Warnstreik bei der Bahn ab Sonntag (Aktueller Betrieb)
fred_sun, Donnerstag, 11.05.2023, 09:12 (vor 581 Tagen)
Laut EVG-Online.org:
"Die Mitglieder der EVG sind aufgerufen, die Arbeit ab Sonntag, den 14.5.2022, ab 22:00 Uhr, bis einschließlich Dienstag, 16.5.2023, 24:00 Uhr niederzulegen."
Bekanntgabe Streiktermin
john.lennon, Donnerstag, 11.05.2023, 11:02 (vor 581 Tagen) @ fred_sun
Meint Ihr, der Fernverkehr wird komplett eingestellt?
Müsste ggf. einen Termin umlegen, bei dem ich auf den ICE angewiesen bin. Danke.
Stellwerke werden bestreikt werden - Verkehrseinstellung
ffz, Donnerstag, 11.05.2023, 11:19 (vor 580 Tagen) @ john.lennon
Hallo,
da viele Stellwerke mit Angestellten besetzt sind, die überwiegend EVG Mitglieder sind ist von einer großflächigen Verkehrseinstellung auszugehen. Ohne Stellwerke ist kein Zugverkehr von keinem Unternehmen möglich.
Gruß
2 Tage läuft also nichts?
J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Donnerstag, 11.05.2023, 11:26 (vor 580 Tagen) @ ffz
Was also auch im Ausland Auswirkungen hat, da man dann erneut zwischen Salzburg und Kufstein im Inlandsverkehr der ÖBB und WESTbahn umleiten bzw. mit Bussen den Verkehr ersetzen muss.
--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*
Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
Vorhersagen für Sonntag
südkreuz, Donnerstag, 11.05.2023, 13:21 (vor 580 Tagen) @ fred_sun
Liebes Forum,
wenn jemand schon - oder bald - Näheres über die zu erwartenden Betriebseinstellungen gegen Abend weiß, wäre ich für Hinweise dankbar. Mir selbst geht es darum, ob ICE 375 wohl noch bis Offenburg kommt (da soll er um 20:35 sein). Ob die SWEG dann noch fährt, wird sich zeigen.
Viele Grüße und Danke im Voraus
südkreuz
Vorhersagen für Sonntag
Christian_S, Donnerstag, 11.05.2023, 13:44 (vor 580 Tagen) @ südkreuz
Liebes Forum,
wenn jemand schon - oder bald - Näheres über die zu erwartenden Betriebseinstellungen gegen Abend weiß, wäre ich für Hinweise dankbar. Mir selbst geht es darum, ob ICE 375 wohl noch bis Offenburg kommt (da soll er um 20:35 sein). Ob die SWEG dann noch fährt, wird sich zeigen.
Das ist schwer zu sagen, da er es (Pünktlichkeit vorausgesetzt) noch bis Basel Badischer Bf schaffen würde und dort abgestellt werden kann, eine Personaleinsatzstelle gibts da auch. Ich würde aber eher nicht darauf bauen und vermuten, dass er schon in Frankfurt oder spätestens Karlsruhe endet.
Aber sicher ist es natürlich nicht.
Vorhersagen für Sonntag
südkreuz, Freitag, 12.05.2023, 09:04 (vor 580 Tagen) @ Christian_S
Marudor sagt in der Tat: Exitus Karlsruhe. Habe umgebucht.
Danke Dir!
Grüße
Südkreuz
FV bis wann genau?
Proeter, Donnerstag, 11.05.2023, 13:36 (vor 580 Tagen) @ fred_sun
bearbeitet von Proeter, Donnerstag, 11.05.2023, 13:38
Laut EVG-Online.org:
die Arbeit ab Sonntag, den 14.5.2022, ab 22:00 Uhr
Hat jemand schon irgendwelche Informationen gefunden, wann jeweils die letzten FV-Züge fahren?
Erinnert sich jemand noch, wie es bei den letzten Streiks war?
Und wie genau ist die Anweisung an die Fdl? Die gehen ja vmtl. nicht um 22:00 einfach nach Hause. Lassen die die Züge noch bis zum nächsten Halt verkehren oder werden einfach alle Signale auf Rot gestellt?
Bonusfrage: Versteht jemand, was der Grund für den Streikbeginn 22:00 sein könnte? Damit trifft man ja gezielt die Wochenendpendler. Würde man (wie beim ersten Streik) erst nach Betriebsschluss anfangen, gäbe es wenigstens klar definierte Reisetage, die nicht betroffen sind.
FV bis wann genau - vermutlich bis Mittags
ffz, Donnerstag, 11.05.2023, 13:56 (vor 580 Tagen) @ Proeter
Hallo,
die Lage der Schichten hat nichts mit Betriebstagen zu tun. Auch im Fernverkehr gibt es Nachtschichten. Es sind ja auch Lokführer, Zugbegleiter usw die in der EVG sind sind zum Streik aufgerufen.
Die Fdl dürfen auch bei Streik das Stellwerk nicht verlassen, Reisezüge sind an den nächsten Bahnsteig zu fahren. Die durchgehenden Hauptgleise sind frei zu halten.
Ich gehe davon aus, dass der Fernverkehr ab 11 Uhr auslaufen wird, sprich die letzten Züge verlassen den Startbahnhof, sehr wahrscheinlich wird ab 19 Uhr angefangen Züge vorzeitig enden zu lassen, da sie absehbar keinen geeigneten Zielbahnhof erreichen werden.
Die meisten Nachtschichten gehen zwischen 21 Uhr und 22 Uhr los somit kann die Nachtschicht dann schon streiken.
Gruß
FV bis wann genau - vermutlich bis Mittags
Christian_S, Donnerstag, 11.05.2023, 14:07 (vor 580 Tagen) @ ffz
Die meisten Nachtschichten gehen zwischen 21 Uhr und 22 Uhr los somit kann die Nachtschicht dann schon streiken.
Viele Nachtschichten gehen deutlich früher los. Bei Fdl am Wochenende oft schon zwischen 17 und 19 Uhr.
