? Chancen EBE (Fahrkarten und Angebote)

611 040, Erfurt, Sonntag, 20.12.2020, 13:09 (vor 1215 Tagen)

Einen schönen 4. Advent,

Ich habe heute mal eine (für mich) ungewöhnliche Frage. Aber kurz zum Sachverhalt:

Ich bin gestern mit dem Quer-durchs-Land-Ticket nach NRW gefahren, und dort u.a. mit der Straßenbahn Oberhausen STOAG. Wie es kommen musste kam natürlich ne Kontrolle und die Kontrolleure meinten, das QdL-Ticket wäre nicht gültig. Trotz dem Aufdruck "gilt bei anerkennenden Verkehrsunternehmen" sagten sie es wäre nur bei der DB gültig. Was ja definitiv falsch ist, da es zumindest bei den allermesiten NE-EVUs auch gilt. (Und ich aich nie vorher Probleme damit hatte)
Kulanz war leider auch Fehlanzeige, (sonst oft schon gesehen: aussteigen und FK kaufen)
ich versicherte es war keine Absicht, aber es kamen nur Sätze wie: "dann bleib doch in deiner Stadt wo du herkommst", was ich ziemlich unverschämt fand...
Jedenfalls nahmen sie meine Daten auf, auch das DB-Ticket mit Nummer wurde vermerkt. Sie sagten, ich hätte die Möglichkeit Einspruch zu erheben, weshalb ich auch nicht sofort bezahlte.
Nun meine Frage: Wie stehen die Chancen dazu aus eurer Sicht ?
Die Kontrolleure meinten, da ich aus einer anderen Stadt bin, mich nicht auskenne und ja ein DB-Ticket hatte, könnte es sein dass aus Kulanz der Betrag verringt wird.
Andererseits sind die anerkennden VU, in einer Liste zum QdL klar definiert und die STOAG bzw. Ruhrbahn sind nicht dabei.
Lohnt sich der Einspruch oder ist der Aufwand zu viel, da in 99% der Fälle eh auf die 60€ bestanden wird. Dann würde ich mir die Mühe nicht machen.

Grüße 611 040
der die Fahrt ansonsten aber trotzdem genossen hat.

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QdL gilt nur in Zügen, nicht im City-Ticket Bereich

ffz, Sonntag, 20.12.2020, 13:25 (vor 1215 Tagen) @ 611 040

Hallo,

grundsätzlich gilt das QdL nur in Zügen, teiwleise zB in Chemnitz, Kalrsruhe, Mannheim und Ludwigshafen am Rhein, darf mit dem QdL in den Zügen die nach E(S)BO betrieben werden auch der Innenstadtbereich der nach BoStrab befahren wird mitgenutzt werden. Das QdL Ticket gilt aber nicht in den City-Ticket Bereichen in Verkehrsverbünden.

In aller Regel wird beim VRR, wenn du zum ersten Mal erwischt wirst auf 20€ oder 40€ verringert, wenn du dich binnen 14 Tagen freiwillig mit der EBE zu einem VRR Kundenzentrum der STOAG begibst und dort zahlst. Sonst werden die vollen 60€ fällig, ggf mit Mahngebühren.

QdL gilt nur in Zügen, nicht im City-Ticket Bereich

bahnfahrerofr., Sonntag, 20.12.2020, 13:41 (vor 1215 Tagen) @ ffz
bearbeitet von bahnfahrerofr., Sonntag, 20.12.2020, 13:42

Ich würd auch sagen dass die Sache an sich - recht eindeutig - schlecht aussieht für dich. Doof, aber kann passieren. Mich wundert es aber ein wenig, dass du das nicht wusstest, obwohl du doch wohl schon ein bisschen zu den erfahreneren Bahnkunden gehörst... Oder hast du es bewusst gemacht und auf Kulanz gehofft? :-)

In aller Regel wird beim VRR, wenn du zum ersten Mal erwischt wirst auf 20€ oder 40€ verringert, wenn du dich binnen 14 Tagen freiwillig mit der EBE zu einem VRR Kundenzentrum der STOAG begibst und dort zahlst.

Das ist ja nett. Kenne ich so gar nicht von den Verbünden.

Dann würde ich es an seiner Stelle auch mal probieren die anzuschreiben, vielleicht kann man es ja auch überweisen da er ja nicht vor Ort wohnt. Als "Begründung" kann man ja reinschreiben dass einem der Unterschied QdL / SWT nicht klar war (SWT galt m.E. auch im städt. NV).

