Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten? (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Dienstag, 28.03.2023, 20:41 (vor 367 Tagen)

Hallo zusammen,
ich fahre gelegentlich von Frankfurt (Main) nach Wuppertal.
Am DB-Automat wähle ich meist eine Verbindung, wo ich in Köln-Messe/Deutz vom ICE in den RE7 umsteige. Auf den Fahrkarten steht aber jedes Mal als Wegeangabe:

von Frankfurt(Main)+City
nach Wuppertal+City
VIA: (FFMF*MZ/FH)*LM*SIGB*TROI*K*D

Einmal hat ein Zugbegleiter zwischen Köln und Solingen meine Fahrkarte beanstandet, da meine Fahrkarte nur über Düsseldorf (Umweg), nicht aber über Solingen (direkter Weg) gültig sei. Aus Kulanzgründen verzichtete er aber auf das Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 EUR, da er Verständnis für meine Situation habe. Er warnte mich aber vor Kollegen, welche die Sache beim nächsten Mal vielleicht enger sehen.

Ich frage mich nun:
Ich wähle beim Fahrkartenkauf definitiv Züge, die zwischen Köln und Wuppertal über Solingen verkehren, auf der Weg-Angabe meiner Fahrkarte (Automat oder Reisezentrum) steht jedoch am Ende *D und nicht etwa *SG/D.
Was mache ich falsch?

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 28.03.2023, 20:49 (vor 367 Tagen) @ Bahngenießer

Hallo zusammen,
ich fahre gelegentlich von Frankfurt (Main) nach Wuppertal.
Am DB-Automat wähle ich meist eine Verbindung, wo ich in Köln-Messe/Deutz vom ICE in den RE7 umsteige. Auf den Fahrkarten steht aber jedes Mal als Wegeangabe:

von Frankfurt(Main)+City
nach Wuppertal+City
VIA: (FFMF*MZ/FH)*LM*SIGB*TROI*K*D

Einmal hat ein Zugbegleiter zwischen Köln und Solingen meine Fahrkarte beanstandet, da meine Fahrkarte nur über Düsseldorf (Umweg), nicht aber über Solingen (direkter Weg) gültig sei. Aus Kulanzgründen verzichtete er aber auf das Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 EUR, da er Verständnis für meine Situation habe. Er warnte mich aber vor Kollegen, welche die Sache beim nächsten Mal vielleicht enger sehen.

Ich frage mich nun:
Ich wähle beim Fahrkartenkauf definitiv Züge, die zwischen Köln und Wuppertal über Solingen verkehren, auf der Weg-Angabe meiner Fahrkarte (Automat oder Reisezentrum) steht jedoch am Ende *D und nicht etwa *SG/D.
Was mache ich falsch?

Man macht gar nichts falsch, ist halt nicht so Richtig angegeben, es sollte dann da eigentlich (D/SG) stehen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

EDO, Dienstag, 28.03.2023, 21:56 (vor 367 Tagen) @ EK-Wagendienst

Ich bin auf dem Gebiet kein Experte. Meine, die Angabe "D" für Düsseldorf sei eine Raumbegrenzung und nicht ein zwingend zu fahrender Weg. Wenn Du über Solingen fährst, bewegst Du Dich innerhalb dieses Raums. Sofern ich damit richtig liege, hatte Dein Kontrolleur Unrecht...

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 29.03.2023, 08:54 (vor 366 Tagen) @ EDO

Ich bin auf dem Gebiet kein Experte. Meine, die Angabe "D" für Düsseldorf sei eine Raumbegrenzung und nicht ein zwingend zu fahrender Weg. Wenn Du über Solingen fährst, bewegst Du Dich innerhalb dieses Raums. Sofern ich damit richtig liege, hatte Dein Kontrolleur Unrecht...

Das D ist ein Leitpunkt, der direkte Weg ist kürzer,
Richtig währe (D/SG)


(FFMF*MZ/FH)*LM*SIGB*TROI*K*D

(Frankfurt Flughafen * Mainz oder Frankfurt Hoechst) * Limburg * SiegburgBonn * Troisdorf * Köln * Düsseldorf?

Also über Mainz und dann Wiesbaden darf man fahren, dann aber eben über RKM, wobei Limburg ja eigentlich Limburg Süd sein müsste.

Es wäre dann mal interessant, wenn man mit dem Nv durch den Westerwald fahren würde über Westerburg und Au (Sieg), sollte danach auch möglich sein.
Aber das gibt es nur so als Fv Fahrkarte.

