Erstattung Super-Spar bei Zugausfall? (Allgemeines Forum)

john.lennon, Freitag, 18.06.2021, 08:14 (vor 1042 Tagen)

Ich habe für heute morgen ein Super Sparpreis EU Ticket von Frankfurt Flughafen Fern nach Bruxelles Nord im ICE 316, wo es zu einem Teilausfall kommt.

Wegen einer Planänderung ging ich eigentlich davon aus, dass ich dieses Ticket wertlos verfallen lassen muss.

Frage: Kann ich hier nun eine Erstattung bekommen, wo die Fahrt doch ausfällt?

Erstattung Super-Spar bei Zugausfall?

john.lennon, Freitag, 18.06.2021, 08:21 (vor 1042 Tagen) @ john.lennon

(Sorry, Möglichkeit zur Editierung des Ausgangsposts leider knapp verpasst.)

Der Knackpunkt ist wohl, ob es zu einer erwarteten Verspätung am Zielort von >60 min kommt.

Hierbei ist mir unklar, ob ich den ICE822 bis Köln nehmen müsste, obwohl der VOR der ursprünglich geplanten Abfahrtszeit abfährt.

Erstattung Super-Spar bei Zugausfall?

GreenLine, Freitag, 18.06.2021, 08:44 (vor 1042 Tagen) @ john.lennon

Meiner Ansicht nach solltest du ohne Probleme das Ticket zurückgeben können.

Erstattung Super-Spar bei Zugausfall?

wachtberghöhle, Freitag, 18.06.2021, 13:51 (vor 1042 Tagen) @ GreenLine

Meiner Ansicht nach solltest du ohne Probleme das Ticket zurückgeben können.

Meine Frage wäre, was wäre passiert, wenn er zum gebuchten Zeitpunkt am Bahnsteig steht und wie sähe dann die Alternativverbindung aus?

Erstattung Super-Spar bei Zugausfall?

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 18.06.2021, 15:00 (vor 1042 Tagen) @ wachtberghöhle

Meiner Ansicht nach solltest du ohne Probleme das Ticket zurückgeben können.


Meine Frage wäre, was wäre passiert, wenn er zum gebuchten Zeitpunkt am Bahnsteig steht und wie sähe dann die Alternativverbindung aus?

Theoretisch der nächste Zug.

Erstattung Super-Spar bei Zugausfall?

wachtberghöhle, Freitag, 18.06.2021, 15:05 (vor 1042 Tagen) @ Reservierungszettel

Meiner Ansicht nach solltest du ohne Probleme das Ticket zurückgeben können.


Meine Frage wäre, was wäre passiert, wenn er zum gebuchten Zeitpunkt am Bahnsteig steht und wie sähe dann die Alternativverbindung aus?


Theoretisch der nächste Zug.

Wenn diese Verbindung <60 Minuten am Zielort ankommt, rechtfertigt das den Abbruch der Reise nebst Vollerstattung?

Erstattung Super-Spar bei Zugausfall?

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 18.06.2021, 15:18 (vor 1042 Tagen) @ wachtberghöhle

Meiner Ansicht nach solltest du ohne Probleme das Ticket zurückgeben können.


Meine Frage wäre, was wäre passiert, wenn er zum gebuchten Zeitpunkt am Bahnsteig steht und wie sähe dann die Alternativverbindung aus?


Theoretisch der nächste Zug.


Wenn diese Verbindung <60 Minuten am Zielort ankommt, rechtfertigt das den Abbruch der Reise nebst Vollerstattung?

Wie das definiert wird weiss ich nicht, das können andere hier im Forum besser beurteilen.

Fällt ein Zug aus, hat er eine unendliche Verspätung...

Hansjörg, Freitag, 18.06.2021, 11:20 (vor 1042 Tagen) @ john.lennon

(Sorry, Möglichkeit zur Editierung des Ausgangsposts leider knapp verpasst.)

