Ab wann fuhr der BrennerEC wieder innerhalb Italiens (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Samstag, 17.10.2020, 22:09 (vor 1258 Tagen)
bearbeitet von bahnfahrerofr., Samstag, 17.10.2020, 22:12

Liebe Leute,

im Mai wollte ich ursprünglich an den Gardasee fahren, gebucht im Januar, fiel wegen C***** natürlich ins Wasser.

Die Tickets hatte ich gestückelt, eimal Deutschland bis Brenner und einmal Brenner-Rovereto (von der DB vertriebener Sparpreis "Offerte Speciale").

Ich hatte die Tickets bei mir liegen lassen, weil ja bis Oktober nutzbar und ich eigentlich Anfang Oktober noch einen Ausflug dorthin machen wollte. Wegen der Corona-Entwicklung hab ich aber drauf verzichtet und will das Ticket jetzt beim SC FGR einreichen.

Brenner-Rovereto bekam ich als Ablehnung zurück, Verspätung 0 min.

Soweit ich weiß fuhr der Zug am 16. Mai noch nicht wieder. Die Frage in die Runde: Gab es evtl einen inneritalienischen Ersatzzung in selber Zeitlage oder ist die Entscheidung des SC FGR schlichtweg Müll?

VG

Ab wann fuhr der BrennerEC wieder innerhalb Italiens

ICE920, München, Samstag, 17.10.2020, 22:27 (vor 1258 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Für mich klingt die Entscheidung nach Müll. Der EC fuhr erst irgendwann gegen Ende Juni wieder (ab 2x. Juni). Kann ganz sicher sagen, dass Anfang Juni er nicht gefahren ist.

Ab wann fuhr der BrennerEC wieder innerhalb Italiens

bahnfahrerofr., Sonntag, 18.10.2020, 12:52 (vor 1258 Tagen) @ ICE920

Für mich klingt die Entscheidung nach Müll. Der EC fuhr erst irgendwann gegen Ende Juni wieder (ab 2x. Juni). Kann ganz sicher sagen, dass Anfang Juni er nicht gefahren ist.

Genau, da wäre ich mir auch ziemlich sicher gewesen. Ich glaube sogar im Juni fuhr er zuerst nur bis Innsbruck. Jedenfalls fuhr er im Mai keinesfalls auf dem gesamten Laufweg.

Jetzt ist halt noch die Frage ob ab Brenner Richtung Verona irgendwas als Ersatz in gleicher Zeitlage verkehrt ist, das die Entscheidung des SC rechtfertigen würde. Das halte ich aber aus mehreren Gründen für unwahrscheinlich: Der Zug ist ja innerhalb Italiens in Konkurrenz zu TI betrieben. Zudem war innerhalb Italiens sogar noch Ausgangssperre und vermindertes FV-Angebot. Dass TI da einen Ersatzzug für den DB/ÖBB/Trenord-EC stellte, kann ich mir nicht vorstellen.

Kann jemand noch was dazu sagen?

Ab wann fuhr der BrennerEC wieder innerhalb Italiens

woschfan, Sonntag, 18.10.2020, 22:45 (vor 1257 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Alles korrekt! Gemäß Zugfinder fuhr der erste EC am 26. Juni.
Und am 16.05. fuhr in Rovereto zumindest kein Fernzug: https://www.zugfinder.net/de/bahnhofstafel-Rovereto-20200516
Die ersten Fernzüge gab es am 20.5.

Ab wann fuhr der BrennerEC wieder innerhalb Italiens

bahnfahrerofr., Sonntag, 18.10.2020, 23:06 (vor 1257 Tagen) @ woschfan

Alles korrekt! Gemäß Zugfinder fuhr der erste EC am 26. Juni.
Und am 16.05. fuhr in Rovereto zumindest kein Fernzug: https://www.zugfinder.net/de/bahnhofstafel-Rovereto-20200516
Die ersten Fernzüge gab es am 20.5.

Danke..

bahn.de kennt auch für den betreffenden Tag nur Regios...

Dann schreibe ich mal einen Einspruch ans SC FGR. Umschläge hab ich noch genug.

Ergebnis Einspruch SC FGR

bahnfahrerofr., Montag, 09.11.2020, 00:55 (vor 1236 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Alles korrekt! Gemäß Zugfinder fuhr der erste EC am 26. Juni.
Und am 16.05. fuhr in Rovereto zumindest kein Fernzug: https://www.zugfinder.net/de/bahnhofstafel-Rovereto-20200516
Die ersten Fernzüge gab es am 20.5.


Danke..

bahn.de kennt auch für den betreffenden Tag nur Regios...

Dann schreibe ich mal einen Einspruch ans SC FGR. Umschläge hab ich noch genug.

Tja, dem Einspruch/Widerspruch wurde nach wenigen Tagen Bearbeitungszeit statt gegeben und die Fahrkarte erstattet.

Um so erstaunter war ich, dass die Erstattung für die (separat gebuchte) Rückfahrkarte schon wieder abgelehnt wurde. Entweder hat das System oder es ist mit der Software was im Argen.

