Interessante Rückfrage vom SC FGR (Allgemeines Forum)

Markus628, Mittwoch, 30.11.2022, 08:32 (vor 485 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem einen Brief vom SC FGR erhalten, dessen Inhalt ich euch wirklich nicht vorenthalten möchte.

Kurz zur Vorgeschichte: Es ging um eine Fahrt von Nürnberg Hbf nach Garching(Alz). Normalerweise fahre ich hier über München Hbf und Mühldorf(Obb.), an dem Tag war aber (mal wieder) die Strecke Mühldorf <-> München wegen Bauarbeiten stark eingeschränkt und die Reiseauskunft hat mir so die Fahrt über München Hbf und Salzburg Hbf vorgeschlagen.

In Salzburg habe ich dann dank Verspätung des Railjets aus München meinen Anschlusszug der Südostbayernbahn ganz knapp versäumt und durfte dementsprechend eine Stunde in Salzburg warten. Am Ende kam ich dann mit einer Verspätung von +68 Minuten am Ziel an.

Nach der Fahrt also gleich die 10 € BC100-Entschädigung online beantragt. Nach knapp einem Monat kam dann ein Brief vom SC FGR mit folgendem Inhalt:

"vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage zu Ihrer Reise von Nürnberg Hbf nach Garching(Alz). [...]
Um prüfen zu können, ob Sie [...] Anspruch auf eine Entschädigung/ Erstattung haben, benötigen wir folgende Angaben:
- Ihre geplante Reiseverbindung / Reiseverlauf (Start- und Zielbahnhof, Abfahrts- und Ankunftszeit)"

Sie fragen also im Brief nach Informationen, die sie vier Zeilen weiter oben bereits selbst nennen...

Die Antwort hätten sie natürlich gerne per Post gehabt, alles andere wäre ja zu einfach. Nachdem ich kein Geld für das Porto ausgeben wollte, habe ich unter der angegebenen Telefonnummer angerufen. Die (extrem demotivierte) Mitarbeiterin des SC FGR hat sich dann den Fall angesehen und ihr lagen wirklich gar keine Informationen dazu vor. Nicht einmal Start- und Zielbahnhof oder Abfahrts- und Ankunftszeit, was ich ja eigentlich im Online-Formular eingegeben habe und das auch in der Bestätigungsmail korrekt stand. Um weiteren Rückfragen vorzubeugen habe ich ihr dann gleich meinen gesamten Reiseverlauf mit den einzelnen Zugnummern genannt und warte jetzt mal, ob es diesmal klappt.

Hatte jemand von euch schon einmal den Fall, dass das SC FGR Daten zu einem Fall verloren hat oder solche interessanten Rückfragen gestellt hat?

Ich zumindest hatte sonst noch nie Probleme mit dem SC FGR. Meine Anträge (zumindest die für die BC100) wurden bisher immer innerhalb weniger Tage bearbeitet. Lediglich die Antwortbriefe habe ich meistens in doppelter Ausführung bekommen (jeweils in einem eigenen frankierten Umschlag).

Interessante Rückfrage vom SC FGR

JanZ, HB, Mittwoch, 30.11.2022, 09:13 (vor 485 Tagen) @ Markus628

Ich habe im Moment das Problem, dass ich zum selben Fall immer wieder die Rückantwort bekomme, ich solle eine Kopie meiner Fahrkarte einreichen. Das geht aber nicht, weil ich ein Abo habe (dessen Nummer ich natürlich schon auf dem ursprünglichen Formular angegeben hatte). Also rufe ich das SC an, um die Nummer noch mal durchzugeben, nur um ein paar Tage später wieder einen Brief zu bekommen, dass man eine Kopie meiner Fahrkarte bräuchte ... Ich bin mal gespannt, ob ich aus dieser Dauerschleife irgendwie rauskomme.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Interessante Rückfrage vom SC FGR

hjholtz, Mittwoch, 30.11.2022, 09:25 (vor 485 Tagen) @ JanZ

Das geht aber nicht, weil ich ein Abo habe

Es mag ausgesprochen sinnlos sein. eine Kopie der Abo-Karte einzureichen. Aber möglich ist es, und nicht mal schwierig. Wenn das SC FGR statt das Hirn einzuschalten einfach stur seine Checkliste abarbeiten will, dann fährt man am besten indem man einfach selber auch das Hirn ausschaltet und die verlangten Unterlagen einreicht.

Interessante Rückfrage vom SC FGR

JanZ, HB, Mittwoch, 30.11.2022, 09:59 (vor 485 Tagen) @ hjholtz

Was reiche ich denn da ein? Ein Online-Ticket zum Ausdrucken gibt es nicht, höchstens eine Auftragsbestätigung.

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(EAV: Es fährt kein Zug)

Interessante Rückfrage vom SC FGR

hjholtz, Mittwoch, 30.11.2022, 10:19 (vor 485 Tagen) @ JanZ

Was zeigst du denn bei einer Kontrolle im Fahrzeug vor? Da muss doch irgendein Papierschnipsel, irgendeine Plastikkarte, oder irgendein in einer App anzeigbares etwas existieren?

Genau das würde ich kopieren. Das ist der Teil den ich als "möglich, und nichtmal schwierig" sehe. Dass aus der Kopie dabei weder Preis noch räumliche oder zeitliche Gültigkeit hervorgeht, ist der Teil den ich als "sinnlos" erachte.

Interessante Rückfrage vom SC FGR

JanZ, HB, Mittwoch, 30.11.2022, 10:43 (vor 485 Tagen) @ hjholtz

Was zeigst du denn bei einer Kontrolle im Fahrzeug vor? Da muss doch irgendein Papierschnipsel, irgendeine Plastikkarte, oder irgendein in einer App anzeigbares etwas existieren?

Einen 2D-Code im Navigator. Davon könnte ich höchstens einen Screenshot machen und den dann ausdrucken.

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Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Interessante Rückfrage vom SC FGR

Norddeich, Mittwoch, 30.11.2022, 14:43 (vor 485 Tagen) @ JanZ

Was zeigst du denn bei einer Kontrolle im Fahrzeug vor? Da muss doch irgendein Papierschnipsel, irgendeine Plastikkarte, oder irgendein in einer App anzeigbares etwas existieren?


Einen 2D-Code im Navigator. Davon könnte ich höchstens einen Screenshot machen und den dann ausdrucken.

Dann tu das und warte ab, was passiert. (Antwortbriefumschläge gibt es immer noch in DB Reisezentren, oder?)

