international-bahn.de - FGR & "durchgehende Reisekette"? (Fahrkarten und Angebote)

ICE4711, Mittwoch, 18.08.2021, 12:42 (vor 944 Tagen)

Hallo zusammen,

folgende Frage an unsere Tarifexperten:

Ich habe über international-bahn.de eine Zugfahrt Rom-Ulm gebucht, mit Umstieg in München (nicht flexibler Tarif). Die Buchung erfolgte in einem Vorgang auf der genannten Webseite. Es kam dann eine gemeinsame Bestätigungsemail mit Links zu einem DB-Ticket (doc.amadeus.com) und zu einem ÖBB-Ticket (tickets.oebb.at) zum Download.

Nun gab es leider relativ deutliche Fahrplanänderungen, der NJ ab Rom ist wenige Minuten länger unterwegs und wegen den bekannten Bauarbeiten zwischen München und Stuttgart ist das Angebot ausgedünnt. Dadurch gibt es einen langen Aufenthalt in München + längere Fahrzeit weiter.
Die Reisezeit verlängert sich insgesamt um 2:45h.

Seitens international-bahn.de ist eine Stornierung nur "im Rahmen der Tarifbedingungen", d.h. hier garnicht, möglich.

Wie seht Ihr das mit Blick auf die Fahrgastrechte? Ist nur das DB-Ticket (Super Sparpreis) bei Rücktritt erstattbar oder kann ich von der gesamten Reise zurücktreten und auch das ÖBB-Ticket (Sparschiene) ist erstattbar, weil das hier eine "durchgehende Reisekette" ist?

Danke vorab für euren Rat!

Nur das DB-Ticket

Barzahlung, Mittwoch, 18.08.2021, 13:19 (vor 944 Tagen) @ ICE4711

Wie seht Ihr das mit Blick auf die Fahrgastrechte?

Du hast zwei getrennte Beförderungsverträge.

Ist nur das DB-Ticket (Super Sparpreis) bei Rücktritt erstattbar

Ja, wegen der 60min. Verspätung in München.

oder kann ich von der gesamten Reise zurücktreten und auch das ÖBB-Ticket (Sparschiene) ist erstattbar, weil das hier eine "durchgehende Reisekette" ist?

Nein. Die durchgehende Reisekette liegt eben nicht vor.
Dass man da aus Kulanz die gesamte Reise betrachtet, setzt vorraus, dass die beiden Fahrkarten im selben Auftrag erworben wurden, d.h.
- im personenbedienten Verkauf der DB AG
- auf oebb.at

Die Buchung unter international-bahn.de fällt nicht darunter.

Nur das DB-Ticket

Hauke, Mittwoch, 18.08.2021, 14:29 (vor 944 Tagen) @ Barzahlung

Wie seht Ihr das mit Blick auf die Fahrgastrechte?


Du hast zwei getrennte Beförderungsverträge.

Ist nur das DB-Ticket (Super Sparpreis) bei Rücktritt erstattbar


Ja, wegen der 60min. Verspätung in München.

oder kann ich von der gesamten Reise zurücktreten und auch das ÖBB-Ticket (Sparschiene) ist erstattbar, weil das hier eine "durchgehende Reisekette" ist?


Nein. Die durchgehende Reisekette liegt eben nicht vor.
Dass man da aus Kulanz die gesamte Reise betrachtet, setzt vorraus, dass die beiden Fahrkarten im selben Auftrag erworben wurden, d.h.
- im personenbedienten Verkauf der DB AG
- auf oebb.at

Die Buchung unter international-bahn.de fällt nicht darunter.

Das Gegenteil ist der Fall.

Kannst du das auch belegen?

VT 609, Mittwoch, 18.08.2021, 17:15 (vor 944 Tagen) @ Hauke
bearbeitet von VT 609, Mittwoch, 18.08.2021, 17:15

Das Gegenteil ist der Fall.

Kannst du das auch belegen? Mich betrifft es zwar nicht, aber rein von der Argumentation her und ohne irgendwelche Belege deinerseits würde ich eher "Barzahlung" glauben als dir.

+1

sfn17, Mittwoch, 18.08.2021, 20:27 (vor 944 Tagen) @ Hauke
bearbeitet von sfn17, Mittwoch, 18.08.2021, 20:30

Wurde schon xmal durchgekaut. Stichwort: Tackerparagraph

Allein schon, dass alles aus einer Hand kommt...

