Fahrgastrechte - Frau zur Weiterfahrt mit einem anderen Zug (Fahrkarten und Angebote)

patrik, Mittwoch, 17.03.2021, 18:19 (vor 1128 Tagen)

Hallo, Zusammen

Mein Zug hatte eine Verspätung von ca. 2 Stunden, weshalb ich gar nicht gefahren bin, da meine Fahrt in die Nacht hinein aufgrund der Verspätung deutlich komplizierter und im Übrigen unnötig wurde. Die Fahrkarte (Sparpreis) habe ich also nicht genutzt und ich hatte vor, den Erstattungsantrag einzureichen.

Jetzt, nach einer Woche, entstand wieder der Bedarf, die gleiche Fahrt durchzuführen. Was meint ihr, darf ich die bisher nicht genutzte Fahrkarte für die neue gleiche Fahrt zum gleichen Zielort nutzen? Den Ausdruck über die Verspätung der vorigen Fahrt habe ich noch.

Danke und viele Grüße,

patrik

Fahrgastrechte - Frage zur Weiterfahrt mit einem anderen Zug

patrik, Mittwoch, 17.03.2021, 18:19 (vor 1128 Tagen) @ patrik

Frage zur Weiterfahrt mit einem anderen Zug

Antwort ohne Gewähr

Junior, Mittwoch, 17.03.2021, 18:34 (vor 1128 Tagen) @ patrik

Davon würde ich abraten. Die Fahrkarte ist nicht mehr gültig, im Zweifel ist nicht gut nachzuweisen, dass du nicht gefahren bist, die Sparpreis-Kontingente können ganz andere sein. Also ohne es zu 100% zu wissen, bin ich mir sehr sicher, dass das weder erlaubt noch sinnvoll ist.

Nein

ICE2020, Mittwoch, 17.03.2021, 19:00 (vor 1128 Tagen) @ patrik

Meiner Meinung nach ist die Antwort eindeutig: Nein, das geht nicht. Selbst wenn man das Ticket mit dem Wegfall der Zugbindung als Flexpreis betrachtet ist die auch dieser nicht mehr gültig.

Frau ist okay. Aber nicht mit dem Ticket.

Der Blaschke, Mittwoch, 17.03.2021, 19:45 (vor 1128 Tagen) @ patrik

Hallo.

"Weiterfahrt mit anderem Zug" trifft ja gar nicht zu.

Denn weiterfahren kannst du nur, wenn du losgefahren bist. Bist du aber nicht.

Also gilt: "Erstattung, wenn Sie die Fahrt (...) nicht antreten (...)"

https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten können Sie


[list]
[*]von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
[*]sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind
[*]sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.
[/list]

Ansonsten: sei bei der Frau des Herzens nicht zu geizig. Hau die Kohle raus, dafür ist sie da- also die Kohle. Und die Frau.


Schöne Grüße von jörg

Frau ist okay. Aber nicht mit dem Ticket.

GibmirZucker, Mittwoch, 17.03.2021, 20:26 (vor 1128 Tagen) @ Der Blaschke

Übrigens darf man bei einem DB Ticket und erwarteter Verspätung oder Ausfall zu Hause bleiben und das Ticket erstatten lassen.
Wurde das Ticket aber z.B. bei den SBB gekauft, bekommt man keine Erstattung, wenn man wegen Verspätung/Zugausfall die Reise nicht antritt. Selbst wenn es sich um eine Fahrt nach Deutschland handelt. Solche Bugs beim Thema Fahrgastrechte lernt man erst aus eigener Erfahrung kennen. Kauf bei der DB ist immer empfehlenswert, da weiss man, welche Rechte man hat.

Fahrgastrechte - Frau zur Weiterfahrt mit einem anderen Zug

Knochendochen, Mittwoch, 17.03.2021, 21:47 (vor 1127 Tagen) @ patrik

In der Fahrgastrechteverordnung steht nur Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt. Die DB legt das so aus, dass die Weiterfahrt, sofern möglich und zumutbar, im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte stattfinden muss, d.h. beim Sparpreis bis 10 Uhr des Folgetages. Ob diese Auslegung korrekt ist, ist fraglich. Ich würde es nicht darauf anlegen. Eventuell schreibt man dir aber am Service Point oder im Reisezentrum die Fahrkarte für den gewünschten Tag gültig. Ansonsten erstatten lassen und neu kaufen.