Interessante Rückfrage vom SC FGR

Bremer, Bremen, Mittwoch, 30.11.2022, 21:15 (vor 485 Tagen) @ Norddeich

Ja, oder herunterladen und ausdrucken und auch kostenlos versenden.

Interessante Rückfrage vom SC FGR

Matze86, München, Mittwoch, 30.11.2022, 13:41 (vor 485 Tagen) @ hjholtz

Das geht aber nicht, weil ich ein Abo habe


Es mag ausgesprochen sinnlos sein. eine Kopie der Abo-Karte einzureichen. Aber möglich ist es, und nicht mal schwierig. Wenn das SC FGR statt das Hirn einzuschalten einfach stur seine Checkliste abarbeiten will, dann fährt man am besten indem man einfach selber auch das Hirn ausschaltet und die verlangten Unterlagen einreicht.

Wozu? Auftragsnummer liegt vor, diese kann dort ohne Probleme eingesehen werden...

Geht mir genauso, läuft seit über 6 Monaten...

Matze86, München, Mittwoch, 30.11.2022, 13:39 (vor 485 Tagen) @ JanZ

- kein Text -

Interessante Rückfrage vom SC FGR

TheoretICEr, Donnerstag, 01.12.2022, 08:25 (vor 484 Tagen) @ JanZ

Ich habe aktuell ein ähnliches Problem, nachdem 2.mal die Rückfrage nach der Fahrkarte kam habe ich angerufen. Als Auskunft kam dass der Preis der Fahrkarte noch fehlt. Ob es tatsächlich daran lag kann ich noch nicht sagen, ich warte noch auf eine Rückmeldung.

Interessante Rückfrage vom SC FGR

Hansjörg, Mittwoch, 30.11.2022, 09:56 (vor 485 Tagen) @ Markus628

Die Antwort hätten sie natürlich gerne per Post gehabt, alles andere wäre ja zu einfach.

Nimm 'nen neuen FGR Formularbriefumschlag zur Antwort. Kosta nix.

Interessante Rückfrage vom SC FGR

Markus628, Mittwoch, 30.11.2022, 10:07 (vor 485 Tagen) @ Hansjörg

Nimm 'nen neuen FGR Formularbriefumschlag zur Antwort. Kosta nix.

Habe leider keine mehr zu Hause, jetzt müsste ich erst 1,5 Stunden nach München fahren, dass ich mir da welche im Reisezentrum holen kann.

Wobei ich bei der aktuell extrem schlechten Qualität der Südostbayernbahn dann sicherlich wieder einen neuen FGR-Fall hätte, dann würde es sich fast lohnen xD

Interessante Rückfrage vom SC FGR

MC_Hans, 8001376, Mittwoch, 30.11.2022, 11:11 (vor 485 Tagen) @ Markus628

Nimm 'nen neuen FGR Formularbriefumschlag zur Antwort. Kosta nix.


Habe leider keine mehr zu Hause, jetzt müsste ich erst 1,5 Stunden nach München fahren, dass ich mir da welche im Reisezentrum holen kann.

Da die Vorlagen online zur Verfügung gestellt werden, können diese auch selbst zuhause gedruckt werden. Hast du Umschläge und einen Drucker?

https://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=667881

Interessante Rückfrage vom SC FGR

gnampf, Mittwoch, 30.11.2022, 09:58 (vor 485 Tagen) @ Markus628

Hatte jemand von euch schon einmal den Fall, dass das SC FGR Daten zu einem Fall verloren hat oder solche interessanten Rückfragen gestellt hat?

Verloren hatten sie die Daten bei mir nie, am Telefon hieß es immer nur "hm, ist doch eigentlich ales da". Das ganze ist simple Taktik um die Fristen einzuhalten. Wenn die Automatik mit dem Fall nicht klar kommt und er von dem einen verfügbaren Mitarbeiter von Hand bearbeitet werden muß, der das aber nicht in einem Monat schafft weil der Büroschlaf doch zu lang gedauert hat, dann wird zum Ablauf der Frist ein komplett sinnfreies Schreiben rausgesendet in dem bereits vorliegende Infos angefordert werden. Man kann nur hoffen, dass das zumindest automatisiert passiert, denn sonst muß der arme Mitarbeiter seinen Büroschlaf auch noch für die sinnlos-Schreiben unterbrechen.
Kann natürlich auch och Taktik dazu gehören, weil sicher mancher keine Lust hat nochmal wieder einen Brief zu schicken und die Sache im Sande verlaufen läßt. Denn in nahezu der gleichen Zeit in der man den sinnlos-Brief verfasst könnte man wohl auch den Fall bearbeiten.

Ich zumindest hatte sonst noch nie Probleme mit dem SC FGR. Meine Anträge (zumindest die für die BC100) wurden bisher immer innerhalb weniger Tage bearbeitet. Lediglich die Antwortbriefe habe ich meistens in doppelter Ausführung bekommen (jeweils in einem eigenen frankierten Umschlag).

Dann wurden deine Fälle wohl bisher automatisiert bearbeitet, da läuft das ganze dann in 2 Tagen. Manuelle Fälle sind seit der automatisierten Bearbeitung dafür um so schlimmer geworden, als ob man in der Folge die Belegschaft nochmal deutlich reduziert hat.

Interessante Rückfrage vom SC FGR

Markus628, Mittwoch, 30.11.2022, 10:25 (vor 485 Tagen) @ gnampf

Verloren hatten sie die Daten bei mir nie, am Telefon hieß es immer nur "hm, ist doch eigentlich ales da". Das ganze ist simple Taktik um die Fristen einzuhalten. Wenn die Automatik mit dem Fall nicht klar kommt und er von dem einen verfügbaren Mitarbeiter von Hand bearbeitet werden muß, der das aber nicht in einem Monat schafft weil der Büroschlaf doch zu lang gedauert hat, dann wird zum Ablauf der Frist ein komplett sinnfreies Schreiben rausgesendet in dem bereits vorliegende Infos angefordert werden. Man kann nur hoffen, dass das zumindest automatisiert passiert, denn sonst muß der arme Mitarbeiter seinen Büroschlaf auch noch für die sinnlos-Schreiben unterbrechen.
Kann natürlich auch och Taktik dazu gehören, weil sicher mancher keine Lust hat nochmal wieder einen Brief zu schicken und die Sache im Sande verlaufen läßt. Denn in nahezu der gleichen Zeit in der man den sinnlos-Brief verfasst könnte man wohl auch den Fall bearbeiten.

