den Zielort unter vergleichbaren Bedingungen zu erreichen; in diesem Fall erstatten das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast die ihm entstandenen Kosten.

Wenn dem Fahrgast die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Verkehrsdienstes oder des verpassten Anschlusses mitgeteilt werden, ist der Fahrgast berechtigt, einen solchen Vertrag mit anderen Anbietern öffentlicher Verkehrsdienste mit der Eisenbahn, dem Reisebus oder dem Bus zu schließen. Das Eisenbahnunternehmen erstattet dem Fahrgast die dadurch entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten.

"vergleichbare Bedingungen" ist eine andere Formulierung als "vergleichbare Beförderungsbedingungen", letzteres legen die DB und EBA ja als "FV ist nicht NV" aus. Die Regelung nach Art. 18 Abs. 3 der VO würde ja gar keinen Sinn ergeben, wenn mit "Eisenbahn" nicht auch "FV" gemeint wäre...?

Achtung Inhaber/innen von D-Tickets. Änderung Fahrgastrechte

JanZ, HB, Dienstag, 15.08.2023, 14:48 (vor 518 Tagen) @ Dr. Bahn

Wobei mich schon interessieren würde, was das in der Praxis bedeutet. Es muss ja nur innerhalb von 100 Minuten über Alternativen informiert werden. Was genau als Alternative gilt, ist nicht geregelt, insbesondere muss die Alternative selbst auch nicht innerhalb von 100 Minuten zur Verfügung stehen. Würde eine Durchsage "Fahren Sie mit dem Zug, sobald wieder einer fährt" der Anforderung genügen? Oder "Nehmen Sie sich auf eigene Kosten ein Taxi"?

Achtung Inhaber/innen von D-Tickets. Änderung Fahrgastrechte

Dr. Bahn, Dienstag, 15.08.2023, 21:59 (vor 517 Tagen) @ JanZ

Würde eine Durchsage "Fahren Sie mit dem Zug, sobald wieder einer fährt" der Anforderung genügen? Oder "Nehmen Sie sich auf eigene Kosten ein Taxi"?

Nein, denn m.E. erfüllt "auf eigene Kosten ein Taxi" die Anforderung nicht, dass dem Kunden keine Kosten entstehen dürfen.
Ich habe das Ganze noch mal durchdacht und die Ergebnisse bei DSO zusammen gefasst (Link dahin, um es nicht zu doppeln.)

Fazit: m.E. gilt die 60-Minuten-Regel für das D-Ticket nicht; aber die 100-Minuten-Regel.

Achtung Inhaber/innen von D-Tickets. Änderung Fahrgastrechte

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 15.08.2023, 14:26 (vor 518 Tagen) @ Memminger1985

Eine Ausnahme bleibt jedoch bestehen: Kommen Reisende wegen eines Ausfalls nicht vor Mitternacht an ihrem Ziel an oder zwischen 0 und 5 Uhr mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten, kann weiterhin auf einen ICE/IC ausgewichen und eine Entschädigung beantragt werden.

Entschädigung kriegst du aber ja sowieso, daran hat sich zu heute auch nichts geändert.

--
Weg mit dem 4744!

Pressevielfalt ist was feines

Barzahlung, Dienstag, 15.08.2023, 13:14 (vor 518 Tagen) @ GoethesGarten

Focus Online schreibt z.B. diesen Unsinn:

Wer ein Deutschland-Ticket besitzt, konnte bisher bei Verspätungen auf ICE-Verbindungen ausweichen. Ab 15. August schiebt die EU dem einen Riegel vor.

(...)

Insbesondere für Pendlerinnen und Pendler, die das Deutschland-Ticket nutzen, ändert sich ab dem 15. August einiges. Aufgrund einer neuen EU-Verordnung gilt das 49-Euro-Angebot der Verkehrsverbünde und der Bahn als „Angebot mit stark ermäßigtem Beförderungsentgelt“ - mit vielen negativen Folgen für die Fahrgäste.

(...)

Hintergrund der neuen Regel ist eine EU-Verordnung. Diese soll einheitlichere Regeln im europäischen Reiseverkehr festlegen. Bei Angeboten mit „erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ dürfen Reisende bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten nicht auf den Fernverkehr umsteigen. Auch der Schadenersatz entfällt.

https://www.focus.de/reisen/bahn/kein-ice-mehr-ab-15-august-gilt-die-pech-gehabt-regel-...

GMX hat sich daraufhin gedacht: "Donnerwetter, ist das ein Bullshit. Das kriegen wir aber noch besser hin":

Ab Mitte August gilt nun EU-weit eine Vorgabe. Das Deutschlandticket wird in dieser Eisenbahnverkehrs-Verordnung als "Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt" definiert – und der Anspruch auf Erstattung in den angesprochenen Fällen entfällt damit.

https://www.gmx.net/magazine/ratgeber/finanzen-verbraucher/zugausfall-aenderung-besitze...

Auch t-online mischt mit:

EU-Verordnung
Eine Regel schränkt Nutzung des Deutschlandtickets ein

Wer sich mit dem Deutschlandticket verspätet, konnte oft auch auf IC- oder ICE-Verbindungen ausweichen. Eine neue EU-Verordnung schränkt diese Option nun ein.

(...)

Laut dem Branchenverband der Verkehrsunternehmen (VDV) haben bis Mitte Juni elf Millionen Menschen den Nachfolger des 9-Euro-Tickets genutzt. Die neue EU-Verordnung zu den Fahrgastrechten trübt jedoch die Freude über den günstigeren Nahverkehr. Denn wer mit dem Deutschlandticket von einer Verspätung betroffen ist, hat womöglich Pech gehabt.

(...)

Denn die neue EU-Verordnung zu Fahrgastrechten stuft das Deutschlandticket als "erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt" ein. Fällt der Regionalzug also aus oder kann die Anschlussverbindung aufgrund einer Verspätung nicht genommen werden, greift die "Pech gehabt"-Regel.

https://www.t-online.de/mobilitaet/aktuelles/id_100224540/49-euro-ticket-eu-regel-schra...

Beim Spiegel dachte man sich dann so "mhh, das ist jetzt aber nur Bullshit zur Regelung im Verspätungsfall auf den Fernverkehr auszuweichen. Hier fehlt noch Bullshit zum Fall, dass Fernverkehrsticket und Deutschlandticket kombiniert werden und zur Entschädigungen bei höherer Gewalt wollen wir auch noch irgendwas rauslassen:

Grund für die Neuregelung ist die seit Kurzem gültige Eisenbahnverkehrs-Verordnung, die nach einer EU-Vorgabe verabschiedet wurde. Demnach fällt das Deutschlandticket unter die Kategorie der »Fahrkarten mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt« – ähnlich wie Länder- oder Schönes-Wochenende-Tickets.

(...)

Das gilt übrigens auch bei kombinierten Reisen: Wer mit einem Deutschlandticket einen Fernzug verpasst, weil der Regionalzug Verspätung hatte, kann nicht mit einer Entschädigung rechnen. Für herkömmliche Monats- und Jahreskarten gelten bisher andere Regeln.

