FGR Fall ! (Fahrkarten und Angebote)

611 040, Erfurt, Sonntag, 06.12.2020, 10:11 (vor 1227 Tagen)

Guten Morgen,

Gestern hatte ich vor ein letztes Mal auf der Außerfernbahn von Kempten nach Reutte zu fahren. Ist ja nicht mehr lange möglich.
Dazu ging's mit meinem Semesterticket und anschließend Bayernticket von Erfurt über Würzburg und Nürnberg nach Kempten und weiter nach Reutte. Hat auch alles super geklappt und die Strecke ist ja landschaftlich wunderschön, besonders im Schnee einmalig.

Zurück sollte es dann mit der letzten Verbindung über Treuchtlingen, Würzburg und Meiningen gehen. Hat zumächst auch alles geklappt, aber es wäre ja langweilig gewesen wenn nichts passiert wäre... :D
Also RB Treuchtlingen- Würzburg erreicht Würzburg mit +40 wegen Personen im Gleis, Anschluss natürlich weg...
Also zur Info und unkompliziert ein Hotel bekommen und eine Bescheinigung für die Weiterfahrt am Sonntag.
(Laut Rezeption am Abend incl. Frühstück. Bei der Abreise laut der Kollegin ohne, also happige 7,50€ extra für ein wirklich sehr mäßiges Lunchpaket.)
Dann ging's heute morgen weiter über Bamberg nach Erfurt. Ab Bamberg im ICE. Die Zugbegleiterin sagte (entgegen der Aussage der Information in Würzburg!) man müsste auch im Verspätungsfall ICE Fahrkarten zunächst bezahlen und über das Servicecenter FGR erstatten lassen. Aus Kulanz nahm sie mich aber heute so mit.

Nun komme ich schlussendlich 10h später als geplant an. Wobei man ja Geld zurück bekommt. Bei Ländertickets gibts aber ja Sonderregelungen. Und vorallem bei der Kombination mit dem Semesterticket. Wie sind die Chancen auf eine Pauschale ? 50% des Preises wohl eher nicht!?

Eingentlich nutze ich die Erstattung nie, wenn ich doch noch bequem am Ziel ankomme, aber wegen des sehr durchschnittlichen Lunchpakets für relativ viel Geld, würde ich doch wenigstens etwas davon zurückbekommen.
Wie sieht es aus ? Oder wäre die Mühe zu 99% umsonst ?

Grüße 611 040

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

FGR Fall !

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 06.12.2020, 10:40 (vor 1227 Tagen) @ 611 040

Die DB übernimmt mit dem Gutschein auch die Kosten für das Frühstück, also möglichst nochmal beim Hotel beschweren, da ist mit 7,50€ das meiste Geld zu holen.

Für das Bayern-Ticket würdest du 1,50€ bekommen, da du die Bagatellgrenze von 4€ unterschreitest, gibt es nix.

FV-Tickets sind tatsächlich vorauszulegen, da du zwei verschiedene Tickets hattest, hätte das SCF dir wohl auch nicht das Ticket bis Erfurt erstattet, du hattest also Glück, dass man dich aus Kulanz mitgenommen hat.

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[image] #FreeAssange

Bei PK C für DB FV PK A B immer ein neues Ticket

Hansjörg, Sonntag, 06.12.2020, 11:18 (vor 1227 Tagen) @ Berlin-Express

Die DB übernimmt mit dem Gutschein auch die Kosten für das Frühstück, also möglichst nochmal beim Hotel beschweren, da ist mit 7,50€ das meiste Geld zu holen.

Für das Bayern-Ticket würdest du 1,50€ bekommen, da du die Bagatellgrenze von 4€ unterschreitest, gibt es nix.

FV-Tickets sind tatsächlich vorauszulegen, da du zwei verschiedene Tickets hattest, hätte das SCF dir wohl auch nicht das Ticket bis Erfurt erstattet, du hattest also Glück, dass man dich aus Kulanz mitgenommen hat.

Exakt, neu kaufen und 100% Erstattung über FGR Formular.
Bei Schwarzfahren ist es reine Kulanz. Denn die Strafen erstattet Die keiner.

Ausnahme ist die offizielle Freigabe einendes speziellen Zuges für alle PK C Reisenden. Und dann auch nur dieser Zug.

FGR Fall !