Wenn der Fahrplan sich ändert, müsste genau deshalb der deutsche SSP zum Flex werden.

+1

Michael L., Mittwoch, 18.08.2021, 20:56 (vor 944 Tagen) @ sfn17

Selbst bei FKA gekauften Fahrkarten bei zusammenhängender logischer "Reisekette" bestehen aus Globalspreis NightJet Schlafwagen + Sparpreis Europa (zusammen gekauft und zusammen bezahlt) wurde in der Vergangenheit immer der Zusammenhang der beiden Fahrkarten vom Fahrgastcenter Fahrgastrechte ignoriert.

international-bahn: Tickets nicht aus einer Hand

Barzahlung, Mittwoch, 18.08.2021, 21:10 (vor 944 Tagen) @ sfn17

Allein schon, dass alles aus einer Hand kommt...

Kommt es ja nicht.
international-bahn.de vermittelt...
- an DB für den Super Sparpreis
- an ÖBB für den Nachtzug

Der Super Sparpreis ist von DB ausgestellt worden.
Das Sparschiene-Ticket ist von ÖBB ausgestellt worden. Fahrgastrechte-Angelegenheiten können für das Sparschiene-Ticket folglich auch gar nicht von der DB bearbeitet werden (umgekehrt genauso).
https://community.bahn.de/questions/reise-ueber-bahn-international-gebucht-keine-verket...

Das ist der Unterschied zum Kauf bei oebb.at (alle Tickets von ÖBB ausgestellt), bzw. am DB-Schalter (alle Tickets von DB ausgestellt).

Stichwort: Tackerparagraph

Wie sollen Tickets, die von zwei verschiedenen Bahnen verkauft worden sind, aneinander "getackert" oder "im selben Auftrag" gekauft worden sein?

Der Fragesteller hat noch das Erschwernis, dass die ÖBB diejenige Bahn ist, die Kulanz zeigen muss, da sie sich an das Vereinbarte hält. Die ÖBB wissen aber gar nicht, was die DB im Rahmen dieser "Vermittlung" noch so verkauft oder vermittelt hat.

Dann sollte die Bahn das ändern

Höllentalbahn, Mittwoch, 18.08.2021, 21:37 (vor 943 Tagen) @ Barzahlung

Wenn man international als Alternative ernst genommen werden will sollte man im 21. Jahrhundert wo alle Daten im Prinzip vorliegen, in der Lage sein Online eine durchgehende Reisekette mit durchgehender Absicherung zu verkaufen.Dann packt man halt noch einen FGR-Risikozuschlag für das Risiko des Anschlussverlustes zwischen beiden Tickets drauf und fertig ist der Lack. (Bis man es auf die Reihe bekommt diesen abhängig nach Verbindung zu berechnen kann er ja auch pauschal sein).
Aber die jetzige Situation ist ein Trauerspiel

EU-Parlament will Fahrgastrechte bei gestückelten Tickets

Henrik, Mittwoch, 18.08.2021, 22:00 (vor 943 Tagen) @ Höllentalbahn

Wenn man international als Alternative ernst genommen werden will sollte man im 21. Jahrhundert wo alle Daten im Prinzip vorliegen, in der Lage sein Online eine durchgehende Reisekette mit durchgehender Absicherung zu verkaufen. Dann packt man halt noch einen FGR-Risikozuschlag für das Risiko des Anschlussverlustes zwischen beiden Tickets drauf und fertig ist der Lack. (Bis man es auf die Reihe bekommt diesen abhängig nach Verbindung zu berechnen kann er ja auch pauschal sein).
Aber die jetzige Situation ist ein Trauerspiel

..oder die EU ihre VO ändern.

vgl.

EU-Parlament will Fahrgastrechte bei gestückelten Tickets
17. NOVEMBER 2018

https://www.zugreiseblog.de/fahrgastrechte-gestueckelte-tickets/

Dann sollte die Bahn das ändern

keksi, Donnerstag, 19.08.2021, 00:05 (vor 943 Tagen) @ Höllentalbahn

Wenn man international als Alternative ernst genommen werden will sollte man im 21. Jahrhundert wo alle Daten im Prinzip vorliegen, in der Lage sein Online eine durchgehende Reisekette mit durchgehender Absicherung zu verkaufen.Dann packt man halt noch einen FGR-Risikozuschlag für das Risiko des Anschlussverlustes zwischen beiden Tickets drauf und fertig ist der Lack. (Bis man es auf die Reihe bekommt diesen abhängig nach Verbindung zu berechnen kann er ja auch pauschal sein).
Aber die jetzige Situation ist ein Trauerspiel

Das ist aber von den ausländischen Bahnen garnicht gewollt. Da kann die DB garnix dafür. Das wurde von Jahr zu Jahr immer schlimmer. Leider wird das denke ich auch nicht besser...

