Rückerstattung des ICE-Tickets, wegen Verspät. im 9€-Ticket? (Allgemeines Forum)

OSM-Bar, Sonntag, 22.01.2023, 22:43 (vor 137 Tagen)

Hallo zusammen,

es gab im Sommer einige Zeitungsberichte, die darauf hinwiesen, dass man das ICE-Ticket zurückerstatten lassen kann, sollte man mit dem 9€ Nahverkehrsticket eine erwartete Verspätung von >20Minuten am Zielbahnhof erwarten. Auch hier in diesem Forum war man dieser Meinung (soweit ich das erkennen konnte).

Leider verläuft meine Rückerstattung nicht wie geplant. Meine geplante Reise ist in diesen 3 Bildern gut zusammengefasst, diese Information hat auch die Bahn bekommen:
https://ibb.co/4NtcFZF
kurze Zusammenfassung: ein RE Zug fällt aus, damit muss der nächste Zug genommen werden, womit eine Ankunftszeit am Zielbahnhof von >20Minuten anfällt. In meinen Augen bin ich jetzt berechtigt, eine ICE-Fahrkarte zu lösen und den Betrag dann zurück zu fordern.

Angefordert habe ich die Rückerstattung über das Fahrgastrechteformular (per Post).
Dann die Nachfrage, wann denn meine tatsächliche Ankunftszeit war, sowie das eigentliche gekaufte ICE-Ticket, welche ich dann auch per Post zuschickte.

Jetzt leider die Mitteilung, dass das 9€-Ticket nicht erstattet werden könne (da ja erst ab 4€ ausgezahlt werden kann), noch das ICE-Ticket, da der ICE ja wie geplant ankam.

Bin ich nicht berechtigt, dass ICE-Ticket erstattet zu bekommen?

Laut diversen Zeitungsberichten, als auch Twitter-Nachrichten von der DB selbst, sollte ich eigentlich Berechtigt bin, eine Rückerstattung zu bekommen. Siehe z.B.:
https://www.morgenpost.de/vermischtes/article235622367/9-euro-ticket-ice-ic-ec-deutsche...
oder hier:
https://twitter.com/db_bahn/status/1535680698597752835

Wie seht ihr das? Wie gehe ich jetzt weiter vor? Gibt es Erfahrungen hier?

Freue mich auf einen Austausch und Danke vorab

Rückerstattung des ICE-Tickets, wegen Verspät. im 9€-Ticket?

Bahnfahrer, Duisburg, Sonntag, 22.01.2023, 23:09 (vor 137 Tagen) @ OSM-Bar

Hallo!

Für mich hört sich das einfach nach einem "Bearbeitungsfehler" im Servicecenter Fahrgastrechte an.
Ich denke, am einfachsten wird es sein, wenn Du dort einmal anrufst und nochmal darauf hinweist, dass das ICE-Ticket wegen der Verspätung gekauft wurde und daher auf Grundlage der Fahrgastrechte komplett erstattet werden soll und für dieses Ticket selbst gar keine Verspätungsentschädigung gefordert wurde.
Sollte dann eigentlich der Sachbearbeiter sofort lösen können.

Viele Grüße
Sascha

Sachbearbeiter kann das leider nicht sofort lösen...

Matze86, München, Montag, 23.01.2023, 08:45 (vor 136 Tagen) @ Bahnfahrer

Sollte dann eigentlich der Sachbearbeiter sofort lösen können.

Nein, er kann lediglich einen Widerspruch anlegen. Dieser wird dann im Anschluss durch einen anderen Sachbearbeiter weiter bearbeitet...

Rückerstattung des ICE-Tickets, wegen Verspät. im 9€-Ticket?

xrot, Montag, 23.01.2023, 09:45 (vor 136 Tagen) @ OSM-Bar
bearbeitet von xrot, Montag, 23.01.2023, 09:45

Bei mir hat es damals geklappt, in Ulm die RB nach München verpasst und dann mit FV-Karte in den nächsten IC gestiegen.
So war ich sogar ohne weiteren Halt pünktlich in München.
FV-Karte wurde problemlos ersetzt, habe alles mit Screenshots dokumentiert und ein paar Tage später ausgedruckt im Reisezentrum eingereicht.
Einzig die Bearbeitungszeit lies etwas zu wünschen übrig.
Und zuerst hatte ich noch vergessen das 9 € Ticket (in dem Fall IsarCard) als Kopie beizuglegen.

