? Pendlerpauschale bei Streik (Allgemeines Forum)

Tim Nabel, Mittwoch, 17.05.2023, 22:59 (vor 337 Tagen)

Man ließt ja immer wieder, dass man bei Streik mit dem eigenen PKW fahren kann und dafür angeblich einen festen Betrag für die gefahrenen Kilometer bekommt, aber stimmt das wirklich oder ist das nur ein Märchen?
Falls es wirklich stimmt, wie beantragt man dies ?

Es war einmal ... :-)

Garfield_1905, Donnerstag, 18.05.2023, 08:15 (vor 337 Tagen) @ Tim Nabel

Man ließt ja immer wieder, dass man bei Streik mit dem eigenen PKW fahren kann und dafür angeblich einen festen Betrag für die gefahrenen Kilometer bekommt, aber stimmt das wirklich oder ist das nur ein Märchen?

Wo liest Du das 'immer' ? Die Bahn soll zahlen, wenn Du Deinen eigenen PKW nimmst ? Oder wer sonst ? Ich würde mal auf 'Märchen' tippen, wobei ich nicht mal weiß, wo Du sowas gelesen haben willst.

Diese Seite der Verbraucherzentrale (!) hilft: Streik

Darin heißt es u.a.:
(...) Wer an einem Streiktag auf das eigene Auto umsteigt, sollte mehr Wegezeit durch Staus einplanen. Kosten, die Ihnen durch die Nutzung eines Autos entstehen, können Sie sich nicht vom Bahnunternehmen erstatten lassen. (...)

Ich warte nur darauf, das jetzt jemand kommt, der sagt: 'Aber lt. Paragraf 4711 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und/oder deren Ausführungsbestimmungen heißt es aber ...' :-)

PS. Ach ja, wie auf soviele Fragen hier im Forum hilft da 2 min. selber googlen.

? Pendlerpauschale bei Streik

Radar, Donnerstag, 18.05.2023, 10:41 (vor 337 Tagen) @ Tim Nabel

Pendlerpauschale ist aber ein Begriff aus dem Steuerrecht.
Wenn nicht eine Entschädigung gemeint ist, trifft das durchaus zu: Du kannst Deine Monatskarte von der Steuer absetzen und für die Tage, an denen Du mit dem Auto gefahren bist, kannst Du die 30 ct/Entfernungskilometer absetzen (Bin kein Steuerberater, also nur eine persönliche Einschätzung)

? Pendlerpauschale bei Streik

JanZ, HB, Donnerstag, 18.05.2023, 10:46 (vor 337 Tagen) @ Radar
bearbeitet von JanZ, Donnerstag, 18.05.2023, 10:46

Die 30 Cent pro Kilometer kann man immer absetzen, egal mit welchem Verkehrsmittel man gependelt ist.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Hinweis hierzu ...

Bahngenießer, Donnerstag, 18.05.2023, 11:35 (vor 337 Tagen) @ JanZ

Die 30 Cent pro Kilometer kann man immer absetzen, egal mit welchem Verkehrsmittel man gependelt ist.

Nach meinem Kenntnisstand gilt aber immer noch das Günstigkeitsprinzip. Entweder wird ausschließlich die Kilometer-Pauschale berücksichtigt oder ausschließlich die tatsächlichen Kosten (z. B. nachweisbarer Zeitkartenpreis).

Maßgebend ist, was für den Steuerzahler günstiger ist. Eine Misch-Lösung ist meines Erachtens aber keinesfalls zulässig.
(Man könnte also nicht seinen Monatskartenpreis ansetzen und für die Streiktage zusätzlich noch die Kilometerpauschale, vielleicht könnte man dann aber für die Streiktage tatsächliche Pkw- oder Taxikosten nachweisen bzw. glaubhaft machen?)

? Pendlerpauschale bei Streik

плацкарт, Donnerstag, 18.05.2023, 11:35 (vor 337 Tagen) @ JanZ

Auch fürs Trampen oder einen Ritt auf dem Esel kannst du 30 cent absetzen. Für wöchentliche Inlandsflüge ist es nicht uninteressant. Kappungsgrenze liegt bei 4500€ im Jahr. Mehr muss nachgewiesen werden.

Fahrgastrechte

tbsn, Würzburg, Freitag, 19.05.2023, 19:05 (vor 335 Tagen) @ Tim Nabel

Bei Streik kann man, sofern man am gleichen Tag nicht mehr ans Ziel kommt und keine alternative Beförderung oder eine Übernachtung vom EVU angeboten wird, ein alternatives Verkehrsmittel nutzen und einreichen. Fährt man mit einem Auto oder lässt sich privat fahren, kann man bis zu 30 Cent pro Kilometer für die direkte Strecke auf einem Eigenbeleg angeben. Die Obergrenze für die Erstattung liegt bei 80 Euro pro Person.

Fahrgastrechte

bahnfahrerofr., Samstag, 20.05.2023, 14:10 (vor 335 Tagen) @ tbsn

Für private "Abholungen" wird auch die doppelte Strecke anerkannt, eben maximal auf 80€ begrenzt.

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