Es ist aber letztlich egal, wann die Schicht beginnt. Der Streik beginnt ab 22 Uhr und dann kann halt jeder im Dienst befindliche Mitarbeiter mitstreiken.
Was den Fernverkehr betrifft gebe ich Dir recht, die ersten Ausfälle sind ab der Mittagszeit zu erwarten. Vor allem da, wo Personale in auswärtige Übernachtungen fahren. Abendw wird dann dort geendet, wo die entsprechenden Dienststellen bzw Abstellbahnhöfe liegen. Daher dürfte vieles nach 19 Uhr bereits vorzeitig enden.
FV bis wann genau - vermutlich bis Mittags
wachtberghöhle, Donnerstag, 11.05.2023, 14:51 (vor 580 Tagen) @ Christian_S
Was den Fernverkehr betrifft gebe ich Dir recht, die ersten Ausfälle sind ab der Mittagszeit zu erwarten. Vor allem da, wo Personale in auswärtige Übernachtungen fahren. Abendw wird dann dort geendet, wo die entsprechenden Dienststellen bzw Abstellbahnhöfe liegen. Daher dürfte vieles nach 19 Uhr bereits vorzeitig enden.
Ich erwarte annähernd Regelbetrieb bis genau 22:00 Uhr!
Auch das wird die Bahn leisten können und wollen!
Wenn dann nun Nicht EVG - Mitglieder des bestreikten Betiebs irgendwo stranden, sollen die das mit ihrem bestreikten Arbeitgeber regeln und nicht durch Ausfall des Zuges bereits Stunden vor einem angekündigten Warnstreiks auf dem Rücken der Kunden austragen.
Die werden schon genügend WÄHREND des Streiks in Mitleidenschaft gezogen.
FV bis wann genau?
sflori, Donnerstag, 11.05.2023, 13:59 (vor 580 Tagen) @ Proeter
Hat jemand schon irgendwelche Informationen gefunden, wann jeweils die letzten FV-Züge fahren?
Erinnert sich jemand noch, wie es bei den letzten Streiks war?
Ich denke, dass DB FV nichts mehr ab Knotenpunkten nach 20 Uhr fahren lässt. Da ist doch das Risiko recht groß, dass der Zug irgendwo stecken bleibt...
Das wird aber bestimmt bald bekannt gegeben. Da dürften ja Erfahrungen aus den vergangenen Warnstreiks vorhanden sein.
Bye. Flo.
offizielle Informationen der Bahn
sflori, Donnerstag, 11.05.2023, 14:12 (vor 580 Tagen) @ fred_sun
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 11.05.2023, 14:13
https://www.bahn.de/info/sonderkulanz
Aufgrund des Streiks der EVG kommt es vom 14. bis 16.05.2023 zu Einschränkungen im Bahnverkehr.
Dann können Sie Ihr Ticket ab sofort bis 14.05.2023 flexibel nutzen. Sie können einfach einen anderen Zug auswählen, die Zugbindung ist aufgehoben.
Interessant finde ich folgende Aussage, die ich zwar gut nachvollziehen kann, die aber dennoch meiner Meinung nach den Fahrgastrechten widerspricht.
Bitte beachten Sie: Aufgrund des verlängerten Wochenendes (bundesweiter Feiertag am 18.05.2023) sind die Züge vom 17. bis 21.05.2023 bereits sehr hoch ausgelastet. Eine Verlängerung der flexiblen Ticketnutzung auf den Zeitraum nach dem Streik ist daher leider nicht möglich.
Bye. Flo.
Zugbindung Kulanz und Fahrgsatrechte
wachtberghöhle, Donnerstag, 11.05.2023, 14:44 (vor 580 Tagen) @ sflori
Aufgrund des Streiks der EVG kommt es vom 14. bis 16.05.2023 zu Einschränkungen im Bahnverkehr.
Dann können Sie Ihr Ticket ab sofort bis 14.05.2023 flexibel nutzen. Sie können einfach einen anderen Zug auswählen, die Zugbindung ist aufgehoben.
Interessant finde ich folgende Aussage, die ich zwar gut nachvollziehen kann, die aber dennoch meiner Meinung nach den Fahrgastrechten widerspricht.
Bitte beachten Sie: Aufgrund des verlängerten Wochenendes (bundesweiter Feiertag am 18.05.2023) sind die Züge vom 17. bis 21.05.2023 bereits sehr hoch ausgelastet. Eine Verlängerung der flexiblen Ticketnutzung auf den Zeitraum nach dem Streik ist daher leider nicht möglich.
Es geht doch um die Tickets, die auch jetzt schon bis zum 14.05. gelten. Die kulante Lösung ist jetzt, dass diese auch jetzt schon gelten.
Fällt der gebuchte Zug während des Streiks tatsächlich aus, ist die Verwendung später gem. Fahrgastrechte hier nicht eingeschränkt. Lediglich die kulante Aufhebung der Zugbindung.
offizielle Informationen der Bahn
TrainFW, Donnerstag, 11.05.2023, 15:21 (vor 580 Tagen) @ sflori
Ich finde das eine riesige Sauerei, fast ein Skandal!
Mag ja sein, dass die Züge um die Feiertage herum voll werden (so eben auch am kommenden Mittwoch).... Das ist ja auch die offizielle Begründung, warum die Tickets vom 15.5 und 16.5 nicht auch an den Tagen nach dem Streik noch flexibel genutzt werden können.
Nun stehen aber sämtliche oder Fahrgäste wie Ich, die am Montag oder Dienstag gebucht haben da und haben nur zwei Möglichkeiten:
1. Auf die Fahrt verzichten und sich das Geld über die Fahrgastrechte zurückholen
oder
2. In den sauren Apfel beißen und für bspw. Mittwoch ein neues Ticket kaufen
Die 2.Option würde ich grundsätzlich ja machen aber wenn ich dann statt 29,90€ mal eben 86€ hin blechen muss hört bei mir der Spaß auf....