Rückerstattung des ICE-Tickets, wegen Verspät. im 9€-Ticket?

Dr. Bahn, Montag, 23.01.2023, 11:11 (vor 136 Tagen) @ OSM-Bar

Bin ich nicht berechtigt, dass ICE-Ticket erstattet zu bekommen?

Auch mit dem 9-Euro-Ticket galten die "normalen" Fahrgastrechte:


EVO, § 8 Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
(1) Besitzt der Reisende einen Fahrausweis, der ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr gilt, so hat er, sofern vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass er [b]wegen eines Ausfalls oder einer Unpünktlichkeit des von ihm gemäß dem Beförderungsvertrag gewählten Zuges eines Eisenbahnverkehrsunternehmens verspätet am Zielort ankommen wird[/b], neben den in der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 genannten Rechten und Ansprüchen die folgenden Rechte:

1.
    Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Zug durchführen, sofern vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird. Der Reisende kann die Benutzung des anderen Zuges jedoch nicht verlangen, wenn für diesen eine Reservierungspflicht besteht oder der Zug eine Sonderfahrt durchführt.

(...)

(2) Macht der Reisende von seinem Recht nach Absatz 1 Gebrauch, so kann er von demjenigen, mit dem er den Beförderungsvertrag geschlossen hat, Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, für eine Beförderung nach Absatz 1 Nr. 2 jedoch nur die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro.

Klare Anwort also: ja, grundsätzlich gibt es den Anspruch. Praktisch habe ich den auch mehrfach in Anspruch genommen, da wimre keine einzige meiner 9-EUR-Ticket-Fahrten unter 20 Minuten Verspätung am Zielort blieb... Ich hatte das 9€-Ticket extra online bei der DB gekauft, um die Ansprüche gleich elektronisch einreichen zu können. Das ging jeweils problemlos ohne weitere Nachfrage.

(Randnotiz: Interessant war allerdings, in welchem Auftrag das SC FGR mir dann immer schrieb: Es war ein bei der DB gekauftes Ticket, die Verspätung war immer von Zügen der DB verursacht und es wurde stets ein Ersatzticket bei DB FV gekauft. Das SC FGR schrieb mir aber immer im Auftrag irgendeiner Privatbahn, die in der Verbindung gefunden werden konnte, und entschuldigte sich in deren Namen für die Verspätung. Die hatte die nur nie tatsächlich verursacht und auch wirklich nichts damit zu tun... Aber musste nun vermutlich statt der DB zahlen...)

Es hört sich also in der Tat nach einem Bearbeitungsfehler an. Diese sind in der letzten Zeit beim SC FGR sehr häufig. Bis auf die o.g. 9€-Ticket-Fälle wurden bei mir sämtliche (!!!) FGR-Fälle in 2022 inkorrekt und nicht ohne Nachschreiben von mir bearbeitet!

Daher also: Leg Dir mal ein Standardschreiben an, Reklamation beim SC FGR mit Leerstellen für die aktuelle Reklamation und dann ab damit.

Randnotiz: Das SC FGR könnte sich allerdings auf den Standpunkt stellen, Du hättest das Ziel püntklich trotz des Ausfalls erreichen können, wenn Du über Siegen - Witten gefahren wärst, was Dir die Alternativberechnung vielleicht sogar ausgespuckt hätte. (Die Verbindungen 09:37-17:12 und 11:37-19:12 gehen zeitgleich auch über Siegen-Witten und stündlich, nur der Takt 10:37-18:12 fehlt im diesjährigen Fahrplan, weiß nicht, ob das letztes Jahr auch so war.)

Ich achte daher darauf, den Zeitpunkt der Abfrage der Verbindung mitzudokumentieren und auch zu dokumentieren, dass keine alternative Verbindung mit NV bestanden hätte, mit der ich mit weniger als +20 am Zielort ankäme. Und natürlich den "Schaden" zu minimieren, sprich, das FV-Ticket nur für den FV-Anschnitt zu kaufen.