Der Knackpunkt ist wohl, ob es zu einer erwarteten Verspätung am Zielort von >60 min kommt.

Hierbei ist mir unklar, ob ich den ICE822 bis Köln nehmen müsste, obwohl der VOR der ursprünglich geplanten Abfahrtszeit abfährt.

Fällt ein Zug aus, hat er eine unendliche Verspätung. Eine frühere Verbindung nehmen ist kein muss, sondern ein kann.

Fällt ein Zug aus, hat er eine unendliche Verspätung...

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 18.06.2021, 11:33 (vor 1042 Tagen) @ Hansjörg

(Sorry, Möglichkeit zur Editierung des Ausgangsposts leider knapp verpasst.)

Der Knackpunkt ist wohl, ob es zu einer erwarteten Verspätung am Zielort von >60 min kommt.

Hierbei ist mir unklar, ob ich den ICE822 bis Köln nehmen müsste, obwohl der VOR der ursprünglich geplanten Abfahrtszeit abfährt.


Fällt ein Zug aus, hat er eine unendliche Verspätung. Eine frühere Verbindung nehmen ist kein muss, sondern ein kann.

Wobei dieser Wortlaut so auch nicht stimmt - er wurde ja als Ausfall definiert. Folglich kann er deshalb auch keine Verspätung mehr haben…

OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte?

Der Blaschke, Freitag, 18.06.2021, 13:03 (vor 1042 Tagen) @ john.lennon
bearbeitet von Der Blaschke, Freitag, 18.06.2021, 13:04

Moooin!

Wegen einer Planänderung ging ich eigentlich davon aus, dass ich dieses Ticket wertlos verfallen lassen muss.

Verstehe ich das so richtig: DEINE Pläne haben sich mittlerweile geändert gehabt und du hättest den gebuchten Zug ohnehin nicht genutzt.

Und jetzt möchtest du wegen des glücklichen Zufalls des Teilausfalls (wobei: ist das im Hause DB DV wirklich Zufall oder nicht eher doch System ...) doch noch etwas Geld wieder reinholen?

Kann man machen. Oder es auch lassen. Moral ist im Wirtschaftsleben im Allgemeinen eher nicht so vorgesehen. Insofern darf da jeder eine Meinung haben. Nur: muss man's aber öffentlich herausposaunen? Welchen Zweck erfüllt das? Möchstest du Beifall? Oder ein Shitstürmchen im Wasserglas? Frage ich mal so rein interessehalber ...


Schöne Grüße von jörg

OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte?

john.lennon, Freitag, 18.06.2021, 13:41 (vor 1042 Tagen) @ Der Blaschke

Kann man machen. Oder es auch lassen. Moral ist im Wirtschaftsleben im Allgemeinen eher nicht so vorgesehen. Insofern darf da jeder eine Meinung haben. Nur: muss man's aber öffentlich herausposaunen? Welchen Zweck erfüllt das? Möchstest du Beifall? Oder ein Shitstürmchen im Wasserglas? Frage ich mal so rein interessehalber ...

Es ging nicht ums Rausposaunen. Es ging mir wirklich um das Verständnis, ob ein Erstattungsanspruch besteht, weil es sich um einen ganz knappen Fall handelt.

Schließlich wäre ich unter Nutzung des ICE 822 bis Köln mit nur 7 min früherer Abfahrt exakt zur ursprünglich vorgesehenen Zeit angekommen. Der ICE 822 hatte auch noch 5 min Verspätung, so dass ich effektiv sogar mit 2 min früherer Abfahrt zur gleichen Zeit hätte ankommen können. Wirklicher Grenzfall also.

Aber moralische Skrupel? Null! Wenn ich einen Anspruch auf Erstattung habe von einem Ticket, das mir sonst wertlos verfallen wäre, werde ich das höchstselbstverständlich machen. Ich bin doch nicht blöd. Als ob die Bahn und andere Verkehrsträger es anders machen würden. Bei meiner ehemaligen Pendelstrecke (ICE über die Riedbahn) kam ich oft genug mit 57, 58 oder 59 min Verspätung an und die Bahn hat es nicht im geringsten interessiert. sänk you for trävelling wiz deutsche bahn.

OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte?

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 18.06.2021, 15:50 (vor 1042 Tagen) @ john.lennon

Aber moralische Skrupel? Null! Wenn ich einen Anspruch auf Erstattung habe von einem Ticket, das mir sonst wertlos verfallen wäre, werde ich das höchstselbstverständlich machen. Ich bin doch nicht blöd. Als ob die Bahn und andere Verkehrsträger es anders machen würden. Bei meiner ehemaligen Pendelstrecke (ICE über die Riedbahn) kam ich oft genug mit 57, 58 oder 59 min Verspätung an und die Bahn hat es nicht im geringsten interessiert. sänk you for trävelling wiz deutsche bahn.

Also, wenn ich mich richtig erinnere, ist es noch gar nicht so lange her, dass der Blaschke das im Prinzip so als Lebensweisheit verkündet hat – mal was einreichen, wenn es gar nicht so schlimm war, dafür gibt es mal nix, obwohl einem der Tag vermiest wurde. Ausgleichende Gerechtigkeit, und man braucht sich keinen Stress machen mit kompliziertem Dialog.
Aber halt, wahrscheinlich war das gar nicht der, sondern vielmehr "Blaschke", als er seine Brötchen zeitweise nicht in der Bahnbranche verdiente...

auch wenn man mit +58 am Ziel ankommt

Henrik, Freitag, 18.06.2021, 16:02 (vor 1042 Tagen) @ john.lennon
bearbeitet von Henrik, Freitag, 18.06.2021, 16:04

Kann man machen. Oder es auch lassen. Moral ist im Wirtschaftsleben im Allgemeinen eher nicht so vorgesehen. Insofern darf da jeder eine Meinung haben. Nur: muss man's aber öffentlich herausposaunen? Welchen Zweck erfüllt das? Möchtest du Beifall? Oder ein Shitstürmchen im Wasserglas? Frage ich mal so rein interessehalber ...

Es ging nicht ums Rausposaunen. Es ging mir wirklich um das Verständnis, ob ein Erstattungsanspruch besteht, weil es sich um einen ganz knappen Fall handelt.

Schließlich wäre ich unter Nutzung des ICE 822 bis Köln mit nur 7 min früherer Abfahrt exakt zur ursprünglich vorgesehenen Zeit angekommen. Der ICE 822 hatte auch noch 5 min Verspätung, so dass ich effektiv sogar mit 2 min früherer Abfahrt zur gleichen Zeit hätte ankommen können. Wirklicher Grenzfall also.

Aber moralische Skrupel? Null! Wenn ich einen Anspruch auf Erstattung habe von einem Ticket, das mir sonst wertlos verfallen wäre, werde ich das höchstselbstverständlich machen. Ich bin doch nicht blöd. Als ob die Bahn und andere Verkehrsträger es anders machen würden. Bei meiner ehemaligen Pendelstrecke (ICE über die Riedbahn) kam ich oft genug mit 57, 58 oder 59 min Verspätung an und die Bahn hat es nicht im geringsten interessiert. sänk you for trävelling wiz deutsche bahn.

inwiefern?
Wenn Du FGR-Anträge einreichst, hat sie es zu interessieren.
Was genau kam als Antwort und wieso hattest Du das dann damals nicht hier weiter thematisiert?
Du hättest sehr hilfreiche Antworten erhalten.

natürlich ist Moral im Wirtschaftsleben im Allgemeinen so vorgesehen,
das wissen wir insbesondere jetzt.
Über die Moral der Bahn der letzten 2 Jahre können wir uns wahrlich absolut überhaupt nicht beschweren.

-1

ICE619, München, Freitag, 18.06.2021, 16:11 (vor 1042 Tagen) @ Henrik

Über die Moral der Bahn der letzten 2 Jahre können wir uns wahrlich absolut überhaupt nicht beschweren.