QdL gilt nur in Zügen, nicht im City-Ticket Bereich

611 040, Erfurt, Sonntag, 20.12.2020, 14:14 (vor 1215 Tagen) @ ffz

In aller Regel wird beim VRR, wenn du zum ersten Mal erwischt wirst auf 20€ oder 40€ verringert, wenn du dich binnen 14 Tagen freiwillig mit der EBE zu einem VRR Kundenzentrum der STOAG begibst und dort zahlst. Sonst werden die vollen 60€ fällig, ggf mit Mahngebühren.

Vielen Dank für den Tipp.
Bei der Servicehotline der STOAG, war die Dame leider weder freundlich noch kompetent.
Die konnte mir nicht sagen ob das QdL Ticket bei der STOAG gilt. Nach Recherche konnte sie auch nur den auf dem Ticket gedruckten Text vorlesen. Ich solle mich an die DB wenden und fragen und falls es doch gültig ist (was ich aber nicht glaube) beim VVR-Kundencenter in OB vorbeikommen um das zu klären. Die Telefonnummer dort kann sie mir aus Datenschutzgründen nicht geben.
Auf meinen Einwand, dass die STOAG doch wissen müsste welche Tickets gelten und das doch nicht Sache der DB ist, und die DB an der Situation eh nichts ändern kann legte sie einfach auf. Kontakt zur STOAG bekam ich ebenso keinen.

Verärgerte Grüße 611 040

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QdL gilt nur in Zügen, nicht im City-Ticket Bereich

ffz, Sonntag, 20.12.2020, 15:32 (vor 1214 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von ffz, Sonntag, 20.12.2020, 15:36

Hallo,

die Frage ob das QdL bei der STOAG gilt hättest du dir sparen können. Das QdL gilt NUR bei der Eisenbahn niemals in Bussen und Straßenbahnen, außer es handelt sich um SEV/BNV (Schienen Ersatz Verkehr/ Bus Not Verkehr).

Das ist der "gefährliche" Unterschied zwischen QdL und SWT. Das SWT (Schönes Wochenende Ticket) galt in einigen Städten auch im ÖPNV. Dafür msuste die DB einen Teil der Einnahmen abgeben. Das QdL gilt nur in Zügen, daher wird das ganz normal über die Einnahmenaufteilung nach TBNE bzw dem DB Tarif auf die einzelnen EVU aufgeteilt.

Die STOAG muss nicht wissen, welche Tickets bei ihr gelten, weil die STOAG das nicht bestimmen darf. Die STOAG wendet den VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) an und der VRR macht die Tarifbestimmungen und legt die Fahrpreise fest.

Im VRR gilt das QdL nur in den Zügen des Nahverkehrs, das ist die Straßenbahn in Oberhausen und die Rheinbahn defintiv nicht!

Umformuliert

Sören Heise, Region Hannover, Sonntag, 20.12.2020, 17:06 (vor 1214 Tagen) @ ffz

Die STOAG muss nicht wissen, welche Tickets bei ihr gelten, weil die STOAG das nicht bestimmen darf.

Mal umformuliert: DB Regio muss nicht wissen, welche Fahrscheine in Verkehrsverbünden bei ihr gelten, weil DB Regio das nicht bestimmen darf.

Umformuliert

611 040, Erfurt, Sonntag, 20.12.2020, 20:36 (vor 1214 Tagen) @ Sören Heise

Bestimmen vielleicht nicht, aber ihre Zugbegleiter und Kundenservice-Mitarbeiter, die genau für solche Fragen zuständig sind, sollten es wissen.
Es kann nicht sein, dass mir jemand ein EBE ausstellt der nochnicht mal 100% weiß ob mein Ticket gültig ist. Dann lieber lassen. Im Recht gibt es dafür den Rechtsgrundsatz: In dubio pro reo. (Im Zweifel für den Angeklagten)

Achso und zu den Fragen ob ich das als erfahrener Bahnfahrer nicht wusste: Ich sags mal so, zumidest konnte ich den Kontrolleuren glaubhaft machen, dass ich es nicht wusste. Wie sagt man so schön: Der Kluge hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, anders herum ists schwieriger.
(Hier geht's aber ja auch nur um die Fakten und nicht um Intentionen dahinter)

Grüße 611 040

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Ernsthaft?

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 20.12.2020, 20:40 (vor 1214 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Berlin-Express, Sonntag, 20.12.2020, 20:41

Du versuchst also immer den Kontrolleuren einzureden, dass das Ticket gültig ist, obwohl du weißt dass es nicht der Fall ist und wenn du damit mal nicht durchkommst versuchst du im Nachgang noch irgendwie das EBE zu umgehen?

Habe ich dich da richtig verstanden?

Mit deinen Betrugsabsichten wärst du dann ja noch "besser" als unser Max aus Schwerin.

