FGR mit Schiffanteil? (Allgemeines Forum)

ICEwave, Samstag, 20.05.2023, 09:18 (vor 12 Tagen)

Moin allerseits,

Es liegt vor: Eine Fahrkarte nach Wittdün (Amrum), bei der aufgrund einer Zugverspätung die Fähre von Dagebüll nach Wittdün verpasst wurde und erst die Fähre zwei Stunden später genutzt werden konnte.

Gelten die FGR bis Wittdün oder nur bis zum Bahnhof Dagebüll? Und welche der beiden Ziele ist im FGR Formular einzutragen? Macht hier erstattungstechnisch keinen Unterschied (beides > 2h), es geht mehr um die theoretische Regelung.

Dankeschön und ein schönes Wochenende!

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Fahre ich sehr gerne: BR 401, BR 403, Avmz, Apmz (ICmod)
Fahre ich gerne: BR 402, BR 407, Avmz, Apmz (unmod), BR 611, BR 612
Fahre ich nicht gerne: IC2, BR 411/415, DR-Dosto

Du gibst das Ziel an, das auf der Fahrkarte steht

Matze86, München, Samstag, 20.05.2023, 09:26 (vor 12 Tagen) @ ICEwave

- kein Text -

FGR mit Schiffanteil?

SEE 238, Samstag, 20.05.2023, 11:46 (vor 12 Tagen) @ ICEwave

Hallo,

im Nordseeinsel-Tarif heißt es:
„Kann der Reisende wegen eines Zugausfalls oder einer Zugverspätung die Fahrt mit
einem daran anschließenden Schiff oder Flugzeug nicht am selben Tag fortsetzen, so gelten
die Nrn. 9.1.6 und 9.3 BB Personenverkehr entsprechend; im Übrigen findet BB Personen-
verkehr Nr. 9 ausschließlich für die Reise mit der Eisenbahn Anwendung
.“

Nr. 9.1.6 BB Personenverkehr ist die Unterbringung im Hotel/Weiterbeförderung mit alternativem Verkehrsmittel,
Nr. 9.3 ist beschreibt das Verfahren über das Servicecenter Fahrgastrechte.

Meinem Verständnis nach ist für die Verspätungs-Entschädigung demnach nur die Ankunft in Dagebüll Mole relevant.

Viele Grüße
SEE 238

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FGR mit Schiffanteil?

Nordy, Samstag, 20.05.2023, 12:15 (vor 12 Tagen) @ SEE 238

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