Den Verdacht hatte ich auch schon. Was mich da aber sehr irritiert hat, war die extrem kurze Wartezeit bei der Hotline, hier hatte ich nach den automatischen Ansagen eine Wartezeit von weniger als einer Minute. Hier hätte ich mindestens eine halbe Stunde erwartet, dass auch dieser Weg der Kontaktaufnahme extrem ungemütlich wird.
Das ist glaub ich auch der Grund, warum die keine E-Mail Adresse haben. Da ist die Hemmschwelle noch einmal größer, wenn man die Antwort per Post senden muss.

Dann wurden deine Fälle wohl bisher automatisiert bearbeitet, da läuft das ganze dann in 2 Tagen. Manuelle Fälle sind seit der automatisierten Bearbeitung dafür um so schlimmer geworden, als ob man in der Folge die Belegschaft nochmal deutlich reduziert hat.

Ja, in der Zeit kann das nur automatisiert gewesen sein. Die schnellste Bearbeitungszeit bei mir war, als ich mal um elf Uhr abends einen FGR-Fall online eingereicht habe und das Geld am übernächsten Tag schon auf dem Konto war.

Interessante Rückfrage vom SC FGR

gnampf, Mittwoch, 30.11.2022, 11:13 (vor 485 Tagen) @ Markus628

Den Verdacht hatte ich auch schon. Was mich da aber sehr irritiert hat, war die extrem kurze Wartezeit bei der Hotline, hier hatte ich nach den automatischen Ansagen eine Wartezeit von weniger als einer Minute. Hier hätte ich mindestens eine halbe Stunde erwartet, dass auch dieser Weg der Kontaktaufnahme extrem ungemütlich wird.
Das ist glaub ich auch der Grund, warum die keine E-Mail Adresse haben. Da ist die Hemmschwelle noch einmal größer, wenn man die Antwort per Post senden muss.

Die Hotline-Wartezeit war bei mir sehr unterschiedlich, je nach Tageszeit etc. Mal gehts fix, mal wartet man ewig. Aber die Hotline macht zu 99% auch nichts als halt deine Infos aufnehmen und dich vertrösten, danach dauert es dann wieder einen Monat bis zum nächsten Schreiben, mit Glück ist das die Erstattung, es kann aber auch einfach nochmal die gleiche sinnlose Rückfrage sein. Das hat sich bei mir schon teils über eine Runden incl. Vorstandsbeschwerde gezogen, bis dann endlich mal eine berechtigte Rückfrage kam... ich hatte die Kontonummer vergessen. Hätte ihnen natürlich auch ganz zu Anfang auffallen können, aber stattdessen wollten sie lauter Angaben die bereits vorlagen haben.
Und klar, Email wäre für viele noch angenehmer und komfortabler, und würde wohl die Anzahl der vom Kunden eingerichten Bearbeitungsstandanfragen noch erhöhen. Und sicherlich auch die Anzahl an Erstmeldungen die manuell erfasst werden müssen.

Ja, in der Zeit kann das nur automatisiert gewesen sein. Die schnellste Bearbeitungszeit bei mir war, als ich mal um elf Uhr abends einen FGR-Fall online eingereicht habe und das Geld am übernächsten Tag schon auf dem Konto war.

wenn du bei der "richtigen" Bank bist kannst du mit viel Glück das Geld sogar am Tag nach dem Einreichen schon auf dem Konto haben.

Alles was automatisiert erkannt wird klappt mittlerweile super. Aber da wo die Automatik nicht positiv entscheiden mag hakt es dafür um so mehr.

Aha deswegen hab ich so einen sinnlosen Brief erhalten...

611 040, Erfurt, Mittwoch, 30.11.2022, 10:36 (vor 485 Tagen) @ Markus628

Das könnte also der Grund sein, interessant.
Ich habe nämlich vor vielen Wochen schon zum ersten Mal einen FGR-Fall eingereicht. Und zwar ging es um die Fahrt von Ulm nach Erfurt über Donauwörth (ich berichtete).

Ich bekam nach sehr langer Wartezeit endlich einen Brief in dem nach dem "ausgefallenen oder verspäteten Zug" gefragt wurde.
Ich fühlte mich leicht vera***** da ich diese zentrale Angabe natürlich als erstes auf dem FGR-Formular angegeben hatte.
Also Anruf beim SC wo die nette Dame auch nur meinte, ja die Daten haben wir, und wir sie nochmal abglichen.
Dann meinte sie evtl. liegt es an der fehlenden Fahrkarte, ich erklärte die Situation und sie notierte schriftlich dazu für die Kollegen und versicherte mir ich würde das Geld jetzt bald ausgezahlt bekommen.
Bis jetzt ust immer noch nichts passiert...

Grüße 611 040

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Sinnfreie Rückfragen

südkreuz, Mittwoch, 30.11.2022, 13:02 (vor 485 Tagen) @ Markus628

Das Phänomen ist mir auch begegnet. Es ging um die Rückerstattung einer kompletten Fahrkarte. Hintergrund: Mit Sparpreis Europa gebuchte Reise Bordeaux-Berlin, 3 Personen, ca 200 Euro. Eine Woche vor Rückreise (schon in Frankreich) Mitteilung, dass der Zug Paris-Mannheim entfällt. In Wirklichkeit fuhr er natürlich, aber wg Bauarbeiten nicht über Kaiserslautern, sondern über Straßburg und mit anderer Zugnummer. Dadurch entfiel aber die Reservierung und damit auch die gesamte Fahrkarte (wg Reservierungspflicht FRA). Nach Diskussion mit Bahncomfort-Hotline einzige Lösung: neue Fahrkarte, diesmal für 400 Euro, und einreichen. Habe ich so gemacht.

Nach vier Wochen Schreiben des Servicecenters: Um die Verspätung welches Zuges es denn geht?
Ich habe das Ganze noch mal erläutert, es gehe nicht um Verspätung sondern s.o.
Nach nochmal vier Wochen: Aus Kulanz werden 5,90 Reservierungsentgelt erstattet.

Das Ganze liegt jetzt bei der Schlichtungsstelle. Bin gespannt. Ggf. gehe ich damit auch vor Gericht.