Bei mir kommt noch ein ganz anderes Problem hinzu:
Ich habe am Dienstag 16.05 die Verbindung Braunschweig-Heidelberg gebucht und am Freitag den 19.5 die entsprechende Verbindung zurück.
Dies wird nun zur Folge haben, dass ich für die Rückfahrt vmtl. keinerlei Kosten zurück erhalten werde und folglich wahrscheinlich auf den Kosten der Rückfahrt sitzen bleibe.... Gerade deshalb hatte ich ja bei der Streikankündigung direkt im Kopf einfach Mittwochfrüh statt Dienstagabend zu fahren um so nicht auf den Kosten der Rückfahrt sitzen zu bleiben.... Das ist aber durch diese hirnrissige Kulanzregelung nun futsch.
PS: Bevor schlaue Bemerkungen kommen, dass ich ja auch schon früher fahren könnte so wie es die Bahn vorschlägt bis zum 14.05.... Das ist bei mir gar nicht möglich, da ich wie viele andere sicher auch am Montag den 15.05. und Dienstag den 16.05 noch arbeite und die Reise eigentlich für Di. nach Feierabend angesetzt war....
Ich finde das echt zutiefst enttäuschend und bin ziemlich erbost.... Ich habe vorausschauend extra den Mittwoch vor Himmelfahrt wegen der zu erwartenden hohen Auslastung gemieden und habe daher den Dienstagabend gewählt um entspannter zu reisen und im Endeffekt steht man nun da und wird dafür bestraft.....
In Sachen Kulanz ist das wirklich ne bodenlose Frechheit - aber in dem Laden wundert mich gar nix mehr. Schade, dass man nicht wenigstens den Fahrgästen die Auswirkungen möglichst "angenehm" gestaltet wenn es schon zum Streik kommt bzw. ja aus guten Gründen kommen muss...
Der Zeitpunkt des Streiks ist aus EVG-Sicht sicherlich extra so gesetzt aber aus Sicht eines unschuldigen Fahrgastes wie mir, ist es der reinste Schlag ins Gesicht.
Daher abschließend mein Fazit dazu: Streik gerne und absolut richtig und wichtig aber wieso ausgerechnet so kurz vor Feiertagen?
Wieso hat man das nicht diese Woche oder gar letzte Woche gemacht? So würde das oben beschriebene Problem mit der Kulanzausweitung auf die genannten Tage wo die Züge eh schon ausgebucht sind nicht bestehen.... Schade, dass die EVG da leider scheinbar die unschuldigen Fahrgäste außer Augen verloren hat
Gruß TrainFW
Streik setzt die Fahrgastrechte nicht außer Kraft
wachtberghöhle, Donnerstag, 11.05.2023, 15:46 (vor 580 Tagen) @ TrainFW
Ich habe am Dienstag 16.05 die Verbindung Braunschweig-Heidelberg gebucht und am Freitag den 19.5 die entsprechende Verbindung zurück.
Du kannst doch, wenn der gebuchte Zug ausfällt, aufgrund der Fahrgastrechte am Mittwoch fahren.
Der Streik setzt die Fahrgastrechte nicht außer Kraft.
Streik setzt die Fahrgastrechte nicht außer Kraft
TrainFW, Donnerstag, 11.05.2023, 15:47 (vor 580 Tagen) @ wachtberghöhle
Aber nach Fahrgastrechten dürfte ich ja bei Zugausfall nur alternative Verbindungen zum Zielort bis zum nächsten Tag um 10 Uhr nehmen oder ist das bei Streik wieder ein Sonderfall?
Streik setzt die Fahrgastrechte nicht außer Kraft
mdst, Berlin, Donnerstag, 11.05.2023, 16:35 (vor 580 Tagen) @ TrainFW
bearbeitet von mdst, Donnerstag, 11.05.2023, 16:38
Aber nach Fahrgastrechten dürfte ich ja bei Zugausfall nur alternative Verbindungen zum Zielort bis zum nächsten Tag um 10 Uhr nehmen oder ist das bei Streik wieder ein Sonderfall?
Woher nimmst du denn die 10-Uhr-Regelung bei den FGR?
“ Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof (maßgebend ist der Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte) können Sie mit Fahrkarten der Produktklassen ICE und IC/EC die Reise unverzüglich mit geänderter Streckenführung und/oder Produktklasse bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliches Entgelt fortsetzen. ”
Wenn am 16.5. wirklich alles ausfällt, darfst du doch am 17.5. fahren (nach meiner Auffassung von “zu einem späteren Zeitpunkt“ müsste es nichtmal der erste Zug am 17.5. sein), du kriegst sogar noch 50% Entschädigung. Oder sehe ich da was falsch?
Zum Später-Fahren
Barzahlung, Donnerstag, 11.05.2023, 16:51 (vor 580 Tagen) @ mdst
Aber nach Fahrgastrechten dürfte ich ja bei Zugausfall nur alternative Verbindungen zum Zielort bis zum nächsten Tag um 10 Uhr nehmen oder ist das bei Streik wieder ein Sonderfall?
Woher nimmst du denn die 10-Uhr-Regelung bei den FGR?
Der (Super) Sparpreis gilt bis 10 Uhr des Folgetags.
“ Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof (maßgebend ist der Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte) können Sie mit Fahrkarten der Produktklassen ICE und IC/EC die Reise unverzüglich mit geänderter Streckenführung und/oder Produktklasse bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliches Entgelt fortsetzen. ”
Wenn am 16.5. wirklich alles ausfällt, darfst du doch am 17.5. fahren (nach meiner Auffassung von “zu einem späteren Zeitpunkt“ müsste es nichtmal der erste Zug am 17.5. sein), du kriegst sogar noch 50% Entschädigung. Oder sehe ich da was falsch?
Die DB stellt sich hier seit eh und je auf den Standpunkt, dass eine spätere Reise gemäß Nr. 9.1.1. BB Personenverkehr bzw. Art. 16 lit. c VO (EG) 1371/2007 nur später innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Tickets erfolgen darf.
