FGR- Verpflichtung schnellere Alternative zu wählen? (Fahrkarten und Angebote)
Wie bereits hier berichtet war ich am 8.3. von der Streckensperrung auf der KRM betroffen. Ich hatte einen Sparpreis für die 1. Klasse des ICE611 von FFM Flughafen nach Ulm. Der Zug wurde zunächst mit ca. 140 Min. Verspätung angezeigt wurde und fiel dann an meinem Einstiegsbahnhof ganz aus. Ich entschied mich daher für den Nachfolger ICE613, der jedoch auch 45Min. verspätet eintraf und auf dem Weg nach Ulm noch zusätzliche Minuten aufsammelte. Letztlich kam ich mit +190 am Ziel an.
Als die Verspätung des ICE611 angezeigt wurde, hätte es die Möglichkeit gegeben, mit einem anderen ICE bis Stuttgart und dann per IC oder RE weiter nach Ulm zu fahren. Laut Fahrplan wäre die Verspätung dann knapp unter 120 gewesen. Ich entschied mich anders, weil
- nicht klar war, was die Ursache der Störung war und ob die Alternative wirklich schneller ankommen würde.
- ich mit schwerem Gepäck unterwegs war und Umstiege vermeiden wollte.
- ich keine Lust hatte, auf einem kalten und zugigen Bahnsteig zu warten; der Flughafen ist da deutlich komfortabler.
- ich eine Platzreservierung hatte, die ich nicht verlieren wollte.
Ich weiß nun nicht, ob mir die DB daraus einen Strick drehen und die 50%ige Erstattung ablehnen oder kürzen könnte? Ist man im Falle einer massiven Verspätung verpflichtet, eine Alternative zu nehmen, auch wenn diese einen Komfortbverlust mit sich bringt
Den 611 habe ich übrigens am Bahnsteig gegenüber in Mannheim wiedergetroffen. Er fuhr dann unmittelbar vor dem 613 ab. Ein Umstieg hätte kaum einen Zeitgewinn gebracht.