Überlege schon, ob ich dem EBA mal schreiben soll..

Ergebnis EBA

bahnfahrerofr., Freitag, 20.11.2020, 17:17 (vor 1224 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von bahnfahrerofr., Freitag, 20.11.2020, 17:19

Hallo,

mittlerweile habe ich Post vom EBA bekommen.

Laut dem EBA meint die DB, "das Angebot" wäre am 16.05. wieder aufgenommen gewesen. Daher ist dann auch das EBA der Ansicht, dass mir keine Erstattung zusteht. So weit so gut.

Laut DB-Reiseauskunft (Abfrage heute) und diesem Thread hier aus dem Forum ist z.B. der EC 85 ab 25.06. wieder bis zum Brenner gefahren, selbes für die Gegenrichtung.

Jetzt ist die Frage wie man der DB nachweisen soll, dass ihr eigener Zug nicht fuhr.

Das einzige was etwas unschön ist: Mir wird für den 16.05. eine total umständliche Alternativverbindung mit mehreren Umstiegen, S-Bahn und und SEV-Bus zwischen Steinach i. Tirol - Brennero angeboten, die zu nur ca. 45 min Verspätung am Zielort geführt hätte. Allerdings bin ich mir a.) sicher, dass diese Verbindung im Mai nicht ausgegeben wurde (damit stünde mir eine Erstattung zu, ich kann es aber nicht nachweisen); und b.) glaube ich mich zu erinnern, dass bei Ausfall des gebuchten Zuges grundsätzlich eine Erstattung möglich ist, obwohl eine andere Verbindung noch mit unter 60min Verspätung möglich wäre.

Kann jemand was zu b.) beitragen oder hat Vorschläge, wie man den Ausfall des EC noch "nachweisen" könnte?

VG

Ergebnis EBA

Matze86, München, Freitag, 20.11.2020, 17:25 (vor 1224 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Widerspruch beim EBA einlegen mit der Bitte, dass eine Quelle mit der Angabe über Betrieb der EC mitgeteilt werden soll...
Eine abenteuerliche Verbindung mit nur 45min. Verspätung (inkl. SEV) im Vergleich zum EC halte ich für utopisch.

Ergebnis EBA

ICE920, München, Samstag, 21.11.2020, 16:02 (vor 1224 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Das ist einfach beschämend für das EBA! Nicht mal 20 Sekunden googlen können sie. Hier ein Link zur offiziellen DB Pressemitteilung, dass der EC nach Italien erst ab dem 25. Juni fährt:
https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Nach-Grenzoeffn...

Zum zweiten: Wenn der Zug gestrichen wird (also keine kurzfristiger Ausfall), kannst du soweit ich weiß nach dem normalen Schuldrecht des BGB vom Vertrag zurücktreten.

Ergebnis EBA

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 23.11.2020, 00:18 (vor 1222 Tagen) @ ICE920

Zum zweiten: Wenn der Zug gestrichen wird (also keine kurzfristiger Ausfall), kannst du soweit ich weiß nach dem normalen Schuldrecht des BGB vom Vertrag zurücktreten.

Die DB sieht das wohl so, dass man vor dem 1. Geltungstag der Fahrkarte zurücktreten muss, siehe z.B. hier. Dem muss man sich sicher nicht zwingend anschließen, aber die DB könnte argumentieren, dass sie mit der Aufhebung der Zugbindung Ersatzalternativen angeboten und der Fahrgast das Angebot implizit angenommen hat o.ä.

Ergebnis EBA

ICE920, München, Montag, 23.11.2020, 16:56 (vor 1222 Tagen) @ Co_Tabara-98

Wie die DB offiziell argumentiert weiß ich nicht. Aber zumindest habe ich die Erfahrung machen dürfen, dass das auch im Nachhinein geht (evtl nur mit Glück). Ich hatte eine Fahrkarte für Mitte März mit Umstieg ICE-RE in Frankfurt Hbf gebucht, durch Fahrplananpassungen ist der Halt am Hbf weggefallen, Ersatzhalt in Frankfurt Süd (wo auch der RE hält). Das Ticket ist unter die Coronakulanz gefallen. Als gegen Ende Oktober klar war, dass ich das Ticket nicht nutzen kann, habe ich es auf gut Glück eingeschickt. Obwohl das SC darauf beharren könnte, dass die Verbindung schon quasi möglich war (bloß ohne Umstieg am Hbf sondern am Südbf), wurde das Ticket direkt erstattet.

Ergebnis EBA

bahnfahrerofr., Dienstag, 24.11.2020, 13:32 (vor 1221 Tagen) @ ICE920

Hallo,

erstmal danke für eure Beiträge!

Ich habe nun dem EBA nochmal geschrieben und auf den Entfall des EC lt. Pressemitteilung hingewiesen. Sollte das SC weiterhin eine abweichende Meinung haben, soll das EBA einen Nachweis über das Verkehren des Zuges anfordern.

