FGR: Abbruch bei Hin- und Rückfahrt? (Fahrkarten und Angebote)

flyingska, Montag, 25.05.2020, 08:06 (vor 1426 Tagen)

Wenn ich eine Fahrkarte von A nach B und zurück gemeinsam gebucht habe, aber mein Zug von B nach A (also auf der Rückfahrt) nicht mehr wie auf der FK eingetragen fährt. Also mit über zwei Stunden Verspätung am Ziel ist und mit zusätzlichem Umsteigen fährt. Darf ich dann die komplette Reise nicht antreten bzw. laut FGR abbrechen und bekomme den vollen Betrag erstattet? Oder nur die Hälfte, weil die Verspätung nur bei der Rückfahrt eingetreten ist?
Mit der hohen Verspätung bei der Rückfahrt, die ich bereits einen Tag vorher in der Fahrplanauskunft sehen konnte, machte die ganze Fahrt keinen Sinn mehr. Statt 0 Uhr wäre ich um 4:20h angekommen.

FGR: Abbruch bei Hin- und Rückfahrt?

keksi, Montag, 25.05.2020, 08:45 (vor 1426 Tagen) @ flyingska

Wenn ich eine Fahrkarte von A nach B und zurück gemeinsam gebucht habe, aber mein Zug von B nach A (also auf der Rückfahrt) nicht mehr wie auf der FK eingetragen fährt. Also mit über zwei Stunden Verspätung am Ziel ist und mit zusätzlichem Umsteigen fährt. Darf ich dann die komplette Reise nicht antreten bzw. laut FGR abbrechen und bekomme den vollen Betrag erstattet? Oder nur die Hälfte, weil die Verspätung nur bei der Rückfahrt eingetreten ist?
Mit der hohen Verspätung bei der Rückfahrt, die ich bereits einen Tag vorher in der Fahrplanauskunft sehen konnte, machte die ganze Fahrt keinen Sinn mehr. Statt 0 Uhr wäre ich um 4:20h angekommen.

Es wird grundsätzlich als 2 verschiedene seperate Fahrten gerechnet.

Am besten wäre zu wissen auch, um was für ne Verbindung es natürlich geht.

FGR: Abbruch bei Hin- und Rückfahrt?

Hansjörg, Montag, 25.05.2020, 08:52 (vor 1426 Tagen) @ keksi

Am besten wäre zu wissen auch, um was für ne Verbindung es natürlich geht.

Warum ist das wichtig? Es zählt die unendliche Verspätung auf der Rückfahrt durch Ausfall der gebuchten Verbindung.

FGR: Abbruch bei Hin- und Rückfahrt?

keksi, Montag, 25.05.2020, 09:28 (vor 1426 Tagen) @ Hansjörg

Am besten wäre zu wissen auch, um was für ne Verbindung es natürlich geht.


Warum ist das wichtig? Es zählt die unendliche Verspätung auf der Rückfahrt durch Ausfall der gebuchten Verbindung.

Machst wieder ein auf Dramaqueen? Warum "unendlich" ? ;-) Oft gibt es halt auch andere Alternativen um schneller am Ziel zu sein, als üblich, da 2 Std ein Zug selten langsamer ist. Daher kann man denn ja um Alternativen mal schauen, damit es dem Fahrgast weniger Unannehmlichkeiten bereitet...

Außerdem hat dein Beitrag wieder mal nix mit dem Beitrag zu tun :-)

FGR: Abbruch bei Hin- und Rückfahrt?

Hansjörg, Montag, 25.05.2020, 09:47 (vor 1426 Tagen) @ keksi

Am besten wäre zu wissen auch, um was für ne Verbindung es natürlich geht.


Warum ist das wichtig? Es zählt die unendliche Verspätung auf der Rückfahrt durch Ausfall der gebuchten Verbindung.


