Nachforderung bei Ticket mit falscher Bahncardangabe (Fahrkarten und Angebote)

Ennstal, Montag, 02.01.2023, 22:24 (vor 451 Tagen)

Hallo zusammen,

meine 15-jährige Tochter hat eine BC 25.
Nun ist uns beim letzten Ticketkauf ein Fehler unterlaufen.
Wir haben für mehrere Personen Tickets gebucht und dabei bei ihrem Ticket für die Strecke Hannover - Borken eine Bahncard 50 angegeben, was uns aber nicht aufgefallen ist.
Heute wurde sie dann auf dem letzten Streckenabschnitt zwischen Essen und Borken kontrolliert.
Der Zugbegleiter hat ihr nun wegen der falschen BC-Angabe eine Zahlungsaufforderung von 60 € mitgegeben, da sie ja keinen gültigen Fahrschein dabei hätte.
Gemäß der Zahlungsaufforderung reduziert sich der Betrag auf 7 €, wenn wir belegen, dass es sich um ein gültiges Ticket handelt.

Kann mir jemand mitteilen, wie man da am besten vorgeht bzw. argumentiert? Ich war der Meinung, dass man in so einem Fall den Differenzbetrag zum BC-25-Preis zahlen müsste.

Danke im voraus für eure Hilfe.

Nachforderung bei Ticket mit falscher Bahncardangabe

Hansjörg, Montag, 02.01.2023, 22:32 (vor 451 Tagen) @ Ennstal

Sparpreis wäre egal. Bei Flexpreis ist es Schwarzfahren.

Nachforderung bei Ticket mit falscher Bahncardangabe

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 02.01.2023, 22:41 (vor 451 Tagen) @ Hansjörg

Sparpreis wäre egal. Bei Flexpreis ist es Schwarzfahren.

Es kann kein Sparpreis sein, weil man da keinen Preisunterschied bei den BahnCards hat.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

Proeter, Dienstag, 03.01.2023, 09:06 (vor 451 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Proeter, Dienstag, 03.01.2023, 09:07

Sparpreis wäre egal. Bei Flexpreis ist es Schwarzfahren.


Es kann kein Sparpreis sein, weil man da keinen Preisunterschied bei den BahnCards hat.

Es stimmt zwar, dass das dann keine Auswirkungen auf den Fahrpreis hat. Allerdings war das hier schon viele Male Thema - und ich glaube mich zu erinnern, dass hier im Forum meist die Überzeugung vorherrschte, dass dies bei strenger Auslegung angekreidet werden könnte, wenn eine 50 statt einer 25 auf der Karte steht. Hat da noch jemand Praxiserfahrung? Dahinter steckt dann natürlich weder vorsätzliche noch fahrlässige Bereicherung.

Und ja, Ennstal, sag uns mal, was ihr für einen Fahrschein hattet.

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

bahnfahrerofr., Dienstag, 03.01.2023, 10:31 (vor 451 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 03.01.2023, 10:31

Es stimmt zwar, dass das dann keine Auswirkungen auf den Fahrpreis hat. Allerdings war das hier schon viele Male Thema - und ich glaube mich zu erinnern, dass hier im Forum meist die Überzeugung vorherrschte, dass dies bei strenger Auslegung angekreidet werden könnte, wenn eine 50 statt einer 25 auf der Karte steht. Hat da noch jemand Praxiserfahrung? Dahinter steckt dann natürlich weder vorsätzliche noch fahrlässige Bereicherung.

Es steht offenbar im "Schaffnerhandbuch", dass dies nicht zu beanstanden ist. Vermutlich auch, weil bei Buchung für 2 Personen gar nicht anders kann, außer zwei einzelne Fahrscheine kaufen (außer wohl neuerdings mit Next DB).

Die Fundstelle hat hier mal jemand konkret genannt.

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 03.01.2023, 13:00 (vor 451 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Es steht offenbar im "Schaffnerhandbuch", dass dies nicht zu beanstanden ist. Vermutlich auch, weil bei Buchung für 2 Personen gar nicht anders kann, außer zwei einzelne Fahrscheine kaufen (außer wohl neuerdings mit Next DB).

Die Fundstelle hat hier mal jemand konkret genannt.