(...)

Das gilt übrigens auch bei kombinierten Reisen: Wer mit einem Deutschlandticket einen Fernzug verpasst, weil der Regionalzug Verspätung hatte, kann nicht mit einer Entschädigung rechnen. Für herkömmliche Monats- und Jahreskarten gelten bisher andere Regeln.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/deutschlandticket-nutzer-duerfen-nicht-mehr-auf-ice-a...

Ich würde sagen, das Rennen hat der Spiegel für sich entschieden. ;-)

? Zu Nahverkehr-Vorlauf

Murrtalbahner, Dienstag, 15.08.2023, 21:10 (vor 517 Tagen) @ Barzahlung

Zu dem Spiegel-Geschreibsel habe ich genau eine Frage: Wenn ich mit der S-Bahn per Deutschland-Tucket aus dem Umland zum Hbf fahre, und dort meinen ICE mit Zugbindung verpasse wegen Ausfall der S-Bahn, darf ich doch wohl weiterhin den nächsten ICE nehmen?!

? Zu Nahverkehr-Vorlauf

Barzahlung, Dienstag, 15.08.2023, 21:46 (vor 517 Tagen) @ Murrtalbahner

Zu dem Spiegel-Geschreibsel habe ich genau eine Frage: Wenn ich mit der S-Bahn per Deutschland-Tucket aus dem Umland zum Hbf fahre, und dort meinen ICE mit Zugbindung verpasse wegen Ausfall der S-Bahn, darf ich doch wohl weiterhin den nächsten ICE nehmen?!

Nein bzw. nur, wenn die S-Bahn auch mit der ICE-Fahrkarte genutzt werden kann (tarifliche Gleichstellung).

Welche fahrgastrechtlichen Grundsätze finden Anwendung, wenn man das Deutschland-Ticket mit einem Fernverkehrsticket kombiniert?

Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr. Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.

https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-kombi-fv-dt

Bei schwerbehinderten Kunden, die für den SPNV die unentgeltliche Beförderung nutzen, ist die Zugbindung dann übrigens immer aufgehoben.

? Zu Nahverkehr-Vorlauf

hjholtz, Dienstag, 15.08.2023, 21:50 (vor 517 Tagen) @ Murrtalbahner

Selbstverständlich nicht. Auch schon vor der aktuellen Änderung nicht.

Wer eine Fahrkarte nur für die Strecke A->B bucht, der ist selber dafür verantwortlich, pünktlich vor Abfahrt des Zuges in A zu sein. Ob man dafür eine S-Bahn oder einen Eselskarren nutzt, das Deutschlandticket, ein Verbund-Abo oder eine Einzelfahrkarte, das macht alles keinen Unterschied — solange der Vorlauf X->A nicht auf derselben Fahrkarte wie die verpasste Fahrt A->B ist, ist der Umstieg in A nicht durch Fahrgastrechte geschützt.

? Zu Nahverkehr-Vorlauf

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 15.08.2023, 22:08 (vor 517 Tagen) @ Murrtalbahner
bearbeitet von Reservierungszettel, Dienstag, 15.08.2023, 22:12

Zu dem Spiegel-Geschreibsel habe ich genau eine Frage: Wenn ich mit der S-Bahn per Deutschland-Tucket aus dem Umland zum Hbf fahre, und dort meinen ICE mit Zugbindung verpasse wegen Ausfall der S-Bahn, darf ich doch wohl weiterhin den nächsten ICE nehmen?!

Beim Großteil der Fälle wird dir bei das bei Plausibler Erklärung keiner verwehren.

Wie letztens schon erwähnt die allermeisten Zugbegleiter haben ein Gespür dafür ob es sich um einen Fahrgast handelt der einfach nur ankommen möchte oder ob es sich um einen Trickser handelt.

Davon abgesehen kommen solche Fälle nicht sehr oft vor.

Diskriminierung mal anders

GoethesGarten, Dienstag, 15.08.2023, 22:39 (vor 517 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von GoethesGarten, Dienstag, 15.08.2023, 22:42

Wisst ihr was das Problem in Deutschland ist? Die Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter die ihren Job einfach nur ordentlich machen wollen und nicht nach Nase gehen, werden als "unfreundlich", "unhöflich", "inkompetent", "nicht kompromissfähig", "frech" oder "übereifrig" hingestellt. Aber die, die "kulant" sind und (mal) wegschauen, DAS sind natürlich die Besten und die Guten und die beliebtesten bei jenen Fahrgästen die meinen, dass für sie ja keinerlei Regeln gelten dürfen. Nur für die anderen.

Habt ihr es mal erlebt, dass jemand, der einfach nur ordentlich nach Vorschrift gearbeitet hat ein Lob erhielt? Das erhalten nur die, die nach der Pfeife gewisser Fahrgäste tanzen und immer und immer wieder 5 gerade sein lassen. Das Problem ist: Wenn das jeder macht, brauchen wir keinerlei Regeln oder Gesetze mehr. Dann kann ja jeder machen was er will.

Und genau deshalb hoffe ich, dass die Zugbegleiter auch zukünftig nicht nach Nase gehen, sondern JEDEN Menschen gleich behandeln. Das heißt: Egal ob der Fahrgast ohne Fahrschein 18 oder 78 ist - er wird erstmal aufgeschrieben. Alles andere ist Diskriminierung, denn niemand kann zweifelsfrei sagen ob jemand trickst oder wirklich in einer Notlage ist. Und damit komme ich zur Antwort von Reservierungszettel: NEIN, dürfen Sie nicht! Es sei denn, Sie bezahlen den ICE aus eigener Tasche.

Dieses "ich fahre mit D-Ticket aber spekuliere mal darauf dass mich irgendein "netter" Zugbegleiter im ICE mitnimmt, weil ich ihm eine traurige Geschichte erzähle" ist unterste Schublade.

Meine Familie und ich fahren im November auch wieder ICE und wir haben uns bewusst gegen das D-Ticket für die Regio-Teilstrecken entschieden, weil uns das Risiko einfach zu groß ist. Wir zahlen 143,- Euro HIN&RÜCK (insgesamt 950 Bahnkilometer) inkl. Reservierungen (2Ew. + Kleinkind umsonst). Da fange ich doch nicht mit 2x 49,- Euro für ein D-Ticket an nur um ein paar Euro zu sparen und evtl. auf kostenlose Mitnahme im ICE zu spekulieren.

Muss man sich auch leisten können

Hansjörg, Mittwoch, 16.08.2023, 14:08 (vor 517 Tagen) @ GoethesGarten

Meine Familie und ich fahren im November auch wieder ICE und wir haben uns bewusst gegen das D-Ticket für die Regio-Teilstrecken entschieden, weil uns das Risiko einfach zu groß ist. Wir zahlen 143,- Euro HIN&RÜCK (insgesamt 950 Bahnkilometer) inkl. Reservierungen (2Ew. + Kleinkind umsonst). Da fange ich doch nicht mit 2x 49,- Euro für ein D-Ticket an nur um ein paar Euro zu sparen und evtl. auf kostenlose Mitnahme im ICE zu spekulieren.