GibmirZucker, Sonntag, 06.12.2020, 11:32 (vor 1227 Tagen) @ 611 040

Hättest nach Anschlussverlust noch denn letzen bayerischen Bahnhof erreicht? Falls ja, dann war es Glück, dass einen Hotelgutschein bekommen hast...denn eine Reisekette gab es ja nicht.
Zweitens hättest wohl auch schlecht ein ICE Ticket erstattet bekommen, wenn ein Bayern-Ticket plus Semesterticket (plus Ticket über die Grenze, ist das immer noch Pflicht?) Thüringen hattest. Ohne jetzt eine Diskussion über Gerechtigkeitsempfinden und alle Hobbyjuristen zu provozieren, aber hattest Glück.

FGR Fall !

bahnfahrerofr., Sonntag, 06.12.2020, 11:58 (vor 1227 Tagen) @ GibmirZucker

Dem schließe ich mich mal vollumfassend an. Du hattest eigentlich viel Glück bzw. bist auf unkomplizierte Mitarbeiter gestoßen.

Das Frühstück würde ich - da Bagatelle - als Lehrgeld abschreiben hättest stattdessen ja auch nen Bäcker am Bahnhof aufsuchen können.

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611 040, Erfurt, Sonntag, 06.12.2020, 12:27 (vor 1227 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Dem schließe ich mich mal vollumfassend an. Du hattest eigentlich viel Glück bzw. bist auf unkomplizierte Mitarbeiter gestoßen.

Ja aber das sollte ja auch so sein :)
Es sollte doch jeder bei der DB bemüht sein, nach Verspätungen die Reise ihrer Fahrgäste so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Taxi wäre für die DB ab Würzburg ja noch teurer gekommen und für mich war es ja so deutlich entspannter.
Aber auch bei Ländertickets hat man Geld bezahlt und deshalb muss man doch auch die Sicherheit haben ans Ziel zu kommen und nicht irgendwo zu stranden ?!
(Ich bin ja froh dass es in Würzburg passiert ist, und nicht beim knappen Anschluss in Meiningen, wo aber meistens gewartet wurde, da wäre nämlich alles zu gewesen und ich hätte wohl in der Kälte bis heute morgen um halb sechs warten müssen)

Das Frühstück würde ich - da Bagatelle - als Lehrgeld abschreiben hättest stattdessen ja auch nen Bäcker am Bahnhof aufsuchen können.

Das hätte ich auch gemacht, wenn ich geahnt hätte das es mir nicht inbegriffen ist.
Mir wurde halt auf Nachfrage am Abend gesagt es wäre beim Gutschein dabei. Das Hotel war sehr schön und ich hatte ein Zimmer mit wirklich schönem Ausblick, aber das Frühstück war seine 7,50€ wirklich nicht wert, deshalb sage ich das.

Naja alles in allem war es ne schöne Fahrt und ich belasse es dabei.

Schönen Sonntag, Nikolaus und zweiten Advent
611 040

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

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Eisenbahnwilli, Montag, 07.12.2020, 01:55 (vor 1226 Tagen) @ 611 040

Das hätte ich auch gemacht, wenn ich geahnt hätte das es mir nicht inbegriffen ist.
Mir wurde halt auf Nachfrage am Abend gesagt es wäre beim Gutschein dabei. Das Hotel war sehr schön und ich hatte ein Zimmer mit wirklich schönem Ausblick, aber das Frühstück war seine 7,50€ wirklich nicht wert, deshalb sage ich das.

Das Frühstück ist auch mit dem Gutschein abgedeckt, auf dem Gutschein steht drauf: "übernachten und frühstücken".

An deiner Stelle hätte ich mich mit Verweis auf den Gutschein wo das klip und klar draufsteht geweigert, die 7,50 € nachzuzahlen. Was du natürlich tun kannst ist dich nachträglich beim Hotel zu beschweren und das Geld zurückzufordern, denn das Hotel könnte/würde für das Lunchpaket nun doppelt Geld bekommen - einmal von dir und einmal von der Bahn.

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bahnfahrerofr., Montag, 07.12.2020, 08:58 (vor 1226 Tagen) @ 611 040

Hi,

Es sollte doch jeder bei der DB bemüht sein, nach Verspätungen die Reise ihrer Fahrgäste so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Das stimmt natürlich :)

Taxi wäre für die DB ab Würzburg ja noch teurer gekommen und für mich war es ja so deutlich entspannter.

