Entschädigung 1. Klasse Sitzplatz? (Allgemeines Forum)

Bahnsteigkante, Sonntag, 29.01.2023, 14:47 (vor 425 Tagen)

Hallo liebes Forum,

Ich weiß, dass es schon einige Beiträge zu dem Thema gibt und darüber auch schon öfters diskutiert worden ist. Dennoch möchte ich meinen Fall mal schildern und wissen, was eigentlich Sache gewesen wäre.

Ich habe am 21.12.22 den EC 217 von Stuttgart bis Salzburg genutzt. Ich hatte eine Sitzplatzreservierung in der ersten Klasse im Wagen 14. Dieser Wagen hat bei jener Fahrt jedoch gefehlt. Somit musste ich größtenteils erstklassig stehen, habe dann zwischenzeitlich aber was im Bordbistro gespeist um die Zeit zu vertreiben. Währenddessen kam dann auch eine sehr freundliche Zugbegleiterin vorbei, welche ich fragte, ob man denn eine Entschädigung erhalte, wenn sein Sitzplatz in der ersten Klasse nicht vorhanden ist. Sie bestätigte dies, und schrieb mir einen entsprechenden Vermerk fürs Reisezentrum auf das Ticket.

Wenige Tage später besuchte ich dann das örtliche Reisezentrum und schilderte meinen Fall. Auch zeigte ich das Ticket mit dem genannten Vermerk. Sofort fing man mit Verspätung an. Das übliche "Bei 60min 25% und bei 120min 50%" wurde mir entgegengebracht. Ich erwiderte, dass ich keine Verspätung hatte und ich lediglich hier bin, um meine Entschädigung für den nicht vorhandenen Sitzplatz abzuholen. Daraufhin antwortete man mir, dass es keine Entschädigung dafür gebe, weil die Reservierung in der ersten Klasse inklusive sei. Aus Kulanz gab man mir jedoch einen 15€ Gutschein über die Theke, mit welchem ich auch zufrieden war.

Jetzt würde mich jedoch dennoch interessieren, wer Recht hatte. Ich meine, ich hätte auch mal irgendwo gelesen, dass man auch in der 1. Klasse eine Entschädigung erhalten würde, wenn der Sitzplatz fehlt, trotz Inklusivleistung. Vielleicht kann man mir hier mehr sagen.

Vielen Dank im Voraus!

Schöne Grüße

Entschädigung 1. Klasse Sitzplatz?

Bahngenießer, Sonntag, 29.01.2023, 17:56 (vor 424 Tagen) @ Bahnsteigkante

Hallo liebes Forum,

Ich weiß, dass es schon einige Beiträge zu dem Thema gibt und darüber auch schon öfters diskutiert worden ist. Dennoch möchte ich meinen Fall mal schildern und wissen, was eigentlich Sache gewesen wäre.

Ich habe am 21.12.22 den EC 217 von Stuttgart bis Salzburg genutzt. Ich hatte eine Sitzplatzreservierung in der ersten Klasse im Wagen 14. Dieser Wagen hat bei jener Fahrt jedoch gefehlt. Somit musste ich größtenteils erstklassig stehen, habe dann zwischenzeitlich aber was im Bordbistro gespeist um die Zeit zu vertreiben. Währenddessen kam dann auch eine sehr freundliche Zugbegleiterin vorbei, welche ich fragte, ob man denn eine Entschädigung erhalte, wenn sein Sitzplatz in der ersten Klasse nicht vorhanden ist. Sie bestätigte dies, und schrieb mir einen entsprechenden Vermerk fürs Reisezentrum auf das Ticket.

Wenige Tage später besuchte ich dann das örtliche Reisezentrum und schilderte meinen Fall. Auch zeigte ich das Ticket mit dem genannten Vermerk. Sofort fing man mit Verspätung an. Das übliche "Bei 60min 25% und bei 120min 50%" wurde mir entgegengebracht. Ich erwiderte, dass ich keine Verspätung hatte und ich lediglich hier bin, um meine Entschädigung für den nicht vorhandenen Sitzplatz abzuholen. Daraufhin antwortete man mir, dass es keine Entschädigung dafür gebe, weil die Reservierung in der ersten Klasse inklusive sei. Aus Kulanz gab man mir jedoch einen 15€ Gutschein über die Theke, mit welchem ich auch zufrieden war.

