"Dummer Jungenstreich" wird teuer (Link) (Allgemeines Forum)
Ost-Lok-Fan, Metropole Ruhr, Montag, 12.10.2020, 14:37 (vor 1253 Tagen)
Hallo
ein 11jähriger ist mutmaßlich für die Entgleisung eines Nordwestbahn Triebzuges bei Sennelager (NRW) verantwortlich.
Zitat:
"Ein elfjähriger Junge ist für die Zug-Entgleisung zwischen Bielefeld und Paderborn gestern Abend verantwortlich: der Tatverdächtige hat den Vorfall nach Informationen der Bundespolizei gestanden. Das Kind soll kurz vor dem Bahnhof Paderborn-Sennelager ein Bauteil von einem Güterwagon auf die Gleise gelegt haben. Der Junge soll nicht alleine gewesen sein – die Bundespolizei sucht noch einen weiteren Mittäter. Der Zugführer wurde bei der Entgleisung verletzt, die 80 Fahrgäste blieben unverletzt, hieß es. Der Sachschaden dürfte im sechsstelligen Bereich liegen."
https://www.radiobielefeld.de/nachrichten/lokalnachrichten/detailansicht/zug-entgleist-...
Die Haftpflicht der Eltern wird sich freuen...
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Gruß
Uwe
Strafmündig ?
Garfield_1905, Montag, 12.10.2020, 15:55 (vor 1253 Tagen) @ Ost-Lok-Fan
Wir haben gerade im Kollegenkreis darüber diskutiert. Ist ein 11jähriger bzw. seine Eltern für seine Taten überhaupt schon verantwortlich ? Vielleicht Verletzung der Aufsichtspflicht ? Muß die Haftpflicht dafür tatsächlich schon einspringen ?
Bei uns gab es dazu ganz unterschiedliche Meinungen.
nicht Strafmündig
Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 12.10.2020, 16:02 (vor 1253 Tagen) @ Garfield_1905
Wir haben gerade im Kollegenkreis darüber diskutiert. Ist ein 11jähriger bzw. seine Eltern für seine Taten überhaupt schon verantwortlich ? Vielleicht Verletzung der Aufsichtspflicht ? Muß die Haftpflicht dafür tatsächlich schon einspringen ?
Bei uns gab es dazu ganz unterschiedliche Meinungen.
Strafmündig nicht, aber die entstandenen Kosten könnten ihm durchaus auferlegt werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html
--
#FreeAssange
Besten Dank ...
Garfield_1905, Montag, 12.10.2020, 16:12 (vor 1253 Tagen) @ Berlin-Express
... aber irgendwie sind diese Formulierungen für mich als Laien ja immer noch ein bißchen 'schwammig'. Egal, ganz ungeschoren wird er wohl kaum davon kommen, vermute ich mal.
Ergänzung
Ost-Lok-Fan, Metropole Ruhr, Montag, 12.10.2020, 16:22 (vor 1253 Tagen) @ Garfield_1905
... aber irgendwie sind diese Formulierungen für mich als Laien ja immer noch ein bißchen 'schwammig'. Egal, ganz ungeschoren wird er wohl kaum davon kommen, vermute ich mal.
Das denke ich auch. Zur Aufsichtspflicht vielleicht noch diese Ergänzung, die sich mit dem verlinkten §828 BGB deckt:
Zitat:
"Bei der Schädigung Dritter durch ein Kind übernehmen die Eltern Haftung für alle Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzten. Sind die Eltern privathaftpflichtversichert, übernimmt die Versicherung die Haftung für den entstandenen Schaden."
Dabei muss natürlich einwandfrei eine Verletzung nachgewiesen werden. Das obliegt nun den Ermittlern.
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Gruß
Uwe
Ergänzung
Manitou, Montag, 12.10.2020, 23:43 (vor 1253 Tagen) @ Ost-Lok-Fan
Wenn allerdings ein Kind während der Schulzeit einen Schaden anrichtet, dann sind die Eltern befreit, da dann die Aufsichtspflicht bei der Schule liegt.
