Keine Erstattung der Sitzplatzreservierung? (Fahrkarten und Angebote)
Guten Nachmittag liebe Mitreisende,
ich bin letztens mit dem Zug von Heidelberg nach Gießen gefahren. Die Fahrkarte hatte ich zeitig mit Sparpreis und Sitzplatzreservierung gebucht.
Und dann kam (vermutlich) eine Baustelle dazwischen. Ich wurde informiert, dass der durchgängige IC Heidelberg->Gießen nicht fahren würde. Der Zug startete nämlich nicht in Karlsruhe sondern erst in Frankfurt. Damit war meine Sitzplatzreservierung nutzlos. (Es gab auch keine Verbindung mit menschenwürdigen Fahrzeiten, die diesen IC enthalten hätte.)
Also habe ich mich per Mail ans Service Center Fahrgastrechte gewendet und um die Erstattung der Reservierung gebeten. Etwa vier Wochen später kam eine Antwort.
Die Antwort besagte ungefähr: "Der Zug ist gefahren und nicht ausgefallen. Wieso wollen Sie eine Erstattung?"
Nach dem Hinweis, dass ich ab Heidelberg und nicht Frankfurt fahren wollte und ich den IC nicht sinnvoll erreichen konnte, kam nun heute eine Antwort:
Reservierungen sind von der Erstattung ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Umtausch und Stornierung
Und genau hinter diesem Link finde ich:
Konnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgestellt oder wegen Zugverspätung nicht eingenommen werden, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts.
Ich habe jetzt noch mal die Erstattung gefordert, weil ich die Reservierung aufgrund kurzfristiger Fahrplanänderungen der Bahn nicht nutzen konnte. War ja nicht mein Verschulden.
Ich wollte trotzdem noch mal hier fragen, ob ich nicht komplett daneben liege. Habe ich einen Anspruch auf Erstattung?
Viele Grüße