Komplette Erstattung"Corona-Flex" bei Nichtantritt, j/n? (Fahrkarten und Angebote)

ICE619, München, Donnerstag, 27.08.2020, 16:34 (vor 1310 Tagen)

Hi!
Sicher für den ein oder anderen hier Interessant, nicht im Sinne des Betruges sondern Allgemein.

https://community.bahn.de/questions/2434421-komplette-erstattung-corona-flex-ticket-nic...

Sollte schon passen oder?

Bin mal gespannt wie das SCFGR entscheiden wird, so sicher bin ich mir da nicht.

klar

sflori, Donnerstag, 27.08.2020, 17:26 (vor 1310 Tagen) @ ICE619

Bin mal gespannt wie das SCFGR entscheiden wird, so sicher bin ich mir da nicht.

Ich bin mir da sicher.

Hier stehen die Fahrgastrechte zusammengefasst:
https://www.fahrgastrechte.info/Die-neuen-Fahrgastrechte-im-UEberblick.22.0.html

"Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort ihrer Fahrkarte können Sie: Von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen."


Bye. Flo.

Streitbar ob klar oder nicht.

ICE619, München, Donnerstag, 27.08.2020, 17:35 (vor 1310 Tagen) @ sflori

Danke für deine Antwort!
Naja, wenn es so klar wär, würd ich es hier nicht reinstellen und auch nicht zu einer durchaus lebhaften Diskussion in der DB-Community führen oder?;)

Streitbar ob klar oder nicht.

keksi, Donnerstag, 27.08.2020, 18:50 (vor 1310 Tagen) @ ICE619

Danke für deine Antwort!
Naja, wenn es so klar wär, würd ich es hier nicht reinstellen und auch nicht zu einer durchaus lebhaften Diskussion in der DB-Community führen oder?;)

Bekommst das Geld natürlich nicht wieder. Dein Ticket ist aus KULANZ für längere Zeit für andere Züge freigegeben.. Wenn nachweisbar dein Zug der aufm Ticket steht gefahren ist, hast du eben keinen Anspruch :-)

Mfg

Streitbar ob klar oder nicht.

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 27.08.2020, 19:02 (vor 1310 Tagen) @ keksi
bearbeitet von Berlin-Express, Donnerstag, 27.08.2020, 19:02

Danke für deine Antwort!
Naja, wenn es so klar wär, würd ich es hier nicht reinstellen und auch nicht zu einer durchaus lebhaften Diskussion in der DB-Community führen oder?;)


Bekommst das Geld natürlich nicht wieder. Dein Ticket ist aus KULANZ für längere Zeit für andere Züge freigegeben.. Wenn nachweisbar dein Zug der aufm Ticket steht gefahren ist, hast du eben keinen Anspruch :-)

Ich stimme dir in diesem Fall, ausnahmsweise!, mal zu. Aber wer weiß, ob das SCFGR nicht doch anders entscheidet, das Social Media Team scheint ja auch daran zu glauben.

--
[image] #FreeAssange

Streitbar ob klar oder nicht.

ICE619, München, Donnerstag, 27.08.2020, 19:07 (vor 1310 Tagen) @ Berlin-Express

Danke für deine Antwort!
Naja, wenn es so klar wär, würd ich es hier nicht reinstellen und auch nicht zu einer durchaus lebhaften Diskussion in der DB-Community führen oder?;)


Bekommst das Geld natürlich nicht wieder. Dein Ticket ist aus KULANZ für längere Zeit für andere Züge freigegeben.. Wenn nachweisbar dein Zug der aufm Ticket steht gefahren ist, hast du eben keinen Anspruch :-)

Ich stimme dir in diesem Fall, ausnahmsweise!, mal zu. Aber wer weiß, ob das SCFGR nicht doch anders entscheidet, das Social Media Team scheint ja auch daran zu glauben.

Aber nur weil eine Kulanz vorausgeht, erlischt es doch keine Fahrgastrechte.
Oder wie stellt ihr euch das vor?
Bin wirklich gespannt wie die Sache ausgeht und nein, ich bin nicht der Threadersteller in der DB-Community.

Streitbar ob klar oder nicht.

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 27.08.2020, 19:19 (vor 1310 Tagen) @ ICE619

Danke für deine Antwort!
Naja, wenn es so klar wär, würd ich es hier nicht reinstellen und auch nicht zu einer durchaus lebhaften Diskussion in der DB-Community führen oder?;)


Bekommst das Geld natürlich nicht wieder. Dein Ticket ist aus KULANZ für längere Zeit für andere Züge freigegeben.. Wenn nachweisbar dein Zug der aufm Ticket steht gefahren ist, hast du eben keinen Anspruch :-)

Ich stimme dir in diesem Fall, ausnahmsweise!, mal zu. Aber wer weiß, ob das SCFGR nicht doch anders entscheidet, das Social Media Team scheint ja auch daran zu glauben.


Aber nur weil eine Kulanz vorausgeht, erlischt es doch keine Fahrgastrechte.
Oder wie stellt ihr euch das vor?
Bin wirklich gespannt wie die Sache ausgeht und nein, ich bin nicht der Threadersteller in der DB-Community.

Ich würde es so sehen, dass sich die Fahrgastrechte auf die ursprüngliche Verbindung beziehen, aus Kulanz hat man dann gesagt sie können ein spätere Verbindung nutzen, ich persönlich kann mir aber nicht vorstellen, dass damit auch die FGR auf die spätere Verbindung übertragen werden.

Ich bin allerdings auch gespannt wie die Sache ausgeht und wer wohl recht hatte. ^^

--
[image] #FreeAssange

Streitbar ob klar oder nicht.

ICE619, München, Donnerstag, 27.08.2020, 19:27 (vor 1310 Tagen) @ Berlin-Express

Danke für deine Antwort!
Naja, wenn es so klar wär, würd ich es hier nicht reinstellen und auch nicht zu einer durchaus lebhaften Diskussion in der DB-Community führen oder?;)


Bekommst das Geld natürlich nicht wieder. Dein Ticket ist aus KULANZ für längere Zeit für andere Züge freigegeben.. Wenn nachweisbar dein Zug der aufm Ticket steht gefahren ist, hast du eben keinen Anspruch :-)

Ich stimme dir in diesem Fall, ausnahmsweise!, mal zu. Aber wer weiß, ob das SCFGR nicht doch anders entscheidet, das Social Media Team scheint ja auch daran zu glauben.


Aber nur weil eine Kulanz vorausgeht, erlischt es doch keine Fahrgastrechte.
Oder wie stellt ihr euch das vor?
Bin wirklich gespannt wie die Sache ausgeht und nein, ich bin nicht der Threadersteller in der DB-Community.


Ich würde es so sehen, dass sich die Fahrgastrechte auf die ursprüngliche Verbindung beziehen, aus Kulanz hat man dann gesagt sie können ein spätere Verbindung nutzen, ich persönlich kann mir aber nicht vorstellen, dass damit auch die FGR auf die spätere Verbindung übertragen werden.

Ich bin allerdings auch gespannt wie die Sache ausgeht und wer wohl recht hatte. ^^

Absolut, ich auch!:)
Bin auch gespannt welch Usermeinungen es sonst noch hier gibt und hoffentlich noch getextet werden.

FGR gelten hier gar nicht, teilweise oder komplett?

Henrik, Donnerstag, 27.08.2020, 19:30 (vor 1310 Tagen) @ Berlin-Express

Naja, wenn es so klar wär, würd ich es hier nicht reinstellen und auch nicht zu einer durchaus lebhaften Diskussion in der DB-Community führen oder?;)

dort fand bisher ja noch nichtmal eine Diskussion an sich statt.

Bekommst das Geld natürlich nicht wieder. Dein Ticket ist aus KULANZ für längere Zeit für andere Züge freigegeben.. Wenn nachweisbar dein Zug der aufm Ticket steht gefahren ist, hast du eben keinen Anspruch :-)

Ich stimme dir in diesem Fall, ausnahmsweise!, mal zu. Aber wer weiß, ob das SC FGR nicht doch anders entscheidet, das Social Media Team scheint ja auch daran zu glauben.

Aber nur weil eine Kulanz vorausgeht, erlischt es doch keine Fahrgastrechte.
Oder wie stellt ihr euch das vor?
Bin wirklich gespannt wie die Sache ausgeht und nein, ich bin nicht der Threadersteller in der DB-Community.

Ich würde es so sehen, dass sich die Fahrgastrechte auf die ursprüngliche Verbindung beziehen, aus Kulanz hat man dann gesagt sie können ein spätere Verbindung nutzen, ich persönlich kann mir aber nicht vorstellen, dass damit auch die FGR auf die spätere Verbindung übertragen werden.

so gar nichts..?
auch nicht die 25% / 50% bei Verspätung, Ersatzbeförderung durch Taxi o.ä., Hotelübernachtung..
kann der Fahrgast halt sehen, wie's mit ihm geschieht?

Erstattung unproblematisch

Gleiswechsel, Donnerstag, 27.08.2020, 19:05 (vor 1310 Tagen) @ keksi

Kulanz wäre es, wenn man einmalig von den gewohnten Regeln absieht und dem Kunden ein positiveres Ergebnis liefert. Die Regelung des flexiblen Fahrens aufgrund der Corona-Pandemie ist eine eigene, allgemeingültige Regelung (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) die nicht auf einer einmaligen Kulanz basiert. Eine Erstattung erfolgt aufgrund einer Verspätung einer Reise. Sofern keine Zugbindung besteht ist nicht die aufgedruckte Verbindung maßgeblich sondern die gewählte.

Ich habe ja mittlerweile etwas Angst ...

Der Blaschke, Donnerstag, 27.08.2020, 19:47 (vor 1310 Tagen) @ keksi

Huhu.

Bekommst das Geld natürlich nicht wieder.

Ach ... - wenn du so wüßtest, was allein ich in den letzten 30 Jahren schon so an Geldern wiederbekommen habe, wenn ich das denn wollte. Meistens will ich nicht, weil sich's nicht lohnt oder sich anderweitig ein 'Ausgleich' bot.

Oder was ich alltäglich an Durchwinken bei den Schaffnern erlebe. Manchmal wird sogar richtig gekungelt! Der Metronom Hannover Uelzen in Tagesrandlage fiel aus. Freigabe des ICE eben bis Uelzen. Die Niedersachsenticket-Fahrgästin fragte mal nach: sie müsse nach Hamburg. Und das sei jetzt soooo bequem hier. Ob sie wirklich in Uelzen wieder raus müsse?!?!??? Der Schaffner überlegte. Einerseits habe die Kundin schon recht. Andererseits: andere bezahlen teuer Geld für den ICE, da sei eine Mitnahme von ihr ja denen gegenüber ungerecht. Und dann hat er eine Idee: sie kauft im Bistro etwas Verpflegung für sich, dann darf sie mit! So hat die DB einen Zusatzgewinn. Die Kundin auch. Und zack, war sie weg und kam mit Essen wieder. Waren aber keine Kekse. Win-win.

Ich habe ja nur mittlerweile etwas Angst. Wenn unser 'keksi' hier immer wieder mitbekommt, wie Kunden und Kollegen die Dinge häufig regeln - nicht, dass das eines Tages nochmal Folgen hat ... Ein 'ARD-Brennpunkt' wegen 'keksi' ...

Andererseits: wer sagt schon, dass er es in der Realität jenseits dieses Forums so hält wie er hier schreibt ... Die wenigsten Diskussionen hier haben ja was mit der Praxis und den Sorgen normaler Fahrgäste zu tun - warum sollte es dann bei unserem geschätzten Keks anders sein ... Drüber reden mag er ja nicht (zumindest harrt eine entsprechende Bitte noch einer Antwort ...).

Ist meine Angst dann doch unbegründet ...


;-)))))


Schöne Grüße von jörg

Streitbar ob klar oder nicht.

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 28.08.2020, 10:14 (vor 1309 Tagen) @ keksi

Danke für deine Antwort!
Naja, wenn es so klar wär, würd ich es hier nicht reinstellen und auch nicht zu einer durchaus lebhaften Diskussion in der DB-Community führen oder?;)


Bekommst das Geld natürlich nicht wieder. Dein Ticket ist aus KULANZ für längere Zeit für andere Züge freigegeben.. Wenn nachweisbar dein Zug der aufm Ticket steht gefahren ist, hast du eben keinen Anspruch :-)

Mfg

Auf vielen Flexpreisen steht auch ein anderer Zug drauf, als der, der vielleicht tatsächlich genutzt wird. Trotzdem gelten die Fahrgastrechte.

Bei aufgehobener Zugbindung ebenso - selbst wenn ich ganz anders fahren als ursprünglich geplant, gelten die Fahrgastrechte auf Basis der neuen Verbindung.

Warum sollte das bei Corolanz-Fahrkarten anders sein?

--
Weg mit dem 4744!

Komplette Erstattung"Corona-Flex" bei Nichtantritt, j/n?

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 27.08.2020, 19:39 (vor 1310 Tagen) @ ICE619
bearbeitet von Reservierungszettel, Donnerstag, 27.08.2020, 19:40

Hi!
Sicher für den ein oder anderen hier Interessant, nicht im Sinne des Betruges sondern Allgemein.

https://community.bahn.de/questions/2434421-komplette-erstattung-corona-flex-ticket-nic...

Sollte schon passen oder?

Bin mal gespannt wie das SCFGR entscheiden wird, so sicher bin ich mir da nicht.

Meine Meinung dazu:

Die DB hat mit Kulanz geworben, diese umfasst entweder spätere flexible Nutzung oder volle Erstattung.

Der Fahrgast hat sich nun für flexible Nutzung entschieden, die Verbindung ging schief und wurde abgebrochen, nun soll das Ticket komplett erstattet werden.

Einen Betrug sehe ich hier nicht da das Ticket ja schon längst zur Erstattung hätte eingereicht werden können.

Komplette Erstattung"Corona-Flex" bei Nichtantritt, j/n?

Henrik, Donnerstag, 27.08.2020, 19:48 (vor 1310 Tagen) @ Reservierungszettel

Hi!
Sicher für den ein oder anderen hier Interessant, nicht im Sinne des Betruges sondern Allgemein.

https://community.bahn.de/questions/2434421-komplette-erstattung-corona-flex-ticket-nic...

Sollte schon passen oder?

Bin mal gespannt wie das SCFGR entscheiden wird, so sicher bin ich mir da nicht.

Meine Meinung dazu:

Die DB hat mit Kulanz geworben, diese umfasst entweder spätere flexible Nutzung oder volle Erstattung.

Der Fahrgast hat sich nun für flexible Nutzung entschieden, die Verbindung ging schief und wurde abgebrochen, nun soll das Ticket komplett erstattet werden.

Einen Betrug sehe ich hier nicht da das Ticket ja schon längst zur Erstattung hätte eingereicht werden können.

Weißt auch Du mehr als dort zu lesen ist?
Aus den wenigen Worten geht nicht hervor, ob er sein Ticket zur Erstattung hätte einreichen können.
Vielleicht weiß ICE619 mehr bzw. kann das bestätigen.

Komplette Erstattung"Corona-Flex" bei Nichtantritt, j/n?

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 28.08.2020, 01:08 (vor 1309 Tagen) @ Henrik

Hi!
Sicher für den ein oder anderen hier Interessant, nicht im Sinne des Betruges sondern Allgemein.

https://community.bahn.de/questions/2434421-komplette-erstattung-corona-flex-ticket-nic...

Sollte schon passen oder?

Bin mal gespannt wie das SCFGR entscheiden wird, so sicher bin ich mir da nicht.

Meine Meinung dazu:

Die DB hat mit Kulanz geworben, diese umfasst entweder spätere flexible Nutzung oder volle Erstattung.

Der Fahrgast hat sich nun für flexible Nutzung entschieden, die Verbindung ging schief und wurde abgebrochen, nun soll das Ticket komplett erstattet werden.

Einen Betrug sehe ich hier nicht da das Ticket ja schon längst zur Erstattung hätte eingereicht werden können.


Weißt auch Du mehr als dort zu lesen ist?

Zitat: Ich habe eine vor Corona gekaufte Super Sparpreis Fahrkarte.

Aus den wenigen Worten geht nicht hervor, ob er sein Ticket zur Erstattung hätte einreichen können.
Vielleicht weiß ICE619 mehr bzw. kann das bestätigen.

Meldung der DB vom 13.03.2020 https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/DB-Chef-Dr-Rich...
Zitat: Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise nicht mehr antreten möchten, können ab Anfang kommender Woche ihre gebuchten Tickets kostenfrei in einen Reisegutschein im Wert ihres Tickets umwandeln lassen. Das gilt für alle Super Sparpreise und Sparpreise für Reisen bis einschließlich 30. April.

Und aktuell gibts den Hinweis: Nutzen Sie Ihre Fernverkehrs-Fahrkarte, die Sie bis zum 13.03.2020 gekauft haben, flexibel bis zum 31.10.2020. Das gilt auch für Züge des Nahverkehrs, die in der Fernverkehrs-Fahrkarte im Vor- und/oder Nachlauf (mit Kürzel „NV“) genannt sind.

Daraus ergibt sich bei Fahrtabbruch die Komplette Erstattung, wie erwähnt eine Erstattung wäre schon bis Ende April möglich gewesen.

Daher ist mir nicht ganz klar was du noch für Infos suchst, die gegebenen so sie der Wahrheit entsprechen sind ausreichend.

Komplette Erstattung "Corona-Flex" bei Nichtantritt, j/n?

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 28.08.2020, 01:23 (vor 1309 Tagen) @ Reservierungszettel

... kostenfrei in einen Reisegutschein im Wert ihres Tickets umwandeln lassen. Das gilt für alle Super Sparpreise und Sparpreise für Reisen bis einschließlich 30. April.

... wie erwähnt eine Erstattung wäre schon bis Ende April möglich gewesen.

Daher ist mir nicht ganz klar was du noch für Infos suchst, die gegebenen so sie der Wahrheit entsprechen sind ausreichend.

Eine Erstattung - gegen Gutschein - wäre nur (bis 30. Juni) möglich gewesen, falls das gebuchte Reisedatum vor dem 5. Mai lag. Anfangs lief diese Frist bis 30. April und wurde dann verlängert.

Für spätere Reisedaten, also ab 5. Mai, gab und gibt es nur die Möglichkeit der "flexiblen Nutzung", nicht aber jene der Erstattung gegen Gutschein.

Das gebuchte Reisedatum hat der Fragesteller in der Community nicht genannt. Wahrscheinlich ist es aber auch nicht relevant für die Nutzung der Fahrgastrechte.

Komplette Erstattung "Corona-Flex" bei Nichtantritt, j/n?

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 28.08.2020, 01:38 (vor 1309 Tagen) @ Co_Tabara-98

... kostenfrei in einen Reisegutschein im Wert ihres Tickets umwandeln lassen. Das gilt für alle Super Sparpreise und Sparpreise für Reisen bis einschließlich 30. April.

... wie erwähnt eine Erstattung wäre schon bis Ende April möglich gewesen.

Daher ist mir nicht ganz klar was du noch für Infos suchst, die gegebenen so sie der Wahrheit entsprechen sind ausreichend.


Eine Erstattung - gegen Gutschein - wäre nur (bis 30. Juni) möglich gewesen, falls das gebuchte Reisedatum vor dem 5. Mai lag. Anfangs lief diese Frist bis 30. April und wurde dann verlängert.

Für spätere Reisedaten, also ab 5. Mai, gab und gibt es nur die Möglichkeit der "flexiblen Nutzung", nicht aber jene der Erstattung gegen Gutschein.

Das gebuchte Reisedatum hat der Fragesteller in der Community nicht genannt. Wahrscheinlich ist es aber auch nicht relevant für die Nutzung der Fahrgastrechte.

Es ist die Rede von vor Corona, daher wäre eine komplette Erstattung schon möglich gewesen.

Komplette Erstattung "Corona-Flex" bei Nichtantritt, j/n?

Henrik, Freitag, 28.08.2020, 02:52 (vor 1309 Tagen) @ Reservierungszettel

... kostenfrei in einen Reisegutschein im Wert ihres Tickets umwandeln lassen. Das gilt für alle Super Sparpreise und Sparpreise für Reisen bis einschließlich 30. April.

... wie erwähnt eine Erstattung wäre schon bis Ende April möglich gewesen.

Daher ist mir nicht ganz klar was du noch für Infos suchst, die gegebenen so sie der Wahrheit entsprechen sind ausreichend.

Eine Erstattung - gegen Gutschein - wäre nur (bis 30. Juni) möglich gewesen, falls das gebuchte Reisedatum vor dem 5. Mai lag. Anfangs lief diese Frist bis 30. April und wurde dann verlängert.

Für spätere Reisedaten, also ab 5. Mai, gab und gibt es nur die Möglichkeit der "flexiblen Nutzung", nicht aber jene der Erstattung gegen Gutschein.

Das gebuchte Reisedatum hat der Fragesteller in der Community nicht genannt. Wahrscheinlich ist es aber auch nicht relevant für die Nutzung der Fahrgastrechte.

Es ist die Rede von vor Corona, daher wäre eine komplette Erstattung schon möglich gewesen.

gebucht vor Corona.

Ein Ticket gebucht z.B. im Januar für eine Bahnfahrt im Juni (z.B. zur Kieler-Woche, die dann doch nicht stattfand) ist doch nicht erstattbar gewesen.

Es wurde nicht genannt, ob das Ticket gebucht wurde für eine Reise z.B. im April oder Juni - das wäre ein Unterschied.

Ist Kulanz rechtlich bindend?

sflori, Donnerstag, 27.08.2020, 19:45 (vor 1310 Tagen) @ ICE619
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 27.08.2020, 19:45

Willkommen im Jura-Treff. :D

Die Kernfrage habe ich ja im Betreff genannt. Juristisch geht es um den sog. Rechtsbindungswillen des Vertragspartners, der die Kulanz einräumt.

Hier ein Link mit Hintergrundinformationen:
https://www.weka.de/einkauf-logistik/ist-kulanz-des-lieferers-rechtlich-bindend/


Bye. Flo.

Kulanz ist rechtlich bindend

Henrik, Donnerstag, 27.08.2020, 20:06 (vor 1310 Tagen) @ sflori

Die Kernfrage habe ich ja im Betreff genannt.

Juristisch geht es um den sog. Rechtsbindungswillen des Vertragspartners, der die Kulanz einräumt.

Hier ein Link mit Hintergrundinformationen:
https://www.weka.de/einkauf-logistik/ist-kulanz-des-lieferers-rechtlich-bindend/

das hatten wir damals doch schon alles,
Kulanz ist grundsätzlich rechtlich bindend.

Das stand auch nie zu Diskussion.

Hier geht's ja um eine Detailfrage der angebotenen Kulanz.

Es kommt (wie immer) darauf an...

mmandl, Donnerstag, 27.08.2020, 20:34 (vor 1310 Tagen) @ sflori
bearbeitet von mmandl, Donnerstag, 27.08.2020, 20:35

Kulanz wird dann rechtlich binden, wenn sich der Anbieter vertraglich zu ihrer Einhaltung verpflichtet. Ein übergesetzliches Umtauschrecht, dass der Einzelhändler dem Kunden bei Vertragsschluss einräumt, kann er daher später gerichtlich einfordern. Mit anderen Worten: Die Einräumung des Rechts erfolgt aus Kulanz, die Gewährung eines kulanterweise eingeräumten Rechts ist hingegen verpflichtend.

So liegt es auch hier. Die Corona-Kulanz ist ein Angebot auf eine Vertragsänderung, die der Fahrgast nach § 151 BGB annimmt - oder auch nicht. Nimmt er sie an, kann sich der Fahrgast für eine neue Verbindung entscheiden (§ 263 BGB) und sich bis zum Antritt der Fahrt umentscheiden bzw. die Fahrt im Rahmen der BB unterbrechen. Kommt es dabei zu einer Verspätung (inkl. Zugausfall, Anschlussverlust), steht dem Fahrgast das volle Arsenal der VO 1371/2007 zur Verfügung. Interessant ist nur die Frage, welcher Fahrplan diesen Rechten zugrunde liegt. Der bei Abschluss des ursprünglichen Beförderungsvertrags geltende (wohl kaum) oder der bei Veröffentlichung des Angebots auf eine Vertragsänderung durch die Bahn geltende bzw. jener, der bei der Annahme durch den Fahrgasts galt.

FGR bei "Corona-Flex"? -> bahn.de/corona sagt ja

Henrik, Donnerstag, 27.08.2020, 20:12 (vor 1310 Tagen) @ ICE619

Sicher für den ein oder anderen hier Interessant, nicht im Sinne des Betruges sondern Allgemein.

https://community.bahn.de/questions/2434421-komplette-erstattung-corona-flex-ticket-nic...

Sollte schon passen oder?

bahn.de/corona sagt ja:

Fragen und Antworten zum flexiblen Reisen

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