Sinnfreie Rückfragen

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 30.11.2022, 13:16 (vor 485 Tagen) @ südkreuz

Das Phänomen ist mir auch begegnet. Es ging um die Rückerstattung einer kompletten Fahrkarte. Hintergrund: Mit Sparpreis Europa gebuchte Reise Bordeaux-Berlin, 3 Personen, ca 200 Euro. Eine Woche vor Rückreise (schon in Frankreich) Mitteilung, dass der Zug Paris-Mannheim entfällt. In Wirklichkeit fuhr er natürlich, aber wg Bauarbeiten nicht über Kaiserslautern, sondern über Straßburg und mit anderer Zugnummer. Dadurch entfiel aber die Reservierung und damit auch die gesamte Fahrkarte (wg Reservierungspflicht FRA). Nach Diskussion mit Bahncomfort-Hotline einzige Lösung: neue Fahrkarte, diesmal für 400 Euro, und einreichen. Habe ich so gemacht.

Warum denn eine neue Fahrkarte?
In Frankreich wird so was dann umgebucht, einfach zur Abfahrtszeit frühzeitig erscheinen am Ostbahnof.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Sinnfreie Rückfragen

bahnfahrerofr., Mittwoch, 30.11.2022, 13:32 (vor 485 Tagen) @ EK-Wagendienst

Warum denn eine neue Fahrkarte?
In Frankreich wird so was dann umgebucht, einfach zur Abfahrtszeit frühzeitig erscheinen am Ostbahnof.

Wenn du bei SNCF gebucht hast bekommst du eine Mail dazu und weist Bescheid dass du umgebucht wurdest. In dem Fall eines DB-Auftrags könnte (!) es zwar auch sein, dass die Plätze umgebucht wurden, aber man hat keinen Nachweis hierüber. Auf das Risiko, in Paris zu dritt an der Bahnsteigsperre zu stehen und ggf. nicht durchgelassen zu werden, hätte ich auch keine Lust und hätte wohl das gleiche gemacht wie er.

Sinnfreie Rückfragen

südkreuz, Mittwoch, 30.11.2022, 13:40 (vor 485 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich hatte auch gedacht, das würde einfach umgebucht, war aber nicht, weil DB-Fahrkarte (ICE Paris-Mannheim) und die Comfort-Hotline konnte das auch nicht hinkriegen, obwohl sie es versucht haben. Es war klar, dass ich mit der alten Karte nicht in Paris in den Zug komme.

Sinnfreie Rückfragen

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 30.11.2022, 13:47 (vor 485 Tagen) @ südkreuz

Ich hatte auch gedacht, das würde einfach umgebucht, war aber nicht, weil DB-Fahrkarte (ICE Paris-Mannheim) und die Comfort-Hotline konnte das auch nicht hinkriegen, obwohl sie es versucht haben. Es war klar, dass ich mit der alten Karte nicht in Paris in den Zug komme.

Was war denn der original Zug, und was der neue?

War es die gleiche Fahrt, oder entfiel da was?

Das hört sich danach an das es der gleiche Zug war mit anderem Laufweg und anderer Zugnummer.
Wenn es ein ICE ist ist da immer auch jemand von DB Fernverkehr.

Man kann alle Reservierungen umbuchen dafür gibt es Codes, nur es kennt nicht jeder.
Ist ja genau so bei Anschlussverlust.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Sinnfreie Rückfragen

südkreuz, Mittwoch, 30.11.2022, 14:02 (vor 485 Tagen) @ EK-Wagendienst

Na ja. Ja, es war ein ICE mit neuer Zugnr. wegen neuem Laufweg bei gleicher Abfahrt/Ankunft. Aber versetz Dich mal in die Situation: Du bist mit Frau und Kind im Urlaub bei Bordeaux, Rückfahrt in einer Woche über Paris mit anderthalb Stunden Zeit, um von Montparnasse nach Est zu kommen. Ich hab die Comforthotline - mit der ich gute Erfahrungen habe - um eine Lösung gebeten. Als die mir gesagt haben "geht nur mit neuer Karte" habe ich das gemacht. Und nicht riskiert, mit zehn Minuten Luft in der Hauptreisezeit in Paris Est einen DB-Menschen zu suchen, der uns im vollen Zug noch ein Plätzchen freimacht. Und ich bin ja noch einigermaßen vertraut mit den Abläufen; wenn ein echter Bahnlaie in dieser Lage die Nachricht bekommt "Ihre Reise ist leider nicht mehr möglich", was macht der denn? Das kann ich Dir sagen: Der nimmt nächstes Mal wieder das Flugzeug (oder das Auto).
Jedenfalls kannte die Hotline offenbar die Codes nicht und konnte nicht auf die neue Zugnr. umbuchen. Damit war die Fahrkarte wertlos.

Sinnfreie Rückfragen

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 30.11.2022, 14:06 (vor 485 Tagen) @ südkreuz

Na ja. Ja, es war ein ICE mit neuer Zugnr. wegen neuem Laufweg bei gleicher Abfahrt/Ankunft. Aber versetz Dich mal in die Situation: Du bist mit Frau und Kind im Urlaub bei Bordeaux, Rückfahrt in einer Woche über Paris mit anderthalb Stunden Zeit, um von Montparnasse nach Est zu kommen. Ich hab die Comforthotline - mit der ich gute Erfahrungen habe - um eine Lösung gebeten. Als die mir gesagt haben "geht nur mit neuer Karte" habe ich das gemacht. Und nicht riskiert, mit zehn Minuten Luft in der Hauptreisezeit in Paris Est einen DB-Menschen zu suchen, der uns im vollen Zug noch ein Plätzchen freimacht. Und ich bin ja noch einigermaßen vertraut mit den Abläufen; wenn ein echter Bahnlaie in dieser Lage die Nachricht bekommt "Ihre Reise ist leider nicht mehr möglich", was macht der denn? Das kann ich Dir sagen: Der nimmt nächstes Mal wieder das Flugzeug (oder das Auto).
Jedenfalls kannte die Hotline offenbar die Codes nicht und konnte nicht auf die neue Zugnr. umbuchen. Damit war die Fahrkarte wertlos.

ok, dann ist nicht viel Zeit vorhanden, den von Montparnasse nach Est dauert ein gewisse Zeit inkl. dem weiten Fußweg.
Wenn man die Fahrkarte am Schalter gekauft hätte, kann man ja per Mail nicht erreicht werden, und was machen die wenn man die Änderung erst am Bahnsteig erfährt?
Ich verstehe das schon, und für mich auch klar das die 2. Fahrkarte erstattet werden muss.

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Sinnfreie Rückfragen

bahnfahrerofr., Mittwoch, 30.11.2022, 14:59 (vor 485 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 30.11.2022, 15:04

ok, dann ist nicht viel Zeit vorhanden, den von Montparnasse nach Est dauert ein gewisse Zeit inkl. dem weiten Fußweg.