Grüße
Dr. Bahn

Rückerstattung des ICE-Tickets, wegen Verspät. im 9€-Ticket?

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 23.01.2023, 11:44 (vor 136 Tagen) @ Dr. Bahn

Bin ich nicht berechtigt, dass ICE-Ticket erstattet zu bekommen?


Auch mit dem 9-Euro-Ticket galten die "normalen" Fahrgastrechte:


EVO, § 8 Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
(1) Besitzt der Reisende einen Fahrausweis, der ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr gilt, so hat er, sofern vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass er [b]wegen eines Ausfalls oder einer Unpünktlichkeit des von ihm gemäß dem Beförderungsvertrag gewählten Zuges eines Eisenbahnverkehrsunternehmens verspätet am Zielort ankommen wird[/b], neben den in der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 genannten Rechten und Ansprüchen die folgenden Rechte:

1.

Für mich stellt sich die Frage wann der Beförderungsvertrag denn zustande kommt:

Schon wenn man plant einen Zug zu benutzen, oder erst wenn der Zug tatsächlich nicht kommt, und man dann wie hier in Koblenz schon angekommen ist.
NX kann ja einfach behaupten, wir haben noch keinen Vertrag abgeschlossen, da man ja schon Stunden vorher eine Ersatzkarte gelöst hat, und dass der Zug nicht fährt ist bekannt gegeben.
Es geht hier ja nicht um die Aufhebung der Zugbindung.

Das ist ein Gedankengang von mir.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Rückerstattung des ICE-Tickets, wegen Verspät. im 9€-Ticket?

Dr. Bahn, Montag, 23.01.2023, 12:01 (vor 136 Tagen) @ EK-Wagendienst

Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs:
(galten auch für's 9-Euro-Ticket)

1.4 Nimmt der Reisende aufeinanderfolgend Beförderungsleistungen verschiedener EVU in Anspruch, so kommt mit jedem EVU ein eigenständiger Beförderungsvertrag zustande. Für Erstattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche nach Nummer 8 werden von den an der Beförderung beteiligten, unter www.bahn.de/fahrgastrechte genannten EVU zugunsten des Reisenden mehrere eigenständige Beförderungsverträge wie ein einziger Beförderungsvertrag behandelt, soweit für die Beförderungsleistung nur eine Fahrkarte ausgegeben worden ist; diese EVU haften insoweit als Gesamtschuldner.
1.5 Kann der Reisende für die Erbringung einer Beförderungsleistung auf einem Streckenabschnitt
alternativ zwischen verschiedenen EVU wählen, so kommt der Beförderungsvertrag mit dem
vom Reisenden gewählten EVU zustande.
1.6 Werden mehrere Beförderungsleistungen unmittelbar aufeinander folgend von demselben
EVU erbracht, so kommt mit diesem EVU insoweit nur ein Beförderungsvertrag zustande. Dies
gilt nicht, soweit für diese Beförderungsleistungen mehrere Fahrkarten oder Fahrberechtigun-
gen ausgegeben worden sind; in diesem Fall verkörpert jede Fahrkarte einen eigenständigen
Beförderungsvertrag.
1.7 Wird auf der Grundlage einer Fahrkarte neben der Beförderungsleistung eines EVU auch die
Beförderungsleistung eines Unternehmens eines anderen Verkehrsträgers (z. B. Bus oder
Schiff) in Anspruch genommen, so verkörpert die Fahrkarte insoweit mehrere eigenständige
Beförderungsverträge.

Interessant ist hier die Formulierung. EVUs, die nicht am SC FGR teilnehmen, sorgen dann für eigenständige Beförderungsverträge. Ich glaube, der Deutschlandtarifverbund hat hier die AGB der Bahn ohne Nachzudenken abgeschrieben...

Ob das so haltbar ist, wage ich mal zu bezweifeln. Wenn ich eine reine NV-Fahrkarte zum Normaltarif von Würzburg nach Haltern am See kaufe und in der Reiseverbindung ein nicht am SC FGR teilnehmendes EVU aufgeführt wird, dann wünsche ich viel Spaß bei der Argumentation, es handele sich um mehrere Beförderungsverträge (was formal zutrifft), die getrennt zu behandeln wären, wenn es um FGR geht. Es handelt sich im EU-Sprech eher um eine Durchgangsfahrkarte, die mehrere Beförderungsverträge umfaßt, aber wie ein Beförderungsvertrag zu behandeln ist, wenn es um Entschädigungen und Erstattungen geht. Ist aber nur meine Meinung.