Früher hatten die Räume die R Nummern

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

Bm235, Mittwoch, 29.03.2023, 11:24 (vor 366 Tagen) @ EDO

Ist die Fahrt über einen kürzeren Weg als gebucht beim Normal-/Flexpreis nicht grundsätzlich immer erlaubt?

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

musicus, Mittwoch, 29.03.2023, 11:30 (vor 366 Tagen) @ Bm235

Ist die Fahrt über einen kürzeren Weg als gebucht beim Normal-/Flexpreis nicht grundsätzlich immer erlaubt?

Nicht grundsätzlich, nein.

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

bahnfahrerofr., Mittwoch, 29.03.2023, 12:35 (vor 366 Tagen) @ musicus

Ist die Fahrt über einen kürzeren Weg als gebucht beim Normal-/Flexpreis nicht grundsätzlich immer erlaubt?

Nicht grundsätzlich, nein.

Genau. Absurderweise ist daher ein (S)SP im NV-Abschnitt flexibler. Da kann man zumindest über die kürzere Strecke immer problemlos fahren.

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

611 040, Erfurt, Mittwoch, 29.03.2023, 16:33 (vor 366 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Im NV-Abschnitt steht auf Sparpreisen immer nur bspw. für Hamburg - Erfurt: IC 2375 KS-WH*NV. Da kann man dann ab Kassel-Wilhelmshöhe sowohl über Leinefelde - Mühlhausen - Döllstädt oder Gotha oder über Wolkramshausen oder über Bebra fahren... warum gibts dann bei Flexpreisen so exakte Angaben?

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

jor, Mittwoch, 29.03.2023, 00:33 (vor 366 Tagen) @ Bahngenießer

Ich finde es insgesamt ohnehin etwas abgehoben von der DB, dass man dem Kunden offensichtlich unterstellt, er müsse so eine Geheimsprache verstehen.

Bindend sind solche Angaben vertragsrechtlich sicher nicht. Es gilt, was der durchschnittlich verständige Kunde erwarten darf, wenn er einen Fahrschein erwirbt.

Wenn er also von A nach B will und seine gewählte Strecke kein offenkundiger Umweg ist, dann hat das OK zu sein.

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

sibiminus, Mittwoch, 29.03.2023, 06:16 (vor 366 Tagen) @ jor

Ich finde es insgesamt ohnehin etwas abgehoben von der DB, dass man dem Kunden offensichtlich unterstellt, er müsse so eine Geheimsprache verstehen.

Verglichen mit den kryptischen Fahrscheinangaben so mancher Verbünde sind sowohl DB- als auch D-Tarif erfrischend leicht verständlich. Was findest du eingängiger: "Gültig in 110 167 168 121 123 143" oder "VON Leipzig ->NACH Torgau VIA EB"? Beides bezeichnet annähernd gleiche räumliche Gültigkeit.

Bindend sind solche Angaben vertragsrechtlich sicher nicht. Es gilt, was der durchschnittlich verständige Kunde erwarten darf, wenn er einen Fahrschein erwirbt.

Um an eine Fahrkarte zu gelangen, muss ein verständiger Kunde aber Angaben zum Weg machen, insofern wird er das auf der erhaltenen Fahrkarte kontrollieren. Das ist mit Leitpunkten (die auf Kfz-Kennzeichen, phonetischer Ähnlichkeit oder leicht zuzuordnenden Abkürzungen basieren) und einer Syntax (die im Groben auch ohne Detailkenntnis eine Herleitung zulässt) wesentlich einfacher als die aneinandergereihten Zahlenkolonnen so mancher Verbünde.
Im Übrigen ist die Fahrkarte nach einhelliger Meinung Beweis über den Beförderungsvertrag und dessen Bedingungen, also auch den Weg.

Wenn er also von A nach B will und seine gewählte Strecke kein offenkundiger Umweg ist, dann hat das OK zu sein.

Er wird aber eine Auswahl treffen müssen: In Form einer Verbindung bzw. eines Zuges (der eine bestimmte Strecke fährt) oder der Auswahl einer angebotenen Wegeoption. Die Annahme, eine gewählte Option berechtige grundsätzlich auch zur Nutzung der anderen ohne Weiteres, geht fehl.