Klar. Problem ist hier die Kombination aus Bayern- und Semesterticket. Dein "Glück" war hier dass es zum Zeitpunkt des Strandens in Würzburg Hbf, als du bei der Info aufgeschlagen bist, auch keine Verbindung bin Mellrichstadt (letzter bayerischer Bahnhof) mehr gab. Hätte es diese gegeben, wäre eine Übernachtung in Würzburg reine Kulanz gewesen.

Aber auch bei Ländertickets hat man Geld bezahlt und deshalb muss man doch auch die Sicherheit haben ans Ziel zu kommen und nicht irgendwo zu stranden ?!

Wenn man mit der Kombination aus zwei Tickets reist hat man leider immer ein gewisses Risiko, wenn man solche Spätverbindungen nutzt.

Das Hotel war sehr schön und ich hatte ein Zimmer mit wirklich schönem Ausblick, aber das Frühstück war seine 7,50€ wirklich nicht wert, deshalb sage ich das.

Warst du im GHOTEL untergebracht?
Ich denke das Frühstück hat der Hotelmitarbeiter verkorkst. Wie schon jemand schrieb hat das Hotel fürs Frühstück wohl doppelt kassiert. Blöd gelaufen, klar.

VG

FGR Fall !

IT19, Sonntag, 06.12.2020, 13:10 (vor 1227 Tagen) @ GibmirZucker

Die AGB der Bahn sehen eine Kombination des Semesterticket Thüringen mit dem Bayernticket explizit, auch ohne Extraticket, vor.
Aus den AGB:
"5.4 Studierende mit einem Semesterticket Thüringen Plus haben zur Kombination des Semestertickets Thüringen und eines angrenzenden Länder-Tickets folgende Möglichkeit: Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Semestertickets Thüringen PLUS hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich."

Was ich noch interessant finde:
Man kann von Zeulenroda ohne Anschlussticket mit Bayernticket+Semesterticket nach Hof fahren.

Danke

GibmirZucker, Sonntag, 06.12.2020, 14:14 (vor 1227 Tagen) @ IT19

Wusste ich nicht, dass auch das in der Zwischenzeit erledigt hat.

FGR Fall !

611 040, Erfurt, Sonntag, 06.12.2020, 14:22 (vor 1227 Tagen) @ IT19

Ja genau, gilt sowohl für Bayern-Tickets über Grimmenthal, Sonneberg, Probstzella und Zeulenroda als auch für Niedersachsen-Tickets über Arenshausen* und Ellrich und für Hessen-Tickets über Arenshausen und Gerstungen (hab ich als einziges noch nie benutzt).

Ist m.E. auch logisch, das Semesterticket gilt bis zur Landesgrenze und das Länderticket von der anderen Seite bis zu Landesgrenze. Verstehe nicht warum man dazu überhaupt ein Zusatzticket bräuchte.

Was ist denn die Besonderheit bei Zeulenroda ? Wird da ein Stück Sachsen durchfahren ?
*hier wird ja auch durch Hessen gefahren, trotzdem gilt das NDS-Ticket durchgehend.

Grüße 611 040

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FGR Fall !

Sören Heise, Region Hannover, Sonntag, 06.12.2020, 14:55 (vor 1227 Tagen) @ 611 040

Was ist denn die Besonderheit bei Zeulenroda ? Wird da ein Stück Sachsen durchfahren ?

Mit Halt.

*hier wird ja auch durch Hessen gefahren, trotzdem gilt das NDS-Ticket durchgehend.

Zweimal. Der direkte RE kommt da aber an keinem Bahnsteig vorbei.

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EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 06.12.2020, 17:20 (vor 1227 Tagen) @ 611 040

Ja genau, gilt sowohl für Bayern-Tickets über Grimmenthal, Sonneberg, Probstzella und Zeulenroda als auch für Niedersachsen-Tickets über Arenshausen* und Ellrich und für Hessen-Tickets über Arenshausen und Gerstungen (hab ich als einziges noch nie benutzt).

Ist m.E. auch logisch, das Semesterticket gilt bis zur Landesgrenze und das Länderticket von der anderen Seite bis zu Landesgrenze. Verstehe nicht warum man dazu überhaupt ein Zusatzticket bräuchte.


