Verfall der Gültigkeit von Bahnbonuspunkte (Fahrkarten und Angebote)

Arminius, Mittwoch, 12.10.2022, 11:40 (vor 725 Tagen)

Wenn ich es richtig verstanden habe, verfallen die gesammelten Bahnbonuspunkte nicht, wenn man auch die Kreditkartenfunktion über die Bahncard nutzt. Diese wurde jetzt ja gekündigt. Kann leider nirgendwo eine Aussage dazu finden, wie es jetzt mit dem Verfall der Punkte aussieht. Hat jemand Infos dazu?

Verfall der Gültigkeit von Bahnbonuspunkte

Yassakka, München, Mittwoch, 12.10.2022, 11:50 (vor 725 Tagen) @ Arminius

Wenn ich es richtig verstanden habe, verfallen die gesammelten Bahnbonuspunkte nicht, wenn man auch die Kreditkartenfunktion über die Bahncard nutzt. Diese wurde jetzt ja gekündigt. Kann leider nirgendwo eine Aussage dazu finden, wie es jetzt mit dem Verfall der Punkte aussieht. Hat jemand Infos dazu?

Schau mal hier:
https://www.ice-treff.de/index.php?id=666433

Bis Ende 2024 sind sie wohl vor Verfall geschützt, danach dann nicht mehr.

Verfall der Gültigkeit von Bahnbonuspunkte

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 12.10.2022, 12:33 (vor 725 Tagen) @ Yassakka

Wenn ich es richtig verstanden habe, verfallen die gesammelten Bahnbonuspunkte nicht, wenn man auch die Kreditkartenfunktion über die Bahncard nutzt. Diese wurde jetzt ja gekündigt. Kann leider nirgendwo eine Aussage dazu finden, wie es jetzt mit dem Verfall der Punkte aussieht. Hat jemand Infos dazu?


Schau mal hier:
https://www.ice-treff.de/index.php?id=666433

Bis Ende 2024 sind sie wohl vor Verfall geschützt, danach dann nicht mehr.

Das steht auch so im Kündigungsschreiben, von „nirgendwo“ kann also keine Rede sein.

--
Weg mit dem 4744!

Danke für den Link ...

Arminius, Mittwoch, 12.10.2022, 12:40 (vor 725 Tagen) @ JeDi

... Thema wird ja schon diskutiert hier im Forum.

Dann habe ich das Kündigungsschreiben wohl nicht bis zum Ende gelesen. An die Bahnpunkte hatte ich nämlich gar nicht gedacht, als ich das Schreiben erhalten habe. Das ist mir erst jetzt eingefallen.

Ich hoffe, man findet da noch eine Lösung, dass die Punkte nicht verfallen. Bis Ende 2024 werde ich es niemals schaffen, die "sinnvoll" einzusetzen. Mit so etwas hätte ich niemals gerechnet.

Danke für den Link ...

chriL999, Mittwoch, 12.10.2022, 21:53 (vor 724 Tagen) @ Arminius

... Thema wird ja schon diskutiert hier im Forum.

Dann habe ich das Kündigungsschreiben wohl nicht bis zum Ende gelesen. An die Bahnpunkte hatte ich nämlich gar nicht gedacht, als ich das Schreiben erhalten habe. Das ist mir erst jetzt eingefallen.

Ich hoffe, man findet da noch eine Lösung, dass die Punkte nicht verfallen. Bis Ende 2024 werde ich es niemals schaffen, die "sinnvoll" einzusetzen. Mit so etwas hätte ich niemals gerechnet.

Du kannst Freifahrten-Flex (3000 Punkte) in den üblichen Portalen einstellen.
In meinem Falle habe ich Interessenten und kann niemanden bedienen, da zu wenig Punkte. Also die genau umgekehrte Situation.

Danke für den Link ...

Hansjörg, Mittwoch, 12.10.2022, 22:15 (vor 724 Tagen) @ chriL999

... Thema wird ja schon diskutiert hier im Forum.