Jetzt würde mich jedoch dennoch interessieren, wer Recht hatte. Ich meine, ich hätte auch mal irgendwo gelesen, dass man auch in der 1. Klasse eine Entschädigung erhalten würde, wenn der Sitzplatz fehlt, trotz Inklusivleistung. Vielleicht kann man mir hier mehr sagen.

Vielen Dank im Voraus!

Schöne Grüße

Der Differenzbetrag zwischen 1. und 2. Klasse sollte aber zumindest aus Kulanzgründen erstattet werden. (Wenn du stehend in der 1. Klasse geblieben bist, hättest du aber rein rechtlich auf jeden Fall keinen Anspruch, da es auch in der 1. Klasse Sitz- und Stehplätze gibt.)
Hilfreich wäre, wenn du eine Bescheinigung des Zugpersonals vorlegen könntest, dass du statt der 1. die 2. Klasse benutzt hast, da du in der 1. Klasse keinen Sitzplatz gefunden hast.
Vielleicht an den Kundenservice wenden?

Entschädigung 1. Klasse Sitzplatz?

sibiminus, Montag, 30.01.2023, 14:59 (vor 424 Tagen) @ Bahngenießer

Der Differenzbetrag zwischen 1. und 2. Klasse sollte aber zumindest aus Kulanzgründen erstattet werden.

Aber nicht beim (Super) Sparpreis, hier gesteht die DB nur pauschal 20 € pro zahlendem Erwachsenen zu.

(Wenn du stehend in der 1. Klasse geblieben bist, hättest du aber rein rechtlich auf jeden Fall keinen Anspruch, da es auch in der 1. Klasse Sitz- und Stehplätze gibt.)

So streng handhabt es die DB nicht. Eisenbahnseitiges Verschulden plus Nachweis der Betroffenheit/Nichtnutzbarkeit gleich Erstattung.

Hilfreich wäre, wenn du eine Bescheinigung des Zugpersonals vorlegen könntest, dass du statt der 1. die 2. Klasse benutzt hast, da du in der 1. Klasse keinen Sitzplatz gefunden hast.
Vielleicht an den Kundenservice wenden?

Könnte problematisch werden weil die Ausgabe der Kulanzgutscheine mit Bezug zur Fahrkarte dokumentiert werden.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Sitzplatz kann wg fehlender Wagen nicht eingenommen werden

phil, Sonntag, 29.01.2023, 19:42 (vor 424 Tagen) @ Bahnsteigkante

Sitzplatz kann wg fehlender Wagen nicht eingenommen werden

Bahnsteigkante, Montag, 30.01.2023, 14:51 (vor 424 Tagen) @ phil

vielleicht hilft dies weiter:

https://www.bahn.de/faq/kann-ich-mir-die-inkludierte-reservierung-erstatten-lassen-wenn...

Genau das hatte ich auch mal gelesen. Und laut diesem Text hätte mir ja eine Entschädigung zugestanden. Weiß jemand, wie hoch die gewesen wäre?

Sitzplatz kann wg fehlender Wagen nicht eingenommen werden

Glümp, Berlin, Dienstag, 31.01.2023, 11:09 (vor 423 Tagen) @ Bahnsteigkante

In den AGB / Fahrgastrechten steht dazu:

9.2.2 Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse
führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, darf die 2. Wagenklasse in diesen Zügen auch mit Fahrkarten Sparpreis, bzw. Super Sparpreis, nach Nr. 3.3 für die 1. Wagenklasse
genutzt werden. Inhaber einer Fahrkarte Sparpreis, bzw. einer Fahrkarte Super Sparpreis für
die 1. Wagenklasse erhalten gegen Nachweis (z. B. Bescheinigung des Zugpersonals) einmalig
einen Betrag in Höhe von jeweils 20 €, für alle in der Fahrkarte eingetragenen Personen.
Die nach 3.7.2 in der Fahrkarte oder nach 3.7.3 in der DB Familienkarte eingetragenen Kinder
sind von dieser Regelung ausgenommen.
Nr. 5.3 bleibt hiervon unberührt. Maximal wird jedoch der Wert der Fahrkarte Sparpreis bzw.
Super Sparpreis für die 1. Wagenklasse erstattet.