Falsche Verursacher

Barzahlung, Montag, 23.01.2023, 12:18 (vor 136 Tagen) @ Dr. Bahn

Zu Deiner Beobachtung, dass falsche Verursacher auf dem Bescheid stehen, muss ich sagen, dass ich das zwar auch hier und da mal beobachte, aber keine Verschiebung zuungunsten der NE-Bahnen erkennen kann. Das passiert in alle Richtungen.

Ich hab am Telefon mal den Sachbearbeiter damit konfrontiert und der sagte nur, dass der auf dem Bescheid genannte Verursacher nicht zwingend die Stelle sein muss, mit der abgerechnet wird.

Häufiger sehe ich außerdem noch, dass die Start- oder Zielbahnhöfe auf dem Bescheid durch irgendwelche ähnlich lautenden Haltestellennamen ersetzt wurden. Ich vermute, dass beides einen ähnlichen Grund hat.

Falsche Verursacher

Dr. Bahn, Montag, 23.01.2023, 12:28 (vor 136 Tagen) @ Barzahlung

Häufiger sehe ich außerdem noch, dass die Start- oder Zielbahnhöfe auf dem Bescheid durch irgendwelche ähnlich lautenden Haltestellennamen ersetzt wurden. Ich vermute, dass beides einen ähnlichen Grund hat.

Und was ist der Grund Deiner Meinung nach? Inkompetenz bzw. falsche Orga? Überlastung?

Falsche Verursacher

Barzahlung, Montag, 23.01.2023, 12:47 (vor 136 Tagen) @ Dr. Bahn

Häufiger sehe ich außerdem noch, dass die Start- oder Zielbahnhöfe auf dem Bescheid durch irgendwelche ähnlich lautenden Haltestellennamen ersetzt wurden. Ich vermute, dass beides einen ähnlichen Grund hat.


Und was ist der Grund Deiner Meinung nach? Inkompetenz bzw. falsche Orga? Überlastung?

Die werden das bei der manuellen Bearbeitung Z.T. händisch eintippen und dann aus irgendeiner Liste auswählen, also sowohl die Haltepunkte, bei denen im Suchlauf auch Haltestellen erscheinen, als auch die Verursacher. In der Eile zack: Tippfehler.

Falsche Verursacher

bahnfahrerofr., Montag, 23.01.2023, 12:44 (vor 136 Tagen) @ Barzahlung

Ich hab am Telefon mal den Sachbearbeiter damit konfrontiert und der sagte nur, dass der auf dem Bescheid genannte Verursacher nicht zwingend die Stelle sein muss, mit der abgerechnet wird.

Letzteres vermutete ich auch schon. Bei mir ist in der absolut überwiegenden Zahl der Fälle nämlich DB FV zu Ungunsten als Verursacher genannt (dies insbesondere bei Fällen mit Bezug zu "Die Länderbahn" und sämtliche Auslandsfahrkarten).

Falsche Verursacher

Barzahlung, Montag, 23.01.2023, 13:23 (vor 136 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich hab am Telefon mal den Sachbearbeiter damit konfrontiert und der sagte nur, dass der auf dem Bescheid genannte Verursacher nicht zwingend die Stelle sein muss, mit der abgerechnet wird.


Letzteres vermutete ich auch schon. Bei mir ist in der absolut überwiegenden Zahl der Fälle nämlich DB FV zu Ungunsten als Verursacher genannt (dies insbesondere bei Fällen mit Bezug zu "Die Länderbahn" und sämtliche Auslandsfahrkarten).

Bei Normalpreis Europa und Verbundfahrkarten stand bei mir auch schon DB Regio auf dem Bescheid, wenn eine Auslandsbahn Verursacherin war, selten aber auch dort DB Fernverkehr.

Bei den Auslandsfahrkarten ist das insgesamt plausibel.