--
[image] #FreeAssange

zur EBE kann eine Anzeige nach § 265 a StGB kommen

ffz, Sonntag, 20.12.2020, 21:00 (vor 1214 Tagen) @ 611 040

Hallo,

die EBE stellt eine sogenannte Vertragsstrafe dar. Zusätzlich kann das Unternehmen diche wegen Verstoß gegen Paragraph 265 a Strafgesetzbuch anzeigen https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html mit den entsprechenden unangenehmen Konsequenzen.

Umformuliert

M.S, Sonntag, 20.12.2020, 22:08 (vor 1214 Tagen) @ 611 040

Es kann nicht sein, dass mir jemand ein EBE ausstellt der nochnicht mal 100% weiß ob mein Ticket gültig ist. Dann lieber lassen. Im Recht gibt es dafür den Rechtsgrundsatz: In dubio pro reo. (Im Zweifel für den Angeklagten)

Nicht unbedingt, ein EBE bzw. eine FN kann der Kunde anfechten. Stellt sich dabei heraus das du im Recht bist und das EBE irrtümlich ausgestellt wurde und somit falsch ist, wird die Sache fallen gelassen. Sicher nicht optimal, aber besser als ein neues Ticket kaufen, welches man dann nicht anfechten kann!

Ansonsten bist du an dem EBE in diesem Fall natürlich selbst Schuld!
M.S

Merkwürdig formuliert

Garfield_1905, Sonntag, 20.12.2020, 23:15 (vor 1214 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Garfield_1905, Sonntag, 20.12.2020, 23:16

Achso und zu den Fragen ob ich das als erfahrener Bahnfahrer nicht wusste: Ich sags mal so, zumidest konnte ich den Kontrolleuren glaubhaft machen, dass ich es nicht wusste. Wie sagt man so schön: Der Kluge hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, anders herum ists schwieriger.

Das ist aber eine sehr merkwürdige Formulierung, von der ich vielleicht gar nicht so genau wissen will, wie sie tatsächlich gemeint ist. Irgendwo in Deutschland spricht man in so einerm Fall wohl von 'Geschmäckle' ... :-(

Die Kontrolleure wußten also mit Deinem Fahrschein nicht so recht etwas anzufangen. Und aus diesem Umstand folgerst Du - wider besseren Wissens ? -, das der Fahrschein eben doch 'irgendwie korrekt' ist. Das ist eine sehr gewagte Konstruktion ! Wäre es denn für Dich anders gewesen, wenn der Kontrolleur sofort und ohne zu stutzen gesagt hätte: 'Das Ding ist ungültig ! 60€ - aber sofort !' (60€ sind da jetzt eine Hausnummer, ich weiß nicht, was das im VRR kostet.)

(Hier geht's aber ja auch nur um die Fakten und nicht um Intentionen dahinter)

Na ja, eben ! Es geht um die Fakten und nicht darum, was Du mit Deinem Tun tatsächlich bezwecken wolltest ! Ich werde wohl Leute nie verstehen, die sich um den vergleichsweise günstigen Kauf eines regulären Straßenbahn - Fahrscheins o.ä. drücken wollen und sich dabei auch noch als besonders clever fühlen. Sich hier als 'der Kluge' hinzustellen ist für mich schon sehr ..., nee, ich sag's besser nicht. Fraglich ist für mich nur, was Du mit dem Eintrag hier im Forum bezwecken wolltest.

Jemand anders hat hier den 'Max aus Schwerin' ins Spiel gebracht. Der Vergleich scheint mir mir durchaus angebracht.

PS. Wenn ich aber tatsächlich nicht weiß oder zumindest unsicher bin, ob eine bestimmte Fahrkarte für eine geplante Fahrt gültig ist oder nicht, mache ich mich vorher schlau. Möglichkeiten gibt es dazu genug, erst recht, wenn man ein erfahrener Bahnfahrer ist, wie man es bei Dir durch Deine vielen Beiträge unterstellen darf.

? Chancen EBE

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 20.12.2020, 16:31 (vor 1214 Tagen) @ 611 040

Andererseits sind die anerkennden VU, in einer Liste zum QdL klar definiert und die STOAG bzw. Ruhrbahn sind nicht dabei.

Wusstest du das vorher oder haste erst später geschaut?


Kulanz war leider auch Fehlanzeige, (sonst oft schon gesehen: aussteigen und FK kaufen)

Irgendwie ergibt sich ein schräges Bild. Wenn man öfter diese Kontrollen erlebt hat müsste man doch von sich aus sicherheitshalber vorher nachfragen. Ich kann die gezeichnete Linie in Deiner Ausführung grad nicht ganz nachvollziehen.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

? Chancen EBE

ICE-TD, Sonntag, 20.12.2020, 23:02 (vor 1214 Tagen) @ 611 040

Warum kommst eigentlich immer Du mit solchen windigen Fahrkarten. Diesmal haben sie dich nunmal erwischt, also zahle und sei froh das es nicht noch eine Anzeige wegen Betrug gab. Nach deinem letzten Absatz wusstest du das das Ticket dort nicht gültig ist, also ganz klar Betrug. Solltest du es nicht gewusst haben, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", also auch dann ist das EBE berechtigt. Hier noch um Tricks betteln um nicht zahlen zu müssen und sich dann noch über die Kontrolleure zu beschweren ist schon ziemlich dreist.

