Fshrgastrechte - 9 Euro Ticket? Zeitungsartikel klärt auf! (Allgemeines Forum)

Dampflokgaudi, Sonntag, 12.06.2022, 22:32 (vor 656 Tagen)

Fshrgastrechte - 9 Euro Ticket? Zeitungsartikel klärt auf!

Dampflokgaudi, Sonntag, 12.06.2022, 22:33 (vor 656 Tagen) @ Dampflokgaudi

Grundsätzlich ja. Die Deutsche Bahn schreibt dazu: „Für Zugausfälle und Verspätungen gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte.“ Das heißt: Wenn Verspätungen oder Ausfälle von Nahverkehrszügen zu einer Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten führen, dürfen Reisende mit 9-Euro-Ticket einen Fernverkehrszug nutzen. Vor dem Einsteigen sollte man ein Ticket für den ICE, IC oder EC, mit dem man fahren will, kaufen. Die Fahrkosten kann man sich im Nachhinein erstatten lassen.

Seit wann sind es 20 Minuten?

ICE920, München, Sonntag, 19.06.2022, 16:42 (vor 649 Tagen) @ Dampflokgaudi

Seit wann sind es 20 Minuten? Nach Fahrgastrechten müssen doch mindestens 60 Minuten vorliegen? Die 20 Minuten sind doch der Wert für Aufhebung der Zugbindung im Fernverkehr, die reine Kulanz der DB sind.

Es sind 20 Minuten.

musicus, Sonntag, 19.06.2022, 17:01 (vor 649 Tagen) @ ICE920

Seit wann sind es 20 Minuten?

Weiß ich auch nicht ganz genau. Ist das wichtig?

Nach Fahrgastrechten müssen doch mindestens 60 Minuten vorliegen?

Nö. Im innerdeutschen Nahverkehr reichen 20 Minuten, s. §8 EVO:
https://www.gesetze-im-internet.de/evo/__8.html

Die 20 Minuten sind doch der Wert für Aufhebung der Zugbindung im Fernverkehr, die reine Kulanz der DB sind.

Um gelebte Kulanzregelungen geht es hier aber gar nicht.

Fshrgastrechte - 9 Euro Ticket? Zeitungsartikel klärt auf!

Dampflokgaudi, Sonntag, 12.06.2022, 22:34 (vor 656 Tagen) @ Dampflokgaudi

Dürfen die Fahrgäste für die komplette Reiseroute auf den Fernverkehr ausweichen oder nur für einen Teil?
Aus den gesetzlichen Fahrgastrechten geht das nicht eindeutig hervor. Die Verbraucherzentrale Bundesverband geht davon aus, dass die Regel für die komplette Strecke gilt. Bei der DB ist man sich zunächst unsicher. Eine Sprecherin der Bahn stellt schließlich klar: „Maßgeblich ist in diesem Fall die Verspätung am endgültigen Zielbahnhof der Reise.“ Ein Beispiel: Ein Fahrgast will mit dem 9-Euro-Ticket von Karlsruhe nach Sylt fahren. Der erste Umsteigebahnhof ist Heidelberg. Die S-Bahn von Karlsruhe nach Heidelberg hat eine halbe Stunde Verspätung. Der Passagier würde in Heidelberg seinen Anschlusszug nach Frankfurt verpassen. Die Bahn-App DB Navigator zeigt an, dass er dadurch eine Stunde später als geplant auf Sylt ankäme. Die Verspätung am Zielbahnhof beträgt also mehr als 20 Minuten. Nach Angaben der DB darf er in diesem Fall die komplette Route von Karlsruhe nach Sylt im Fernverkehr zurücklegen. Die DB rät, als Nachweis einen Screenshot von der angezeigten Verspätung in der DB-App zu machen.

Fshrgastrechte - 9 Euro Ticket? Zeitungsartikel klärt auf!

