? Erstattung wg. Streik nicht genutzter Fahrkarten (Fahrkarten und Angebote)

IC2182, Bochum, Mittwoch, 06.10.2021, 09:33 (vor 905 Tagen)

Moin, Moin!

Eine kleine Nachfrage, nachdem ein ähnliches Thema hier neulich aufkam. Hat jemand schon eine Erstattung für nicht angetretene Fahrten bzw. Zugausfälle im Rahmen des Streiks Anfang September bekommen?

Ich frage deshalb, weil FGR-Fälle, die ich später eingereicht habe bereits bearbeitet worden sind. Ursprünglich wollte ich Anfang September vom Ruhrgebiet in Richtung NL fahren, nachdem aber bereits der erste ICE ersatzlos ausfiel bin ich auf das Auto umgestiegen und hatte den Fall damals über eine extra Website der Bahn eingereicht. Eine Eingangsbestätigung habe ich noch bekommen, mehr nicht.
Das Ganze ist nun 5 Wochen her.

Vor 3 Wochen hatte ich dann einen "ganz gewöhnlichen" FGR-Fall: Zugausfall, kein Ersatzzug, Folgetakt hatte auch Verspätung (und war überfüllt), sprich : +90 und Reservierung nicht zu nutzen - da gab es in Rekordzeit Bestätigung und Überweisung, insofern wunderte es mich, dass für den Ausfall durch Streik noch nichts kam...

Hat hier jemand grob eine Ahnung, wie lange das dauert - und wo sollte man im Zweifel nachfragen?

LG und Dankeschön

Bei mir genauso

Westfalen, Mittwoch, 06.10.2021, 10:07 (vor 905 Tagen) @ IC2182

VG
Westfalen

lt. DB Facebook mehrere Wochen

Nordy, Mittwoch, 06.10.2021, 10:22 (vor 905 Tagen) @ IC2182

lt. DB Facebook mehrere Wochen, lt. User im Augenblick als Telefonauskunft 12 Wochen

Einfach nach der Fahrt beim SC-FGR einreichen

Proeter, Mittwoch, 06.10.2021, 11:06 (vor 905 Tagen) @ Nordy
bearbeitet von Proeter, Mittwoch, 06.10.2021, 11:07

lt. DB Facebook mehrere Wochen, lt. User im Augenblick als Telefonauskunft 12 Wochen

Bei mir auch (da ging es aber noch um eine Fahrt lange vor dem Streik; Fahrplanänderung nach Buchung wegen Bauarbeiten), ich hatte im Forum berichtet.

Erstattungsantrag vor Fahrtantritt über den Fahrkartenservice blieb wochenenlang unbeantwortet (außer einer Eingangsbestätigung). Eine weitere Nachfrage zum Bearbeitungsstand: ebenfalls unbeantwortet.
Dann habe ich das Ticket nach knapp 3 Monaten einfach Online beim SC-FGR eingereicht (Auftrag war immer noch sichtbar, also wurde noch nicht durch den Fahrkartenservice bearbeitet): Erstattung nach zwei Wochen durch's SC-FGR.

? Erstattung wg. Streik nicht genutzter Fahrkarten und HONAT

Tobs, Region Köln/Bonn, Mittwoch, 06.10.2021, 12:48 (vor 905 Tagen) @ IC2182

Hallo,

es gab kurzfristig (im August) eine Maske, wo man Erstattungsantrag stellen konnte. Die war auch nur wenige Tage (oder Stunden?) online. Nach der Eingangsbestätigung bis heute keine Rückmeldung und vor einigen Wochen einen Schlichtungsantrag eingereicht. Mal sehen, was passiert.

Gestern hatten wir erstmalig das Vergnügen mit Online-FGR, wobei schon komisch war, dass man am Ende aufgefordert wird, im Falle eines Online-Tickets, Belege einzureichen. Aber das scheint alles nicht ganz koscher zu sein. ICE aus Brüssel ausgefallen, der eine Stunde später verkehrende Thalys durfte nicht genutzt werden (HONAT?) und dann durfte doch mit Online-Ticket der Bummelzug genutzt werden, mit saftigem Aufenthalt in Aachen, da der RE9 wohl mittags eine Taktlücke hat.

