Höre Gewalt bei Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)

T0bbs, Freitag, 10.06.2022, 09:51 (vor 658 Tagen)

Servus,
gibt es irgendwo eine Übersicht, was als höherer Gewalt gemäß Fahrgastrechte gewertet wird? Bin ich recht in der Annahme, dass “kurzfristiger Personalausfall“ nicht dazugehört, Streik allerdings schon?!
Finde ich irgendwo Bestimmungen, welche Situationen im Eisenbahnverkehr als höhere Gewalt gewertet werden?
Besten Dank

Wetter / Böschungsbrände usw.

Hansjörg, Freitag, 10.06.2022, 09:57 (vor 658 Tagen) @ T0bbs
bearbeitet von Hansjörg, Freitag, 10.06.2022, 09:58

Interessant ist, wer die Beweislast hat. Muss der Kunde nachweisen, dass es keine höhere Gewalt war?

Höre Gewalt bei Fahrgastrechten

musicus, Freitag, 10.06.2022, 10:21 (vor 658 Tagen) @ T0bbs
bearbeitet von musicus, Freitag, 10.06.2022, 10:21

Bin ich recht in der Annahme, dass “kurzfristiger Personalausfall“ nicht dazugehört, Streik allerdings schon?!

Streik höhere Gewalt? Eher nicht - lässt sich ja sowohl absehen als auch abwenden.

Höre Gewalt bei Fahrgastrechten

Murrtalbahner, Freitag, 10.06.2022, 10:58 (vor 658 Tagen) @ T0bbs

Die endgültige "Liste" dürften die Gerichte festlegen. Ist ein Baum in der Oberleitung höhere Gewalt? Wenn ja, ab welcher Windstärke? Oder einfach nur vernachlässigte Pflege? Wie lange ist eine Sperrung der Marke "Personen im Gleis" angemessen? Letztens hat man Sprayer gesucht und 1,5 Stunden lang die Bahnstrecke gesperrt. Ist es noch höhere Gewalt, wenn die Sperrung morgens aufgehoben ist, die Verspätungen am Nachmittag dann auch im letzten Winkel des Landes angekommen ist, auf Strecken/Linien die nicht gesperrt waren?

Die EU hat da jedenfalls außer den Juristen niemandem einen Gefallen getan.

Höre Gewalt bei Fahrgastrechten

Fulda_NBS, Freitag, 10.06.2022, 11:50 (vor 658 Tagen) @ Murrtalbahner

Aus meiner persönlichen Sicht ist das sehr einfach: Ist alles keine höhere Gewalt. Lässt sich alles durch Wartung & angemessene Bezahlung erledigen. Genauso wie Erdbeben, Tsunamis etc..

Höre Gewalt bei Fahrgastrechten

agw, NRW, Samstag, 11.06.2022, 08:23 (vor 657 Tagen) @ Fulda_NBS
bearbeitet von agw, Samstag, 11.06.2022, 08:23

Aus meiner persönlichen Sicht ist das sehr einfach: Ist alles keine höhere Gewalt. Lässt sich alles durch Wartung & angemessene Bezahlung erledigen. Genauso wie Erdbeben, Tsunamis etc..

Die Grenze ist halt willkürlich.

Gibt ja Museums-Cabrio-Bahnen, da ist Regen höhere Gewalt und muss man mit den Folgen leben.

Hier ist ein 20m hoher morscher Baum auf Bahngelände höhere Gewalt, wenn er im Frühling bei einem Lüftchen umfällt?

Werden wohl Gerichte entscheiden, möglicherweise in jedem Einzelfall.

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Entscheidung beim Servicecenter

T0bbs, Samstag, 11.06.2022, 09:37 (vor 657 Tagen) @ T0bbs
bearbeitet von T0bbs, Samstag, 11.06.2022, 09:37

Wie ist es denn beim Servicecenter Fahrgastrechte geregelt? Ich denke nicht, dass die Mitarbeiter in jedem Fall einzeln entscheiden, ob das höhere Gewalt war?! Gibt es so etwas die Richtlinien dort? Sind die jemandem bekannt?

FGR Höhere Gewalt erst ab 07.06.2023 relevant

michael_seelze, Sonntag, 12.06.2022, 17:16 (vor 656 Tagen) @ T0bbs

Wie ist es denn beim Servicecenter Fahrgastrechte geregelt? Ich denke nicht, dass die Mitarbeiter in jedem Fall einzeln entscheiden, ob das höhere Gewalt war?!

Bis zum Inkrafttreten der neuen EU-VO 782/2021 am 07.06.2023 ist das Thema dafür nicht relevant.
Und: Handlungsrichtlinien werden wohl kaum veröffentlicht werden.

FGR Höhere Gewalt z.T. erst ab 07.06.2023 relevant

michael_seelze, Sonntag, 12.06.2022, 17:48 (vor 656 Tagen) @ michael_seelze

Korrektur:

Wie ist es denn beim Servicecenter Fahrgastrechte geregelt? Ich denke nicht, dass die Mitarbeiter in jedem Fall einzeln entscheiden, ob das höhere Gewalt war?!

Bis zum Inkrafttreten der neuen EU-VO 782/2021 am 07.06.2023 ist das Thema dafür nur von geringer Relevanz (betrifft Reisende mit Fahrscheinen, die ausschließlich für den SPNV gelten und zu erwartende Verspätungen zwischen 20 und 60 Minuten.

FGR Höhere Gewalt z.T. erst ab 07.06.2023 relevant

agw, NRW, Sonntag, 12.06.2022, 18:54 (vor 655 Tagen) @ michael_seelze

Korrektur:

Wie ist es denn beim Servicecenter Fahrgastrechte geregelt? Ich denke nicht, dass die Mitarbeiter in jedem Fall einzeln entscheiden, ob das höhere Gewalt war?!


Bis zum Inkrafttreten der neuen EU-VO 782/2021 am 07.06.2023 ist das Thema dafür nur von geringer Relevanz (betrifft Reisende mit Fahrscheinen, die ausschließlich für den SPNV gelten und zu erwartende Verspätungen zwischen 20 und 60 Minuten.

Also aktuell nur ein paar hunderttausende täglich?

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FGR Höhere Gewalt z.T. erst ab 07.06.2023 relevant

michael_seelze, Sonntag, 12.06.2022, 23:37 (vor 655 Tagen) @ agw

Bis zum Inkrafttreten der neuen EU-VO 782/2021 am 07.06.2023 ist das Thema dafür nur von geringer Relevanz (betrifft Reisende mit Fahrscheinen, die ausschließlich für den SPNV gelten und zu erwartende Verspätungen zwischen 20 und 60 Minuten.


Also aktuell nur ein paar hunderttausende täglich?

Über die Anzahl der Fahrgäste, die mit reinem SPNV-Fahrschein keinen Anspruch auf Zahlung von Fahrpreisentschädigungen nur aufgrund des Verhaltens von Dritten oder betriebsfremden Umständen als Verspätungs-/Ausfallursache eines Zuges haben, dürften -wenn überhaupt- nur die EVU angenäherte Daten haben.

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