Genau diesen Luxus kann sich nicht jede Familie leisten. Und dadurch wird diesen das Recht genommen eine unverschuldete unpünktliche NV Verbindung mit Kleinkind wieder zeitlich kompensiert zu bekommen.

? Zu Nahverkehr-Vorlauf

GoethesGarten, Dienstag, 15.08.2023, 22:47 (vor 517 Tagen) @ Murrtalbahner
bearbeitet von GoethesGarten, Dienstag, 15.08.2023, 22:51

Nein! Und das ist auch gut so. Und bevor Sie mit "Kulanz" usw. anfangen: Wenn es danach geht, müssten die Zugbegleiter ALLE durchwinken, denn man sieht nicht jedem gleich an der Nase an ob er/sie trickst oder wirklich in einer Notlage ist und deshalb trotz D-Ticket im IC oder ICE mitgenommen werden sollte. Gleichbehandlung für alle! Entweder werden alle gleichermaßen aufgeschrieben oder alle gleichermaßen mitgenommen. Alles andere ist Diskriminierung/Ungleichbehandlung und moralisch wie gesellschaftlich unterste Schublade. Und dann sinkt auch das Verständnis seitens derer, die ein komplettes IC/ICE Ticket von Start bis Ziel für 100,- oder mehr Euro durchbuchen, während neben ihnen ein paar Leute mit D-Ticket für 49,- Euro im IC/ICE sitzen. Wenn das Schule macht, wollen das alle und die Zugbegleiter brauchen theoretisch niemanden mehr kontrollieren. Sobald die Zugbegleiter mit Ausnahmen und Augen zudrücken anfangen, ist es vorbei.

Mal locker bleiben

Murrtalbahner, Mittwoch, 16.08.2023, 08:41 (vor 517 Tagen) @ GoethesGarten

Puh, vielleicht mal bisschen Dampf ablassen und meine Frage nochmal lesen?

Es geht nicht darum, mit dem D-Ticket für 49 Euro ICE zu fahren. Es geht schlichtweg darum, weshalb man für den NV-Vorlauf zum FV nochmals ein Ticket lösen soll, obwohl dieses schon vorhanden ist, zumal in unserem Fall der Zuschlag für den NV-Vorlauf selbst im Vergleich zum Einzelticket erheblich teurer ist.

Dass es hier keine durchgängigen Fahrgastrechte gibt, ist mir übrigens unabhängig vom D-Ticket neu. Davon sind wir (und im übrigen viele aus meinem Umfeld auch) davon ausgegangen und es gab meines Wissens noch nie Probleme.

Es ist doch auch komplett irre, warum sollte ich für einen Vorlauf mit der S-Bahn, für die ich (unabhängig vom D-Ticket) ohnehin schon eine Fahrkarte habe, nochmals extra einen Fahrschein kaufen, nur falls die DB-S-Bahn Verspätung hat und ich den DB-FV verpasse, ich den nächsten DB-FV nutzen kann.

Mal locker bleiben

GoethesGarten, Mittwoch, 16.08.2023, 08:49 (vor 517 Tagen) @ Murrtalbahner

Weil eben genau das nicht erlaubt ist. Deshalb habe ich mich z. B. gegen das D-Ticket und gegen eine Kombinierung entschieden, damit ich auf Fernreisen am Ende nicht irgendwo strande und auf Hotel oder Taxikosten sitzenbleibe.

Mal locker bleiben

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 16.08.2023, 08:52 (vor 517 Tagen) @ GoethesGarten

Weil eben genau das nicht erlaubt ist. Deshalb habe ich mich z. B. gegen das D-Ticket und gegen eine Kombinierung entschieden, damit ich auf Fernreisen am Ende nicht irgendwo strande und auf Hotel oder Taxikosten sitzenbleibe.

Was aber ja nicht passiert, mit dem 49€-Ticket hast du exakt die gleichen Ansprüche auf Hilfeleistung, wie mit jeder anderen Fahrkarte. Im übrigen is meistens das 49€-Ticket ohnehin vorhanden, sodass es mit 0 Euro angesetzt werden kann.

--
Weg mit dem 4744!

Mal locker bleiben

Hamburger2015, Mittwoch, 16.08.2023, 09:17 (vor 517 Tagen) @ GoethesGarten
bearbeitet von Hamburger2015, Mittwoch, 16.08.2023, 09:18

Weil eben genau das nicht erlaubt ist.

Nein. Es wird halt kompliziert.

Bei internationalen Fahrten ist genau dieses Splitting mit Kombination mehrerer Fahrscheine teilweise nötig (weil es keine durchgehenden Fahrscheine gitb). Die Weiterbeförderung läuft als semi-offizielle Kulanzregelung.

Bei Inlandsfahrkarten kommt oft die tarifliche Gleichstellung mit ins Spiel, der sich viele Fahrgäste aber gar nicht bewusst sind: Wer von Tornesch aus nach München fährt und dabei die RB bis Hamburg nutzt, hat beim (Super-)Sparpreis nicht nur ein Ticket ab Dammtor, sondern ab Prisdorf. Das ist der nächste Halt der RB aus Tornesch nach Hamburg. Entsprechend kann der Fahrgast bei Anschlussverlust in Dammtor den nächsten Fernzug nehmen, weil seine FV-Fahrkarte ab Prisdorf genutzt wurde und somit innerhalb der FV-Ticket-Gültigkeit der Anschlussverlust auftrat.

Wenn du auf exakte Einhaltung der Regeln pochst, landest du schnell bei der Umsetzung einer enormen Komplexität. Weder lassen sich diese Regeln als Normalo-Fahrgast leicht nachvollziehen (gib mal deinem Nachbarn 10 Minuten Google für das Raussuchen der tariflich gleichgestellten Bahnhöfe!), noch kannst du davon ausgehen, dass alle Personale jedes Detail kennen oder Zeit haben, sich die Details nebenbei auf dem Zug anzulesen.

Also landet man bei der pragmatichen Kulanz.

Kann ich mit leben…

musicus, Dienstag, 15.08.2023, 20:21 (vor 518 Tagen) @ GoethesGarten

Das Ticket ist trotzdem noch ein extrem billiges Angebot zu einem lediglich symbolischen Preis.
Und bei allen möglichen erheblichen ermäßigten Produkten bestehen die Einschränkungen bereits seit Jahrzehnten.

You get what you pay for.

Kann ich mit leben…

Stephan.B, Köln, Dienstag, 15.08.2023, 20:27 (vor 518 Tagen) @ musicus

So ist es. Man kauft den kleinen Finger will aber selbstverständlich die ganze Hand.
Ich korrigiere mich: außerhalb der Bahn-Nerd-Blase sind die Menschen ganz zufrieden mit dem gekauften Finger.