Das sehe ich aber gewaltig anders.

Muss ich das vertiefen? Ich glaube nicht.
Denke wir tun uns gut damit wenn wir das Thema nun nicht wieder hervorholen.
Mir ist aber wichtig, dass ich dir da gezielt widerspreche.

OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte?

Barzahlung, Freitag, 18.06.2021, 17:31 (vor 1041 Tagen) @ john.lennon

Bei meiner ehemaligen Pendelstrecke (ICE über die Riedbahn) kam ich oft genug mit 57, 58 oder 59 min Verspätung an und die Bahn hat es nicht im geringsten interessiert. sänk you for trävelling wiz deutsche bahn.

Auf 5min. kommt es nicht an.
Ankunftszeit aufrunden und kassieren oder sein lassen und ärgern.

OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte?

Bremer, Bremen, Freitag, 18.06.2021, 13:44 (vor 1042 Tagen) @ Der Blaschke

Kann man machen. Oder es auch lassen. Moral ist im Wirtschaftsleben im Allgemeinen eher nicht so vorgesehen.

Das Konstrukt nennt sich Fahrgastrechte und natürlich darf man seine Rechte als Fahrgast wahrnehmen.

Die DB schenkt dir auch nichts.

OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte?

wachtberghöhle, Freitag, 18.06.2021, 13:49 (vor 1042 Tagen) @ Bremer

Kann man machen. Oder es auch lassen. Moral ist im Wirtschaftsleben im Allgemeinen eher nicht so vorgesehen.


Das Konstrukt nennt sich Fahrgastrechte und natürlich darf man seine Rechte als Fahrgast wahrnehmen.

Die DB schenkt dir auch nichts.

Der OP ist in diesem Fall doch selbsterklärt kein Fahrgast

OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte?

john.lennon, Freitag, 18.06.2021, 14:08 (vor 1042 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von john.lennon, Freitag, 18.06.2021, 14:11

Der OP ist in diesem Fall doch selbsterklärt kein Fahrgast

Bin kein Jurist, aber das halte ich für Quark. Du versuchst hier mit Semantik irgendeinen Streit aufzuzäumen, der juristisch irrelevant ist. Für die Fahrgastrechte kommt es einzig darauf an, ob ich eine gültige Fahrkarte hatte und ob es auf der Verbindung laut Karte eine juristisch relevante Störung gab.

EDIT: Und wie bereits in Antwort auf Blaschkes Kommentar geschrieben, wollte ich keinen Streit anfangen, sondern nur Einschätzungen dazu, ob es eine relevante Störung war, wo doch eine fast gleichwertige Verbindung 2 min früher ging.

OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte?

wachtberghöhle, Freitag, 18.06.2021, 15:03 (vor 1042 Tagen) @ john.lennon

Der OP ist in diesem Fall doch selbsterklärt kein Fahrgast


Bin kein Jurist, aber das halte ich für Quark. Du versuchst hier mit Semantik irgendeinen Streit aufzuzäumen, der juristisch irrelevant ist. Für die Fahrgastrechte kommt es einzig darauf an, ob ich eine gültige Fahrkarte hatte und ob es auf der Verbindung laut Karte eine juristisch relevante Störung gab.

Du erklärst doch im FGR-Formular:

Erster verpäteter Zug: ICE 0815

[ ] Ich habe den Anschluss verpasst im Bahnhof
[ ] Ich habe meine Reise wegen dieser Verpätung nicht angetreten[...]"

Mit Deiner Unterschrigt bestätigst du die Richtigkeit.


Nenne es "juristische irrelevant".
Ich sehe das nicht so und teile die Sicht des Users Blaschke.

OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte?

john.lennon, Freitag, 18.06.2021, 15:34 (vor 1042 Tagen) @ wachtberghöhle

Du erklärst doch im FGR-Formular:
[...]
Mit Deiner Unterschrigt bestätigst du die Richtigkeit.