9.2.3 Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse
führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, erhalten Inhaber einer Fahrkarte zum
Flexpreis für die 1. Wagenklasse nach Nr. 3.2 gegen Nachweis (z. B. Bescheinigung des Zugpersonals) für die Strecken, in denen die 1. Wagenklasse nicht genutzt werden konnte, eine
Entschädigung in Höhe des Differenzbetrages zwischen den Flexpreisen der 2. und 1. Wagenklasse, für alle in der Fahrkarte eingetragenen Personen. Die nach 3.7.2 in der Fahrkarte oder
nach 3.7.3 in der DB Familienkarte eingetragenen Kinder/Enkelkinder sind von dieser Regelung
ausgenommen. Nr. 5.3 bleibt hiervon unberührt.

(entnommen aus: https://www.bahn.de/agb > Beförderungsbedingungen Personenverkehr > PDF, Seite 28)

Sitzplatz kann wg fehlender Wagen nicht eingenommen werden

markman, Dienstag, 31.01.2023, 12:47 (vor 423 Tagen) @ Glümp

In den AGB / Fahrgastrechten steht dazu:

9.2.2 Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse
führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, darf die 2. Wagenklasse in diesen Zügen auch mit Fahrkarten Sparpreis, bzw. Super Sparpreis, nach Nr. 3.3 für die 1. Wagenklasse
genutzt werden. Inhaber einer Fahrkarte Sparpreis, bzw. einer Fahrkarte Super Sparpreis für
die 1. Wagenklasse erhalten gegen Nachweis (z. B. Bescheinigung des Zugpersonals) einmalig
einen Betrag in Höhe von jeweils 20 €, für alle in der Fahrkarte eingetragenen Personen.
Die nach 3.7.2 in der Fahrkarte oder nach 3.7.3 in der DB Familienkarte eingetragenen Kinder
sind von dieser Regelung ausgenommen.
Nr. 5.3 bleibt hiervon unberührt. Maximal wird jedoch der Wert der Fahrkarte Sparpreis bzw.
Super Sparpreis für die 1. Wagenklasse erstattet.

9.2.3 Werden Züge der Produktklassen ICE oder IC/EC, die planmäßig die 1. Wagenklasse
führen, nur mit Wagen der 2. Wagenklasse bereitgestellt, erhalten Inhaber einer Fahrkarte zum
Flexpreis für die 1. Wagenklasse nach Nr. 3.2 gegen Nachweis (z. B. Bescheinigung des Zugpersonals) für die Strecken, in denen die 1. Wagenklasse nicht genutzt werden konnte, eine
Entschädigung in Höhe des Differenzbetrages zwischen den Flexpreisen der 2. und 1. Wagenklasse, für alle in der Fahrkarte eingetragenen Personen. Die nach 3.7.2 in der Fahrkarte oder
nach 3.7.3 in der DB Familienkarte eingetragenen Kinder/Enkelkinder sind von dieser Regelung
ausgenommen. Nr. 5.3 bleibt hiervon unberührt.

(entnommen aus: https://www.bahn.de/agb > Beförderungsbedingungen Personenverkehr > PDF, Seite 28)

danke, und was bekommt ein BC100-Inhaber der 1. Klasse, wenn die 1. Klasse Wagen fehlen?

Sitzplatz kann wg fehlender Wagen nicht eingenommen werden

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 31.01.2023, 14:12 (vor 423 Tagen) @ markman

So schwer ist es doch nicht, das selbst nachzuschauen - die Quelle wo man es findet steht ja da. (Spoiler: 10€)

--
Weg mit dem 4744!

Sitzplatz kann wg fehlender Wagen nicht eingenommen werden

markman, Dienstag, 31.01.2023, 15:12 (vor 423 Tagen) @ JeDi

nun, ich hatte es beantragt und Wochen später kommt ein Brief, dass ich doch bitte den Fahrschein einreichen sollte und natürlich die Angaben, die ich schon mal gemacht habe...

Rückfrage: Fahrschein oder Sitzplatzreservierung?

Tobs, Region Köln/Bonn, Dienstag, 31.01.2023, 15:23 (vor 423 Tagen) @ markman

So schwer ist es doch nicht, das selbst nachzuschauen - die Quelle wo man es findet steht ja da. (Spoiler: 10€)

Naja, einfach auffindbar definiere ich persönlich etwas anders. Ohne Quellenbezugnahme - zugegeben, das liegt auf der Hand - und Spoiler, hätte es mich wohl - als Laie - ziemlichen Aufwand gekostet. Dank des Spoilers und der Suchfunktion ging es dann doch etwas schneller. -;)

nun, ich hatte es beantragt und Wochen später kommt ein Brief, dass ich doch bitte den Fahrschein einreichen sollte und natürlich die Angaben, die ich schon mal gemacht habe...

