? zu Fahrgastrechten (Fahrkarten und Angebote)

RB18901, Montag, 15.03.2021, 17:26 (vor 1110 Tagen)
bearbeitet von RB18901, Montag, 15.03.2021, 17:28

Hallo zusammen,

es ist eine sehr einfache Frage, jedoch stoße ich mit meinem Latein ans Ende. Gerade eben im Zug folgende Situation. Ich besitze einen Sparpreis München - Nürnberg mit ICE, NV nach Dresden. Durch Anschlussverlust in Nürnberg fahre ich mit dem ICE via Erfurt nach Dresden. Die Zub behauptete felsenfest, dass ich einen Produktübergang lösen müsse, da ich nur im Besitz eines Nahverkehrsticket wäre. Meiner Meinung nach besitze ich aber ein ICE-Ticket, dass im Falle des Anschlussverlustes auch ohne Aufpreis andere Züge ans Ziel nutzen darf - und auch ICE via Erfurt. Habe das so schon häufig gemacht und bin gerade etwas verwundert in meiner Kenntnis. Kann es sein, dass die Zub einfach falsch lag?

Selbstverständlich gilt das Ticket München - Dresden. Sie „droht“ den Fall intern weiterzugeben, da ich mich bei einer Zahlung geweigert habe. Was soll das bedeuten?

Danke und viele Grüße,
RB18901

Deine Vermutung ist völlig korrekt

Matze86, München, Montag, 15.03.2021, 17:28 (vor 1110 Tagen) @ RB18901

- kein Text -

? zu Fahrgastrechten

RB18901, Montag, 15.03.2021, 17:31 (vor 1110 Tagen) @ RB18901

Danke für die schnelle Antwort! Sie droht es intern weiterzugeben und hätte besseres zu tun, da ich mich geweigert habe einen Produktübergang zu lösen. Hat jemand zufällig eine Stelle, wo man das nachlesen kann?

! zu Fahrgastrechten

Bahnfahrer, Duisburg, Montag, 15.03.2021, 17:45 (vor 1110 Tagen) @ RB18901

Hallo!

Sollte so in der Fahrgastrechte-Verordnung stehen.
Und auf der Fahrkarte steht ja auch "ICE-Fahrkarte". Daraus geht dann hervor, dass Du eine Fernverkehrsfahrkarte hast und keine Nahverkehrsfahrkarte, auch wenn auf einem Abschnitt eigentlich ein NV-Zug geplant war.

Und je nach dem wer Dich kontrolliert könnte es helfen, zur Klärung des Sachverhalts den Zugchef dazu zu holen.

Viele Grüße
Sascha

Frage zur Reiseverbindung

keksi, Montag, 15.03.2021, 17:58 (vor 1110 Tagen) @ RB18901

Danke für die schnelle Antwort! Sie droht es intern weiterzugeben und hätte besseres zu tun, da ich mich geweigert habe einen Produktübergang zu lösen. Hat jemand zufällig eine Stelle, wo man das nachlesen kann?

Wie sollte denn deine Verbindung sein? Weil planmäßig wurde doch alles aktuell in Nürnberg erreicht?

Frage zur Reiseverbindung

RB18901, Montag, 15.03.2021, 18:01 (vor 1110 Tagen) @ keksi

Das war der ICE786 auf den RE31 nach Hof. Also 15:30. Der ICE hatte +25, somit war der 6 Min Übergang futsch. Ich hab die gleiche Argumentation angeführt, jedoch war sie der Meinung, dass ich ab Nürnberg nur ein NV-Ticket besäße. Sie meinte, dass ich mir das Geld im Nachgang dann zurückholen könnte. ICE-Ticket wäre nur bis Nürnberg, sagte sie weiter...

Frage zur Reiseverbindung

Knochendochen, Montag, 15.03.2021, 18:04 (vor 1110 Tagen) @ RB18901

Dann war die Gute falsch informiert. Ein Ticket ist immer entweder ein Fernverkehrsticket oder ein Nahverkehrsticket. Teilweise Nahverkehrs- und Fernverkehrsticket gibts nicht. Sobald ein Fernverkehrszug dabei ist, und sei es auch nur von Berlin Hbf bis Spandau, gilt das gesamte Ticket als Fernverkehrsticket.