Ich habe online ausgefüllt und nichts unterschrieben.

Ich habe jetzt mal in die VO geschaut. Demnach: "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen

(a) der Erstattung des vollen Fahrpreises"

Insofern halte ich Deine Ausführungen für abstruse Konstruktionen jenseits der Rechtslage.

Ich habe eine gültige Fahrkarte für eine Verbindung. So für diese von einer Verspätung von >60 min ausgegangen werden muss, kann ich die Erstattung verlangen. Punkt. Es gibt keine Voraussetzung, dass ich tatsächlich fahren wollte.

Es gibt im Gegensatz zur Fluggastrechte-VO keine Voraussetzung, dass ich mich rechtzeitig am Gate eingefunden habe.

OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte?

wachtberghöhle, Freitag, 18.06.2021, 16:13 (vor 1042 Tagen) @ john.lennon

Du erklärst doch im FGR-Formular:
[...]
Mit Deiner Unterschrigt bestätigst du die Richtigkeit.


Ich habe online ausgefüllt und nichts unterschrieben.

Ich habe das Onlineausfüllen bisher nicht praktiziert. Ich erwarte aber keine Abweichungen vom Offlineformular.

Auch online kannst du Sachverhalte erklären und im Gegenzug auf die einfache Farge antworten: War es so, wie du es hier dargestellt hast?

Die Antwort gibst du, wenn die gefordert ist.
Aus meiner Perspektive mit den Informationen hier, wäre meine Antwort: Nein.

Ich habe jetzt mal in die VO geschaut. Demnach: "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen

(a) der Erstattung des vollen Fahrpreises"

Insofern halte ich Deine Ausführungen für abstruse Konstruktionen jenseits der Rechtslage.

Ist diese Voraussetzung denn erfüllt? Wärest Du mehr als 60 Minuten später am Zielort gewesen?

OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte?

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 18.06.2021, 16:15 (vor 1042 Tagen) @ wachtberghöhle

Du erklärst doch im FGR-Formular:
[...]
Mit Deiner Unterschrigt bestätigst du die Richtigkeit.


Ich habe online ausgefüllt und nichts unterschrieben.


Ich habe das Onlineausfüllen bisher nicht praktiziert. Ich erwarte aber keine Abweichungen vom Offlineformular.

Auch online kannst du Sachverhalte erklären und im Gegenzug auf die einfache Farge antworten: War es so, wie du es hier dargestellt hast?

Die Antwort gibst du, wenn die gefordert ist.
Aus meiner Perspektive mit den Informationen hier, wäre meine Antwort: Nein.

Ich habe jetzt mal in die VO geschaut. Demnach: "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen

(a) der Erstattung des vollen Fahrpreises"

Insofern halte ich Deine Ausführungen für abstruse Konstruktionen jenseits der Rechtslage.


Ist diese Voraussetzung denn erfüllt? Wärest Du mehr als 60 Minuten später am Zielort gewesen?

Ja, wäre er die Züge nach Brüssel sind nunmal sehr begrenzt.

OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte?

Henrik, Freitag, 18.06.2021, 16:26 (vor 1042 Tagen) @ Reservierungszettel

Du erklärst doch im FGR-Formular:
[...]
Mit Deiner Unterschrigt bestätigst du die Richtigkeit.

Ich habe online ausgefüllt und nichts unterschrieben.

Ich habe das Onlineausfüllen bisher nicht praktiziert. Ich erwarte aber keine Abweichungen vom Offlineformular.

Auch online kannst du Sachverhalte erklären und im Gegenzug auf die einfache Farge antworten: War es so, wie du es hier dargestellt hast?

Die Antwort gibst du, wenn die gefordert ist.
Aus meiner Perspektive mit den Informationen hier, wäre meine Antwort: Nein.