Danke. Frage beantwortet.

Administrator, Sonntag, 20.12.2020, 23:20 (vor 1214 Tagen) @ 611 040

- kein Text -

Nur um etwas klarzustellen...

611 040, Erfurt, Montag, 21.12.2020, 14:18 (vor 1214 Tagen) @ 611 040

Hey,

Einen schönen Tag euch allen !
Ich möchte nur noch kurz etwas zu diesem Thread klarstellen, was ich aber hier tun muss, da der Ursprungsthread gesperrt wurde.
Natürlich kaufe ich für meine Bahnfahrten immer Fahrkarten und es ist NICHT meine Absicht überall kostenlos zu fahren oder am meisten Geld aus Fahrgastrechten herauszuholen, wie der oft zitierte "Max aus Schwerin" mit dem ich u.a. verglichen wurde.
Wer meine Beiträge schon länger verfolgt, weiß das ich nahezu nie die FGR in Anspruch nehme, oder gar jemals versuchte sie auszunutzen.

Im letzten Fall wusste ich es tatsächlich nicht so genau, obwohl ich das Ticket sehr oft nutze, aber fast immer nur in Zügen. Früher hab ich immer das Schönes-Wochenende-Ticket genutzt, wo ja in der Tat auch die meisten Straßenbahnen und Busse in Verkehrsverbünden inbegriffen sind. Bei Ländertickets, die ich auch oft nutze, ist das ja auch der Fall.

Mir ging es in dem Thread ja auch eher um die Chancen, da selbst die Kontrolleure meinten sie würden es versuchen. Nachdem der Anruf beim Kundencenter nichts ergab, und man bei der STOAG im Kundencenter nur persönlich vorbei kommen kann, hab ich herausgefunden, dass es wohl eindeutig scheint, und aus Kulanz (wie ja im Thread angesprochen wurde, auf 40€ bzw. 20€) wohl auch nichts erlassen wird.
Ich habe also den Betrag überwiesen und die Sache ist damit erledigt.

Ich wollte weder jemanden vorsätzlich betrügen, noch nicht bezahlen wenn es eindeutig ist. Nur das kein falsches Bild von mir entsteht.

Liebe Grüße 611 040

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Vorsicht ist besser als Nachsicht

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Montag, 21.12.2020, 14:28 (vor 1214 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von J-C, Montag, 21.12.2020, 14:29

Dass ein Länderticket bzw. QDL-Ticket nicht zwangsläufig auch in der Straßenbahn gilt, haben meine Mutter und ich vor Jahren in der Straßenbahn gelernt - ironischerweise in Schwerin. Dort durften wir immerhin noch eine Fahrkarte draußen kaufen. Und seitdem weiß ich halt, dass ich bei ÖV in der Stadt genauer hinschauen sollte.

Du musstest halt 60€ zahlen. Sei froh, in Österreich, wenn der Kontrolleur nicht kulant ist, darfst du mitunter dreistellige Beträge zahlen, wenn du ohne gültige Fahrkarte erwischt wirst. Kulanz ist nichts, was du erwarten solltest sondern etwas, wo du einfach nur mehr als glücklich darüber sein solltest.

--
Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
[image]
(Bildquelle: ČD)

Vorsicht ist besser als Nachsicht

bahnfahrerofr., Montag, 21.12.2020, 14:56 (vor 1213 Tagen) @ J-C
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 21.12.2020, 14:57

Kulanz ist sowieso nur im FV, maximal noch im ländlichen NV, wenn der Kundenbetreuer einen guten Tag hat, zu erwarten.

Aber das mit Schwerin ist tasächlich ein recht amüsanter Zufall.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Ösi, Dienstag, 22.12.2020, 09:19 (vor 1213 Tagen) @ J-C

Ich würde eher Tarife erwarten, die man als normaler Mensch noch versteht. Aber darauf kann man wohl lange warten...

Vorsicht ist besser als Nachsicht

bahnfahrerofr., Dienstag, 22.12.2020, 15:03 (vor 1212 Tagen) @ Ösi

Ich empfinde das QDL Ticket als nicht besonders kompliziert, muss ich sagen. Da fallen mir auf Anhieb zahlreiche andere Tariffallen in Deutschland ein.

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