? Erstattung wg. Streik nicht genutzter Fahrkarten und HONAT

bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.10.2021, 13:27 (vor 905 Tagen) @ Tobs

es gab kurzfristig (im August) eine Maske, wo man Erstattungsantrag stellen konnte. Die war auch nur wenige Tage (oder Stunden?) online. Nach der Eingangsbestätigung bis heute keine Rückmeldung und vor einigen Wochen einen Schlichtungsantrag eingereicht.

Das ist denke ich normal, bei diesen Sonderereignis-Masken war die Bearbeitungsdauer schon immer so grottig, auch bei Corona am Anfang und diversen Sturmtiefs. Oben schrieb ja jemand was von 12 Wochen. Die Bearbeitung erfolgt wohl manuell und hat auch mit der "Warteschlange" des SC FGR nichts tun.

ICE aus Brüssel ausgefallen, der eine Stunde später verkehrende Thalys durfte nicht genutzt werden (HONAT?) und dann durfte doch mit Online-Ticket der Bummelzug genutzt werden, mit saftigem Aufenthalt in Aachen, da der RE9 wohl mittags eine Taktlücke hat.

Das ist tatsächlich komisch. Gut, auf HOTNAT hätte man tatsächlich keinen Anspruch wenn man es genau liest gilt es ja nur bei Umstieg und nicht Ausfall des ersten Zuges der Reisekette.

Allerdings dachte ich immer dass die Nutzung des inner-belgischen NV bis Aachen mit ICE-Tickets nicht möglich ist, da die DB der Beförderer auf der Gesamtstrecke ist und die SNCB nicht auf dem Ticket steht. Das hätte eigentlich in eurem Fall heißen müssen: neues Regio-Ticket bis Aachen kaufen und über Fahrgastrechte einreichen.

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A-W, Hannover, Mittwoch, 06.10.2021, 17:08 (vor 905 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hallo,

ICE aus Brüssel ausgefallen, der eine Stunde später verkehrende Thalys durfte nicht genutzt werden (HONAT?) und dann durfte doch mit Online-Ticket der Bummelzug genutzt werden, mit saftigem Aufenthalt in Aachen, da der RE9 wohl mittags eine Taktlücke hat.


Das ist tatsächlich komisch. Gut, auf HOTNAT hätte man tatsächlich keinen Anspruch wenn man es genau liest gilt es ja nur bei Umstieg und nicht Ausfall des ersten Zuges der Reisekette.

Das mit HOTNAT hat sich vor zwei, drei Jahren geändert. Auch Ausfälle sind abgedeckt:

Der Dienst « Hop on the next available train » (HOTNAT – Nehmen Sie den nächsten verfügbaren Zug) ermöglicht es Reisenden, von demselben Umsteigebahnhof wie ursprünglich geplant den nächsten verfügbaren Hochgeschwindigkeitszug eines Railteam-Mitglieds zu nehmen, wenn Sie aufgrund einer Verspätung oder Ausfall eines vorherigen Hochgeschwindigkeitszuges Ihren ursprünglich geplanten Anschluss verpassen sollten.* Diese Leistung wird kostenlos angeboten und setzt folgende Bedingungen voraus : der Anschluss, der verpasst wurde, muss zwischen zwei Hochgeschwindigkeitszügen der Railteam-Allianz sein. HOTNAT gilt nur an dem Bahnhof, an dem der Umstieg ursprünglich geplant war und im Falle einer Zugverspätung oder eines Ausfalls. Die Freigabe eines Zuges für HOTNAT-Reisende hängt von der verfügbaren Kapazität im Zug ab. Es besteht keine Sitzplatzgarantie.

Die HOTNAT-Berechtigung wird in Deutschland nur im Reisezentrum Köln vergeben.