Zum Später-Fahren
Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 11.05.2023, 17:12 (vor 580 Tagen) @ Barzahlung
Wenn am 16.5. wirklich alles ausfällt, darfst du doch am 17.5. fahren (nach meiner Auffassung von “zu einem späteren Zeitpunkt“ müsste es nichtmal der erste Zug am 17.5. sein), du kriegst sogar noch 50% Entschädigung. Oder sehe ich da was falsch?
Die DB stellt sich hier seit eh und je auf den Standpunkt, dass eine spätere Reise gemäß Nr. 9.1.1. BB Personenverkehr bzw. Art. 16 lit. c VO (EG) 1371/2007 nur später innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Tickets erfolgen darf.
Und wo hat die DB diesen Standpunkt veröffentlicht?
Selbst wenn es irgendwo in den Tiefen des Web-Auftritts stehen sollte: In den BB habe ich eine solche Passage nicht gefunden.
Eine strenge Auslegung dieses "Standpunkts" würde im Übrigen für viele Reisende, wenn auch nicht alle, jegliche Möglichkeit der Nutzung der Fahrkarte im Anschluss an den Streik ausschließen...
9.1.1 vs 2.5.3 der BB
mdst, Berlin, Donnerstag, 11.05.2023, 18:27 (vor 580 Tagen) @ Co_Tabara-98
Wenn am 16.5. wirklich alles ausfällt, darfst du doch am 17.5. fahren (nach meiner Auffassung von “zu einem späteren Zeitpunkt“ müsste es nichtmal der erste Zug am 17.5. sein), du kriegst sogar noch 50% Entschädigung. Oder sehe ich da was falsch?
Die DB stellt sich hier seit eh und je auf den Standpunkt, dass eine spätere Reise gemäß Nr. 9.1.1. BB Personenverkehr bzw. Art. 16 lit. c VO (EG) 1371/2007 nur später innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Tickets erfolgen darf.
Und wo hat die DB diesen Standpunkt veröffentlicht?Selbst wenn es irgendwo in den Tiefen des Web-Auftritts stehen sollte: In den BB habe ich eine solche Passage nicht gefunden.
Meiner Meinung nach ist es so: grundsätzlich gilt die Möglichkeit, die Fahrt erst "zu einem späteren Zeitpunkt" fortzusetzen (9.1.1) nur innerhalb der Gültigkeit des Tickets, das ist richtig. Aber: in der besonderen Situation dieses Streiks greift 2.5.3, wonach die Geltungsdauer verlängert wird. Interessanterweise sagt 2.5.3 nichts darüber aus, um wie viel die Geltungsdauer dann verlängert wird... (das kann man jetzt wieder als problematisch ansehen, ich würde das aber so interpretieren, dass die Geltungsdauer mindestens so verlängert werden muss, dass man mit dem nächsten verkehrenden Zug das Ziel erreichen kann, also die früheste tatsächlich verkehrende Verbindung am 17.5.)
9.1.1 vs 2.5.3 der BB
musicus, Donnerstag, 11.05.2023, 18:57 (vor 580 Tagen) @ mdst
Meiner Meinung nach ist es so: grundsätzlich gilt die Möglichkeit, die Fahrt erst "zu einem späteren Zeitpunkt" fortzusetzen (9.1.1) nur innerhalb der Gültigkeit des Tickets, das ist richtig.
Nein, die Geltungsdauer muss ganz sicher stets dann verlängert werden, wenn die Weiterreise innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums unmöglich oder unzumutbar ist.
Interessanterweise sagt 2.5.3 nichts darüber aus, um wie viel die Geltungsdauer dann verlängert wird...
Spekulatius: um so viel, dass sie ab dem Zeitpunkt des ersatzweisen Reiseantritts nicht geringer ausfällt als eine Flexpreisfahrkarte für den noch nicht abgefahrenen Reiseabschnitt.
Social-Media-Team der DB bestätigt FGR
Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 11.05.2023, 17:54 (vor 580 Tagen) @ mdst
bearbeitet von Co_Tabara-98, Donnerstag, 11.05.2023, 17:55
In unserem "Nachbarforum" wird natürlich auch schon diskutiert.
Wenn am 16.5. wirklich alles ausfällt, darfst du doch am 17.5. fahren (nach meiner Auffassung von “zu einem späteren Zeitpunkt“ müsste es nichtmal der erste Zug am 17.5. sein), du kriegst sogar noch 50% Entschädigung. Oder sehe ich da was falsch?
In den zwei dort geposteten Twitter-Links (16.30 Uhr) bestätigt das Social-Media-Team der DB deine Auffassung grundsätzlich.
Interessant ist auch die Diskussion, die sich im Folgenden dort entspannt.
Streik setzt die Fahrgastrechte nicht außer Kraft
Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 11.05.2023, 16:50 (vor 580 Tagen) @ TrainFW
bearbeitet von Co_Tabara-98, Donnerstag, 11.05.2023, 16:52
Aber nach Fahrgastrechten dürfte ich ja bei Zugausfall nur alternative Verbindungen zum Zielort bis zum nächsten Tag um 10 Uhr nehmen oder ist das bei Streik wieder ein Sonderfall?
Die "Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr (Stand 28.04.2023)" besagen:
"9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte, unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen."
Eine solche Auslegung der oben genannten Klausel, dass aber Vorschriften, wie sie u.a. unten aufgeführt sind, dennoch kleinlich einzuhalten sind, würde die oben genannten Fahrgastrechte ad absurdum führen.
"2.5.1 ... Bei einer Entfernung von über 100 km gelten Fahrkarten zur einfachen Fahrt am jeweils auf der Fahrkarte angegebenen Tag sowie am Folgetag; entsprechendes gilt bei Hin- und Rückfahrten für die Rückfahrt. In allen Fällen ist die jeweilige Fahrt an dem auf der Fahrkarte zur Hin- bzw. Rückfahrt angegebenen Tag anzutreten. ..."
Das Folgende scheint eine "Soll-Vorschrift" zu sein, es bleibt aber unklar, ob der Reisende sich eine Bescheinigung geben lassen und welchen Aufwand er dafür treiben muss:
"2.5.3 Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können."