Diese Diskussion gab es schon öfter, die Fahrkarten gelten immer nur bis zu einem Bahnhof, und nicht einer Landesgrenze.

Genau deswegen ist es bei einigen Ticketarten eben erlaubt, das sie aneinander gereiht gelten, aber nur wenn es eben erlaubt ist, und nicht weil es logisch ist.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? Länderticket und ICE-Nutzung

NymeHess, Sonntag, 06.12.2020, 14:06 (vor 1227 Tagen) @ 611 040

Hallo zusammen,

ist denn nicht eine Nutzung von höherwertigen Zügen bei erheblich ermäßigten Fahrkarten auch im Verspätungsfall generell ausgeschlossen?

Das ergibt sich für mich aus Nr. 9.1.1 und 9.1.2 der Beförderungsbedingungen:

9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.

9.1.2 Für den Reisenden mit einer Fahrkarte für die Produktklasse C gilt Nr. 9.1.1 mit Ausnahme von Satz 2. Der Reisende hat stattdessen bei Weiterreise im Zug einer höherwertigen Produktklasse zunächst den Fahrpreis für die benutzte Produktklasse zu zahlen. Die dafür erforderlichen Aufwendungen werden nach Nr. 9.3. erstattet. Dies gilt nicht für Inhaber von Fahrkarten zu einem erheblich ermäßigten Fahrpreis. Welche Fahrkarten das sind, ist in den Beförderungsbedingungenen der jeweiligen Angebote geregelt. Ansprüche von Inhabern dieser Fahrkarten nach Nr. 9.1.3 bleiben unberührt.

Das Bayernticket ist nach den Besonderen Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG eine solche Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis.

Länderticket und ICE-Nutzung

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 06.12.2020, 14:25 (vor 1227 Tagen) @ NymeHess
bearbeitet von Berlin-Express, Sonntag, 06.12.2020, 14:25

Hallo zusammen,

ist denn nicht eine Nutzung von höherwertigen Zügen bei erheblich ermäßigten Fahrkarten auch im Verspätungsfall generell ausgeschlossen?

Nur bei einer Verspätung über 20 Minuten. Ab 60 Minuten gilt die EU Fahrgastrechteverordnung und die kennt keine erheblich ermäßigten Fahrkarten, somit müssen ab 60 Minuten Verspätung auch ICE-Tickets erstattet werden, wenn man ursprünglich mit einem Länderticket unterwegs war.

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Länderticket und ICE-Nutzung

Knochendochen, Sonntag, 06.12.2020, 15:40 (vor 1227 Tagen) @ Berlin-Express

Die EU-Fahrgastrechteverordnung spricht aber auch von einer Fortsetzung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen. Eine Beförderung im ICE ist nun mit einer Beförderung im Regionalverkehr wirklich nicht vergleichbar. Dass man im Verspätungsfall auch höherwertige Züge nutzen darf, ist reine Kulanz der DB. Mit Ländertickets darf man nur den Fernverkehr nutzen, wenn offiziell ein bestimmter Zug dafür freigegeben wurde, wenn man von einem DB-Mitarbeiter dafür eine schriftliche Bestätigung vorliegen hat, oder wenn man ohne Nutzung des Fernverkehrs stranden würde. Dann wird die Fernverkehrsfahrt als Nutzung eines Alternativen Verkehrsmittels aufgefasst und die Ticketkosten werden bis 80 Euro erstattet.

Länderticket und ICE-Nutzung

Giovanni, Montag, 07.12.2020, 09:44 (vor 1226 Tagen) @ Knochendochen

Die EU-Fahrgastrechteverordnung spricht aber auch von einer Fortsetzung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen. Eine Beförderung im ICE ist nun mit einer Beförderung im Regionalverkehr wirklich nicht vergleichbar.

Warum?
Beide führen die zweite Wagenklasse und haben ebenso ähnliche Bedingungen beim Gepäck - wenn man die in diesem Fall irrelevante Fahrradmitnahme ausklammert. Klimaanlage ist auch Standard.

Die entscheidende Differenzierung zwischen ICE und Regionalverkehr liegt in der Reisegeschwindigkeit. Allerdings dürte dies im Hinblick auf eine mögliche Ankunftsreduzierung ein legitimes Interesse des Fahrgastes darstellen.
Dies wird m.e. in der Fahrgastrechteverordnung dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die Nutzung einer anderen Strecke explizit erlaubt wird.