Fahrgastrechte - Frau zur Weiterfahrt mit einem anderen Zug

ICE619, München, Mittwoch, 17.03.2021, 21:59 (vor 1127 Tagen) @ patrik

Leider ist die Sache europäisch nicht genau geregelt, ebenso die Verordnung auch etwas in die Jahre gekommen.
Wenn man aber streng sein möchte, ist auch der ein oder andere Teil der deutschen Fahrgastrechte Kulanz und zu begrüßen - demzufolge auch ein Dank an die DB, so denke ich zumindest.

Womit ich aber stets gute Erfahrungen gemacht habe, ist der bereits vorgeschlagene Tipp mit Reisezentrum oder DB Info. Die haben da ziemlich gute Stempel und mit denen sind sie eigentlich auch ziemlich kulant;-)
Kommt aber auch oft aufs Auftreten und vielleicht auch aufs Erscheinungsbild drauf an, aber so ist es ja leider überall im Leben.

Fahrgastrechte - Frau zur Weiterfahrt mit einem anderen Zug

ant6n, Freitag, 19.03.2021, 23:32 (vor 1125 Tagen) @ patrik

Artikel 16

Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen
a)
der Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der Fahrt, die nicht durchgeführt wurden, und für den Teil oder die Teile, die bereits durchgeführt wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit. Die Erstattung erfolgt unter denselben Bedingungen wie die Entschädigung nach Artikel 17;
b)
der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder
c)
der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.

Fahrgastrechte - Frau zur Weiterfahrt mit einem anderen Zug

ant6n, Samstag, 20.03.2021, 12:09 (vor 1125 Tagen) @ ant6n

Das ist aus den EU Farhgastrechten.

Whichtig ist, dass der Fahrgast "unverzüglich" die Wahl hat, zu dem Zeitpunkt wann er weiß, dass es eine große Verspätung geben wird - nicht erst, wenn die Reise angetreten ist. Die spätere Fahrt zu gleichen Beförderungsbedingungen meinen nicht irgendeine Ticket-Kategorie wie Flexpreis oder Sparpreis, sondern die Bedingungen der Beförderung: das heißt 1. Klasse bleibt 1. Klasse, 2. Klasse bleibt 2. Klasse, ICE bleibt ICE. Regio bleibt Regio.

(Übrigens, die EBA und Bahn-Beförderungsbedingungen unterscheiden sich zum Teil, Übergang in ICE ist möglich).

Fahrgastrechte - Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt

michael_seelze, Samstag, 20.03.2021, 13:01 (vor 1125 Tagen) @ ant6n
bearbeitet von michael_seelze, Samstag, 20.03.2021, 13:02

Das ist aus den EU Farhgastrechten.

EG-VO 1371/2007, Artikel 16.

Die spätere Fahrt zu gleichen Beförderungsbedingungen meinen nicht irgendeine Ticket-Kategorie wie Flexpreis oder Sparpreis, sondern die Bedingungen der Beförderung: das heißt 1. Klasse bleibt 1. Klasse, 2. Klasse bleibt 2. Klasse, ICE bleibt ICE. Regio bleibt Regio.

Genau die Bedeutung dieser "vergleichbaren Beförderungsbedingungen" ist unklar.
Wenn ICE ICE und Nahverkehr Nahverkehr bliebe, könnte man argumentieren, dass im *NV*-Teil der Wegevorschrift einer Fahrkarte der Produktklassen ICE oder IC/EC auch im Falle der zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten am Zielort lt. Beförderungsvertrag nur Züge der Produktklasse C genutzt werden dürften.

(Übrigens, die EBA und Bahn-Beförderungsbedingungen unterscheiden sich zum Teil, Übergang in ICE ist möglich).

Was sind die EBA-Beförderungsbedingungen? Sind die im Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz festgelegten Ausnahmen für Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs und Regionalverkehrs u.a. Fahrgäste mit Fahrausweisen, die ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr gelten, gemeint?
Was ist mit "Übergang in ICE ist möglich" gemeint?

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