FGR- Verpflichtung schnellere Alternative zu wählen? (Fahrkarten und Angebote)

Mike65, Donnerstag, 10.03.2022, 12:52 (vor 1105 Tagen)

Wie bereits hier berichtet war ich am 8.3. von der Streckensperrung auf der KRM betroffen. Ich hatte einen Sparpreis für die 1. Klasse des ICE611 von FFM Flughafen nach Ulm. Der Zug wurde zunächst mit ca. 140 Min. Verspätung angezeigt wurde und fiel dann an meinem Einstiegsbahnhof ganz aus. Ich entschied mich daher für den Nachfolger ICE613, der jedoch auch 45Min. verspätet eintraf und auf dem Weg nach Ulm noch zusätzliche Minuten aufsammelte. Letztlich kam ich mit +190 am Ziel an.
Als die Verspätung des ICE611 angezeigt wurde, hätte es die Möglichkeit gegeben, mit einem anderen ICE bis Stuttgart und dann per IC oder RE weiter nach Ulm zu fahren. Laut Fahrplan wäre die Verspätung dann knapp unter 120 gewesen. Ich entschied mich anders, weil

  • nicht klar war, was die Ursache der Störung war und ob die Alternative wirklich schneller ankommen würde.
  • ich mit schwerem Gepäck unterwegs war und Umstiege vermeiden wollte.
  • ich keine Lust hatte, auf einem kalten und zugigen Bahnsteig zu warten; der Flughafen ist da deutlich komfortabler.
  • ich eine Platzreservierung hatte, die ich nicht verlieren wollte.

Ich weiß nun nicht, ob mir die DB daraus einen Strick drehen und die 50%ige Erstattung ablehnen oder kürzen könnte? Ist man im Falle einer massiven Verspätung verpflichtet, eine Alternative zu nehmen, auch wenn diese einen Komfortbverlust mit sich bringt
Den 611 habe ich übrigens am Bahnsteig gegenüber in Mannheim wiedergetroffen. Er fuhr dann unmittelbar vor dem 613 ab. Ein Umstieg hätte kaum einen Zeitgewinn gebracht.

FGR- Verpflichtung schnellere Alternative zu wählen?

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 10.03.2022, 13:08 (vor 1105 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von EK-Wagendienst, Donnerstag, 10.03.2022, 13:12

Das eintragen was man gefahren ist, und gut ist es.

ich hatte letzte Jahr auch eine Fahrkarte nach Memmingen, mit Übernachtungsaufenthalt in Ulm.

Bin über 2 Stunden zu spät in Ulm gewesen, habe dann einfach den nächsten erreichbaren Zug eingetragen am gleichen Tag, und schon gab es 50% zurück. Fahrkarte war mit Zugbindung bis Ulm.

Das ist doch ein klarer Fall, man muss dann keine Klimmzüge machen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

FGR- Verpflichtung schnellere Alternative zu wählen?

Barzahlung, Donnerstag, 10.03.2022, 13:15 (vor 1105 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das eintragen was man gefahren ist, und gut ist es.

ich hatte letzte Jahr auch eine Fahrkarte nach Memmingen, mit Übernachtungsaufenthalt in Ulm.

Bin über 2 Stunden zu spät in Ulm gewesen, habe dann einfach den nächsten erreichbaren Zug eingetragen am gleichen Tag, und schon gab es 50% zurück. Fahrkarte war mit Zugbindung bis Ulm.

Du hast also Zug und Ankunftszeit eingetragen, mit denen Du in Memmingen in Wirklichkeit gar nicht angekommen bist?

FGR- Verpflichtung schnellere Alternative zu wählen?

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 10.03.2022, 13:31 (vor 1105 Tagen) @ Barzahlung

Das eintragen was man gefahren ist, und gut ist es.

ich hatte letzte Jahr auch eine Fahrkarte nach Memmingen, mit Übernachtungsaufenthalt in Ulm.

Bin über 2 Stunden zu spät in Ulm gewesen, habe dann einfach den nächsten erreichbaren Zug eingetragen am gleichen Tag, und schon gab es 50% zurück. Fahrkarte war mit Zugbindung bis Ulm.


Du hast also Zug und Ankunftszeit eingetragen, mit denen Du in Memmingen in Wirklichkeit gar nicht angekommen bist?

ja genau, hätte die Fahrt ja auch abbrechen können, und gar nicht weiter fahren.
War ja schließlich 2 Stunden zu spät in Ulm.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

FGR- Verpflichtung schnellere Alternative zu wählen?

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 10.03.2022, 13:54 (vor 1105 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 10.03.2022, 13:55

Das eintragen was man gefahren ist, und gut ist es.

ich hatte letzte Jahr auch eine Fahrkarte nach Memmingen, mit Übernachtungsaufenthalt in Ulm.

Bin über 2 Stunden zu spät in Ulm gewesen, habe dann einfach den nächsten erreichbaren Zug eingetragen am gleichen Tag, und schon gab es 50% zurück. Fahrkarte war mit Zugbindung bis Ulm.


Du hast also Zug und Ankunftszeit eingetragen, mit denen Du in Memmingen in Wirklichkeit gar nicht angekommen bist?


ja genau, hätte die Fahrt ja auch abbrechen können, und gar nicht weiter fahren.
War ja schließlich 2 Stunden zu spät in Ulm.

Ist, wenn du de facto am nächsten Tag pünktlich in Memmingen warst, halt trotzdem Betrug. In dem Fall übrigens sogar tatsächlich, und nicht nur das, was sonst gerne diversen EVU vorgeworfen wird.

--
Weg mit dem 4744!

Sehe hier auch einen Betrug, die Ankunftszeit am Ziel zählt

Hansjörg, Donnerstag, 10.03.2022, 14:25 (vor 1105 Tagen) @ JeDi

- kein Text -

Sehe hier auch einen Betrug, die Ankunftszeit am Ziel zählt

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 10.03.2022, 17:34 (vor 1104 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von EK-Wagendienst, Donnerstag, 10.03.2022, 17:37

und wenn ich gar nicht bis zum Ziel wollte, ist mir aber auch egal.
ich war 2 Stunden zu spät in Ulm.

Oder wie ich manchmal sage, der Kauf einer Fahrkarte verpflichtet nicht auch mit der Bahn zu fahren.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

FGR- Verpflichtung schnellere Alternative zu wählen?

musicus, Donnerstag, 10.03.2022, 13:21 (vor 1105 Tagen) @ Mike65

Ich weiß nun nicht, ob mir die DB daraus einen Strick drehen und die 50%ige Erstattung ablehnen oder kürzen könnte? Ist man im Falle einer massiven Verspätung verpflichtet, eine Alternative zu nehmen, auch wenn diese einen Komfortbverlust mit sich bringt

Nein. Siehe auch diesen Thread, da ist das alles schön und detailliert ausgeführt und begründet.

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