Ich verstehe ihn da voll und ganz! Den Stress muss man sich doch nicht geben als Fahrgast. Zumal es sein kann dass bei spontanem Vorsprechen am Schalter vor Abfahrt in Paris der Zug (und ggf. spätere) ausgebucht sind und man gar nicht mitkommt. Da hilft einem im Zweifelsfall auch in Paris kein kulanter DB-FV-Zub, der einen ohne Reservierung mitnehmen würde, weil man im Fall der Fälle an der Sperre abblitzt. In Straßburg oder sonstigen sperrenlosen Bahnhöfen würde ich das auch relativ entspannt sehen und einfach einsteigen, wenn ich aufgrund Bahnverschulden keine Reservierung mehr habe.

Wenn man die Fahrkarte am Schalter gekauft hätte, kann man ja per Mail nicht erreicht werden, und was machen die wenn man die Änderung erst am Bahnsteig erfährt?

Umbuchung am Schalter probieren, falls voll, nächster Zug?

Die Mail der DB informiert ja in dem Fall leider auch nur, dass es eine Änderung gibt, nicht aber was man jetzt machen soll. Die Umreservierung scheint beim Frankreich-Verkehr nicht zu klappen, wenn über das DB-System gebucht wurde. Ich bin mir sicher dass bei Buchung über die SNCF eine automatische Umbuchung erfolgt wäre, das gehört zu den Sachen, die dort deutlich besser funktionieren.

Grundsätzlich ist es aber eine Schande, dass die DB es bei den Alleo-Verkehren nicht hinbekommt, zumindest bei Online-Aufträgen per Hotline im Störungsfall neue Reservierungen auszugeben. Ich hatte das auch schon, kurz nach Mitternacht kam die Mail dass der morgendliche Paris-TGV ausfällt. Die Dame die ich an der Hotline erreicht habe meinte, da könne man nix machen, nur das Reisezentrum kann umbuchen, sie kann auch keine einzelne neu buchen. Zufällig war tatsächlich ein früh geöffnetes Reisezentrum greifbar und dort ließ sich schon für die nächsten beiden Folgezüge keine Reservierung mehr buchen. Ich bekam dann eine für einen ICE am frühen Nachmittag. Gefahren bin ich tatsächlich mit dem nächstmöglichen ICE ohne Reservierung, was aber natürlich nur möglich war, weil die Abfahrt in Deutschland erfolgte. Das System der Reservierungspflicht ist in der Hinsicht pervers.

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Norddeich, Mittwoch, 30.11.2022, 15:09 (vor 485 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Norddeich, Mittwoch, 30.11.2022, 15:10

Wenn man die Fahrkarte am Schalter gekauft hätte, kann man ja per Mail nicht erreicht werden, und was machen die wenn man die Änderung erst am Bahnsteig erfährt?

Dann darfst du im Zweifelsfall vor der Bahnsteig-Sperre zusehen, wie der Zug ohne dich abfährt.

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südkreuz, Mittwoch, 30.11.2022, 15:10 (vor 485 Tagen) @ EK-Wagendienst

War auch gar nicht kritisch gemeint. Wenn ich mehr Zeit gehabt hätte, hätte ich auch erstmal im Forum um Rat gefragt... vielleicht hätte ja jemand die Codes gekannt. Die Hotline hat sich jedenfalls sehr bemüht.
Die Reservierungspflicht kann eben zu unerwünschten Folgen führen.
Grüße
südkreuz

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EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 30.11.2022, 13:19 (vor 485 Tagen) @ südkreuz

Das kenne ich auch?
Im Sommer kamen 2 nachfragen, einmal nach dem Preis der BC100, und ein mal wegen dem Zug den ich genutzt hatte, stand alles drin.

3 Wochen später ist dann von ganz alleine die Erstattung gekommen, ohne darauf zu reagieren, weil ich die Brief noch gar nicht in der Hand hatte.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

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JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 30.11.2022, 16:39 (vor 485 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das kenne ich auch?
Im Sommer kamen 2 nachfragen, einmal nach dem Preis der BC100, und ein mal wegen dem Zug den ich genutzt hatte, stand alles drin.

Die neueste Masche scheint zu sein, solange sinnlose Rückfragen zu schicken (Fahrkartenkopie, Bankverbindung, usw), bis man sagen kann, der Fall sei verjährt.

--
Weg mit dem 4744!

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Barzahlung, Donnerstag, 01.12.2022, 02:07 (vor 485 Tagen) @ JeDi

Das kenne ich auch?
Im Sommer kamen 2 nachfragen, einmal nach dem Preis der BC100, und ein mal wegen dem Zug den ich genutzt hatte, stand alles drin.


Die neueste Masche scheint zu sein, solange sinnlose Rückfragen zu schicken (Fahrkartenkopie, Bankverbindung, usw), bis man sagen kann, der Fall sei verjährt.

Ich hatte für Fälle, die vor Ablauf der Jahresfrist eingereicht, aber erst nach Ablauf der Jahresfrist bearbeitet worden sind, bisher immer mein Geld erhalten.

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JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 01.12.2022, 05:16 (vor 484 Tagen) @ Barzahlung

Das kenne ich auch?
Im Sommer kamen 2 nachfragen, einmal nach dem Preis der BC100, und ein mal wegen dem Zug den ich genutzt hatte, stand alles drin.


Die neueste Masche scheint zu sein, solange sinnlose Rückfragen zu schicken (Fahrkartenkopie, Bankverbindung, usw), bis man sagen kann, der Fall sei verjährt.


Ich hatte für Fälle, die vor Ablauf der Jahresfrist eingereicht, aber erst nach Ablauf der Jahresfrist bearbeitet worden sind, bisher immer mein Geld erhalten.

Ich bislang auch. Aktuell hab ich ne ganze Batterie an fällen, wo mehrfach angeblich irgendwas gefehlt hat, das gab dann mit jeder Antwort eine neue Vorgangsnummer und ein neues „Ihr Anliegen vom …“-Datum…

--
Weg mit dem 4744!

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Barzahlung, Donnerstag, 01.12.2022, 02:04 (vor 485 Tagen) @ südkreuz

Das Phänomen ist mir auch begegnet. Es ging um die Rückerstattung einer kompletten Fahrkarte. Hintergrund: Mit Sparpreis Europa gebuchte Reise Bordeaux-Berlin, 3 Personen, ca 200 Euro. Eine Woche vor Rückreise (schon in Frankreich) Mitteilung, dass der Zug Paris-Mannheim entfällt. In Wirklichkeit fuhr er natürlich, aber wg Bauarbeiten nicht über Kaiserslautern, sondern über Straßburg und mit anderer Zugnummer. Dadurch entfiel aber die Reservierung und damit auch die gesamte Fahrkarte (wg Reservierungspflicht FRA). Nach Diskussion mit Bahncomfort-Hotline einzige Lösung: neue Fahrkarte, diesmal für 400 Euro, und einreichen.