So war ich eigentlich auch informiert :)

RB18901, Montag, 15.03.2021, 18:54 (vor 1110 Tagen) @ Knochendochen

- kein Text -

Frage zur Reiseverbindung

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 15.03.2021, 18:20 (vor 1110 Tagen) @ RB18901

Das war der ICE786 auf den RE31 nach Hof. Also 15:30. Der ICE hatte +25, somit war der 6 Min Übergang futsch. Ich hab die gleiche Argumentation angeführt, jedoch war sie der Meinung, dass ich ab Nürnberg nur ein NV-Ticket besäße. Sie meinte, dass ich mir das Geld im Nachgang dann zurückholen könnte. ICE-Ticket wäre nur bis Nürnberg, sagte sie weiter...

Wird ganz normal als Anschlusszug angeboten,
aber 6 Minuten von Gleis 6 nach Gleis 17 ist schon sportlich.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Frage zur Reiseverbindung

keksi, Montag, 15.03.2021, 18:22 (vor 1110 Tagen) @ RB18901

Das war der ICE786 auf den RE31 nach Hof. Also 15:30. Der ICE hatte +25, somit war der 6 Min Übergang futsch. Ich hab die gleiche Argumentation angeführt, jedoch war sie der Meinung, dass ich ab Nürnberg nur ein NV-Ticket besäße. Sie meinte, dass ich mir das Geld im Nachgang dann zurückholen könnte. ICE-Ticket wäre nur bis Nürnberg, sagte sie weiter...

Völliger Blödsinn...RE war ja weg...hättest ja theoretisch warten können auf den nächsten. Wärst denn aber ja 60min später da gewesen. Also kannst de auch im ICE über Erfurt fahren. Ist ja "fast" die gleiche Strecke.

Produktübergang wäre eh komplett falsch. WENN dann neue Fahrkarte xD Den Übergang gibt es ja wenn dann nur beim Flexpreis...Irgendwie alles kurios...Würde da definitiv nix zahlen. Keine Ahnung was die Zub da rein interpretiert:-)

Frage zur Reiseverbindung

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 15.03.2021, 18:37 (vor 1110 Tagen) @ keksi

Das war der ICE786 auf den RE31 nach Hof. Also 15:30. Der ICE hatte +25, somit war der 6 Min Übergang futsch. Ich hab die gleiche Argumentation angeführt, jedoch war sie der Meinung, dass ich ab Nürnberg nur ein NV-Ticket besäße. Sie meinte, dass ich mir das Geld im Nachgang dann zurückholen könnte. ICE-Ticket wäre nur bis Nürnberg, sagte sie weiter...


Völliger Blödsinn...RE war ja weg...hättest ja theoretisch warten können auf den nächsten. Wärst denn aber ja 60min später da gewesen. Also kannst de auch im ICE über Erfurt fahren. Ist ja "fast" die gleiche Strecke.

Produktübergang wäre eh komplett falsch. WENN dann neue Fahrkarte xD Den Übergang gibt es ja wenn dann nur beim Flexpreis...Irgendwie alles kurios...Würde da definitiv nix zahlen. Keine Ahnung was die Zub da rein interpretiert:-)

Das ist ja wie eine Heilig Sprechung.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Frage zur Reiseverbindung

keksi, Montag, 15.03.2021, 18:38 (vor 1110 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das war der ICE786 auf den RE31 nach Hof. Also 15:30. Der ICE hatte +25, somit war der 6 Min Übergang futsch. Ich hab die gleiche Argumentation angeführt, jedoch war sie der Meinung, dass ich ab Nürnberg nur ein NV-Ticket besäße. Sie meinte, dass ich mir das Geld im Nachgang dann zurückholen könnte. ICE-Ticket wäre nur bis Nürnberg, sagte sie weiter...


Völliger Blödsinn...RE war ja weg...hättest ja theoretisch warten können auf den nächsten. Wärst denn aber ja 60min später da gewesen. Also kannst de auch im ICE über Erfurt fahren. Ist ja "fast" die gleiche Strecke.