Dampflokgaudi, Sonntag, 12.06.2022, 22:35 (vor 656 Tagen) @ Dampflokgaudi

Welche Rechte haben Fahrgäste, die wegen überfüllten Zügen oder Zugausfällen nachts stranden und nicht mehr wegkommen?
Dass Passagiere wegen Überfüllung nicht in den letzten Zug des Tages zusteigen können, dürfte die Ausnahme sein, sagt die DB-Sprecherin. „Erste und letzte Züge sind die Fahrten mit der schwächsten Auslastung.“ Wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages ausfällt, stelle die Bahn einen Bus oder ein Taxi zur Verfügung oder organisiere ein Hotel für die Passagiere.

Fahrgastrechte - 9 Euro Ticket? Zeitungsartikel klärt auf!

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 12.06.2022, 22:40 (vor 656 Tagen) @ Dampflokgaudi
bearbeitet von EK-Wagendienst, Sonntag, 12.06.2022, 22:41

Ich spendiere mal ein paar aaaa

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Fahrgastrechte - 9 Euro Ticket? Ein kurzer Erfahrungsbericht

KRM, NRW, Sonntag, 12.06.2022, 22:51 (vor 656 Tagen) @ Dampflokgaudi
bearbeitet von KRM, Sonntag, 12.06.2022, 22:53

Welche Rechte haben Fahrgäste, die wegen überfüllten Zügen oder Zugausfällen nachts stranden und nicht mehr wegkommen?
Dass Passagiere wegen Überfüllung nicht in den letzten Zug des Tages zusteigen können, dürfte die Ausnahme sein, sagt die DB-Sprecherin. „Erste und letzte Züge sind die Fahrten mit der schwächsten Auslastung.“ Wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages ausfällt, stelle die Bahn einen Bus oder ein Taxi zur Verfügung oder organisiere ein Hotel für die Passagiere.

Das dies so nicht stimmt durfte ich gestern Nacht am eigenen Leib erfahren. Der letzte NRW-RE1 nach Aachen (00:18 ab Hamm) ist ausgefallen. Das wurde allerdings in Dortmund erst 5 Minuten vor Abfahrt dort am Bahnsteig durchgesagt (In der App war dies nicht ersichtlich). Besonders ärgerlich, weil die Vorleistung auch ausgefallen ist. (dies war in der App ersichtlich)..man wusste dies also schon einige Stunden vorher. Hotel oder Taxigutscheine wurden auch auf eindringlicher Nachfrage nicht verteilt.

Fahrgastrechte - 9 Euro Ticket? Ein kurzer Erfahrungsbericht

sibiminus, Montag, 13.06.2022, 00:54 (vor 656 Tagen) @ KRM
bearbeitet von sibiminus, Montag, 13.06.2022, 00:57

Das dies so nicht stimmt durfte ich gestern Nacht am eigenen Leib erfahren. [...] Hotel oder Taxigutscheine wurden auch auf eindringlicher Nachfrage nicht verteilt.

Die Ausgabe von Hotel-/Taxigutscheinen ist relativ schwammig in der Verordnung verankert ("in Fällen, in denen [...] notwendig [...] sofern praktisch durchführbar") während die Erstattung mit Vorauslage sehr eindeutig definiert ist ("Der Beförderer haftet dem Reisenden [...] [die] entstandenen angemessenen Kosten"). Das Eine ist also eine Thematik ganz oder gar nichts, während beim Anderen der Anspruch nicht negiert werden kann, man sich also nur über die Höhe unterhalten brauch. Und die Entscheidung vom SC möchte ich sehen, bei der die Erstattung einer Flexpreisfahrkarte gekürzt wird.

Ob das für Nichtantritte von Fahrten wegen Überfüllung analog zum beschriebenen Zugausfall gilt, weiß ich nicht. Ich würde aber davon ausgehen.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Ticketherkunft entscheidend?