Das war, wie bereits bemerkt, ein sehr schlechter Tipp.
Du hast aus meiner Sicht Anspruch auf Erstattung des entrichteten Fahrpreises für den Sparpreis Europa (die ca. 200 Euro).

Für vorgestreckten Fahrkarten (hier die ca. 400 Euro) für reservierungspflichtige Züge gibt es keinen Kostenersatz.

Vorgehensweise ist bei reservierungspflichtigen Zügen immer die folgende:
Man muss Dir die Reservierung umtauschen. Bekommst Du keine neue Reservierung ausgestellt, fragst Du nach einem Hotel. Wenn Du keinen Hotelgutschein bekommst, gehst Du mit der Übernachtung in Vorleistung und probierst es am nächsten Tag nochmal. Wird das wieder nichts, fährst Du mit dem Nahverkehr bis Saarbrücken bzw. Appenweier weiter und tätigst ggf. weitere Übernachtungen in Deutschland. Die Kosten für das alles machst Du geltend.

Mehr wird durch die VO (EG) 1371/2007 nicht zugesichert.

Ggf. gehe ich damit auch vor Gericht.

Für 200 Euro noch den Selbstbehalt zu risikieren, das würde ich dann ruhen lassen, wenn Du weder mit dem EBA noch mit der Schlichtung durch die soep zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen bist.

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bahnfahrerofr., Donnerstag, 01.12.2022, 17:13 (vor 484 Tagen) @ Barzahlung

Das war, wie bereits bemerkt, ein sehr schlechter Tipp.
Du hast aus meiner Sicht Anspruch auf Erstattung des entrichteten Fahrpreises für den Sparpreis Europa (die ca. 200 Euro).

Ich will die rechtliche Frage jetzt mal außer Betracht lassen. Allerdings glaube ich, dass er die Erstattung des neuen Tickets spätestens mit der SÖP erhalten wird. Warum?

Die DB kann diese Umreservierungen/Ausgabe neuer Reservierungen bei Aufenthalt im Ausland gar nicht gewährleisten. Die einzige Möglichkeit in dem Fall ist die Ausgabe der Reservierung am SNCF-Schalter, was aber auch nicht immer eine praktikable Lösung ist, wie hier auch vorliegend. Daher ist der Kauf der neuen Fahrkarte von der DB als Lösung empfohlen worden - das war kein Einzelfall, sondern wurde auch mir damals an der Hotline erzählt. Man bot mir auch an es direkt zu buchen und am Automaten zu hinterlegen für nur fast 200€ für 2 Erwachsene. Nur die Reservierung, das ginge leeeeeider nicht.

Von daher weiß auch die DB dass der Kunde keine Chance hatte es anders zu lösen und wird es erstatten, ist meine Prognose.

Der von dir genannte Vorschlag zur Vorgehensweise mag vielleicht rechtlich korrekter sein, aber birgt mE mindestens vergleichbare Risiken.

Die 1-2 notwendigen Hotelübernachtungen sind, wie von dir richtig beschrieben, vorzustrecken, wenn man keinen Gutschein erhält (von letzterem gehe ich aus). Für deren Erstattung wird in mindestens einem Fall die SNCF zuständig sein, weil auf deren Gebiet angefallen. Dort irgendwelche Erstattungen einzureichen und zu verfolgen macht auch keinen Spaß und kostet Nerven. Zumal ich mal von einer Grenze von 60€ las, die die SNCF bei Hotelkosten anwendet. Ob man da in Paris spontan so viel Glück hat was halbwegs brauchbares zu finden, weiß ich nicht..

Zudem kann es bei der Weiterfahrt im NV mit der ursprünglichen Karte auf SNCF-Gebiet zu weiteren Problemen kommen.

Im besten Fall darfst du dann mit den Franzosen wegen deinen Hotelkosten streiten und noch wegen einer FN. Weiß nicht ob es da nicht doch "bequemer" ist, sich mit DB, SÖP und Konsorten auseinanderzusetzen..

Sinnfreie Rückfragen

südkreuz, Donnerstag, 01.12.2022, 17:59 (vor 484 Tagen) @ bahnfahrerofr.

...übrigens ging es in diesem Thread ja eigentlich um die hübsche Rückfrage des SC, wo denn die Verspätung sei...die zeigt in jedem Fall das ursprünglich aufgebrachte Problem mit dem SC auf.

Sinnfreie Rückfragen

südkreuz, Donnerstag, 01.12.2022, 17:50 (vor 484 Tagen) @ Barzahlung

Ganz ehrlich: Wer so vorgeht wie von Dir beschrieben, hat eindeutig zu viel Zeit oder das falsche Hobby.
Dann soll man also bei der geplanten Urlaubsrückreise mit Familie einen Hotelgutschein beantragen und sich noch einen netten Tag in Paris machen? Auf eigene Kosten? Und dann zwei Tage später zu Hause ankommen? Weil betrieblich eine andere Zugnummer vergeben wurde? Geht's noch?
Im übrigen ist m.E. hier das Vertragsrecht einschlägig, weil die VO diesen Fall gar nicht regelt. Aber das ist eine andere Geschichte.
Wenn das der richtige Weg wäre, müsste eigentlich jeder, der mit der Bahn in Urlaub fährt, unter Betreuung gestellt werden. So weit sind wir ja doch noch nicht.

Sinnfreie Rückfragen

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 01.12.2022, 17:57 (vor 484 Tagen) @ südkreuz

Ganz ehrlich: Wer so vorgeht wie von Dir beschrieben, hat eindeutig zu viel Zeit oder das falsche Hobby.
Dann soll man also bei der geplanten Urlaubsrückreise mit Familie einen Hotelgutschein beantragen und sich noch einen netten Tag in Paris machen? Auf eigene Kosten? Und dann zwei Tage später zu Hause ankommen? Weil betrieblich eine andere Zugnummer vergeben wurde? Geht's noch?
Im übrigen ist m.E. hier das Vertragsrecht einschlägig, weil die VO diesen Fall gar nicht regelt. Aber das ist eine andere Geschichte.
Wenn das der richtige Weg wäre, müsste eigentlich jeder, der mit der Bahn in Urlaub fährt, unter Betreuung gestellt werden. So weit sind wir ja doch noch nicht.