Wenn ein Kind aus der Schule entweicht, müßte die Schule ebenfalls haften.
nicht Strafmündig
MC_Hans, 8001376, Montag, 12.10.2020, 17:54 (vor 1253 Tagen) @ Berlin-Express
Strafmündig nicht,
Die Strafmündigkeit ist nämlich nach §19 StGB geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html also strafrechtlich ist er fein raus.
aber die entstandenen Kosten könnten ihm durchaus auferlegt werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html
Genau. Das ganze Thema wird auch hier besprochen: https://www.youtube.com/watch?v=pplxGZRqW1w
Beste Grüße
Strafe vs Schadensersatz
sfn17, Montag, 12.10.2020, 19:21 (vor 1253 Tagen) @ Garfield_1905
Im bundesdeutschen Recht sind Strafrecht und Zivilrecht strikt getrennt.
Die Strafe ist dafür gedacht, konkret den einzelnen Täter als Menschen zu sanktionieren.
Die "meisten" Delikte sind straffrei (also keine Anwendung von Strafrecht).
"Trotzdem" muss man (meistens) eine Geldbuße entrichten und den verursachten Schaden ersetzen (Anwendung von Zivilrecht).
Man wird für die Herbeiführung einer Kernwaffenexplosion nicht(!) bestraft, aber haftet für die entstandenden "Schäden".
Das Kind ist nicht strafmündig, folglich wird z.B. in sein Führungszeugnis nichts eingetragen werden.
Die Verletzung der Aufsichtspflicht ist keine Straftat, also kommen auch die Eltern nicht vor den Kadi. Eine (zivilrechtliche) Buße fällt wohl auch nicht an. Somit müssen die Eltern "nur" den Schaden ersetzen.
Strafe vs Schadensersatz
Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 12.10.2020, 19:30 (vor 1253 Tagen) @ sfn17
Man wird für die Herbeiführung einer Kernwaffenexplosion nicht(!) bestraft, aber haftet für die entstandenden "Schäden".
Und was ist damit? https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__307.html
--
#FreeAssange
In den letzten zehn Jahren angeblich 6 Versuche in D.
sfn17, Dienstag, 13.10.2020, 13:50 (vor 1253 Tagen) @ Berlin-Express
Oh, sorry.
Ich hatte das von einem Juristen erzählt bekommen, aber gut möglich, dass ich das missverstanden habe.
Jedenfalls erzählte er es irgendwie als "running gag" in Einführungsvorlesungen.
Danke für die Korrektur. :-)
Betreffzeile ist leicht pointiert aus dem einschlägigen Wikipedia-Artikel entnommen.
sfn17
Strafe vs Schadensersatz
Bahngenießer, Montag, 12.10.2020, 20:03 (vor 1253 Tagen) @ sfn17
Im bundesdeutschen Recht sind Strafrecht und Zivilrecht strikt getrennt.
Die Strafe ist dafür gedacht, konkret den einzelnen Täter als Menschen zu sanktionieren.
Die "meisten" Delikte sind straffrei (also keine Anwendung von Strafrecht).
"Trotzdem" muss man (meistens) eine Geldbuße entrichten und den verursachten Schaden ersetzen (Anwendung von Zivilrecht).
Man wird für die Herbeiführung einer Kernwaffenexplosion nicht(!) bestraft, aber haftet für die entstandenden "Schäden".
Das Kind ist nicht strafmündig, folglich wird z.B. in sein Führungszeugnis nichts eingetragen werden.
Die Verletzung der Aufsichtspflicht ist keine Straftat, also kommen auch die Eltern nicht vor den Kadi. Eine (zivilrechtliche) Buße fällt wohl auch nicht an. Somit müssen die Eltern "nur" den Schaden ersetzen.