Da scheint es also noch vom Tarif abzuhängen, welches EVU genau. Es ist aber offensichtlich immer ein DB-EVU anzugeben.
Wenn da also DB-intern irgendwelche Verfahrenskosten hängen bleiben, dann sind sie offenbar von derjenigen Stelle zu tragen, die die Provisionserlöse aus dem Ticketverkauf kassiert.

Falsche Verursacher

bahnfahrerofr., Montag, 23.01.2023, 14:51 (vor 136 Tagen) @ Barzahlung

Bei den Auslandsfahrkarten ist das insgesamt plausibel.

Da scheint es also noch vom Tarif abzuhängen, welches EVU genau. Es ist aber offensichtlich immer ein DB-EVU anzugeben.
Wenn da also DB-intern irgendwelche Verfahrenskosten hängen bleiben, dann sind sie offenbar von derjenigen Stelle zu tragen, die die Provisionserlöse aus dem Ticketverkauf kassiert.

Könnt eine mögliche Erklärung sein...

Mal ein paar Beispiele, bei denen DB FV als Verursacher angegeben war:

- Globalpreis Nightjet Italien
- Globalpreis EN Zagreb
- Globalpreis Wien-Split
- "Flexpreis" Nahverkehr Italien
- Sparpreis Europa Prag-Würzburg (verspäteter Zug: Prag-Cheb)

Fälle mit Regio als angegebem Verursacher habe ich nur solche, bei denen Regio auch wirklich schuld war.

Rückerstattung des ICE-Tickets, wegen Verspät. im 9€-Ticket?

arno50, Montag, 23.01.2023, 11:21 (vor 136 Tagen) @ OSM-Bar

da kann man nur staunen.

Rückerstattung des ICE-Tickets, wegen Verspät. im 9€-Ticket?

Murrtalbahner, Montag, 23.01.2023, 12:27 (vor 136 Tagen) @ OSM-Bar

Hallo,

selbiges Problem habe ich auch mit exakt dem selben Wortlaut. Einfach beharrlich bleiben, die Erstattung steht dir zu! Zur Not die Schlichtungsstelle oder dann das EBA einschalten. Spätestens bei letzterem geht alles plötzlich ganz schnell und ohne Missverständnis.

Grüße

3 Std früher da und jetzt soll die DB alles bezahlen?!

Der Blaschke, Montag, 23.01.2023, 13:04 (vor 136 Tagen) @ OSM-Bar

Hallo.

Da würde ich als Sachbearbeiter auch mal ein bißchen nachhaken ... ;-)

Und die Frage in den Raum werfen, ob nicht der Fernverkehrsfahrschein auch für eine kürzere Strecke möglich gewesen wäre - bis dahin, wo man die ursprüngliche Verbindung wieder einholt ...

Auf die Antwort des Einsenders wäre ich dann gespannt. Würde bestimmt unterhaltsam und nicht so dröge wie üblich. Ich seh die Paragraphenzeichen schon vor mir. Und den Briefkopf des Anwalts. Und spüre förmlich das Stampfen mit dem Fuß auf den Boden.

Schöne Grüße von jörg

der als Sachbearbeiter da für 3 Std Verfrühung ne Rechnung statt ner Gutschrift schicken würde ... ;-)

3 Std früher da und jetzt soll die DB alles bezahlen?!

Murrtalbahner, Montag, 23.01.2023, 16:04 (vor 136 Tagen) @ Der Blaschke

Nachhaken kann man, aber hier werden massenweise Anträge falsch bearbeitet. Die Rechte sind klar definiert und da werden vom Fahrgast keine höheren Kenntnisse über Fahrweg, Fahrzeiten und Linienführung verlangt.

Selektive Wahrnehmung?

Der Blaschke, Mittwoch, 25.01.2023, 18:30 (vor 134 Tagen) @ Murrtalbahner

Hallo.

aber hier werden massenweise Anträge falsch bearbeitet.

Massenweise?

Komisch: Bei mir hat sich überhaupt noch nie ein Fahrgast darüber beschwert, dass er mit der FGR-Abwicklung einer früheren Fahrt unzufrieden war. Im Gegenteil: oft genug wissen Fahrgäste kaum was von ihren Rechten. Und oft genug ist auch rauszuhören, dass sie auf den Entschädigungsklimbim gar keine Lust haben. Die wollen pünktlich ankommen und nicht Geld zurück.