Dazu muss man auch das Geld haben, erst mal in Vorleistung zu gehen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Sinnfreie Rückfragen

Barzahlung, Donnerstag, 01.12.2022, 19:34 (vor 484 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 01.12.2022, 19:35

Dazu muss man auch das Geld haben, erst mal in Vorleistung zu gehen.

Das Geld für die neuen Fahrkarten ist also vom Himmel gefallen?

Lösung: neue Fahrkarte, diesmal für 400 Euro, und einreichen.

Aber ja, Geld hat man zu haben und wer in Bordeaux Urlaub macht, der hat Geld.

Sinnfreie Rückfragen

Barzahlung, Donnerstag, 01.12.2022, 19:23 (vor 484 Tagen) @ südkreuz

Ganz ehrlich: Wer so vorgeht wie von Dir beschrieben, hat eindeutig zu viel Zeit oder das falsche Hobby.

Nein, das fängt schon mit der Wahl des Verkehrsmittels an auf einer Reise von Berlin nach Bordeaux. Wer hier mit der Bahn plant (auch noch mit Kindern!), der hat in der Tat zu viel Zeit oder das falsche Hobby.

Wieso sollte ich für zwangsgestückelte Zugfahrkarten viel Geld hinlegen, was Airlines durchgehend verkaufen? Schon das würde mir nie in den Sinn kommen.

Dann soll man also bei der geplanten Urlaubsrückreise mit Familie einen Hotelgutschein beantragen und sich noch einen netten Tag in Paris machen? Auf eigene Kosten? Und dann zwei Tage später zu Hause ankommen? Weil betrieblich eine andere Zugnummer vergeben wurde? Geht's noch?

Richte diese Frage doch an die beiden beteiligten Bahnen.

Aber ja, sollte mir sowas bei meiner Reise widerfahren (sehr unwahrscheinlich ;-)), würde ich das wie geschildert machen. Auch dadurch motiviert, dem ganzen System größtmöglich zu schaden und umgekehrt keinen Cent zu viel einzuzahlen.

Sinnfreie Rückfragen

bahnfahrerofr., Donnerstag, 01.12.2022, 19:30 (vor 484 Tagen) @ Barzahlung

Wieso sollte ich für zwangsgestückelte Zugfahrkarten viel Geld hinlegen, was Airlines durchgehend verkaufen? Schon das würde mir nie in den Sinn kommen.

Man kann es bei der DB theoretisch auch ohne Stückelung buchen, aber nur wenige mögliche Verbindungen.

Sinnfreie Rückfragen

südkreuz, Dienstag, 06.06.2023, 10:36 (vor 297 Tagen) @ südkreuz

Das Phänomen ist mir auch begegnet. Es ging um die Rückerstattung einer kompletten Fahrkarte. Hintergrund: Mit Sparpreis Europa gebuchte Reise Bordeaux-Berlin, 3 Personen, ca 200 Euro. Eine Woche vor Rückreise (schon in Frankreich) Mitteilung, dass der Zug Paris-Mannheim entfällt. In Wirklichkeit fuhr er natürlich, aber wg Bauarbeiten nicht über Kaiserslautern, sondern über Straßburg und mit anderer Zugnummer. Dadurch entfiel aber die Reservierung und damit auch die gesamte Fahrkarte (wg Reservierungspflicht FRA). Nach Diskussion mit Bahncomfort-Hotline einzige Lösung: neue Fahrkarte, diesmal für 400 Euro, und einreichen. Habe ich so gemacht.

Nach vier Wochen Schreiben des Servicecenters: Um die Verspätung welches Zuges es denn geht?
Ich habe das Ganze noch mal erläutert, es gehe nicht um Verspätung sondern s.o.
Nach nochmal vier Wochen: Aus Kulanz werden 5,90 Reservierungsentgelt erstattet.

Das Ganze liegt jetzt bei der Schlichtungsstelle. Bin gespannt. Ggf. gehe ich damit auch vor Gericht.

Liebes Forum,

nur zur Info über die Abläufe (vielleicht hat ja mal einer einen vergleichbaren Vorgang): nach fast acht Monaten hatte die Schlichtungsstelle kein Lebenszeichen von sich gegeben. Vor zwei Wochen habe ich dann das Formular beim EBA versucht. Nach zwei Tagen Hinweis, dass an DB abgegeben wurde - und heute war kommentarlos das Geld auf dem Konto.

Also: Schlichtungsstelle sinnlos, EBA läuft.
Grüße an alle
Südkreuz

Grundproblem: Unverbindlichkeit

musicus, Dienstag, 06.06.2023, 12:24 (vor 297 Tagen) @ südkreuz

Liebes Forum,

nur zur Info über die Abläufe (vielleicht hat ja mal einer einen vergleichbaren Vorgang): nach fast acht Monaten hatte die Schlichtungsstelle kein Lebenszeichen von sich gegeben. Vor zwei Wochen habe ich dann das Formular beim EBA versucht. Nach zwei Tagen Hinweis, dass an DB abgegeben wurde - und heute war kommentarlos das Geld auf dem Konto.

Also: Schlichtungsstelle sinnlos, EBA läuft.

Ein ziemlich unüberwindbares Grundproblem der Schlichtungsstelle ist am Ende die Unverbindlichkeit ihrer Schlichtungsempfehlungen, an welche die Beförderer ja auch in keiner Weise gebunden sind. Dass ihre Einschätzungen so selten zum Tragen kommen, hinterlässt dann doch einen eher faden Beigeschmack.

Bei mir ist es schon länger her, dass ich beide Stellen in derselben Sache bemühen musste - damals waren beide sinnlos.

Grundproblem: Unverbindlichkeit

bahnfahrerofr., Dienstag, 06.06.2023, 13:24 (vor 297 Tagen) @ musicus

So wie ich ihn verstanden habe, kam aber seitens der söp gar nix. Das ist eigentlich ungewöhnlich und deutet eher auf andere Probleme als die Unverbindlichkeit der Schlichtungsempfehlung hin.

Ich habe seit 8 Monaten auch einen Fall dort offen (mein erster), aber es kam wenigstens eine Eingangsbestätigung und mittlerweile zwei Vertröstungs-Schreiben.

Grundproblem: Unverbindlichkeit

südkreuz, Dienstag, 06.06.2023, 14:08 (vor 297 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Eingangsbestätigung kam, aber dann nichts mehr. Auch keine Vertröstung.

