Frage zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)

EDO, Montag, 13.03.2023, 10:54 (vor 15 Tagen)

Guten Morgen!

Hypothetischer Fall, der in der Praxis womöglich vorkommt.

Es besteht eine Fahrkarte von A nach C über B mit Zugbindung im Fernzug von B nach C. Die Mindest-Umsteigezeit im Bahnhof B wird mit 10 Minuten vorgegeben. Die gebuchte Verbindung lautet:

10:00 Abfahrt S-Bahn Bahnhof A
10:15 Ankunft S-Bahn Bahnhof B
10:30 Abfahrt ICE Bahnhof B

Für den ICE wird kurz vor Fahrtantritt in den Auskunftsmedien eine Verspätung von 15 Minuten prognostiziert, die er bei Abfahrt an Bahnhof B auch tatsächlich hat. Er fährt um 10.45 Uhr ab.

Der Fahrkarteninhaber entscheidet sich aufgrund der Verspätung des Fernzuges einen S-Bahn-Takt später fahren zu wollen, um 10.15 Uhr.

Die S-Bahn um 10.15 Uhr fällt aus.

Fallkonstruktion A: Der Ausfall bzw. die Kommunikation des Ausfalls erfolgt kurzfristig. Unser Reisender wartet also vergeblich auf seine S-Bahn um 10.15 Uhr, muss stattdessen die S-Bahn um 10.30 Uhr nehmen und verpasst somit am Bahnhof B seinen Anschluss-ICE. Greifen hier die Fahrgastrechte?

Fallkonstruktion B: Der Ausfall der S-Bahn um 10.15 Uhr ist frühzeitig bekannt. Muss unser Reisender die S-Bahn um 10.00 Uhr nehmen, um die Zugbindung aufrecht erhalten zu können oder ist die Zugbindung aufgehoben? Wenn ja, wie sieht es dann mit weitergehenden Fahrgastrechten aus?

Danke für Eure Antworten. Bitte keine Vermutungen, bitte keine Querverweise, die an der Fragestellung klar vorbeigehen. Auch hierfür schonmal Danke.

Frage zu Fahrgastrechten

gnampf, Montag, 13.03.2023, 11:07 (vor 15 Tagen) @ EDO

ich denke, das laesst sich alles zusammen beantworten: ist von einer Ankunft des ICE am Ziel mit min. 20 min Verspaetung um 10:00 auszugehen? Gut, dann ist die Zugbindung aufgehoben. Nein? Dann ist die Zugbindung einzuhalten. Die Verspaetung des ICEs ist irrelevant, wird ein S-Bahn-Takt spaeter genommen, mit dem der Zug planmaessig nicht erreicht werden kann, dann ist das ein Problem des Reisenden. Fuer Verspaetungen und die Aufrechterhaltung gibts nunmal keine Garantie.

gute Zusammenfassung :)

sflori, Montag, 13.03.2023, 11:14 (vor 15 Tagen) @ gnampf

ich denke, das laesst sich alles zusammen beantworten: ist von einer Ankunft des ICE am Ziel mit min. 20 min Verspaetung um 10:00 auszugehen?

Das ging mir auch grad durch den Kopf. Ich würde auf jeden Fall die S-Bahn um 10.00 Uhr nehmen, solange ich nicht irgendwo einen Screenshot von mind. +20 des ICEs hätte.


Bye. Flo.

Genau! Welche Ankunft ist um 10:00 Uhr zu erwarten?

wachtberghöhle, Montag, 13.03.2023, 11:45 (vor 15 Tagen) @ gnampf

ich denke, das laesst sich alles zusammen beantworten: ist von einer Ankunft des ICE am Ziel mit min. 20 min Verspaetung um 10:00 auszugehen?

Dann ist die Zugbindung aufgehoben.

Antwort zu Fahrgastrechten

Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 13.03.2023, 11:14 (vor 15 Tagen) @ EDO

Fall A: Zugbindung aufgehoben, Fahrgastrechte greifen

Fall B: Zugbindung aufgehoben, Fahrgastrechte greifen

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[image] #FreeAssange

Antwort zu Fahrgastrechten

EDO, Montag, 13.03.2023, 11:55 (vor 15 Tagen) @ Berlin-Express

Danke für Eure ersten Antworten.