Quelle: https://www.railteam.eu/de/fur-ihre-reise/railteam-serviceleistungen/

Wie man jedoch lesen kann, wenn der erste Hochgeschwindigkeitsverkehrszug ausfällt, greift HOTNAT eben nicht. Deswegen war die Aussage, dass Thalys nicht verwendet werden darf leider richtig. Selbst wenn die Bedingungen erfüllt werden, gibt es keinen Anspruch, da es sich nur um eine freiwillige Kulanzleistung handelt.

Allerdings dachte ich immer dass die Nutzung des inner-belgischen NV bis Aachen mit ICE-Tickets nicht möglich ist, da die DB der Beförderer auf der Gesamtstrecke ist und die SNCB nicht auf dem Ticket steht. Das hätte eigentlich in eurem Fall heißen müssen: neues Regio-Ticket bis Aachen kaufen und über Fahrgastrechte einreichen.

Nicht nur inner-belgischer NV, sondern auch Intercities der SNCB als auch ggf. weitere Züge, die keine DB Züge sind, sind nicht für eine ICE-Fahrkarte ab Brüssel zugelassen. Man darf ausschließlich DB Züge verwenden, da der Beförderer-Code in diesem Fall 1080 ist, also DB. Die vorliegende Fahrt war leider Schwarzfahren. Man hätte eine Fahrkarte von SNCB kaufen müssen und diese zur Erstattung einreichen müssen. Bei der Gelegenheit: Eine Thalys Fahrkarte wäre nicht gegangen, da DB reservierungspflichtige Züge ablehnt.

Viele Grüße,
A-W

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bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.10.2021, 17:21 (vor 905 Tagen) @ A-W

Genau, das hatte ich etwas missverständlich ausgedrückt. Meinte natürlich nicht nur Regios sondern auch belgische ICs.

Interessant wäre, wer ihm gesagt hat dass er die SNCB-Züge nutzen soll. Evtl. der SNCB-Schalter in Brüssel?


Dass die DB keine Thalys-Tickets erstattet ist wenig kundenfreundlich. Tut sie das eigentlich auch dann nicht, wenn bei Nutzung der "langsamen" SNCB-Züge das Reiseziel nicht mehr am selben Tag erreicht werden kann und eine Hotelübernachtung fällig werden würde?

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A-W, Hannover, Donnerstag, 07.10.2021, 02:50 (vor 904 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Das ist auch spannend, wer die Aussage gemacht hat. Es kann sein, dass jemand verwirrt war, weil man die DB Fahrkarten auch (Super-)Sparpreise für die Züge der SNCB zwischen den Startbahnhof in Belgien und dem ICE-Bahnhof bzw. umgekehrt benutzen kann. Bei Flexpreisen ohne ICE zwischen Aachen und Bahnhof in Belgien kann man auch die SNCB-Züge verwenden (dann ist aber die Nutzung des ICEs ausgeschlossen*).

* - Ein ICE-Zuschlag ist auf dem Abschnitt Brüssel - Lüttich möglich. Siehe hier: https://www.belgiantrain.be/de/tickets-and-railcards/brussels-liege-ice-supplement

Bezüglich Erstattung der reservierungspflichtigen Zügen: Da gibt es keine Ausnahmen. Das Problem für die DB ist es, dass solche Züge am Tag der Reise viel teurer als die Züge ohne Reservierungspflicht sein können. Dazu kommt ggf. auch der Aspekt der indirekter Unterstützung des Wettbewerbers (Thalys und DB sind keine gute Freunde und eben Thalys durfte eben bei weitem das einzige betroffene Unternehmen sein). Andererseits, man könnte einen anderen Beförderungsmittel wie z. B. einen Fernbus nehmen und die Kosten dafür müsste die DB erstatten.

Viele Grüße,
A-W

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bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.10.2021, 12:39 (vor 904 Tagen) @ A-W

Das ist auch spannend, wer die Aussage gemacht hat. Es kann sein, dass jemand verwirrt war

Eventuell war es auch Desinteresse, und Ziel war es die Person einfach möglichst schnell wieder los zu bekommen. Und das geht halt mit "nutzen Sie mit der bestehenden Fahrkarte die nächste Verbindung" am besten.