Ich habe jetzt mal in die VO geschaut. Demnach: "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen

(a) der Erstattung des vollen Fahrpreises"

Insofern halte ich Deine Ausführungen für abstruse Konstruktionen jenseits der Rechtslage.

Ist diese Voraussetzung denn erfüllt? Wärest Du mehr als 60 Minuten später am Zielort gewesen?

Ja, wäre er die Züge nach Brüssel sind nunmal sehr begrenzt.

nur wenn er seine gebuchte Verbindung +/- 7 min nicht benutzt hätte, oder?

am Ziel wäre er doch pünktlich angekommen dann bzw. darum geht es nicht.

OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte?

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 18.06.2021, 16:45 (vor 1042 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Reservierungszettel, Freitag, 18.06.2021, 16:46

Du erklärst doch im FGR-Formular:
[...]
Mit Deiner Unterschrigt bestätigst du die Richtigkeit.

Ich habe online ausgefüllt und nichts unterschrieben.

Ich habe das Onlineausfüllen bisher nicht praktiziert. Ich erwarte aber keine Abweichungen vom Offlineformular.

Auch online kannst du Sachverhalte erklären und im Gegenzug auf die einfache Farge antworten: War es so, wie du es hier dargestellt hast?

Die Antwort gibst du, wenn die gefordert ist.
Aus meiner Perspektive mit den Informationen hier, wäre meine Antwort: Nein.

Ich habe jetzt mal in die VO geschaut. Demnach: "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen

(a) der Erstattung des vollen Fahrpreises"

Insofern halte ich Deine Ausführungen für abstruse Konstruktionen jenseits der Rechtslage.

Ist diese Voraussetzung denn erfüllt? Wärest Du mehr als 60 Minuten später am Zielort gewesen?

Ja, wäre er die Züge nach Brüssel sind nunmal sehr begrenzt.


nur wenn er seine gebuchte Verbindung +/- 7 min nicht benutzt hätte, oder?

Und wenn der Anschluss 822 auf 316 geklappt hat, dafür müsste zumindest einer der beiden Züge einen zusätzlichen Halt eingelegt haben.


am Ziel wäre er doch pünktlich angekommen dann bzw. darum geht es nicht.

Wenn der 822 schon weg war bzw. es in Köln keine Korrespondenz zwischen den beiden Zügen gab dann nicht.

nennt sich Kulanz & Auge zudrücken

Sportdiesel612, Freitag, 18.06.2021, 14:46 (vor 1042 Tagen) @ Bremer

Die DB schenkt dir auch nichts.

Doch, das gibt es öfters mal. Aber wenn die es nicht macht, dann gibt es hier wieder Gejammer darüber.

Ich weiß nicht, was das soll ...

Garfield_1905, Freitag, 18.06.2021, 14:49 (vor 1042 Tagen) @ john.lennon

Wenn Du der Meinung bist, das Du das Ticket erstattet haben willst / musst, reich' es halt ein und Du wirst sehen, was dabei rauskommt. Freu' dich, wenn was dabei rauskommt und wundere Dich nicht, wenn nichts passiert. Was Du hier im Forum im günstigsten Fall bekommst, sind Meinungen, u.U. mehrere und höchst unterschiedliche. Und ..., was hast Du davon ?

Im übrigen bin ich überraschenderweise mal Blaschkes Meinung.

Ich weiß nicht, was das soll ...

john.lennon, Freitag, 18.06.2021, 15:36 (vor 1042 Tagen) @ Garfield_1905

Ich weiß nicht, was die nicht sachdienlichen Einwände sollen. Bzw., ich weiß es schon. Das ist das Geseiher von Bahn-Apologeten, die so voreingenommen sind, dass man mit ihnen über dieses Thema nicht sachlich diskutieren kann.

Musste wohl mal gesagt werden. Vielleicht ist langsam der Punkt erreicht, in dem der Thread besser geschlossen werden sollte...

Ebenso kein einfaches Thema.