Produktübergang wäre eh komplett falsch. WENN dann neue Fahrkarte xD Den Übergang gibt es ja wenn dann nur beim Flexpreis...Irgendwie alles kurios...Würde da definitiv nix zahlen. Keine Ahnung was die Zub da rein interpretiert:-)


Das ist ja wie eine Heilig Sprechung.

Nope...in diesem Fall halt nur die Wahrheit:-)

Frage zur Reiseverbindung

RB18901, Montag, 15.03.2021, 18:53 (vor 1110 Tagen) @ keksi

Auf den nächsten RE warten hatte ich nun wirklich keine Lust und habe mich für den ICE entschieden :)

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Knochendochen, Montag, 15.03.2021, 17:58 (vor 1110 Tagen) @ RB18901

Danke für die schnelle Antwort! Sie droht es intern weiterzugeben und hätte besseres zu tun, da ich mich geweigert habe einen Produktübergang zu lösen. Hat jemand zufällig eine Stelle, wo man das nachlesen kann?

Hier: https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml

Dort steht eindeutig, dass man einen höherwertigen Zug nutzen darfst:

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof darf der Fahrgast einen höherwertigen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Kunden mit einer Nahverkehrsfahrkarte müssen zunächst eine gültige Fernverkehrs-Fahrkarte, beziehungsweise den Produktübergang bezahlen. Die entstehenden Aufwendungen kann der Kunde anschließend geltend machen. Die Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten - dazu zählen z.B. Länder-Tickets.

Ein Sparpreis ist eine Fernverkehrsfahrkarte. Die Drohung seitens des Zugbegleiters würde dem Kundendialog inklusive Zugnummer und Datum mitteilen. Solche Inkompetenz muss Folgen haben.

? zu Fahrgastrechten

RB18901, Montag, 15.03.2021, 18:03 (vor 1110 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von RB18901, Montag, 15.03.2021, 18:03

Danke dir! Das gleiche hat sie mir mittels eines Flyers unter die Nase gehalten. Ihre Argumentation steht in der oberen Antwort drin. Übrigens war der Zub im ICE nach Dresden super nett und hat es ohne Probleme akzeptiert.
Ich werde da auf jeden Fall eine Beschwerde - vor allem wegen ihrer Unfreundlichkeit aufsetzen.

Fahrgastrechte Weiterbeförderung -->BB PV Nr.9.1

michael_seelze, Montag, 15.03.2021, 19:16 (vor 1109 Tagen) @ RB18901

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof darf der Fahrgast einen höherwertigen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Kunden mit einer Nahverkehrsfahrkarte müssen zunächst eine gültige Fernverkehrs-Fahrkarte, beziehungsweise den Produktübergang bezahlen. Die entstehenden Aufwendungen kann der Kunde anschließend geltend machen. Die Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten - dazu zählen z.B. Länder-Tickets.

Danke dir! Das gleiche hat sie mir mittels eines Flyers unter die Nase gehalten. Ihre Argumentation steht in der oberen Antwort drin.

Das ist im Flyer aber auch nicht schön formuliert. Hier wurde wohl "Nahverkehrsfahrkarte" gleichgesetzt mit "auf Teilstrecke nur im Nahverkehr gültige Fahrkarte".

Besser sind da die BB PV im
Punkt 9.1:

9.1 Weiterbeförderung/Fahrpreiserstattung
9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Ziel-bahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er
unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.
9.1.2 Für den Reisenden mit einer Fahrkarte für die Produktklasse C gilt Nr. 9.1.1 mit Ausnahme von Satz 2. Der Reisende hat stattdessen bei Weiterreise im Zug einer höherwertigen Produktklasse zunächst den Fahrpreis für die benutzte Produktklasse zu zahlen. Die dafür er-forderlichen Aufwendungen werden nach Nr. 9.3. erstattet. Dies gilt nicht für Inhaber von Fahrkarten zu einem erheblich ermäßigten Fahrpreis. Welche Fahrkarten das sind, ist in den Beförderungsbedingungenen der jeweiligen Angebote geregelt. Ansprüche von Inhabern dieser Fahrkarten nach Nr. 9.1.3 bleiben unberührt.