Artur Donar, Sonntag, 12.06.2022, 23:00 (vor 656 Tagen) @ Dampflokgaudi

Hey,

zuerst sehr spannend. Als ich letzte Woche hier darauf hinwies, wie man günstig FV Reisen bei Vorliegen des 9€ Tickets bekommt, wurde mein Beitrag gelöscht… nun steht es indirekt im Zeitungsartikel.

Wobei ich mich frage, ob die Herkunft des Tickets wichtig ist, weil man damit ja gewisse Beförderungsbedingungen akzeptiert?
Man kann so ein Ticket ja bar kaufen, zB bei der DB.

Es gibt aber auch viele Reisende, die selbst nie 9€ Ticket gekauft haben, sondern „dazu“ bekommen. So sind zB Semestertickets mit der „9€-Ticket Funktion“ aufgewertet worden. Kann man solche Tickets dann ähnlich nutzen mit FV Übergang?

Zum RE 1 Ausfall: man muss wohl in Vorleistung treten. Übrigens sollte man immer via Verbund oder SC FGR einreichen. Hatte schon 2 Fälle von der NRW Mobilitätsgarantie, wo NX zahlen musste. Hatte die Rechnungen direkt mit dem Formular hingeschickt. Nie ne Antwort erhalten. Via VRR eingereicht kam in nem anderen Fall das Geld.

Ticketherkunft entscheidend? Nein

JanZ, HB, Montag, 13.06.2022, 09:25 (vor 655 Tagen) @ Artur Donar

Es gibt aber auch viele Reisende, die selbst nie 9€ Ticket gekauft haben, sondern „dazu“ bekommen. So sind zB Semestertickets mit der „9€-Ticket Funktion“ aufgewertet worden. Kann man solche Tickets dann ähnlich nutzen mit FV Übergang?

Wie schon unten geschrieben: Ja, weil es allgemeine Fahrgastrechte sind. Voraussetzung ist nur, dass sich alles im Eisenbahnverkehr abspielt. Ein verspäteter Bus berechtigt nicht zur Erstattung eines Fernverkehrstickets.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Hab die damalige Zensur auch nicht verstanden...

musicus, Montag, 13.06.2022, 13:23 (vor 655 Tagen) @ Artur Donar

Hey,

zuerst sehr spannend. Als ich letzte Woche hier darauf hinwies, wie man günstig FV Reisen bei Vorliegen des 9€ Tickets bekommt, wurde mein Beitrag gelöscht… nun steht es indirekt im Zeitungsartikel.

À la longue hab ich auch nichts anderes erwartet. Erstaunlicherweise war die ausführliche Betrachtung der EVO für einen Austausch dann doch zu brisant.

Es gibt aber auch viele Reisende, die selbst nie 9€ Ticket gekauft haben, sondern „dazu“ bekommen. So sind zB Semestertickets mit der „9€-Ticket Funktion“ aufgewertet worden. Kann man solche Tickets dann ähnlich nutzen mit FV Übergang?

mMn. ja.

Ticketherkunft entscheidend?

Barzahlung, Montag, 13.06.2022, 13:45 (vor 655 Tagen) @ Artur Donar

Hey,

zuerst sehr spannend. Als ich letzte Woche hier darauf hinwies, wie man günstig FV Reisen bei Vorliegen des 9€ Tickets bekommt, wurde mein Beitrag gelöscht… nun steht es indirekt im Zeitungsartikel.

Du hast ja nicht bloß erläutert, wie man günstig an eine FV-Fahrt herankommt, sondern wie man bei diesem Prozess noch Geld herausbekommt. ;-)
Ich glaube, das war der Grund für die Löschung.

FGR 9 Euro Ticket Zeitungsartikel bietet nichts Neues

michael_seelze, Sonntag, 12.06.2022, 23:06 (vor 656 Tagen) @ Dampflokgaudi
bearbeitet von michael_seelze, Sonntag, 12.06.2022, 23:07

https://bnn.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/9-euro-ticket-fahrgastrechte-verspaetunge...

Demnach kann in den Fernverkehr umgestiegen werden.