Machst wieder ein auf Dramaqueen? Warum "unendlich" ? ;-)

Ausfall der Verbindung kann nur eine unendliche Verspätung sein. Das haben wir hier schon öfter durchgesprochen.

Oft gibt es halt auch andere Alternativen um schneller am Ziel zu sein, als üblich, da 2 Std ein Zug selten langsamer ist. Daher kann man denn ja um Alternativen mal schauen, damit es dem Fahrgast weniger Unannehmlichkeiten bereitet...

Die Frage war aber die Stornierung der Reise aufgrund Zugausfall.

Außerdem hat dein Beitrag wieder mal nix mit dem Beitrag zu tun :-)

Ich sehe den Satz mit der unendlichen Verspätung als Beitrag für die Nutzung der FGR durchaus als thematisch passend an.

FGR: Abbruch bei Hin- und Rückfahrt?

keksi, Montag, 25.05.2020, 09:57 (vor 1426 Tagen) @ Hansjörg

Am besten wäre zu wissen auch, um was für ne Verbindung es natürlich geht.


Warum ist das wichtig? Es zählt die unendliche Verspätung auf der Rückfahrt durch Ausfall der gebuchten Verbindung.


Machst wieder ein auf Dramaqueen? Warum "unendlich" ? ;-)


Ausfall der Verbindung kann nur eine unendliche Verspätung sein. Das haben wir hier schon öfter durchgesprochen.

Oft gibt es halt auch andere Alternativen um schneller am Ziel zu sein, als üblich, da 2 Std ein Zug selten langsamer ist. Daher kann man denn ja um Alternativen mal schauen, damit es dem Fahrgast weniger Unannehmlichkeiten bereitet...


Die Frage war aber die Stornierung der Reise aufgrund Zugausfall.

Außerdem hat dein Beitrag wieder mal nix mit dem Beitrag zu tun :-)


Ich sehe den Satz mit der unendlichen Verspätung als Beitrag für die Nutzung der FGR durchaus als thematisch passend an.

Weiß ja nicht wem du die unendliche Geschichte erzählen magst....Hat bei FGR aber defintiv nix zu suchen...Da ist ja wohl denn doch ein Zug gefahren, wenn vll auch nicht der ursprüngliche, aber ankommen tut man ja trotzdem....also nix mit unendlicher Verbindung...Glaube du solltest bitte in der Realität bleiben :-) Tut uns allen hier gut..

Fakt ist, das Hin und Rückfahrt als seperat gerechnet werden.

Mfg

FGR: Abbruch bei Hin- und Rückfahrt?

Hansjörg, Montag, 25.05.2020, 10:04 (vor 1426 Tagen) @ keksi
bearbeitet von Hansjörg, Montag, 25.05.2020, 10:04

Weiß ja nicht wem du die unendliche Geschichte erzählen magst....Hat bei FGR aber defintiv nix zu suchen...Da ist ja wohl denn doch ein Zug gefahren, wenn vll auch nicht der ursprüngliche, aber ankommen tut man ja trotzdem....also nix mit unendlicher Verbindung...Glaube du solltest bitte in der Realität bleiben :-) Tut uns allen hier gut..

Fakt ist, das Hin und Rückfahrt als seperat gerechnet werden.

Korrekt. Fakt ist aber auch das die ausgefallene Verbindung die zur Nutzung der FGR-Option "Nichtantritt wegen Zugausfall" zu einer per Definition eine unendliche Verspätung der ursprünglichen Verbindung darstellt.

Eine hier nicht gewünschte, aber evtl. vorhandene Alternative ändert nichts am Verspätungszustand der gebuchten nicht mehr exisitierenden Verbindung.

Wortklaubereien?

Power132, Montag, 25.05.2020, 10:07 (vor 1426 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von Power132, Montag, 25.05.2020, 10:07

Es spricht bei der DB niemand von "unendlicher Verspätung" sondern von Zugausfall. Ich hab noch nie eine Blechelse oder einen menschlichen Ansager von "unendlicher Versprätung" reden hören.

