07.06.2023 - Das Ende der FGR wie wir sie kennen (Allgemeines Forum)
Hansjörg, Dienstag, 16.05.2023, 15:16 (vor 16 Tagen)
Demnach müssen ab diesem Tag Bahnunternehmen keine Entschädigung mehr zahlen, wenn die Verspätung durch einen der folgenden Gründe entstanden ist:
- Höhere Gewalt, also etwa Sturm,
- Verschulden eines Fahrgasts,
- Verhalten Dritter (wenn etwa Personen die Gleisanlage betreten)
oder Sabotage-Akte.
07.06.2023 - Das Ende der FGR wie wir sie kennen
Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 16.05.2023, 15:30 (vor 16 Tagen) @ Hansjörg
Demnach müssen ab diesem Tag Bahnunternehmen keine Entschädigung mehr zahlen, wenn die Verspätung durch einen der folgenden Gründe entstanden ist:
- Höhere Gewalt, also etwa Sturm,
- Verschulden eines Fahrgasts,
- Verhalten Dritter (wenn etwa Personen die Gleisanlage betreten)
oder Sabotage-Akte.
Da stellt sich die Frage was passiert wenn folgende Beispielhafter Verlauf Eintritt:
Abfahrt mit +15 am Startbahnhof - Verspätete Bereitstellung
Umleitung wegen Notarzteinsatz - am nächsten Bahnhof dann +40
Am nächsten Bahnhof gibts dann eine Weichenstörung - Abfahrt +55
Im weiteren Verlauf wird der Zug durch Zugfolgen ausgebremst Ankunft am nächsten Bahnhof mit +65
Und nun? FGR ja oder nein?
07.06.2023 - Das Ende der FGR wie wir sie kennen
nscharrn, IC 2152, Dienstag, 16.05.2023, 15:34 (vor 15 Tagen) @ Reservierungszettel
Das müssen dann Gerichte klären, nur das bei den meist geringen Streitwerten keiner mehr klagt
Direkt die Gerichte oder erstmal das EBA?
Hansjörg, Dienstag, 16.05.2023, 15:46 (vor 15 Tagen) @ nscharrn
- kein Text -
Direkt die Gerichte oder erstmal das EBA?
nscharrn, IC 2152, Dienstag, 16.05.2023, 15:53 (vor 15 Tagen) @ Hansjörg
Am Ende wird es wie bei Flügen sein, dann wird wieder Listen geben was under die Fahrgastrechte fällt und was nicht
Was ist bei Böschungsbrand?
Hansjörg, Dienstag, 16.05.2023, 15:46 (vor 15 Tagen) @ Reservierungszettel
Im weiteren Verlauf wird der Zug durch Zugfolgen ausgebremst Ankunft am nächsten Bahnhof mit +65
Was ist hier wenn dies auch auf eine Person im Gleis zurückzuführen ist. Oder auf brennenden Bewuchs an der Strecke. Dieser hat ja eine Kappungsgrenze, aber wann wurde dieser zuletzt kontrolliert. Müssen dann Protokolle eingefordert werden?
Mal sehen wann man online in der App auch Widerspruch einlegen kann.
Was ist die nächste Instanz? EBA?
07.06.2023 - Das Ende der FGR wie wir sie kennen
sibiminus, Dienstag, 16.05.2023, 16:57 (vor 15 Tagen) @ Reservierungszettel
Da stellt sich die Frage was passiert wenn folgende Beispielhafter Verlauf Eintritt:
Ich würde erwarten dass einfach zu dem System zur initialen Einführung der Fahrgastrechtsverordnung zurückgekehrt wird, vor dem Urteil welches im Fall der ÖBB die Beschränkung auf Eigenverschulden der EVU grundsätzlich aufhob.
Es gab bei der DB konkrete Regeln, wann interne Ursachen in Kombination mit extrenen Ursachen einen Entschädingungsanspruch begründen und wann nicht. Ich krieg die jedenfalls nicht mehr zusammen, vielleicht erinnert sich jemand besser als ich. War jedenfalls ziemlich komplex.
--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Hui!
Der Blaschke, Dienstag, 16.05.2023, 15:59 (vor 15 Tagen) @ Hansjörg
Hey.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/bahn-kunden-erhalten-in-bestimmten-faellen-keine-ents...
(...) Außerdem haben Fahrgäste das Recht, sich auf einen späteren Zug umbuchen zu lassen. Ab dem 7. Juni muss es sich der Fahrgast aber gefallen lassen, wenn er auf den Zug eines anderen Bahnunternehmens umgebucht wird.