Zurück zum konkreten Fall: Wenn die Fahrkarte auf den längeren Weg lautet wird der Übergang auf den direkten Weg 0 Euro kosten. DB-EVUs sind angewiesen das so ohne Weiteres (ohne Übergang) zu akzeptieren, die Formulierung im Tarif gäbe aber Anlass zu kleinkarierter Beanstandung.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

bahnfahrerofr., Mittwoch, 29.03.2023, 09:30 (vor 366 Tagen) @ sibiminus

Zurück zum konkreten Fall: Wenn die Fahrkarte auf den längeren Weg lautet wird der Übergang auf den direkten Weg 0 Euro kosten. DB-EVUs sind angewiesen das so ohne Weiteres (ohne Übergang) zu akzeptieren, die Formulierung im Tarif gäbe aber Anlass zu kleinkarierter Beanstandung.

Dem stimme ich zwar zu, wenn es aber tatsächlich der Fall war, dass die bei der Buchung zugrunde liegende Strecke die kürzere war, dann ist die Fahrkarte schlicht und einfach fehlerhaft ausgestellt worden. Wenn man, um die "gebuchte" Verbindung legal nutzen zu dürfen, eine Umwegfahrkarte kaufen muss, halte ich das für eine "unerwartete Klausel".

Davon abgesehen, im D-Tarif gibt es gar keine Umwegfahrkarten mehr, obwohl das Problem falsch aufgedruckter Wegeangaben da manchmal auch auftritt. Und beim FV-Tarif: ich wollte mal in einer DB-eigenen Verkaufsstelle einen solchen Umweg erwerben. Der Mitarbeiter sagte mir ziemlich selbstsicher, er glaube, so etwas gebe es nicht. Und der Kunde soll es dann verstehen und wissen?

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

musicus, Mittwoch, 29.03.2023, 09:33 (vor 366 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 29.03.2023, 09:35

Verglichen mit den kryptischen Fahrscheinangaben so mancher Verbünde sind sowohl DB- als auch D-Tarif erfrischend leicht verständlich.

Wenn sie denn auch zur beim Kauf angegebenen Reiseverbindung passen...

Um an eine Fahrkarte zu gelangen, muss ein verständiger Kunde aber Angaben zum Weg machen, insofern wird er das auf der erhaltenen Fahrkarte kontrollieren.

Nein. Das wird er nur in den seltensten Fällen tun. Und das ist i.d.R. auch nicht zu beanstanden. Angesichts eines fahrplanbasierten Verkaufs darf die Kundschaft wohl darauf vertrauen, dass der erstellte Fahrausweis dem gewählten Reiseweg auch entspricht - und zwar insbesondere dann, wenn im selben Buchungsprozess dieser Weg auch auf dem entstandenen Beleg dokumentiert bzw. in der App ersichtlich ist.
Alles andere hielte ich für unwirksam, weil irgendwo zwischen überraschend und Arglist.

Im Übrigen ist die Fahrkarte nach einhelliger Meinung Beweis über den Beförderungsvertrag und dessen Bedingungen, also auch den Weg.

Ein Beweis, ja. Nicht auszuschließen, dass weitere Beweise über die abgegebenen Willenserklärungen und den zustandegekommenen Beförderungsvertrag vorliegen und damit entsprechend zu würdigen sind.

Zurück zum konkreten Fall: Wenn die Fahrkarte auf den längeren Weg lautet wird der Übergang auf den direkten Weg 0 Euro kosten. DB-EVUs sind angewiesen das so ohne Weiteres (ohne Übergang) zu akzeptieren, die Formulierung im Tarif gäbe aber Anlass zu kleinkarierter Beanstandung.

Auch das ist nix neues.
Nota bene: Fahrausweis, Tarif, und Kontrollpersonal könnten jeweils einzeln wie auch in beliebiger Kombination zum individuellen Beförderungsvertrag in Widerspruch stehen. Für Reisende glücklicherweise nicht ernsthaft von Bedeutung.

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

sibiminus, Mittwoch, 29.03.2023, 17:13 (vor 366 Tagen) @ musicus

Um an eine Fahrkarte zu gelangen, muss ein verständiger Kunde aber Angaben zum Weg machen, insofern wird er das auf der erhaltenen Fahrkarte kontrollieren.

Nein. Das wird er nur in den seltensten Fällen tun. Und das ist i.d.R. auch nicht zu beanstanden.