Vier Beiträge, um einen Artikel zu kopieren; da hätte es einer getan. Wobei ich den Mehrwert des Artikels von Frau Orphal gegenüber den hier im Forum bereits geführten Diskussionen zum Thema nicht zu erkennen vermag.

Verständnisfrage. :-)

ICE619, München, Montag, 13.06.2022, 02:16 (vor 656 Tagen) @ Dampflokgaudi

Ich bin gerade nicht wenig irritiert und weiss nicht so recht, ob es einfach schon zu spät ist und ich einfach was durcheinander bringe(passiert;-)) oder es aktuell bei der DB offensichtlich nicht nur auf den Schienen überdurchschnittlich stark drunter & drüber geht.

Nehmen wir an,
meine Cousine beginnt ihre Fahrt mit dem 9-Euro-Ticket in Herrsching am Ammersee.
Geplant ist eigentlich nur eine "kurze" Fahrt nach Nürnberg, über den Münchner Hbf.
Am WE gab es einige kurzfristige Ausfälle, die Ankunft verschob sich locker um min. 20 Minuten.

Bestätigt hier die Sprecherin der Bahn allen Ernstes,
dass sobald sich die Ankunft am Zielort um mehr als 20 Minuten verschiebt sie den Fernverkehr nutzen kann? Voraussetzung ist ein gültiges 9-Euro-Ticket und ein gekaufter FV-Fahrschein, der dann erstattet wird.

Unabhänging davon, dass die Sprecher der DB sich überaus gerne mal äusserst kulant & kundenfreundlich geben, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen dass das so intern mit jeglicher Instanz mit Bedeutung abgesegnet ist.
Fakt ist aber auch, mit solch einer öffentlichen Aussage gibt dir mMn jeder Richter dieses Landes am Ende des Tages Recht.

Gibt es zu dem Zeitungsartikel noch einen Artikel der die Aussagen der DB bestätig?
Ggf. mit Name des Sprechers usw.
Denn eine Zeitung kann ja am Ende des Tages viel schreiben, was sie ja auch Tag ein Tag aus tun.

Fällt denn das 9-Euro-Ticket nicht in die ein und die selben Ticketgruppe "erheblich ermäßigter Fahrpreis"?

Zu wirklich später Stunde grinse ich gerade wirklich nicht wenig, denn ganz ehrlich, ich kann das gerade gar nicht glauben.
Denn nehmen wir an, jemand aus Rosenheim, der schon drei Tage Bayern erkundet, nimmt sich irgendwo in Oberbayern vor, nach Sylt mit dem 9-Euro-Ticket zu fahren: sprich nur mit RE, RB usw. realistisch geschätzt spätestens ab kA. zB. Würzburg ist doch irgendetwas schief gegangen, wozu du nichs kannst und die Ankunft in Sylt hat sich locker um min. 20 Minuten verschoben.
Laut dem Zeitungsartikel und dem dort genannten "Sprecher" der Bahn solle man sich dann eben einen FV-Fahrschein lösen, in dem Fall bis nach Sylt - den man demzufolge dann komplett vom SCFR erstattet bekommt?

Mag das bitte mal kurz jemand bestätigen, dass ich das alles gerade mehr oder weniger richtig zusammengefasst habe?

Wurde diese Frage ggf. die letzten Tage an das SMT der DB gestellt?
Wenn ja, bitte mal verlinken.

Falls ich wie oben schon vermutet gerade irgendetwas durcheinander bringe, möge man mir das bitte verzeihen.

Gute Nacht zusammen!:-)

Verständnisfrage. :-)

Giovanni, Montag, 13.06.2022, 08:44 (vor 655 Tagen) @ ICE619

Fällt denn das 9-Euro-Ticket nicht in die ein und die selben Ticketgruppe "erheblich ermäßigter Fahrpreis"?