Wie jetzt? Steckt mich die DB statt in einen schicken ICE dann in den Flixtrain?
Schöne Grüße von jörg
Kommt das denn auch so?
rainman51, Paderborn, Dienstag, 16.05.2023, 16:05 (vor 15 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von rainman51, Dienstag, 16.05.2023, 16:07
Das sind ja dann nur die Grundlagen. Fraglich ist bis jetzt aber, ob das auch so angewendet wird, oder ob die Bahn die Entschädigung weiter zahlt.
In der EVO steht ja auch, dass die Bahnunternehmen zu Gunsten des Kunden von den Regeln abweichen können.
Sprich die Bahn kann zur Kundenbindung die Entschädigung im gleichen Maße weiter zahlen.
Beispiel: Verursacht ein ICE eine Verspätung, kann man sich am Schalter 20 Prozent mehr in Gutscheinform auszahlen lassen.
Für manchen wird der Lebenssinn enden ...
Der Blaschke, Dienstag, 16.05.2023, 16:06 (vor 15 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von Der Blaschke, Dienstag, 16.05.2023, 16:08
Hallo.
Hoffentlich steigt nicht die Suizid-Rate unter den Bahnfanfuzzyforumfreaks.
Im Alltag und im wahren Leben draußen ist es immer wieder bemerkenswert, wie egal den Kunden der Entschädigungsteil der FGR ist. Die wollen ankommen und nicht noch draufzahlen. Dann sind sie beruhigt.
Etwas FGR-Geld ist nice-to-have. Mehr nicht.
Erregung herrscht also vor allem nur bei den üblichen Forenfuzzys.
Und oh je: da fällt womöglich das Abzocken schwieriger. Die EVU gamblen jetzt auch.
Stundenlang vorm PC sitzen, um was zu finden, womit man abkassieren kann - und dann sitzt auf Seiten der EVU auch wer Stunden am Rechner, bis er irgendwo ein Ausschlußkriterium gefunden hat. Bätschi.
Herrlich.
Schöne Grüße von jörg
Ist es mit dem D-Ticket jetzt schon!
611 040, Erfurt, Dienstag, 16.05.2023, 17:12 (vor 15 Tagen) @ Hansjörg
Ich habe damit nämlich keinen Hotel oder Taxigutschein bekommen obwohl mein letzter Zig wegen eines Stellwerksausfalls ausgefallen ist.
Und das sind doch die wichtigen FGR, zumindest für mich. Erstattung hab ich eh fast nie genutzt.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
07.06.2023 - EU-VO 782/2021 zu FGR gilt
michael_seelze, Dienstag, 16.05.2023, 20:29 (vor 15 Tagen) @ Hansjörg
Ich verweise mal auf einen älteren Beitrag von mir zur Thematik. Allzu viel dürfte sich nicht mehr am Text der VO geändert haben.
Auf jeden Fall wird es spannend sein, zu verfolgen, wann ein außergewöhnliches Wetterereignis vorliegt und wann ein gewöhnlicher jahreszeitlicher Sturm u. Ä. usw.
Warten auf den Richterspruch; Sinn und Zweck der FGR
Bahngenießer, Dienstag, 16.05.2023, 21:00 (vor 15 Tagen) @ michael_seelze
Ich verweise mal auf einen älteren Beitrag von mir zur Thematik. Allzu viel dürfte sich nicht mehr am Text der VO geändert haben.
Auf jeden Fall wird es spannend sein, zu verfolgen, wann ein außergewöhnliches Wetterereignis vorliegt und wann ein gewöhnlicher jahreszeitlicher Sturm u. Ä. usw.
Vielleicht wird irgendwann mal ein Richter sagen:
Bis Windstärke X Bft muss die Bahninfrastruktur aushalten können, sonst liegt ein Bahnverschulden vor. Wird die Windstärke X hingegen überschritten, dann herrscht "höhere Gewalt" und der Fahrgast muss damit rechnen, dass das Verkehrssystem Bahn dann nicht mehr funktioniert.
Meine Meinung:
Die Entschädigungen von X% des Fahrpreises bei ein oder zwei Stunden Verspätung halte ich ohnehin eher für eine Werbemaßnahme oder Fahrgast-Beschwichtigungsmaßnahme als für erforderlich.
Taxi- oder Hotelgutscheine für gestrandete Fahrgäste hingegen sollten auf jeden Fall zu beanspruchen sein.