Grundproblem: Unverbindlichkeit

musicus, Dienstag, 06.06.2023, 14:49 (vor 297 Tagen) @ bahnfahrerofr.

So wie ich ihn verstanden habe, kam aber seitens der söp gar nix.

Klar, stand ja so da.

Also: Schlichtungsstelle sinnlos, EBA läuft.

Mein Punkt ist nicht so sehr die Bearbeitungsdauer als vielmehr das vermeintliche "sinnlos". Auch wenn die SÖP in zehn Minuten eine Schlichtungsempfehlung parat hätte, könnte das EVU noch immer einfach "nö" sagen. Wäre das weniger "sinnlos"?

Ähm, die Fälle in dieser ProBahn-Zeitung enden zufrieden.

Der Blaschke, Dienstag, 06.06.2023, 13:28 (vor 297 Tagen) @ musicus

Hey.

Ein ziemlich unüberwindbares Grundproblem der Schlichtungsstelle ist am Ende die Unverbindlichkeit ihrer Schlichtungsempfehlungen, an welche die Beförderer ja auch in keiner Weise gebunden sind. Dass ihre Einschätzungen so selten zum Tragen kommen, hinterlässt dann doch einen eher faden Beigeschmack.

Hm. In diesem ProBahn-Magazin gibt's ziemlich hinten doch immer einen Fall, der vorgestellt wird. Da befüllt man regelmäßig eine ganze Seite für 15 oder 43 Euro. Und regelmäßig wird demzufolge der Schlichterspruch akzeptiert. Der ganze Aufwand ist mit Sicherheit in fast allen Fällen schlussendlich um ein Vielfaches teurer, als hätte man die paar Euro gleich bezahlt - aber es geht ja ums Prinzip und ums Recht-haben-Wollen; da spielt Geld nur eine untergeordnete Rolle.

Wobei allein die Idee einer zwischengeschalteten Schlichtung schon totaler Mumpitz ist. Das ist doch völlig oldschool - was für frühere Generationen. Oder für zartbesaitete Ökofreaks. Wer was auf sich hält und CoolHipModern ist, der eskaliert sofort.

Bei mir ist es schon länger her, dass ich beide Stellen in derselben Sache bemühen musste - damals waren beide sinnlos.

Liegt an deinen dauernden negativen Schwingungen. Be happy, be crazy - dann klappt's auch.


Schöne Grüße von jörg

Grundproblem Unverbindlichkeit?

Barzahlung, Mittwoch, 07.06.2023, 23:50 (vor 296 Tagen) @ musicus

Bei mir ist es schon länger her, dass ich beide Stellen in derselben Sache bemühen musste - damals waren beide sinnlos.

Da Du Dich vehement weigerst, Details zum Reiseverlauf preiszugeben, ist es auch schwer den Fall einzuschätzen oder Kenntnisse daraus zu ziehen.

Ein ziemlich unüberwindbares Grundproblem der Schlichtungsstelle ist am Ende die Unverbindlichkeit ihrer Schlichtungsempfehlungen, an welche die Beförderer ja auch in keiner Weise gebunden sind.

Wieso sollten Sie das sein? Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle an sich ist ja schon freiwillig.

Grundproblem Unverbindlichkeit?

musicus, Donnerstag, 08.06.2023, 07:14 (vor 295 Tagen) @ Barzahlung

Da Du Dich vehement weigerst...

Irrelevant.
Zunächst mangelt es zum Nachvollzug dieser Bürokratieposse weder an "Details", noch geht es hier um eine Falleinschätzung durch die Öffentlichkeit. Schließlich sollte dieses Einzelfallbeispiel lediglich die bloß vermeintlich unterschiedliche Entscheidungsqualität von EBA und SÖP illustrieren.

Wieso sollten Sie das sein?

Damit sich hier später niemand über die "Sinnlosigkeit" der SÖP beklagen muss.

Unverbindlichkeit bei Schlichtung <--> EBA

michael_seelze, Donnerstag, 08.06.2023, 07:28 (vor 295 Tagen) @ musicus
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 08.06.2023, 07:28

Schließlich sollte dieses Einzelfallbeispiel lediglich die bloß vermeintlich unterschiedliche Entscheidungsqualität von EBA und SÖP illustrieren.

Es ging weniger um die Qualität einer Entscheidung. Wie sollte diese auch bemessen sein? Vielmehr bringt dem Fahrgast, der seine FGR beansprucht, eine Empfehlung einer Schlichtungsstelle wenig, eine Entscheidung der nationalen Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte beim EBA in seinem Sinne dagegen viel.

Genau das ist ja der Punkt!

musicus, Donnerstag, 08.06.2023, 09:25 (vor 295 Tagen) @ michael_seelze

- kein Text -

nochmal ein Update

südkreuz, Dienstag, 13.06.2023, 15:06 (vor 290 Tagen) @ michael_seelze

Noch ein letztes Update zur Schlichtungsstelle:

Heute - exakt neun Monate nach Einreichen des Antrags - kam ein Zwischenbescheid, wonach die Stelle leider überlastet sei und es noch ein wenig dauern werde. Immerhin konnte man die Mail beantworten (kein "noreply"), was ich mit Hinweis auf die Erledigung und Rücknahme des Antrags getan habe. Die Reaktion darauf (Bestätigung der Rücknahme) war dann prompt.

nochmal ein Update

Barzahlung, Dienstag, 13.06.2023, 17:37 (vor 290 Tagen) @ südkreuz

Danke fürs berichten. Verrätst Du uns bitte noch, was auf dem Bescheid des Servicecenter Fahrgastrechte stand.

Interessante Rückfrage vom SC FGR

Tim Nabel, Mittwoch, 30.11.2022, 14:44 (vor 485 Tagen) @ Markus628

Das SC-FGR ist teilweise echt fragwürdig.

Angeblich hätte ich schon öfters vergessen die Zeiten der Ankunft oder Abfahrt hinzuschreiben, fehlende IBAN, BC100 Nummer…

Entweder ich ruf an und geb’s durch oder nem nen FGR Umschlag und schreib denen Handschriftlich was, klappt super

Interessante Rückfrage vom SC FGR

Murrtalbahner, Mittwoch, 30.11.2022, 18:54 (vor 485 Tagen) @ Markus628

Danke für eure Berichte, dass es nicht nur mir so geht. Ich wurde nach der genauen Ankunftszeot gefragt, obwohl diese vermerkt war und außerdem nichts zur Sache beiträgt.

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