--
Stephan

Kann ich mit leben…

arno50, Mittwoch, 16.08.2023, 06:08 (vor 517 Tagen) @ musicus

Das Ticket ist trotzdem noch ein extrem billiges Angebot zu einem lediglich symbolischen Preis.
Und bei allen möglichen erheblichen ermäßigten Produkten bestehen die Einschränkungen bereits seit Jahrzehnten.

You get what you pay for.

Sehe ich auch so, ich verstehe die Ansprüche nicht. Man fährt für eine Minigebühr kostenlos durch die Bundesrepublik. Die Randbedingungen sind: zu bestimmten Zeiten vermutlich Überfüllung und die inzwischen chronische Unzuverlässigkeit der Bahn. Diese führt zu der einfachen logischen Überlegung: entweder habe ich nach meiner Zeitwahl noch mindestens einen - besser 2 - Folgezüge am Abend um noch ans Ziel zu gelangen (praktiziere ich schon seit langem so) oder ich bin bereit - als junger Mensch z.B. - halt mal 4 bis 5 Stunden nächtlich am Bahnhof auf den ersten NV zu warten.

Kann ich mit leben…

Hamburger2015, Mittwoch, 16.08.2023, 09:32 (vor 517 Tagen) @ arno50

für eine Minigebühr kostenlos

Kleiner Widerspruch?

entweder habe ich nach meiner Zeitwahl noch mindestens einen - besser 2 - Folgezüge am Abend um noch ans Ziel zu gelangen (praktiziere ich schon seit langem so)

Naja, "erheblich ermäßigt" sind ja auch oft die Kombitickets z.B. für Opern und Theater. Deiner Logik zufolge heißt das, dass die Besucher solcher Veranstaltungen direkt nach Ende ihrer Vorstellung zum Zug rennen sollen, um den nötigen Puffer zu haben? Alternativ hälst du es für zumutbar, dass Oma Annegret aus Oldesloe bei Zugausfall der letzten Verbindung die Nacht bis zum ersten Zug um 4.41 Uhr auf dem Hamburger Hauptbahnhof verbringt oder sich irgendwie auf eigene Kosten die 30 km an ihr Ziel durchschlägt?

Oder dass sie sich zu ihrem mit der Opern-Karte bezahlten Ticket noch ein zweites Ticket für die selbe Verbindung löst?

Würdest du das als gute Lösung präsentieren wollen?

Kann ich mit leben…

arno50, Mittwoch, 16.08.2023, 10:25 (vor 517 Tagen) @ Hamburger2015

die Antwort bezieht sich nicht auf meinen Text.

Kann ich mit leben…

Hamburger2015, Mittwoch, 16.08.2023, 10:36 (vor 517 Tagen) @ arno50

Die Regel ist die gleiche auf der gleichen Grundlage, wenn Oma Annegret aus Oldesloe abends ihren Enkel in Hamburg mit ihrem automatisch auf Deutschlandticket umgestellten Seniorenabo besucht, mit dem sie sonst nur 2x die Woche per Bus zum Seniorentreff und einmal im Monat zum Arzt fährt.

Kann ich mit leben…

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 16.08.2023, 11:15 (vor 517 Tagen) @ Hamburger2015

Naja, "erheblich ermäßigt" sind ja auch oft die Kombitickets z.B. für Opern und Theater. Deiner Logik zufolge heißt das, dass die Besucher solcher Veranstaltungen direkt nach Ende ihrer Vorstellung zum Zug rennen sollen, um den nötigen Puffer zu haben? Alternativ hälst du es für zumutbar, dass Oma Annegret aus Oldesloe bei Zugausfall der letzten Verbindung die Nacht bis zum ersten Zug um 4.41 Uhr auf dem Hamburger Hauptbahnhof verbringt oder sich irgendwie auf eigene Kosten die 30 km an ihr Ziel durchschlägt?

Wer erwartet das denn und warum?

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Weg mit dem 4744!

Kann ich mit leben…

Hamburger2015, Mittwoch, 16.08.2023, 22:20 (vor 516 Tagen) @ JeDi

Wer erwartet das denn und warum?

Das ist die Konsequenz, wenn man für zumutbar hält, dass man für den niedrigen Preis notfalls auf dem Bahnhof übernachtet. Weder Ticket noch Fahrgastrechte unterscheiden ja nach kurzen oder langen Verbindungen, nach jungen oder alten Fahrgästen, nach 1 der 5 Stunden Verspätung.

Kann ich mit leben…

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 16.08.2023, 23:32 (vor 516 Tagen) @ Hamburger2015

…aber nach Übernachtung oder nicht-Übernachtung. Insofern, Thema verfehlt.

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Weg mit dem 4744!

Kann ich mit leben…

Hamburger2015, Donnerstag, 17.08.2023, 07:53 (vor 516 Tagen) @ JeDi

…aber nach Übernachtung oder nicht-Übernachtung. Insofern, Thema verfehlt.

Zitat des Postings, auf das ich mich bezog:

[...] ich verstehe die Ansprüche nicht. Man fährt für eine Minigebühr kostenlos durch die Bundesrepublik. [Gemeint ist das Deutschlandticket]

Die Randbedingungen sind: zu bestimmten Zeiten vermutlich Überfüllung und die inzwischen chronische Unzuverlässigkeit der Bahn. Diese führt zu der einfachen logischen Überlegung: entweder habe ich nach meiner Zeitwahl noch mindestens einen - besser 2 - Folgezüge am Abend um noch ans Ziel zu gelangen (praktiziere ich schon seit langem so) oder ich bin bereit - als junger Mensch z.B. - halt mal 4 bis 5 Stunden nächtlich am Bahnhof auf den ersten NV zu warten.

Ergo: Die "logische Überlegung" für das Angebot mit der "Minigebühr" (Deutschlandticket) heißt, dass es rein normativ kein Hotel und kein Taxi geben sollte.

Übrigens eine völlig legitime Ansicht. Nur gilt die dann regelmäßig für alle D-Ticket-Nutzer, denn wenn der letzte Zug aus Hamburg nach Oldesloe ausfällt, fällt er auch für die Spar-Fahrgäste aus München aus, die genau mit diesem Zug ankommen wllten. Mithin bleiben Sebastian Sparfuchs aus München und Anneliese Rentnerin aus Bad Oldesloe beide bei Zugausfall in Hamburg hängen und sind auf Kulanz angewiesen, wenn die FGR für das D-Ticket noch weiter eingeschränkt werden.

Kann ich mit leben…

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 16.08.2023, 07:45 (vor 517 Tagen) @ musicus

Wie symbolisch ist der Preis für einen - ebenfalls hoch subventionierten - Normalpreis?

--
Weg mit dem 4744!

Das ist ja die spannende Diskussion.

Der Blaschke, Mittwoch, 16.08.2023, 08:30 (vor 517 Tagen) @ JeDi

Hallo.

Wie symbolisch ist der Preis für einen - ebenfalls hoch subventionierten - Normalpreis?

Bekanntlich ist der ganze ÖV sehr subventioniert. Die Frage ist nun, inwieweit die Fahrgeldeinnahmen Berücksichtigung finden sollen.

