? FGR bei Fahrtabbruch (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Montag, 15.05.2023, 15:59 (vor 319 Tagen)
bearbeitet von VT642, Montag, 15.05.2023, 16:01

Hallo miteinander,

auf einer vergangenen Fahrt von Paris nach Amorbach erging es mir so, dass ich aufgrund einer zu erwartenden Verspätung von über 60min am Fahrtziel die Fahrt in Mannheim abgebrochen habe und mich dort habe abholen lassen. Auf dem FGR-Formular würde ich daher ankreuzen, dass die Fahrt in Mannheim abgebrochen wurde.

Meine Frage: Es besteht keine Möglichkeit, auf dem Formular auszuwählen, ob man die Fahrt nur abgebrochen hat oder ob man zum Startbahnhof zurückgefahren ist - es heißt lediglich in Klammern "und bin ggf. zurückgefahren", eine Auswahl muss man jedoch nicht treffen. Folglich frage ich mich, ob man nun den "Restwert" der nicht gefahrenen Strecke berechnen und entschädigen wird oder ob man mir die gesamte Fahrkarte erstatten wird, in der Annahme, ich sei wieder ganz zurückgefahren.

Frage 1: Was sind eure Erfahrungen hierzu?
Frage 2: Falls der Wert der ungenutzten Teilstrecke erstattet wird, wie wird dieser berechnet?

Danke für hilfreiche Antworten!
VT642

? FGR bei Fahrtabbruch

Barzahlung, Montag, 15.05.2023, 16:34 (vor 319 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 15.05.2023, 16:36

Hallo miteinander,

auf einer vergangenen Fahrt von Paris nach Amorbach erging es mir so, dass ich aufgrund einer zu erwartenden Verspätung von über 60min am Fahrtziel die Fahrt in Mannheim abgebrochen habe und mich dort habe abholen lassen. Auf dem FGR-Formular würde ich daher ankreuzen, dass die Fahrt in Mannheim abgebrochen wurde.

Wenn Du Dich abholen gelassen hast, weil die Ankunft in der Nacht war, trag ein: Abbruch, Weiterreise mit anderem Verkehrsmittel Mannheim Hbf und bei Ankunft mit PKW.
Dann gibt es zusätzlich zur Fahrpreisentschädigung noch für die Autofahrt 30ct/km.

Meine Frage: Es besteht keine Möglichkeit, auf dem Formular auszuwählen, ob man die Fahrt nur abgebrochen hat oder ob man zum Startbahnhof zurückgefahren ist - es heißt lediglich in Klammern "und bin ggf. zurückgefahren", eine Auswahl muss man jedoch nicht treffen. Folglich frage ich mich, ob man nun den "Restwert" der nicht gefahrenen Strecke berechnen und entschädigen wird oder ob man mir die gesamte Fahrkarte erstatten wird, in der Annahme, ich sei wieder ganz zurückgefahren.

Frage 1: Was sind eure Erfahrungen hierzu?

Dass ohne die gesonderte Angabe, dass nicht zurückgefahren wurde, dennoch der komplette Fahrtwert erstattet wird.

Frage 2: Falls der Wert der ungenutzten Teilstrecke erstattet wird, wie wird dieser berechnet?

Für mich jedenfalls nicht nachvollziehbar. ;-)

? FGR bei Fahrtabbruch

chriL999, Montag, 15.05.2023, 22:49 (vor 318 Tagen) @ VT642

Also die DB als verursachendes Unternehmen erstattet bei Abbruch meist den kompletten Fahrpreis, andere Verkehrsunternehmen berechnen es unter Umständen nur anteilig.

? FGR bei Fahrtabbruch

Bremer, Bremen, Montag, 15.05.2023, 23:15 (vor 318 Tagen) @ VT642

Sehr gute Frage!
Die habe ich mir tatsächlich vor wenigen Tagen auch gestellt.

Hintergrund:
Beim Fahrgastrechteformular online gibt es als Option nur die Vollerstattung. Kann ich nicht nachvollziehen, da die DB dadurch mehr auszahlt, als sie muss.
Wahrscheinlich war die Teilerstattung zu aufwändig digital umzusetzen ;-)

Beim Papierformular ist/war das anders.
Dort wird immer explizit nach dem Bahnhof gefragt und es wurde dann der Betrag errechnet.

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