Im Übrigen sind wohl grundsätzlich (Super-)Sparpreise im Fernverkehr auch zwei Kalendertage gültig, es werden nur für Verbindungen nach 10 Uhr an Tag 2 keine Angebote gemacht:
"A.3 Fahrpreise ...
3.3 Sparpreis, Super Sparpreis, Sparpreis Young, Super Sparpreis Young ...
3.3.1.2 Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind. Sie gelten in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages."
Streik setzt die Fahrgastrechte nicht außer Kraft
Barzahlung, Donnerstag, 11.05.2023, 17:01 (vor 580 Tagen) @ Co_Tabara-98
"2.5.3 Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können."
Genau. Man geht mit dem Ticket zur DB Information und holt sich eine Bescheinigung "gültig für den 17.5." Hartnäckig sein und ggf. bei mehreren Personen solange fragen bis dem jemand nachkommt.
Ist die Kontaktaufnahme nicht möglich, soll man die Reise dennoch bei nächster Gelegenheit fortsetzen und den Fall mit dem Zugbegleiter klären. Das hat mir das EBA mal geschrieben.
Im Übrigen sind wohl grundsätzlich (Super-)Sparpreise im Fernverkehr auch zwei Kalendertage gültig, es werden nur für Verbindungen nach 10 Uhr an Tag 2 keine Angebote gemacht:
Das les ich wiederum anders.
Sparpreis-Tickets: bis 10 Uhr des Folgetages gültig
Norddeich, Donnerstag, 11.05.2023, 18:10 (vor 580 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von Norddeich, Donnerstag, 11.05.2023, 18:11
Im Übrigen sind wohl grundsätzlich (Super-)Sparpreise im Fernverkehr auch zwei Kalendertage gültig, es werden nur für Verbindungen nach 10 Uhr an Tag 2 keine Angebote gemacht:
"A.3 Fahrpreise ...
3.3 Sparpreis, Super Sparpreis, Sparpreis Young, Super Sparpreis Young ...
3.3.1.2 Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind. Sie gelten in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages."
Wie kommst du auf die Idee, Sparpreise mit eintägiger Geltungsdauer, die bis 10 Uhr des Folgetages genutzt werden dürfen, wären anders als auf den Tickets angegeben am gesamten Folgetag gültig?
Sparpreis-Tickets: bis 10 Uhr des Folgetages gültig
Co_Tabara-98, Hannover, Donnerstag, 11.05.2023, 20:11 (vor 580 Tagen) @ Norddeich
3.3.1.2 Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind. Sie gelten in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages."
Wie kommst du auf die Idee, Sparpreise mit eintägiger Geltungsdauer, die bis 10 Uhr des Folgetages genutzt werden dürfen, wären anders als auf den Tickets angegeben am gesamten Folgetag gültig?
Im Normalfall, also bei störungsfreiem Verlauf der Reise, kannst du die Fahrkarte nur bis 10 Uhr des Folgetages nutzen, weil
1. das für NV-Abschnitte explizit so benannt wird und
2. für FV-Abschnitte, die nach 10 Uhr enden, keine (Super-)Sparpreise verkauft werden.
Wie sieht es aber bei einer Aufhebung der Zugbindung aus? Ein Ende der Gültigkeit um 10 Uhr ist für Fernverkehrsabschnitte nicht explizit festgelegt und die Geltungsdauer für Fahrkarten über 100 km Strecke beträgt zwei Kalendertage.
Für Strecken bis 100 km endet interessanterweise die Geltungsdauer einer Flexpreis-Fahrkarte um 3 Uhr des Folgetages, bei einem (Super-)Sparpreis lassen sich jedoch Verbindungen bis 10 Uhr auswählen.
Sparpreis-Tickets: Verlängerung der Geltungsdauer
michael_seelze, Donnerstag, 11.05.2023, 20:25 (vor 580 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 11.05.2023, 20:25
Das Eisenbahnunternehmen verlängert die Geltungsdauer der Fahrkarte, wenn das Ziel wegen Ausfall oder Verspätung eines Zuges nicht mehr innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer erreicht werden kann.
+1
bushcamper, Hamburg, Donnerstag, 11.05.2023, 16:41 (vor 580 Tagen) @ TrainFW
bin gespannt, wie dieser Punkt hier ausgeht.
darf man nun am Mi mit einem Di-Ticket fahren oder nicht?
LG Stefan
Natürlich darf man!
musicus, Donnerstag, 11.05.2023, 17:03 (vor 580 Tagen) @ bushcamper
bin gespannt, wie dieser Punkt hier ausgeht.
darf man nun am Mi mit einem Di-Ticket fahren oder nicht?
Die DB steht nicht über dem Unionsrecht. Interessanter sind da schon die Fragen:
- ...ob man mittwochs fahren kann? Wer weiß, mit welcher Qualität das nach dem Streik wieder anläuft, wie viele Streikopfer sonst noch in die Züge drängen und wie überfüllt die Transportmittel angesichts von bundeslandspezifischen Ferien und bundesweit anstehendem "langen Wochenende" nicht ohnehin schon sind.
- ...ob ein entsolidarisierter ZuB dann Terz macht und der Beförderungsfall am Ende gegen eine FN erstmal den Spießrutenlauf durch die Instanzen über sich ergehen lassen muss.
Die message der DB dürfte indes klar sein: "Bleib ab Sonntagmittag bitte weg! Nichts fürchten wir mehr, als Leute, die kommende Woche befördert werden wollen."
Die Nerven liegen blank.
Natürlich darf man!
Christian_S, Donnerstag, 11.05.2023, 18:00 (vor 580 Tagen) @ musicus
[*]...ob man mittwochs fahren kann? Wer weiß, mit welcher Qualität das nach dem Streik wieder anläuft, wie viele Streikopfer sonst noch in die Züge drängen und wie überfüllt die Transportmittel angesichts von bundeslandspezifischen Ferien und bundesweit anstehendem "langen Wochenende" nicht ohnehin schon sind.