Und genau davon gehe ich eben nicht aus. Das würde ja heißen, im Normalfall greift man in den Ausgabeschacht und stopft alles ungesehen in die Geldbörse. Wer macht das? Ist es so unrealistisch davon auszugehen, sich die erhaltene Fahrkarte erst einmal anzusehen? Ich denke nicht.

Angesichts eines fahrplanbasierten Verkaufs darf die Kundschaft wohl darauf vertrauen, dass der erstellte Fahrausweis dem gewählten Reiseweg auch entspricht

Das habe ich doch überhaupt nicht in Zweifel gezogen, sondern nur darauf hingeweiesen das man sich doch im Regelfall ansieht, welches Dokument man erhalten hat. Mit anderen Worten: die Kundschaft darf hier genauso kontrollieren, wie sie vertrauen darf.

Alles andere hielte ich für unwirksam, weil irgendwo zwischen überraschend und Arglist.

Fehler unterlaufen meistens überraschend, Arglist würde Vorsatz bedeuten.

Im Übrigen ist die Fahrkarte nach einhelliger Meinung Beweis über den Beförderungsvertrag und dessen Bedingungen, also auch den Weg.

Ein Beweis, ja. Nicht auszuschließen, dass weitere Beweise über die abgegebenen Willenserklärungen und den zustandegekommenen Beförderungsvertrag vorliegen und damit entsprechend zu würdigen sind.

Fragt sich nun was ernsthaft von Bedeutung ist im Alltag: Sich der Fahrkarte vergewissern ob es die gewünschte ist oder vor Gericht Beweise und Willenserklärungen zu würdigen.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

musicus, Mittwoch, 29.03.2023, 17:27 (vor 366 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 29.03.2023, 17:31

Um an eine Fahrkarte zu gelangen, muss ein verständiger Kunde aber Angaben zum Weg machen, insofern wird er das auf der erhaltenen Fahrkarte kontrollieren.

Nein. Das wird er nur in den seltensten Fällen tun. Und das ist i.d.R. auch nicht zu beanstanden.

Und genau davon gehe ich eben nicht aus. Das würde ja heißen, im Normalfall greift man in den Ausgabeschacht und stopft alles ungesehen in die Geldbörse. Wer macht das?

Ich beispielsweise. Wenn ich denn ne Automatenkarte ziehe...

Ist es so unrealistisch davon auszugehen, sich die erhaltene Fahrkarte erst einmal anzusehen? Ich denke nicht.

Ist es auch nicht, das denke ich ebenso. Allerdings ist das hier auch nicht der Punkt! Schließlich geht es nicht um das bloße Betrachten eines Fahrscheins, womit es ja, dieser Meinung zufolge, selbst wenn die Eckdaten stimmen, nicht getan wäre, sondern darüber hinaus um nicht weniger als eine erschöpfende Prüfung der aufgedruckten Wegevorschriften und Raumbegrenzungen sowie der abschließenden Beurteilung deren Korrektheit im Hinblick auf eine vollständige Übereinstimmung mit der zuvor im Buchungsprozess getroffenen Verbindungswahl.
Dass der Kunde dazu überhaupt in der Lage ist, kann nicht angenommen werden - schon gar nicht in allen Fällen, daher erübrigt sich die hier theoretisch aufgeworfene Frage nach soetwas wie einer "Mitwirkungspflicht" am Wegetext seitens der Kundschaft.

Mit anderen Worten: die Kundschaft darf hier genauso kontrollieren, wie sie vertrauen darf.

Na also!

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

sibiminus, Mittwoch, 29.03.2023, 22:02 (vor 366 Tagen) @ musicus
bearbeitet von sibiminus, Mittwoch, 29.03.2023, 22:05

Ich beispielsweise. Wenn ich denn ne Automatenkarte ziehe...

Gut gemeinter Ratschlag: Mach das nicht zur Gewohnheit. Du wärst nicht der Erste, der eine falsche (oder sogar keine) Fahrkarte aus dem Ausgabeschacht zieht - und das ganz ohne Bedienungsfehler gemacht haben zu müssen.

Schließlich geht es nicht um das bloße Betrachten eines Fahrscheins, womit es ja, dieser Meinung zufolge, selbst wenn die Eckdaten stimmen, nicht getan wäre, sondern darüber hinaus um nicht weniger als eine erschöpfende Prüfung der aufgedruckten Wegevorschriften und Raumbegrenzungen

habe ich nicht behauptet

sowie der abschließenden Beurteilung deren Korrektheit im Hinblick auf eine vollständige Übereinstimmung mit der zuvor im Buchungsprozess getroffenen Verbindungswahl.

habe ich auch nicht behauptet.