Warum sollte das KiN-Handbuch für Personale der Rhein-Ruhr-Bahn relevant sein? Nur weil die DB Dinge nicht beanstandet (ohne dass eins einen Anspruch darauf hätte), gilt das ja nicht für alle.

--
Weg mit dem 4744!

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

sibiminus, Dienstag, 03.01.2023, 14:03 (vor 451 Tagen) @ JeDi

Warum sollte das KiN-Handbuch für Personale der Rhein-Ruhr-Bahn relevant sein?

Das KiN-Handbuch trifft überhaupt keine tariflichen Festlegungen, die hier relevant sein könnten.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

bahnfahrerofr., Dienstag, 03.01.2023, 14:14 (vor 451 Tagen) @ sibiminus

Warum sollte das KiN-Handbuch für Personale der Rhein-Ruhr-Bahn relevant sein?

Das KiN-Handbuch trifft überhaupt keine tariflichen Festlegungen, die hier relevant sein könnten.

Gemeint war meinerseits der theoretische Fall, dass ein Sparpreis mit falscher BC Ermäßigung gebucht wurde. Ich meine mich zu erinnern, dass es irgendwo hierzu eine Anweisung um Schaffnerhandbuch gab (Stichwort mehrere Personen mit unterschiedlichen BC). Wie JeDi aber anmerkte, hilft das wenig, wenn es bei der Kontrolle durch eine nicht-DB-EVU auffällt, es sei denn, dieses wendet zufälligerweise eine ähnliche Regelung an oder akzeptiert es aus Kulanz nach Hinweis auf die DB-Regelung.

Im vorliegenden Fall geht es aber ja offenbar um einen Flexpreis/Notmalpreis, weshalb die oben erwähnte Regelung nicht relevant ist.

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 03.01.2023, 15:00 (vor 451 Tagen) @ sibiminus

Warum sollte das KiN-Handbuch für Personale der Rhein-Ruhr-Bahn relevant sein?

Das KiN-Handbuch trifft überhaupt keine tariflichen Festlegungen, die hier relevant sein könnten.

Drum schrub ich ja, dass es keinen Anspruch darauf gibt, und auch die DB jedes Recht hätte, bei Sparpreisen eine falsche Bahncard zu beanstanden (aber ihre Zugpersonale angewiesen hat, das nicht zu tun).

--
Weg mit dem 4744!

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

sibiminus, Dienstag, 03.01.2023, 15:38 (vor 451 Tagen) @ JeDi

(aber ihre Zugpersonale angewiesen hat, das nicht zu tun)

Nur eben nicht im KiN-Handbuch. Tariflich steht dadrin gar nichts, wie kommst du darauf?

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 03.01.2023, 15:54 (vor 451 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 03.01.2023, 15:55

Ich bin ja schon lange aus dem Konzern raus, aber zu meiner Zeit standen im KiN-Handbuch genau die Vorgaben, was bei Fahrkartenkontrollen zu beachten ist, und eben ggf. auch nicht zu beanstanden ist. Der Fernverkehr hatte ein vergleichbares Werk als Leitfaden Zub.

Zusätzlich wurden kurzfristige Dinge per Infofax bzw. Weisung geregelt.

Tarifliche Vorgaben sind das freilich nicht, sondern Handlungsanweisungen an das Zugbegleitpersonal der DB Regio.

--
Weg mit dem 4744!

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

bahnfahrerofr., Dienstag, 03.01.2023, 16:15 (vor 451 Tagen) @ sibiminus

Gemeint ist wohl Ril 601.4000 6.4 ff.

Letztlich doch egal wie das Ding heißt, eben irgend eine DB-interne Anweisung für Zugpersonal, die jedoch keine Drittwirkung für andere EVU entfaltet.

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 03.01.2023, 10:35 (vor 451 Tagen) @ Proeter

Sparpreis wäre egal. Bei Flexpreis ist es Schwarzfahren.


Es kann kein Sparpreis sein, weil man da keinen Preisunterschied bei den BahnCards hat.


Es stimmt zwar, dass das dann keine Auswirkungen auf den Fahrpreis hat. Allerdings war das hier schon viele Male Thema - und ich glaube mich zu erinnern, dass hier im Forum meist die Überzeugung vorherrschte, dass dies bei strenger Auslegung angekreidet werden könnte, wenn eine 50 statt einer 25 auf der Karte steht. Hat da noch jemand Praxiserfahrung? Dahinter steckt dann natürlich weder vorsätzliche noch fahrlässige Bereicherung.