Bitte aber nicht nur von denen ausgehen, die ihren Termin ggf verschieben können oder einfach zu Verwandten oder nach hause fahren.
Gibt auch Leute, die z.B. in den Urlaub fahren oder von dort zurück kommen. Wer eine Unterkunft für Urlaub gebucht hat oder einen Flug, der kann nicht einfach so früher oder später fahren, ohne erhebliche Mehrkosten zu haben. Diese Kunden (ich bin einer davon) sind in dem Moment erstmal weg und lassen sich ihre Fahrkarten erstatten.
Die message der DB dürfte indes klar sein: "Bleib ab Sonntagmittag bitte weg! Nichts fürchten wir mehr, als Leute, die kommende Woche befördert werden wollen."
Die Nerven liegen blank.
Da hast Du recht.
Ich werde es versuchen
TrainFW, Donnerstag, 11.05.2023, 17:51 (vor 580 Tagen) @ TrainFW
Also gut. Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen z.T sehr fundierten und detaillierten Antworten!
Ich werde es am Mittwoch versuchen und hoffe einfach mal auf kulante ZUBs die gar nicht erst anfangen zu diskutieren.... Notfalls lege ich Ihnen halt mal die Beförderungsbedingungen vor (ich werde mir die entscheidenden Passagen aus dieser zur Sicherheit einfach mal ausdrucken) und bin gespannt auf deren Reaktion, falls ich tatsächlich disktutieren muss...
Meine Verbindung sollte hoffentlich noch halbwegs angenehm befahrbar sein und das "Überfüllt-Problem" hoffentlich nicht auftreten.
Es geht dann nämlich mit ICE993 nach Frankfurt und weiter mit ICE 999 nach Heidelberg. Laut DB Navigator haben beide Züge geringe Auslastung.... Dass das vermutlich mittlerweile nicht mehr stimmt ist denke ich klar aber ich denke zu so relativ früher Stunde sollte es schon noch einen Sitzplatz geben auch wenn es dann vermutlich nicht das von mir bevorzugte Reisen im Privatabteil sein wird.
Ich werde auf jeden Fall nochmals berichten nach Ausgang der Reise :)
Gruß TrainFW
Ich werde es versuchen
dmho, Donnerstag, 11.05.2023, 20:30 (vor 580 Tagen) @ TrainFW
Der vielseits bekannte Anwalt Dr. Böse hat mittlerweile ebenfalls seine Einschätzung publik gemacht, nach der es problemlos möglich sein sollte, bis zu einem Jahr(!) später das Ticket zu nutzen – denn es gilt vor allem das Unionsrecht, die BB der Bahn sind hier wenig relevant, außer es ginge um Kulanzleistungen.
https://www.drboese.de/blog/bahnstreik-ihre-fahrgastrechte-die-die-bahn-ihnen-vorenthaelt
Ich werde es versuchen
Barzahlung, Donnerstag, 11.05.2023, 22:42 (vor 580 Tagen) @ dmho
Der vielseits bekannte Anwalt Dr. Böse hat mittlerweile ebenfalls seine Einschätzung publik gemacht, nach der es problemlos möglich sein sollte, bis zu einem Jahr(!) später das Ticket zu nutzen – denn es gilt vor allem das Unionsrecht, die BB der Bahn sind hier wenig relevant, außer es ginge um Kulanzleistungen.
https://www.drboese.de/blog/bahnstreik-ihre-fahrgastrechte-die-die-bahn-ihnen-vorenthaelt
Ach, da fällt es mir wieder ein, ich wollte ja am 29. August um 10.54 Uhr mit dem 9-Euro-Ticket von Leipzig-Leutzsch nach Garmisch fahren, aber die S-Bahn war damals 2min. verspätet und dann wäre ich ja erst eine Stunde später angekommen.
Also die Fahrt hol ich jetzt zehn Monate später nach.
Kein Freistempel im RZ
bushcamper, Hamburg, Freitag, 12.05.2023, 23:51 (vor 579 Tagen) @ TrainFW
Moin,
Hatte heute ein sehr unerfreuliches Erlebnis im Reisezentrum in Konstanz.
Man weigerte sich strikt, mein Ticket für Dienstag zur Nutzung am Mittwoch frei zu stempeln.
Angeblich würden die Fahrgastrechte nur eine Weiterfahrt am selben Tag gestatten.
Und es gäbe wohl eine spezielle Anweisung von oben, eben genau so zu verfahren.
Musste also ohne Stempel wieder weg, habe aber eine Nachschulung in Sachen FGR empfohlen.
LG bushcamper
Kein Freistempel im RZ
ffz, Samstag, 13.05.2023, 08:05 (vor 579 Tagen) @ bushcamper
Moin,
Hatte heute ein sehr unerfreuliches Erlebnis im Reisezentrum in Konstanz.
Man weigerte sich strikt, mein Ticket für Dienstag zur Nutzung am Mittwoch frei zu stempeln.
Angeblich würden die Fahrgastrechte nur eine Weiterfahrt am selben Tag gestatten.
Und es gäbe wohl eine spezielle Anweisung von oben, eben genau so zu verfahren.Musste also ohne Stempel wieder weg, habe aber eine Nachschulung in Sachen FGR empfohlen.
LG bushcamper
Hallo,
das war völlig erwartbar und ist auch richtig so. Niemand kann sagen ob am Dienstag Züge fahren und welche Züge zumindest im Nahverkehr entfallen. Also gibt es keinen rechtlichen Grund jetzt schon das Ticket frei zu stempeln. Wenn am Dienstag wirklich keine Züge fahren sollten, was sehr unwahrscheinlich ist, dann kannst du auf die Fahrgastrechte zurück greifen und dir die Fahrkarte für Mittwoch gültig stempeln lassen, bzw am Mittwoch fahren.
Gruß
Routenänderung bei SSP EU Schweiz
плацкарт, Donnerstag, 11.05.2023, 22:40 (vor 580 Tagen) @ fred_sun
Guten Abend!