ICE619, München, Freitag, 18.06.2021, 15:44 (vor 1042 Tagen) @ john.lennon

Wenn ich richtig informiert bin, ist dieser Fall, vielleicht auch bewusst, nicht klar geregelt.
Oder habe ich was überlesen?
Die in Deutschland geltenden Fahrgastrechte sagen aus, dass es mit min. 60 Min. eine Entschädigung gibt oder eben der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist.

Die Frage ist hierbei aber, was beinhaltet denn eigentlich der Kaufvertrag und wann liegt ein Vertragsbruch vor?
Meiner Meinung nach zB. sobald ein Zug der gebuchten Reise komplett ausfällt.

Hier ein ähnlicher Fall, der 87 Folgekommentare nach sich zog:
https://community.bahn.de/questions/erstattung-wegen-fahrplanaenderung-nach-deutschem-v...
Die Ursprungsfrage war folgende:
Könnte das Team Deutsche Bahn mir bitte bestätigen, dass ich vom Vertrag zurücktreten und eine hundertprozentige Erstattung erhalten kann, wenn sich nach Abschluss des Kaufvertrages eine Änderung an der Verbindung ergibt, und sei es auch nur eine Minute veränderter Abfahrts- oder Ankunftszeit?
Viele viele Antworten gab es, ua. auch Antworten der DB diese über Wochen hinweg dem Fachbereich vorlagen.

Anscheinend gab es da auch kürzlich eine Änderrung,
interessiert vielleicht den ein oder anderen hier.
Müsste man aber nachlesen, auf dem aktuellen Stand bei 87 Antworten und immer wieder einholenden Antworten beim Fachbereich bin ich da auch nicht.

Die DB macht es sich da mMn wie so oft sehr einfach und das nicht im Sinne des Fahrgastes.
Meine Forderung wäre da ganz klar, fällt ein Zug der gebuchten Reise aus, ist ein Rücktritt ohne die Berücksichtigung der 60 Min. möglich und somit ein Vertragsrecht.
Wegen mir, kann die DB, die ja die Fahrgastrechte gerne mal über dem BGB stehend bewertet, einschränken. Dann muss ich aber auch dem Fahrgast so viel vertrauen und Wertigkeit schenken, das ich auch mit einem SSP in Ausnahmefällen ermögliche ohne Aufpreis exakt die Verbindung davor oder eine danach zu nutzen.
Ansonsten tritt hier ein völliges Ungleichgewicht ein, was rein der DB zugute kommt und die Zufriedenheit, Sorge und Wert des Fahrgastes fällt hinten runter.

Ebenso kein einfaches Thema.

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 18.06.2021, 16:16 (vor 1042 Tagen) @ ICE619

Hier ein ähnlicher Fall, der 87 Folgekommentare nach sich zog:
https://community.bahn.de/questions/erstattung-wegen-fahrplanaenderung-nach-deutschem-v...

Das dort diskutierte Problemfeld hat es wohl, jedenfalls soweit es die neuesten Prinzipien der DB betrifft (siehe Link), noch nicht in den ICE-Treff geschafft. Es wäre aber besser, dies in einem eigenen Thread zu diskutieren, denn für den Fall von john.lennon ist die dortige Fragestellung nicht relevant.

Es ist ja schließlich so, dass der Fahrgast zwar gebeten wird (im beiderseitigen Interesse), die gebuchte Verbindung kurz vor der Reise nochmals zu überprüfen. Eine Pflicht ist es allerdings nicht. Im Gegensatz zum Flugverkehr muss man nicht einmal für Änderungsmitteilungen erreichbar sein (anomyme Papiertickets gibt es schließlich auch noch).

Eine Verpflichtung zur Abfahrt vor der gebuchten Zeit kann es also keineswegs geben.

Einfach machen

danielausberlin, Samstag, 19.06.2021, 11:17 (vor 1041 Tagen) @ john.lennon

Einreichen und gut is. Verbindung gibt es nicht mehr, Reise nicht angetreten.
Und die Moralapostel hier ignorieren.

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