Dass der Kunde dazu überhaupt in der Lage ist, kann nicht angenommen werden - schon gar nicht in allen Fällen, daher erübrigt sich die hier theoretisch aufgeworfene Frage nach soetwas wie einer "Mitwirkungspflicht" am Wegetext seitens der Kundschaft.

Ich für meinen Teil habe nirgends irgendwelche Pflichten aufgeworfen, auch nicht theoretisch. Schreibe mir nicht solche Aussagen zu oder belege, wo das stehen soll.

Mit anderen Worten: die Kundschaft darf hier genauso kontrollieren, wie sie vertrauen darf.

Na also!

Du argumentierst gegen Strohmänner, die du aus dem Kontext gerissen hast. Das war was ich im Sinn hatte als ich von ernsthafter Bedeutung im Alltag sprach: Keiner erwartet (oder verpflichtet) eine Tiefenprüfung um verdeckte Mängel an der Abfertigung aufzudecken. Wenn ich von Kontrolle spreche, beziehe ich mich auf die für jedermann nachvollziehbare Aufdeckung offener Mängel. Das zu tun ist doch im Eigeninteresse und hat nichts mit irgendwelchen Pflichten zu tun, die du hier postulieren willst. Wenn man es bemerkt kann man reagieren und möglicherweise Ärger umschiffen. Wenn man es nicht merkt ist es überraschend, kann aber erstmal Probleme bedeuten.

So und jetzt kommt der Punkt, um den es dort ging: Diese Prüfung ist im D-/DB-Tarif einfacher (durch die verbalisierte Darstellung) als in vielen Verbünden mit aneinandergereihten Zahlenkolonnen!

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

musicus, Mittwoch, 29.03.2023, 23:28 (vor 365 Tagen) @ sibiminus

Gut gemeinter Ratschlag: Mach das nicht zur Gewohnheit. Du wärst nicht der Erste, der eine falsche (oder sogar keine) Fahrkarte aus dem Ausgabeschacht zieht - und das ganz ohne Bedienungsfehler gemacht haben zu müssen.

Danke. Meine Angst hält sich in engen Grenzen.

habe ich nicht behauptet

habe ich auch nicht behauptet.

Zitat:
" Um an eine Fahrkarte zu gelangen, muss ein verständiger Kunde aber Angaben zum Weg machen, insofern wird er das auf der erhaltenen Fahrkarte kontrollieren."

Irgendwo scheint da deine Intention dann abhanden gekommen zu sein - oder die Formulierung ist schlicht zu obskur.

Ich für meinen Teil habe nirgends irgendwelche Pflichten aufgeworfen, auch nicht theoretisch. Schreibe mir nicht solche Aussagen zu oder belege, wo das stehen soll.

Oje, oje…. Ich für meinen Teil habe dir nirgends das Aufwerfen von Pflichten (schon sprachlich ist das ungehobelt) zugeschrieben sondern aus deinen Gedanken lediglich eine theoretische Fragestellung abstrahiert. Genaueres Lesen ist scheinbar selten geworden in dieser Zeit. Und irgendwie ist mir dieses kleinkarierte Gezänk hier auch zu albern, sorry…

Mit anderen Worten: die Kundschaft darf hier genauso kontrollieren, wie sie vertrauen darf.

Na also!

Du argumentierst gegen Strohmänner, die du aus dem Kontext gerissen hast. Das war was ich im Sinn hatte als ich von ernsthafter Bedeutung im Alltag sprach: Keiner erwartet (oder verpflichtet) eine Tiefenprüfung um verdeckte Mängel an der Abfertigung aufzudecken. Wenn ich von Kontrolle spreche, beziehe ich mich auf die für jedermann nachvollziehbare Aufdeckung offener Mängel. Das zu tun ist doch im Eigeninteresse und hat nichts mit irgendwelchen Pflichten zu tun, die du hier postulieren willst. Wenn man es bemerkt kann man reagieren und möglicherweise Ärger umschiffen. Wenn man es nicht merkt ist es überraschend, kann aber erstmal Probleme bedeuten.

Na also!

So und jetzt kommt der Punkt, um den es dort ging: Diese Prüfung ist im D-/DB-Tarif einfacher (durch die verbalisierte Darstellung) als in vielen Verbünden mit aneinandergereihten Zahlenkolonnen!