Generell wäre es wünschenswert, das System finanziert sich ausschließlich durch Nachfrage mit entsprechenden Einnahmen. Die Anbieter wären gezwungen, kundennah zu agieren. Die heutigen Fahrpreise sind dann aber nicht zu halten. Im Gegenzug entfielen Staatsausgaben, was theoretisch Steuersenkungen zur Folge hätte. Das Problem: Die sieht der Bürger ja nicht direkt. Auf der Lohnabrechnung steht ja nicht: Ihre Lohnsteuer wäre bei Subventionierung des ÖV 4 Prozent höher. Den Fahrpreis aber sieht jeder direkt.

Werden die wahren Kosten mehr oder weniger verschleiert in der allgemeinen Wahrnehmung und sind die Fahrpreise günstig oder eben wie eine Flatrate einfach gestaltet, ist das einerseits natürlich der Nachfrage dienlich. Andererseits ist es schlecht, wenn dann dem Leistungserbringer, der sein Geld quasi als Zuschuss bekommt, egal sein kann, wie viele bzw ob überhaupt wer mitfährt. Service gibt's also nicht und der Betrieb wird ausschließlich nach den innerbetrieblichen Belangen durchgeführt.

Beide Extreme haben also m.M. mehr Nachteil als Vorteil. Völlige Privatisierung ist Murks; das Zurück zu Staats- oder Länderbahnen ist genauso Murks. Es muss also eine Art Kompromiss her; eine Mischfinanzierung: etwas Staat und ein markanter Anteil an Fahrgeldeinnahmen. Über das Verhältnis wäre eine breite, umfassende öffentliche Diskussion sehr wünschenswert.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Das ist ja die spannende Diskussion.

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 16.08.2023, 08:59 (vor 517 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 16.08.2023, 09:01

Genau das. Ich kenne zur Organisation leider auch keinen Königsweg, wichtig ist am Ende, wie viel Geld im System steckt (was unabhängig von der Organisation teilweise versickern wird.

Allerdings ist halt der SPNV auch ohne 49€-Ticket (und damit jeder Normalpreis auch) mit über 8,2 Mrd Euro subventioniert - dazu kommen dann die 1,5 Mrd fürs 49€-Ticket.

Am Ende kommen die Beförderer also zu ihrem Geld, es zahlt nur jemand anders (=wir alle statt einer reinen Nutzerfinanzierung). Aus meiner Sicht gilt: wenn Eisenbahn Mist baut, sollte der Anspruch als System sein, dass Eisenbahn dafür grade steht. Und das heißt halt im Zweifel FV-Nutzung. Meinetwegen auch erst bei mehr als +60 (=im Regelfall ist der Folgetakt hinzunehmen, wenn noch mehr schief geht, muss sich der Beförderer kümmern) oder ähnlich. Meines Erachtens war die Hürde mit „auslegen und einreichen“ auch hinreichend hoch, dass das ohnehin von der Geltendmachung der Rechte abgeschreckt hat.

--
Weg mit dem 4744!

Das ist ja die spannende Diskussion.

JanZ, HB, Mittwoch, 16.08.2023, 10:01 (vor 517 Tagen) @ JeDi

GeAus meiner Sicht gilt: wenn Eisenbahn Mist baut, sollte der Anspruch als System sein, dass Eisenbahn dafür grade steht. Und das heißt halt im Zweifel FV-Nutzung. Meinetwegen auch erst bei mehr als +60 (=im Regelfall ist der Folgetakt hinzunehmen, wenn noch mehr schief geht, muss sich der Beförderer kümmern) oder ähnlich.

Genauso sehe ich das auch.

Meines Erachtens war die Hürde mit „auslegen und einreichen“ auch hinreichend hoch, dass das ohnehin von der Geltendmachung der Rechte abgeschreckt hat.

Ich glaube, die meisten wussten auch gar nicht, dass das überhaupt geht.

Missbrauch - suche Beispiele

плацкарт, Mittwoch, 16.08.2023, 13:57 (vor 517 Tagen) @ GoethesGarten

Wie genau sah signifikanter Missbrauch aus? Ich versuche mir das vorzustellen... Jemand suchte sich eine notorisch verspätungsgefährdete Verbindung über einen überlasteten Knoten wie Köln Hbf aus, die einen Stundentakt später bis nach Flensburg nicht mehr funktionierte. Dann setzte er sich in den ICE, holte seinen Verbindungsausdruck her und tüftelte im Komfortsessel am Hack fürs nächste Wochenende?

Dies war bei SWT oder QdL nicht möglich - da "stark ermäßigt"? Das DT verringerte den Einsatz für dieses Spiel.

Oder ein Taxifahrer, bei dem Nachts das Geschäft schlecht läuft, hat ein paar "Kumpelz", die Taxirechnungen einreichen, die nie abgefahren wurden...

Ich sehe zwar eine gewaltige Spielwiese, aber kein Geschäft, das den Zeiteinsatz lohnt.

Prägnante Beispiele und konkrete Zahlen sind - wie immer - willkommen.

Missbrauch - suche Beispiele

611 040, Erfurt, Mittwoch, 16.08.2023, 18:52 (vor 517 Tagen) @ плацкарт

Ich verstehe es auch nicht.
Aber sonfern es wirklich stimmt, dass im Fall dass man sein Ziel nicht mehr erreicht (Stichwort: Hilfeleistung)FV-Fahrten, Taxi und Hotel immernoch möglich sind (so wurde es ja kommuniziert) ist doch alles gut.
Das waren auch für mich wenn überhaupt die Gründe wenn ich FGR in Anspruch genommen hab. Bei Verspätung und Ausfällen am Tag nie (im NV).

Aber wie der Zufall es so will, wäre der o.g. Fall gerade heute fast eingetreten: PU bei Neustadt(Donau). Wir in der RB17 nach Regensburg mit +60, sodass der Anschluss zum RE50 Richtung Nürnberg (und dann weiter Richtung Saalfeld) und auch jener Richtung Weiden weg wären. (Dazu kam noch kurzfristiger SEV Weiden - Hof)
Zum Glück fuhr dann nach 1h wieder eine RB17 zurück nach Ingolstadt sodass ich gerade noch den MNX Richtung Nürnberg erreichte. (Die Skodas übrigens furchtbar unkomfortabel, und vor allem eng und billig gebaut, wirkt wie im Flugzeug, da sind die Bombardier Twindexx um Welten komfortabler und hochwertiger)
Warum auch immer passiert mir sowas immer in dieser Ecke um Ingolstadt, Donauwörth.
Müsste diese Ecke echt meiden glaube ich langsam...

Grüße 611 040

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Missbrauch - suche Beispiele

ffz, Donnerstag, 17.08.2023, 10:20 (vor 516 Tagen) @ плацкарт

Hallo,

"beliebt", waren vor allem Nahverkehrsverbindungen von Berliner S-Bahn Stationen Richtung München, NRW und Süddeutschland wo genau die gewünschte S-Bahn Verspätung hatte bzw ausfiel und dann leider der ICE genutzt werden musste, aber die S-Bahn Station nicht zur angegebenen Adresse gepasst hat. Genua das gleiche Spiel in München, NRW, Frankfurt am Main,...