Es kann sogar dazu kommen, dass auch zivilrechtlich (Thema Schadenersatz) nichts läuft:
Bei der Frage der Haftpflicht des Kindes selbst kommt es auf dessen Einsichtsfähigkeit an. Siehe §828 BGB. Möglicherweise haftet das Kind also nicht. (Sollte es doch haften, könnte es auch später noch zahlen müssen, sobald es eigenes Geld verdient.)
Die Eltern können sich der Haftung entziehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Man kann ein Kind (ohne Verletzung der Aufsichtspflicht) durchaus bestimmte Wege und Handlungen selbständig und allein bewältigen lassen, wenn vorher alles darauf hindeutete, dass das Kind dem gewachsen ist und nicht überfordert wird.
Also reicht ein guter Anwalt und man ist fein raus?
Southwest Chief, Dienstag, 13.10.2020, 08:42 (vor 1253 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von Southwest Chief, Dienstag, 13.10.2020, 08:46
Es kann sogar dazu kommen, dass auch zivilrechtlich (Thema Schadenersatz) nichts läuft:
Bei der Frage der Haftpflicht des Kindes selbst kommt es auf dessen Einsichtsfähigkeit an.
Also reicht ein guter Anwalt und man ist fein raus? Der kann das doch mit den passenden Gutachten so hinbiegen.
Die Eltern können sich der Haftung entziehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Man kann ein Kind (ohne Verletzung der Aufsichtspflicht) durchaus bestimmte Wege und Handlungen selbständig und allein bewältigen lassen, wenn vorher alles darauf hindeutete, dass das Kind dem gewachsen ist und nicht überfordert wird.
Und ich habe gedacht, dass der vorsätzlich gehandelt hat. Die Stange oder was auch immer ist ja nicht zufällig auf den Schienen gelandet, sondern wurde ganz bewusst dort plaziert.
Man muss Rechts-Experte sein, um das alles zu verstehen. Die Kanzlei WBS versucht ja auf YouTube, dem Otto Normalo so etwas zu erklären.
Strafe vs Schadensersatz
Manitou, Montag, 12.10.2020, 23:47 (vor 1253 Tagen) @ sfn17
Eine Kernwaffenexplosion herbeizuführen, setzt die illegale Beschaffung einer solchen Waffe voraus. Neben eventuellen atomrechtlichen Delikten steht somit der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz im Raum, sowie (versuchter) Mord, Sachbeschädigung/Brandstiftung.
Welche Strafe wär angebracht?!
ICE619, München, Dienstag, 13.10.2020, 10:26 (vor 1253 Tagen) @ Manitou
Für Eltern oder auch das Kind.
Denke dass es da garnix zu diskutieren gibt,
weder Eltern sollten da haften noch dem Kind(unter 16!) irgendwelche Folgestrafen drohen.
Welche Strafe wär angebracht?!
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 14.10.2020, 11:55 (vor 1252 Tagen) @ ICE619
bearbeitet von Alibizugpaar, Mittwoch, 14.10.2020, 11:56
Schon Kinder deutlich unter 18 oder gar unter 15 wissen sehr genau was sie da tun, wenn sie durch Manipulationen solche schweren Unfälle provozieren.
Warum habe ich als Kind keine Fahrräder oder Schubkarren auf Bahngleise gelegt und keinen Zementsack von einer Straßenbrücke vor Autos geworfen oder Gullideckel verschwinden lassen in der Hoffnung, daß da jemand rein fällt? Und warum sprühe ich keine Hauswände voll und zerkratze keine Busscheiben?
Anscheinend habe ich ordentlich was nachzuholen.
Das als Wink zu 'alles straffrei'. Vielleicht ist doch genau das der Fehler im System.
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Welche Strafe wär angebracht?!
LimburgSüd, D, Mittwoch, 14.10.2020, 15:06 (vor 1251 Tagen) @ Alibizugpaar
Ich empfehle dir https://podcast.jugendrecht.org/. Dort wird sehr ausführlich erklärt, was die Prämissen des deutschen Jugendstrafrechts sind, welche Probleme das mit sich bringt etc. pp.