Und ja, Ennstal, sag uns mal, was ihr für einen Fahrschein hattet.

Es sollte ja zubezahlt werden,
und wie soll das bei einem Sparpreis gehen, der Preis ist doch gleich, es gab mal kleine Centbeträge unterschied, ob das heute nicht ist weiß ich nicht.
Das sind Tarife die ich nie nutze.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 03.01.2023, 13:01 (vor 451 Tagen) @ EK-Wagendienst

Zubezahlen, wenn die entsprechende BahnCard nicht vorhanden ist, geht auch bei einem Sparpreis, es werden dann aber 25/50% des Flexpreises fällig.

--
Weg mit dem 4744!

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 03.01.2023, 13:40 (vor 451 Tagen) @ JeDi

Zubezahlen, wenn die entsprechende BahnCard nicht vorhanden ist, geht auch bei einem Sparpreis, es werden dann aber 25/50% des Flexpreises fällig.

sowas gibt es auch?

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

sibiminus, Dienstag, 03.01.2023, 14:16 (vor 451 Tagen) @ EK-Wagendienst

Ja, das ist die ganz normale Nachzahlung: Bei nicht vorliegender Bahncard wird grundsätzlich der zugrundezulegende Prozentsatz des Flex-/Normalpreises berechnet.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 03.01.2023, 14:48 (vor 451 Tagen) @ sibiminus

Ja, das ist die ganz normale Nachzahlung: Bei nicht vorliegender Bahncard wird grundsätzlich der zugrundezulegende Prozentsatz des Flex-/Normalpreises berechnet.

da werden die 60€ ja bald die günstigste und einfachste Variante sein,
Morgen wäre der Unterschied beim Flexpreis 17,25€ + 7€ Gebühr.

Dazu kommt das man es nicht bei der DB reklamieren kann, da ja Rhein Ruhr Bahn.
Aber was es genau war wurde bis jetzt nicht beantwortet.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

sibiminus, Dienstag, 03.01.2023, 17:57 (vor 450 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von sibiminus, Dienstag, 03.01.2023, 17:59

Aber was es genau war wurde bis jetzt nicht beantwortet.

Das wird genau auch nicht mehr gehen, weil rückwirkend keine Fahrkarten erstellbar sind. Du kannst aber selber vom nicht ermäßigten Flexpreis für heute, den Montag nächster Woche oder einen anderen Tag 50 % abziehen und hast den Preis der Nachzahlung näherungsweise ermittelt.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 03.01.2023, 14:59 (vor 451 Tagen) @ sibiminus

Ja, das ist die ganz normale Nachzahlung: Bei nicht vorliegender Bahncard wird grundsätzlich der zugrundezulegende Prozentsatz des Flex-/Normalpreises berechnet.

Im Fall eines Sparpreises als Fernverkehrsfahrschein müsste aber doch grundsätzlich der Flexpreis der gewählten Produktkategorie genommen werden, da die Nachzahlung immer für den kompletten Fahrschein und nicht nur für Teilstrecken erstellt wird? Oder hab ich da jetzt was falsch im Kopf?

--
Weg mit dem 4744!

falsche Bahncardangabe bei Sparpreis?

sibiminus, Dienstag, 03.01.2023, 17:41 (vor 451 Tagen) @ JeDi

Oder hab ich da jetzt was falsch im Kopf?

Absolut nicht, nein! Ich war gedanklich etwas allgemeiner unterwegs, sorry.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Nachforderung bei Ticket mit falscher Bahncardangabe

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 02.01.2023, 22:38 (vor 451 Tagen) @ Ennstal

Hallo zusammen,

meine 15-jährige Tochter hat eine BC 25.
Nun ist uns beim letzten Ticketkauf ein Fehler unterlaufen.
Wir haben für mehrere Personen Tickets gebucht und dabei bei ihrem Ticket für die Strecke Hannover - Borken eine Bahncard 50 angegeben, was uns aber nicht aufgefallen ist.
Heute wurde sie dann auf dem letzten Streckenabschnitt zwischen Essen und Borken kontrolliert.
Der Zugbegleiter hat ihr nun wegen der falschen BC-Angabe eine Zahlungsaufforderung von 60 € mitgegeben, da sie ja keinen gültigen Fahrschein dabei hätte.
Gemäß der Zahlungsaufforderung reduziert sich der Betrag auf 7 €, wenn wir belegen, dass es sich um ein gültiges Ticket handelt.