Habe einen SSP EU (kurioserweise aus dem EU-Mitgliedsland Schweiz nach Deutschland) für den 14.5. Wegen Streik in Deutschland ist die Zugbindung aufgehoben worden. Gilt diese Aufhebung auch für die Züge in der Schweiz? Was gilt für eine frühere Abfahrt am Ausgangsort, wenn ich das Ziel in der BRD erst nach 22 Uhr erreichen würde? Dürfen statt jener in Schaffhausen gleich 3 Grenzen andersrum um den Bodensee passiert werden?
Routenänderung bei SSP EU Schweiz möglich
Barzahlung, Donnerstag, 11.05.2023, 22:56 (vor 580 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 11.05.2023, 22:58
Habe einen SSP EU (kurioserweise aus dem EU-Mitgliedsland Schweiz nach Deutschland) für den 14.5. Wegen Streik in Deutschland ist die Zugbindung aufgehoben worden. Gilt diese Aufhebung auch für die Züge in der Schweiz?
Ja.
Die Regelung gilt auch für Reisende mit internationalen DB Tickets, und zwar sowohl für die Fahrt ins Ausland als auch für Reisen vom Ausland nach Deutschland oder durch Deutschland im Transit. Die flexible Ticketnutzung gilt ebenso für Tickets ausländischer Vertriebsbahnen (z.B. ÖBB, SBB, SNCF), für eine innerdeutsche oder eine grenzüberschreitende Verbindung nach/von/durch Deutschland.
https://www.bahn.de/info/sonderkulanz
Was gilt für eine frühere Abfahrt am Ausgangsort, wenn ich das Ziel in der BRD erst nach 22 Uhr erreichen würde? Dürfen statt jener in Schaffhausen gleich 3 Grenzen andersrum um den Bodensee passiert werden?
Wenn Du via Bregenz fährst, benötigst Du eine zusätzliche Fahrkarte von St. Margrethen nach Lindau.
Wenn Du bei der ursprünglichen Verbindung mit einer Verspätung von mehr als 60min. rechnen musstest, wird Dir die DB die im Nachgang auch erstatten. Andernfalls ist die Erfolgsaussicht unklar.
Next Level: Schweiz-Brüssel mit DB-Ticket über Deutschland
плацкарт, Donnerstag, 11.05.2023, 23:39 (vor 580 Tagen) @ fred_sun
Wird DB eine Alternativroute mit TGV und Thalys erstatten, falls die ursprüngliche Verbindung Schweiz-Stuttgart-Köln-Brüssel wegen des Streiks nicht mehr funktioniert?
Next Level: Schweiz-Brüssel mit DB-Ticket über Deutschland
Barzahlung, Donnerstag, 11.05.2023, 23:43 (vor 580 Tagen) @ плацкарт
Wird DB eine Alternativroute mit TGV und Thalys erstatten, falls die ursprüngliche Verbindung Schweiz-Stuttgart-Köln-Brüssel wegen des Streiks nicht mehr funktioniert?
Du setzt die Fahrt mit reservierungspflichtigen Zügen fort. Das ist keine Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen. Keine Erstattung.
Next Level: Schweiz-Brüssel mit DB-Ticket über Deutschland
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 12.05.2023, 00:44 (vor 580 Tagen) @ Barzahlung
Wird DB eine Alternativroute mit TGV und Thalys erstatten, falls die ursprüngliche Verbindung Schweiz-Stuttgart-Köln-Brüssel wegen des Streiks nicht mehr funktioniert?
Du setzt die Fahrt mit reservierungspflichtigen Zügen fort. Das ist keine Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen. Keine Erstattung.
Bis 80€ müsste doch als alternatives Verkehrsmittel wegen Ausfall letzter Verbindung gehen?
--
Weg mit dem 4744!
Next Level: Schweiz-Brüssel mit DB-Ticket über Deutschland
bahnfahrerofr., Freitag, 12.05.2023, 07:39 (vor 580 Tagen) @ JeDi
Bis 80€ müsste doch als alternatives Verkehrsmittel wegen Ausfall letzter Verbindung gehen?
Würde ich auch so sehen! Wie weit man mit Frankreich damit kommt, sei mal dahin gestellt. Eventuell gibt es bei späterer Ankunft dazu noch die Verspätungsentschädigung.
? ICE International durch Thalys ersetzen
плацкарт, Freitag, 12.05.2023, 08:25 (vor 580 Tagen) @ fred_sun
Wie würde das praktisch aussehen?
Vorhanden ist ein SSP EU aus der Schweiz mit Ankunft 21:56 in Brüssel. Der ICE 10 Köln-Brüssel fällt aus. Der vorherige ICE 12 fällt ebenfalls aus. Thalys 9484 würde Brüssel rechtzeitig erreichen. Würdet ihr empfehlen, den Thalys vorauszubuchen und später bei der DB erstatten zu lassen. Oder stellt man bei Vorlage des Tickets am Schalter in Köln etwas aus?
Thalys fährt auch nicht
airinter, Samstag, 13.05.2023, 15:33 (vor 578 Tagen) @ плацкарт
Ohne Fahrdienstleister kann der Thalys auch nicht fahren und entfällt zwischen Brüssel und Köln/Dortmund.
https://www.thalys.com/de/de/verkerkhersmeldungen/35506
Umbuchung Ticket Paris-Stuttgart?
Mike65, Freitag, 12.05.2023, 21:50 (vor 579 Tagen) @ fred_sun
Meine Frau hat für kommenden Diesnatg ein Europa-Sparticket Paris-Est -> Stuttgart HBf. Der ICE wurde nun auf seinem kompletten Lauf storniert. Sie würde nun gerne auf einen der vielen TGV nach Strasbourg umbuchen, von wo ich sie mit dem Auto abholen würde. Die Aufhebung der Zugbindung nützt ihr in Frankreich natürlich erst einmal nichts, da dort Reservierungspflicht herrscht. Die DB-Streikhotline konnte leider auch nicht weiterhelfen, da sie auf SNCF-Züge nicht direkt umreservieren kann. Sie empfahl Storno und Neukauf. Das würden wir auf jeden Fall vermeiden, da ein neues Ticket inzwischen trotz der verkürzten Strecke mehr kostet als das vorhandene.