Wochen- und Monatskarten fallen nie in diese Kategorie

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Verständnisantwort :-)

JanZ, HB, Montag, 13.06.2022, 09:23 (vor 655 Tagen) @ ICE619
bearbeitet von JanZ, Montag, 13.06.2022, 09:24

Ja, ist alles richtig und auch schon mehrfach hier diskutiert worden, inkl. der Frage, ob das nicht ausgenutzt werden wird. Hat übrigens auch nichts mit der DB zu tun, sondern mit allgemeinen Fahrgastrechten.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Bestätigung durch die Bahn

Knochendochen, Montag, 13.06.2022, 09:27 (vor 655 Tagen) @ ICE619

Anders lautende Aussage vom Bahn-MA...

bendo, Mittwoch, 15.06.2022, 13:21 (vor 653 Tagen) @ Knochendochen

Hallo,

mist, vergangenen Sonntag verbrachte ich zunächst 1h in Heidelberg und dann 50min in Bruchsal aufgrund verspäteter und dann verpasster Anschlusszüge des NV. Unter Berücksichtigung dieser Regel hätte ich wohl ICE/IC nutzen können (Verspätung am Zielort: 2h gegenüber Plan).
Genau dies habe ich in HD auf dem Bahnsteig einen Bahnmitarbeiter gefragt. Dieser erläuterte, dass mein 9€-Ticket ein Ticket von DB Regio sei und der Fernverkehr eben nicht. Damit könne ich nicht auf den FV umsteigen...

Anders lautende Aussage vom Bahn-MA...

Hansjörg, Mittwoch, 15.06.2022, 13:26 (vor 653 Tagen) @ bendo

Damit könne ich nicht auf den FV umsteigen...

Du kannst auch nicht "auf den FV umsteigen". Sondern musst ein neues FV-Ticket käuflich erwerben und dann in den FV einsteigen.

Verständnisfrage. :-)

rainman51, Paderborn, Montag, 13.06.2022, 13:08 (vor 655 Tagen) @ ICE619

Ich denke nicht, dass so viele Leute dies nutzen. Erstens weil Sie es nicht wissen und zweitens, weil Flexpreis-Tickets im Fernverkehr sehr teuer sind. Fährt man eine lange Strecke zu zweit, ist man schnell mal bei 300 Euro. Macht man das öfters kommt ein ganz
schön grosser Betrag zusammen.

Dann ist ja auch immer noch ein Risiko, dass keine Erstattung stattfindet. Ich denke ja auch, dass Leute die per 9 Euro Ticket
zb. vom Bodensee nach Sylt fahren eher nicht das Geld zur Auslage der Kosten haben. Aber Sie sind sonst sicher sehr leidensfähig,
da diese Strecken echt heftig und stressig sind.

Verständnisfrage. :-)

musicus, Montag, 13.06.2022, 13:17 (vor 655 Tagen) @ rainman51

Ich denke nicht, dass so viele Leute dies nutzen. Erstens weil Sie es nicht wissen und zweitens, weil Flexpreis-Tickets im Fernverkehr sehr teuer sind. Fährt man eine lange Strecke zu zweit, ist man schnell mal bei 300 Euro. Macht man das öfters kommt ein ganz schön grosser Betrag zusammen.

Das Problem dürfte aber weniger der Absolutbetrag als vielmehr die Bearbeitungsdauer des SC-FGR sein. Gefühlt ist da seit einiger Zeit wieder 'Land unter' - und man darf gespannt sein, wie sich das mit dem Antragsaufkommen während der Urlaubs- und 9€-Saison erst gestalten wird. Die Durchsetzung eines vorhandenen Rechtsanspruchs ist erfahrungsgemäß der eigentliche Durchhänger bei Bahnens. Und Verzugszinsen zahlen die eh nicht, in der Annahme, dass das schon keiner einklagen wird.

Verständnisfrage. :-)

chriL999, Dienstag, 14.06.2022, 22:57 (vor 654 Tagen) @ ICE619

Vielleicht hilft dir die Erklärung, dass die Fahrgastrechte ja als Gesetz existieren und da kommt auch die Bahn nicht dran vorbei. Gesetz ist Gesetz.
Sicherlich hätte sie es lieber, sie könnte das 9 EUR Ticket hiervon ausklammern, aber das wurde ja nicht gemacht.