Dass man im Verspätungsfall auch höherwertige Züge nutzen darf, ist reine Kulanz der DB. Mit Ländertickets darf man nur den Fernverkehr nutzen, wenn offiziell ein bestimmter Zug dafür freigegeben wurde, wenn man von einem DB-Mitarbeiter dafür eine schriftliche Bestätigung vorliegen hat, oder wenn man ohne Nutzung des Fernverkehrs stranden würde. Dann wird die Fernverkehrsfahrt als Nutzung eines Alternativen Verkehrsmittels aufgefasst und die Ticketkosten werden bis 80 Euro erstattet.

Die EU-Fahrgastrechteverordnung kennt weder eine Klausel, die eine Vorkasse für Weiterbeförderung durch die Verkehrsunternehmen erlaubt - noch regelt sie die Erstattung von derartigen Auslagen.
Auch Artikel 18 (3) sieht nicht vor, dass die Fahrgäste Auslagen für vom Bahnunternehmen zu organisierende alternative Verkehrsmittel zu zahlen hätte.

Da beides dazu geeignet ist, Fahrgäste von der Wahrnehmung ihrer zugesicherten Rechte abzuhalten, gehe ich nicht davon aus, dass solche Vorkasse-Regelungen bei Verspätungen über 60 Minuten zulässig sind (bei 20 bis 60 Minuten greift die EVO-Regel).

Anders sieht es hingegen bei selbst gewählten alternativen Beförderungsdiensten aus - da greift in den meisten Fällen die EVO, außer wenn die Bahnunternehmen nicht den Verpflichtungen zur Hilfeleistung nachgekommen sind oder nicht nachkommen konnten.

Nebenbei gesagt:
Aus Artikel 17:
"Die Entschädigung für eine Verspätung wird im Verhältnis zu dem Preis berechnet, den der Fahrgast für den verspäteten Verkehrsdienst tatsächlich entrichtet hat.
Wurde der Beförderungsvertrag für eine Hin- und Rückfahrt abgeschlossen, so wird die Entschädigung für eine entweder auf der Hin- oder auf der Rückfahrt aufgetretene Verspätung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet."

Geschlossen wurde ein Beförderungsvertrag für Erfurt - Reutte und zurück. Die Kosten dafür lagen bei 25€. Auf die Rückfahrt entfällt damit ein Fahrpreis von 12,50€ aus dem sich bei mehr als 2 Stunden eine Entschädigung von 6,25€ ableiten lässt.

Das Ticket wird explizit für Buchungswünsche mit Hin- und Rückfahrt angeboten und ist durch den kurzen Gültigkeitszeitraum nicht für weitere Fahrten auf einer Strecke dieser Länge nutzbar.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Aufklärung Fahrgastrechte (mit Link)

Bremer, Bremen, Mittwoch, 09.12.2020, 09:07 (vor 1224 Tagen) @ Knochendochen

Eine Beförderung im ICE ist nun mit einer Beförderung im Regionalverkehr wirklich nicht vergleichbar.

Genau da liegst du falsch.

Die Definition dazu ist in der Bahn-Community zu finden:

Konkret ist das hier das Entscheidende:

Fluggesellschaften und die Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Fernverkehr AG (ICE, IC/EC) und DB Regio AG (IRE, RE, RB und S-Bahn) haben keine vergleichbaren Tarifsysteme. Während die vorgenannten Eisenbahnverkehrsunternehmen zwischen einer Beförderung und einer Sitzplatzreservierung unterscheiden und Fahrgäste auch ohne eine Reservierung befördern, ist bei den Fluggesellschaften die Sitzplatzverfügbarkeit Voraussetzung für eine Beförderung.

https://community.bahn.de/questions/1607734-bedeutet-vergleichbaren-beforderungsbedingu...

Umkehrschluss: Man darf kein Flugzeug ab 60 Minuten Verspätung nehmen, da nicht vergleichbar. DB FV und DB Regio hingegen sind miteinander vergleichbar.

Daher wird auch das gekaufte Ticket erstattet.