Na wenn das mal nicht gebannte Bewunderung des Thermopapierstreifenausdrucks rechtfertigt!
Man kann sich's aber auch unnötig kompliziert machen…

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

sibiminus, Donnerstag, 30.03.2023, 17:51 (vor 365 Tagen) @ musicus

habe ich nicht behauptet

habe ich auch nicht behauptet.

Zitat:
" Um an eine Fahrkarte zu gelangen, muss ein verständiger Kunde aber Angaben zum Weg machen, insofern wird er das auf der erhaltenen Fahrkarte kontrollieren."

Etwas zu tun (oder anzunehmen dass etwas regelmäßig getan wird) bedeutet doch nicht zwingend eine Verpflichtung (oder die Annahme einer Verpflichtung) dazu. Ist doch nicht so schwer zu verstehen?

Irgendwo scheint da deine Intention dann abhanden gekommen zu sein - oder die Formulierung ist schlicht zu obskur.

Da steht nichts von irgendwelchen Pflichten.

Oje, oje…. Ich für meinen Teil habe dir nirgends das Aufwerfen von Pflichten (schon sprachlich ist das ungehobelt) zugeschrieben sondern aus deinen Gedanken lediglich eine theoretische Fragestellung abstrahiert.

Also Strohmann.

Genaueres Lesen ist scheinbar selten geworden in dieser Zeit. Und irgendwie ist mir dieses kleinkarierte Gezänk hier auch zu albern, sorry…

Ich verzichte auf Polemik im Gegensatz zu dir und sehe das als Sachdiskussion. Dass du daraus Gezänk machst, ist bedauerlich aber ich kann das nicht ändern.

So und jetzt kommt der Punkt, um den es dort ging: Diese Prüfung ist im D-/DB-Tarif einfacher (durch die verbalisierte Darstellung) als in vielen Verbünden mit aneinandergereihten Zahlenkolonnen!

Na wenn das mal nicht gebannte Bewunderung des Thermopapierstreifenausdrucks rechtfertigt!

Du selber hattest mir hier noch zugestimmt, jetzt wirst du polemisch...
Ausgangspunkt ist übrigens: Was findest du eingängiger: "Gültig in 110 167 168 121 123 143" oder "VON Leipzig ->NACH Torgau VIA EB"? Das war der Kontext, den du weglässt.

Man kann sich's aber auch unnötig kompliziert machen…

Man kann auch auf Polemik verzichten und auf der Sachebene bleiben. Ich habe nicht von einer eingehenden Tiefenprüfung gesprochen und das bereits klargestellt.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten?

musicus, Mittwoch, 29.03.2023, 09:20 (vor 366 Tagen) @ Bahngenießer

Einmal hat ein Zugbegleiter zwischen Köln und Solingen meine Fahrkarte beanstandet, da meine Fahrkarte nur über Düsseldorf (Umweg), nicht aber über Solingen (direkter Weg) gültig sei.

Immerhin erweckt die aufgedruckte Wegevorschrift diesen Anschein.

Ich frage mich nun:
Ich wähle beim Fahrkartenkauf definitiv Züge, die zwischen Köln und Wuppertal über Solingen verkehren, auf der Weg-Angabe meiner Fahrkarte (Automat oder Reisezentrum) steht jedoch am Ende *D und nicht etwa *SG/D.
Was mache ich falsch?

Extrem wenig bis nichts.
Fehler und Ungenauigkeiten in den Wegevorschriften sind leider gang und gäbe, das Forum hier kann mit etlichen solcher Debatten aufwarten. In Zeiten (mutmaßlich) überwiegender Anteile zuggebundener Fahrausweise schwindet dabei einerseits die Praxisrelevanz der Thematik, andererseits dürfte die DB wenig Interesse daran haben, für solche theoretischen Null-Euro-"Umwege" großartigen Pflegeaufwand in die Buchungssysteme zu stecken.
Was ich in einem solchen Fall tun würde: vermutlich besser online buchen - oder aber mir beim Fahrkartenkauf auch die Reiseverbindung mit ausdrucken lassen. Angesichts der Tatsache, dass die Erstellung von Fahrausweisen stets fahrplanbasiert erfolgt, hätte man damit die dem Beförderungsvertrag zugrundeliegende Verbindung im Moment der Kontrolle bei der Hand. Der Rest ist dann wirklich ein rein internes Bahn-Problem.

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