Kann mir jemand mitteilen, wie man da am besten vorgeht bzw. argumentiert? Ich war der Meinung, dass man in so einem Fall den Differenzbetrag zum BC-25-Preis zahlen müsste.

Als Lehrgeld die 60€ bezahlen, da keine gültige Fahrkarte vorhanden war.

Wenn dann muss man sowas vorher machen, aber nicht nachträglich, da ein Nachlösen nicht mehr möglich ist.

Diese ganze kann auch nur das EVU regeln wo es beanstandet wurde, hier dann wohl die Rhein-Ruhr Bahn.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Nachforderung bei Ticket mit falscher Bahncardangabe

Ennstal, Dienstag, 03.01.2023, 16:02 (vor 451 Tagen) @ Ennstal

Es handelte sich um ein Flexpreisticket.

Bei Flexpreis allenfalls Kulanz

Proeter, Dienstag, 03.01.2023, 18:30 (vor 450 Tagen) @ Ennstal
bearbeitet von Proeter, Dienstag, 03.01.2023, 18:31

Es handelte sich um ein Flexpreisticket.

Nun, dann hast du in der Tat schlechte Karten. Habe mal gehört, dass man mit einem freundlich formulierten Brief erklärt, dass es sich um ein Versehen handelte und um Kulanz bitten, dann könnte mal 50% des EBE erlassen werden. Rechtlich bist du in dieser Angelegenheit nämlich ansonsten leider im Nachteil.
Trotzdem drücke ich dir die Daumen - ich nehme dir ab, dass das keine Absicht war.

Nachforderung bei Ticket mit falscher Bahncardangabe

markw, Donnerstag, 05.01.2023, 17:27 (vor 449 Tagen) @ Ennstal

Moin,

meine 15-jährige Tochter hat eine BC 25.
Nun ist uns beim letzten Ticketkauf ein Fehler unterlaufen.
Wir haben für mehrere Personen Tickets gebucht und dabei bei ihrem Ticket für die Strecke Hannover - Borken eine Bahncard 50 angegeben, was uns aber nicht aufgefallen ist.
Heute wurde sie dann auf dem letzten Streckenabschnitt zwischen Essen und Borken kontrolliert.
Der Zugbegleiter hat ihr nun wegen der falschen BC-Angabe eine Zahlungsaufforderung von 60 € mitgegeben, da sie ja keinen gültigen Fahrschein dabei hätte.
Gemäß der Zahlungsaufforderung reduziert sich der Betrag auf 7 €, wenn wir belegen, dass es sich um ein gültiges Ticket handelt.

Also, falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit Deiner Tochter argumentieren. Sie ist noch nicht volljährig, Du hast Ihr nicht gestattet, ein Ticket mit einer falschen Bahncardangabe zu kaufen. Somit konnte Sie weder in den Beförderungsvertrag noch die Beförderungsbedingungen der Bahn einwilligen.

Nachforderung bei Ticket mit falscher Bahncardangabe

markw, Donnerstag, 05.01.2023, 17:33 (vor 449 Tagen) @ markw

Also, falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit Deiner Tochter argumentieren. Sie ist noch nicht volljährig, Du hast Ihr nicht gestattet, ein Ticket mit einer falschen Bahncardangabe zu kaufen. Somit konnte Sie weder in den Beförderungsvertrag noch die Beförderungsbedingungen der Bahn einwilligen.

Mehr dazu hier oder hier.

Nachforderung bei Ticket mit falscher Bahncardangabe

Saluton, Donnerstag, 23.02.2023, 01:18 (vor 400 Tagen) @ Ennstal

Ich habe es letztes Jahr erlebt, dass ein Schaffner moniert hat, weil ich beim Kauf eines Flexpreises 2. Klasse beim Buchen mit BC50 eine Bahncard 50 2. Klasse angegeben habe, ich jedoch im Zug eine Bahncard 50 1. Klasse vorgezeigt habe...

Sprich - woher will der das wissen? Auf der ausgedruckten Fahrkarte war das nicht ersichtlich.

Ist das im QR-Code ähnlichem Bild hineincodiert?

(Kann man das mit einer App entschlüsseln?)

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum