Konkrete Fahrgastrechte Frage (Fahrkarten und Angebote)

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 00:19 (vor 1312 Tagen)
bearbeitet von Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 00:19

Hallo,

ich möchte am 27.9 von München Hbf nach Karlsruhe Hbf reisen. Dabei ist der ICE 698, Abfahrt 21:51 in München, mit Umstieg in Stuttgart auf den IRE 1 nach Karlsruhe geplant. Ankunft in Karlsruhe ist um 1:19. Da der Anschluss in Stuttgart mit 10 Minuten relativ knapp ist, stellt sich mir die Frage, welche Rechte ich bei Nichterreichen dieses Anschlusses konkret habe.

Ich denke, für diesen Fall ist folgende Passage aus den Beförderungsbedingungen der Bahn relevant:

9.1.5 Der Beförderer bietet dem Reisenden die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum vertragsgemäßen Zielort an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn (i) seine fahrplanmäßige Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende wegen einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls ohne Nutzung dieses Verkehrsmittels mindestens 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof ankommen wird, oder wenn (ii) ein Zug ausfällt, es sich bei dem vom Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Reisende wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielbahnhof ohne Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24.00 Uhr erreichen kann. Bietet der Beförderer dem Reisenden nicht nach Satz 1 die Weiterbeförderung in einem anderen Verkehrsmittel an und ist es dem Reisenden aus vom Beförderer zu vertretenden Gründen nicht möglich, mit dem Beförderer in Kontakt zu treten (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB-Verkaufsstelle bzw. DB-Information oder Personal des genutzten Zuges)und nutzt der Reisende daraufhin selbständig ein anderes Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort, so hat er einen Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80 €; dieser Höchstbetrag gilt nicht in den Fällen des Artikel 18 Abs. 2 lit. c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.

Die planmäßige Ankunftszeit in Karlsruhe liegt zwischen 0 und 5 Uhr. Damit wäre das erste Kriterium schonmal erfüllt. 60 Minuten zu erwartende Verspätung am Zielbahnhof trifft auch zu, da ich mit dem nächsten Zug (ICE 618) erst um 3:33 in Karlsruhe wäre. Also sind doch beide Kriterien erfüllt und ich müsste theoretisch einen Taxigutschein von Stuttgart nach Karlsruhe an der DB Information bekommen, oder?

Um 0:23 würde noch eine RB nach Pforzheim fahren, was ja dem Ziel schonmal näher wäre. Müsste ich es auch akzeptieren, dass man mich erst mit der RB nach Pforzheim fährt und ich dann ab dort ein Taxi bekomme oder hätte ich schon einen Anspruch darauf ab Stuttgart?

Viele Grüße

Knochendochen

Leider nur Alternativenantworten.

br752, Dienstag, 15.09.2020, 00:38 (vor 1312 Tagen) @ Knochendochen

Hallo,

ich möchte am 27.9 von München Hbf nach Karlsruhe Hbf reisen. Dabei ist der ICE 698, Abfahrt 21:51 in München, mit Umstieg in Stuttgart auf den IRE 1 nach Karlsruhe geplant. Ankunft in Karlsruhe ist um 1:19. Da der Anschluss in Stuttgart mit 10 Minuten relativ knapp ist, stellt sich mir die Frage, welche Rechte ich bei Nichterreichen dieses Anschlusses konkret habe.

Leider kann ich dir auf die Frage nicht anworten, aber die Alternativen kennst du? ;-)

Evtl, je nach Beriebs- und Wetterlage frueher fahren mit verstaendnisvoller Freigabe oder natuerlich die Vormeldung im ICE. Bei ruhiger Betriebslage ohne Vorkommnisse, gehe ich davon aus, dass du den Zug zu 90% bekommen wirst. :)


BR752

Leider nur Alternativenantworten.

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 00:42 (vor 1312 Tagen) @ br752

Leider ist es mir terminlich nicht möglich, früher zu fahren. Den Anschluss werde ich natürlich vormelden lassen.

Leider nur Alternativenantworten.

br752, Dienstag, 15.09.2020, 00:52 (vor 1312 Tagen) @ Knochendochen

Leider ist es mir terminlich nicht möglich, früher zu fahren. Den Anschluss werde ich natürlich vormelden lassen.

In diesem Fall wuerde ich folgendes machen:
Mit dem Ticket in ein Reisezentrum gehen und genau diese Frage stellen. Mal sehen was die Antworten. [...] Einen Blankotaxischein wirst du vorab selten bekommen, aber vielleicht einen Hinweis, Idee oder Stempel die wir nicht kennen. ;-)

Im Falle eines Falles: Servicepoint Stuttgart hat 24h geoeffnet.


BR752

Leider nur Alternativenantworten.

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 01:03 (vor 1312 Tagen) @ br752

Diesen Weg bevorzuge ich er nicht. Bezüglich solcher Sachen habe ich schon viele schlechte Erfahrungen mit dem DB Personal gemacht. Die nehmen mich entweder aufgrund meines jungen Aussehens oft nicht für voll oder sind einfach standartmäßig unfreundlich. Nicht alle, aber viele. Deshalb frage ich leider hier.

FGR sind nicht an der Nase festzumachen

Hansjörg, Dienstag, 15.09.2020, 07:25 (vor 1312 Tagen) @ Knochendochen

Diesen Weg bevorzuge ich er nicht. Bezüglich solcher Sachen habe ich schon viele schlechte Erfahrungen mit dem DB Personal gemacht. Die nehmen mich entweder aufgrund meines jungen Aussehens oft nicht für voll oder sind einfach standartmäßig unfreundlich. Nicht alle, aber viele. Deshalb frage ich leider hier.

Fahrgastrechte sind ja nicht abhängig von der Person, sondern für alle gleich. Vorleistung und Beschwerde an das EBA:

Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

FGR sind nicht an der Nase festzumachen

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 18:00 (vor 1311 Tagen) @ Hansjörg

Fahrgastrechte sind ja nicht abhängig von der Person, sondern für alle gleich. Vorleistung und Beschwerde an das EBA:

Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Das weiß ich auch, aber ich kann eben nichts machen, wenn mir die Mitarbeiter die Ausgabe eines Taxigutscheins unrechtmäßig verwehren. Weiß jemand, ob ich in so einem Fall, wenn ein Mitarbeiter eine Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel den Beförderungsbedingungen widersprechend verweigert, auch mit einem Betrag über 80 Euro in Vorleistung gehen darf?

FGR sind nicht an der Nase festzumachen

Hansjörg, Dienstag, 15.09.2020, 18:05 (vor 1311 Tagen) @ Knochendochen

Fahrgastrechte sind ja nicht abhängig von der Person, sondern für alle gleich. Vorleistung und Beschwerde an das EBA:

Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn


Das weiß ich auch, aber ich kann eben nichts machen, wenn mir die Mitarbeiter die Ausgabe eines Taxigutscheins unrechtmäßig verwehren. Weiß jemand, ob ich in so einem Fall, wenn ein Mitarbeiter eine Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel den Beförderungsbedingungen widersprechend verweigert, auch mit einem Betrag über 80 Euro in Vorleistung gehen darf?

In Vorleistung "darfst" Du mit allem gehen, nur Du wirst es ggf. nicht zurück bekommen. Sollte aber gegen die FGR aufgrund Deines Aussehens verstoßen werden hilft sicherlich ein Brief an das EBA um dort für Klarheit zu sorgen. Am besten Foto/Video mit Aussagen aus der Situation und natürlich die Namen der MA aufnehmen.

FGR sind nicht an der Nase festzumachen

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 18:21 (vor 1311 Tagen) @ Hansjörg

In Vorleistung "darfst" Du mit allem gehen, nur Du wirst es ggf. nicht zurück bekommen.

Ja, so meinte ich es doch. Ob die 80 Euro Grenze auch gilt, wenn mir die Weiterbeförderung unrechtmäßig verwehrt wurde.

Sollte aber gegen die FGR aufgrund Deines Aussehens verstoßen werden hilft sicherlich ein Brief an das EBA um dort für Klarheit zu sorgen. Am besten Foto/Video mit Aussagen aus der Situation und natürlich die Namen der MA aufnehmen.


Ich weiß doch nicht, ob es am Aussehen liegt. Das war nur eine Vermutung. Bisher habe ich auch immer alles rechtmäßig bekommen. Nur wurde ich eben währenddessen teilweise ziemlich respektlos behandelt. Und dagegen kann das EBA nichts machen, ich könnte nur eine Beschwerde an die DB schicken.

FGR sind nicht an der Nase festzumachen

brandenburger, Perleberg, Dienstag, 15.09.2020, 21:55 (vor 1311 Tagen) @ Knochendochen

Ja, so meinte ich es doch. Ob die 80 Euro Grenze auch gilt, wenn mir die Weiterbeförderung unrechtmäßig verwehrt wurde.

Die gilt immer. Wenn du einen Gutschein kriegst gilt der nur für 80 EUR, und wenn du in Vorleistung gehst kriegst du nur 80 EUR erstattet.

Ich habe mich übrigens noch nie an einem Infoschalter angestellt und immer alles zurückbekommen. Allerdings fehlte mir auch die Gelegenheit, weil es mir noch nie an einem großen Bahnhof mit Infoschalter passiert ist dass ich strandete, sondern meine Reisen waren wegen Pannen in Mölln, Neustadt (Holstein), Großenbrode oder Lensahn zu Ende.

FGR sind nicht an der Nase festzumachen

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 22:57 (vor 1311 Tagen) @ brandenburger

Wenn du einen Gutschein kriegst gilt der nur für 80 EUR

Das ist definitiv falsch. Auf einem Taxigutschein trägt der DB Mitarbeiter nur eine Relation ein und dann darf man dort fahren. Mir wurde mal ein Taxigutschein von Hamburg nach Berlin ausgestellt, was weit mehr als 80 Euro kostet. Und auch Taxigutscheine vom Ruhrgebiet nach Berlin soll es ja schon gegeben haben.

Das 80 Euro Limit gilt nur in Fällen, in denen man in Vorleistung geht, weil kein Mitarbeiter vor Ort war. Kostet die Taxifahrt zum Ziel mehr als 80 Euro muss man sich ein Hotel nehmen. Dass man in Vorleistung geht, setzt vorraus, das kein Mitarbeiter vor Ort war, der ein alternatives Beförderungsmittel oder ein Hotel anbieten konnte. Meine Frage bezog sich allerdings darauf, ob die 80 Euro Grenze immer noch gilt, wenn zwar ein Mitarbeiter vor Ort war, diese aber rechtswidrig kein alternatives Beförderungsmittel zur Verfügung stellt und man es sich so selber organisieren muss.

Taxigutschein ist keine Pflicht - sonder freiwillig

ffz, Dienstag, 15.09.2020, 18:44 (vor 1311 Tagen) @ Knochendochen

Hallo,

die EU-Fahrgastrechteverordnung ergibt keine pflicht eine Taxigutschein auszustellen. Wenn nicht klar ist wer die Verspätung verursacht hat und nun zum Schluss die Rechnung bezahlen muss ist das EVU/EIU schlecht beraten einen Taxigutschein auszustellen, denn dann bekommt das ausstellende Unternehmen die Rechnung vom Taxiunternehmen und kann dann versuchen sich das Geld wieder zu holen. Die Fargastrechteverordnung sagt ganz kalr, dass ein vom Eisenbahnunternehmen organisiertes alternatives Verkehrsmittel immer Vorrang vor einer Taxifahrt oder einem privat Pkw hat. Das Eisenbahnunternehmen kann alternativ Fahrkarten für einen Fernbus buchen, der dann zu nutzen ist, oder einen Bus oder Kleintransporter organisieren der die Fahrgäste weiter befördert.

Für die Ausgabe der Taxigutscheine ist in erster Linie das Zugpersonal zuständig. Entweder bestellt das EVU über seine Leitstelle Taxen, wobei sich dann immer 2-3 Fahrgäste ein Taxi teilen müssen bzw sollen wenn möglich, oder das Zugpersonal gibt Taxigutscheine aus. Oder der Fahrgast muss die Kosten für das Taxi auslegen und bekommt maximal 80€ erstattet.

Der Taxigutschein ist ein reiner Service damit der Fahrgast nicht so viel Aufwand hat, sein Geld erstattet zu bekommen, aber keine Rechtspflicht. Du kannst davon ausgehen, dass man sicherlich so viele Fahrgäste vom ICE 698 finden wird die Richtung Karlsruhe müssen, dass man damit locker einen normalen Linienbus vollbekommt.

Taxigutschein ist keine Pflicht - sonder freiwillig

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 18:51 (vor 1311 Tagen) @ ffz

Okay, dann ersetze Taxi in meinen Beiträgen durch alternatives Beförderungsmittel.

Taxigutschein ist keine Pflicht - sonder freiwillig

ffz, Dienstag, 15.09.2020, 19:00 (vor 1311 Tagen) @ Knochendochen

Hallo,

das Eisenbanunternehmen ist nicht verpflichtet dir ein alternatives Beförderungsmittel zu stellen, das kann das Eisenbahnunternehmen tun, muss das aber Rechtlich nicht. Tut es das Eisenbahnunternehmen warum auch immer nicht, dann kannst du dir ein Taxi nehmen oder dich abholen lassen und bekommst dafür maximal 80€, oder dir einen Hotelgutschein ausstellen lassen, bzw dir auf eigene Kosten ein Hotel zu nehmen. Im Zweifel wird man dir aktuell eher ein Hotel stellen, die Hotelpreise sind ziemlich günstig zur Zeit und für ca. 150€ findest du ganz locker ein Hotel in Stuttgart, so viel kostet eine Taxifahrt Stuttgart - Karlsruhe.

Ob das Eisenbahnunternehmen dir ein Taxi bezahlt, oder ein Hotel stellt liegt in der Entscheidung des Eisenbahnunternehmens, nicht in der Entscheidung des Fahrgastes.

Leider nur Alternativenantworten.

ICE619, München, Dienstag, 15.09.2020, 12:39 (vor 1312 Tagen) @ Knochendochen

Diesen Weg bevorzuge ich er nicht. Bezüglich solcher Sachen habe ich schon viele schlechte Erfahrungen mit dem DB Personal gemacht. Die nehmen mich entweder aufgrund meines jungen Aussehens oft nicht für voll oder sind einfach standartmäßig unfreundlich. Nicht alle, aber viele. Deshalb frage ich leider hier.

Gebe dir recht, dass da am Infoschalter gerne mal von oben herab entschieden wird und dies auch mal nach Erscheinungsbild.
Oder auch, man wird für unwissend verkauft.
Nicht selbst erlebt aber viel gelesen oder auch gehört, im Netz sowie im Freundeskreis.

Sprich, bist dem MA hinter dem Schalter sympathisch versucht er sein bestmöglichstes.
Sei es der Zugbindungsaufgehoben-Stempel, Taxigutschein oä.
Neuerdings gibts da aber wohl strengere Regeln und man muss vieles absegnen lassen.
Hat sie oder er aber einen schlechten Tag kommt es dazu erst garnicht.
Man kann also überkorrekte und über dem SOLL Kulanz erfahren, aber auch das Gegenteil.

Leider nur Alternativenantworten.

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 18:17 (vor 1311 Tagen) @ ICE619

Ich habe zwar bisher immer meine Ansprüche durchsetzen können, wurde dabei aber teilweise ziemlich herablassend behandelt. Einmal bin ich gestrandet und musste in einem Hotel untergebracht werden. Ich habe mein Anliegen völlig unaufgeregt und sachlich vorgetragen. Schon während meinen Ausführungen unterbrach mich der Mitarbeiter barsch mit den Worten: "Ticket bitte". Nach Prüfung des Anliegens verdrehte er dann die Situation und gab mir die Schuld für die Strandung. Warum ich denn überhaupt so spät fahren würde und dass man da doch früher fährt sagte er. So als hätte ich was verbockt. Genau das Gegenteil ist aber der Fall: Die Bahn hat etwas verbockt und eigentlich hätte er sich dafür entschuldigen müssen, anstatt mich zu beschuldigen, so spät zu fahren. Was ich in Ordnung gefunden hätte wäre, wenn er mich in freundlichem und beratendem und nicht anschuldigendem Ton darauf hingewiesen hätte, dass ich das nächste Mal besser früher fahren soll, damit mir sowas nicht mehr passiert. Schlussendlich habe ich dann trotzdem einen Hotelgutschein bekommen. Der Mitarbeiter hat vermutlich erkennt, dass ich nicht sonderlich selbstbewusst auftrete und vermutet, dass ich mich nicht auskenne und dann wahrscheinlich gedacht, dass er sich bei mir sowas erlauben kann. Das nächste mal, wenn mir sowas passiert, werde ich mir den Namen des Mitarbeiters und die Uhrzeit notieren und eine Beschwerde verfassen, damit deren Vorgesetzte auch mal mitbekommen, wie die Kunden so behandelt werden.

Idee ist der richtige Weg

Power132, Dienstag, 15.09.2020, 18:32 (vor 1311 Tagen) @ Knochendochen

Das nächste mal, wenn mir sowas passiert, werde ich mir den Namen des Mitarbeiters und die Uhrzeit notieren und eine Beschwerde verfassen, damit deren Vorgesetzte auch mal mitbekommen, wie die Kunden so behandelt werden.

Der richtige Weg.
Aber bedenke, es sind Menschen mit unterschiedlichen Charakteren, die dir da gegenüber stehen/sitzen. Vielleicht solltest du, wenn dir sowas passiert, einfach mal "zurückschießen". Ein spitz platzierter Kommentar hilft ab und zu auch mal weiter, ohne das man ein Beschwerdemanagement bemühen muss.

Idee ist der richtige Weg

Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 15.09.2020, 21:53 (vor 1311 Tagen) @ Power132

Das nächste mal, wenn mir sowas passiert, werde ich mir den Namen des Mitarbeiters und die Uhrzeit notieren und eine Beschwerde verfassen, damit deren Vorgesetzte auch mal mitbekommen, wie die Kunden so behandelt werden.


Der richtige Weg.
Aber bedenke, es sind Menschen mit unterschiedlichen Charakteren, die dir da gegenüber stehen/sitzen. Vielleicht solltest du, wenn dir sowas passiert, einfach mal "zurückschießen". Ein spitz platzierter Kommentar hilft ab und zu auch mal weiter, ohne das man ein Beschwerdemanagement bemühen muss.

Kann aber ggf. auch dazu führen, dass die Situation eskaliert und die andere Seite die DB Sicherheit und Bundespolizei hinzuzieht.

--
[image] #FreeAssange

Idee ist der richtige Weg

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 22:48 (vor 1311 Tagen) @ Berlin-Express

Wegen eines schnippischen Kommentars die Bundespolizei hinzuzuziehen ist leicht übertrieben. Was soll die denn dann machen?

Idee ist der richtige Weg

Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 15.09.2020, 22:51 (vor 1311 Tagen) @ Knochendochen

Wegen eines schnippischen Kommentars die Bundespolizei hinzuzuziehen ist leicht übertrieben. Was soll die denn dann machen?

Zum Beispiel eine Anzeige wegen Beleidigung aufnehmen?

--
[image] #FreeAssange

Idee ist der richtige Weg

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 23:00 (vor 1311 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 23:01

Ein schnippischer Kommentar ist keinesfalls gleichzusetzen mit einer Beleidigung. Wenn man so harte Maßstäbe anlegen würde, hätte ich schon mehrere DB Mitarbeiter anzeigen können. Man darf,vor allem als Mitarbeiter mit Kundenkontakt, nicht so dünnhäutig sein. Wer sowas nicht abkann, ist falsch in einem Beruf mit Kundenkontakt.

Hinzuziehen Bundespolizei oder Sicherhheitsdienst

Power132, Mittwoch, 16.09.2020, 06:24 (vor 1311 Tagen) @ Berlin-Express

Das nächste mal, wenn mir sowas passiert, werde ich mir den Namen des Mitarbeiters und die Uhrzeit notieren und eine Beschwerde verfassen, damit deren Vorgesetzte auch mal mitbekommen, wie die Kunden so behandelt werden.


Der richtige Weg.
Aber bedenke, es sind Menschen mit unterschiedlichen Charakteren, die dir da gegenüber stehen/sitzen. Vielleicht solltest du, wenn dir sowas passiert, einfach mal "zurückschießen". Ein spitz platzierter Kommentar hilft ab und zu auch mal weiter, ohne das man ein Beschwerdemanagement bemühen muss.


Kann aber ggf. auch dazu führen, dass die Situation eskaliert und die andere Seite die DB Sicherheit und Bundespolizei hinzuzieht.

Ein wenig übertrieben, wenn man mit einer gut platzierten Spitze auf mürrisches Verhalten reagiert. Da würde man mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Leider nur dumme Ausreden

Alter Köpenicker, BSPF, Mittwoch, 16.09.2020, 16:51 (vor 1311 Tagen) @ Knochendochen

Nach Prüfung des Anliegens verdrehte er dann die Situation und gab mir die Schuld für die Strandung. Warum ich denn überhaupt so spät fahren würde und dass man da doch früher fährt sagte er. So als hätte ich was verbockt.

Ja, mitunter kann man sich lustige Sachen anhören. Als wir vor vielen Jahren mal zu dritt mit einem "Schönes-Wochenende-Ticket" unterwegs waren (da galt das Ticket noch grundsätzlich für fünf Paxe) und eine Störung erfuhren, sah man sich an der Info in Ulm außerstande uns zu helfen, da das Ticket eigentlich gar nicht für unsere Zwecke gedacht sei. Es wäre für Familien, die einen Ausflug machen wollen. Für unsere Fahrt nach Berlin mögen wir doch einen ICE-Fahrschein lösen.

Leider nur Alternativenantworten.

Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 15.09.2020, 15:09 (vor 1312 Tagen) @ Knochendochen

Du hast aber irgendwie ständig Termine die dazu führen, dass du mit der letzten Verbindung und mit knappen Anschlüssen fahren musst, oder irre ich mich?

--
[image] #FreeAssange

Leider nur Alternativenantworten.

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 18:22 (vor 1311 Tagen) @ Berlin-Express

Ja, das kommt in der Tat in letzter Zeit häufiger mal vor.

ICE 698 ist die letzten Wochen recht pünktlich unterwegs

Hansjörg, Dienstag, 15.09.2020, 00:38 (vor 1312 Tagen) @ Knochendochen

- kein Text -

ICE 698 ist die letzten Wochen recht pünktlich unterwegs

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 00:42 (vor 1312 Tagen) @ Hansjörg

Das ist mir bekannt.

der letzte Anschluss wartet bis zu 20 Min in Stuttgart Hbf

ffz, Dienstag, 15.09.2020, 08:51 (vor 1312 Tagen) @ Knochendochen

Hallo,

es ist eigentlich Standard dass die letzten Nahverkehrszüge in Stuttgart Hbf bis zu 20 Minuten auf verspätete ICE warten. Der ICE 698 ist dieses Jahr entweder im 10 Min Rahmen gewesen oder hatte gleich mehr wie 1 Stunde Verspätung.

der letzte Anschluss wartet bis zu 20 Min in Stuttgart Hbf

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 18:24 (vor 1311 Tagen) @ ffz

Hallo,

es ist eigentlich Standard dass die letzten Nahverkehrszüge in Stuttgart Hbf bis zu 20 Minuten auf verspätete ICE warten. Der ICE 698 ist dieses Jahr entweder im 10 Min Rahmen gewesen oder hatte gleich mehr wie 1 Stunde Verspätung.

Wirklich so lange warten die da? Auch wenn ich der einzige Umsteiger bin, wovon ich ausgehe? Das wäre auf jeden Fall schonmal gut, denn dann könnte der ICE bis zu 30 Minuten Verspätung haben, was relativ unwahrscheinlich ist, sofern nix größeres dazwischen kommt.

der letzte Anschluss wartet bis zu 20 Min in Stuttgart Hbf

ffz, Dienstag, 15.09.2020, 18:52 (vor 1311 Tagen) @ Knochendochen

In fast allen Knoten in Baden-Württemberg wird beim letzten Anschluss so lange gewartet, teilweise noch länger. Du bist unter Garantie nicht der einzige Umsteiger der von München nach Karlsruhe will und den ICE 698 nimmt.

auch anderswo wird lange gewartet

Alter Köpenicker, BSPF, Mittwoch, 16.09.2020, 17:01 (vor 1311 Tagen) @ Knochendochen

Wirklich so lange warten die da?

Nicht nur da. Erst vor Kurzem habe ich es in Frankfurt erlebt, daß mein IC in der Nacht um 2 über eine halbe Stunde später startete, weil da noch auf irgendeinen verspäteten Zug gewartet wurde.

Konkrete Fahrgastrechte Frage

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 15.09.2020, 01:01 (vor 1312 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von Reservierungszettel, Dienstag, 15.09.2020, 01:02

Hallo,

ich möchte am 27.9 von München Hbf nach Karlsruhe Hbf reisen. Dabei ist der ICE 698, Abfahrt 21:51 in München, mit Umstieg in Stuttgart auf den IRE 1 nach Karlsruhe geplant. Ankunft in Karlsruhe ist um 1:19. Da der Anschluss in Stuttgart mit 10 Minuten relativ knapp ist, stellt sich mir die Frage, welche Rechte ich bei Nichterreichen dieses Anschlusses konkret habe.

Ich denke, für diesen Fall ist folgende Passage aus den Beförderungsbedingungen der Bahn relevant:

9.1.5 Der Beförderer bietet dem Reisenden die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum vertragsgemäßen Zielort an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn (i) seine fahrplanmäßige Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende wegen einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls ohne Nutzung dieses Verkehrsmittels mindestens 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof ankommen wird, oder wenn (ii) ein Zug ausfällt, es sich bei dem vom Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Reisende wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielbahnhof ohne Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24.00 Uhr erreichen kann. Bietet der Beförderer dem Reisenden nicht nach Satz 1 die Weiterbeförderung in einem anderen Verkehrsmittel an und ist es dem Reisenden aus vom Beförderer zu vertretenden Gründen nicht möglich, mit dem Beförderer in Kontakt zu treten (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB-Verkaufsstelle bzw. DB-Information oder Personal des genutzten Zuges)und nutzt der Reisende daraufhin selbständig ein anderes Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort, so hat er einen Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80 €; dieser Höchstbetrag gilt nicht in den Fällen des Artikel 18 Abs. 2 lit. c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.


Die planmäßige Ankunftszeit in Karlsruhe liegt zwischen 0 und 5 Uhr. Damit wäre das erste Kriterium schonmal erfüllt. 60 Minuten zu erwartende Verspätung am Zielbahnhof trifft auch zu, da ich mit dem nächsten Zug (ICE 618) erst um 3:33 in Karlsruhe wäre. Also sind doch beide Kriterien erfüllt und ich müsste theoretisch einen Taxigutschein von Stuttgart nach Karlsruhe an der DB Information bekommen, oder?

Theoretisch ja, praktisch wirst du wohl auf den 618 verwiesen - es gibt ja noch eine Verbindung und diese ist auch zumutbar ;)

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten das ich mal diese Verbindung hatte:

Ankunft soll 01:13 in Düsseldorf mit 522 (weiter mit einer S-Bahn um 01:37), dieser hat allerdings in Frankfurt geendet.

Daher ab Frankfurt mit 2020 nach Düsseldorf Ankunft neu um 02:44.

Ab Düsseldorf kein Taxischein sondern warten auf die S-Bahn um 03:37.


Um 0:23 würde noch eine RB nach Pforzheim fahren, was ja dem Ziel schonmal näher wäre. Müsste ich es auch akzeptieren, dass man mich erst mit der RB nach Pforzheim fährt und ich dann ab dort ein Taxi bekomme oder hätte ich schon einen Anspruch darauf ab Stuttgart?

Wenn du gut verhandeln kannst versuch es, allerdings weiß ich nicht wie du dann deine Ankunft in Karlsruhe bezüglich der Fahrgastrechte belegen möchtest.

Zumal du es sicher auch nicht in 7 Minuten zur Information und wieder zurück schaffst um einen Taxischein ab Pforzheim zu holen.

Du müsstest also bei der Variante nach Pforzheim erstmal in Vorleistung treten...

Denn:
Ankunft in Karlsruhe soll 01:19
Ankunft in Pforzheim dann 01:24
Pforzheim-Karlsruhe mit Auto ca. 30 Minuten wäre 01:54 -> keine 60 Minuten.

Mit dem 618 hättest du die 60 Minuten natürlich locker voll und bekommst noch Geld zurück ;)

Konkrete Fahrgastrechte Frage

brandenburger, Perleberg, Dienstag, 15.09.2020, 15:05 (vor 1312 Tagen) @ Reservierungszettel

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten das ich mal diese Verbindung hatte:

Ankunft soll 01:13 in Düsseldorf mit 522 (weiter mit einer S-Bahn um 01:37), dieser hat allerdings in Frankfurt geendet.

Daher ab Frankfurt mit 2020 nach Düsseldorf Ankunft neu um 02:44.

Ab Düsseldorf kein Taxischein sondern warten auf die S-Bahn um 03:37.

Hallo,

was hatte denn in deinem Fall gegen das Taxi gesprochen? Schließlich warst du doch schon über 60 Minuten zu spät, eigentlich hättest du dich nicht darauf einlassen müssen, nochmal über 50 Minuten zu warten?

Konkrete Fahrgastrechte Frage

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 15.09.2020, 22:49 (vor 1311 Tagen) @ brandenburger

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten das ich mal diese Verbindung hatte:

Ankunft soll 01:13 in Düsseldorf mit 522 (weiter mit einer S-Bahn um 01:37), dieser hat allerdings in Frankfurt geendet.

Daher ab Frankfurt mit 2020 nach Düsseldorf Ankunft neu um 02:44.

Ab Düsseldorf kein Taxischein sondern warten auf die S-Bahn um 03:37.


Hallo,

was hatte denn in deinem Fall gegen das Taxi gesprochen? Schließlich warst du doch schon über 60 Minuten zu spät, eigentlich hättest du dich nicht darauf einlassen müssen, nochmal über 50 Minuten zu warten?

Es kam die plausible Begründung das die S-Bahn fährt zumal es am Ende sowieso nur ein zeitlichen Vorteil ca. 20 Minuten gehabt hätte.

Gegen 02:50 war ich an der Information, bis der Herr alles recherchiert hatte war es 02:55.

Dann schaute er nach Bussen oder Straßenbahnen die es nicht gab.

Wenn er mir den Taxischein gegeben hätte wäre es kurz nach 03:00 gewesen - mit suche des richtigen Taxis nennen des Ziels und Fahrt wäre ich gegen 03:30 zuhause gewesen.

Mit der S-Bahn war es dann 03:50 also einen Riesenvorteil hätte ich nicht gehabt - allgemein halte ich von Taxifahrten auch nicht viel es sei denn sie bringen auch wirklich was, aber fragen kostet ja nichts.

Ein anderes Mal hat man mir den Taxischein förmlich nachgeworfen - allerdings war es an dem Abend sehr Chaotisch mit vielen Verspätungen.

Ich wollte nur wissen ob die S-Bahn die in ca. 30 Minuten fahren sollte auch fährt bzw. wie die Chancen sind das sie kommt - da ich sonst den Nachbus nehmen kann und Zack wollte man mir einen Taxischein Ausstellen, da der Mitarbeiter nicht auf meine Frage einging lehnte ich ab und nahm den Nachtbus.

Konkrete Fahrgastrechte Frage

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 18:38 (vor 1311 Tagen) @ Reservierungszettel

Theoretisch ja, praktisch wirst du wohl auf den 618 verwiesen - es gibt ja noch eine Verbindung und diese ist auch zumutbar ;)

Was aber ja dann laut meiner Auffassung den Beförderungsbedingungen widersprechen würde.

Wenn du gut verhandeln kannst versuch es, allerdings weiß ich nicht wie du dann deine Ankunft in Karlsruhe bezüglich der Fahrgastrechte belegen möchtest.

Zumal du es sicher auch nicht in 7 Minuten zur Information und wieder zurück schaffst um einen Taxischein ab Pforzheim zu holen.