Fahrschein oder Sitzplatzreservierung? Ich glaubte verstanden zu haben, dass eine BC 100 1. Klasse im Spiel war. In jedem Falle würde ich telefonisch nachhaken, denn auch auf die (digitale) Sitzplatzreservierung dürfte Zugriff bestehen. Der Fall ist dürfte durch die Pauschale doch eindeutig und schnell abzuwickeln sein. Insbesondere mit dem "richtigen" Mitarbeiter (m/w/d) am anderen Ende ... -;)

Rückfrage: Fahrschein oder Sitzplatzreservierung?

Speedy, München, Dienstag, 31.01.2023, 16:11 (vor 423 Tagen) @ Tobs

Hallo zusammen,

man mag es wohl kaum glauben, aber ich hatte im letzten Jahr 3 Mal das Problem, dass der Zug entsprechend ohne Wagen der 1. Kl. fuhr oder diese für Reisende verschlossen waren.

Bei Fahrt mit dem DB Sparpreis steht ein Pauschalbetrag pro zahlendem Erwachsenen in Höhe von 20 € gem. Nr. 9.2.2. der Beförderungsbedingungen zu, falls die 1. Klage nicht vorhanden war oder gesperrt war.

Zuständig hierfür ist bei Online- oder Handytickets der Fahrkartenservice der DB. Also nur via Mail zu erreichen. Leider war es bisher in allen Fällen so, dass man mich damit abspeisen wollte, dies an das Servicecenter Fahrgastrechte weiterleiten zu wollen. Es ist aber ganz klar kein Fall für das Servicecenter.

Auch telefonisch bin ich bis zur Abteilungsleitung (jedenfalls gab sich die Dame als solche aus) gekommen. Selbst diese wusste nicht, dass es hierfür den Pauschalbetrag gibt.

Leider wurde auf meine weiteren E-Mails in der Vergangenheit (ein Fall läuft aktuell noch, da erst Ende letzten Jahres mit dem 2156 passiert) dann einfach nicht mehr reagiert. Meine Forderung war immer eindeutig: 20 Euro Pauschalbetrag und Sitzplatzreservierung.

Also habe ich angefangen, die DB direkt mit meinem Schreiben eine Frist zu setzen, damit sich diese nach Ablauf der Frist (jeweils eine angemessene Frist von 4 Wochen) in Verzug befinden. Diese Frist verstrich immer fruchtlos (im aktuellen Fall läuft sie noch).

Sobald der Verzug einsetzte, schrieb ich selbigen Text meiner E-Mail am nächsten Tag auf dem Briefkopf der Anwaltskanzlei, in welcher ich arbeite. Dazu kommen dann noch immer direkt die Gebühren für die Tätigkeit der Anwaltskanzlei, da diese als Verzugsschaden zu ersetzen sind. Und prompt hat die Bahn innerhalb weniger Tage alles, inklusive Anwaltskosten, bezahlt.

Auch in aktuell laufendem Fall hat man mich wieder mal direkt an das SC Fahrgastrechte verweisen wollen. Bisher ersetzt hat man lediglich die von uns notgedrungen vorgenommenen Reservierungen der 2. Kl. als wir erfuhren, dass keine erste Klasse fährt. Aber die entsprechenden Sitze waren dann im Zug auch nicht vorhanden. An entsprechender Stelle war ein Fahrradabteil.

Somit werde ich mit dem Ablauf des 06.02.2023 wieder einen Brief aus der Anwaltskanzlei verfassen und damit auch wieder ein bisschen Geld in die Kasse dieser spülen.

Seither setze ich nun immer direkt, auch dem SC Fahrgastreche, eine Frist, um diese in Verzug zu setzen. Danach geht es immer über die Kanzlei.

Gruß aus München

Sitzplatz kann wg fehlender Wagen nicht eingenommen werden

tom66, Mittwoch, 01.02.2023, 14:01 (vor 422 Tagen) @ markman

Wenn bei der Bahncard 100 die 1. Klasse im Fernverkehr komplett fehlt kann man mit einer Bescheinigung vom Zugpersonal 10 Euro im Nachgang einfordern. Die nicht nutzbare Reservierung lasse ich mir dann immer auf mein Reservierungskontingent vom Bahnbonusstatussupport wieder gutschreiben.

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