Weiss jemand, ob es in Paris kurz vor Abfahrt am Bahnhof möglich ist, die Reservierung zu ändern, auch wenn es sich um ein DB-Ticket handelt?
Auch wenn ich es nicht recht glaube, gibt es eine Teilerstattung für den nicht genutzten deutschen Abschnitt?
Umbuchung Ticket Paris-Stuttgart?
bahnfahrerofr., Freitag, 12.05.2023, 22:22 (vor 579 Tagen) @ Mike65
Ich habe mal gehört (!), dass eine Umreservierung von Alleo-Zug auf Binnen-TGV bei vorhandener DB-Fahrkarte Probleme bereitet hat. Generell sind Umreservierungen in Frankreich einfacher, wenn eine SNCF-Fahrkarte vorliegt.
Sorry, wirklich helfen kann ich in dem Fall nicht, aber ohne weitere vorherige Abklärung hätte ich Bedenken.
Fährt TGV9579?
Mike65, Freitag, 12.05.2023, 23:46 (vor 579 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Laut bahn.de scheint am Abend noch ein TGV bis Karlsruhe zu fahren, zumindest verkauft die DB dafür noch Tickets. Allerdings steht in den Informationen:
TGV 9579: Karlsruhe Hbf: Großstörung. Der Zug fällt wegen eines Streiks der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) aus.
Ich werde morgen mal versuchen, auf diesen umzubuchen. Es besteht hier die Hoffnung, dass er wenigstens bis Strasbourg fährt, Karlsruhe wäre mir natürlich lieber, weil näher.
Umbuchung Ticket Paris-Stuttgart! Bei der SNCF
ffz, Samstag, 13.05.2023, 07:51 (vor 579 Tagen) @ Mike65
Hallo,
deine Frau sollte so bald wie möglich zum nächsten Schalter der SNCF in Paris Gare de l‘Est gehen. Dort kann sie die Reservierung auf einen anderen TGV/ICE umtauschen ggf auch auf einen anderen Tag oder nur bis Strasbourg.
Die Mitarbeiter am Schalter sehen auch welche Züge wie weit fahren.
Gruß
Kein Streik mehr
rainman51, Paderborn, Samstag, 13.05.2023, 16:09 (vor 578 Tagen) @ fred_sun
Es scheint einen Vergleich zwischen DB und EVG zu geben. (Vorgeschlagen vom Arbeitsgericht Frankfurt)
Der Streik findet somit nicht mehr statt.
LOL.
musicus, Samstag, 13.05.2023, 16:12 (vor 578 Tagen) @ rainman51
- kein Text -
Selbst der Streik fällt aus! Nichts klappt bei Bahnens.
Der Blaschke, Samstag, 13.05.2023, 16:18 (vor 578 Tagen) @ rainman51
Huhu.
Da wird dann mancher, der jetzt schon früher fährt, zum Schwarzfahrer!
Und was, wenn ich mein Ticket schon storniert habe, jetzt doch fahren könnte, aber es natürlich nicht mehr so günstige Preise gibt.
Und was macht jetzt der Eisenbahner, der sich schon auf 2 freie Tage freute. Großandrang beim Doc am Montagmorgen. Und dann fällt doch wieder das meiste aus.
Schöne Grüße von jörg
Dass das geht, hab ich nicht gedacht.
J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Samstag, 13.05.2023, 16:21 (vor 578 Tagen) @ rainman51
- kein Text -
--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*
Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
Wink des Schicksals :-)
Christian_S, Samstag, 13.05.2023, 16:51 (vor 578 Tagen) @ rainman51
Es scheint einen Vergleich zwischen DB und EVG zu geben. (Vorgeschlagen vom Arbeitsgericht Frankfurt)
Der Streik findet somit nicht mehr statt.
Da bei uns im Ort kein DB Reisezentrum vorhanden ist wollte ich die Fahrkarten heute im Reisezentrum Jena-Paradies zurückgeben. Kam dorthin, hing ein Zettel an der Tür "am 13.5. leider geschlossen".
Also grummelnd wieder abgezogen - jetzt lächle ich darüber :-)
Wink des Schicksals :-)
Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Samstag, 13.05.2023, 19:47 (vor 578 Tagen) @ Christian_S
Es scheint einen Vergleich zwischen DB und EVG zu geben. (Vorgeschlagen vom Arbeitsgericht Frankfurt)
Der Streik findet somit nicht mehr statt.
Da bei uns im Ort kein DB Reisezentrum vorhanden ist wollte ich die Fahrkarten heute im Reisezentrum Jena-Paradies zurückgeben. Kam dorthin, hing ein Zettel an der Tür "am 13.5. leider geschlossen".
Also grummelnd wieder abgezogen - jetzt lächle ich darüber :-)
Da Du aber in meiner Ecke vorbei musst, könnte ich ja mal für Dich.... :))
Wink des Schicksals :-)
Christian_S, Samstag, 13.05.2023, 20:50 (vor 578 Tagen) @ Tabernaer
Da Du aber in meiner Ecke vorbei musst, könnte ich ja mal für Dich.... :))
Wir fahren über Nürnberg - Passau - Mühldorf - München - Lindau - Singen - Basel, um einen so großen wie möglich Bogen um Deinen Standort zu machen ;-)
Wink des Schicksals :-)
Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Samstag, 13.05.2023, 22:37 (vor 578 Tagen) @ Christian_S
Da Du aber in meiner Ecke vorbei musst, könnte ich ja mal für Dich.... :))
Wir fahren über Nürnberg - Passau - Mühldorf - München - Lindau - Singen - Basel, um einen so großen wie möglich Bogen um Deinen Standort zu machen ;-)
Wolltest Du in den Urlaub fahren oder eine Deutschlandrundreise machen? ;)
Überall, wo Du lang willst, hab ich meine Leute. Bleib lieber zu Hause oder nimm dem Luft-/Wasserweg :))