Aufklärung Fahrgastrechte (mit Link)

Knochendochen, Mittwoch, 09.12.2020, 23:18 (vor 1223 Tagen) @ Bremer
bearbeitet von Knochendochen, Mittwoch, 09.12.2020, 23:19

Ich beziehe mich in meiner Argumentation auf das hier:

https://community.bahn.de/questions/2491857-nutzung-hoherer-produktklasse-landertickets

Hier war man mehrheitlich der Meinung, dass man mit Ländertickets nur, um eine Strandung zu vermieden, den Fernverkehr nutzen darf. Das scheint mir auch schlüssiger.

Dein Link funktioniert übrigens nicht.

Aufklärung Fahrgastrechte (mit Link)

Bremer, Bremen, Donnerstag, 10.12.2020, 07:06 (vor 1223 Tagen) @ Knochendochen

Bei PK C für DB FV PK A B immer ein neues Ticket

Hansjörg, Sonntag, 06.12.2020, 16:26 (vor 1227 Tagen) @ Berlin-Express

Hallo zusammen,

ist denn nicht eine Nutzung von höherwertigen Zügen bei erheblich ermäßigten Fahrkarten auch im Verspätungsfall generell ausgeschlossen?


Nur bei einer Verspätung über 20 Minuten. Ab 60 Minuten gilt die EU Fahrgastrechteverordnung und die kennt keine erheblich ermäßigten Fahrkarten, somit müssen ab 60 Minuten Verspätung auch ICE-Tickets erstattet werden, wenn man ursprünglich mit einem Länderticket unterwegs war.

Ebend nur mit neuem selbstgekauften Ticket welches später zur Erstattung eingereicht werden KANN.

Bei PK C für DB FV PK A B immer ein neues Ticket

NymeHess, Sonntag, 06.12.2020, 16:45 (vor 1227 Tagen) @ Hansjörg

Ebend nur mit neuem selbstgekauften Ticket welches später zur Erstattung eingereicht werden KANN.

Eben darauf wollte ich ja hinaus. Bei einer Verspätung unter 60 Minuten gibt es auch keine Erstattung für selbstgekaufte Tickets.

Länderticket und ICE-Nutzung

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 06.12.2020, 16:36 (vor 1227 Tagen) @ Berlin-Express

Hallo zusammen,

ist denn nicht eine Nutzung von höherwertigen Zügen bei erheblich ermäßigten Fahrkarten auch im Verspätungsfall generell ausgeschlossen?


Nur bei einer Verspätung über 20 Minuten. Ab 60 Minuten gilt die EU Fahrgastrechteverordnung und die kennt keine erheblich ermäßigten Fahrkarten, somit müssen ab 60 Minuten Verspätung auch ICE-Tickets erstattet werden, wenn man ursprünglich mit einem Länderticket unterwegs war.

In NRW wird (wurde) bei Freigaben unterschieden: Frei für Verbundtickets oder Frei für Nahverkehr.

FGR Fall ! Übernachtung?

Jäkii, Montag, 07.12.2020, 08:05 (vor 1226 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Jäkii, Montag, 07.12.2020, 08:06

Da ja touristische Übernachtungen im Beherbergungsgewerbe derzeit verboten sind, in was für eine Kategorie fällt dann eine solche Übernachtung resultierend aus den Fahrgastrechten?

FGR Fall ! Übernachtung?

bahnfahrerofr., Montag, 07.12.2020, 08:33 (vor 1226 Tagen) @ Jäkii

Da ja touristische Übernachtungen im Beherbergungsgewerbe derzeit verboten sind, in was für eine Kategorie fällt dann eine solche Übernachtung resultierend aus den Fahrgastrechten?

Das fällt in die Kategorie "sonstige zwingende Gründe" oder ähnliches, je nachdem wie es in der jeweiligen Verordnung steht. Du darfst ja z.B. theoretisch auch ein Hotel nehmen, wenn du mit deinem Mofa von Freilassing auf dem Weg nach Flensburg bist, um dich dort um deine pflegebedürftige Oma zu kümmern, die Strecke aber nicht an einem Tag zu schaffen ist.

FGR Fall ! Übernachtung?