Teilweise wurde das jedes zweite Wochenende zufälligerweise immer Freitags und Sonntags gespielt.

Es ist zwar schade für die ehrlichen Kunden, aber wenn ein kleiner Teil die Fahrgastrechte halt "missbraucht" müssen zum Schluss alle darunter leiden, wenn das Ganze für die EVU's unkalkulierbar bzw unwirtschaftlich wird.

Gruß

Vermutungen oder Beweise?

Hansjörg, Donnerstag, 17.08.2023, 10:23 (vor 516 Tagen) @ ffz

Hallo,

"beliebt", waren vor allem Nahverkehrsverbindungen von Berliner S-Bahn Stationen Richtung München, NRW und Süddeutschland wo genau die gewünschte S-Bahn Verspätung hatte bzw ausfiel und dann leider der ICE genutzt werden musste, aber die S-Bahn Station nicht zur angegebenen Adresse gepasst hat. Genua das gleiche Spiel in München, NRW, Frankfurt am Main,...

Teilweise wurde das jedes zweite Wochenende zufälligerweise immer Freitags und Sonntags gespielt.

Es ist zwar schade für die ehrlichen Kunden, aber wenn ein kleiner Teil die Fahrgastrechte halt "missbraucht" müssen zum Schluss alle darunter leiden, wenn das Ganze für die EVU's unkalkulierbar bzw unwirtschaftlich wird.

Gruß

Beweise?

Vermutungen oder Beweise?

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 17.08.2023, 10:58 (vor 516 Tagen) @ Hansjörg

Hallo,

"beliebt", waren vor allem Nahverkehrsverbindungen von Berliner S-Bahn Stationen Richtung München, NRW und Süddeutschland wo genau die gewünschte S-Bahn Verspätung hatte bzw ausfiel und dann leider der ICE genutzt werden musste, aber die S-Bahn Station nicht zur angegebenen Adresse gepasst hat. Genua das gleiche Spiel in München, NRW, Frankfurt am Main,...

Die dann auch zufällig die letzte Verbindung war?


Teilweise wurde das jedes zweite Wochenende zufälligerweise immer Freitags und Sonntags gespielt.

Es ist zwar schade für die ehrlichen Kunden, aber wenn ein kleiner Teil die Fahrgastrechte halt "missbraucht" müssen zum Schluss alle darunter leiden, wenn das Ganze für die EVU's unkalkulierbar bzw unwirtschaftlich wird.

Gruß


Beweise?

Vielleicht spricht er aus eigener Erfahrung…

lässt sich leicht widerlegen

Barzahlung, Donnerstag, 17.08.2023, 12:03 (vor 516 Tagen) @ ffz
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 17.08.2023, 12:07

"beliebt", waren vor allem Nahverkehrsverbindungen von Berliner S-Bahn Stationen Richtung München, NRW und Süddeutschland wo genau die gewünschte S-Bahn Verspätung hatte bzw ausfiel und dann leider der ICE genutzt werden musste, aber die S-Bahn Station nicht zur angegebenen Adresse gepasst hat. Genua das gleiche Spiel in München, NRW, Frankfurt am Main,...

Teilweise wurde das jedes zweite Wochenende zufälligerweise immer Freitags und Sonntags gespielt.

Das ist leicht widerlegt:

DB AG:

Die Anwendung auch von § 12 Abs. 1 Nr. 1 EVO-E auf das Deutschlandticket und damit die Möglichkeit zur Nutzung eines Fernverkehrszugs hätte zur Folge, dass den SPNV-Unternehmen hohe Kosten für die Erstattung des Fahrpreises (idR DB-Flexpreis) an das Schienenpersonenfernverkehrsunternehmen entstehen, die schon bei einem einmaligen Anwendungsfall pro Monat deutlich über dem monatlichen Fahrpreis des Deutschlandtickets lägen. Inklusive der Fallkosten für die Bearbeitung kostet jeder dieser Fälle die DB Regio ca. 52 Euro.

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/verordnung-anpassung-eisen...

52 Euro inkl. Fallpauschale kostet der durchschnittliche 20-Minuten-Fall. Der vom Kunden ausgelegte FV-Fahrpreis beläuft sich im Schnitt somit auf rund 40 Euro.
Damit kommt man freitags und sonntags sicher nicht spontan von Berlin nach München oder von NRW nach Berlin. Auch nicht mit BC50.

Die von Dir genannten Konstellationen sind also - ganz im Gegenteil - überhaupt nicht maßgeblich.

Gegen S-Bahnen als Vorlauf sprechen zudem deren Pünktlichkeitswerte.

Achtung Inhaber/innen von D-Tickets in NRW. Fahrgastrechte

kllaas, Mittwoch, 16.08.2023, 16:54 (vor 517 Tagen) @ GoethesGarten
bearbeitet von kllaas, Mittwoch, 16.08.2023, 16:56

Gilt nur in NRW:

Wenn sich Busse oder Bahnen um 20 Minuten oder mehr verspäten oder ganz ausfallen, greift im Nahverkehr Nordrhein-​​​Westfalens die Mobilitätsgarantie NRW. Diese Serviceleistung gilt auch für Personen, die im NRW-​​​Nahverkehr mit einem Deutschlandticket unterwegs sind. Die Mobilitätsgarantie NRW gilt dabei nur für Fahrten innerhalb der nordrhein-​​​westfälischen Verbund-​​​ und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-​​​Tarifes.

https://www.mobil.nrw/fahren/mobigarantie/einreichen.html

Quelle https://www.mobil.nrw/fahren/mobigarantie.html

Details und Grenzen

Hansjörg, Mittwoch, 16.08.2023, 17:00 (vor 517 Tagen) @ kllaas

Gut zu wissen:

Sobald sich die Abfahrt einer Bus- oder Bahnlinie um 20 Minuten verspätet, können Sie entweder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE), ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienstleister, ein Sharing-Angebot (z. B. Car, Bike oder E-Scooter) oder On-demand-Verkehr nutzen.
Die zusätzlichen Kosten werden Ihnen später auf Antrag erstattet – im Fernverkehr komplett, beim Taxi, Fahrdienst, Sharing-Angebot oder On-demand-Verkehr je nach Höhe entweder komplett oder anteilig. Landesweit werden die Kosten pro Person tagsüber bis zu 30 Euro und
nachts (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro erstattet

Mobilitätsgarantie NRW nicht auf Reiseketten anwendbar

Barzahlung, Mittwoch, 16.08.2023, 17:35 (vor 517 Tagen) @ kllaas

Gilt nur in NRW:

Wenn sich Busse oder Bahnen um 20 Minuten oder mehr verspäten oder ganz ausfallen, greift im Nahverkehr Nordrhein-​​​Westfalens die Mobilitätsgarantie NRW. Diese Serviceleistung gilt auch für Personen, die im NRW-​​​Nahverkehr mit einem Deutschlandticket unterwegs sind. Die Mobilitätsgarantie NRW gilt dabei nur für Fahrten innerhalb der nordrhein-​​​westfälischen Verbund-​​​ und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-​​​Tarifes.