Mfg

Danke für eure Antworten

ICE4711, Donnerstag, 19.08.2021, 06:23 (vor 943 Tagen) @ ICE4711

Danke @All!

Spannend zu sehen, wie kontrovers das Thema diskutiert wird. Und es zeigt auch, dass die aktuelle Situation die europäische Realität und das Verständnis der Reisenden an eine gemeinsame Buchung ignoriert. Was ich sehr schade finde.

Ich lese aus der Mehrzahl der Antworten raus, dass das trotz gemeinsamer Buchung vermutlich eben keine durchgehende Reisekette ist.

Bedingt durch den Zugausfall in DE ist der SSP tatsächlich eh schon zum Flexpreis geworden oder könnte zurückgegeben werden. Nur bringt mir das wenig, wenn ich mit dann auf den Kosten der NJ Sparschiene sitzen bleibe.

Kulanzabkommen zwischen vielen europäischen Eisenbahnen

Knochendochen, Donnerstag, 19.08.2021, 16:40 (vor 943 Tagen) @ ICE4711
bearbeitet von Knochendochen, Donnerstag, 19.08.2021, 16:44

Hallo,

ich empfehle dazu, sich mal diese Frage in der DB-Community zu Gemüte zu führen:

https://community.bahn.de/questions/fahrgastrechte-bei-gezwungenermassen-gestuckslten-t...

Es gibt wohl ein Abkommen zwischen mehreren Eisenbahngesellschaften, das eine Weiterbeförderung auch bei gestückelten Tickets garantiert, die über die internationale Buchungsplattform gebucht wurden. Außerdem werden laut dortiger Aussage auch Hotel- und Taxigutscheine ausgegeben, wenn man mit gestückelten Tickets strandet. Verspätungsentschädigungen gibt es aber wohl nur für jedes Ticket einzeln.

Hier der Beitrag der Bahn aus der Service-Community:

@bahn
"Ist es generell bei allen Fällen, bei denen man in einem Buchungsvorgang mehrere Fahrkarten über das internationale Portal kauft, so, dass dann diese "Kulanz"regelung zur kostenlosen Weiterbeförderung gilt oder kann es auch passieren, dass eine Bahngesellschaft einem die Weiterfahrt verweigert? Falls zweiteres passieren kann, wäre das eine Frechheit, gegen die man juristisch vorgehen sollte. Jedenfalls wenn diese Kulanzregelung gilt, was ja bei Reisen nach Frankreich der Fall zu sein scheint, was ist dann für den Fall vorgesehen, bei dem man den letzten Zug des Tages verpasst und wie sieht es mit der Entschädigung aus?
Zur Fahrkartenbuchung auf international-bahn.de gibt es einen FAQ, in diesem heißt es unter "5.13. Wer ist verantwortlich, wenn sich ein Abschnitt meiner Verbindung verspätet und ich dadurch meinen Anschluss verpasse?":

Generell ist jede Bahngesellschaft (Eisenbahnverkehrsunternehmen) für ihren Reiseabschnitt verantwortlich. Sollte es zu Verspätungen kommen, ist die nachfolgende Bahngesellschaft einer gebuchten Reiseroute nicht verpflichtet, Sie mit dem Ticket für einen anderen Zug zu befördern. In den meisten Fällen sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen untereinander auch in diesem Fall kulant und befördern Sie als Kunden auch in einem alternativen Zug ohne Mehrkosten. Ihre Sitzplatzreservierung ist in einem solchen Fall jedoch nicht mehr gültig. Falls Sie aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen verspätet an Ihren Zielort angekommen, gelten EU-weit Fahrgastrechte für Kunden im Eisenbahnverkehr.

Grundsätzlich gibt es im internationalen Verkehr Kulanzregelungen zwischen den nachfolgend von mir aufgelisteten Bahnen, welche im Falle eines Anschlussverlustes wegen einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls den Reisenden die Möglichkeit zur kostenfreien Weiterfahrt garantieren, sollten die Reisenden im Besitz von zwei oder mehreren Fahrkarten sein.