„gnampf“ ist der Meinung, der Ausfall der S-Bahn sei „Problem“ des Reisenden. Richtig verstanden?

„Berlin Express“ sieht in beiden Fällen das Recht auf Seiten des Reisenden.

Ich spinne das in der Theorie mal weiter und greife „gnampfs“ durchaus nachvollziehbare Meinung auf. Bei 15 Minuten Verspätung des ICE würde ich persönlich meine Pläne bzgl. S-Bahn-Anreise auch nicht ändern. Aber! Der ICE ist mit 60 Minuten Verspätung angekündigt und hat ein Ziel beispielsweise in einer touristischen Region. Unser Fahrgast möchte nicht unbedingt ein 2. Mal umsteigen. Geplant war ja Abfahrt um 10 Uhr mit der S-Bahn. Nun würde ja auch die S-Bahn um 11 Uhr reichen, will er nicht 60 Minuten sinnlos am Umsteigebahnhof verbringen wollen. Jetzt fällt aber nicht nur die S-Bahn um 10.15 Uhr aus wie im fiktiven Beispiel genannt, sondern wegen Streckensperrung auch die folgenden S-Bahnen um 10.30 Uhr, 10.45 Uhr, 11.00 Uhr. Eine Anreise zum Bahnhof B mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht möglich. Und nun? Die S-Bahn um 10.00 Uhr fuhr …

Antwort zu Fahrgastrechten

gnampf, Montag, 13.03.2023, 13:30 (vor 15 Tagen) @ EDO

„gnampf“ ist der Meinung, der Ausfall der S-Bahn sei „Problem“ des Reisenden. Richtig verstanden?

Korrekt, sofern die Verspaetung am Ziel bei planmaessiger Abfahrt um 10:00 eben voraussichtlich <20min betraegt, was hier ja wohl der Fall waere.

Ich spinne das in der Theorie mal weiter und greife „gnampfs“ durchaus nachvollziehbare Meinung auf. Bei 15 Minuten Verspätung des ICE würde ich persönlich meine Pläne bzgl. S-Bahn-Anreise auch nicht ändern. Aber! Der ICE ist mit 60 Minuten Verspätung angekündigt und hat ein Ziel beispielsweise in einer touristischen Region. Unser Fahrgast möchte nicht unbedingt ein 2. Mal umsteigen. Geplant war ja Abfahrt um 10 Uhr mit der S-Bahn. Nun würde ja auch die S-Bahn um 11 Uhr reichen, will er nicht 60 Minuten sinnlos am Umsteigebahnhof verbringen wollen. Jetzt fällt aber nicht nur die S-Bahn um 10.15 Uhr aus wie im fiktiven Beispiel genannt, sondern wegen Streckensperrung auch die folgenden S-Bahnen um 10.30 Uhr, 10.45 Uhr, 11.00 Uhr. Eine Anreise zum Bahnhof B mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht möglich. Und nun? Die S-Bahn um 10.00 Uhr fuhr …

ab 20min ist die Zugbindung aufgehoben, du kannst also auch eine beliebige andere Verbindung fahren innerhalb der Gueltigkeit, und fuer die Fahrgastrechte ist dann diese ausschlaggebend. Kommst du damit nicht mehr an dein Ziel, dann gibt es halt ggf. auch Taxi/Hotel. Wie oft du umsteigen moechtest ist dabei natuerlich irrelevant, wenn eine Verbindung mit 20 mal umsteigen dich noch fuer Mitternach ans Ziel bringt, dann ist die zu verwenden.
Wenn nach der Streckensperrung dann wieder 3 S-Bahnen fahren, mit denen man das Ziel erreichen kann, du aber due 4. nimmst mit der man planmaessig eben nicht ans Ziel kommt, dann gibts wiederum natuerlich auch kein Hotel oder Taxi, da die gewaehlte Verbindung ja planmaessig verkehrt, die Planankunft aber halt erst am naechsten Tag ist.

Antwort zu Fahrgastrechten

EDO, Montag, 13.03.2023, 15:34 (vor 14 Tagen) @ gnampf

DANKE. Schlüssig.

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