Du müsstest also bei der Variante nach Pforzheim erstmal in Vorleistung treten...

Nein, denn ich könnte mir schon im Zug den Taxischein geben lassen mit Verweis darauf, dass es für einen Gang zur DB Information nicht mehr reichen wird.

Denn:
Ankunft in Karlsruhe soll 01:19
Ankunft in Pforzheim dann 01:24
Pforzheim-Karlsruhe mit Auto ca. 30 Minuten wäre 01:54 -> keine 60 Minuten.

Mit dem 618 hättest du die 60 Minuten natürlich locker voll und bekommst noch Geld zurück ;)

Relevant ist laut Beförderungsbedingungen nicht die tatsächliche Verspätung am Zielort, sonder wie hoch sie wäre, würde man das alternative Verkehrsmittel nicht nutzen würde. Und die Ankunftszeit wäre ohne Nutzung eines alternativen Verkehrsmittel weit über eine Stunde später, also ist die Bedingung erfüllt. Ob man dann schlussendlich durch Nutzung des alternativen Verkehrsmittel sogar früher ankommt als geplant, ist irrelevant.

Du würdest aber trotzdem auf Kosten sitzen bleiben

Power132, Dienstag, 15.09.2020, 07:09 (vor 1312 Tagen) @ Knochendochen

(...), so hat er einen Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80 €; dieser Höchstbetrag gilt nicht in den Fällen des Artikel 18 Abs. 2 lit. c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.

Die planmäßige Ankunftszeit in Karlsruhe liegt zwischen 0 und 5 Uhr. Damit wäre das erste Kriterium schonmal erfüllt. 60 Minuten zu erwartende Verspätung am Zielbahnhof trifft auch zu, da ich mit dem nächsten Zug (ICE 618) erst um 3:33 in Karlsruhe wäre. Also sind doch beide Kriterien erfüllt und ich müsste theoretisch einen Taxigutschein von Stuttgart nach Karlsruhe an der DB Information bekommen, oder?

Laut Taxirechner.de entstünden Kosten von 149,00€. Also würdest du auf einem nicht unerheblichen Teil der Kosten sitzenbleiben.

Du würdest aber trotzdem auf Kosten sitzen bleiben

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 18:27 (vor 1311 Tagen) @ Power132

Laut Taxirechner.de entstünden Kosten von 149,00€. Also würdest du auf einem nicht unerheblichen Teil der Kosten sitzenbleiben.

Ich habe ja auch nicht vor, im Fall eines Anschlussverlustes das Taxi selbst zu zahlen, sondern ich würde zum Zugbegleiter oder zur DB Information gehen. Ich bin ja verpflichtet, der Bahn die Möglichkeit zu geben, mich anderweitig zu befördern, bevor ich in Vorleistung gehe. Würde ich das nicht machen, würde ich wahrscheinlich sogar auf den gesamten Kosten sitzenblieben.

Konkrete Fahrgastrechte Frage

gsg, Dienstag, 15.09.2020, 07:42 (vor 1312 Tagen) @ Knochendochen

Hallo,

Aus heutiger Perspektive halte ich folgende szenarien für wahrscheinlich:
1. der IRE wartet und du bekommst deinen Anschluss. spät Abends wird auch gerne einige Minuten gewartet, ich selbst stand in Stuttgart schonmal 20 Minuten um auf Anschlussreisende zu warten.
2. Du bekommst einen Taxigutschein. Die Fahrgastrechte erlauben dies und in Stuttgart habe ich ihn bisher auch immer ohne Diskussion sofort bekommen. Die Information müsste geöffnet haben.
3. Dein ICE legt einen Extrahalt in Bruchsal ein, wo du einen Anschluss nach Karlsruhe z.B. mit ICE 619 bekommst. Wäre die schlauste Lösung, aber leider auch die an die wahrscheinlich niemand denkt. Insofern würde ich das bei absehbarem Anschlussverlust in Ulm dem Zugführer aktiv vorschlagen.

insgesamt würde ich mir bei der Verbindung keine Sorgen machen. Du wirst nach Karlsruhe kommen :-)

Berichte hinterher was es wurde.

viele grüße
gsg

Konkrete Fahrgastrechte Frage

Knochendochen, Dienstag, 15.09.2020, 18:30 (vor 1311 Tagen) @ gsg

3. Dein ICE legt einen Extrahalt in Bruchsal ein, wo du einen Anschluss nach Karlsruhe z.B. mit ICE 619 bekommst. Wäre die schlauste Lösung, aber leider auch die an die wahrscheinlich niemand denkt. Insofern würde ich das bei absehbarem Anschlussverlust in Ulm dem Zugführer aktiv vorschlagen.

Interessante Möglichkeit. Geht das denn überhaut, sprich hat der Zug genügend Fahrzeitreserven, um das wieder aufzuhohlen? Und wie viel Verspätung entsteht eigentlich durch so einen zusätzlichen Halt?

Frage zur Entschädigungsfrist

Knochendochen, Freitag, 18.09.2020, 00:09 (vor 1309 Tagen) @ Knochendochen

Hallo,

in der EU-Fahrgastrechteverordnung steht ja, dass Entschädigungen innerhalb eines Monats zu zahlen sind. Was passiert eigentlich, wenn die Bahn gegen diese Frist verstößt? Kann man dann da zusätzliches Geld eintreiben? Wenn ja, wie viel? Hatte schonmal jemand den Fall, das eine Entschädigung nach einem Monat immer noch nicht da war? Was habt ihr dann gemacht? Konnte schonmal jemand erfolgreich Geld für diesen Gesetzesbruch eintreiben? Gibt es dazu vielleicht Gerichtsurteile?