Ich war mal mit einem DB Sparpreis NL->D unterwegs, lt. Verbindung via Venlo/Mönvhengladbach. Ein Umstieg in Utrecht ist dann aber schief gelaufen und die nächste mögliche Verbindung via Venlo hätte für mich +120 am Zielbahnhof bedeutet. Ich war also sehr daran interessiert den einige Minuten später fahrenden ICE via Oberhausen nutzen zu können. War aber auch nicht sicher ob ich das eigentlich ohne neues Ticket darf.

Der Infoschalter vor Ort war jedenfalls absolut für die Tonne, unfreundlich und hatten auch keinen Plan. In NL kostet der ICE ja normal im Binnenverkehr einen Zuschlag, ob ich jetzt einen Zuschlag laufen muss oder ein ganz neues Ticket bis Koblenz (erst dort wäre ich wieder auf die ursprüngliche Strecke getroffen) konnte mir niemand sagen. Da ich keine Lust hatte möglicherweise auf 2x 65€ sitzen zu bleiben sind wir dann einfach in den ICE eingestiegen und haben den ZUB gefragt, welcher meinte kein Problem. Die offizielle Regelung weiß ich bis heute nicht. Fakt ist jedenfalls dass die Informationslage seitens der Bahn hier mehr als dürftig ist.

Bezüglich Erstattung der reservierungspflichtigen Zügen: Da gibt es keine Ausnahmen. Das Problem für die DB ist es, dass solche Züge am Tag der Reise viel teurer als die Züge ohne Reservierungspflicht sein können.

Das schon, aber es könnte für die DB in Einzelfällen dennoch günstiger kommen (spontan gebuchtes Thalys-Ticket und 25% Verspätungsentschädigung waren bei meiner Stichprobe eben günstiger als eine angenommene Hotelübernachtung mit 60€ und 50% Verspätungsentschädigung). In vielen Fällen wird es natürlich dennoch teurer kommen, das ist klar

Andererseits, man könnte einen anderen Beförderungsmittel wie z. B. einen Fernbus nehmen und die Kosten dafür müsste die DB erstatten.

Man könnte hier auch argumentieren, dass es der DB doch theoretisch egal sein könnte, ob sie einen spontan gebuchten Flixbus für 45€ oder ein spontan gebuchtes Thalys-Ticket für 53€ erstattet. Oder innerhalb Deutschlands den Flixtrain, der ja auch ein reservierungspflichtiger Zug ist. Die Unterschiede sind da nicht wirklich greifbar, finde ich.

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A-W, Hannover, Donnerstag, 07.10.2021, 16:09 (vor 904 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Das ist auch spannend, wer die Aussage gemacht hat. Es kann sein, dass jemand verwirrt war


Eventuell war es auch Desinteresse, und Ziel war es die Person einfach möglichst schnell wieder los zu bekommen. Und das geht halt mit "nutzen Sie mit der bestehenden Fahrkarte die nächste Verbindung" am besten.

Das kann es auch gewesen sein. Einfach abwimmeln und später kann ja niemand beweisen, dass die Aussage getroffen wurde.

Ich war mal mit einem DB Sparpreis NL->D unterwegs, lt. Verbindung via Venlo/Mönvhengladbach. Ein Umstieg in Utrecht ist dann aber schief gelaufen und die nächste mögliche Verbindung via Venlo hätte für mich +120 am Zielbahnhof bedeutet. Ich war also sehr daran interessiert den einige Minuten später fahrenden ICE via Oberhausen nutzen zu können. War aber auch nicht sicher ob ich das eigentlich ohne neues Ticket darf.