Ist das wieder eine Neufindung wie dein FCL?

Wortklaubereien?

mmandl, Montag, 25.05.2020, 10:19 (vor 1426 Tagen) @ Power132

Die Annahme einer unendlichen Verspätung betrifft ja nur den Tatbestand der zu erwartenden Verspätung i.S.d. Art. 16 VO. Würde man nicht mit diesem Konstrukt arbeiten, würde ein Zugausfall und wohl auch ein verpasster Anschluss keine Rechte nach Art. 16 VO auslösen, der auf ein zu erwartende Verspätung am Zielort abstellt.

Dass man darauf ausweicht, dass die Rechte erst greifen, wenn die Verspätung bei Nutzung aus einer Alternativverbindung 16 Minuten übersteigt, macht keinen Sinn weil

a) es dann zuvor keinen (ausdrücklichen) unionsrechtlichen Anspruch auf Weiterbeförderung gäbe,
b) nicht klar wäre, woraus sich das Recht des Fahrgasts, einen anderen Zug zu nutzen, dann ergäbe und welche Züge der Fahrgast nutzten dürfte
c) bei der Verspätung eines Zugs auch nicht erst andere Verbindungen genutzt werden müssen, mit denen die Verspätung auf unter 61 Minuten gedrückt werden kann und die Rechte des Art. 16 nicht erst entstehen, wenn es keine derartige Verbindung gibt.

Mathematische Definitionen

arno50, Montag, 25.05.2020, 14:18 (vor 1426 Tagen) @ Power132

Jeder der einige Scheine in höherer Mathematik für Mathematiker, Physiker oder Ingenieure erworben hat, weiss, dass dabei der Begriff der Unendlichkeit oder ggf. auch der der Null elegant umschifft wird. Man fragt, ob eine willkürliche Grenze überschritten wird, da diese willkürlich beliebig hoch gesetzt werden kann. Analog bei der Null. Jeder kennt sicherlich eine zwar stetige aber nicht differenzierbar Funktion an einem Punkt, d.h. bildlich nähert sich die Kurve zwar der Null, aber die Steigung wackelt mit zunehmender Annäherung immer stärker hin und her.

Analog ergibt sich die Frage: wird der in meinem Fahrschein angegebene Zug X, der am Zielort um t ankommen soll in der Zeit t bis t+60Min ankommen, wenn nein, ist er im Sinne der Fahrgastrechte nicht pünktlich.

Ich hatte übrigens mal einen harmlosen Disput mit ZuB: Laut email fiel der Zug von L nach HB aus. Daher suchte ich eine andere deutlich frühere Verbindung. Der Zub guckte auf sein handy und fand eine Verbindung von L nach HB einige Minuten vorher, einen Ersatzzug, den ich bei der geplanten Verbindung nicht erreicht hätte. Nun ich konnte ihn überzeugen, dass das ein anderer Zug war und durfe ohne Zuzahlen gnädig weiterfahren.

Mathematische Definitionen

Gast, Dienstag, 26.05.2020, 14:08 (vor 1425 Tagen) @ arno50

Jeder der einige Scheine in höherer Mathematik für Mathematiker, Physiker oder Ingenieure erworben hat, weiss, dass dabei der Begriff der Unendlichkeit oder ggf. auch der der Null elegant umschifft wird. Man fragt, ob eine willkürliche Grenze überschritten wird, da diese willkürlich beliebig hoch gesetzt werden kann.

Werter Herr 50!

Sie beschreiben hier die mindestens bis zu Aristoteles zurückgehende Unterscheidung zwischen potentiell und aktual Unendlichem und weisen zu Recht darauf hin, daß im bekanntesten Bereich der Mathematik, in dem von "unendlich" geredet wird, der Infinitesimalrechnung, keinerlei aktuale Unendlichkeit vorkommt, sondern alles mithilfe endlicher Größen formuliert wird.