Viele Grüße

Knochendochen

Frage zur Entschädigungsfrist - Mahnung über das EBA hilft

ffz, Freitag, 18.09.2020, 20:35 (vor 1308 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von ffz, Freitag, 18.09.2020, 20:39

Hallo,

die Entschädigungsfrist beginnt ab dem Tag ab dem der Entschädigungsantrag bei Service Center Fahrgastrechte vorliegt, das sind etwa 5 Werktage ab dem Zeitpunkt wo der Brief in den Briefkasten geworfen wurde. Die Frist wird übrigens um weitere 4 Wochen verlängert, wenn das Service Center Fahrgastrechte Nachfragen schickt, oder ein Schreiben, dass sich die Bearbeitung verzögert.

Wenn du meinst dass das Service Center Fahrgastrechte gegen die Frist verstößt kannst du dich beim EBA beschweren, die haken dann beim Serce Center Fahrgastrechte nach und können entsprechende Sanktionen androhen, bzw erlassen. https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/fahrgastrechte_node.html;jsessionid=57...

Du kannst Säumniszinsen verlangen, nach dem entsprechenden Mahnverfahren, ob die bekommst und ob dich das reich macht ist eine andere Frage.

Die Fahrgastrechte sind kein Gesetz, somit kann es da keinen Gesetzesbruch geben. Ich möchte schwer bezweifeln, dass du ein gericht findest, dass eine Klage wegen einem Verstoß gegen die EU-Fahrgastrechte überhaupt zulassen wird, daher kann es auch kein Urteil geben. Wenn das EBA nix ausrichten kann, was ich doch stark bezweifeln möchte, bleibt dir das Gerichtliche Mahnverfahren.

Frage zur Entschädigungsfrist

Bremer, Bremen, Mittwoch, 28.10.2020, 15:02 (vor 1269 Tagen) @ Knochendochen
bearbeitet von Bremer, Mittwoch, 28.10.2020, 15:03

Was passiert eigentlich, wenn die Bahn gegen diese Frist verstößt?

Ob man das EBA vorher einschaltet, bleibt jedem selbst überlassen.

Fakt ist: Wenn es so weit gekommen ist, hat sich bereits gezeigt, dass das Servicecenter sich extra viel Zeit lässt, um Zeit verstreichen zu lassen. Das gleiche wird es dann auch beim EBA machen.

Da ich gerade in einer ähnlichen Lage bin, überlege ich gerade die beste Taktik. Eventuell werde ich nämlich das EBA "überspringen" und direkt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Grund: Auch hier der gleiche wie oben. Das Verfahren dauert auch seine Zeit und wenn vorher noch das EBA dazwischen steht, kostet es noch mehr Zeit. Außerdem kann man im Zuge des gerichtlichen Mahnverfahrens die Verzugszinsen schon direkt unkompliziert geltend machen.

Frage zur Entschädigungsfrist

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 28.10.2020, 15:12 (vor 1269 Tagen) @ Bremer

Was passiert eigentlich, wenn die Bahn gegen diese Frist verstößt?


Ob man das EBA vorher einschaltet, bleibt jedem selbst überlassen.

Fakt ist: Wenn es so weit gekommen ist, hat sich bereits gezeigt, dass das Servicecenter sich extra viel Zeit lässt, um Zeit verstreichen zu lassen. Das gleiche wird es dann auch beim EBA machen.

Da ich gerade in einer ähnlichen Lage bin, überlege ich gerade die beste Taktik. Eventuell werde ich nämlich das EBA "überspringen" und direkt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Mal eine Frage?

und gegen wen?
Das Fahrgastrechtecenter arbeitet doch nur im Auftrag von den Eisenbahnunternehmen, und geht so was an ein Postfach?

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Frage zur Entschädigungsfrist

Bremer, Bremen, Mittwoch, 28.10.2020, 21:29 (vor 1268 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das Fahrgastrechtecenter arbeitet doch nur im Auftrag von den Eisenbahnunternehmen, und geht so was an ein Postfach?

Richtig, ein gerichtliches Mahnverfahren kann man nicht an ein Postfach adressieren.

Letztendlich sitzen im Servicecenter auch nur Abgesandte der entsprechenden Unternehmen.

Entschädigungsfälle bearbeitet das Bahnunternehmen, bei dem die Fahrkarten gekauft wurde. Die Forderung richtet sich dann also konkret an DB Vertrieb. Und die sind auch ohne Postfach erreichbar.

Frage zur Entschädigungsfrist

bahnfahrerofr., Mittwoch, 28.10.2020, 22:39 (vor 1268 Tagen) @ Bremer

Letztendlich sitzen im Servicecenter auch nur Abgesandte der entsprechenden Unternehmen.

Was macht dich da so sicher?

Meines Wissens nach arbeiten dort Mitarbeiter der DB Dialog und diverser beauftragter Personaldienstleister (Leiharbeiter etc.).

Korrektur

Bremer, Bremen, Dienstag, 03.08.2021, 21:14 (vor 989 Tagen) @ Bremer

Besser später als nie möchte ich eine Aussage korrigieren:

Ansprechpartner ist nicht der Verkäufer der Fahrkarten, sondern das Eisenbahnunternehmen, welches für die Verspätung / den Ausfall verantwortlich ist, bzw. wessen Zug betroffen ist.

siehe auch hier

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