Die Produktklassen ICE, IC/EC und C finden sich in Nummer 1.4 BB PV. Die Produktklassenkennzeichnung auf der Fahrkarte ist in Nr. 2.7.1 BB PV geregelt:

[...]Die zur Beförderung auf das Fahrziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte durch die Wegeangabe bzw. Angabe der Produktklasse kenntlich gemacht[...] Fahrkarten ohne Wegeangabe gelten nur für den direkten Weg, Fahrkarten ohne Angabe einer Produktklasse [gelten] nur für die Produktklasse C.

Fahrgastrechte Weiterbeförderung -->BB PV Nr.9.1

RB18901, Donnerstag, 18.03.2021, 10:44 (vor 1107 Tagen) @ michael_seelze

Vielen Dank, das habe ich gesucht!

finde ich nicht verständlich genug formuliert

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 15.03.2021, 22:28 (vor 1109 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von Alibizugpaar, Montag, 15.03.2021, 22:29

Wobei genau dieser Satz aber so oder so verstanden werden kann:

Kunden mit einer Nahverkehrsfahrkarte müssen zunächst eine gültige Fernverkehrs-Fahrkarte, beziehungsweise den Produktübergang bezahlen.

Wenn man die Regelung genau kennt liest man ihn vielleicht anders als wenn man kein versierter Dauerkunde ist. Viele werden ihr Ticket auch mit ICE-Vor/Nachlauf bei einer für RE/RB gebuchten Teilstrecke als Nahverkehrsfahrkarte verstehen.

Kann man Leuten keinen Vorwurf machen so von wegen 'lies doch einfach, steht da, ist glasklar'.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

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GibmirZucker, Montag, 15.03.2021, 18:43 (vor 1110 Tagen) @ RB18901

Produktübergang ist Quatsch. Geht ja technisch gar nicht, wenn es eine andere Strecke ist. Zahlen und dann zurückfordern ist nicht lustig, aber ich wäre neugierig, was sie ausgestellt hätte?
Einen Produktübergang NV-ICE von Nürnberg über Hof nach Dresden? Wären da überhaupt die Daten hinterlegt, wenn da nie ein ICE fährt?
Oder wiederum ein Produktübergang N-DD von NV auf ICE über die NBS? Wären da wieder Daten für den Nahverkehr hinterlegt, da es keinen Nahverkehr dort gibt?
Hätte mal den Wisch gerne in die Hände bekommen, den sie ausstellen würde.

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RB18901, Montag, 15.03.2021, 18:52 (vor 1110 Tagen) @ GibmirZucker

Hallo,

sie ist nach ihrer Aussage, dass ich nachlösen müsse von dannen gezogen und hat gesagt, dass sie es intern weitergeben würde. Das war kurz vor Erfurt. Ich wollte eigentlich in Leipzig umsteigen, hab mich dann aber für Erfurt entschieden und sie hat nichts weiter ausgestellt.
Das besagte Ticket hätte mich auch gerne interessiert. Naja was soll’s, eine nette Beschwerde ist raus, mal sehen was passiert...

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EK-Wagendienst, EGST, Montag, 15.03.2021, 18:56 (vor 1109 Tagen) @ RB18901

Hallo,

sie ist nach ihrer Aussage, dass ich nachlösen müsse von dannen gezogen und hat gesagt, dass sie es intern weitergeben würde. Das war kurz vor Erfurt. Ich wollte eigentlich in Leipzig umsteigen, hab mich dann aber für Erfurt entschieden und sie hat nichts weiter ausgestellt.
Das besagte Ticket hätte mich auch gerne interessiert. Naja was soll’s, eine nette Beschwerde ist raus, mal sehen was passiert...

ich habe das mal für heut in 1 Monat mir angeschaut, da sind die (Super)Sparpreispreise gleich.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

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Barbara, Montag, 15.03.2021, 19:29 (vor 1109 Tagen) @ RB18901

Ähnlicher Fall bei mir vor einigen Jahren: Sparpreis Salzburg-Donauwörth gelöst mit FV-Anteil bis München. FV(EC) verspätet, geplanter NV nicht erreichbar. Nächste Verbindung ab München: ein ICE.