Jeder kennt sicherlich eine zwar stetige aber nicht differenzierbar Funktion an einem Punkt, d.h. bildlich nähert sich die Kurve zwar der Null, aber die Steigung wackelt mit zunehmender Annäherung immer stärker hin und her.

Ihre Beschreibung klingt nach so etwas wie x*sin(1/x). Insofern sei darauf hingewiesen, daß auch ganz einfache Funktionen mit Knick, wie |x|, stetig, aber nicht differenzierbar sind.

Es dozierte:
Gast

Unendliche Verspätung

WbuIV, Montag, 25.05.2020, 10:07 (vor 1426 Tagen) @ Hansjörg

Ja, wir haben schon öfters über die Bewertung ausfallender Züge gesprochen. Dabei hatten wir von "nur weil er ausfällt heißt das nicht dass er unpünklich wäre" bis zu Ausfall = unendliche Verspätung.

Eigentlich wäre ich dafür, dass alle ausgefallenen Züge mit der Zeit aufgenommen werden, die der folgende Zug tatsächlich am Ziel ankommt. Fährt ein Ersatzug ist das allein kein Grund ihn als verspätet anzusehen.

Das ist in der Praxis schwieriger zu messen als es scheint, weil ehrlicherweise müsste die ganze Reisekette angesehen werden. Denn, was hilft es mir, wenn der nächste Zug nach Hamburg in zwei Stunden fährt, aber mein (reservierungspflichtiger) Anschluss weg ist. Diese Erfassung wäre ziemlich kompliziert, aber m. E. ehrlich.

FGR: Abbruch bei Hin- und Rückfahrt?

Henrik, Montag, 25.05.2020, 14:53 (vor 1426 Tagen) @ Hansjörg

Es zählt die unendliche Verspätung

Machst wieder ein auf Dramaqueen? Warum "unendlich" ? ;-)

Ausfall der Verbindung kann nur eine unendliche Verspätung sein. Das haben wir hier schon öfter durchgesprochen.

achja?

IC 2020 am 23.5.2020

flyingska, Montag, 25.05.2020, 15:04 (vor 1426 Tagen) @ keksi

Es geht um den IC 2020 am 23.5.2020 von Mainz nach Duisburg.
Regulär: 23:44h Mainz Hbf - 2:49h Duisburg Hbf - ohne Umsteigen
Am 23.5. laut RIS: 23:44h Mainz Hbf - 4:06h Duisburg Hbf - 2x Umsteigen
oder 4:20h Duisburg Hbf - 1x Umsteigen.

Gut, sind nicht ganz 2 Stunden, aber mehr als 60 Minuten.

Dann hast du sie ja bereits durchgeführt?!

Matze86, München, Montag, 25.05.2020, 16:26 (vor 1426 Tagen) @ flyingska

- kein Text -

Dann hast du sie ja bereits durchgeführt?!

Hansjörg, Montag, 25.05.2020, 16:35 (vor 1426 Tagen) @ Matze86

Oder er hat sie verfallen lassen und möchte nun wissen was im Rahmen der FGR erstattet wird oder was angegeben werden muss.

Dann hast du sie ja bereits durchgeführt?!

Reservierungszettel, KDU, Montag, 25.05.2020, 19:32 (vor 1425 Tagen) @ Hansjörg

Oder er hat sie verfallen lassen und möchte nun wissen was im Rahmen der FGR erstattet wird oder was angegeben werden muss.

Wer nicht fährt hat auch keine Fahrgastrechte - eventuell hätte die Fahrkarte vorher Teilerstattet werden können, so meine Meinung.

Wenn gefahren wurde wird einfach die Reale und die Ehemalige Verbindung auf dem Formular eingetragen.

Dann hast du sie ja bereits durchgeführt?!

flyingska, Montag, 25.05.2020, 20:36 (vor 1425 Tagen) @ Hansjörg

Oder er hat sie verfallen lassen und möchte nun wissen was im Rahmen der FGR erstattet wird oder was angegeben werden muss.

Richtig,
Wie bereits geschrieben: Mit einer Ankunftszeit um 4:20h hat die ganze Fahrt keinen Sinn ergeben.

Dann hast du sie ja bereits durchgeführt?!

keksi, Montag, 25.05.2020, 20:52 (vor 1425 Tagen) @ flyingska

Oder er hat sie verfallen lassen und möchte nun wissen was im Rahmen der FGR erstattet wird oder was angegeben werden muss.


Richtig,
Wie bereits geschrieben: Mit einer Ankunftszeit um 4:20h hat die ganze Fahrt keinen Sinn ergeben.

Warum nicht einfach am Flughafen in den ICE 522 und dann vor 2 Uhr da gewesen? Das wäre das einfachste gewesen. Irgendwie kommt mir das ganze sehr komisch vor... Ea hätte ja andere Möglichkeiten gegeben... Wer weiß was da wirlich hintersteckt...

Besonders der Grund, das die Fahrt unnötig wird.. Ob nun 2 Uhr Nachts oder 4 Uhr nachts... Das kann ja wohl nichts wichtiges gewesen sein? Hmmm

Wäre mehr als 1 Stunde frühere Abfahrt gewesen

Junior, Montag, 25.05.2020, 21:15 (vor 1425 Tagen) @ keksi
bearbeitet von Junior, Montag, 25.05.2020, 21:16

Oder er hat sie verfallen lassen und möchte nun wissen was im Rahmen der FGR erstattet wird oder was angegeben werden muss.


Richtig,
Wie bereits geschrieben: Mit einer Ankunftszeit um 4:20h hat die ganze Fahrt keinen Sinn ergeben.


Warum nicht einfach am Flughafen in den ICE 522 und dann vor 2 Uhr da gewesen? Das wäre das einfachste gewesen. Irgendwie kommt mir das ganze sehr komisch vor... Ea hätte ja andere Möglichkeiten gegeben... Wer weiß was da wirlich hintersteckt...

Besonders der Grund, das die Fahrt unnötig wird.. Ob nun 2 Uhr Nachts oder 4 Uhr nachts... Das kann ja wohl nichts wichtiges gewesen sein? Hmmm

Woher weißt du, dass er statt 23:44 Uhr bereits um 22:32 Uhr in der Lage gewesen wäre abzufahren?

Wäre mehr als 1 Stunde frühere Abfahrt gewesen

keksi, Montag, 25.05.2020, 21:23 (vor 1425 Tagen) @ Junior

Oder er hat sie verfallen lassen und möchte nun wissen was im Rahmen der FGR erstattet wird oder was angegeben werden muss.


Richtig,
Wie bereits geschrieben: Mit einer Ankunftszeit um 4:20h hat die ganze Fahrt keinen Sinn ergeben.


Warum nicht einfach am Flughafen in den ICE 522 und dann vor 2 Uhr da gewesen? Das wäre das einfachste gewesen. Irgendwie kommt mir das ganze sehr komisch vor... Ea hätte ja andere Möglichkeiten gegeben... Wer weiß was da wirlich hintersteckt...

Besonders der Grund, das die Fahrt unnötig wird.. Ob nun 2 Uhr Nachts oder 4 Uhr nachts... Das kann ja wohl nichts wichtiges gewesen sein? Hmmm


Woher weißt du, dass er statt 23:44 Uhr bereits um 22:32 Uhr in der Lage gewesen wäre abzufahren?

