Geltendmachung von Fahrgastrechten per Email (Allgemeines Forum)

Simon Töller, Dienstag, 09.02.2021, 17:28 (vor 1170 Tagen)

Auf dem Fahrgastrechteformular der DB ist ja bekanntlich keine Emailadresse angegeben. Auch auf Nachfrage gibt die DB keine Emailadresse bekannt, an die man eine digitale Kopie des ausgefüllten Formulars senden kann.

Ich habe jetzt bereits mehrfach das ausgefüllte Formular eingescannt und per Email an info@dbdialog.de, fahrkartenservice@bahn.de und reiseportal@bahn.de gesandt. Die Bahn leitet es dann an das Serviccenter Fahrgastrechte weiter und wenige Wochen später erfolgt die Erstattung.

Ich denke, dass dies für einige von euch von Interesse ist, die in diversen Foren dieses Problem öfter diskutiert wird.

An welche Mails-Adresse genau?

Proeter, Dienstag, 09.02.2021, 17:37 (vor 1170 Tagen) @ Simon Töller
bearbeitet von Proeter, Dienstag, 09.02.2021, 17:38

Danke für die Tipps!

das ausgefüllte Formular eingescannt und per Email an info@dbdialog.de, fahrkartenservice@bahn.de und reiseportal@bahn.de gesandt.

Gilt wirklich das "und"? Also du hast den Scan an alle drei geschickt?
Oder alle drei mal ausprobiert?

Wichtig: Welche der drei Adressen leitet am zuverlässigsten und schnellsten weiter?

Meine letzte Erfahrung aus dem Jahr 2015 ist leider negativ. Die Weiterleitung durch den DB Dialog wurde mir zwar vermeldet, eine Antwort oder gar Erstattung durch das SC FGR ist jedoch nie erfolgt. Wegen der rechtlich unklaren Lage (Erstattungswunsch für eine reservierungspflichtige Verbindung - allerdings gab es nichts ohne Reservierungspflicht) und des Streitwertes von nur 19 € habe ich dann aufgegeben.

An welche Mails-Adresse genau?

Simon Töller, Dienstag, 09.02.2021, 18:51 (vor 1170 Tagen) @ Proeter

Ich habe es immer an alle drei in cc gesandt. Die Antwort dass die Angelegenheit weitergeleitet wird habe ich jedoch von einer vierten Emailadresse erhalten, daher weiß nicht welche Emailadresse der drei die "richtige" ist.

Ich habe dann nach Auszahlung des Betrags zwei gleichlautende Briefe erhalten, wonach der Betrag bereits ausbezahlt wurde (was stimmte) und einen in dem die Auszahlung bestätigt wurde (glaube ich). Der Fall ist aber schon mehrere Monate her und der aktuelle Fall noch anhängig, aber wurde bereits weitergeleitet.

Und dann wundert man sich, warum man so lange auf eine...

Matze86, München, Dienstag, 09.02.2021, 18:58 (vor 1170 Tagen) @ Simon Töller

... Antwort wartet... *kopfschüttel*

An welche Mails-Adresse genau?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 09.02.2021, 20:49 (vor 1170 Tagen) @ Proeter

Meine letzte Erfahrung aus dem Jahr 2015 ist leider negativ. Die Weiterleitung durch den DB Dialog wurde mir zwar vermeldet, eine Antwort oder gar Erstattung durch das SC FGR ist jedoch nie erfolgt. Wegen der rechtlich unklaren Lage (Erstattungswunsch für eine reservierungspflichtige Verbindung - allerdings gab es nichts ohne Reservierungspflicht) und des Streitwertes von nur 19 € habe ich dann aufgegeben.

Für Erstattungen werden aber ja eh Originalbelege benötigt, das wird per Mail ggf. schwer ;-)

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Weg mit dem 4744!

Originalbeleg beim Handyticket?

Proeter, Mittwoch, 10.02.2021, 14:29 (vor 1170 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Proeter, Mittwoch, 10.02.2021, 14:30

Für Erstattungen werden aber ja eh Originalbelege benötigt, das wird per Mail ggf. schwer ;-)

Was ist denn bei einem Handyticket der Originalbeleg?

Und übrigens: Die Weiterleitung ans SC FGR wurde vom Kundendialog eigenmächtig vorgenommen, nicht nach meiner Aufforderung. Also sollten die theoretisch wissen, ob es geht oder nicht.

Originalbeleg beim Handyticket?

Simon Töller, Mittwoch, 10.02.2021, 21:29 (vor 1169 Tagen) @ Proeter

Hier reicht das Ticket im PDF Format, das ja beim Onlinekauf per Email versandt wird. Einfach an die Email anhängen.

Geltendmachung von Fahrgastrechten im RZ möglich?

611 040, Erfurt, Dienstag, 09.02.2021, 21:14 (vor 1170 Tagen) @ Simon Töller

Hi,
Da es jetzt meine erste Erstattung überhaupt werden könnte (aber nur wenn bis Ende der Woche wirklich keine Fahrt möglich ist) hätte ich eine wohl banale Frage dazu:
Auf den FGR-Formularen kann man ja unten ankreuzen, dass man die Erstattung in einer Verkaufsstelle wünscht.
Ich dachte immer man könnte die FK dann sofort im RZ erstatten lassen, und müsste nicht das ganze Formular ausfüllen. Die Dame im RZ Sonntag sagte mir aber, ich könne die FK entweder bis 7 Tage flexibel nutzen (was ich noch versuche sofern möglich) oder über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Sie gab mir nur das Formular.
D.h. man muss das Formular und die Fahrkarte (laut Formular Orginal oder Kopie) einschicken.
Im RZ erstatten und bar auszahlen lassen geht also nicht?

Grüße 611 040

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Geltendmachung von Fahrgastrechten im RZ möglich?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 09.02.2021, 22:08 (vor 1170 Tagen) @ 611 040

Kommt drauf an, was für eine Fahrkarte du hast, ob du eine Voll- oder Teilerstattung wünscht, ob die Fahrkarte schon genutzt wurde, usw...

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Weg mit dem 4744!

Geltendmachung von Fahrgastrechten im RZ möglich?

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 09.02.2021, 22:43 (vor 1170 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von EK-Wagendienst, Dienstag, 09.02.2021, 22:45

Kommt drauf an, was für eine Fahrkarte du hast, ob du eine Voll- oder Teilerstattung wünscht, ob die Fahrkarte schon genutzt wurde, usw...

Als aktiver Leser hier weiß man das doch,
"Quer durchs Land Ticket"
und wohl Erfurt bis Leinfelde und zurück genutzt, da Fahrt dort abgebrochen.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Genau so ist es ! Perfekt :D

611 040, Erfurt, Mittwoch, 10.02.2021, 10:41 (vor 1170 Tagen) @ EK-Wagendienst

- kein Text -

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

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