Kulanz und Fahrgastrechte zusammen ? geht das (Allgemeines Forum)

arno50, Freitag, 02.12.2022, 11:57 (vor 509 Tagen)

Im Zusammenhang mit dem Unfall auf der Strecke Hannover Berlin hat die Bahn ja eine grosszügige Kulanzregelung angeboten. Die möglichen ersatzverbindungen sind 1 bis 3 Stunden jeweils länger.
Inzwischen bin ich 3 mal auf solchen Ersatzverbindungen gefahren bei zweien davon waren nochmals Verspätungen von mehr als 1 Stunde zu beklagen. Hätte man da eigentlich Fahrgastrechte in Anspruch nehmen können?

Hätte....

Hansjörg, Freitag, 02.12.2022, 12:02 (vor 509 Tagen) @ arno50

Im Zusammenhang mit dem Unfall auf der Strecke Hannover Berlin hat die Bahn ja eine grosszügige Kulanzregelung angeboten. Die möglichen ersatzverbindungen sind 1 bis 3 Stunden jeweils länger.
Inzwischen bin ich 3 mal auf solchen Ersatzverbindungen gefahren bei zweien davon waren nochmals Verspätungen von mehr als 1 Stunde zu beklagen. Hätte man da eigentlich Fahrgastrechte in Anspruch nehmen können?

Warum "hätte" und welche meinst Du genau?

Denn die Bahn schreibt ja selbst die Nutzung der FGR bleiben von der Kulanz unberührt.

Hätte....

JanZ, HB, Freitag, 02.12.2022, 12:04 (vor 509 Tagen) @ Hansjörg

Denn die Bahn schreibt ja selbst die Nutzung der FGR bleiben von der Kulanz unberührt.

Zumal die Kulanz sich vermutlich eh auf bahninterne Dinge bezieht, die nicht von den FGR abgedeckt sind, wie Aufhebung der Zugbindung und längere Gültigkeit von Fahrkarten. Ich sehe keinen Grund, warum man nicht auch noch FGR geltend machen sollte, insbesondere wenn der Notfahrplan auch nicht eingehalten wird.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Kulanz und Fahrgastrechte zusammen ? geht das

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Freitag, 02.12.2022, 13:18 (vor 509 Tagen) @ arno50

Wenn für mich erkennbar ist, daß eine Verspätung aus einem dummen Eingriff Dritter, einem PU oder wie hier einem Unglück entstanden ist, dann reiche ich keine FGR ein.

Ansonsten habe ich wenig Mitleid mit der DB.

Wurde zwar nicht angefragt, aber ich dachte man kann es dennoch mal zu Protokoll geben.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Kulanz und Fahrgastrechte zusammen ? geht das

arno50, Freitag, 02.12.2022, 13:38 (vor 509 Tagen) @ Alibizugpaar

Aus diesen Überlegungen wegen der sehr grosszügigen Kulanzregelung habe ich bisher auch nicht versucht Fahrgastrechte in Anspruch zu nehmen. Aber wenn man feststellen muss, dass bei weiträumigen Vermeiden des Unglücksbereiches trotzdem bei ca 4 mal Umsteigen mit fast 100 % prozentiger Sicherheit hohe Verspätungen auflaufen (es sei bemerkt, dass die Pünktlichkeitsangaben der Bahn sich auf Einzelfahrten beziehen und bei Umstiegen die Verspätungswahrscheinlichkeiten sich addieren) wird man doch nachdenklich ob man die Fahrgastrechte nicht in Anspruch zu nehmen versuchen sollte, allerdings wie weise ich meine Fahrtplanung nach?

Kulanz und Fahrgastrechte zusammen ? geht das

Norddeich, Freitag, 02.12.2022, 23:17 (vor 509 Tagen) @ arno50

wird man doch nachdenklich ob man die Fahrgastrechte nicht in Anspruch zu nehmen versuchen sollte, allerdings wie weise ich meine Fahrtplanung nach?

Der übliche Weg besteht darin, das Fahrgastrechte-Formular zu verwenden – es besteht allerdings keine Verpflichtung dazu, du darfst deine Forderung auch ohne das Formular formlos geltend machen.

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mmandl, Samstag, 03.12.2022, 13:20 (vor 508 Tagen) @ arno50

Du musst unterscheiden: Hast du die Fahrkarte bereits gekauft noch bevor der Notfahrplan veröffentlicht wurde, gelten diese Zeiten als planmäßig, sodass du anhand der sich hieraus ergebenden Ankunftszeiten deine Verspätung berechnen kannst.

Hast du die Fahrkarte gekauft als der Notfahrplan schon veröffentlicht war, gelten die sich hieraus ergebenden Zeiten als planmäßig. Nicht ausschließen möchte ich allerdings, dass irgendwo auch noch die ursprünglichen Fahrzeiten veröffentlicht sind, dann kannst du dich natürlich auf diese berufen (vorbehaltlich natürlich, dass auf der Fahrkarte individuell vereinbarte Zeiten genannt wurden).

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