Sollst deine Fahrt ja auch früher nochmal prufen. Und das er nicht in Duisburg hält, steht ja nunmal auch nicht erst seit 3 Tagen fest ;-)

Wäre mehr als 1 Stunde frühere Abfahrt gewesen

Junior, Montag, 25.05.2020, 21:27 (vor 1425 Tagen) @ keksi
bearbeitet von Junior, Montag, 25.05.2020, 21:28

Oder er hat sie verfallen lassen und möchte nun wissen was im Rahmen der FGR erstattet wird oder was angegeben werden muss.


Richtig,
Wie bereits geschrieben: Mit einer Ankunftszeit um 4:20h hat die ganze Fahrt keinen Sinn ergeben.


Warum nicht einfach am Flughafen in den ICE 522 und dann vor 2 Uhr da gewesen? Das wäre das einfachste gewesen. Irgendwie kommt mir das ganze sehr komisch vor... Ea hätte ja andere Möglichkeiten gegeben... Wer weiß was da wirlich hintersteckt...

Besonders der Grund, das die Fahrt unnötig wird.. Ob nun 2 Uhr Nachts oder 4 Uhr nachts... Das kann ja wohl nichts wichtiges gewesen sein? Hmmm


Woher weißt du, dass er statt 23:44 Uhr bereits um 22:32 Uhr in der Lage gewesen wäre abzufahren?


Sollst deine Fahrt ja auch früher nochmal prufen. Und das er nicht in Duisburg hält, steht ja nunmal auch nicht erst seit 3 Tagen fest ;-)

In dem Fall ist ja nicht entscheidend, wann man die Verbindung prüft oder wie lange das schon feststeht, solange es nach Buchung war. Aus der Ausgangsfrage halte ich mich mangels Kenntnis raus, aber soweit ist es doch klar. Wenn man so viel früher los kann - schön. Aber das kann man ja nicht voraussetzen.

!?

Benjamin.Keller, Montag, 25.05.2020, 22:49 (vor 1425 Tagen) @ keksi

Wer weiß was da wirlich hintersteckt...

Dein Unternehmen leistet nicht was es als Angebot versprochen hat... und statt dich zu entschuldigen verdächtigst du deinen Kunden eines unlauteren Verhaltens!?

Besonders der Grund, das die Fahrt unnötig wird.. Ob nun 2 Uhr Nachts oder 4 Uhr nachts... Das kann ja wohl nichts wichtiges gewesen sein? Hmmm

Was geht dich das an? Das ist ja wohl die Entscheidung (und das Leben) deines Kunden!?

Dann hast du sie ja bereits durchgeführt?!

flyingska, Dienstag, 26.05.2020, 10:31 (vor 1425 Tagen) @ keksi
bearbeitet von flyingska, Dienstag, 26.05.2020, 10:32

Warum nicht einfach am Flughafen in den ICE 522 und dann vor 2 Uhr da gewesen? Das wäre das einfachste gewesen. Irgendwie kommt mir das ganze sehr komisch vor... Ea hätte ja andere Möglichkeiten gegeben... Wer weiß was da wirlich hintersteckt...

Es gab zwei Reisegründe. Einer ist wegen Corona weggefallen, der andere...


Besonders der Grund, das die Fahrt unnötig wird.. Ob nun 2 Uhr Nachts oder 4 Uhr nachts... Das kann ja wohl nichts wichtiges gewesen sein? Hmmm

Richtig. Der andere Grund war nicht so wichtig, dass ich mir dafür die Nacht um die Ohren schlagen musste. Es ist für mich schon ein Unterschied, ob ich nachts ohne Umsteigen fahren kann oder ob ich nachts mit Umsteigen und mit späterer Ankunft reisen muss.
Der frühere Zug war keine Option.

Dann hast du sie ja bereits durchgeführt?!

mmandl, Mittwoch, 27.05.2020, 12:06 (vor 1424 Tagen) @ flyingska
bearbeitet von mmandl, Mittwoch, 27.05.2020, 12:10

Oder er hat sie verfallen lassen und möchte nun wissen was im Rahmen der FGR erstattet wird oder was angegeben werden muss.


Richtig,
Wie bereits geschrieben: Mit einer Ankunftszeit um 4:20h hat die ganze Fahrt keinen Sinn ergeben.


Wie schon gesagt: Auf die Sinnlosigkeit kommt es überhaupt nicht an. Nicht durchgeführte Teile der Fahrt (bzw. bei gemeinsamer Buchung von Hin- und Rückfahrt auch die jeweils andere Fahrt) sind stets zu erstatten. Die Sinnlosigkeit ist nur entscheidend, wenn du auch eine Erstattung für zurückgelegte Teile möchtest sowie eine kostenlose Rückfahrt zum Ausgangspunkt.

Wenn hier Sinnlosigkeit zu prüfen wäre: Ich sehe hier keine Sinnlosigkeit. Eine um 4 Std. verspätete Ankunft begründet keine Sinnlosigkeit. Sinnlosigkeit erfordert, dass bestimmte Termine, Verabredungen, Flüge, Veranstaltungen etc. nicht mehr erreicht werden können. Das hast du bisher nicht behauptet. Die Sinnlosigkeit wegen Corona ist ebenfalls nicht entscheidend, da die Sinnlosigkeit gerade auf der Verspätung beruhen müsste. Das Verwendungsrisiko der Fahrt kannst du aber nicht auf das EBU abwälzen.

Sinnlosigkeit ?

611 040, Erfurt, Mittwoch, 27.05.2020, 13:29 (vor 1424 Tagen) @ mmandl

Diese Sinnlosigkeit einer Fahrt kann aber ja je nach Fahrtzweck auch schon bei 5min gegeben sein. Das kommt ja auf den Grund der Fahrt an:
Beispiele:
- Erreichen eines knappen Anschlusses zum (Fern/Reise)Bus
- Erreichen eines Sonderzuges
- Erreichen der Rückfahrt
- Termin der nicht warten kann
- etc...
Es gibt unzählige Gründe die man anführen könnte.
Rein theoretisch müsste man die Erstattung ja bei jeder Fahrt bekommen mit nunr etwas Verspätung.
Ich kenne mich ehrlich gesagt mit Erstattung auch nicht wirklich aus, da ich außer aufgehobener Zugbindung und Taxigutschein noch nie FGR in Anspruch genommen hab.
Mal abgesehen davon würde ICH niemals so knapp buchen wenn es wirklich wichtige Termine oder Sachen sind.
Klar bei reinen Entdeckungs-Fahrten mach ich das auch, aber da ists dann auch nicht so tragisch wenn ein Ziel nicht erreicht wird.

Grüße 611 040

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Sinnlosigkeit ?

mmandl, Mittwoch, 27.05.2020, 14:57 (vor 1424 Tagen) @ 611 040

Diese Sinnlosigkeit einer Fahrt kann aber ja je nach Fahrtzweck auch schon bei 5min gegeben sein. Das kommt ja auf den Grund der Fahrt an:
Beispiele:
- Erreichen eines knappen Anschlusses zum (Fern/Reise)Bus
- Erreichen eines Sonderzuges
- Erreichen der Rückfahrt
- Termin der nicht warten kann
- etc...
Es gibt unzählige Gründe die man anführen könnte.
Rein theoretisch müsste man die Erstattung ja bei jeder Fahrt bekommen mit nunr etwas Verspätung.
Ich kenne mich ehrlich gesagt mit Erstattung auch nicht wirklich aus, da ich außer aufgehobener Zugbindung und Taxigutschein noch nie FGR in Anspruch genommen hab.
Mal abgesehen davon würde ICH niemals so knapp buchen wenn es wirklich wichtige Termine oder Sachen sind.
Klar bei reinen Entdeckungs-Fahrten mach ich das auch, aber da ists dann auch nicht so tragisch wenn ein Ziel nicht erreicht wird.