Wenn also massenhaft falsch bearbeitet werden sollte, scheint das die gewöhnliche Kundschaft nicht sonderlich zu stören.

Womit die hier regelmäßig aufkommenden ellenlangen Diskussionen wie üblich mit der Realität draußen wenig zu tun haben.


Schöne Grüße von jörg

Die DB bezahlt hier gar nichts.

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 23.01.2023, 20:50 (vor 136 Tagen) @ Der Blaschke

- kein Text -

--
Weg mit dem 4744!

Gut so.

Der Blaschke, Mittwoch, 25.01.2023, 18:30 (vor 134 Tagen) @ JeDi

- kein Text -

Gut so.

OSM-Bar, Sonntag, 29.01.2023, 00:36 (vor 131 Tagen) @ Der Blaschke

heißt also, die zugbindung sollte nie aufgehoben werden?

auch vor dem 9€ ticket kam es vor, dass man einen langsamen IC bucht (da günstiger), dieser dann aber verspätet am zielbahnhof ankommt/ausfällt und man anschließend einen schnelleren ICE nutzen kann. und zwar ohne zu meckern/anträge zu stellen/mehrkosten "weil schneller" etc.

3 Std früher da und jetzt soll die DB alles bezahlen?!

OSM-Bar, Sonntag, 29.01.2023, 00:34 (vor 131 Tagen) @ Der Blaschke

"für 3 Std Verfrühung ne Rechnung statt ner Gutschrift schicken würde ... ;-)"

dass das ticket im vorfeld bezahlt werden musste, ist dir nicht ganz in den sinn gekommen?

auch kommt das immer wieder vor, dass man eine langsamen IC bucht (da günstiger), dieser dann aber verspätet am zielbahnhof ankommt/ausfällt und man anschließend einen schnelleren ICE nutzen kann. und zwar ohne zu meckern/anträge zu stellen/mehrkosten "weil schneller" etc.

was für ne .... argumentation, sorry.

Selbes Problem!

611 040, Erfurt, Montag, 23.01.2023, 13:42 (vor 136 Tagen) @ OSM-Bar

Genau so einen ähnlichen Fall hatte ich auch.
Bei mir auch nach unzähligen Anrufen die genau gleiche Nachricht.
Angeblich sei die Erstattung von 25% nicvt möglich, da unter 4€. Dass ich diese gar nicht beantragt habe, versteht das SC FGR scheinbar immer noch nicht.

Klar ärgert es die jetzt, wenn auf einmal hohe Kosten mit den Billigtickets entstehen, aber das war ja abzusehen, dass diese Rechte geltend gemacht werden.
Wenn man so ein Billigticket anbietet (auch wenn ea natürlich nur die Politik wollte und die DB sicherlich dagegen war) dann muss man auch die Konsquenzen tragen.

Grüße 611 040

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Rückerstattung des ICE-Tickets, wegen Verspät. im 9€-Ticket?

chriL999, Montag, 23.01.2023, 14:16 (vor 136 Tagen) @ OSM-Bar

Gut, dass auf dem Screenshot die Zeitangabe 09:53 Uhr enthalten ist.
Die 100% exakten Regeln kenne ich an der Stelle jetzt nicht, jedoch könnte es dem Sachbearbeiter nicht so passen, dass es zunächst den Eindruck erweckt, die ursprünglich geplante lange Fahrt wollte man gar nicht antreten und hat dann kurz zuvor ein ICE-Ticket gebucht, um bequem 3 Stunden früher am Ziel zu sein.
Da muss man dann betonen, dass die geplante reguläre Fahrt eben gar nicht angetreten werden konnte.
Der Sachbearbeiter könnte also argumentieren, dass erst nach Fahrtantritt die erwartete Verspätung am Ziel eine Rolle spielt oder dass eben eine Verspätung am Ziel mit nur RE von 1 Stunde durchaus zumutbar ist oder auch, dass für den ausgefallenen Streckenteil ggf.ein Ersatzzug noch bereitgestellt worden wäre (was noch bis 15 Uhr hätte passieren können). Aber diese Argumentationen dürften alle nicht haltbar sein.
Auch zur Minimierung der Unkosten könnte die Bahn (wie zuvor schon erwähnt) argumentieren, dass der ICE nur für eine kürzere Strecke hätte gebucht werden sollen. Aber auch dies kann vom Kunden nicht erwartet werden.