611 040, Erfurt, Montag, 07.12.2020, 09:46 (vor 1226 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ja besonders in Bayern nicht so einfach. Musste auch ein großes Formular ausfüllen...
Ich bin ja froh dass ich dieses Wochenende noch in Bayern war, und ohne Polizei-Kontrollen nach Reutte und zurück fahre konnte.
Mit den neuen Beschränkungen ab Mittwoch ist ja fahren nurnoch aus triftigen Grund möglich. Aber wobei, nochmal nach Reutte im Desiro zu fahren ist ja auch nicht aufschiebbar da nächstes Wochenende nicht mehr möglich :D

Alles in allem tolle Fahrt und hat alles geklappt
611 040

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FGR Fall ! Übernachtung?

Bremer, Bremen, Montag, 07.12.2020, 20:12 (vor 1226 Tagen) @ Jäkii

Ist mir neulich in Duisburg passiert.

Die Übernachtung war mit dem Hotelgutschein problemlos möglich, da sie zwingend notwendig und nicht touristisch war.

FGR Fall ! Übernachtung?

bahnfahrerofr., Montag, 07.12.2020, 20:35 (vor 1226 Tagen) @ Bremer
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 07.12.2020, 20:37

Ist mir neulich in Duisburg passiert.

Die Übernachtung war mit dem Hotelgutschein problemlos möglich, da sie zwingend notwendig und nicht touristisch war.

Genau. Und zumindest in den meisten Bundesländern, evtl. sogar in allen, reicht es, wenn man glaubhaft machen kann dass es keine touristische Übernachtung ist. Das kann auch eine mündliche Aussage dazu sein. Irgendwas schriftliches dabei zu haben ist sicher von Vorteil aber keine Pflicht.

Eventuelle Formerfordernisse, wie Formulare oder zwingende schriftliche Nachweise, kommen dann meist von den Hotels selbst, weil diese Angst vor "illegalen" Touristen haben.

Bei meinen beiden Dienstreisen im November hatte sich keiner im Hotel um irgendwelche Nachweise gekümmert, die mündliche Angabe der Adresse meiner Firma für die Rechnung war offenbar ausreichend glaubhaft. Fragt mal Blaschke, der hat auch schon das Gegenteil erlebt.

Andererseits kann man sich als Selbstständiger natürlich alles mögliche selbst bescheinigen, hier ist es durch das Hotel kaum möglich irgendetwas zu überprüfen.

FGR Fall ! Übernachtung?

611 040, Erfurt, Dienstag, 08.12.2020, 01:28 (vor 1225 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ist nicht alleine der Hotelgutschein eine solche Erklärung ?
Der wird ja nur ausgestellt wenn man nicht mehr zum Ziel kommt und deshalb die zwingend notwendige Übernachtung in Anspruch nimmt.

Der MA hat mir aber auch gesagt, es wüsste nicht ob es die Hotels z.Z. Gäste nehmen aber nach einem Anruf wurde ihm das bestätigt.
Deshalb schlug er mir zunächst Alternatuvverbindungen mit längeren nächtlichen Aufenthalten vor, die ich aber ja dann nicht nehmen musste, da ich glücklicherweise Zeit hatte auch erst um 10Uhr statt um 5uhr anzukommen.
Das Hotel direkt gegenüber vom Hbf mit schönem Ausblick über den Bahnhofsplatz.

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FGR Fall ! Übernachtung?

bahnfahrerofr., Dienstag, 08.12.2020, 09:14 (vor 1225 Tagen) @ 611 040

Ist nicht alleine der Hotelgutschein eine solche Erklärung ?
Der wird ja nur ausgestellt wenn man nicht mehr zum Ziel kommt und deshalb die zwingend notwendige Übernachtung in Anspruch nimmt.

Genau, der sollte in der Regel ausreichend sein.

Der MA hat mir aber auch gesagt, es wüsste nicht ob es die Hotels z.Z. Gäste nehmen aber nach einem Anruf wurde ihm das bestätigt.

Was passieren kann ist, das diverse Hotels zu haben, insbesondere solche die wenig Geschäftsreisende haben. Oder dass die Rezeption nachts nicht besetzt ist. Bei meinem letzten dienstlichen Aufenthalt gab man mir kurzerhand einen Haustürschlüssel mit, weil nach 20 Uhr kein Hotelmitarbeiter mehr da war.

Das Hotel direkt gegenüber vom Hbf mit schönem Ausblick über den Bahnhofsplatz.

Das kenne ich leider nicht.

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