Grüße 611 040

Das stimmt, gleichwohl verlangt Art. 16 VO eine zu erwartende Verspätung von mehr als 60 Minuten. Wer knapper bucht, hat Pech gehabt.

Dann hast du sie ja bereits durchgeführt?!

Barbara, Mittwoch, 27.05.2020, 18:08 (vor 1424 Tagen) @ mmandl

Also ich hab mich immer schon gefragt, wie die DB eigentlich Sinnlosigkeit im Sinne der Fahrgastrechte definiert.

Ich hab mal für eine längere Fahrt Hin- und Rückfahrt an einem Tag gebucht. Aufgrund von Verspätungen habe ich nach ca. 90% der Fahrstrecke gewendet. Die von mir gewünschte Zeit für die Rückfahrt wäre nicht einzuhalten gewesen. Allerdings wäre ich am selben Tag sehr wohl noch nach Hause gekommen.

Ich war dann schon überrascht, dass ich dann den gesamten Fahrpreis erstattet bekommen habe.

FGR: Sinnlosigkeit der Fahrt

michael_seelze, Freitag, 29.05.2020, 00:01 (vor 1422 Tagen) @ Barbara

Also ich hab mich immer schon gefragt, wie die DB eigentlich Sinnlosigkeit im Sinne der Fahrgastrechte definiert.

Die EVU des Bundes haben da zu einer EU-VO eigentlich nichts zu definieren. Mir ist auch keine "DB-Definition" bekannt.

Ich hab mal für eine längere Fahrt Hin- und Rückfahrt an einem Tag gebucht. Aufgrund von Verspätungen habe ich nach ca. 90% der Fahrstrecke gewendet. Die von mir gewünschte Zeit für die Rückfahrt wäre nicht einzuhalten gewesen. Allerdings wäre ich am selben Tag sehr wohl noch nach Hause gekommen.
Ich war dann schon überrascht, dass ich dann den gesamten Fahrpreis erstattet bekommen habe.

Es kommt ja, wenn die Fahrt bereits angetreten wurde, lt. Artikel 16, Buchstabe a) der EG-VO 1371/2007 darauf an, dass die Fahrt (wenn vernünftigerweise von einer Ankunftsverspätung am Zielort lt. Beförderungsvertrag von mehr als 60 Minuten ausgegangen werden muss)

[...]nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist [...].

Die ursprünglichen Reisepläne des Fahrgastes dürften die beteiligten Beförderer nicht mit hinreichender Genauigkeit kennen.

Erstattung des Fahrpreises

Power132, Montag, 25.05.2020, 09:59 (vor 1426 Tagen) @ flyingska
bearbeitet von Power132, Montag, 25.05.2020, 10:01

Die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist und sich den Anteil des Fahrpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen, ggf. auch den Fahrpreis für die bereits durchfahrene Strecke und nötigenfalls auch den Preis für die Rückfahrt zum Abfahrtsbahnhof.

https://www.fahrgastrechte.info/Die-neuen-Fahrgastrechte-im-UEberblick.22.0.html

Also einreichen, und warten wie entschieden wird. Wäre ideal, wenn wir eine Info bekämen, wies ausgegangen ist. ;-)

Gruß
Robert

Erstattung des Fahrpreises

mmandl, Montag, 25.05.2020, 10:20 (vor 1426 Tagen) @ Power132

Die Sinnlosigkeit musst du nur prüfen, wenn du auch eine Erstattung für genutzte Teilstrecken möchtest.

Erstattung des Fahrpreises

flyingska, Montag, 29.06.2020, 23:06 (vor 1390 Tagen) @ Power132

Also einreichen, und warten wie entschieden wird. Wäre ideal, wenn wir eine Info bekämen, wies ausgegangen ist. ;-)

Ich habe die Hälfte des Fahrkartenwertes von der DB bekommen. Begründung war "Verspätung über 60 Minuten".

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