Dann habe ich das Kündigungsschreiben wohl nicht bis zum Ende gelesen. An die Bahnpunkte hatte ich nämlich gar nicht gedacht, als ich das Schreiben erhalten habe. Das ist mir erst jetzt eingefallen.

Ich hoffe, man findet da noch eine Lösung, dass die Punkte nicht verfallen. Bis Ende 2024 werde ich es niemals schaffen, die "sinnvoll" einzusetzen. Mit so etwas hätte ich niemals gerechnet.


Du kannst Freifahrten-Flex (3000 Punkte) in den üblichen Portalen einstellen.
In meinem Falle habe ich Interessenten und kann niemanden bedienen, da zu wenig Punkte. Also die genau umgekehrte Situation.

Welche prämienkonforme Portale meinst Du? Hast Du Links?

Danke für den Link ...

chriL999, Mittwoch, 12.10.2022, 22:27 (vor 724 Tagen) @ Hansjörg

Welche prämienkonforme Portale meinst Du? Hast Du Links?


https://www.bahn.de/service/bahnbonus/bahnbonus_praemien_uebersicht/praemienkategorien/...

3.000 Punkte: Freifahrt Flex 2. Klasse (Hin- und Rückfahrt)

Übertragbar sind aber nur wenige Prämien. Meine Abnehmer haben in der Vergangenheit ca. 130 EUR pro Freifahrt Flex (eToken) für Dritte bezahlt, die ich jedoch aufgrund fehlender Punkte momentan nicht bedienen kann.

Also sind z.B. 15.000 Punkte ca. 650 EUR "wert".

Danke für den Link ...

Hansjörg, Mittwoch, 12.10.2022, 22:36 (vor 724 Tagen) @ chriL999

Welche prämienkonforme Portale meinst Du? Hast Du Links?

https://www.bahn.de/service/bahnbonus/bahnbonus_praemien_uebersicht/praemienkategorien/...

3.000 Punkte: Freifahrt Flex 2. Klasse (Hin- und Rückfahrt)

Übertragbar sind aber nur wenige Prämien. Meine Abnehmer haben in der Vergangenheit ca. 130 EUR pro Freifahrt Flex (eToken) für Dritte bezahlt, die ich jedoch aufgrund fehlender Punkte momentan nicht bedienen kann.

Also sind z.B. 15.000 Punkte ca. 650 EUR "wert".

Danke für den Link. Wie bekommst der zahlende Kunde da ein gültiges Ticket?

In Deinem Link steht:

Die Überlassung der Prämie hat unentgeltlich zu erfolgen, eine gewerbsmäßige Überlassung ist untersagt. Bei Verstößen wird die Prämie ungültig.

Danke für den Link ...

chriL999, Mittwoch, 12.10.2022, 22:42 (vor 724 Tagen) @ Hansjörg

Welche prämienkonforme Portale meinst Du? Hast Du Links?

https://www.bahn.de/service/bahnbonus/bahnbonus_praemien_uebersicht/praemienkategorien/...

3.000 Punkte: Freifahrt Flex 2. Klasse (Hin- und Rückfahrt)

Übertragbar sind aber nur wenige Prämien. Meine Abnehmer haben in der Vergangenheit ca. 130 EUR pro Freifahrt Flex (eToken) für Dritte bezahlt, die ich jedoch aufgrund fehlender Punkte momentan nicht bedienen kann.

Also sind z.B. 15.000 Punkte ca. 650 EUR "wert".


Danke für den Link. Wie bekommst der zahlende Kunde da ein gültiges Ticket?

In Deinem Link steht:

Die Überlassung der Prämie hat unentgeltlich zu erfolgen, eine gewerbsmäßige Überlassung ist untersagt. Bei Verstößen wird die Prämie ungültig.

Meine Tickets habe ich immer an sich kostenfrei abgegeben, jedoch für die zugehörige "Beratung", Hilfe bei der Buchung usw. habe ich eben diese Pauschale verlangt. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit in Deutschland. Sofern auch nur 1-2 Freifahrten pro Jahr unter die Leute gebracht werden, liegt auch kein Gewerbe vor. Im Zweifel kannst du auch Barzahlung vorschlagen.

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