Es werden auch Hotel-/Taxigutscheine ausgegeben, sollte eine Weiterfahrt nicht mehr möglich sein.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die genannten Regelungen ausschließlich als Kulanz zur kostenfreien Weiterfahrt im internationalen Verkehr bei Vorhandensein von zwei oder mehreren Fahrkarten gelten. Für die "regulären" Fahrgastrechtsfälle gelten weiterhin die bestehenden Bestimmungen.

Hier jetzt noch die Liste der teilnehmenden Eisenbahnen:

BLS – Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn (Schweiz)

ČD - České dráhy (Tschechien)

CFL - Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois (Luxemburg)

DB – Deutsche Bahn (Deutschland)

DSB – Danske Statsbaner (Dänemark)

EST - Eurostar

NS - Nederlandse Spoorwegen N.V. (Niederlande)

ÖBB - Österreichische Bundesbahn (Österreich)

RDG - Rail Delivery Group (Großbritannien; ehem. ATOC)

RENFE - Red Nacional de los Ferrocarriles Españoles (Spanien)

SBB - Schweizerische Bundesbahnen (Schweiz)

SJ – Statens Järnvägar

SNCB – Société Nationale des Chemins de fer Belges (Belgien)

SNCF - Société nationale des chemins de fer français (Frankreich)

SŽ - Slovenske železnice (Slowenien)

Trenitalia - (Italien)

ZSSK - Železničná spoločnosť Slovensko, a.s. (Slowakei)

Viele Grüße

Abkommen über Weiterreise im intern. Eisenbahnverkehr (AJC)

michael_seelze, Donnerstag, 19.08.2021, 17:45 (vor 943 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 19.08.2021, 17:47

Hallo,

ich empfehle dazu, sich mal diese Frage in der DB-Community zu Gemüte zu führen:

https://community.bahn.de/questions/fahrgastrechte-bei-gezwungenermassen-gestuckslten-t...

Es gibt wohl ein Abkommen zwischen mehreren Eisenbahngesellschaften, das eine Weiterbeförderung auch bei gestückelten Tickets garantiert, die über die internationale Buchungsplattform gebucht wurden.

Es steht aber im gleichen Beitragsbaum, dass das nur gilt,

wenn alle Fahrkarten für die gesamte Strecke bei einem Verkehrsunternehmen innerhalb eines Auftrages gebucht wurden.

Und genau um diese Buchung bei einem Verkehrsunternehmen drehte sich ja auch hier die Diskussion.
Das für die Verspätung verantwortliche Bahnunternehmen muss diese auf der Fahrkarte bestätigen. Siehe auch diese Website von Marcel Irsfeld. Es handelt sich im übrigen um das "Agreement concerning Journey Continuation in respect of International Passenger Traffic by Rail (AJC)", welches eben nicht öffentlich einsehbar ist. Nur sein Anhang II mit den Bestätigungsstempeln für die Verspätungen ist abrufbar.

Besten Dank!

sfn17, Donnerstag, 19.08.2021, 22:40 (vor 942 Tagen) @ michael_seelze

CIT, AJC und IRT waren die Stichworte, die mir vorhin nicht "einfallen" wollten.

Ich hätte mich auch schwer gewundert, wieso es bei Fahrkarten

Integrated Reservation Ticket (IRT bzw. Globalpreis) oder Tickets mit Zugbindung

überhaupt keine Auffangregelung geben sollte.

Da würden an den Grenzen ja jede Nacht Reisende stranden.


Vielen Dank, michael_seelze!

-sfn17

Besten Dank!

Barzahlung, Donnerstag, 19.08.2021, 23:10 (vor 942 Tagen) @ sfn17

CIT, AJC und IRT waren die Stichworte, die mir vorhin nicht "einfallen" wollten.

Ich hätte mich auch schwer gewundert, wieso es bei Fahrkarten

Integrated Reservation Ticket (IRT bzw. Globalpreis) oder Tickets mit Zugbindung


überhaupt keine Auffangregelung geben sollte.

Da würden an den Grenzen ja jede Nacht Reisende stranden.

Nur geht es ICE4711 nicht um die Weiterreise oder Aufhebung der Zugbindung (was, wie er selbst schreibt, bedingt durch die Verspätung in München eh gegeben ist), sondern um den Abbruch der Reise und die Erstattung beider Tickets. Da hat er erstmal ein Problem.

Was nicht heißt, dass die ÖBB seinem Wunsch der Ersattung nicht aus Kulanz nachgehen.

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