[?] City-Ticket bei Fahrtunterbrechung über Nacht (Fahrkarten und Angebote)

SEE 238, Mittwoch, 16.11.2022, 11:04 (vor 499 Tagen)

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum City-Ticket. Das Thema ist eigentlich alt, aber mich würde der aktuelle Stand interessieren.

Die Ausgangslage:

  • Einfache Fahrt, Flexpreis über 100 km
  • Fahrtunterbrechung mit Übernachtung, Ankunft am Zielort an Tag 2
  • City-Ticket gibt es nur am Zielort

Nun zu meiner Frage: Ist sichergestellt, dass ich das City-Ticket am Zielort nutzen kann?

Bei der DB findet man folgenden Infotext:
"Das City-Ticket ist bis zum Betriebsschluss der Verkehrsunternehmen in der teilnehmenden Stadt, jedoch maximal bis 03:00 Uhr des Folgetags, gültig. Bei einer Ankunft am Zielbahnhof in der Nacht und/oder bei Fahrtunterbrechungen können Sie das City-Ticket auch noch am Folgetag nutzen. Dazu muss das Ankunftsdatum durch einen Zangenabdruck auf der Fahrkarte bestätigt werden."

Meine Fragen: Ist das noch aktuell? Muss man wirklich dafür sorgen, dass man einen Zangenabdruck erhält?
A) Findet sich diese Regelung nicht in den Beförderungsbedingungen (das war schon 2018 so).
B) Wird heutzutage mancherorts noch weniger kontrolliert bzw. seltener gestempelt.
C) Reisen heutzutage viele Personen mit Handy-Tickets.

In den DB-BB, Punkt 3.5 steht zu Fahrkarten mit City-Ticket:
"[…] Sie berechtigen am ersten Geltungstag der Fahrkarte für die Fahrt zum Bahnhof und nach Ankunft am Zielbahnhof zur Beförderung in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb des in der Preisliste unter Nr. 7 jeweils bezeichneten Tarifgebiets. […]"

Das interpretiere ich so, dass sich "am ersten Geltungstag" nur auf die Fahrt zum Bahnhof bezieht (klar, die Fahrt muss ja am ersten Geltungstag angetreten werden). "[N]ach Ankunft am Zielbahnhof" kann jedoch auch an Tag 2 sein. Und von einem Zangenabdruck steht da nichts.

Wenn ich mir alte Fahrkarten ansehe, habe ich aber den Verdacht, dass "City am" + Datum von Tag 1 aufgedruckt werden wird.
Hat die Angabe der Unterbrechung einen Einfluss auf den Aufdruck?

Vielen Dank vorab!
Beste Grüße
SEE 238

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[?] City-Ticket bei Fahrtunterbrechung über Nacht

bahnfahrerofr., Mittwoch, 16.11.2022, 11:15 (vor 499 Tagen) @ SEE 238

Ich glaube, es ist generell nur mehr am eigetragenen (1.) Geltungstag möglich. Die von dir genannten Regelung mit dem Zangenabdruck habe ich auch mal gehört, aber findet sich ja offenbar nicht mehr in den Bedingungen. Sofern die Information dennoch auf der DB-Seite steht, kannst du die natürlich als PDF speichern und dich im Zweifel darauf berufen. Dann würde ich mir an deiner Stelle den vorgesehenen Zangenabdruck holen.

[?] City-Ticket bei Fahrtunterbrechung über Nacht

sflori, Mittwoch, 16.11.2022, 19:16 (vor 499 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Genauso sehe ich es auch. Die Regelung mit der Fahrtunterbrechung kannte ich nicht. Wenn die Bahn-Webseite jedoch irgendwas Weitergehendes erlaubt, probiers aus.

Auf dem Ticket wird stehen: Cityticket gültig am: (1. Geltungstag). Wird also entweder Diskussionen geben oder gleichgültiges Durchwinken.

Skurril übrigens beim City-Ticket:
Wenn man eine FK mit Ankunft NACH 0 Uhr bucht, kann man nie das City-Ticket am Ziel nutzen. Denn der Geltungstag ist ja nach der Ankunft bereits vorbei. Kann man verstehen, muss man aber nicht. ;)


Bye. Flo.