Und v.a. gilt sie dort nur auf jeder Etappe einzeln betrachtet.
Entsteht die Verspätung lediglich durch den Ausfall eines Teilabschnitts oder einem Anschlussverlust, greift die Mobilitätsgarantie nicht.

Von den vielen anderen Ausschlussgründen mal abgesehen...

Da lob ich mir doch die Mobilitätsgarantie im KVV, bei der das Prinzip der Reisekette angewendet wird. Ist halt nur leider ein sehr kleiner Verbund. ;-)

Einschränkungen NRW-Mobilitätsgarantie bei Deutschlandticket

Bahngenießer, Mittwoch, 16.08.2023, 22:46 (vor 516 Tagen) @ kllaas

Grundvoraussetzung laut Internetseite Mobil NRW:

Wenn du ein Deutschlandticket hast, achte bitte darauf, dass du die Mobilitätsgarantie NRW nur für Fahrten im Nahverkehr Nordrhein-​Westfalens nutzen darfst.

Beispiele für Ausschlüsse:
a) Grundsätzlich kommt die Mobilitätsgarantie NRW nur bei Ausfällen und Abfahrtsverspätungen ab 20 Minuten an der Starthaltestelle zur Anwendung. Nicht aber, wenn das betreffende Verkehrsmittel wegen Überfüllung keine weiteren Fahrgäste mehr mitnehmen kann.
b) Die Mobilitätsgarantie NRW greift grundsätzlich nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, sowie bei Streiks, Bombenentschärfungen, Bombendrohungen, Unwetter und Naturgewalten. Bei Streiks und Bombendrohungen informieren die Verkehrsunternehmen, soweit dies möglich ist. Maßgeblich bei Unwettern und Naturgewalten sind Warnungen des Deutschen Wetterdienstes.
c) Die Züge anderer Anbieter im Fernverkehr sind nicht in die Verbundtarife integriert, deshalb ist eine Nutzung anderer Fernverkehrszüge als die der Deutschen Bahn, nämlich IC, EC und ICE, im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW nicht möglich.

Des Weiteren wird sinngemäß darauf hingewiesen, dass die Mobilitätsgarantie nicht greift, wenn eine Linie aufgrund eines Ersatzfahrplans (Bauarbeiten, Personalmangel) nicht verkehrt.

Einschränkungen NRW-Mobilitätsgarantie bei Deutschlandticket

Hamburger2015, Donnerstag, 17.08.2023, 07:59 (vor 516 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von Hamburger2015, Donnerstag, 17.08.2023, 08:03

Des Weiteren wird sinngemäß darauf hingewiesen, dass die Mobilitätsgarantie nicht greift, wenn eine Linie aufgrund eines Ersatzfahrplans (Bauarbeiten, Personalmangel) nicht verkehrt.

Richtig. Das macht die NRW-Mobilitätsgarantie zu einem Angebot, dessen Ziel irgendwo auf halber Strecke aufgegeben wurde.

Zur Bearbeitungszeit NRW-Garantie: mein online über das Formular gestellter Antrag auf Erstattung eines ICE-Tickets (RE1 fiel spontan wegen fehlendem Personals aus) liegt seit drei Wochen bei National Express. Die Eingangs-Bestätigung warnte schon: "Aufgrund eines sehr hohen Antragsvolumen kann die Bearbeitung länger als vier Wochen dauern."

Wer teurere Ersatzrechnungen einreicht, sollte davon ausgehen (und finanziell problemlos in der Lage sein), seine Auslagen einige Zeit nicht wieder zu sehen.

Bearbeitungszeit National Express

KHIL_1912, Donnerstag, 17.08.2023, 08:07 (vor 516 Tagen) @ Hamburger2015

Hallo,

aus eigener Erfahrung beträgt die Wartezeit auf Bearbeitung bei National Express aktuell etwa 7-8 Wochen. Etwa 30% der Anträge wurden bei mir zu dem schluderig / falsch bearbeitet (Hinweis auf 30€ Grenze trotz Taxifahrt Nachts/Hinweis es lag keine Verspätung vor trotz Ausfall). Die in den Mails angegebene Telfonnummer kann einem nicht weiterhelfen, Einsprüche per Mail wurden jedoch immer binnen einer Woche bearbeitet.

Bearbeitungszeit Servicecenter

Hamburger2015, Donnerstag, 17.08.2023, 08:44 (vor 516 Tagen) @ KHIL_1912
bearbeitet von Hamburger2015, Donnerstag, 17.08.2023, 08:46

Beim Servicecenter ist es leider nicht anders.

Ich habe einen Antrag, der seit 3 Monaten dort liegt und auf Bearbeitung wartet.

Bei einem zweiten Antrag kam gestern nach einem Monat per Brief die Bitte, die genutzte Fahrkarte zuzusenden.

Die lag dem Antrag aber schon bei.

Eine Mail-Adresse hat das Servicecenter bekanntlich immer noch nicht.

Bearbeitungszeit Servicecenter - kann mich nicht beschweren

ffz, Donnerstag, 17.08.2023, 09:50 (vor 516 Tagen) @ Hamburger2015

Beim Servicecenter ist es leider nicht anders.

Ich habe einen Antrag, der seit 3 Monaten dort liegt und auf Bearbeitung wartet.

Bei einem zweiten Antrag kam gestern nach einem Monat per Brief die Bitte, die genutzte Fahrkarte zuzusenden.

Die lag dem Antrag aber schon bei.

Eine Mail-Adresse hat das Servicecenter bekanntlich immer noch nicht.

Hallo,

meine letzten Anträge, die ich online gestellt habe, wurden innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet. Bei der letzten Taxirechnung habe ich nach 2 Wochen mein Geld gehabt. Also bisher kann ich mich über das Service Center Fahrgastrechte nicht beschweren.

Was länger dauert sind "Clearing Fälle", wenn die Angaben des Reisenden Zweifelhaft sind oder Betrugsverdacht besteht und Fälle die manuell nachbearbeitet werden müssen, bzw Auslandsfälle.

Gruß

Bearbeitungszeit Servicecenter - kann mich nicht beschweren

rainman51, Paderborn, Donnerstag, 17.08.2023, 12:57 (vor 516 Tagen) @ ffz

Was länger dauert sind "Clearing Fälle", wenn die Angaben des Reisenden Zweifelhaft sind oder Betrugsverdacht besteht und Fälle die manuell nachbearbeitet werden müssen, bzw Auslandsfälle.

Faktisch dauern bei mir fast alle Fälle 4 Wochen. Innerhalb eines Tages klappt es nur, wenn es sich um eine einfache Umsteigeverbindung handelt, wo die Umstiegszeit zwischen den beiden Zügen überschritten wurde. Sobald, es aber mehrere Züge sind, oder aber es schon am Anfang der Fahrt Probleme gibt dauert es halt immer 4 Wochen. (Auch wenn der erste Zug schon bei Abfahrt eine hohe Verspätung hatte und eigentlich offensichtlich war, dass es nicht klappen kann).