Verständnisfrage. :-)

agw, NRW, Mittwoch, 15.06.2022, 06:03 (vor 653 Tagen) @ chriL999

Vielleicht hilft dir die Erklärung, dass die Fahrgastrechte ja als Gesetz existieren und da kommt auch die Bahn nicht dran vorbei. Gesetz ist Gesetz.
Sicherlich hätte sie es lieber, sie könnte das 9 EUR Ticket hiervon ausklammern, aber das wurde ja nicht gemacht.

Warum hätte die DB das lieber?
Die DB hat doch dadurch keinen Nachteil.

--
"Mit Vollgas in den Sommer: Sparen Sie 20% bei Europcar."
- bahn.de

Verständnisfrage. :-)

chriL999, Mittwoch, 15.06.2022, 11:54 (vor 653 Tagen) @ agw
bearbeitet von chriL999, Mittwoch, 15.06.2022, 11:54

Vielleicht hilft dir die Erklärung, dass die Fahrgastrechte ja als Gesetz existieren und da kommt auch die Bahn nicht dran vorbei. Gesetz ist Gesetz.
Sicherlich hätte sie es lieber, sie könnte das 9 EUR Ticket hiervon ausklammern, aber das wurde ja nicht gemacht.


Warum hätte die DB das lieber?
Die DB hat doch dadurch keinen Nachteil.

Also wenn ich ein 9 EUR Ticket kaufe und nur 1x im Monat eine massive Verspätung habe und damit ein FV-Ticket für "nur" 50 EUR kaufe, das mir DB-Nahverkehr erstattet, dann hat sich das doch für die Bahn (DB-Nahverkehr) in Summe nicht gerechnet, oder liege ich da falsch?

Verständnisfrage. :-)

agw, NRW, Mittwoch, 15.06.2022, 13:34 (vor 653 Tagen) @ chriL999

Vielleicht hilft dir die Erklärung, dass die Fahrgastrechte ja als Gesetz existieren und da kommt auch die Bahn nicht dran vorbei. Gesetz ist Gesetz.
Sicherlich hätte sie es lieber, sie könnte das 9 EUR Ticket hiervon ausklammern, aber das wurde ja nicht gemacht.


Warum hätte die DB das lieber?
Die DB hat doch dadurch keinen Nachteil.


Also wenn ich ein 9 EUR Ticket kaufe und nur 1x im Monat eine massive Verspätung habe und damit ein FV-Ticket für "nur" 50 EUR kaufe, das mir DB-Nahverkehr erstattet, dann hat sich das doch für die Bahn (DB-Nahverkehr) in Summe nicht gerechnet, oder liege ich da falsch?

Wenn DB Regio Schuld war, hat DB Regio die Ausgaben für die FGR und DB FV die Einnahmen für das FV-Ticket. Der integrierte Konzern hat etwas Aufwand wegen FGR.

Ist jemand anders als DB Regio schuld, dann hat DB FV/DB AG einfach nur zusätzliche Kunden/Einnahmen.

Die drei Leute, die eigentlich nur FV fahren und das FV-Ticket sowieso gekauft hätten, lasse ich mal aussen vor.

--
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Verständnisfrage. :-)

chriL999, Mittwoch, 15.06.2022, 13:40 (vor 653 Tagen) @ agw

Wenn DB Regio Schuld war, hat DB Regio die Ausgaben für die FGR und DB FV die Einnahmen für das FV-Ticket. Der integrierte Konzern hat etwas Aufwand wegen FGR.


Also ich gehe davon aus, dass FV und NV unterschiedlich haushalten. Und wenn mir DB Regio NV ein 50 EUR Ticket erstattet, obwohl ich nur 9 EUR für einen ganzen Monat gezahlt habe, dann kann dies ziemlich ordentlich nach hinten losgehen.
Vielleicht habe ich ja nicht alles völlig verstanden.

Verständnisfrage. :-)

JanZ, HB, Mittwoch, 15.06.2022, 15:11 (vor 653 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 15.06.2022, 15:11

Wenn DB Regio Schuld war, hat DB Regio die Ausgaben für die FGR und DB FV die Einnahmen für das FV-Ticket. Der integrierte Konzern hat etwas Aufwand wegen FGR.

Also ich gehe davon aus, dass FV und NV unterschiedlich haushalten. Und wenn mir DB Regio NV ein 50 EUR Ticket erstattet, obwohl ich nur 9 EUR für einen ganzen Monat gezahlt habe, dann kann dies ziemlich ordentlich nach hinten losgehen.
Vielleicht habe ich ja nicht alles völlig verstanden.

Es hat bei mir auch etwas gedauert. Er schrieb ja, die DB habe "keinen Nachteil". Sprich, das Geld in der Kasse bleibt dasselbe, da linke Tasche-rechte Tasche (oder im Fall eines anderen NV-EVUs sogar Einnahme). Im Gegenzug hat der FV allerdings mehr Fahrgäste ohne zusätzliche Einnahme, und dass das per se "kein Nachteil" ist, wage ich zu bezweifeln.

--
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Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Verständnisfrage. :-)

agw, NRW, Mittwoch, 15.06.2022, 16:45 (vor 653 Tagen) @ JanZ

Es hat bei mir auch etwas gedauert. Er schrieb ja, die DB habe "keinen Nachteil". Sprich, das Geld in der Kasse bleibt dasselbe, da linke Tasche-rechte Tasche (oder im Fall eines anderen NV-EVUs sogar Einnahme). Im Gegenzug hat der FV allerdings mehr Fahrgäste ohne zusätzliche Einnahme, und dass das per se "kein Nachteil" ist, wage ich zu bezweifeln.

Da die DB Regio ja vermutlich nur gut die Hälfte der Verspätungen produzieren wird, wird sich netto ein Plus ergeben.
Für DB FV sowieso, aber auch für den Konzern.

--
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Wie konkret Fahrgastrechte geltend machen?

sirdynasty, Montag, 13.06.2022, 21:07 (vor 655 Tagen) @ Dampflokgaudi

Ich hatte nun gestern den Fall, dass ich ein Fernverkehrsticket kaufen musste aufgrund einer Verspätung im Nahverkehr.

Liest man den Artikel, könnte man meinen den Fall einfach online einzureichen. Das ergibt aber keinen Sinn, da ich ja Fahrgastrechte für das 9 Euro Ticket geltend machen möchte, und nicht für das Ticket aus dem Fernverkehr das ich online erworben habe. In meinem Fall ist das 9 Euro Ticket am MVG Automaten (übertragbar) in München gekauft worden.

Meine Vorgehensweise: ich kopiere das 9 Euro Ticket und drucke zusätzlich das Online Ticket für den Fernverkehr aus und reiche es ein. Passt das so? Oder habe ich einen Denkfehler?

Wie konkret Fahrgastrechte geltend machen?

Barzahlung, Montag, 13.06.2022, 21:43 (vor 655 Tagen) @ sirdynasty

In meinem Fall ist das 9 Euro Ticket am MVG Automaten (übertragbar) in München gekauft worden.

Meine Vorgehensweise: ich kopiere das 9 Euro Ticket und drucke zusätzlich das Online Ticket für den Fernverkehr aus und reiche es ein. Passt das so?

Ja, das passt.
Das Online-Ticket müsstest Du nicht zwingend ausdrucken. Es genügt die Auftragnummer auf dem Formular zu vermerken. Am besten direkt unter dem Feld Fahrtunterbrechung, anderer Zug.

Bequemer ist natürlich die Antragstellung über den Bahn-Account. Dafür muss die Zeitkarte als DB Online-Ticket erworben worden sein.

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