Bin mal gespannt was passiert.

Die Frage mit der Ersatzverbindung kam bisher nicht zur Sprache, weil beide Parteien ja argumentieren der Verkehr war aufrecht erhalten (im Schreiben vom EBA ist übrigens immer von "keiner Annullierung der von Ihnen gewählten Verbindung" die Rede, da der EC gar nicht fuhr würde ich sagen dass man dies durchaus als Annullierung bezeichnen kann).

Ansonsten ist das, was das EBA schreibt, wesentlich hilfreicher als z.B. Antwortschreiben des SC FGR auf Einsprüche (überwiegend wenig Textbausteine).

Ersatzverbindungen

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 23.11.2020, 00:29 (vor 1222 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Das einzige was etwas unschön ist: Mir wird für den 16.05. eine total umständliche Alternativverbindung mit mehreren Umstiegen, S-Bahn und und SEV-Bus zwischen Steinach i. Tirol - Brennero angeboten, die zu nur ca. 45 min Verspätung am Zielort geführt hätte.

Die EU-Verordnung sagt dazu: "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen a) der Erstattung des vollen Fahrpreises ... b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit ..."

Ganz am Anfang steht zwar nicht als Bedingung: "unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen", aber doch: "gemäß Beförderungsvertrag", und der sieht in deinem Fall sicher vor, dass die Reise in einem durchgehenden Fernzug stattfindet...

Ergebnis EBA // Ersatzverbindungen

bahnfahrerofr., Donnerstag, 17.12.2020, 18:40 (vor 1197 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 17.12.2020, 18:41

Hallo!

In der Angelegenheit dieses Threads bekam ich heute Post vom EBA.

Die ungenutzte Fahrkarte wird nach Mitteilung des SC FGR nun doch erstattet.

Zitat:
"Der EC sei am betreffenden Tag nicht verkehrt. Der Zielort [] hätte lediglich mit Nahverkehrszügen erreicht werden können, dies wäre auch mit einer Verspätung von unter 60 min möglich gewesen, hätte jedoch zusätzliche Umstiege und die Nutzung eines Schienenersatzverkehrs mit sich gebracht. Insofern liegt ein Anspruch auf Erstattung der Fahrkarte vor."

Tatsächlich ist das Geld heute auch schon angekommen.

Sehr erfreulich. Falls jemand einen Scan des Schreibens braucht, kann er sich gerne melden. Die von Co-Tabara-98 vertretene Auffassung (Ganz am Anfang steht zwar nicht als Bedingung: "unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen", aber doch: "gemäß Beförderungsvertrag", und der sieht in deinem Fall sicher vor, dass die Reise in einem durchgehenden Fernzug stattfindet...) ist offenbar auch die des EBAs.

Allerdings habe ich zwischenzeitlich auch die letzte Fahrkarte der Reise (nämlich die Rückfahrkarte meiner Begleitung) mit derselben Ablehnung vom SC FGR zurück bekommen, obwohl der Fall sogar ganz eindeutig ist (> 60 min). Da die Ablehnungen in Kombination mit dem Brenner EC offenbar System haben, werde ich mich diesbezüglich nochmals ans EBA wenden. Sollte etwas interessantes dabei herauskommen, werde ich hier berichten

Schönen Abend.

Ergebnis EBA // Ersatzverbindungen

sflori, Donnerstag, 17.12.2020, 18:51 (vor 1197 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Da die Ablehnungen in Kombination mit dem Brenner EC offenbar System haben, werde ich mich diesbezüglich nochmals ans EBA wenden.

Meiner Erfahrung aus den vergangenen Jahren scheinen die Ablehnungen grundsätzlich System zu haben. Nach telefonischer Rücksprache erfolgte die Arbeit dann jedoch immer zeitnah und zur Zufriedenheit.


Bye. Flo.

Ergebnis EBA // Ersatzverbindungen

bahnfahrerofr., Donnerstag, 17.12.2020, 19:02 (vor 1197 Tagen) @ sflori

Meiner Erfahrung aus den vergangenen Jahren scheinen die Ablehnungen grundsätzlich System zu haben. Nach telefonischer Rücksprache erfolgte die Arbeit dann jedoch immer zeitnah und zur Zufriedenheit.

Ich hatte in den letzten Jahren nur zwei Beanstandungen: Einmal wurde ein Ticket fälschlicherweise als Zeitkarte eingestuft (Sommerticket) und ein anderes Mal hatte wohl die Scansoftware eine falsche Zeitangabe im Feld tatsächliche Ankunftszeit eingelesen (lt. Hotline; erschien mir aber plausibel, da handschriftlich befüllt).

Im jetztigen Fall scheint mir das ganze aber relativ grundlos zu sein. Kann natürlich auch technische Gründe haben (sind vielleicht falsche / keine (Verspätungs)daten beim Brenner EC hinterlegt).

Schaden wird's nicht, wenn das EBA das ganze auch mal direkt mitbekommt.

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