„Clearing-Fälle“ die richtig lange dauern, sind berechtige Stornierungen von Sparpreis-Tickets. Letztens musste ich fast 3 Monate auf die Erstattung als Gutschein warten. Lustiger Weise betraf es das Hin-Fahrt-Ticket. Die darauf folgende Stornierung des Rückfahrt-Tickets (getrennte Fahrkarten) klappe ohne Probleme. Vielleicht lag es aber auch daran, dass der Zug eine neue Abfahrtszeit hatte und somit vom System nicht mehr erkannt wurde. Der Next-Navigator hat damit ja massive Probleme, wenn man Fahrtkarten hat, wo sich nach Buchung die Zeiten wegen Baustellen ändern. Da kommt dann faktisch immer, Verbindung fällt aus, obwohl der Zug zb nur 1 h länger bis zum Ziel braucht. (Das Storno fand übrigens in der normalen DB-App statt).

Bearbeitungszeit Servicecenter - kann mich nicht beschweren

Barzahlung, Donnerstag, 17.08.2023, 13:48 (vor 516 Tagen) @ ffz

meine letzten Anträge, die ich online gestellt habe, wurden innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.

Einfache Anträge (Fahrpreisentschädigung, Fahrpreiserstattung) gehen durch den automatischen Workflow.

Bei der letzten Taxirechnung habe ich nach 2 Wochen mein Geld gehabt.

Aufwendungsersatz geht nicht durch den automatischen Workflow.

Was länger dauert sind "Clearing Fälle"

Die haben mit dem Servicecenter Fahrgastrechte nichts zu tun.

Meine Beobachtung ist aber, dass die Bearbeitungsqualität bei online eingereichten Anträgen insgesamt viel besser ist als bei Papieranträgen.

Was ist mit Fahrten innerhalb eines Verbundes/Landestarifs?

Barzahlung, Freitag, 18.08.2023, 14:02 (vor 515 Tagen) @ GoethesGarten

Wir reden hier ja nur über die TB DT, die das Recht aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO ivm § 11 Abs. 2 EVO ausnehmen.

Was ist aber mit Fahrten innerhalb eines Verbundes, bei denen die TB DT gar nicht zu Anwendung kommen?
Wenn der jeweilige Tarifgeber vergessen oder darauf verzichtet hat, im Tarif den Passus, dass das Recht nicht gelte, hinzuzufügen, müsste § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO hier ja eigentlich weiterhin greifen.

? FGR Deutschlandticket i. V. m. Mobilitätsgarantie NRW

Tobs, Region Köln/Bonn, Sonntag, 17.09.2023, 16:54 (vor 485 Tagen) @ GoethesGarten

Hallo,

auch wenn es mir weniger um einen Verkehrsverbund geht, sondern um ein gesamtes Bundesland, scheint mir meine Frage ganz gut in die hiesige Diskussion zu passen.

Gemäß den KVB, hat die Novelle der Fahrgastrechte des Deutschlandtickets keine Auswirkungen auf die Mobilitätsgarantie NRW:

"- Gilt beim Deutschlandticket auch die NRW-Mobilitätsgarantie?

Die Regelungen zur Mobilitätsgarantie gelten für Fahrten innerhalb von NRW unverändert weiter. Bei Fahrten in anderen Regionen informieren Sie sich bitte vor Ort."

Nun meine Frage(n):

Da die Entfernung hier eine gewisse Rolle spielt, blende ich die Existenz des "Bahnhofs" Bonn UN Campus und die existierende U-Bahn einmal kurz aus; alle Züge (inkl. etwaiger S-Bahn-Verbindung) fahren also ca. zehn Kilometer durch von Bonn Hbf. nach Bonn-Bad Godesberg. Nun fallen die Züge wegen kumulierter Verspätungen aus, ich müsste, nach regulärer Abfahrtszeit meines Zuges mehr als 20 Minuten warten und daher verweist mich der DB Navigator alternativ auf den Bus, mit dem ich Bad Godesberg erst in mehr als 20 Minuten erreichen würde. Die Fahrt findet tagsüber zwischen 05:00 Uhr und 20:00 Uhr statt.

Würden mir dann die Taxikosten (bis max. 30.00 €) erstattet, da mein regulärer Zug ausfällt (bzw. mehr als zwanzig Minuten später ist) und meine Ankunft in Bad Godesberg, mit dem Bus, mehr als zwanzig Minuten nach regulärem Eintreffen meines Zuges wäre?

Das hat sich bei mir, andernorts in NRW, tatsächlich so zugetragen. Allerdings lag mein Ziel zwischen den beiden Haltestellen, so dass ich, aus Zeitgründen, das Taxi selbst bezahlt habe, um so noch etwas Zeit zu gewinnen (= bin also nur ca. 7/8 der Gesamtstrecke gefahren).

Etwas verwundert mich auch der folgende Passus:

"Wann kann ich die Mobilitätsgarantie NRW nutzen?

Die Mobilitätsgarantie NRW beginnt an der Abfahrtshaltestelle. Sie kann genutzt werden, sobald die Abfahrt einer Nahverkehrslinie mindestens 20 Minuten vom Fahrplan abweicht, z. B. durch Verspätung oder Ausfall, und die nächstmögliche Verbindung derselben Linie erst 20 Minuten später abfährt."" (Fettierung durch mich)

D. h. fällt die (stündliche) RB 26 zwischen Bonn Hbf. und Bonn-Bad Godesberg aus, warte ich keine zwanzig Minuten auf den RE 5 oder die RB 48, sondern setze mich ins Taxi?

Den Bus "erspare" ich mich ja unter der Prämisse, dass ich später als zwanzig Minuten an der Zielhaltestelle eintreffen würde.

Auch wenn ich selbst die U-Bahn im Beispiel ausgespart hat (und es letztendlich auch egal ist), stellt sich mir ergänzend die Frage, was wäre, wenn ich alternativ von Bonn Hbf. nach Köln Hbf. wollen würde und dann die Linien 16 oder 18 ausgefallen wären: Diese werden ja von den KVB und SWB gemeinschaftlich betrieben, so dass unklar bliebe, wer von beiden die ausgefallenen Leistungen gestellt hätte. Darf dann trotzdem der Antrag auf Mobilitätsgarantie bei den KVB gestellt werden?

? FGR Deutschlandticket i. V. m. Mobilitätsgarantie NRW

Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Sonntag, 17.09.2023, 20:30 (vor 485 Tagen) @ Tobs

Du kannst deinen Antrag auch direkt bei mobil.nrw stellen und man leitet dann an die zuständige Stelle weiter:
https://www.mobil.nrw/fahren/mobigarantie.html

Die Mobilitätsgarantie hat aber mit den normalen FGR wenig zu tun. Es gilt z.B. immer nur pro Strecke und wenn der Zug verspätet los fährt oder ausfällt. Ein Anschlußverlust ist - soweit ich das erkenne - nicht abgedeckt.

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