Auf die Frage an den an den Zub im EC, ob ich ab Mü den ICE benutzen dürfte, antwortete dieser: „ja, selbstverständlich“. Dann im ICE nochmals unaufgefordert dem Zub den Sachverhalt geschildert. Der Zub: Ist doch keine Frage, wir wollen Sie doch unkompliziert nach Hause bringen. Und dabei hatte ich nur eine ECIC und keine ICE-Fahrkarte!

Fazit: So geht es auch. Aber - nun zu Dir - es ist nicht der erste Fall, bei dem mir zu Ohren gekommen ist, dass ein Zub in solchen Fällen etwas von Produktübergang bzw. Vorauszahlung faselt.

Grüße

Barbara

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chriL999, Montag, 15.03.2021, 20:04 (vor 1109 Tagen) @ RB18901

Probleme gibt es nur, wenn du eine besonders trickreiche Fahrkarte mit unmöglichen Umwegen, mehrfaches Durchfahren gleicher Bahnhöfe, Rundreisen, Stichwegen usw. gelöst hast. Das hast du aber nicht gemacht.

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GibmirZucker, Montag, 15.03.2021, 21:15 (vor 1109 Tagen) @ chriL999

Meine Erfahrung ist eher die, dass wenn es Probleme gibt, das just hieb- und stichfeste Fahrkarten waren. Wobei ich vielleicht auch Glück hatte, echte Probleme gab es geschätzt in 2 von 1000 Fahrten. Unklarheiten traten freilich häufiger vor, die aber mit einer kurzen Erklärung bereinigt werden konnten.

Die hier beschriebene Story ist schräg, weil erstens ein Produktübergang da keinen Sinn ergibt und zweitens allenfalls eine FN hätte ausgestellt werden können, mit nachträglicher Klärung. "Intern weiterleiten" ist Humbug.

Übrigens muss man der DB ein Kompliment machen, bei ganz krassen Fällen reagiert der Kundendialog schnell und kompetent. Und bei einer falsch erhobenen FN sitzen in Baden Baden auch fähige Mitarbeiter. Ist leider nicht überall so, gibt ausländische Bahnen, darunter die selbsternannte beste Bahn der Welt, welche eher nach dem Motto kommunizieren: halt die Fresse, wir haben immer Recht!

Antwort der DB

RB18901, Donnerstag, 18.03.2021, 10:46 (vor 1107 Tagen) @ RB18901

Hallo zusammen,

ich habe inzwischen von der DB Antwort erhalten, leider mal wieder nur Textbausteine. Aber ich werde es wohl auf sich beruhen lassen...


Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und können Ihre Verärgerung über den geschilderten Sachverhalt verstehen.

Während einer Fahrt in unseren Zügen erwarten Sie von uns selbstverständlich in jeder Situation einen guten und aufmerksamen Service. Auch uns ist das sehr wichtig. Um Ihnen bei allen Fragen und Wünschen freundlich, fachkundig und zuvorkommend zu begegnen, bilden wir unser Personal sorgfältig aus und schulen es regelmäßig. Dazu nutzen wir auch Lob und Kritik unserer Kunden.

Es tut uns daher besonders leid, dass Sie mit unseren Leistungen im ICE XXX nicht zufrieden waren. Wir können gut nachempfinden, wenn das beschriebene Verhalten des Mitarbeiters und die erlebte Situation Sie verärgert haben. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie sich nicht freundlich genug behandelt fühlten und die Fahrkartenprüfung von Ihnen als unangenehme Situation wahrgenommen wurde.

Wir danken Ihnen für Ihre Hinweise.

Es ist uns bewusst, dass sich die Qualität unserer Serviceleistungen in der Zufriedenheit unserer Fahrgäste widerspiegelt. Aus diesem Grund haben wir Ihre Hinweise und Kritikpunkte in unserem System erfasst und der entsprechenden Fachabteilung unseres Unternehmens zur Auswertung zur Verfügung gestellt.

Wir freuen uns, wenn wir Sie auch weiterhin als Gast in unseren Zügen begrüßen dürfen und wünschen Ihren Bahnreisen einen angenehmen Verlauf.

Mit freundlichen Grüßen

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