Fehlendes Problembewusstsein.

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 23.01.2023, 18:15 (vor 136 Tagen) @ chriL999

Gut, dass auf dem Screenshot die Zeitangabe 09:53 Uhr enthalten ist.
Die 100% exakten Regeln kenne ich an der Stelle jetzt nicht, jedoch könnte es dem Sachbearbeiter nicht so passen, dass es zunächst den Eindruck erweckt, die ursprünglich geplante lange Fahrt wollte man gar nicht antreten und hat dann kurz zuvor ein ICE-Ticket gebucht, um bequem 3 Stunden früher am Ziel zu sein.
Da muss man dann betonen, dass die geplante reguläre Fahrt eben gar nicht angetreten werden konnte.
Der Sachbearbeiter könnte also argumentieren, dass erst nach Fahrtantritt die erwartete Verspätung am Ziel eine Rolle spielt oder dass eben eine Verspätung am Ziel mit nur RE von 1 Stunde durchaus zumutbar ist oder auch, dass für den ausgefallenen Streckenteil ggf.ein Ersatzzug noch bereitgestellt worden wäre (was noch bis 15 Uhr hätte passieren können). Aber diese Argumentationen dürften alle nicht haltbar sein.
Auch zur Minimierung der Unkosten könnte die Bahn (wie zuvor schon erwähnt) argumentieren, dass der ICE nur für eine kürzere Strecke hätte gebucht werden sollen. Aber auch dies kann vom Kunden nicht erwartet werden.

Dein Beitrag ist symptomatisch für die Branchensicht: Fahrgäste sind ein lästiger Kostenfaktor.

Würde man das (im Fahrplan) versprochene Angebot auch erfüllen, müsste sich niemand solche Gedanken machen. Also ist es nur recht und billig, dass die Reisenden ihre Ansprüche auch geltend machen.

Es ist ja nicht so, dass manchmal was schief geht, sondern es fallen ganze Linien aus, teilweise wird sogar schon prophylaktisch ein SEV parallel zum Zug eingerichtet.

Mit einer stabileren Betriebsqualität hätte man die Kosten für Fahrgastrechte wirkungsvoll reduziert - und das ganz ohne seinen Kund_innen Betrug zu unterstellen.

--
Weg mit dem 4744!

Rückerstattung des ICE-Tickets, wegen Verspät. im 9€-Ticket?

hellobook, Montag, 23.01.2023, 20:57 (vor 136 Tagen) @ OSM-Bar

Wie bereits andere hier geschireben haben ist das ein Bearbeitungsfehler des Servicenters. Die Performance ist ja generell nicht die beste, was das 9-Euro-Ticket angeht, aber meiner Erfahrung nach eine Katastrophe. Ich hatte 5 Fälle, kein einziger wurde davon beim ersten Mal korrekt bearbeitet. 2 Mal hatte ich auch die Mittelung der Bagatellgrenze. Auch der Rest waren unnötige Nachfragen (z.B. nach dem fehlendem 9€-Ticket, das jedoch bei lag). Drei Fälle sind mittlerweile geklärt, zweien laufe ich immer noch hinterher. Heute habe ich deshalb die Briefe an die nationale Durchsetzungsstelle des EBA abgeschickt.

Problem ist bekannt

Bremer, Bremen, Dienstag, 24.01.2023, 09:39 (vor 135 Tagen) @ OSM-Bar

Im Sommer hatte ich auch ein paar Fälle, die identisch zu deinen waren.

Auch hier hat das Servicecenter jedes Mal falsch bearbeitet. Es wurde die Verspätung des ICE zugrunde gelegt, obwohl der Nahverkehrszug Verspätung hatte. Also genau andersherum.

Nach einem Widerspruch wurde dann gezahlt.

Danke an alle Infos

OSM-Bar, Sonntag, 29.01.2023, 00:37 (vor 131 Tagen) @ OSM-Bar

Kurzes Danke an alle.

Widerspruch ist raus und mal sehen was da in 4 Wochen oder so zurück kommt.

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