[?] City-Ticket bei Fahrtunterbrechung über Nacht

Mike65, Donnerstag, 17.11.2022, 11:13 (vor 498 Tagen) @ sflori

Hier mal ein Auszug aus den aktuellen Beförderungsbedingungen (Version vom 15.11.22):

3.5 City-Ticket
Fahrkarten Flexpreis gemäß Nr. 3.2 sowie Sparpreis und Sparpreis Young gemäß Nr. 3.3 für eine Entfernung über 100 Kilometer ab bzw. zu einem der in der Preisliste unter Nr. 3 genann-ten Bahnhöfe werden mit dem Zusatz „+City“ versehen. Sie berechtigen am ersten Geltungstag der Fahrkarte für die Fahrt zum Bahnhof und nach Ankunft am Zielbahnhof zur Beförderung in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb des in der Preisliste unter Nr. 7 jeweils bezeichneten Tarifgebiets. Die Fahrkarte berechtigt alle in der Fahrkarte eingetragenen Personen nur zur einmaligen Fahrt von der Abfahrtadresse zum Bahnhof und vom Zielbahnhof in Richtung auf die endgültige Zieladresse. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt gilt die Fahrtberechtigung am Ort des Abgangsbahnhofs der Rückfahrt unter den gleichen Voraussetzungen auch am Tag des auf der Fahrkarte als „City-Rückfahrt“ aufgedruckten Datums. Für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gelten die Beförderungsbedin-gungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.

Ich interpretiere das so, dass die Einschränkung auf den ersten Geltungstag nur auf den Vorlauf zum Startbahnhof bezieht. Kommt der Zug erst am nächsten Tag an, kann das City-Ticket im Nachlauf selbstverständlich auch noch an diesem Tag genutzt werden, alles andere wäre m.E. unsinnig. Letztendlich müsste man da einen Juristen fragen.
Es stellt sich natürlich die Frage nach dem Nachweis der Ankunftszeit, deshalb die ehemalige Forderung nach einem Zangenabdruck. Ich würde mal davon ausgehen, dass die auf der Fahrkarte eingetragene Verbindung hier genügen sollte.

[?] City-Ticket bei Fahrtunterbrechung über Nacht

sflori, Donnerstag, 17.11.2022, 15:24 (vor 498 Tagen) @ Mike65

Ich interpretiere das so, dass die Einschränkung auf den ersten Geltungstag nur auf den Vorlauf zum Startbahnhof bezieht.

Ja, find ich gut! :)

Steht bloß anders auf dem Ticket.

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"Wenn Ihr Ticket den Zusatz "+City" oder "City mobil" zeigt, gilt dieser nur am Tag der Hinfahrt bzw. am Tag der Rückfahrt."

Mir scheint, als ob die Planer einfach nicht bedacht haben, dass auch nachts Züge verkehren. ;)


Bye. Flo.

[?] City-Ticket bei Fahrtunterbrechung über Nacht

Dieter4711, Freitag, 18.11.2022, 11:04 (vor 497 Tagen) @ sflori

Mir scheint, als ob die Planer einfach nicht bedacht haben, dass auch nachts Züge verkehren. ;)


Bye. Flo.

Prinzipiell scheint es "nicht vorgesehen" zu sein, dass eine Fahrt nicht an einem Tag beendet wird.

[?] City-Ticket bei Fahrtunterbrechung über Nacht

SEE 238, Montag, 28.11.2022, 22:25 (vor 487 Tagen) @ Dieter4711
bearbeitet von SEE 238, Montag, 28.11.2022, 22:26

Hallo an alle,

vielen Dank für eure Antworten!

Ihr habt es auf den Punkt gebracht – das Angebot ist wohl nicht ganz zu Ende gedacht.
Interessanterweise finden sich auf den Websites verschiedener Verkehrsverbünde auch unterschiedliche Aussagen zum City-Ticket. Tatsächlich scheint die ehemalige Über-Nacht-Regelung heutzutage nicht mehr "gewünscht" zu sein. Beim MDV wird sie noch erwähnt (dort unterscheidet man auch zwischen Start- und Zielbahnhof), beim MVV heißt es hingegen zur Geltungsdauer lediglich "Hinfahrt am 1. Geltungstag der Fahrkarte". Der VGN nennt den 1. Geltungstag der Fahrkarte, aber gleichzeitig eine Geltungsdauer bis Betriebsschluss des lokalen Verkehrsbetriebs, maximal jedoch bis 3 Uhr.

Die Beförderungsbedingungen der DB können so oder so ausgelegt werden, ich interpretiere sie aber auch so wie Mike65 (so wie es ein sinvolles Angebot für die Kunden wäre). Das auf der Fahrkarte explizit genannte "City am"-Datum passt dazu natürlich wiederum nicht.
Also bleibt nur Ausprobieren. Ich habe aber letztlich zwei NV-Fahrkarten (zwecks Pause über Nacht) anstatt einer FV-Fahrkarte gekauft, womit sich das Thema vorerst erledigt hat.

Viele Grüße
SEE 238

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