Versuch der Begründung:
Ich bin ja auch nicht deshalb krankenversichert, damit ich meine Standard-Hustentropfen immer kostenlos bekomme, sondern in erster Linie, weil mich teure Behandlungen (OP, Reha, Chemotherapie usw.) in den finanziellen Ruin treiben können.
Zwei Ergänzungen
Bremer, Bremen, Dienstag, 16.05.2023, 21:36 (vor 15 Tagen) @ Hansjörg
Erstens:
Bei Sturm wird generell weiter Entschädigung gezahlt. Zumindest, wenn der Sturm im Herbst war.
Wenn der Sturm im Winter war, dann nicht, da außergewöhnlich.
Gleiches gilt für andere Wetterphänomen, die untypisch sind.
Und zweitens:
Die DB hat sich neulich zu den neuen Fahrgastrechten geäußert.
Auch wenn sie nicht verpflichtet seien, werden kundenfreundliche, kulante Wege existieren. Da msn den Kunden nicht noch weitere Unannehmlichkeiten zumuten möchte.
Seien wir gespannt, wie die aussehen werden.
Zwei Ergänzungen
TRAXXP160DE, HBIK, Dienstag, 16.05.2023, 22:10 (vor 15 Tagen) @ Bremer
Für mein Verständnis würde ich von zwei Dingen ausgehen:
- Wenn mein Zug wegen spielender Kinder 50 min Verspätung hat und dann eine BÜ Störung folgt, war es
die BÜ Störung, die die Verspätung über 60 min getrieben hat.
- Sturm. Wir können nicht jeden Baum in den Windkanal stellen. Belaubt oder unbelaubt. Als Hinweis:
Versicherungsgesellschaften zahlen ab Windstärke 8. Aber was ist mit der Vorsorge (Rückschnitt).
Zwei Ergänzungen
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 16.05.2023, 22:15 (vor 15 Tagen) @ TRAXXP160DE
- Sturm. Wir können nicht jeden Baum in den Windkanal stellen. Belaubt oder unbelaubt. Als Hinweis:
Versicherungsgesellschaften zahlen ab Windstärke 8. Aber was ist mit der Vorsorge (Rückschnitt).
Nur das keinem EVU was mit den Bäumen an den Strecken zu tun hat.
Regress an DB Netz, ist ja in den NBN so gut wie ausgeschlossen, und wenn man den Vertrag nicht unterschreibt, dann fährt man keinen Zug.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Da kann man herrlich persönlich werden! Ein Traum.
Der Blaschke, Dienstag, 16.05.2023, 22:27 (vor 15 Tagen) @ Bremer
bearbeitet von Der Blaschke, Dienstag, 16.05.2023, 22:30
Huhu.
Und zweitens:
Die DB hat sich neulich zu den neuen Fahrgastrechten geäußert.
Auch wenn sie nicht verpflichtet seien, werden kundenfreundliche, kulante Wege existieren. Da msn den Kunden nicht noch weitere Unannehmlichkeiten zumuten möchte.Seien wir gespannt, wie die aussehen werden.
Wen haben wir denn jetzt da? Ach, der Meyers Rudi. Fünftes Mal in den letzten 8 Wochen; 2x Widerspruch eingelegt. Achtung: Quengelig. Aber harmlos. Gibt nach ner Weile auf. Okay, dem schreiben wir 3x blalaberfaselsülz. Und dann ist Ruhe.
Und hier: Schulte-Ringelmann, Hedwig. Juristin. Kennt sich aus. Mit EBA und Gerichten per Du. Sofort kommentarlos entschädigen!!!!!!!
Lilo aus Hannover: die kennen wir hier noch gar nicht. Mal eben den Account checken. Ui, seit 26 Jahren im Sommer nach Berchtesgaden und im Winter nach Oberstdorf. Dazu etwas Städtetouristik und mal ein Länderticket. Sonst immer Flexpreis. Nie was eingereicht. Ach, der schicken wir einen 2,50€-Bistro-Gutschein; das wird reichen. Sonst wird die noch munter.
Usw usw.
Das schöne: die bekannten Foreneggsperten hier, die man bei Bahnens natürlich längst enttarnt hat, bekommen viel Material, um sich hier auszuweinen. Das Forum hat also Zukunft. Fein.
Schöne Grüße von jörg
Sncf G30
alleo, Mittwoch, 17.05.2023, 00:25 (vor 15 Tagen) @ Hansjörg
Ich sage da nur: sncf g30, funktioniert einfach reibungslos !