Der Infoschalter vor Ort war jedenfalls absolut für die Tonne, unfreundlich und hatten auch keinen Plan. In NL kostet der ICE ja normal im Binnenverkehr einen Zuschlag, ob ich jetzt einen Zuschlag laufen muss oder ein ganz neues Ticket bis Koblenz (erst dort wäre ich wieder auf die ursprüngliche Strecke getroffen) konnte mir niemand sagen. Da ich keine Lust hatte möglicherweise auf 2x 65€ sitzen zu bleiben sind wir dann einfach in den ICE eingestiegen und haben den ZUB gefragt, welcher meinte kein Problem. Die offizielle Regelung weiß ich bis heute nicht. Fakt ist jedenfalls dass die Informationslage seitens der Bahn hier mehr als dürftig ist.

Bei grenzüberschreitenden Verbindungen, die durch eine durchgehende Fahrkarte abgedeckt sind, bist du als Reisender immer im internationalen Verkehr. In dem Fall gelten bei DB Fahrkarten nur die Beförderungsbedingungen der DB (inkl. internationalen BB) sowie die allgemeine SCIC-NRT. Die Vorschriften der örtlichen EVUs gelten nicht, es sei denn dass diese Teil der DB-Bedienungen für den konkreten Land sind, was nicht selten bei DB Angeboten ins Ausland gemacht wird. Die einzige Besonderheit in den Niederlanden aktuell ist es, dass die Zugbindung auch dort gilt. Falls auf der Fahrkarte nichts besonderes eingetragen war (ich bin nur einmal aus den Niederlanden nach Deutschland mit dem Zug gefahren), wäre die Nutzung des ICEs problemlos möglich gewesen, deswegen hat auch der ZUB nichts beanstandet.

Bezüglich Erstattung der reservierungspflichtigen Zügen: Da gibt es keine Ausnahmen. Das Problem für die DB ist es, dass solche Züge am Tag der Reise viel teurer als die Züge ohne Reservierungspflicht sein können.


Das schon, aber es könnte für die DB in Einzelfällen dennoch günstiger kommen (spontan gebuchtes Thalys-Ticket und 25% Verspätungsentschädigung waren bei meiner Stichprobe eben günstiger als eine angenommene Hotelübernachtung mit 60€ und 50% Verspätungsentschädigung). In vielen Fällen wird es natürlich dennoch teurer kommen, das ist klar

Vermutlich ist so eine Bedingung leichter umzusetzen, als eine Preisobergrenze pro Strecke zu errechnen und zu sagen, dass oberhalb des Betrags die Fahrkarte von Thalys nicht erstattet wird. Möglich ist auch, dass vor Gericht die DB verlieren würde, weil in den Fahrgastrechten so ein Ausschluss zumindest nicht direkt vorhanden ist.

Andererseits, man könnte einen anderen Beförderungsmittel wie z. B. einen Fernbus nehmen und die Kosten dafür müsste die DB erstatten.


Man könnte hier auch argumentieren, dass es der DB doch theoretisch egal sein könnte, ob sie einen spontan gebuchten Flixbus für 45€ oder ein spontan gebuchtes Thalys-Ticket für 53€ erstattet. Oder innerhalb Deutschlands den Flixtrain, der ja auch ein reservierungspflichtiger Zug ist. Die Unterschiede sind da nicht wirklich greifbar, finde ich.

Stimmt. Eigentlich jede Maßnahme zur Reduktion der Verspätung sollte begrüßt werden, allerdings da müsste man schauen, wie groß die Ersparnis wegen reduzierter Verspätung im Verhältnis zu angefallenen Kosten ist.

Danke für die Erläuterung bzgl. NL

bahnfahrerofr., Donnerstag, 07.10.2021, 19:20 (vor 904 Tagen) @ A-W

- kein Text -

Ergänzung zu HOTNAT: Freigabe Thalys

sibiminus, Donnerstag, 07.10.2021, 16:41 (vor 904 Tagen) @ A-W

Das hier von mir aufgeschriebene Zitat aus dem Verkaufsleitfaden ist immer noch so aktuell. Falls also ein ICE ausfällt, besteht die Möglichkeit dass der Thalys freigegeben wird.

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